Fachbeiträge & Kommentare zu Streik

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Arbeitskampf / 2.14.1 Entgelt

Als Folge eines rechtmäßigen Streiks sind die Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrags, nämlich einerseits die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und andererseits zur Zahlung des Entgelts, suspendiert. Ein Entgeltanspruch der Streikenden entfällt somit für diese Zeit.[1] Der Entgeltanspruch besteht so lange nicht, bis die Gewerkschaft dem Arbeitgeber oder dessen Arbeitgeber...mehr

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Arbeitskampf / 3.4 Anordnung von Sonntagsarbeit

Um streikbedingte Arbeitsrückstände abzuarbeiten, könnte ein Arbeitgeber auf die Idee kommen, während eines Arbeitskampfs Sonntagsarbeit anzuordnen. Grundsätzlich soll sonntags nicht gearbeitet werden; die Aufsichtsbehörde könnte Sonntagsarbeit aber genehmigen, wenn es sonst zu Schäden kommt. Allerdings können drohende Schäden zulasten des bestreikten Arbeitgebers Sonntagsar...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.7 Einsatz von Arbeitsmitteln durch Streikende

Streikende Arbeitnehmer dürfen sich während eines Streiks nicht der ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel oder Räumlichkeiten des Arbeitgebers bedienen. So handeln z. B. Müllwerker rechtswidrig, die mit den Müllfahrzeugen zu einer Demonstration fahren oder die Fahrzeuge zur Blockade einer Straße oder Zufahrt einsetzen. Diese eigenmächtige Benutzung der ihnen anvertrau...mehr

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Arbeitskampf / 3.3 Suspendierende Stilllegung

Das BAG hat in seiner "Busfahrer-Entscheidung"[1] erstmals entschieden, dass sich ein Arbeitgeber gegen einen Streik auch mit einer suspendierenden Stilllegung seines Betriebs wehren kann. Mit einer solchen Entscheidung beugt sich der Arbeitgeber einem Streik und legt den Betrieb still. Als Folge dieser Betriebsstilllegung werden auch die Hauptleistungspflichten der nicht st...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.1 Rechtfertigung

Die Arbeitsniederlegung im Rahmen eines Streiks ist zunächst ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers, der jedoch durch Art. 9 Abs. 3 GG gerechtfertigt ist, sodass Arbeitnehmer, die bei einem rechtmäßigen Streik ohne Kündigung die Arbeit niederlegen, ihren Arbeitsplatz verlassen oder ihn gar nicht aufsuchen, daher rechtmäßig handeln. Das Streikr...mehr

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Arbeitskampf / 2.3 Einsatz von Beamten im Arbeitskampf

Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes darf im Fall eines rechtmäßigen Streiks nicht den Einsatz der bei ihm beschäftigten Beamten auf den bestreikten Arbeitsplätzen anordnen, um die Auswirkungen des Streiks zu mildern. Durch den Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen würde erheblich in die Koalitionsfreiheit in Gestalt des Streikrechts der Gewerkschaft eingeg...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.13 Arbeitsniederlegung als Ausübung des Zurückbehaltungsrechts

Arbeitsniederlegungen, mit denen die Arbeitnehmer nicht eine Tarifvertragsänderung erreichen wollen, sondern z. B. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bzw. des Gesundheitsschutzes oder den Einbau einer arbeitsschutzrechtlich gebotenen Unfallverhütungseinrichtung, können die zulässige Ausübung ihres Zurückbehaltungsrechts sein. Hierbei handelt es sich nicht um einen Stre...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.10 Erzwingungsstreik

Der Erzwingungsstreik ist der von der Verfassung geschützte Streik, der von der Arbeitgeberseite mit den entsprechenden Gegenmaßnahmen beantwortet werden kann. Dieser kann in der Form eines Flächenstreiks oder eines Teil- bzw. Schwerpunktstreiks geführt werden.mehr

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Arbeitskampf / 3.1 Aussperrung

Aussperrung bezeichnet die von den Arbeitgebern planmäßig vorgenommene Arbeitsausschließung mehrerer Arbeitnehmer unter Verweigerung der Lohnfortzahlung zur Erreichung eines bestimmten Ziels, welches regelmäßig darin liegt, einen Streik durch Erhöhung des wirtschaftlichen Drucks auf die Gegenseite abzukürzen.[1] Durch eine Aussperrung werden ebenso wie im Fall eines Streiks d...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.6 Streikbruchprämie

Ein bestreikter Arbeitgeber kann sich durch Zahlung einer Streikbruchprämie gegen einen Arbeitskampf wehren mit dem Ziel, Beschäftigte mittels einer finanziellen Leistung dazu anzuhalten, sich nicht an einem erwarteten Streik zu beteiligen, also von ihrem Streikrecht keinen Gebrauch zu machen. Dies ist kein generell unzulässiges Kampfmittel. Eine tägliche Streikbruchprämie i...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.2 Unterstützungsstreik

Mit einem Unterstützungsstreik (zum Teil gleichbedeutend mit Sympathiestreik oder Solidaritätsstreik[1], zum Teil wird hier unterschieden[2]) werden Aktionen in fremden Tarifgebieten gegen Arbeitgeber(verbände), von denen man selbst nichts fordert, unterstützt. Diese waren nach der älteren Rechtsprechung grundsätzlich unzulässig, da der bestreikte Arbeitgeber dem Arbeitskamp...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.4 Betriebsversammlungen/Personalversammlungen

Auch in bestreikten Betrieben können Betriebsversammlungen stattfinden, dabei behalten die teilnehmenden Arbeitnehmer ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie sich ansonsten am Streik beteiligen.[1] Gleiches gilt bei Personalversammlungen.mehr

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Arbeitskampf / 2.2 Kein Streikrecht für Beamte

Nach überwiegender Meinung haben Beamte kein Streikrecht, da es sich mit dem Rechtsstatus der Beamten und den ihnen zugewiesenen Funktionen nicht vertragen würde, wenn sie für ihre Belange gegen den Gesetzgeber streiken. Das statusbezogene Streikverbot für Beamte stellt einen tragenden Verfassungsgrundsatz dar.[1] Ein Streik von Beamten würde sich zudem auch nicht für oder ge...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.1 Streikposten

Regelmäßig werden Streikposten vor dem Betrieb aufgestellt. Das Aufstellen dieser Streikposten ist rechtmäßig. Diese dürfen nicht streikenden Arbeitnehmern deutlich machen, dass ihr Verhalten von den Streikenden als unsolidarisch empfunden wird und ihr Verhalten die Arbeitgeberseite stärkt. Die Streikposten dürfen die nicht streikenden Arbeitnehmer jedoch nicht beschimpfen od...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.10 Versammlungsgesetz

Streikmaßnahmen, die darauf gerichtet sind, auch Außenstehende (z. B. Kunden oder Passanten) zum Zweck der kollektiven Teilhabe einzubeziehen, können Versammlungen im Sinne des GG und des Versammlungsgesetzes sein. So stellt es rechtlich eine anmeldepflichtige Versammlung dar, wenn Gewerkschaftler von der Geschäftsstelle vor ein Bekleidungsgeschäft ziehen und dort im öffentl...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.6 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Eine streikende oder ausgesperrte Arbeitnehmerin hat während dieser Zeit keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Die Mutterschutzfrist verlängert sich durch die Teilnahme am Streik nicht.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.12 Mitteilungspflichten

Im Fall eines Streiks ist der Arbeitgeberverband, dem der Arbeitgeber angehört, zu unterrichten. Ebenso besteht eine Anzeigepflicht des Arbeitgebers gemäß § 320 Abs. 5 SGB III gegenüber der Agentur für Arbeit. Damit beginnt die Neutralitätspflicht der Agentur für Arbeit, d. h. sie hat grundsätzlich die Vermittlungsbemühungen in dem durch den Arbeitskampf betroffenen Bereich e...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.3 Ersatzkräfte

Der Arbeitgeber kann freiwillige Ersatzkräfte einstellen, um die wirtschaftlichen Folgen eines Streiks zu mindern, er darf auch durch Streik ausgefallene Arbeiten an Dritte vergeben.[1] Wenn ein Arbeitgeber während eines Streiks für die nicht streikenden Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen anordnet, so hat er dies dem Betriebsrat im V...mehr

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Arbeitskampf / 2.5 Arbeitskampf in der Kirche

In den Kirchen und ihren Einrichtungen hat es viele Jahrzehnte keine Streiks gegeben. Nach Ansicht der Kirchen sind Streiks nicht kirchengemäß und damit unzulässig. Dies wird mit dem durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung garantierten Selbstverwaltungsrecht begründet. Bislang wurden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes unter Einschalt...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.9 Entgelt im Krankheitsfall

Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der sich nicht am Streik beteiligt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern seine Beschäftigung trotz des Streiks möglich wäre.[1] Erkrankte Beschäftigte haben keine Ansprüche auf Entgelt im Krankheitsfall, wenn in der Verwaltung bzw. dem Betrieb, dem der Beschäftigte angehört, aufgrund des Arbeitskampfs nicht gearbeitet wird u...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.2 Urlaub

Arbeitnehmer, deren Urlaub vor einem Streik bewilligt wurde, haben Anspruch auf Urlaubsentgelt auch während der Streiktage, die in die Zeit des Urlaubs fallen. Der Urlaub wird nicht dadurch unterbrochen, dass während des bewilligten Urlaubs der Betrieb bestreikt wird.[1] Arbeitnehmer, die sich zur Zeit des Arbeitskampfs im Urlaub befinden, haben auch Anspruch auf Feiertagslo...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.7 Kollektive Krankmeldungen (Go sick)

Kein Streik im rechtlichen Sinne sind kollektive Krankmeldungen mit dem Ziel der Beschäftigten, Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen. In den 1970er-Jahren meldeten sich die Flugleiter an bestimmten Stichtagen wiederholt arbeitsunfähig (Go sick), wodurch der Flugverkehr gravierend gestört wurde. Ein solches streikähnliches Verhalten verletzt den Grundsatz eines fairen Arbeits...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.5 Zugangsrecht

Es ist streitig, ob unmittelbar vor bzw. während eines Arbeitskampfs das betriebsverfassungsrechtliche Zugangsrecht (§ 2 Abs. 2 BetrVG) der Gewerkschaften in vollem Umfang besteht oder eingeschränkt ist. Solange die Gewerkschaften lediglich die Aufgaben und Befugnisse nach dem BetrVG wahrnehmen, ist kein Grund ersichtlich, das Zugangsrecht während eines Arbeitskampfs einzusc...mehr

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Arbeitskampf / 3 Arbeitgebermaßnahmen

Ebenso wie seitens der Verfassung (Art. 9 Abs. 3 GG) den Beschäftigten das Recht zum Streik eingeräumt wird, haben auch die Arbeitgeber das Recht, auf einen Streik zu reagieren bzw. selbst als Tarifvertragspartei einen Arbeitskampf einzuleiten, z. B. durch eine Angriffsaussperrung. Für den Arbeitskampf stehen auf Arbeitgeberseite im Wesentlichen die Aussperrung und die suspe...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.8 Teilstreik

Im Falle eines Teil- oder Schwerpunktstreiks werden nur wichtige Teilbereiche von Betrieben oder Branchen durch Arbeitsniederlegungen bestreikt. Aufgrund des Arbeitsausfalls in diesem Bereich kommt es dann zu Arbeits- und Produktionsausfällen in anderen, von diesem bestreikten Bereich abhängigen Bereichen. Im Gegensatz dazu steht der Flächenstreik, bei dem im jeweiligen Tari...mehr

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Arbeitskampf / 2.14 Streikfolgen

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs ruht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten für die Zeit, während der sich die Arbeitnehmer am Streik beteiligen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört oder nicht. Im Zuge der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung ist es möglich, dass inländische Arbeitgeber bzw. Beschäftigte durch ausländ...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.6 Flashmob

Zu einer neuen Form des Arbeitskampfs rief die Gewerkschaft ver.di im Jahr 2007 anlässlich der Verhandlungen zum Manteltarifvertrag im Einzelhandel auf: Über die Homepage wurden 40 bis 50 Personen gesucht, die in einer bestreikten Filiale Einkaufswagen mit Waren füllten und diese stehen ließen zum Teil mit der Begründung, das Geld vergessen zu haben. Eine Störungsvariante be...mehr

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Arbeitskampf / 2.10 Verhältnis zum Betriebs- bzw. Personalrat

Im Fall eines Arbeitskampfs haben sich Betriebsrat bzw. Personalrat neutral zu verhalten. Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bzw. § 66 Abs. 2 BPersVG sind Arbeitskampfmaßnahmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, ebenso zwischen Personalrat und Dienststellenleitung untersagt.[1] Die Neutralitätspflicht des Betriebs- bzw. Personalrats verbietet es, die Möglichkeit von Arbeitska...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.10 Altersteilzeit

Nehmen Beschäftigte, die sich in Altersteilzeit befinden, während der Arbeitsphase des Blockmodells der Altersteilzeit an einem Streik teil, so verlängert sich die Arbeitsphase um die Hälfte der Tage, für die der Entgeltanspruch entfallen ist. § 8 Abs. 3 TV ATZ gilt hier entsprechend. In der Freizeitphase des Blockmodells wirkt sich eine Teilnahme an einem Arbeitskampf nicht...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.9 Warnstreik

Als Warnstreik werden in der Regel meist unangekündigte, kurzfristige Arbeitsniederlegungen bezeichnet, die während der Tarifverhandlungen zur Bekräftigung der Arbeitnehmerposition stattfinden. Warnstreiks sind – wie andere Streikformen auch – nach dem Ultima-Ratio-Prinzip erst zulässig, wenn die Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Verhandlungsmöglichkeiten sind ...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.9 Urabstimmung

Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Urabstimmung während der Arbeitszeit im Betrieb bzw. am Sitz der Verwaltung zu dulden. Ebenso liegt es in der Entscheidung des Arbeitgebers, wenn eine Urabstimmung während der Arbeitszeit durchgeführt wird, ob er den Arbeitnehmern Arbeitsbefreiung zur Stimmabgabe gewährt; grundsätzlich haben Arbeitnehmer für diese Zeit ke...mehr

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Arbeitskampf / 2.1.6 Keine Existenzvernichtung

Streikmaßnahmen dürfen nicht so weit gehen, dass sie für den Arbeitgeber existenzbedrohend sind. Dies wäre beim Arbeitskampf im Jahr 2006 geschehen, als die zentrale Datenverarbeitung und die Finanzkassen des Saarlands bestreikt wurden und das Saarland kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat im Wege einer Zwischenverfügung (§ 62 Abs. 2 Satz...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.5 Blockade und Betriebsbesetzung

Blockaden (Absperrungen von außen) eines Betriebs, die jeglichen Zutritt verwehren, sind unzulässig[1], z. B. um die Lieferung von im Betrieb benötigtem Material und die Auslieferung von Erzeugnissen eines Betriebs zu verhindern. Das Abstellen sperriger Gegenstände vor Eingängen oder Einfahrten sowie das Verhindern der Zufahrt von Lastkraftwagen durch Personen vor den Fahrze...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.8 Nutzung des Betriebsgeländes

Wenn eine Gewerkschaft das Betriebsgelände eines bestreikten Arbeitgebers nutzen möchte, um mit den vom Streikaufruf erfassten Arbeitnehmern – egal ob in der Gewerkschaft organisiert oder nicht organisiert – persönlich zu kommunizieren und den Versuch zu unternehmen, auf deren Streikbeteiligung einzuwirken, sind die Grundrechte der Gewerkschaft aus Art. 9 Abs. 3 GG und die d...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.2 Absperrungen

Werden Fahrzeuge vor einer Arbeits- oder Betriebsstätte abgestellt, die die Zufahrt bzw. den Zugang unmöglich machen, so liegt eine verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) seitens der Streikenden vor, derer sich die Arbeitgeber mit Gewalt erwehren können. Derartig abgestellte Fahrzeuge sollten daher weggeschoben oder abgeschleppt werden. Ist der Zugang mit Ketten oder Schlössern ve...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.4 Boykott

Im Fall von Boykottmaßnahmen rufen die Gewerkschaften dazu auf, mit einem oder mehreren Arbeitgebern keine Verträge abzuschließen. Dies kann sich zum einen darauf richten, keine Arbeitsverträge einzugehen, die der Arbeitgeber eventuell abschließen möchte, um Arbeitnehmer auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, und zum anderen auf den Abschluss von Verträgen, mit denen Le...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.12 Wellenstreik

Bei einem Wellenstreik wird in einem Betrieb in einzelnen Abteilungen und Schichten zu jeweils verschiedenen Zeiten unterschiedlich lange die Arbeit niedergelegt. Abwehrmaßnahmen sind für den Arbeitgeber oft nicht mehr planbar. Sofern Arbeitnehmer für den Rest einer laufenden Schicht nicht mehr beschäftigt werden können, verlieren sie nach den Grundsätzen des Arbeitskampfris...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.14 Proteststreik

Kommt es z. B. anlässlich von Betriebsschließungen zu nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitsniederlegungen, so ist es streitig, ob die Organisation eines solchen sog. Proteststreiks einen wichtigen Grund i. S. d. § 626 BGB darstellt und zur fristlosen Kündigung rechtfertigt.[1]mehr

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Arbeitskampf / 2.9 Auszubildende

Auszubildende haben das Recht, sich an Streikaktionen für verbesserte Ausbildungsbedingungen zu beteiligen.[1] Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, haben nicht das Recht, sich an Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen. Auch während interner Schulungsveranstaltungen oder des Berufsschulunterrichts besteht das Streikrecht.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.15 Betriebliche Altersversorgung

Die Pflichtversicherung in einer betrieblichen Altersversorgung (VBL/Zusatzversorgungskassen) bleibt auch während eines Arbeitskampfs bestehen. Zahlungen sind jedoch nicht zu leisten, damit vermindert sich das zusatzversorgungspflichtige Entgelt und damit auch die spätere Betriebsrente. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 ATV/ATV-K werden volle Kalendermonate, für die keine Umlagen entri...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.3 Jahressonderzahlung

Besteht aufgrund eines Arbeitskampfs für mindestens einen vollen Kalendermonat kein Anspruch auf Entgelt, so ist die Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 TVöD) anteilig zu kürzen.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.11 Sabbatjahr

Bei Beschäftigten, die während eines Sabbatjahres (Sabbatical) an einem Arbeitskampf teilnehmen, verlängert sich das Sabbatjahr um die Tage der Teilnahme am Arbeitskampf, wenn das Entgelt für die Tage des Arbeitskampfs nicht gezahlt wurde.mehr

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Arbeitskampf / 2.14.4 Vermögenswirksame Leistungen

Entfällt für einen vollen Kalendermonat der Anspruch auf Entgelt, besteht in diesem Kalendermonat kein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 4 TVöD.mehr

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Arbeitskampf / 2.7 Spartenarbeitskampf

Im Jahr 2010 gab es in der Rechtsprechung des BAG eine Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit.[1] Durch das Tarifeinheitsgesetz vom Juli 2015 wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) geändert, so dass wieder der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" gilt. Haben mehrere Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Beschäftigtengruppe abgeschlossen, findet i...mehr

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Arbeitskampf / 1 Begriff und rechtliche Einordnung

Bei der kollektiven Gestaltung der Arbeitsbedingungen stehen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkoalitionen als Parteien mit gegenläufigen Interessen gegenüber. Der Weg, zu einem Ausgleich dieser Positionen zu kommen, besteht zunächst in der Aushandlung von Tarifverträgen. Werden sich die Tarifparteien nicht einig, scheitern also die Verhandlungen, kann es zu einem Arbeitskam...mehr

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Arbeitskampf / 2.8 Gefährdung des Gemeinwohls

Streikmaßnahmen sind einzuschränken, wenn durch die Maßnahmen das Gemeinwohl betroffen ist, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Gemeinwohl zu verhindern. Aus diesem Grund sind Streikmaßnahmen z. B. im Blutspendedienst nur eingeschränkt zulässig, da ansonsten die Gefahr des Zusammenbruchs der örtlichen Notfallversorgung bestünde. Sofern die Grenzen der Verhältnismäßigkeit ...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.14 Sozialversicherung

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht während eines rechtmäßigen Arbeitskampfs fort (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), während eines rechtswidrigen Arbeitskampfs entfällt hingegen die Versicherungspflicht. Bei Beschäftigten, die freiwillig in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung versichert sind, besteht die Mitgliedschaft unverän...mehr

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Arbeitskampf / 2.11 Schulungsveranstaltungen

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung mit dem Thema "Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Arbeitskampf" zu zahlen. Eine solche Schulungsveranstaltung kann nur dann als erforderlich angesehen werden, wenn ein konkreter, aktueller und betriebsbezogener Anlass besteht, wenn also insbesond...mehr

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Arbeitskampf / 2.14.13 Steuerpflicht

Obwohl Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, gelten Streikgelder nicht als Arbeitslohn und sind damit steuerfrei. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen und der OFD Düsseldorf unterliegt das Streikgeld nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, da es dort nicht aufgezählt ist und auch nicht auf gesetzlicher Grundlage...mehr

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Arbeitskampf / 2.12.11 Bummelstreik

Beim Bummelstreik oder dem "Dienst nach Vorschrift" wird gerade nicht kollektiv die Arbeit niedergelegt. Hier handelt jeder Arbeitnehmer verdeckt, indem er einerseits seine Leistung anbietet, sie andererseits aber bewusst nicht in der geschuldeten Weise erbringt.[1] Diese unzulässige Art des Arbeitskampfs verletzt die Regeln eines fairen Arbeitskampfs. Hinsichtlich des Flugl...mehr