Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Unangemessener Nachteil

Rz. 8 Beim Begriff des unangemessenen Nachteils stellt wie der Begriff der Unbilligkeit einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Von einem unangemessenen Nachteil wird dabei nach wohl allgemeiner Ansicht auszugehen sein, wenn die Nachteile des Vollstreckungsschuldners im konkreten Einzelfall als unangemessen anzusehen sind.[1] Es ist deshalb in jedem Einzelfall zu prüfen, ob vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3 Vollstreckbare Verwaltungsakte

Rz. 3 Die Vorschriften des Vollstreckungsrechts in der AO gelten ausdrücklich zunächst nur für Verwaltungsakte i. S. d. § 118 AO.[1] Keine Anwendung findet das Vollstreckungsrecht hingegen auf andere Ansprüche, die sich für die Verwaltung ergeben, insbesondere solche aus einem privatrechtlichen Vertrag, obwohl die Verwaltung einen solchen abzuschließen fraglos berechtigt ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Grundsätzlich bedarf es eines Leistungsgebots, da der Vollstreckungsschuldner von den Maßnahmen der Vollstreckung nicht überrascht werden soll.[1] Nach der Entscheidung des BFH v. 29.9.1976[2] müssen dabei die folgenden Angaben in einem Leistungsgebot vorhanden sein, damit das Leistungsgebot dem Schutzcharakter gerecht werden kann: Der Vollstreckungsschuldner muss unter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Rechtsschutz vor Erlass von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 3 Aus dem Grundprinzip der AO, dass Rechtsschutz nur gegen Maßnahmen der Verwaltung gegeben ist, folgt, dass es grundsätzlich einen Rechtsschutz nur dann geben kann, wenn bereits ein Verwaltungsakt durch die Behörde erlassen worden ist.[1] Demgemäß kann bei einer rein internen Maßnahme der Behörde grundsätzlich noch kein Rechtsschutz gewährt werden. Dies gilt insbesonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.2 Entbehrlichkeit des Leistungsgebots

Rz. 13 § 254 Abs. 2 AO normiert abschließend die Fälle, in denen es eines Leistungsgebots ausnahmsweise nicht bedarf. Dies ist zunächst nach § 254 Abs. 2 S. 1 AO der Fall, wenn Säumniszuschläge und Zinsen zusammen mit der Steuer vollstreckt werden, für die sie angefallen sind. Die Ausnahme vom Grundsatz wird in § 254 Abs. 2 S. 2 AO zudem für solche Vollstreckungskosten, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.1.2.4 Passive Steuerabgrenzung

Rz. 170 Die passiven latenten Steuern bilden einen "Sonderposten eigener Art". Gemäß § 285 Nr. 29 HGB ist im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Einzugehen ist auch auf die Frage, ob eine Saldierung mit aktiven latenten Steuern stattgefunden hat.[1] Vgl. hinsichtlich des Umfangs der Angabepflicht Rz. 8...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.1 Adressat bei rechtsfähigen Personenvereinigungen

Rz. 6 Steuerbescheide sind an die Personenvereinigung selbst zu richten und Bescheide, welche sich an den Gesellschafter richten, sind an diesen zu richten.[1] Die rechtsfähige Personengesellschaft als Steuerschuldner ist daher Inhaltsadressat. Für die Vollstreckung in das Vermögen einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung ist ein vollstreckbarer Verwaltungsakt gegen dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 3.2 Leistungsortverlagerung und Übernahme der Steuerschuld durch den ausländischen Auftraggeber

3.2.1 Voraussetzung: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers Im Bereich der Ausführung von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung an steuerpflichtige Abnehmer wird der Leistungsort in das Land der Ansässigkeit des Auftraggebers verlagert. Praxis-Beispiel Leistungsort und Steuerschuldnerschaft Ein Möbelhersteller aus Dänemark lässt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 4 Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Aus der Definition des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs könnte geschlossen werden, dass die Steuerschuld generell auch mit dem Eintreffen der Gegenstände beim Abnehmer (Beendigung der Beförderung oder Versendung) entsteht. Das ist falsch und richtig zugleich. Das Gesetz[1] geht vom Eintritt der Steuerschuld des Erwerbers mit dem Tag der Rechnungsausstellung des Liefe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 4.3 Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und Steuerentrichtung

Der Unternehmer hat für jeden Besteuerungszeitraum (Kalendermonat) bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats eine Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln; selbst wenn in diesem Besteuerungszeitraum keine Fernverkäufe i. S. d. Tz. 4.1 getätigt wurden. Eine Dauerfristverlängerung scheidet aus. Die Umsätze sind getrennt für die betreffenden EU-Mitgliedstaaten zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 3.3 Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und Steuerentrichtung

Der Unternehmer hat gegenüber der für ihn zuständigen Finanzbehörde für jeden Besteuerungszeitraum (Kalendervierteljahr) bis zum Ende des Folgemonats eine Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln, auch wenn er keine Leistungen i. S. d. Tz. 3.1 erbracht hat. Eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen ist nicht möglich. In der Erklärung sind die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 7 Vorsteuerabzug

Die geschuldete Erwerbsteuer nach § 3d Satz 1 UStG (Ende der Beförderung oder Versendung im Inland) berechtigt den Unternehmer unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Zeitpunkt ihres Entstehens zum Vorsteuerabzug. Das Vorliegen einer Rechnung mit den Angaben nach §§ 14, 14a UStG ist in Deutschland nicht erforderlich. Eine wirtschaftliche Belastung ist mit ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 4.1 Anwendungsbereich

Sowohl Drittlandsunternehmer als auch EU-Unternehmer können Importsendungen, die direkt an einen nichtsteuerpflichtigen Abnehmer in der EU versandt werden, über den sog. Import-One-Stop-Shop (IOSS) deklarieren.[1] Voraussetzung ist, dass die Warensendung einen Sachwert von höchstens 150 EUR hat und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen. In diesem Fall ist die Einfuhr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 3.1 Keine Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lohnveredelungsleistungen

Alle Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, die in der Verfügung des Auftraggebers verbleiben, einschließlich der Begutachtung von Gegenständen, werden im EU-Binnenmarkt einheitlich als sonstige Leistung behandelt. Dies hat den Vorteil, dass jegliche Leistungen an Gegenständen, unabhängig vom Grad ihrer Einwirkung und Veränderung, umsatzsteuerrechtlich einheitlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 3.2 Anzeigepflicht im elektronischen Verfahren

Unternehmer, die die vorgenannten Umsätze mit entsprechender Steuerschuld im Gemeinschaftsgebiet tätigen und das OSS-Verfahren nutzen wollen, haben dies der zuständigen Finanzbehörde ihres Ansässigkeitsstaates bzw. bei Drittstaatsunternehmern, des Mitgliedstaates ihrer Wahl, nach vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung anzuzeigen. Wichtig Einheitliche Anlaufstel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 3.2.2 Auftraggeber oder Auftragnehmer als Steuerschuldner

Seit Einführung des generellen Reverse-Charge-Verfahrens gem. § 13b UStG und der Neuregelung der Dienstleistungsorte kann unter den bereits genannten Voraussetzungen bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen einheitlich von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden: Aus der Sicht des deutschen Auftragnehmers (Gegenstände werden am Sitz des Auftragnehmers verarbeite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 2.3 Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und Steuerentrichtung

Der Drittstaatsunternehmer muss für jeden Besteuerungszeitraum (Kalendervierteljahr) bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats eine Umsatzsteuererklärung elektronisch übermitteln. Dies gilt selbst dann, wenn der Unternehmer keine sonstigen Leistung i. S. d. Tz. 2.1 erbracht hat (sog. "Null-Erklärung"). Eine Dauerfristverlängerung ist nicht möglich. Die Umsätze sind get...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnveredelung / 3.2.1 Voraussetzung: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers

Im Bereich der Ausführung von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung an steuerpflichtige Abnehmer wird der Leistungsort in das Land der Ansässigkeit des Auftraggebers verlagert. Praxis-Beispiel Leistungsort und Steuerschuldnerschaft Ein Möbelhersteller aus Dänemark lässt Schnittholz in einem in Deutschland ansässigen Sägewerk zu Brettern verar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2 Haftung der Gesellschafter

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.[1] Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt, hat er quasi ein Wahlrecht, für we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
One-Stop-Shop (OSS) / 3.1 Anwendungsbereich

Gem. § 3c UStG wird der Besteuerungsort für Versendungs- und Beförderungslieferungen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ab Überschreitung einer bestimmten Lieferschwelle an den Ankunftsort der Waren verlagert. Der liefernde Unternehmer ist daher auch in diesem Fall Steuerschuldner im Land des Kunden. Mit der Zunahme des Online-Handels wurde die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Dänemark / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Lettland / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Lettland / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen.

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Steuererklärung (mit Ermittlung der Steuerschuld für den Steuerzeitraum) bei der Steuerverwaltung einreichen und die Steuerschuld begleichen. Die auf der Basis einer Jahreserklärung angemeldete MwSt ist am 1. Mai des Folgejahres fällig. Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Dänemark / 10 Pauschalregelungen

Dänemark wendet keine Pauschalregelungen (etwa zur Bestimmung der Steuerschuld oder des Vorsteuerabzugs) an.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Lettland / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Der Zeitraum für die Einreichung der Steuererklärung und der auf die Einreichung folgende Steuerzeitraum konnte bis 31.12.2016 drei oder sechs Monate betragen, wenn ein Steuerpflichtiger im der Veranlagung im vorausgegangenen Jahr nicht mehr als LVL 10.000 (14.347 EUR) Steuern gezahlt hat. Der Besteuerungszeitraum von sechs Monaten wurde mit Wirkung vom 1.1.2017 abgeschafft....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Luxemburg / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU

Seit 1.1.2002 ist die Möglichkeit der Bestellung eines Fiskalvertreters nicht mehr vorgesehen. Unternehmer, die in Luxemburg nicht ansässig und für ihre dort ausgeführten Umsätze Steuerschuldner sind, müssen sich für Umsatzsteuerzwecke selbst registrieren lassen. Die Finanzbehörden können Sicherheitsgarantien durch ein Bankinstitut verlangen, die die zu erwartenden Steuersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7.1.1 Nach dem Aufteilungsstichtag geleistete Zahlungen

Rz. 14 Für Zahlungen vor dem für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt ist es – abgesehen von den Fällen des § 276 Abs. 3 AO – bedeutungslos, von wem oder auf wessen Rechnung sie geleistet wurden.[1] Deshalb hat ein Gesamtschuldner, der vor dem maßgebenden Zeitpunkt Zahlungen auf die Gesamtschuld geleistet hat, die den auf ihn entfallenden Aufteilungsbetrag übersteigen, insow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Da § 278 Abs. 1 AO nur die Vollstreckung aus dem im Wege der Zusammenveranlagung ergangenen Steuerbescheid beschränkt, wird der Erlass eines Haftungsbescheids nach § 71 AO gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung nicht dadurch ausgeschlossen, dass wegen der Aufteilung der Steuerschuld nach § 278 Abs. 1 AO gegen diesen nicht als Steuerschuldner volls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.1 Haftungsanspruch

Rz. 21 Der Haftungsanspruch entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestands, an den das Gesetz die Haftungsfolge knüpft. Obwohl die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners nach § 191 Abs. 1 AO im Ermessen der Finanzbehörde liegt, ist die Entstehung der Haftungsschuld davon unabhängig. Der Haftungsbescheid wirkt daher ebenso wie ein Steuerbescheid nicht konstitutiv, sondern de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 4 Rechtsschutz

Rz. 14 Vollstreckungsmaßnahmen, die das FA unter Missachtung der Vollstreckungsbeschränkung trifft, sind rechtswidrig, aber nicht nichtig. Der betroffene Gesamtschuldner muss daher gegen die entsprechenden Maßnahmen Einspruch einlegen und erforderlichenfalls einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[1] stellen. Der Einspruch ist auch gegeben, wenn das FA nach Unanfechtbark...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Beendigung der Vollstreckung (Abs. 2)

Rz. 12 Da die Aufteilung als Vollstreckungsbeschränkung mit der Beendigung der Vollstreckung gegenstandslos wird, schließt § 280 Abs. 2 AO eine Änderung bzw. Berichtigung des Aufteilungsbescheids aus, wenn die Vollstreckung beendet ist. Eine Ausnahme vom Änderungsverbot des § 280 Abs. 2 AO gilt allerdings für den Fall, dass bei Beendigung der Vollstreckung ein Rechtsbehelf g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3.2 Vollständige Tilgung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 9 Sind die rückständigen Steuern getilgt, ist der Antrag auf Aufteilung grundsätzlich unzulässig[1], da er seinen Zweck, die Vollstreckung zu beschränken, nicht mehr erfüllen könnte. Dabei ist es gleichgültig, welcher Gesamtschuldner die Schuld getilgt hat und ob dies durch Zahlung oder Aufrechnung[2] geschehen ist. Der Umstand, dass Steuerabzugsbeträge oder getrennt fes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.2 Form des Antrags

Rz. 5 Nach Abs. 1 ist der Antrag schriftlich oder elektronisch zu stellen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung wurde durch G v. 18.7.2016[1] mit Wirkung vom 1.1.2017 eingeführt. Seitdem können Aufteilungsanträge auch mit einfacher E-Mail bzw. über ein Internetportal der Finanzverwaltung gestellt werden.[2] Weitere Formerfordern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Aufzuteilender Betrag bei Antragstellung vor Einleitung der Vollstreckung (Abs. 1)

Rz. 4 Wird der Aufteilungsantrag vor Einleitung der Vollstreckung, d. h. vor Ausfertigung der Rückstandsanzeige[1], gestellt, ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags geschuldete Steuer aufzuteilen. Die Aufteilungsentscheidung wirkt damit auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück.[2] Ein Erlöschen der Steuerschuld nach dem für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt hat k...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 5.2 Arbeitgeber kann bei Krankheit Lohnkosten von der Minijobzentrale zurückholen

Zuständig für die Minijobs und die Anmeldung und Abführung der pauschalen Beträge ist die Knappschaft-Bahn-See. Informationen und Formulare können unter der Internetadresse www.minijob-zentrale.de abgerufen werden. Wichtig Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitgeber haben gegenüber Minijobbern grundsätzlich dieselben Verpflichtungen w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / V. Ausblick auf weiteren Änderungsbedarf

Zu erwähnen sind schließlich die umsatzsteuerlichen Themen, die vom Gesetzgeber mit den besprochenen Änderungsgesetzen (noch) nicht angegangen wurden. So gibt es weiterhin nichts Neues zur umsatzsteuerlichen Organschaft. Dies ist einerseits nachvollziehbar, da zur bedeutenden Frage der Steuerbarkeit der Innenumsätze die Entscheidung des EuGH über die Vorlage des BFH noch aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 5 Wirkungen des Antrags

Rz. 13 Die Antragstellung begründet nach Maßgabe des § 279 Abs. 1 AO einen Anspruch auf Entscheidung, bestimmt den für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt[1] und schafft bis zur Unanfechtbarkeit der Aufteilungsentscheidung einen Schwebezustand, in dem Vollstreckungsmaßnahmen nur zur Sicherung des Anspruchs zulässig sind.[2] Diese Wirkungen treten nicht nur gegenüber dem Ant...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Einkommensteuer

Rz. 25 Nach § 36 Abs. 1 EStG entsteht die ESt, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, d. h. des Kalenderjahres.[1] Das gilt auch bei Wegfall der ESt-Pflicht während des Kalenderjahres[2], z. B. durch den Tod des Stpfl.[3] Abweichende Regelungen gelten für die verschiedenen Erhebungsformen der ESt. Vorauszahlungen entstehen nach § 37 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Beschränkung der Vollstreckung (Abs. 1)

Rz. 4 Gemäß § 278 Abs. 1 AO darf die Vollstreckung nach der Aufteilung nur nach Maßgabe der auf die einzelnen Schuldner entfallenden Beträge durchgeführt werden. Die Aufteilung tritt nicht bereits mit dem Wirksamwerden, sondern erst mit der Unanfechtbarkeit der Aufteilungsentscheidung ein. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, folgt aber au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.3 Änderung wegen Änderung der Steuerfestsetzung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 Die Änderungsmöglichkeit nach § 280 Abs. 1 Nr. 2 AO steht in Zusammenhang mit § 270 S. 2 AO. Da nach dieser Vorschrift die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen, die der Steuerfestsetzung bei der Zusammenveranlagung zugrunde gelegt wurden, für die Aufteilung maßgebend sind, müssen Minderungen oder Erhöhungen der rückständigen Steuer, die sich aus der Aufhebung,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Verhältnis von Entstehung und Festsetzung

Rz. 16 Die Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ist grundsätzlich nicht von ihrer Festsetzung abhängig.[1] Die Festsetzung des Anspruchs durch die in § 218 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakte hat nur deklaratorischen Charakter.[2] Diese Verwaltungsakte konkretisieren die entstandenen Ansprüche und bilden die Grundlage für ihre Verwirklichung. Nach § 85 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Adressat der VZ-Festsetzung

Rz. 121 Der Verspätungszuschlag ist gegen den Erklärungspflichtigen festzusetzen.[1] Wer in dem jeweiligen Steuerpflichtverhältnis Träger der Erklärungspflicht ist, wird durch die einzelnen Steuergesetze bestimmt bzw. ergibt sich durch die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung seitens der Finanzbehörde.[2] Rz. 122 Träger der Steuererklärungspflicht ist nicht der mit der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Rechtswirkungen der Aufteilung

Rz. 10 Die Aufteilung hat zur Folge, “dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich bei der Aufteilung ergibt …”. Das Gesetz geht somit nicht von einer Aufteilung der Gesamtschuld in Teilschulden aus[1], sondern lässt die Gesamtschuld grundsätzlich unberührt.[2] Deshalb bedarf es nach der Aufteilung keiner unterschiedlichen Zinsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 273 AO legt in Abs. 1 einen besonderen Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen fest, die sich aus der Änderung einer Steuerfestsetzung oder ihrer Berichtigung ergeben. Abs. 2 bestimmt, dass dieser besondere Aufteilungsmaßstab nicht anzuwenden ist, wenn die bisher festgesetzte Steuer noch nicht getilgt ist. Die Sonderregelung des § 273 Abs. 1 AO wird damit begründ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 3 Antrag

Rz. 8 Die Aufteilung setzt den Antrag eines Gesamtschuldners voraus. Eine Aufteilung von Amts wegen ist nicht zulässig.[1] Im Ergebnis kann die Finanzbehörde jedoch das gleiche Ergebnis herbeiführen, indem sie jeden der Gesamtschuldner nur in Höhe des Betrags in Anspruch nimmt, der sich bei einer Aufteilung ergeben würde.[2] Der Antrag kann von jedem Gesamtschuldner gestellt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Maßgeblichkeit der Steuerfestsetzung (Satz 2)

Rz. 6 Für die Ermittlung der fiktiven Steuerbeträge, nach deren Verhältnis die rückständige Steuer aufzuteilen ist, sind nach S. 2 der Vorschrift die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse maßgebend, die bei der Zusammenveranlagung zugrunde gelegt worden sind. Diese Grundlagen sind für die fiktive Steuerbetragsermittlung ohne Veränderung zu übernehmen, auch wenn sie sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Aufteilung der rückständigen Steuer (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 270 S. 1 AO ist die rückständige Steuer im Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a EStG ergeben würden. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Besteuerungsgrundlagen (zu versteuerndes Einkommen, Vermögen) hätte bei der – durch einen progressiven Tarifverlauf gekennzeichneten – ESt den Ehegatten mit dem niedriger...mehr