Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerstrafrecht

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Erlangtes Etwas durch den Steuerhehler

Zwar kann ein Täter auch dadurch etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB erlangen, dass er sich Aufwendungen erspart. Infolgedessen kann bei einer Steuerhinterziehung grundsätzlich auch ein Betrag in Höhe nicht gezahlter Steuern in Gestalt ersparter Aufwendungen der Einziehung unterliegen. Der Steuerhehler nach § 374 AO erlangt jedoch weder durch die Tat noch für diese die von den Lie...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Durchsuchung (§ 102 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

An eine Durchsuchung, die ausschließlich der Feststellung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten im Rahmen der Festsetzung der Tagessatzhöhe (§ 40 Abs. 2 S. 1 StGB) dient, sind angesichts des damit verbundenen Grundrechtseingriffs besonders strenge Anforderungen zu stellen, da das Gesetz in § 40 Abs. 3 StGB ausdrücklich die Möglichkeit einer Schät...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. Verständigung (§ 257c StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Ein Angeklagter muss bereits bei der Unterbreitung eines gerichtlichen Verständigungsvorschlags vom Vorsitzenden über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehrt werden. Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zus...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Mitteilungspflicht (§ 243 Abs. 4 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Nach § 243 Abs. 4 S. 1 und 2 StPO ist über Erörterungen zu berichten, die außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit einer Verständigung im Rau...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Gerichtsverfassungsrecht – Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer

Wenn die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung nach § 154a Abs. 1 StPO beschränkt hat und die insoweit ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen an sich die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer nach § 74c GVG begründet hätten, besteht keine Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer (vgl. hierzu Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO/GVG, 26. Aufl. 2010, § 74c GVG Rz. 3; Mavany in Löw...mehr

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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S / Steuerstrafverfahren [Rdn 2970]

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T / Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3005]

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T / Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 4232]

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T / Telefonüberwachung, Voraussetzungen [Rdn 4378]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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T / Telefonüberwachung, betroffener Personenkreis [Rdn 4303]

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V / Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5011]

Rdn 5012 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 ­Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Be...mehr

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V / Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3799]

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 2981]

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B / Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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N / Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2342]

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 4204]

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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A / Anklageschrift [Rdn 572]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage [Rdn 3475]

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Die "Highlights" im steuerl... / 11. Steuerstrafrecht

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Das geplante Verbandssankti... / 6. Selbstanzeige

Konnte der Täter der Verbandstat Straffreiheit durch eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO erreichen (zum Vollständigkeitsgebot vgl. insoweit Kemper in Rolletschke/Kemper, Steuerstrafrecht, § 371 AO Rz. 110 ff. [März 2016]; Hüls / Reichling in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 371 AO Rz. 59 ff.; Tormöhlen in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 ...mehr

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Das geplante Verbandssanktionengesetz (AO-StB 2021, Heft 12, S. 408)

Bedeutung und Auswirkungen im Steuerstrafrecht VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] I. Einleitung Seit vielen Jahren bestehen rechtspolitische Bestrebungen, ein echtes Unternehmensstrafrecht zu schaffen (vgl. Cappel / Duttiné, DStR 2020. 1685 [1686]). Die von den Strafgerichten abgeurteilten Fälle des Handels mit CO2-Zertifikaten (vgl. BGH v. 15.5.2018 – 1 StR 159/17, wistra 2019, 63 ...mehr

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Das geplante Verbandssankti... / I. Einleitung

Seit vielen Jahren bestehen rechtspolitische Bestrebungen, ein echtes Unternehmensstrafrecht zu schaffen (vgl. Cappel / Duttiné, DStR 2020. 1685 [1686]). Die von den Strafgerichten abgeurteilten Fälle des Handels mit CO2-Zertifikaten (vgl. BGH v. 15.5.2018 – 1 StR 159/17, wistra 2019, 63 = ZWH 2019, 56) und Cum/Ex-Geschäften (vgl. BGH v. 28.7.2021 – 1 StR 519/20, DStZ 2021, ...mehr

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Ist die Hinterziehung von K... / III. Strafbarkeit nach § 263 StGB

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass sich seiner bisherigen Rspr. zum allgemeinen Konkurrenzverhältnis zwischen § 263 StGB und § 370 AO keine abschließende Sonderregelung durch den Tatbestand der Steuerhinterziehung im Bereich der Kirchensteuer entnehmen lasse (BGH v. 17.4.2008 – 5 StR 547/07, NStZ 2009, 157). Insofern hatte der BGH nämlich entschieden, dass im Rahmen der AO...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Verjährung der Steuerordnungswidrigkeit

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 138 Abs. 5 AO konzentrieren sich auf § 379 AO. Hier greift infolgedessen der Mechanismus der Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit. Die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten regelt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – statt zwei Jahren nach § 31 OWiG – fünf Jahre. Sie beginnt mit der Beendigung der Tat (§ ...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / II. Das Verhältnis von § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO zu § 370 AO oder § 378 AO

Sanktionierungsfunktion: Die Gesetzesüberschrift ("Steuergefährdung") verdeutlicht, was bereits erwähnt wurde: § 379 AO soll bestimmte Verhaltensweisen im Vorfeld einer Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigten Steuervorteile sanktionieren. Ist das Verhalten des Betroffenen als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) strafbar, dann kommt § 21 Abs. 1 OWiG zur Anwendun...mehr

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Beweisverwertungsverbot bei... / [Ohne Titel]

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Ist die Hinterziehung von K... / II. Keine Strafbarkeit nach § 370 AO

Somit ergibt sich nunmehr, dass jedenfalls § 370 AO auf die Hinterziehung von Kirchensteuer in keinem Bundesland mehr Anwendung finden kann. Selbiges gilt für die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO (Webel in Schwarz/Pahlke, AO Komm., Vor §§ 369–412 Rz. 8 [März 2020]). Zudem ist bei Kirchenlohnsteuer § 380 AO nicht einschlägig (Hunsmann in Schott in Hüls/Reichling, S...mehr

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Ist die Hinterziehung von K... / IV. Außerstrafrechtliche Folgen

Damit, dass auf Kirchensteuern jedenfalls nach aktueller Rechtslage in allen Bundesländern unstrittig § 370 AO keine Anwendung findet, greift auch die längere Festsetzungsverjährungsvorschrift nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO nicht (Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 370 AO Rz. 158; Giloy/König, Kirchensteuerrecht in der Praxis, 1993, S. 143). Im Haftungsv...mehr

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Ist die Hinterziehung von K... / 1. Länder bestimmen über Strafbarkeit nach § 370 AO

Wie sich aus § 1 Abs. 1 AO ergibt, ist die AO nur direkt anwendbar auf Steuern, die durch Bundesrecht oder Recht der EU geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Da jedoch die Kirchensteuer aufgrund von Kirchensteuergesetzen der Länder gem. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 6 WRV geregelt sind, welche durch kirchliches Recht, nämlich ...mehr

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Ist die Hinterziehung von K... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Nachdem Niedersachen mit Gesetz v. 16.12.2014 (GVBl. 2014, S. 465) in seinem Kirchensteuergesetz (KiStG) den Verweis in § 6 Abs. 1 auf die strafrechtlichen Vorschriften der AO gestrichen hat, ist in keinem Bundesland mehr die Hinterziehung von Kirchensteuer nach § 370 AO strafbar. Es stellt sich dann aber die Frage, ob eine Bestrafung wegen Betruges gem. ...mehr

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Ist die Hinterziehung von K... / 2. Unklare Rechtslage in Sachsen

Teilweise wird vertreten, dass in Sachsen erst mit Gesetz v. 28.3.2019 (GVBl. 2019, 244) durch eine Änderung des § 12 Abs. 1 KiStG die Strafbarkeit der Verkürzung der Kirchensteuer nach § 370 AO aufgehoben wurde (Hunsmann in Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 380 AO Rz. 39; Webel, Steuerfahndung – Steuerstrafverteidigung, 3. Aufl. 2016, Rz. 225; Ste...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Grundnormen

§ 379 AO beinhaltet ein buntes Spektrum als Ordnungswidrigkeit zu ahndender Sachverhalte im Vorfeld einer Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile. Die Vorschrift hat in jüngster Zeit (zur Entstehungsgeschichte Dürr, BB 2016, 2140). durch die Aufnahme weiterer Tatbestände eine beachtliche Ausdehnung im Gleichlauf mit den Regelungen in §§ 138d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.3.2 Vertretung bei der Erklärung

Rz. 53 Dies bedeutet aber nicht, dass der Selbstanzeigende die Erklärung auch selbst abgeben muss. Sie ist keine höchstpersönliche Handlung.[1] Da die Selbstanzeige im Besteuerungsverfahren erklärt wird, kann sie – wie auch andere Erklärungen – durch gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter ebenso vorgenommen werden wie durch Vertreter i. S. d. § 80 AO .[2] Mehrere Tatbeteili...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.3.1 Begriff des "Erscheinens"

Rz. 205 Die Ausschlusswirkung nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO tritt ein, wenn der Amtsträger erschienen ist, nicht erst mit Beginn der steuerlichen Prüfung.[1] Maßgeblich ist das tatsächliche Erscheinen in der Herrschaftssphäre des Beteiligten, also der reale Vorgang.[2] Damit der Prüfer vor Ort erschienen ist muss er mithin am Ort der beabsichtigten Prüfung körperlich eing...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.2.2 Bekanntgabe

Rz. 186 Da die Einleitung des Steuerstrafverfahrens nicht erfordert, dass der Beschuldigte hiervon in Kenntnis gesetzt wird[1], ist die Einleitung allein für die Ausschlusswirkung nicht ausreichend. Vielmehr ist deshalb nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO ausdrücklich die Bekanntgabe der Einleitung für das Eingreifen der Ausschlusswirkung erforderlich. Bei der Bekanntgabe handel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.3.2 Der Ort des Erscheinens

Rz. 212 An welchem Ort die Amtsperson erscheinen muss, ist von § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO nicht geregelt, aber aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift ergibt sich, dass es sich um den Prüfungs- oder Ermittlungsort handeln muss, also i. d. R. die Wohnung oder die Betriebsräume des Stpfl.[1] Ist ein geeigneter Geschäftsraum vorhanden, so muss nach dem Wortlaut des § 200 Abs. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.1 Rechtscharakter des Begriffs "angemessen"

Rz. 355 Die dem Nachentrichtungspflichtigen zu bestimmende Frist für die Nachentrichtung muss "angemessen" sein. Dies ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, wenn nach vermeintlicher Nichteinhaltung der Frist ein Strafverfahren durchgeführt wird.[1] Rz. 356 Der demgegenüber vertretenen Ansicht, dass die Frist durch das Strafver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.1 Steuerliche Prüfung

Rz. 198 In der Praxis bildete die Ankündigung von steuerlichen Ermittlungshandlungen durch die Finanzbehörde den Hauptgrund für die Abgabe der Selbstanzeigeerklärung. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung als selbstständiger Ausschlussgrund in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO eingefügt, sodass der Ausschlussgrund des § 371...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.2 Hinterzogene Steuern

Rz. 329 Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO bezieht sich – neben den in Abs. 3 S. 1 aufgeführten Zinsen (vgl. Rz. 337ff.) – nur auf die hinterzogenen Steuern, also auf den durch die vorsätzliche Hinterziehung bewirkten Verkürzungsbetrag (zur Nachzahlungspflicht für strafrechtlich verjährte Zeiträume vgl. Rz. 332a ff.). Wird im Zusammenhang mit der Selbstanz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.5 Selbstanzeige nach der Selbstanzeige

Rz. 146 Es ist fraglich und umstritten, ob in Fällen mehrfacher Selbstanzeigen bezüglich derselben Steuerart und desselben Besteuerungszeitraumes die letzte dieser Selbstanzeigen wirksam sein kann. Die Problematik lässt sich an folgendem Fall verdeutlichen: Praxis-Beispiel T erstattet im Jahr 2014 wegen nicht erklärter Kapitaleinkünfte der Jahre 2011 und 2012 eine Selbstanzei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.2 Kriterien der Fristbemessung

Rz. 358 Für die Bestimmung der angemessenen Frist hat das zuständige Strafverfolgungsorgan zwei Kriterien zu beachten: Zum einen ist für die Fristbemessung der kriminalpolitische Zweck der Selbstanzeige und der Frist zu berücksichtigen. Die in Aussicht gestellte Straffreiheit ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die vorenthaltenen Steuern nun auch unverzüglich dem Staat zur Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.3 Schätzung der Angaben

Rz. 133 Nach § 371 Abs. 1 AO hat der Selbstanzeigende die fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu berichtigen oder nachzuholen. Dabei treten allerdings immer wieder Situationen auf, in denen der Stpfl. gar nicht oder nicht zeitnah in der Lage ist, die exakten Angaben zu rekonstruieren. Praxis-Beispiel 1. Der Einzelhändler V hat seit 2008 jeden Abend einen Betrag von ca. 10...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.3 Entdeckung

Rz. 250 Die Entdeckung der Tat ist die Wahrnehmung eines bisher unbekannten[1] Geschehens und des diesem immanenten Unrechtsgehalts.[2] Die Entdeckung muss sich nur auf eine der unverjährten Straftaten beziehen, für die im Rahmen des sich aus dem Vollständigkeitserfordernis des § 371 Abs. 1 AO ergebenden Berichtigungszusammenhangs eine Selbstanzeige abzugeben ist. Wann i. d....mehr