Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / 7 Einsichtnahme in die Patientenakte

Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2.3.4 Nachgehender Leistungsanspruch

Der nachgehende Leistungsanspruch nach dem Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger[1] schließt die Anschlussversicherung aus. Der Ausschluss gilt allerdings nur, sofern im Anschluss an den nachgehenden Leistungsanspruch eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen werden kann. Dies gilt für nachgehende Leistungsansprüche aufgrund des Endes der Mitgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / Zusammenfassung

Begriff Beim nachgehenden Leistungsanspruch handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Fortbestehen von Leistungsansprüchen aufgrund der zuvor bestandenen Mitgliedschaft, wenn und solange die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen hierfür (noch) vorliegen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden, die sich insbesondere durch einen Arbeitgeberwechsel ergeben könn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen (Übergangszeit von 2012 bis 2024; Achtung: Anhebung von 63 auf 65 Jahre), Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.1 Nachrangigkeit der Vererbung

Fällige Ansprüche auf Geldleistungen, die nicht nach den §§ 56 und 57 SGB I einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden nach den Vorschriften des BGB vererbt.[1] Der Fiskus als gesetzlicher Erbe kann die Ansprüche nicht geltend machen. Die Vererbung nach dem BGB ist gegenüber der Sonderrechtsnachfolge nachrangig. Das Erbrecht wird somit durch die Sonderrechtsnachfolge ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsicherung im Alter und... / 5 Unterhaltsrückgriff

In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Eltern oder Kinder nicht zum Unterhaltsrückgriff herangezogen. Dazu gibt es seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Einkommensgrenze von 100.000 EUR. Sie wird überschritten, wenn Unterhaltspflichtige ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR haben. Die Jahreseinkommensgrenze g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.3 Sonderformenrahmen der Vererbung

Neben der gesetzlichen Erbfolge sieht das BGB verschiedene weitere Möglichkeiten der Vererbung vor: "Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung" – der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen.[1] " Enterbung ohne Erbeinsetzung" – der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.2 Laufende Geldleistungen

Neben der Fälligkeit der Ansprüche ist weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 56 SGB I, dass es sich um laufende Geldleistungen handelt. Laufende Geldleistungen sind solche Sozialleistungen, die in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen. Allerdings gehen nur die "laufenden" Geldleistungen auf den Sonderrechtsnachfolger über. Die übrigen Geldleistungen werden nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 7 Antrag/Antragsfristen

Die Leistungen nach dem BerRehaG und die Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Dabei soll der Antrag auf Bescheinigung insbesondere Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang, eine Darstellung der Verfolgung, Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf und die Angabe von Beweismitteln enthalten. Die R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundbewertung / 2 Belegungsfähiger Gesamtzeitraum

Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt parallel zu den Anrechnungszeiten wegen Ausbildung[1] mit dem vollendeten 17. Lebensjahr des Versicherten. In Ausnahmefällen, wenn bereits vor dem vollendeten 17. Lebensjahr rentenrechtliche Zeiten vorhanden sind, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Praxis-Beispiel Belegungsfähiger Gesamtzeitraummehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsrentenzahlung / 3 Rentenzahlungen bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Verlegt ein Rentner seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann dies Auswirkungen auf die Leistungsansprüche und auf die Rentenberechtigung haben. Grundsätzlich bestehen bei Auslandsaufenthalt kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und kein Anspruch auf eine sog. "Arbeitsmarktrente". In der Regel handelt es sich bei einer "Arbeitsmarktrente" um eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Notfallsanitäter (Professio... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

ständiger Wechsel zwischen Phasen der Ruhe in dauernder Alarmbereitschaft und Phasen maximaler Belastung und Beanspruchung während der Rettungseinsätze, Einsätze mit ständig variierenden neuen Arbeitssituationen hinsichtlich Schwierigkeit und Komplexität (z. B. von der Versorgung kleiner Verletzungen bis zu komplizierten Rettungsaktionen bei Verkehrs- und Arbeitsunfällen), Kon...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Personengesellsc... / 2.6 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Die Gesellschaftsanteile können nur mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter veräußert oder vererbt werden, falls nicht im Gesellschaftsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Beschränkungen und Erleichterungen sind ebenso möglich wie ein Ausschluss der Übertragbarkeit insgesamt. Ab dem 1.1.2024 wird eine GbR durch den Tod eines Gesellschafters nicht (mehr) aufgelöst, sondern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Technisches Hilfswerk / 2.2.1 Geldleistungen

Auf laufende und einmalige Geldleistungen, die im Rahmen der Unfallfürsorge wegen eines Körper-, Sach- oder Vermögensschadens gewährt werden, sind Geldleistungen anzurechnen, die wegen desselben Schadens von anderer Stelle erbracht werden.[1] Leistungen aus einem privaten Versicherungsverhältnis, die allein auf Beiträgen des Versicherten beruhen, werden nicht angerechnet. Le...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ortszuschlag / 3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches

Angestellte, die am 30.9.2005 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 1. Oktober 2005 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TVöD übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall

Zusammenfassung Überblick Verstirbt der Beschäftigte, so ist das Entgelt bis zum Sterbetag abzurechnen und zu prüfen, ob den Hinterbliebenen das Sterbegeld zusteht. Zu entscheiden ist weiter, ob Urlaubsabgeltung zu leisten ist. Dem Beschäftigten überlassene Arbeitsmittel sind zurückzufordern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 20, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 1 TVöD; § 11 BU...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 2 Sterbegeld

2.1 Anspruchsvoraussetzungen Verstirbt der Beschäftigte, so wird für bestimmte Hinterbliebene das Sterbegeld gezahlt (§ 23 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis beim Tod des Beschäftigten nicht geruht hat. Praxis-Beispiele Kein Anspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis Der Beschäftigte bezog im Zeitpunkt des Todes eine befristete Erwerbsminderungsr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 3 Urlaubsabgeltung an die Erben

Bei Tod des Beschäftigten steht den Erben ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu, vorausgesetzt, der Beschäftigte hat den ihm zustehenden Urlaub nicht in vollem Umfang genommen. Der Tod beendet das Arbeitsverhältnis. Den Erben steht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu.[1] Damit wird verhindert, dass der Tod des Beschäftigten rückwirkend zum vollständigen Verlust des Anspruchs a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Verstirbt der Beschäftigte, so wird für bestimmte Hinterbliebene das Sterbegeld gezahlt (§ 23 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis beim Tod des Beschäftigten nicht geruht hat. Praxis-Beispiele Kein Anspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis Der Beschäftigte bezog im Zeitpunkt des Todes eine befristete Erwerbsminderungsrente. Es besteht kein Anspru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 4 Arbeitsmittel zurückfordern

Waren dem Beschäftigten Arbeitsmittel, Schlüssel, Dienstfahrzeug oder sonstige Gegenstände, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, überlassen, so müssen diese von den Erben an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Empfohlen wird, dass Sie zunächst die Ihnen bekannten nahen Familienangehörigen zur Rückgabe des Arbeitgebereigentums auffordern. Ggf. sind die Erben zu ermitteln.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 1 Abrechnung des Entgelts aus dem Arbeitsverhältnis

Verstirbt der Beschäftigte, so endet das Arbeitsverhältnis mit Tod des Beschäftigten. Das bis zum Sterbetag zustehende Entgelt (Tabellenentgelt, Zulagen, Zeitzuschläge) ist abzurechnen. Zum Entgelt für die weiteren Tage des Sterbemonats siehe Ziffer 2 Sterbegeld. Anteiliges Entgelt für den Sterbemonat Es besteht Anspruch auf Entgelt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 2.2 Höhe des Sterbegeldes

Als Sterbegeld ist für die restlichen Tage des Sterbemonats und – in einer Summe – für 2 weitere Monate das Tabellenentgelt des Verstorbenen zu zahlen. Hinweis Trennung der Entgelte für den Sterbemonat Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Anspruch auf Entgelt für die Kalendertage, in denen der Beschäftigte noch gelebt hat, dieses Entgelt gehört zum Nachlass und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 2.4 Lohnsteuer-, SV-Pflicht des Sterbegeldes

Für den Angehörigen ist das Sterbegeld als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" zu werten (§ 19 EStG). Deshalb hat der Hinterbliebene die 11-stellige Steuer-ID mitzuteilen, damit die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abgerufen werden können. Das Sterbegeld ist ggf. mit Steuerklasse VI abzurechnen. Das Sterbegeld stellt einen steuerbegünstigten Versorgungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / Zusammenfassung

Überblick Verstirbt der Beschäftigte, so ist das Entgelt bis zum Sterbetag abzurechnen und zu prüfen, ob den Hinterbliebenen das Sterbegeld zusteht. Zu entscheiden ist weiter, ob Urlaubsabgeltung zu leisten ist. Dem Beschäftigten überlassene Arbeitsmittel sind zurückzufordern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 20, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 1 TVöD; § 11 BUrlG; § 1 Abs. 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 2.3 Auszahlung des Sterbegeldes

Das Sterbegeld ist in einer Summe auszuzahlen. Sie müssen nicht entscheiden, welchem Anspruchsberechtigten Vorrang einzuräumen ist. Sie können nach billigem Ermessen entscheiden, an wen Sie das Sterbegeld auszahlen. Die Zahlung des Sterbegeldes an einen der Berechtigten – sofern Sie das Sterbegeld auf dessen Konto überweisen – bringt den Anspruch der Übrigen gegenüber dem Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.4.1 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Der Nießbraucher darf Absetzungen für Abnutzung (AfA) weder auf das Gebäude[2] noch auf das unentgeltlich erworbene Nießbrauchsrecht vornehmen.[3] Er darf lediglich die Herstellungskosten für die von ihm in Ausübung des Nießbrauchs eingebauten Anlagen und Einrichtungen [4] sowie die Aufwendungen für Einbauten zu einem vorübergehendem Zweck [5] abschreiben. Andere Werbungskosten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.2 Steuerliche Folgerungen beim Vorbehaltsnießbraucher

Der Vorbehaltsnießbraucher erzielt aus der Vermietung des mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Grundstücks Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 EStG. Das gilt auch, wenn der Nießbraucher das Grundstück dem Eigentümer entgeltlich zur Nutzung überlässt. Hinweis Versicherungsleistung als nachträgliche Einnahmen Entschädigungszahlungen der Gebäudevers...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferung durch den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG)

Rz. 13 Entgegen der üblichen Systematik der USt ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur zulässig, wenn ein bestimmter Personenkreis Lieferungen von Kunstgegenständen ausführt oder Kunstgegenstände innergemeinschaftlich erwirbt. Einerseits sind die Urheber der Gegenstände oder deren Rechtsnachfolger begünstigt[1], andererseits nicht als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / bb) Steuerbarer Erwerb von Todes wegen

Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt u.a. als vom Erblasser zugewendet, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Die Regelung fingiert eine Zuwendung durch den Erblasser, so dass insb. das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser – und nicht zu der Person, die die Abfindung zahlt – maßgeblich ist ( Götz in Stenger/Loose, BewG/Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 2. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 4. Grundstücksübertragungen/Familienheim

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Anspruchsentstehung und -verjährung

Pflichtteilsansprüche entstehen nach § 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, wenn Abkömmlinge, Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner (im Fall der Lebenspartnerschaft gilt § 10 Abs. 6 LPartG) durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Anteil am Nachlass geht – anders als bei der Universalsukzession nach § 1922 Abs. 1 BGB – nicht ohne we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / IV. Fazit

Der Beitrag hat gezeigt, dass die in der Praxis diskutierten Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Pflichtteilsansprüche durch den Verjährungseintritt i.d.R. nicht berührt werden. Vielmehr ist dem zivilrechtlichen Grundsatz, dass Ansprüche und Verbindlichkeiten auch nach Verjährungseintritt bestehen bleiben, auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Keine steuerbare Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsberechtigten Person stellt sich in steuerlicher Hinsicht zunächst die Frage, ob die Abfindungszahlung bei ihr eine steuerbare Schenkung darstellt. Dies scheint zunächst nicht abwegig und wurde von Seiten der Finanzverwaltung in entsprechenden Verfahren bereits so vertreten. Denn immerhin fließt eine Geldzahlung, obwohl der Pflichtteilsanspruch verjä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Verzicht gegen Abfindung vor dem Erbfall

Wird vor dem Erbfall auf den zukünftigen, potentiellen Pflichtteilsanspruch verzichtet, fällt dies zivilrechtlich unter § 2346 Abs. 2 BGB (vgl. allerdings die Differenzierung zwischen Pflichtteilsverzicht i.S.d. § 2346 Abs. 2 BGB und Verzicht durch Erbschaftsvertrag i.S.d. § 311b Abs. 5 BGB, Wachter, DB 2017, 2500, 2501 ff.). Für den Erhalt der Abfindungszahlung gilt die Fik...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / bb) Abzugsfähigkeit der Abfindungsleistung

Sodann stellt sich die Frage, ob die geleistete Abfindung bei der Erbschaftsteuerfestsetzung – soweit auf den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer entfällt – abgezogen werden kann. Dabei kommt zunächst § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG in Betracht, der allerdings die – hier annahmegemäß nicht vorliegende (s. oben unter III. 2.) – Geltendmachung voraussetzt. Es stellt sich aber die F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 25 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Art....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 1.1 Automatische Beendigungstatbestände

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch – ohne dass es einer Kündigung oder des Abschlusses eines Auflösungsvertrags bedarf – bei einem befristeten Vertrag bei einer Zeitbefristung: mit Ablauf des im Arbeitsvertrag genannten Datums (Fristablauf, § 15 Abs. 1 TzBfG) bzw. bei einer Zweckbefristung: zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung beim Beschäftigten, dass der Z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.5 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

§ 62 Abs. 1 BPersVG ist eine Ausgestaltung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit aus § 2 Abs. 1 BPersVG. Geregelt werden sogenannte nichtförmliche Beteiligungsrechte. Die Vorschrift erweitert den engen und detailliert ausgestalteten Handlungsrahmen der §§ 78ff. BPersVG über die Einzelfallbeteiligung hinaus und weist dem Personalrat einen Katalog allgemeiner Aufgaben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.5 Vorzeitige Beendigung des Anspruchs

Rz. 60 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erlischt vorzeitig mit dem Tod der (werdenden) Mutter. Voraussetzung des Anspruchs ist nämlich die Mitgliedschaft der schwangeren Frau bzw. Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Tod endet diese Mitgliedschaft (§§ 190 Abs. 1, 191 Nr. 1 SGB V).[1] Ein vorzeitiges Anspruchsende tritt auch dann ein, wenn die Schwangersc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Erweiterung des Anwendungsbereichs (Satz 1)

Rz. 4 Nach § 4d Satz 1 gelten die §§ 4 bis 4c BEEG in den Fällen des § 1 Abs. 3 und 4 BEEG entsprechend. Einen Anspruch auf Elterngeld nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BEEG hat abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG ("mit seinem Kind in einem Haushalt lebt") auch, wer (Nr. 1) mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen hat, (Nr. 2) e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / 3 Nachversicherung von Seelotsen

Für freiberuflich tätige Seelotsen wurde die Rentenversicherungspflicht seit 1.1.1970 eingeführt, weil die Pensions- und Umlagekassen der Lotsenbrüderschaften die Altersversorgung für ihre Mitglieder nicht mehr sicherstellen konnten. Für Zeiten der Tätigkeit als freiberuflicher Seelotse vom 1.1.1924 bis 31.12.1969 ist eine Nachversicherung in der Rentenversicherung der Anges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Wie richtig ge... / 4.5 Uneinbringliche Forderungen

Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn erkennbar davon auszugehen ist, dass die Forderung nicht mehr beglichen werden wird.[1] Dabei sind auch Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden sind. Gründe für die Uneinbringlichkeit können sein: Tod des Schuldners, tatsächliche Zahlungsunfähigkeit,[2] Schuldner unbekannt verzogen, Einstellung eines...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.1 Urlaubsabgeltungsanspruch ermitteln

Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch vorhandene (Rest-)Urlaubsansprüche des Beschäftigten sind abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Diese Verpflichtung gilt auch bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes. Entgegen einer in der Praxis verbreiteten Annahme ist der nachfolgende Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Urlaubstage nachzugewähren, die der Be...mehr