Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Beteiligung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Stille Gesellschaft als Innengesellschaft iSd § 705 BGB

Rn. 183 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Eine stille Gesellschaft kann nach §§ 230ff HGB grundsätzlich nur bei einem Unternehmen begründet werden, welches ein Handelsgewerbe iSd § 1 Abs 2 HGB darstellt (BFH v 10.05.2007, BStBl II 2007, 927). Zwar ist gem § 3 Abs 1 HGB auch der Betrieb einer LuF ein Gewerbe iSd HGB, jedoch kein Handelsgewerbe (es sei denn, der luf Betrieb ist in da...mehr

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Praxis-Beispiele: Vermögens... / 1 Förderarten, Anlageformen

Sachverhalt Als Arbeitgeber möchten Sie wissen, wie vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und was Sie damit zu tun haben. Ergebnis Bei vermögenswirksamen Leistungen (VWL) handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Form nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz anlegt. Zu einem Zuschuss ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 180 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sollen Einkünfte aus dem Betrieb einer LuF gemeinschaftlich erzielt werden (weil zB der zukünftige Hofnachfolger bereits in die Betriebsführung mit einbezogen werden soll), kann dies ohne Weiteres durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags erreicht werden; für dessen steuerliche Anerkennung gelten keine anderen Kriterien als im gewerbliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.3 Einschaltung von Personengesellschaften

Rz. 30 Mit § 19a Abs. 1 S. 2 EStG ergibt sich, dass "Vermögensbeteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen" auch über eine Personengesellschaft gehalten werden können. Der mittelbare Erwerb von Vermögensbeteiligungen durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. eine GbR oder eine GmbH & Co. KG) schließt somit die vorübergehende Steuerfreiheit nach § 19a EStG nicht a...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

a) Allgemeines Rz. 908 [Autor/Stand] Zur Zugehörigkeit von Schulden und sonstigen Abzügen i.S.v. § 103 BewG zum Betriebsvermögen dem Grunde nach vgl. Rz. 556 ff. Rz. 909 [Autor/Stand] Die Ansätze der Betriebsschulden und sonstigen betrieblichen Abzugsposten der Höhe nach, also ihre Bewertung, richten sich seit dem 1.1.2009 nicht mehr an den ertragsteuerrechtlichen (d.h. bei bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewerblicher Grundstückshandel

Rn. 155 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Veräußerung von Grund und Boden, der zum langjährigen AV eines Landwirts (bzw seines Rechtsvorgängers iSd § 6 Abs 3 EStG) gehört, führt grundsätzlich zu Einnahmen aus LuF, weil diese als (Hilfs-)Geschäfte (noch) der luf Betätigung zuzurechnen sind; dies gilt unabhängig davon, in welchem Umfang und in welcher Zahl Veräußerungsgeschäfte v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der zum Fremdkapital des Unternehmens gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge vom Eigenkapital des Unternehmens

Rz. 205 [Autor/Stand] Zum Eigenkapital eines Unternehmens als Differenz zwischen dem (gemeinen) Wert der Aktiva und dem (gemeinen) Wert des Fremdkapitals (d.h. der Schulden und sonstigen Abzüge i.S.v. § 103 BewG) gehören bei Kapitalgesellschaften neben dem sog. gezeichneten Kapital (Nennkapital, bei AG: Grundkapital, bei GmbH: Stammkapital) auch die offenen Rücklagen, insb. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.5 Besonderheiten bei stiller Einlage

Rz. 110 Auch die Einlage eines stillen Gesellschafters ist eine Kapitalforderung, die grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen ist.[1] Der Ansatz eines vom Nennwert abweichenden Werts setzt auch bei ihr voraus, dass die Kündbarkeit für längere Zeit ausgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gesellschaftsverhältnis im Besteuerungszeitpunkt noch mehr als 5 Jahre währen w...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.3 Abgrenzung zwischen steuerbilanziellem Eigen- und Fremdkapital

Rz. 48 Die steuerbilanzielle Klassifizierung von mezzaninen Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital orientiert sich nicht unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG an dem aus den Funktionen des Eigenkapitals abgeleiteten handelsrechtlichen Eigenkapitalbegriff. Vielmehr enthalten die Steuergesetze eigenständige und von den handelsrechtli...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.3 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 14 Eine atypische stille Gesellschaft liegt vor, wenn von dem handelsrechtlichen Regelungsmodell in einem oder auch in mehreren Punkten abgewichen wird. Dementsprechend existiert in der Praxis eine große Anzahl atypischer Ausgestaltungsformen der stillen Gesellschaft, wobei sich maßgeblich drei Fallgruppen herauskristallisiert haben: die Beteiligung des stillen Gesellsch...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.3 Steuerrechtliche Behandlung beim stillen Gesellschafter

Rz. 66 Die steuerrechtliche Behandlung der typischen stillen Gesellschaft ist beim stillen Gesellschafter davon abhängig, ob er seine stille Beteiligung im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen hält.[1] Rz. 67 Bei einem Halten der stillen Beteiligung im Privatvermögen stellen die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG Einkünfte aus Kap...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 12 Bei der typischen stillen Gesellschaft entspricht die Ausgestaltungsform nach der h. M. dem handelsrechtlichen Regelungsmodell der §§ 230–236 HGB.[1] Zu diesem handelsrechtlichen Regelungsmodell gehören sowohl die zwingenden als auch die dispositiven gesetzlichen Bestimmungen der §§ 230–236 HGB. So ist in Abgrenzung zur atypischen stillen Gesellschaft eine typische st...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.2.2 Ausweis der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang

Rz. 52 Die Zuordnung der Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt in erster Linie von der beabsichtigten Zeitdauer der stillen Gesellschaft ab.[1] Im Anlagevermögen ist die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft gemäß § 247 Abs. 2 HGB nur dann als ein bilanzierungspflichtiger Vermögensgegenstand auszuweisen, wenn sie dazu besti...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1.3 Gewinnverteilung

Rz. 27 Die Höhe der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters am Handelsgewerbe des Geschäftsinhabers lässt sich unterschiedlich ausgestalten.[1] Im Regelfall wird der stille Gesellschafter mittels eines bestimmten Prozentsatzes am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.[2] Meistens wird hierbei vereinbart, dass zunächst jedem Gesellschafter aus dem erwirtschafteten Gewinn ei...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.3.1 Vorbemerkungen

Rz. 62 Die typische stille Gesellschaft stellt kein selbstständiges Steuerrechtssubjekt dar.[1] Als Steuerrechtssubjekte gelten lediglich der Geschäftsinhaber und der stille Gesellschafter. Der Geschäftsinhaber einer typischen stillen Gesellschaft unterliegt mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb als natürliche Person der Einkommensteuer und als juristische Person der Körp...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Gründung einer stillen Gesellschaft (synonym hierfür stille Beteiligung) erweist sich insbesondere für solche Unternehmen als vorteilhaft, denen der direkte Zugang zum Kapitalmarkt verwehrt bleibt. Eine Unternehmensfinanzierung im Wege der Bildung einer stillen Gesellschaft ist von daher in der Praxis überwiegend bei Einzelunternehmen und bei Personenhandelsgesells...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.2 Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft im Steuerrecht

Rz. 58 Die Abgrenzung zwischen der typischen und der atypischen stillen Gesellschaft ist im Steuerrecht von großer Tragweite, da sich daraus die Trennlinie zwischen dem steuerrechtlichen Eigen- und Fremdkapital ergibt.[1] Grundsätzlich wird die typische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Fremdkapital und die atypische stille Gesellschaft steuerrechtlich dem Eigenkapital...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.1 Begriffsmerkmale der stillen Gesellschaft

Rz. 2 Das Handelsgesetzbuch enthält keine gesetzliche Definition für den Begriff der stillen Gesellschaft.[1] Aus den §§ 230–236 HGB können lediglich verschiedene Merkmale abgeleitet werden, anhand derer sich der Begriff und das Wesen einer stillen Gesellschaft erschließen lässt. Danach beteiligt sich ein stiller Gesellschafter an dem von einem anderen ausgeübten Handelsgewe...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1.1 Einleitende Bemerkungen

Rz. 21 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann daher nicht ausgeschlossen werden.[2] Im Handelsgesetzbuch finden sich allerdings keine Regelungen über die Art und den Umfang der Beteiligung des...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.2.1 Behandlung der stillen Gesellschaft als Privat- oder Betriebsvermögen

Rz. 49 Die Mitgliedschaft in einer stillen Gesellschaft, die sich als "Inbegriff der Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters"[1] charakterisieren lässt, stellt einen einheitlichen und grundsätzlich bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstand dar.[2] Erweist sich der stille Gesellschafter als Kaufmann i. S. d. §§ 1 ff. HGB, kann sich für den stillen Gesellschafter e...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.2 Rechtsnatur der stillen Gesellschaft

Rz. 3 Die stille Gesellschaft stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar.[1] Eine solche liegt gemäß § 705 Abs. 1 BGB vor, wenn sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag gegenseitig dazu verpflichten, "die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern". Hierbei unterscheidet der...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.4 Zustandekommen der stillen Gesellschaft

Rz. 18 Die stille Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags.[1] Hierbei finden grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften zum Vertrag der §§ 145 ff. BGB Anwendung.[2] Handelt es sich bei dem Inhaber des Handelsgeschäfts um eine Personengesellschaft oder um eine Kapitalgesellschaft, wird der Gesellschaftsvertrag nicht zwischen den Gesellschaftern d...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.6 Einsichts- und Auskunftsrechte des stillen Gesellschafters

Rz. 33 Dem stillen Gesellschafter werden verschiedene Einsichts- und Auskunftsrechte gewährt. § 233 HGB ordnet diesbezüglich an, dass auf den stillen Gesellschafter § 166 HGB entsprechend anzuwenden ist. Danach ist der stille Gesellschafter berechtigt, von der Gesellschaft eine Abschrift des handelsrechtlichen Jahresabschlusses i. S. d. § 242 Abs. 3 HGB (also der Bilanz und ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.5.1.2 Maßgebliche Gewinngröße

Rz. 24 Hinsichtlich der Frage nach dem maßgeblichen Gewinn ergibt sich aus § 232 Abs. 1 HGB lediglich, dass der Gewinn am Schluss eines jeden Geschäftsjahrs zu berechnen und der auf den stillen Gesellschafter entfallende Gewinn ihm auszubezahlen ist. Daraus lässt sich ableiten, dass der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters im Wege der Aufstellung einer Bilanz bzw. einer ...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.1 Grundlagen

Rz. 74 Die atypische stille Gesellschaft wird einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Die Besteuerung der atypischen stillen Gesellschaft erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften für gewerbliche Mitunternehmerschaften.[1] Die atypische stille Gesellschaft ist darüber hinaus ebenso wie eine Personenhandelsg...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 4.4.3 Steuerrechtliche Behandlung beim stillen Gesellschafter

Rz. 81 Wie für den Geschäftsinhaber erfolgt auch für den stillen Gesellschafter unter Berücksichtigung des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Verteilungsschlüssels eine anteilige Ergebniszuweisung über die gesonderte und einheitliche Ergebnisfeststellung.[1] Die anteilige Ergebniszuweisung wird von dem stillen Gesellschafter gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei seinen E...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 3.1.1 Qualifizierung der stillen Vermögenseinlage als bilanzielles Eigenkapital oder bilanzielles Fremdkapital

Rz. 43 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Behandlung der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters beim Geschäftsinhaber existieren bislang noch keine allseits anerkannten Grundsätze.[1] Übereinstimmend anerkannt ist lediglich der Ansatz der Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters auf der Passivseite der Bilanz des Geschäftsinhabers.[2] Höchst umstritten ist dagegen...mehr

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Das negative Einlagenkonto beim Ausscheiden eines typisch stillen Gesellschafters

Leitsatz Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters ist in der Bilanz des Geschäftsinhabers als Fremdkapital als "sonstige Verbindlichkeit" auszuweisen. Negative Einlagenkonten der stillen Beteiligten gehören beim Geschäftsinhaber nicht zu den auszuweisenden Vermögensgegenständen. Sie gehen auch bei Beendigung der stillen Gesellschaft nicht auf den Geschäftsinhaber übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.4 Verfall des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags bei Beteiligung einer Körperschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 200 Die Regelung über den Untergang des Zinsvortrags in § 4h Abs. 5 EStG ist durch G. v. 19.12.2008[1] um einen S. 3 erweitert worden. Danach ist § 8c KStG entsprechend auf den Zinsvortrag einer Mitunternehmerschaft anzuwenden, soweit an dieser unmittelbar oder mittelbar eine Körperschaft als Mitunternehmer beteiligt ist. In diesem Fall geht der Zinsvortrag einer Persone...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5 Sonderregelung für nachgeordnete Personengesellschaften

Rz. 102 Für Gesellschaften (Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften), die unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind, gilt nach Abs. 2 S. 2 die Regelung des § 8a Abs. 2 und 3 KStG entsprechend. Ab Vz 2024 ist die Verweisung auf § 8a Abs. 2 KStG gestrichen worden, da diese Vorschrift ersatzlos entfallen ist.[1] Zweck der Verweisung auf § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.2.1.1 Zinsaufwendungen als Vergütungen für Fremdkapital

Rz. 115 § 4h Abs. 3 S. 2 EStG definiert "Zinsaufwendungen" als "Vergütungen für Fremdkapital", d. h. genau genommen für die "zeitweilige Überlassung von Fremdkapital". Da § 4h Abs. 3 S. 2 EStG eine Legaldefinition enthält, kann der Begriff der "Zinsaufwendungen" für die Zinsschranke von dem sonst üblichen Verständnis der "Zinsaufwendungen" abweichen. Das Gesetz verwendet dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 4.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.1.1 Teilbetriebserfordernis

Rz. 62 Die Bewertungswahlrechte gem. § 11 Abs. 2 UmwStG und § 13 Abs. 2 UmwStG, die eine steuerneutrale Verschmelzung ermöglichen, sind somit nur dann entsprechend anwendbar, wenn es sich bei dem übertragenden Vermögensteil um einen Teilbetrieb handelt. Dabei muss auf jede aufnehmende Gesellschaft mindestens ein Teilbetrieb übertragen werden. Zur Erfüllung der Teilbetriebsvo...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.3 Rechtlicher Charakter von Genussrechten

Rz. 6 Genussrechte entstehen durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags zwischen dem Emittenten – bei einer Aktiengesellschaft dem Vorstand im Auftrag der Aktiengesellschaft – und dem Erwerber bzw. dem Inhaber des Genussrechts.[1] Der Erwerber bzw. der Inhaber des Genussrechts kann jeder beliebige Dritte sein.[2] Bei Aktiengesellschaften werden die Genussrechte in ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.5 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stillen Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ig...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.5 Begrenzung der Gegenleistung als Antragserfordernis

Rz. 108 Soweit der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, mehr als 25 % des Buchwerts (relative Wertgrenze) des eingebrachten Betriebsvermögens oder mehr als 500.000 EUR beträgt, bzw. den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens übersteigt (absolute Wertgrenze)[1], hat eine Aufstockung zu erfolgen. Als sonsti...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Allerdings kommt es nicht darauf an, dass der Ausweis noch am Bilanz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerliche Folgen für den Geschäftsführer

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einnahmen, die dem GesGf in seiner Eigenschaft als > Arbeitnehmer zufließen, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die dem Abzug von LSt, SolZ und ggf KiSt unterliegen (§§ 38ff EStG). Zum Zeitpunkt des Steuerabzugs > Zufluss von Arbeitslohn. Als Besonderheit ist zu beachten, dass Bezüge eines beherrschenden GesGf (> ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Kap-Beteiligung als notwendiges BV Die Beteiligung an einer Kap-Ges ist notwendiges BV eines Einzel-Gew, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gew (branchengleiche) Tätigkeit des Betriebsinhabers entsch zu fördern (zB s Urt des BFH v 12.06.2019, BStBl II 2019, 518 unter Rn 33 mwNachw) oder die Beteiligung dazu dient, den Absatz von Produkten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Folgewirkungen auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 242 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringung als schädlicher Vorgang für andere St-Vergünstigungen Die Einbringung von BV in eine Kap-Ges gem § 20 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorange...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 12g Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegenl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB 1984, Beil 19; Knobbe-Keuk, GA auf Genussrechte, BB 1987, 341; Emde, Die handels- und st-bilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Wüllenkemper, Stliche Aspekte von Optionsgenussscheinen, FR 1991, 473; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Linscheidt, Die stli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr