Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / b) Verweigerung der Aktenübersendung/Spurenakten

Rz. 73 Manche Sachbearbeiter bei den Staatsanwaltschaften verweigern auch nach mehrfacher Erinnerung an den Akteneinsichtsantrag des Verteidigers diese mit dem Hinweis, die Akten befänden sich noch bei der Polizei.[31] Dieses Verhalten ist rechtswidrig und sollte von der Verteidigung auf keinen Fall hingenommen werden. Nach § 147 Abs. 1 StPO hat der Verteidiger einen Anspruc...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Einleitung

Rz. 337 Die Beweisaufnahme ist der Teil der Hauptverhandlung, in dem sämtliche für die Schuld- und Straffrage relevanten Tatsachen und Erfahrungssätze durch Erhebung der im Gesetz vorgesehenen Beweismittel geklärt werden sollen. Wichtigstes Prinzip der Beweisaufnahme ist neben dem Grundsatz der Unmittelbarkeit die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO . Diese...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Ausschließung des Angeklagten

Rz. 313 Grundsätzlich darf und muss der Angeklagte bei der Hauptverhandlung persönlich anwesend sein.[148] Ist dies nicht der Fall, kann darauf die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO gestützt werden. Andererseits gibt es eine Fülle von Ausnahmetatbeständen, wie etwa die §§ 231 Abs. 2, 231a–231c, 232, 233 StPO. Der § 247 StPO stellt dagegen einen Fall der lediglich vorübergehende...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Grenzen und das Verhältnis der Strafgewalt von Strafrichter und Schöffengericht

Rz. 253 Die §§ 24, 25 GVG regeln sowohl die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als auch die Zuständigkeit von Strafrichter und Schöffengericht zueinander. Das Amtsgericht ist nach § 24 Abs. 1, 2 StPO sachlich zuständig, wenn nichtmehr

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§ 41 Strafrecht / b) Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO)

Rz. 162 Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, die voll bewiesen sein müssen, die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte – zumindest für eine gewisse Zeit – dem Verfahren entziehen werde, in welchem die Anordnung von Untersuchungshaft erwogen wird. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit erfordert die Berücksichtigung aller Umstände...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Bußgeldbescheid und Einspruch

Rz. 460 Ein Bußgeldbescheid ergeht, wenn die Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsgründen ausscheidet, eine Verwarnung nicht in Betracht kommt oder das festgesetzte Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird. Die notwendigen Angaben des Bußgeldbescheids ergeben sich aus § 66 OWiG. Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schrift...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Dritte als Mandatsvermittler

Rz. 3 Typischer Sachverhalt: Herr A erscheint bei Rechtsanwalt R mit seinem Bekannten Herrn X, der Rechtsanwalt R empfohlen hat und auch an dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt teilzunehmen wünscht. Rz. 4 Häufig werden Rechtsanwälte von Dritten empfohlen. Nicht selten werden die (zukünftigen) Mandanten sogar von den Mandatsvermittlern zum Besprechungstermin mit dem Rechtsanwalt ...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aushändigung der Akten an den Mandanten

Rz. 83 Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit findet eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten selbst kaum statt. Eine sachgerechte Verteidigung bedingt aber, dass der Betroffene die Hintergründe der ihm zur Last gelegten Vorwürfe kennt. Aus diesem Grunde muss der Verteidiger seinem Mandanten den kompletten Akteninhalt bekannt geben.[37] Auch Kopien der vollständigen Akten d...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 3 StPO

Rz. 344 Ein Beweisantrag, der sich nicht auf die Vernehmung eines Sachverständigen bezieht, kann nur aus den in § 244 Abs. 3 StPO abschließend aufgeführten Gründen abgelehnt werden. Das Ausweichen auf einen anderen Grund ist unzulässig. Versucht man, das im § 244 Abs. 3 StPO Angeführte allgemein zusammenzufassen, lässt sich sagen, dass ein Beweisantrag nicht abgelehnt werden...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Die Gebühren des gewählten Verteidigers richten sich nach Nr. 4100 ff. RVG-VV. Es handelt sich um Rahmengebühren, bei denen der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftra...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Mandatsbeendigung

Rz. 31 Der sog. Anwaltsvertrag zwischen Wahlverteidiger und Mandant ist eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB), die sowohl auftrags- als auch dienstvertragsrechtliche Elemente enthält. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten kündbar. Da es sich bei den Diensten eines Rechtsanwalts jedoch um sog. "Dienste höherer Art" handelt, zu denen der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf mündliche Haftprüfung

Rz. 202 Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung Muster 41.26: Antrag auf mündliche Haftprüfung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, Termin zur mündlichen Haftprüfung zu bestimmen und vor Durchführung der Haftprüfung Akteneinsicht zu gewähren. Im Haftprüfungstermin werde ich beantragen,mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 101 Voraussetzung einer Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO ist – wie auch bei § 153 Abs. 1 StPO – ein Vergehen. Allerdings müssen die Ermittlungen hier schon weiter gediehen sein, weil nur so die für eine Anklageerhebung notwendige Schuldfeststellung gesichert sein kann. Eine Gewissheit über die Schuld muss jedoch nicht vorliegen, denn die Einstellung nach § 153a StPO s...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 148 Gesetzliche Grundlage für die Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen ist § 81b StPO. Wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt oder endet es mit einem rechtskräftigen Freispruch, aus dem sich die Unschuld des Angeklagten ergibt, hat der Betroffene regelmäßig das Interesse, dass die über ihn angefertigten Unterlagen vernichtet bzw. gelöscht werden. Mit ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 106 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 11. Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird angeregt, das Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Polizei

Rz. 70 In der Regel werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Die Staatsanwaltschaft wird dann oft erst eingeschaltet, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Diese Verfahrensweise verstößt zwar gegen § 163 Abs. 2 S. 1 StPO, wonach die Polizeibehörde ihre Verhandlungen unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu übersenden hat. Dennoch ist dieses Verfahren in...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 185 Die Würdigung des Einzelfalles[87] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 186 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Eingriffsmöglichkeiten des Verteidigers

Rz. 279 Die Probleme, die der Verteidiger mit einem Sachverständigen regelmäßig auszufechten hat, sind weniger rechtlicher, als vielmehr tatsächlicher bzw. atmosphärischer Natur. Dies, weil die Auswahl des Sachverständigen allein durch den Richter erfolgt und der Verteidiger kein Mitspracherecht besitzt, § 73 Abs. 1 S. 1 StPO. Der Verteidiger sollte dennoch darauf drängen, A...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger erst für Tätigkeiten nach der gerichtlichen Bestellung eine Vergütung aus der Staatskasse.[22] Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und i...mehr

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§ 41 Strafrecht / VI. Zeugenbeistand, Beistand bei Vernehmungen

Rz. 119 Eine allgemeine Regelung über die anwaltliche Vertretung von Zeugen besteht außerhalb von § 68b StPO nicht. Im Zuge der Verbreitung viktimologischer Erkenntnisse und damit einhergehend der sukzessiven Verbesserung der Stellung der Opfer in der Strafprozessordnung wurde allerdings in § 406f bzw. § 406h StPO normiert, dass sich auch der Verletzte, ohne sich nach § 395 ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 136 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[199] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[200] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bestimmung des Verschuldensgrades

Rz. 399 Für die Quotenbildung ist zu prüfen, ob es sich eher um einen Grenzfall zur einfachen Fahrlässigkeit oder aber zum bedingten Vorsatz handelt.[468] Von besonderer Bedeutung ist dabei die vom Verhalten des VN ausgehende Gefahr als objektiver Gesichtspunkt.[469] Dies erst recht, wenn es sich um einen offenkundigen Pflichtenverstoß handelt.[470] Für die Quotenbildung ist...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Fortsetzungszusammenhang

Rz. 20 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen ein "Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" oder der Verzicht auf Verbindung einzelner Verstöße zu einer "rechtlichen Einheit".[37] Der Ausschluss der Berücksichtigung eines Fortsetzungszusammenhangs (dessen Anwendbarkeit allerdings nach Aufgabe dieser Rechtsfigur im Strafrecht auch im Wet...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Regelung durch MoMiG

Rz. 248 Das MoMiG begegnete der Kritik an den drastischen Rechtsfolgen verdeckter Sacheinlagen nach der herkömmlichen Rspr.[947] Die Regelungen gelten gleichermaßen für Gründung und Kapitalerhöhung (§ 56 Abs. 2 und § 56a i.V.m. § 19 Abs. 4 und 5 GmbHG). Rz. 249 Nach der Legaldefinition des § 19 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 GmbHG besteht die verdeckte Sacheinlage, wenn "eine Geldeinlage ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität) – Anhörungsrüge

Rz. 15 Die Verfassungsbeschwerde kann grds. erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden, § 90 Abs. 2 BVerfGG. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich, § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG; so besteht die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Dr. Lina Böcker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Berlin Sascha B...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Anfechtung bei vorsätzlicher Benachteiligung (§ 133 InsO)

Rz. 179 Gem. § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen. Die Anfechtungsfrist für Rechtshandlungen, die dem anderen Teil Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, ist gem. § 133 Abs. ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 392 Ehemann (M) ist mit seinem Pkw unterwegs, begleitet von seiner auf dem Beifahrersitz sitzenden Ehefrau (E) sowie der zehnjährigen Tochter (T) und deren Freundin (F), die auf dem Rücksitz sitzen. M ist unterwegs von einer Familienfeier, bei der auch Alkohol getrunken wurde. M will für die Kinder die Kassette "Heidi" einlegen. Hierbei übersieht er eine Kurve und gerät ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Fahrlässigkeit

Rz. 142 Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Damit ist das auch für das Deliktsrecht maßgebliche Verschuldensprogramm gesetzlich umschrieben. Da schon fahrlässiges Verhalten meist die deliktische Haftung begründet, spielt die Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit im Deliktsrecht nicht die gleiche ...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

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§ 21 Verjährung / I. Anspruchsentstehung

Rz. 44 Anspruchsentstehung im vorgenannten Sinne ist anzunehmen, sobald ein Anspruch klageweise, sei es im Wege einer Leistungs-, Stufen- oder auch Feststellungsklage, geltend gemacht werden kann, was regelmäßig dessen Fälligkeit voraussetzt.[84] Ein Schaden entsteht, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschle...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Gemeinschaftliche Begehung

Rz. 618 Die Begriffe des Mittäters (gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung im Sinne des Abs. 1 S. 1) sowie des Anstifters und Gehilfen (Abs. 2) sind im BGB nicht geregelt, sodass auf die im Strafrecht geltenden Bestimmungen und Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.[1794] Mittäterschaft und Teilnahme i.S.d. § 830 BGB setzen als Haupttat eine vorsätzlich begangene, une...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht

Rz. 93 Bis heute streiten die Lehre vom Erfolgsunrecht und die Lehre vom Handlungsunrecht darüber, nach welchem Maßstab die Rechtswidrigkeit zu bestimmen ist. Rz. 94 Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht wird die Rechtswidrigkeit durch die Verletzung eines der durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter indiziert (anders bei sog. Rahmenrechten). Der Schädiger kann dem Rechtswi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Irrtum

Rz. 147 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 StGB handelt nicht vorsätzlich, wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Ein solcher Erlaubnistatbestandsirrtum ist auch zivilrechtlich relevant. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass lediglich die Bestrafung wegen vorsätzlicher Tatbegehung ausgeschlossen ist, bei Vermeidbarkeit des Irrtums ab...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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AGS 07/2021, Fischer, StGB mit Nebengesetzen - Kommentar

Erläutert von Prof. Dr. Thomas Fischer. 68. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. LXXI, 2737 S., 99,00 EUR Zuverlässig, umfassend und pragmatisch, so ist der Klassiker des materiellen Strafrechts. Die Neuauflage berücksichtigt vollständig die Rspr. und Gesetzgebung für den Zeitraum November 2019 bis Oktober 2020 sowie bereits die laufenden Gesetzgebungsverfahren. Zu letzterem gehöre...mehr

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zfs 07/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

Thema: 6. Verkehrsrechtssymposium (mit Rahmenprogramm) Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Vorsitzender des GfA der AG Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Mainz Datum Vorträge: Samstag, 16. Oktober 2021, 09.00 – ca. 17.30 Uhr (6,0 Std. gem. FAO) Thema: 6. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Tagungsleitung: Jan Lukas Kemperdiek, Rechtsanwalt, Hagen Ort: Dortmund Datum: Mi...mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / II. Nur subjektiver Beratungsbedarf

Anders als das LG sieht das OLG die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV als nicht erstattungsfähig an. Zwar sei die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV durch die Tätigkeiten des Pflichtverteidigers, wie Besprechung der Erfolgsaussichten der Revision der Staatsanwaltschaft mit dem Mandanten und Vorbereitung eines Erwiderungsschriftsatz auf die zu erwartende Revisionsbegründung der Staatsan...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 1. Fachliteratur

Jahnke [27] stellt dazu beim Schutzzweck zunächst fest, dass die Norm zum einen (vorrangig) den effektiven Schutz der Verkehrsopfer bezweckt, da ohne Haftpflichtversicherungsvertrag die Realisierung von Schadensersatzansprüchen kaum möglich ist. Geschützt sind zum anderen auch etwaige mitversicherte Personen, die sich auf wirksamen Versicherungsschutz verlassen. Weiter führt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a. , dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.15 Hilfeleistung bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, Lebensretter (Nr. 13 Buchst. a)

Rz. 123 Der Versicherungstatbestand nach Nr. 13 Buchst. a bezieht Personen als Versicherte in den Schutz der GUV ein, die in Zusammenhang mit bei Unglücksfällen, Not und Gefahr und der Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) einer Handlungspflicht unterliegen (BSG, Urteil v. 22.6.1976, 8 RU 124/75; BSG, Urteil v. 13.9.2005, B 2 U 6/05 R ). Die Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Der Gerichtsvollzieher

Rz. 21 Der Gerichtsvollzieher ist das funktionell zuständige Organ der Zwangsvollstreckung, soweit diese nicht den Gerichten zugewiesen ist (§ 753 Abs. 1 ZPO). In seine Zuständigkeit fallen vor allem solche Vollstreckungsmaßnahmen, bei denen unmittelbarer Zwang erforderlich sein kann. Das sind in erster Linie die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bußgelder und Schadensersat... / 3.1.1 (Un-) Mittelbare Verbandshaftung?

Aktuell ungeklärt ist zunächst die grundlegende Frage, ob Unternehmen allein aufgrund eines Datenschutzverstoßes eines ihrer Mitarbeiter unmittelbar für diesen haften müssen (unmittelbare Verbandshaftung) – oder ob für eine Haftung weitere Voraussetzungen erfüllt worden sein müssen. Bisher existieren zu dieser Frage noch keine Entscheidung eines höchstinstanzlichen Gerichts ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Strafrecht

aa) Betrug Rz. 93 Erstattet der Auftraggeber wegen der Verletzung der Hinweispflicht Strafanzeige, muss der Rechtsanwalt mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Betruges (§ 263 StGB) rechnen.[59] Rz. 94 Als erfolgsursächliches Verhalten des beschuldigten Anwalts kommt nur ein pflichtwidriges Unterlassen der nach § 49b Abs. 5 BRAO gebotenen Belehr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Untreue

Rz. 96 Eine strafrechtliche Verfolgung des Rechtsanwalts wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) sollte ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO führen. Rz. 97 Eine Verwirklichung des Missbrauchstatbestands (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB) kommt durch die schlichte Unterlassung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO schon mangels Tathandlung des Rechtsanwa...mehr

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zfs 06/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Thema: Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung Referent*innen: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am KG, Berlin; PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begutachtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin; Dr. Peter-Hendrik Müther, Vors...mehr