Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Das in § 378 AO geschützte Rechtsgut ist mit dem des § 370 AO identisch[2]. Geschützt wird nach Ansicht der Rspr. der Anspruch des Bundes und der Länder auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart[3]. Im Schrifttum wird das geschützte Rechtsgut zum Teil anders umschrieben (s. § 370 Rz. 52 ff.). Rz. 6 [Autor/Stand] § 378 AO bildet das Gegenstück zur Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Selbstanzeige (§ 378 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Behrendt, Arbeitskreis I, 2. Referat, Steuerberater-Kongress-Report 1982, 245; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Beyer, Selbstanzeigenberatung: Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei verspäteter Erklärung zur Einkommensteuer?, NWB 2015, 2473; Beyer, Erste bundesweite Verwaltungsanweisung zur Neuregelung der Selbstanzeige zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum: Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnungswidrigkeit, DStR 2011, 745; Berger, Vorsatz bei Abgabe authentifizierter, elektronischer Steuererklärungen durch Dritte, PStR 2017, 40; Beyer, Leichtfertige Steuerverkürzung und Festsetzungsfrist, AO-StB 2015, 225; Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Hinwirken auf steuerehrliches Verhalten des Mandanten

Rz. 119 [Autor/Stand] Eine weitere Frage ist, welche Maßnahmen der Steuerberater ergreifen muss, um auf ein steuerehrliches Verhalten seines Auftraggebers hinzuwirken. Der steuerliche Berater ist nicht allein aufgrund seiner Rechtsstellung Garant gegenüber dem nach § 378 AO geschützten Steueranspruch des Staates (s. Rz. 109). Entdeckt bspw. der steuerliche Berater Mängel in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.1.1 Bemessungszeitraum ohne Fehlzeiten

Rz. 87 Bei Frauen mit monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt berechnet sich der kalendertägliche Zahlbetrag des Mutterschaftsgeldes, indem das Nettoarbeitsentgelt des 3-monatigen Bemessungszeitraums durch 90 geteilt wird. Dabei wird jeder der 3 Kalendermonate ohne Rücksicht auf tatsächlichen Kalendertage mit 30 Tagen angesetzt. Formel:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeine Grundsätze und Beginn/Ende der Unternehmerstellung

Tz. 160 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung der Einbringungsvorgänge (§§ 20, 21, 24 und 25 UmwStG) kann wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von ErtrSt und USt nicht auf die Grundsätze d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erstattung der Selbstanzeige durch Dritte

Rz. 142 [Autor/Stand] Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige kann von dem Täter (s. Rz. 11–28) oder von einem Dritten für den Täter erstattet werden (s. im Einzelnen § 371 Rz. 81 f.)[2]. Unter Berufung auf die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des RG[3] war insb. im älteren Schrifttum die Auffassung weit verbreitet, im Unterschied zur strafbefreienden Selbstanzeige nach ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.4.2 Holding: Nur bei entgeltlicher Tätigkeit als Organträger möglich

Eine Holdinggesellschaft kann nur dann als umsatzsteuerliche Organträgerin angesehen werden, wenn sie eine entgeltliche Tätigkeit ausübt. Dazu muss die Holding entweder eine geschäftsleitende Tätigkeit gegen Entgelt erbringen oder andere eigene Umsätze ausführen. Hierzu zählt auch die Gewährung verzinslicher Darlehen durch eine Holdinggesellschaft an ihre Beteiligungsgesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerliche Berater

Rz. 81 [Autor/Stand] Auch wenn der Stpfl. mit der Erledigung seiner Steuerangelegenheiten selbständige Steuerfachleute, z.B. Steuerberater oder -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, u.a., vgl. § 3 StBerG (im Folgenden steuerliche Berater), beauftragt, ist er der eigenen Verantwortlichkeit nicht ohne weiteres enthoben[2]. Ein leichtfertiges Handeln des S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 87 [Autor/Stand] Eine unrichtige oder nachlässige Buchführung kann allenfalls als Vorbereitungshandlung für eine Steuerverkürzung betrachtet werden[2] (s. § 370 Rz. 315, 704, 712, 1205). Auch wenn durch die unrichtige Verbuchung nur der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO verwirklicht wird, kann dies auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einzelfragen der individuellen Vorwerfbarkeit

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Arbeitsüberlastung lässt sich die unterlassene oder verspätet abgegebene Steuererklärung (s. § 370 Rz. 323 ff.) nicht entschuldigen. Beispiel 168 A gab jahrelang Steuererklärungen zum Teil verspätet, zum Teil gar nicht ab. Er berief sich darauf, er sei mit der Aufrechterhaltung seines Unternehmens vollauf beschäftigt gewesen. Außerdem habe er einen A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Mitunternehmer

Rz. 73 [Autor/Stand] Zwischen Mitunternehmern gilt der Grundsatz, dass jeder Mitunternehmer sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern hat, ob der andere Mitunternehmer die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführt[2]. Der Umstand, dass die Geschäfte tatsächlich von einem anderen ("Hintermann") geführt worden sind, vermag (den "Strohmann") daher nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erstellung der Steuererklärung und der Bilanz

Rz. 114 [Autor/Stand] Ist dem steuerlichen Berater lediglich ein sog. Einzelauftrag (s. Rz. 110) erteilt worden, beschränkt sich seine Aufgabe darauf, die Steuererklärung aufgrund der vom Mandanten selbst zusammengestellten Unterlagen vorzubereiten. Die Verantwortung des steuerlichen Beraters bezieht sich in diesen Fällen nur darauf, die angegebenen Werte ordnungsgemäß in di...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 3.1 Antragsberechtigte

Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion), soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit infolge der Corona-Krise anhaltend vollständig, oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Frei...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.5 Definition der Umsatzerlöse

Als Umsatz im Sinne der ÜH III ist grundsätzlich der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG definiert. Bei Reiseleistungen i. S. v. § 25 UStG kann als steuerbarer Umsatz wahlweise auch der Umsatzerlös zugrunde gelegt werden, der vom Leistungsempfänger an den Reiseveranstalter entrichtet wurde. Der Leistungszeitpunkt (Monat, in dem die Leistung ausgeführt wurde) ist für die Umsatzrea...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.4 Umsatzdefinition

Als Umsatz i. S. d. ÜH IV gilt der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG. Die Periodenzuordnung folgt dem Grundsatz der Leistungserbringung: Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) existiert ein Wahlrecht. Der Antragsteller kann alternativ auch auf den Zeitpunkt der Ent...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.3 Umsatzeinbruch muss coronabedingt sein

Das Kriterium des coronabedingten Umsatzrückgangs wird im Rahmen der FAQ umfangreich erläutert und in den Fokus gerückt. Es soll durch die Präzisierungen und Erläuterungen in erster Linie verhindert werden, dass bewusste Verschiebungen stattfinden, die keinen Grund in der Corona-Pandemie haben, sondern rein der Fördermitteloptimierung dienen. So hat der Antragsteller zu vers...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.3 Coronabedingter Umstatzrückgang von mindestens 30 %

Überbrückungshilfe kann für diejenigen Monate im Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 beantragt werden, in denen ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird. Bei den Umsatzrückgängen ist genau abzugrenzen, ob diese coronabedingt sind oder nicht. Von der Förderung ausgeschlossen sind demnach Umsatzausfälle, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / 2.2 Im Ausland ansässiger Unternehmer erbringt eine in Deutschland umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung oder Werklieferung: Steuerschuldner

Erbringt ein Unternehmer, der im Inland weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat, eine unter die deutsche Umsatzsteuer fallende sonstige Leistung oder Werklieferung, ist der Leistungsempfänger insoweit Umsatzsteuerschuldner, sofern er ein Unternehmer bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.[1] Hat ein im Ausland ansässiger Unterneh...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 5 Art der Förderung und Berechnung der Förderhöhe

Die Überbrückungshilfe Phase 1 erstattet einen Anteil i. H. v. 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch, 50 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %, 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 % im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die nach Juni 2019 gegründet worden sind, sind die Monate De...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.1 Rechtsformen, Branchen etc.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb mit bis zu 750 Mio. EUR jährlichen Umsatz in Deutschland, die unmittelbar oder mittelbar von einem hohen coronabedingten Umsatzausfall betroffen sind. Zentrales Zugangskriterium ist ein Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Vergleichsmonat (i. d. R. des Jahre...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 4 Förderhöhe

Der maximale Förderhöchstbetrag beträgt 10 Mio. EUR pro Fördermonat – auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. Die maximale Gesamthöhe der Überbrückungshilfe auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausg...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.2 Umsatzeinbruch mindestens 30 %

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit mindestens 30 % Umsatzeinbruch in einem Monat; diese können die gestaffelte Fixkostenerstattung für diese entsprechenden Monate erhalten. Es erfolgt somit keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. Überbrückungsh...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.1 Rechtsform, Branchen, etc.

Grundsätzlich sind Unternehmen (Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. EUR im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen coronabedingten Umsatzeinbruch v...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 3 Erweiterung des Förderzeitraums um November und Dezember 2020 bei der ÜH III

Als Laufzeit war für die Überbrückungshilfe III ursprünglich der Zeitraum vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 vorgesehen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können aber für die Monate November und Dezember 2020 (und bei Vorliegen der Voraussetzungen für die gesonderten/spezifischen Bedingungen für den Monat November 2020) die Kosten nach der Überbrückungshilfe III (Kostenarten und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 21a [Forschungstätigkeit]

Rz. 1 § 4 Nr. 21a UStG war durch Art. 1 des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 (UStÄndG 1997) v. 12.12.1996[1] in das UStG eingefügt worden. Die Bestimmung trat am 1. Januar 1997 in Kraft. Mit § 4 Nr. 21a UStG wurden die Umsätze der Hochschulen aus Forschungstätigkeit steuerbefreit. Nicht zur begünstigten Forschungstätigkeit gehörten Tätigkeiten, die sich auf die Anwendung ...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 6 Nachweise und zweistufiges Berechnungsverfahren

Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29.2.2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt. Die Anzahl der Beschäftigten ist bei der 2. Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum September-Dezember 2020) ohne Bedeutung für den maximalen Erstattungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / 2.4 Erstattung oder Vergütung der Vorsteuer an ausländische Unternehmer

Nach § 18 Abs. 9 UStG bzw. § 59 UStDV wird die Vergütung der Vorsteuerbeträge an im Ausland ansässige Unternehmer im besonderen Vergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (anstatt im Veranlagungsverfahen bei einem Finanzamt) durchgeführt. Ein Unternehmer ist nur dann nicht i. S. des § 59 UStG im Ausland ansässig, wenn von einer ggf. vorhandenen inländischen Zweign...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe IV: Antr... / 3 Förderhöhe

Die Überbrückungshilfe IV kann für bis zu 6 Monate (Januar 2022 bis Juni 2022) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10 Mio EUR pro Fördermonat – diese Höchstgrenze gilt auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 1 Die politischen Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung hat am 12.6.2020 die Eckpunkte für die "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/eckpunkte-fuer-das-konjunkturpaket.html), beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / 2.3.1 Sonstige Leistungen an Nichtunternehmer

Bei bestimmten sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer bzw. an Unternehmer, die für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen, oder an nicht unternehmerisch tätige juristische Personen ohne erteilte USt-IdNr. gilt nach § 3a Abs. 1 UStG als Leistungs- bzw. Besteuerungsort der Ort, von dem aus der Leistende sein Unternehmen betreibt, oder dessen Betriebsstätte, wenn von d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / 2.3.3 Umsatzsteuerliche Organschaft und Betriebsstätten

Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person bzw. eine Personengesellschaft (Organgesellschaft) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen (Organträger) eingegliedert ist.[1] Organgesellschaften sind Teile des einheitlichen Unternehmens des Organträgers. Innerhalb des einheitlichen Unternehmens sind steuerbare Umsätze grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / Zusammenfassung

Begriff Die Umsätze und Vorsteuern einer Betriebsstätte sind als unselbstständiger Teil in der Umsatzsteuererklärung des Gesamtunternehmens zu erfassen. Eine Betriebsstätte hat jedoch Bedeutung u. a. für die Bestimmung des Besteuerungsorts bei sonstigen Leistungen, für die Bestimmung des Umsatzsteuerschuldners, wenn der Erbringer einer sonstigen Leistung oder einer Werklief...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe III und ... / 5.3 Förderfähige Kosten in besonders betroffenen Branchen

Für Branchen, die ganz besonders von der Corona-Krise betroffen sind, werden weitere Kosten anerkannt. Dies betrifft die Reisebranche (Reisebüros und Reiseveranstalter) sowie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel und die Pyrotechnikbranche. Wichtig Nur eine branchenspezifische Sonderregelung kann in Anspruch genommen werden! Hinsichtlich der im Folgenden e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / 2.1 Umsatzsteuererklärung – Umfang des Unternehmens

Umsatzsteuerlich sind Betriebsstätten i. d. R. Bestandteil des Gesamtunternehmens. Die Umsätze und Vorsteuerbeträge sind in die Umsatz­steuer-Voranmeldung bzw. -Jahreserklärung des Gesamtunternehmens aufzunehmen. Leistungen wie Beratung, Datenverarbeitung und Betreuung von Anwendersoftware der Hauptniederlassung an im Ausland ansässige Betriebsstätten (und umgekehrt) sind ni...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 11.1 Haftung, Abrechnung, Organisation

Aus Sicht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (sowie analog für Rechtsanwälte) stellt sich die Frage der Haftungsrisiken und deren Abdeckung. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gilt gemäß Abstimmung zwischen DStV und BMWi: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben ihre allgemeinen Berufspflichten zu beachten. Eine darüber hinausgehende Haftung gegenüber dem die Überb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe IV: Antr... / 5 Abschreibungsmöglichkeiten auf Warenbestände (Anhang 2 der FAQ)

Für Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender wird die Abschreibungsmöglichkeit unter engen, in Anhang 2 der FAQ genannten Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware (d. h. saisonale Ware)...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 11.2 Interne Vorbereitungshandlungen und Kommunikation gegenüber den Mandanten

Damit der Antrag nach Freischaltung des Antragsportals möglichst schnell gestellt werden kann, empfiehlt es sich, die bereits heute möglichen Vorbereitungen zu treffen. Sicherstellen, dass die für die Versendung der Anträge verwendete E-Mail-Adresse mit der im Steuerberaterverzeichnis hinterlegten E-Mail-Adresse des jeweiligen Steuerberaters übereinstimmt. Umgehende Registrier...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 1 Überbrückungshilfe III

Für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 sind im Anschluss an Soforthilfen, Überbrückungshilfe I und Überbrückungshilfe II die Überbrückungshilfen III geschaffen worden. Es handelt sich dabei um eine Verlängerung der ÜH II zu verbesserten Konditionen, jedoch auch um ein Anschlussprogramm an die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (Novemberhilfen und/oder Dezemberhilfen). A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreite Umsätze

2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 12 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG erstreckt sich auf Lieferungen und sonstige Leistungen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um Leistungen der Eisenbahnen des Bundes; die Leistungen werden auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken bewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Bemessungsgrundlage nach passiver Veredelung (§ 11 Abs. 2 UStG)

Rz. 231 Die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredelung sind durch § 21 Abs. 2 UStG von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen (§ 21 UStG Rz. 52ff.). Rz. 232 Die Bemessungsgrundlage für im Drittlandsgebiet veredelte Gegenstände hat in § 11 Abs. 2 UStG für die EUSt eine eigenständige Regelung erfahren. Die Vorschriften über den Zollwert und das Entg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Vorsteuerabzug, Zusammenfallen mit anderen Befreiungen

Rz. 10 Umsätze nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG schließen den Vorsteuerabzug nicht aus. [1] Dies hat zur Folge, dass die in Rede stehenden Leistungen vollkommen von der Umsatzsteuer entlastet werden. Erst im Bestimmungsstaat unterliegen die Leistungen ggf. der Besteuerung (Einfuhrumsatzsteuer bei Drittstaaten, innergemeinschaftlicher Erwerb bei anderen EU-Mitgliedstaaten). Rz. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Anders als bei der ASt spielt seit der Einführung der Mehrwertsteuer die Höhe der Bemessungsgrundlage der EUSt für unternehmerische Einfuhren eine nur untergeordnete Bedeutung, weil insoweit die EUSt nicht zu einer bleibenden Steuerbelastung eingeführter Gegenstände führt, wie es im System der Mehrphasensteuer der Fall war. Die EUSt wirkt sich bei Unternehmern, die hi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Preisermäßigungen und Vergütungen (§ 11 Abs. 4 UStG)

Rz. 301 Nach § 11 Abs. 4 UStG gehören zur Bemessungsgrundlage der EUSt nicht Preisermäßigungen und Vergütungen, die sich auf den eingeführten Gegenstand beziehen, soweit sie im Zeitpunkt der Einfuhr feststehen. Die Vorschrift ist auf Art. 87 MwStSystRL (fr. Art. 11 B Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie) zurückzuführen, die durch das UStG 1980 nur unvollkommen in nationales Recht umgeset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 EUSt-Bemessung nach dem Zollwert

Rz. 50 Der Umsatz bei der Einfuhr wird gem. § 11 Abs. 1 UStG nach den Vorschriften über den Zollwert bemessen. Im Gegensatz zu den nach § 21 Abs. 2 UStG sinngemäß anzuwendenden Zollvorschriften, ist § 11 UStG eine eigenständige EUSt-Bemessungsvorschrift, d. h. die Vorschriften des Zollwerts sind nicht nur sinngemäß anzuwenden, sondern gelten unmittelbar. Das bedeutet, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Vorsteuerabzug

Rz. 21 Umsätze nach § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG schließen den Vorsteuerabzug nicht aus.[1] Dies hat zur Folge, dass die in Rede stehenden Leistungen vollkommen von der USt entlastet werden.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG dient der Verwaltungsvereinfachung. Probleme der Umsatzbesteuerung im Grenzeisenbahnverkehr, die sich aus der Verflechtung der Eisenbahnen im Rahmen internationaler Übereinkommen ergeben, sollen vermieden werden. Die Eisenbahnen des Bundes erbringen auf Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstreck...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Abschn. 3 des UStG "Bemessungsgrundlagen" stellt § 11 UStG eine Sonderregelung für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dar, nämlich für die Bemessung der EUSt bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland, die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG einen eigenen selbstständigen Steuertatbestand darstellt. Die Bemessungsgrundlage für die übrigen steuerbaren Umsätz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Eisenbahnverwaltung mit Sitz im Ausland

Rz. 27 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass Leistungsempfänger eine Eisenbahnverwaltung mit Sitz im Ausland ist. Hierunter sind Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland zu verstehen. Nach Sinn und Zweck der Steuerbefreiung (Verwaltungsvereinfachung) muss es sich nicht um Unternehmen handeln, die sich im Besitz der (ausländischen) öffentlichen Hand befinden, sondern...mehr