Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Häufig engagieren sich Arbeitnehmer neben ihrer Haupttätigkeit, die als Arbeitsverhältnis ausgeübt wird, ehrenamtlich. Dabei kann es zu Fehlzeiten beim Arbeitgeber kommen, wenn die Einsatzzeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Arbeitszeit kollidieren. Nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns oder Gehalts, wenn er für eine verhältnismäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialplan / 2.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Betriebsparteien haben allerdings bei Sozialplänen – wie auch sonst bei Betriebsvereinbarungen – den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beachten. Im Sozialplan dürfen Höchstgrenzen für Abfindungen festgesetzt werden.[1] Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan die Reduzierung oder gar den völligen Ausschluss v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Rz. 8 § 2 Abs. 1 BetrVG regelt die grundsätzlichen Fragen der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. In dieser Generalklausel verbergen sich mehrere, an die Betriebsparteien gerichtete, Gebote. Zunächst bestimmt § 2 Abs. 1 BetrVG, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten. Weiter wird bestimmt, dass diese Zusammenarbeit unter Beachtung de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.1 Gewerkschaftsbegriff

Rz. 14 Der Begriff der Gewerkschaft wird im BetrVG selbst nicht definiert. Vielmehr setzte dieses den Begriff voraus. Der Gewerkschaftsbegriff ist für das gesamte Arbeitsrecht, mithin das ArbGG, das TVG und das BetrVG einheitlich.[1] Gewerkschaften stellen einen Unterfall der Koalitionen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG dar. Sie müssen tariffähig sein.[2] Nach der Rechtsprechung...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Arbeitgebervereinigungen

Rz. 15 Arbeitgebervereinigungen sind gleichfalls freiwillige Zusammenschlüsse einzelner Arbeitgeber, die gegnerfrei und gegnerunabhängig organisiert sind, vom Wechsel der Mitglieder unabhängig bestehen, auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sind und zu deren Aufgabe der Abschluss von Tarifverträgen zählt. Soziale Mächtigkeit ist bei Arbeitgeberverbänden nicht Vorausset...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 133 enthält eine Fortschreibung von Übergangsregelungen zur Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug) in Bezug auf das Gerüstbauerhandwerk. Die bis zum 31.3.2012 in § 434n Abs. 2 bis 5 enthaltenen Sonderregelungen für den Gerüstbau waren zunächst zeitlich befristet fortgeschrieben worden. Dabei ist es geblieben. Rz. 2a § 434n Abs. 2 stellte ursprünglich kl...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1.3.2 Fehlender Entgeltnachweis

Rz. 11 Die Anwendung der Vorschrift setzt weiter voraus, dass lediglich die Höhe des Arbeitsverdienstes nicht mehr feststellbar ist, die anderen Tatsachen (zeitlicher Umfang, Beitragszahlung an sich) aber bekannt sind. Für eine Anwendung der Regelung ist deshalb dort kein Raum (auch nicht in entsprechender – also analoger – Anwendung), wenn aufgrund der speziellen Regelung i...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2 Weitere Tarifverträge

Nach § 21 Abs. 1 sind folgende Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung als den TV-V ergänzende Tarifverträge im Sinne der üblichen arbeitsvertraglichen Inbezugnahme anzusehen und anzuwenden, d. h. sie gelten weiterhin unmittelbar: der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (für das Tarifgebiet West und Berlin) der Tarifvertrag...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.4 Kündigung des Tarifvertrages (Absatz 2)

Der Tarifvertrag in seiner Gesamtheit konnte bislang gemäß Absatz 2 frühestens zum 31. Dezember 2007 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien sind hierbei davon ausgegangen, dass eine verlässliche Beurteilung der Frage, ob sich das neue Tarifvertragskonzept in der Praxis bewährt hat und die erhofften Effekte (Steigerung der Produktivität, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21 § 21 Anwendung weiterer Tarifverträge

21.1 Vorbemerkung Durch die Einführung des TV-V in Form der Überleitung nach § 22 wurden insbesondere der BAT/BAT-O und der BMT-G II/BMT-G-O, aber auch weitere Tarifverträge ersetzt, wie z. B. der Vergütungstarifvertrag zum BAT/BAT-O TV betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte TV über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT / BAT-O TV über Z...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.3 Altersteilzeit (Absatz 1 Buchst. c)

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) gilt nur (noch) für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben. Auf den Zeitpunkt der Vereinbarung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses kommt es insoweit nicht an. Für Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2009 begonnen haben oder beginnen, ist ausschließ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)

1 § 1 Geltungsbereich 1.1 Vorbemerkung Bei Tarifverträgen unterscheidet man zwischen dem zeitlichen, räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich. 1.2 Unmittelbarer Geltungsbereich (Absatz 1) Absatz 1 regelt im Gegensatz zu Absatz 2 den unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V, also dessen zwingende Wirkung für bestimmte Betriebe. 1.2.1 Räumlicher, betrieb...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4 Nichtgeltung des Tarifvertrags (Absatz 3)

§ 1 Abs. 3 ist in seinen wesentlichen Elementen der Regelung in § 3 BAT (ab 1. Oktober 2005: § 1 Abs. 2 TVöD) nachgebildet. 1.4.1 Leitende Angestellte Leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigte...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.1 Vorbemerkungen

§ 24 regelt nicht nur das Inkrafttreten, sondern auch die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten des Tarifvertrages. Die Kündigungsfristen beziehen sich zum einen auf den Tarifvertrag als Ganzes sowie zum anderen auf einzelne Regelungsinhalte (Absatz 3).mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.5 Entgeltumwandlung (Absatz 1 Buchst. e)

Seit dem 1. Januar 2010 ist in Absatz 1 auch der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 aufgeführt. Diese Ergänzung ist mit dem 6. Änderungstarifvertrag vom 20. November 2009 zum TV-V erfolgt. Damit ist für die Anwender des TV-V klargestellt worden, dass auch der Tarifvertrag zur Entgelt...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.5.1 Vereinbarung durch landesbezirkliche Regelungen (Absatz 4 Satz 1)

Die zuschlagspflichtigen Arbeiten sowie die Höhe der Zuschläge sind auf landesbezirklicher Ebene zu vereinbaren. Es liegen u. a. folgende landesbezirkliche Tarifverträge gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-V vor:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.2 Soziale Absicherung (Absatz 1 Buchst. b)

Der seit dem 1. Januar 2010 in Absatz 1 Buchst. b aufgeführte Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005 hat den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 ersetzt. Dieser Tarifvertrag entspricht nach seiner Zielsetzung den für das Tarifgebiet West vereinbarten Rationalisierungsschutztarifverträgen. Der Tarifvertrag vom 13. September 2005...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.1 Vorbemerkung

Bei Tarifverträgen unterscheidet man zwischen dem zeitlichen, räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.8 Zusatzversorgung (Absatz 7)

Leistungszulagen und Leistungsprämien sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Dies folgt zwingend aus dem Charakter dieser Entgeltbestandteile. Nach den Tarifverträgen, die die zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes regeln (ATV und ATV-K), sind Bestandteile des Arbeitsentgelts, die durch Tarifvertrag ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bez...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.5 Nichtgeltung des Tarifvertrages für den Bereich der AV Hamburg (Absatz 4)

Im Bereich der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e. V. gilt der TV-V nicht. Betriebe, die der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg als Mitglied angehören, fallen auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 nicht unter den unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V. Auch eine Einbeziehung dieser Betriebe über Absatz 2 kommt nicht in Betracht. Diese Regelung ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.6 Einfluss von Tarifverträgen

Auf einem Tarifvertrag beruhendes Entgelt kann nur umgewandelt werden, wenn dies der Tarifvertrag vorsieht oder zulässt.[1] Tarifverträge können z. B.: die reine Beitragszusage zulassen, den Durchführungsweg bestimmen, ein Optionssystem einführen, den Arbeitgeberzuschuss abbedingen oder ausgestalten, regeln, welche Entgeltbestandteile umgewandelt werden können, u. U. die Riester-F...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.2 Auszubildende, Volontäre und Praktikanten

§ 1 Abs. 3 Buchst. b entspricht § 1 Abs. 2 Buchst. h TVöD. Der TV-V gilt nur für Arbeitnehmer. Bei den in Buchst. b genannten Personen handelt es sich nicht um Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne. Für Auszubildende sind der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 13 vom 22. April...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.2.1 Stichtag der Überleitung (Absatz 1 Satz 1)

Diese Vorschrift definiert den Stichtag, der für die Überleitung maßgebend ist. Dabei sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Bei den in Buchst. a genannten Betrieben ist der Tag der Stichtag, ab dem der TV-V für den Betrieb unmittelbar gilt, ohne dass hierzu ein landesbezirklicher Tarifvertrag notwendig ist. Dies ist entweder der 1. April 2002 (§ 24 Abs. 1 TV-V) oder ei...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.1 Rationalisierungsschutz (Absatz 1 Buchst. a)

Der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 ist nach § 21 Abs. 1 Buchst. a im Geltungsbereich des TV-V nicht nur auf die Arbeitnehmer anzuwenden, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, sondern auf alle Arbeitnehmer im Tarifgebiet West. Hierbei ist die Begriffsbestimmung in § 1 ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 18.2 Auszubildende

Auch die Auszubildenden haben einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung. § 15 TVAöD – Allgemeiner Teil – verweist insoweit auf einen "besonderen Tarifvertrag". Dabei handelt es sich – wie bei den Arbeitnehmern – um den ATV-K bzw. ATV, die nach ihrem jeweiligen Geltungsbereich (§ 1) nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende gelten (§ 1 i. V. m. Satz 1 B...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.5 Auszubildende

Auf Auszubildende findet neben den in § 18 aufgeführten Tarifverträgen auch der unter Absatz 1 Buchst. e genannte Tarifvertrag Anwendung. Der Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung spricht zwar in § 1 Buchst. j bzw. k noch vom Manteltarifvertrag für Auszubildende bzw. vom Mantel-TV Azubi-O. Die bislang noch nicht erfolgte redaktionelle Anpassung des TV-EUmw...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 23.2 Weitergeltung vereinbarter Tätigkeitsmerkmale (Satz 1)

Hintergrund der Regelung ist, dass die bestehenden landesbezirklichen Tarifverträge und der Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) sehr umfangreiche und detaillierte Eingruppierungsregelungen für Arbeiter enthalten. Diese sind für die Betriebe wichtige Rechtsgrundlagen. Da sich die Anlage 1 auf relativ wenige Beispiele beschränkt, um den Betrieben mögli...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5.1 Regelung über die Eingruppierung sowie die Eingruppierungsmerkmale (Absatz 3 Satz 1 Buchst. a)

§ 5 Abs. 1 und die Anlage 1, also die Regelung über die Eingruppierung sowie die Eingruppierungsmerkmale, sind gesondert kündbar, aber nur insgesamt, und waren ebenfalls – so wie der Tarifvertrag als Ganzes (Absatz 2) – ursprünglich frühestens zum 31. Dezember 2007 gesondert kündbar. Aufgrund des 4. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2008 war § 5 Abs. 1 zusammen mit der An...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.1 Vorbemerkung

Echte Erschwerniszuschläge waren bisher nur für Arbeiter in § 23 BMT-G/§ 23 BMT-G-O geregelt. Im BAT erfolgte eine ähnliche Regelung über den Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gemäß § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT/BAT-O vom 11. Januar 1962. Der TVöD hat in § 19 die Regelungen des TV-V zu den Erschwerniszuschlägen zumindest hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen inhalts...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.2 Monatstabellenentgelt (Absatz 1)

Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung regelte die auch im Geltungsbereich des TV-V vereinbarte Differenzierung zwischen den im Tarifgebiet West und den im Tarifgebiet Ost beschäftigten Arbeitnehmern. Seit der vollständigen Anpassung des Bemessungssatzes durch den 5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum TV-V gilt ab 1. Januar 2010 für alle Arb...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 25. Anlage 1

25.1 Vorbemerkungen Nr. 1 der Vorbemerkungen enthält Aussagen zu der rechtlichen Bedeutung der Bestandteile der Entgeltordnung. Die Oberbegriffe enthalten allgemeine Umschreibungen der Tätigkeiten, zum Teil auch mit konkreten Voraussetzungen (z. B. 9.2: Arbeitnehmer mit abgeschlossener Fachhochschul- oder Bachelorausbildung). Zu den Entgeltgruppen 1 bis 3 ist jeweils nur ein ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.13 Sonderregelung für Hessen (Absatz 12)

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.6 Langzeitkonto (Absatz 5)

Mit der Zulassung von Langzeitkonten in Absatz 5 werden insbesondere Vereinbarungen sog. Sabbatjahr-Modelle oder auch der Aufbau von höheren Wertguthaben für Vorruhestandsregelungen gefördert. Diese Regelung ist inhaltsgleich in § 10 Abs. 6 TVöD übernommen worden. Die Vereinbarung von Langzeitkonten ist ausdrücklich der Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.5 Kündbarkeit unbefristeter und befristeter Arbeitsverhältnisse (Absatz 4)

§ 19 Abs. 4 regelt zunächst den (selbstverständlichen) Grundsatz, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse jederzeit ordentlich und außerordentlich gekündigt werden können. Außerdem sieht der Tarifvertrag vor, dass befristete Arbeitsverhältnisse in der Probezeit, die mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung 3 Monate beträgt und höchstens 6 Monate betragen darf (§ 2 Abs....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.2 Inkrafttreten (Absatz 1)

Am 1. April 2002 ist der Tarifvertrag für diejenigen Betriebe in Kraft getreten, die nach § 1 Abs. 1 unmittelbar und zwingend unter den Geltungsbereich des TV-V fallen. Ausnahmen: Der Betrieb hat den TV-V vorzeitig eingeführt (Satz 2 und 3 in der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung). Der Betrieb wird vom Geltungsbereich des TV-V ausgenommen (§ 1 Abs. 2). Der Tarifvertrag...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5 Gesonderte Kündigungsmöglichkeiten (Absatz 3)

Absatz 3 regelt in Satz 1 verschiedene gesonderte Kündigungsmöglichkeiten hinsichtlich einzelner Bestimmungen bzw. Teile des Tarifvertrages und in Satz 2 den Ausschluss der Nachwirkung in einem bestimmten Fall. 24.5.1 Regelung über die Eingruppierung sowie die Eingruppierungsmerkmale (Absatz 3 Satz 1 Buchst. a) § 5 Abs. 1 und die Anlage 1, also die Regelung über die Eingruppie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.1 Vorbemerkung

Die Regelungen des § 16 ersetzen die Tarifverträge über Zuwendung und Urlaubsgeld und sind demgegenüber deutlich vereinfacht. Im TVöD ist die Sonderzahlung, die dort "Jahressonderzahlung" heißt, in § 20 geregelt.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.4 Altersteilzeit und FALTER (Absatz 1 Buchst. d)

Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – vom 27. Februar 2010 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Dem war im Rahmen der Tarifrunde 2010 die Forderung der Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion vorausgegangen, die Geltungsdauer des unter Absatz 1 Buchst. c aufgeführten TV ATZ zu verlängern. Dies haben Bund und VKA abgele...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.10 Vorübergehende Weitergeltung landesbezirklicher Regelungen zu Erschwerniszuschlägen (Absatz 9)

Die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene haben die Regelung der zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Erschwerniszuschläge der landesbezirklichen Regelung überlassen (§ 12 Abs. 4 Satz 1). Um die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene nicht mehr als nötig unter Zeitdruck zu setzen und um einen rechtlichen Schwebezustand bei Einführung des TV-V zu vermeid...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.5 Arbeitnehmer mit eigenständiger betrieblicher Altersversorgung

Soweit Arbeitnehmer im Tarifgebiet West ("Arbeitnehmer nach § 6 Abs. 4 Satz 2") nach eigenständigen Regelungen einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, sind sie im Hinblick auf § 18 vom unmittelbaren Geltungsbereich des TV-V ausgenommen. Nach dem zweiten Halbsatz besteht allerdings die Möglichkeit, diese Arbeitnehmer nach Absatz 2 durch landesbezirklichen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.5 Gesetzliche Regelungen

Unabhängig von den tarifvertraglichen Regelungen sind die gesetzlichen Anrechnungsvorschriften zu beachten. So wird z. B. die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet. Die entsprechenden Zeiten gelten als Dienst- und Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (§ 6 Abs. 2 Arbeitsplatzsch...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.5 Arbeitszeitgesetz, Ausnahmen (Absatz 4)

Neben den tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Dies betrifft bei der unterschiedlichen Verteilung der durchschnittlichen Arbeitszeit über die Wochen vor allem die Obergrenzen für die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, die auf bis zu 10 Stunden (= 60 Stunden je Woche) ausgedehnt werden kann, wenn ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 25.3 Datenverarbeitung

Die Anlage 1 enthält verschiedene Beispiele, die Arbeitnehmer mit Tätigkeiten in der Datenverarbeitung betreffen, nämlichmehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / Sonderregelung für das Personalvertretungsrecht (Absatz 9)

Die Regelungen in Absatz 4 (Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz), Absatz 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Absatz 7 (tägliche Rahmenzeit) setzen in Betrieben, die nicht dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegen, den Abschluss einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung voraus. Darunter verstehen die Tarifvertragsparteien eine Dienstvereinbarung, die ohne Entscheidung der E...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.2 Einrichtung des Arbeitszeitkontos (Absatz 1)

Gemäß Abs. 1 Satz 1 kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist demnach grundsätzlich freiwillig und obliegt den Betriebsparteien. Die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos erfolgt in Betrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegen, durch eine Vereinbar...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.1 Vorbemerkungen

Die Vereinheitlichung des Eingruppierungsrechts für die Angestellten nach §§ 22 ff. BAT und für Arbeiter nach dem Rahmentarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G II (Lohngruppen, Oberbegriffe der Lohngruppen) vom 22. Mai 1975 in Verbindung mit den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen bzw. nach dem Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O, das nach § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bis zum Inkrafttre...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.2.1 Stichtag der Überleitung (Absatz 1 Satz 1)

Diese Vorschrift definiert den Stichtag, der für die Überleitung maßgebend ist. Dabei sind 2 Fallgestaltungen zu unterscheiden: Bei den in Buchst. a genannten Betrieben ist der Tag der Stichtag, ab dem der TV-V für den Betrieb unmittelbar gilt, ohne dass hierzu ein landesbezirklicher Tarifvertrag notwendig ist. Dies ist entweder der 1. Januar 2010 (Tag des Inkrafttretens von ...mehr