Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuerbefreiung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ "Corona“ (Steuern) / 22. Unter welchen Voraussetzungen sind Impfleistungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und damit zusammenhängende Leistungen umsatzsteuerfrei?

Die von Ärzten in Arztpraxen oder in Krankenhäusern erbrachten Impfberatungen und Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nummer 14 Buchstabe a beziehungsweise b des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerfrei ist auch die in diesem Zusammenhang erfolgte Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats. Das gilt nach § 20b des In...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 7. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise ausgeübt werden?

Krankenhäuser oder auch Alten- und Pflegeheime brauchen aktuell in jeder Hinsicht Hilfe und Unterstützung. Viele steuerbegünstigte Körperschaften helfen daher mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder anderen Leistungen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise notwendig sind, und erhalten dafür ein Entgelt. Steuerlich ist diese wirtschaftliche Aktivitä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben folgend enthält § 4 Nr. 20 UStG eine zwingende Steuerbefreiung für bestimmte kulturelle Dienstleistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und von Einrichtungen anderer Unternehmer, denen bescheinigt wurde, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen, sowie für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer ist davon abhängig, dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die gleichartigen Einrichtungen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie die Theater, Orchester usw. von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für das Bescheinigun...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d sowie e und f UStG; Änderung des Abschn. 4.7.1 UStAE: Mit dem JStG 2020 wurden im UStG zur Umsetzung von Unionsrecht in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union die Vorschriften des § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und f UStG neu aufgenommen. Das BMF ergänzt nun insoweit den UStAE (BMF v. 11.11.2022 – III C...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es ebenfalls einen bundeseinheitlichen Fragebogen. Fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeiner Überblick und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 21 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung für zwei Leistungsarten im Bereich der schulischen Bildung. Rz. 2 Nach Buchst. a der Vorschrift sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Privatschulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die Schulen den in der Vorschrift geregelten Status bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Selbstständige Lehrer

Rz. 79 Selbstständige Lehrer können nach geltender Verwaltungsauffassung als Träger einer privaten Schule bzw. von allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder als Honorarkraft an einer solchen Einrichtung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG steuerfreie Leistungen erbringen. Betreibt ein selbstständiger Lehrer nicht selbst eine Bildungseinrich...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / II. Einzelheiten zu § 25f UStG

Unter den Voraussetzungen des § 25f Abs. 1 Satz 1 UStG können dem Unternehmer bestimmte Rechte versagt werden, die ihm üblicherweise im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zustehen, sofern er die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt: Vorsteuerabzug trotz Besitz einer formell ordnungsgemäßen Rechnung Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferun...mehr

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Fragen und Antworten zu den... / 6. Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auch auf entgeltliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kriegsflüchtlinge anwendbar?

Es wird nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften (zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 18, 23, 24 beziehungsweise 25 Umsatzsteuergesetz oder Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Absatz 2 Nummer 8 Umsatzsteuergesetz), die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (zum Beispiel Obdachlose) bereits Anwendung fin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoanalyse bei der Einfü... / 5 Darstellung der wesentlichen Risiken und Risikobewertung

Die Darstellung der wesentlichen Risiken und deren Bewertung erfolgt in Berichtsform. Im Rahmen der Berichterstellung gilt es die zahlreichen gewonnenen Informationen zu strukturieren und den einzelnen Steuerarten bzw. Problemfeldern zuzuordnen. Wie bereits dargestellt, soll der Bericht nicht lediglich eine Auflistung der materiell-rechtlichen Risiken enthalten, sondern sich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 7.1.1 Warum ein Null-Steuersatz eingeführt wurde

Keine Umsatzsteuerbefreiung Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde ein umsatzsteuerlicher Null-Satz eingeführt. Dieser gilt für alle Fotovoltaikanlagen die nach dem 31.12.2022 angeschafft bzw. installiert wurden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern um eine Regelung eines Umsatzsteuersatzes. Diese Unterscheidung ist für den Vorsteuerabzug äußers...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 9.2.1 Steuerliche Folgen für den Verpächter

Die Vermietung oder Verpachtung des Daches gegen eine Dachsanierung ist als tauschähnlicher Umsatz anzusehen (ggf. Tausch mit Baraufgabe). Der Vermieter/Verpächter erhält vom Mieter/Pächter aufgrund der Dachsanierung eine Werklieferung. Die Werklieferung ist teilbar. Das heißt, dass der Wert der Werklieferung auf das gesamte Gebäude aufgeteilt werden muss. Kurz: Die Dachsani...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / 9.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Es gibt auch einen Markt dafür, dass Hauseigentümer ihr Dach an andere Unternehmen verpachten, die ihrerseits auf dem gepachteten Dach eine Fotovoltaikanlage installieren. In diesem Fall erzielt der Dacheigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Umsatzsteuerlich sind diese Vermietungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Der Vermieter de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuglieferung (innergem... / 2.2 Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Erwerb

Wird ein Fahrzeug, das die in Tz. 1 genannten Kriterien erfüllt, im Zusammenhang mit einer Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland verbracht, tätigt der Abnehmer einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Sonderregelung bezieht für den Bereich der Neufahrzeuge jede Person in den Kreis der steuerpflichtigen Erwerber ein, auch wenn sie für ...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Die Finanzverwaltung[1] hatte im l...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen

Leitsatz Budgetassistenzleistungen auf dem Gebiet der Betreuung und Pflege, die von schwerbehinderten Klienten aus ihrem "persönlichen Budget" bezahlt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei, da die gesetzlich vorgegebene Kostenübernahmequote für anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter so nicht erreicht werden kann. Sachverhalt Die Beteiligten stritten darüber, ob die Bud...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung der Jahresabrech... / 4.7.2 Option bezüglich einzelner Eigentümer

Da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer also zunächst weiterhin von der Umsatzsteuer befreit ist, kann die Umsatzsteuerbefreiung allerdings für einzelne Eigentümer von Nachteil sein, nämlich für diejenigen, die ihr Teileigentum zu unternehmerischen Zwecken nutzen oder zu solchen Zwecken weitervermieten. Diese unternehmerisch tätigen Eigentümer hätten beispielsweise aus Er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Einfuhr zum Zweck der Bearbeitung oder Verarbeitung

Rz. 51 Voraussetzung für die Steuerbefreiung bei jedem der in § 7 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 UStG aufgeführten Befreiungstatbestände ist, dass der Auftraggeber den zu be- oder verarbeitenden Gegenstand zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt (Rz. 52 bis Rz. 61) oder zu diesem Zweck in diesem Gebiet erworben hat (Rz. 62 bis Rz. 65). Rz. 52 einst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gemeinschaftsrecht

Rz. 23 Gemeinschaftsrechtliche Grundlage von § 7 UStG [1] sind Art. 146 Abs. 1 Buchst. d und Art. 156 sowie Art. 159 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen in Form von Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, die zur Ausführung dieser Arbeiten im Gemeinschaftsgebiet erworben oder eingeführt worden sind und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Nicht der Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der Rennwettsteuer unterliegende Umsätze

Rz. 137 Sogenannte Ablagewetten, also Wetten, die ein Buchmacher zu seiner eigenen Entlastung bei einem anderen Buchmacher abschließt, fallen nicht unter das RennwLottG.[1] Diese Wetten haben keinen Spielcharakter, sondern sind wirtschaftlich wie eine Rückversicherung anzusehen.[2] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG dürfte in diesen Fällen ebenfalls ausfallen. Rz. 138...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Unter das RennwLottG fallende Vorgänge

Rz. 45 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind die Umsätze steuerfrei, die unter das RennwLottG fallen. Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG ist das RennwLottG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.[1] Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG scheidet die Steuerbefreiung für die unter das RennwLottG fallenden Umsätze aus, die von der Rennwett- und Lotteriest...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 9 UStG regelt die Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze, die gleichzeitig anderen Verkehrsteuern unterliegen. Im Einzelnen handelt es sich um die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG). Rz. 2 Bis zum 5.5.2006 en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Der Rennwettsteuer unterliegende Umsätze

Rz. 133 Rennwetten i. S. d. §§ 8 bis 15 RennwLottG (i. d. F. ab 1.7.2021) sind Wetten, die aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde von einem im Inland ansässigen Betreiber eines Totalisators oder von einer im Inland ansässigen Person, die nicht Totalisatorbetreiber ist, mit einem Wettenden abgeschlossen werden.[1] Das ergib...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.10 Nicht von der USt befreite Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen

Rz. 145 Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b S. 2 UStG fallen die unter das RennwLottG fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird, nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung. Rz. 146 Umsatzsteuerpflichtig sind daher insbesondere die nach § 18 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021) von der Rennwett- und Lotteri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung (ab 1980)

Rz. 10 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 aus § 4 Nr. 9 UStG 1973 übernommen worden. Gegenüber der damaligen Regelung waren die Umsätze, die unter Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Gesellschaftsteuer) fielen, aus der Steuerbefreiung herausgenommen worden. Für die Befreiung bestand kein Bedürfnis, da es sich um Umsätze im Unternehmerbereich handelte, sodass grundsätzlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das RennwLottG fallen

Rz. 21 § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG beruht auf Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten (obligatorisch) Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz unter den Bedingungen und Beschränkungen, die von jedem Mitgliedstaat festgelegt werden. Die Vorschrift erlaubt es zwar nicht, Wetten, Lotterien und sonstige Glückssp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 129 Grundlage der Rennwett- und Lotteriebesteuerung ist auf Basis des zum 1.7.2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrags[1] das (ebenfalls zum 1.7.2021 reformierte) Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) [2] sowie die (zu dem 1.7.2021 reformierte) RennwLottDV [3], mit den danach ergangenen Änderungen. Mit der Aufnahme neuer steuerrechtlicher Vorschriften in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.12.4 Sonstige Glücksspiele/Veranstaltungen

Rz. 160 Kartenglücksspiele, die nach Art der üblichen Kartenspiele zwischen zwei oder drei Parteien zwar nach festen Regeln gespielt werden, bei denen jedoch die Spielführung im Übrigen der freien Gestaltung der Spieler unterliegt, sind ebenfalls keine Ausspielungen i. S. v. § 17 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021; zur Einbeziehung von Online-Poker in die Online-Pokersteuer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Der Online-Pokersteuer unterliegende Umsätze

Rz. 139d Nach § 46 RennwLottG (i.d..F. ab 1.7.2021) unterliegen Varianten des Pokerspiels ohne Bankhalter, bei denen an einem virtuellen Tisch gespielt wird (Online-Poker), der Online-Pokersteuer, wenn sie im Geltungsbereich des RennwLottG (i. d. F. ab 1.7.2021) veranstaltet werden. Dies ist der Fall, wenn 1. der Veranstalter des Online-Pokers bei Abschluss des Spielvertrags...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.11 Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken

Rz. 153 Die Zulassung der Spielbanken geht auf das Spielbankgesetz v. 14.7.1933[1] zurück. Auf dieser Grundlage war am 27.7.1938 eine Spielbank-Verordnung[2] ergangen. Darin wird der Spielbankunternehmer verpflichtet, an das Reich eine Abgabe zu entrichten. Nach dem Gutachten des BFH[3] galt § 6 Abs. 1 der SpielbankVO als Bundesrecht weiter. § 6 Abs. 1 SpielbankVO 1938/44 ga...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Nach dem GrEStG und UStG steuerbare Transaktionen – Spannungsverhältnis

Rz. 62 Die grunderwerbsteuerbaren Vorgänge sind in § 1 GrEStG erschöpfend aufgezählt. Diese Vorgänge sind – handelt es sich um umsatzsteuerbare Transaktionen – nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der USt befreit. Von daher sollte man davon ausgehen, dass GrESt und USt nicht ein und dieselbe Transaktion betreffen und doppelt besteuern können. Komplikationen kommen dennoch dadur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Gemischter Vertrag

Rz. 60 Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung/Verpachtung als auch die Merkmale anderer Leistungen, d. h. Elemente der Nutzungsüberlassung an anderen Gegenständen als Grundstücken oder aufgrund anderer Rechtsbeziehungen enthält. Die verschiedenen Merkmale müssen in dem Vertrag jedoch so stark vertreten sein, dass jedes Element umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 ABC der Vertragsgestaltungen

Rz. 68 Abbauverträge: Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze (z. B. Kohle, Sand, Bims, Kies, Kalk, Torf usw.) abzubauen, sind i. d. R. als Pachtverträge über Grundstücke anzusehen.[1] Das gilt auch, wenn das Entgelt nicht zeit-, sondern mengenbezogen ist, also nach der Abbaumenge bemessen wird.[2] Die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG

Tz. 29 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 25 UStG, Anhang 5 (s. § 2 Abs. 2 SGB VIII und § 42 SGB VIII) können die Träger der freien Jugendhilfe erhalten. Das sind von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (s. § 75 Abs. 1 SGB VIII), die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die amtlich anerka...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 11 UStG sind von der USt befreit die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Die begünstigten Berufsgruppen sind abschließend aufgezählt. Auf andere Berufe, z. B. Bankenvertreter, auch wenn sie ähnliche Tätigkeitsmerkmale aufweisen, kann § 4 Nr. 11 UStG nicht angewendet werden.[1] Welche Unterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 21a [Forschungstätigkeit]

Rz. 1 § 4 Nr. 21a UStG war durch Art. 1 des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 (UStÄndG 1997) v. 12.12.1996[1] in das UStG eingefügt worden. Die Bestimmung trat am 1. Januar 1997 in Kraft. Mit § 4 Nr. 21a UStG wurden die Umsätze der Hochschulen aus Forschungstätigkeit steuerbefreit. Nicht zur begünstigten Forschungstätigkeit gehörten Tätigkeiten, die sich auf die Anwendung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach der Vorschrift, die der Steuervereinfachung dient, sind Lieferungen von eingeführten Gegenständen an Drittlandsabnehmer umsatzsteuerfrei, soweit für diese Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung noch gilt. Die Steuerbefreiung gilt nur für Lieferungen, nicht aber für sonstig...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr: Am 31.1.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten. Der vertraglich vereinbarte Übergangszeitraum endete mit Ablauf des 31.12.202...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 11 Der Kommissionsvorschlag zur 6. EG-Richtlinie [1] sah in Art. 14 Teil A Abs. 1 Buchst. f ursprünglich vor, dass nur solche Dienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien seien, "die die selbstständigen Zusammenschlüsse von Angehörigen ärztlicher oder arztähnlicher Heilberufe an ihre Mitglieder für Zwecke ihrer steuerfreien Tätigkeiten erbringen". Dieser Vorschlag fü...mehr