Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 3.2.4 Offline erbrachte Dienstleistungen: herkömmliche Leistungsortbestimmung

Eine im Internet bestellte und bezahlte Reise mit der entsprechenden Bestätigung, die Eintrittskarte zu einer Veranstaltung oder das Ticket für eine Bahnfahrt sind lediglich Ansprüche auf eine vom leistenden Unternehmer noch zu erbringende Leistung. Deren Umsatzbesteuerung muss den "normalen" Ortsbestimmungen für sonstige Leistungen gem. §§ 3 a und 3 b UStG folgen. Die Reise...mehr

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Elektronische Dienstleister / 1.3 Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen

Der Inhalt elektronischer Dienstleistungen, der mittels Telekommunikationsleistungen zugänglich gemacht wird, ist – gestützt auf Art. 7 MwStSystRL-DVO – wie folgt beispielhaft zu fassen: die Bereitstellung von Websites und das Webhosting; die Online-Fernwartung von Programmen, die Fernverwaltung von Systemen, das Online-Data-Warehousing (Datenspeicherung und Abruf auf elektron...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.4 Leistungseinkauf aus dem Ausland

Werden elektronische Dienstleistungen durch einen im Inland ansässigen Unternehmer aus dem Ausland bezogen, liegt der Leistungsort im Inland. Die Steuer schuldet der deutsche Auftraggeber gem. § 13 b UStG (Reverse-Charge-Verfahren). Häufig wird es vorkommen, dass z. B. bei der Entwicklung von Softwareprogrammen Teilleistungen aus dem Ausland von anderen Unternehmen bezogen w...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / 3.1 Warenweg und steuerlicher Status des EU-Abnehmers bei Lieferungen

Elektronische Plattformen zur Ermöglichung von Warenbestellungen mit Preisangeboten müssen aus der Sicht des Anbieters unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten besonders gründlich geprüft werden. Die Angebote gelten weltweit. Aber gerade deshalb kann eine verlässliche Aussage über die umsatzsteuerliche Belastung für den Interessenten nicht getroffen werden. Wird der Gegensta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.3 B2C-Geschäfte

Werden die Leistungen an Nichtunternehmer erbracht (B2C, Business to Consumer), unterliegen diese gem. § 3 a Abs. 5 UStG generell am Sitzort des nichtsteuerpflichtigen Abnehmers der Besteuerung (Ausnahme: Bagatellregelung für in der EU ansässige Privatpersonen ab 1.1.2019). Leistungsverkauf:mehr

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Elektronische Dienstleister / Zusammenfassung

Überblick Elektronische Dienstleistungen haben heute Einzug in das ganz normale Absatzkonzept der Unternehmen gefunden. Hochspezialisierte Online-Anbieter sind eher die Ausnahme. Elektronische Dienstleistungen, die an unternehmerisch tätige Leistungsempfänger erbracht werden, sind seit 2010 generell im Ansässigkeitsstaat des steuerpflichtigen Kunden steuerbar (reverse charge...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / 3.2.1 Wer ist betroffen?

Die Regelungen richten sich an die Betreiber elektronischer Schnittstellen, mit denen die Lieferung von Gegenständen unterstützt wird. Eine elektronische Schnittstelle ist gem. § 25e Abs. 5 UStG ein elektronischer Marktplatz, eine elektronische Plattform, ein elektronisches Portal o. ä.. Der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle muss die Lieferung unmittelbar oder mit...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des elektronischen Handels umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch alle auf elektronischem Wege vermittelten bzw. erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen. Für Umsatzsteuerzwecke ist der Begriff abzugrenzen. Umsätze, bei denen das elektronische Medium nur Mittler ist, aber keine Vertriebsstruktur bildet, folgen den herkömmlichen Besteuerungsprinzipien fü...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.1 Leistungen an im Inland ansässige Auftraggeber

Werden elektronische Dienstleistungen an im Inland ansässige Auftraggeber erbracht, unterliegt die Leistung – unabhängig vom steuerlichen Status des Kunden – der Steuerpflicht im Inland. Anzuwenden ist der jeweils gültige Regelsteuersatz (derzeit 19 %). Wichtig Hinweis auf Umsatzsteuer Angebote im Internet zur Ausführung elektronischer Dienstleistungen, die sich an einen offen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 6.1 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Kunden

Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmen schulden bei der Erbringung von Online-Umsätzen an Nichtunternehmer in der EU immer die Umsatzsteuer des Ansässigkeitsstaates des Kunden.[1] Die Regelung gilt für Drittstaatsunternehmen, die weder einen Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung in der EU haben und als Steuerschuldner derartige Umsätze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 3.2.2 Zusätzliche Aufzeichnungspflichten

Der Betreiber eines Online-Marktplatzes hat gem. § 22f UStG zusätzliche Dokumentationspflichten zu erfüllen, wenn Dritte auf den von ihm bereitgestellten Marktplatz Lieferungen rechtlich begründen, bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet. Praxis-Beispiel Privatperson bestellt Waren über Handelsplattform bei chinesischem Lieferanten Ein deutscher ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Organschaft: Eingliederung einer Personengesellschaft

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Berlin-Brandenburg[1], ging es um die Organschaft und zwar um die Frage einer möglichen finanziellen Eingliederung von Personengesellschaften, bei der neben dem Organträger nicht nur Personen Gesellschafter sind, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Das FG hielt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben

Tz. 20 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG (Anhang 3) begünstigt die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben. D. h., die einem Zweckbetrieb zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen genießen Ertragsteuerfreiheit, wenn die vom Gesetzgeber auferlegten Bedingungen e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermögensverwaltungen

Tz. 12 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Vermögensverwaltende Betätigungen werden vom Gesetzgeber gestattet, dürfen aber nicht zum eigentlichen Vereinszweck (satzungsmäßigem Zweck – Selbstzweck) der Körperschaft werden. Ist dies dennoch der Fall, liegt insoweit ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit vor (s. § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 56 AO, Anhang 1b). Vgl. auch AEAO zu § 56 TZ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe mit steuerpflichtigem Charakter

Tz. 36 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 In § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) wird der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes definiert. Körperschaften, die steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, werden mit derartigen Betrieben partiell steuerpflichtig, d. h., für diesen Tätigkeitsbereich wird eine Teilsteuerpflicht z. B. des Steuersubjektes "Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ideeller (steuerfreier) Bereich

Tz. 8 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Einnahmen, die diesem Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind, müssen als nicht steuerbare Geschäftsvorfälle behandelt werden, weil sie keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können. Ausgaben, die diesem Tätigkeitsbereich unmittelbar zuzuordnen sind, sind demzufolge auch nicht abziehbar (s. § 10 Nr. 1 KStG, Anhang 3; § 3c EStG, Anhang 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Vorsteuerbeträge

Tz. 44 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Vorsteuerbeträge können wahlweise aufgezeichnet oder mit einem Durchschnittssteuersatz pauschaliert werden. Wird von der Pauschalierung Gebrauch gemacht, ist zu beachten, dass der steuerpflichtige Umsatz des Vorjahres nicht mehr als 35 000 EUR betragen hat (s. § 23a UStG, Anhang 5). Die Pauschalierung ist in allen Tätigkeitsbereichen mit 7 % de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung

Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber (= Entnahmen) mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschafter an ihre Anteilseigner mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Autohaus-X-GmbH. Zu Weihnachten schenk...mehr

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Gemeiner Wert / 3.3.2 Grundstücksverkauf mit Zubehör

Werden im Zusammenhang mit einem Grundstück auch Gegenstände übertragen, ist das Gesamtentgelt in einen umsatzsteuerpflichtigen (Zubehör) und einen steuerfreien (Grundstück)[1] Teil aufzusplitten. Maßgebend sind die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter. Achtung Geschäftsveräußerung im Ganzen Im Zusammenhang mit der Aufteilung von Zubehör und Grundstück sollten Sie genauestens a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Entstehung einer weiteren Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 4 UStG)

Rz. 326 Bemessungsgrundlage für die EUSt ist gem. § 11 UStG der Wert des eingeführten Gegenstands zuzüglich der im Zeitpunkt des Entstehens der EUSt auf den Gegenstand entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern (ausschließlich der EUSt). In den Fällen, in denen die Einfuhrabgabenschuld nach dem Zeitpunkt des Entstehens der EUSt entsteht (z. B. bei unterschiedlichen Anträgen auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 EUSt-Behandlung anderer Gegenstände als Waren (§ 21 Abs. 5 UStG)

Rz. 335 Der Besteuerung durch die EUSt unterliegt die Einfuhr von Gegenständen im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), während das Zollrecht die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet regelt. Die Begriffe "Gegenstand" und "Ware" sind nicht deckungsgleich. Im Zollrecht gibt es keine gesetzliche Definition des Begriffs "Waren". Unter Waren sind die im Gemeinsamen Zolltarif aufgeführte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Zahlungsaufschub (§ 21 Abs. 3 und 3a UStG)

Rz. 321 Nach § 21 Abs. 3 UStG kann die Zahlung der EUSt ohne Sicherheitsleistung aufgeschoben werden, wenn die zu entrichtende Steuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.[1] Diese Vorschrift wurde durch das UStG 1980 eingefügt und entspricht der früheren Verwaltungsübung. Danach wird, ausgenommen im Fall des Einzelaufschubs, unter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abfertigungsplätze und Verbindungswege im Ausland (§ 21 Abs. 2a UStG)

Rz. 314 Die Vorschrift des § 21 Abs. 2a UStG wurde durch Gesetz v. 21.12.1993[1] mWv 1.1.1994 eingefügt. Die Regelung wäre bereits mWv 1.1.1993 erforderlich geworden, weil seitdem durch den neu gefassten § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG nicht mehr die Einfuhr in das "Zollgebiet", sondern die Einfuhr im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg Steuertatbestand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften (§ 21 Abs. 2 UStG)

Rz. 33 Die sinngemäße Anwendung von Zollvorschriften ist nur insoweit möglich, als sie nicht im Widerspruch zur MwStSystRL steht. Vor einer sinngemäßen Anwendung von Zollvorschriften ist daher zunächst zu prüfen, ob die MwStSystRL selbst Regelungen für die EUSt trifft, die als spezielle Vorschriften einschlägig sind und gegenüber der Anwendung des Zollrechts nach § 21 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteuerordnung, sondern weitgehend im UStG selbst geregel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Erlass/Erstattung bei Wiederausfuhr

Rz. 50 Die Zollvorschriften über Erlass/Erstattung der Einfuhrabgaben i. S. d. UZK bei Wiederausfuhr der eingeführten Gegenstände sind von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt grundsätzlich ausgeschlossen; daher bedurfte es keiner Erwähnung in § 21 Abs. 2 UStG (Rz. 46). Ein ausdrücklicher Ausschluss dieser Vorschriften war jedoch noch in § 21 Abs. 1 S. 1 UStG i. d. F. vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 33a Wie in den Sonderverbrauchsteuergesetzen (§ 23 MinöStG; § 22 Abs. 3 AlkoholStG; § 21 TabStG; § 17 Abs. 1 SchaumwZwStG; § 13 Abs. 1 BierStG; § 13 Abs. 1 KaffeeStG) ist auch im UStG für den Steuertatbestand der Einfuhr aus Drittländern die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften vorgeschrieben. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG gelten die Vorschriften für Zölle – ausgenommen di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Aktive Veredelung nach dem Verfahren der Zollrückvergütung

Rz. 53 Das Verfahren der Zollrückerstattung bei der aktiven Veredelung wurde im neuen UZK aufgegeben. § 21 Abs. 2 UStG ist dementsprechend zu ändern. Rz. 54 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Allgemeines

Rz. 123 Die Einfuhrzollschuld entsteht grundsätzlich durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in das Zollverfahren der Überlassung zum freien Verkehr und im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung (Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK). Neben der Regelzollschuldentstehung aufgrund einer ordnungsgemäßen Zollanmeldung kann eine Zollschuld auch dadur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Rz. 46 Eines ausdrücklichen Ausschlusses der Zollbefreiungen und -ermäßigungen von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt, der noch in § 21 Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. vor dem UStG 1993 vorgesehen war, bedarf es nicht, weil diese Zollvorschriften allgemein von einer sinngemäßen Anwendung ausgeschlossen sind. Befreiungen und Ermäßigungen stellen nämlich Durchbrechungen und Ausn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Aufzeichnungen, Belege, Ersatzbelege

Rz. 337 Bei Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) ist der Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11 UStG), die für das Unternehmen des Unternehmers eingeführt worden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ausschluss der sinngemäßen Anwendung

Rz. 45 Die sinngemäße Anwendung von Zollvorschriften ist ausgeschlossen, wenn sie im Widerspruch zur MwStSystRL stehen würde. Es ist daher zunächst zu prüfen, ob die MwStSystRL selbst Regelungen für die EUSt trifft, die als spezielle Vorschriften einschlägig und gegenüber der Anwendung des Zollrechts nach § 21 Abs. 2 UStG vorrangig sind. Eine zollrechtliche Vorschrift kann n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.4 Erleichterungen

Rz. 312 Vereinbarungen über die Bemessungsgrundlagen bei den Abgabenfestsetzungen sind im Unionszollrecht, anders als im früheren § 79 Abs. 3 ZG, nicht vorgesehen. Gleichwohl sind abweichend von der Ermittlung des Zollwerts nach den vorgeschriebenen Methoden Vereinfachungen möglich, nämlich bei der Ermittlung der Beträge, die als Voraussetzung für den Verkauf der eingeführte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Allgemeines

Rz. 343 Da die Zollschuld stets in der gesetzlichen, d. h. zutreffenden Höhe entsteht, handelt es sich um den zu entrichtenden Betrag, der u. U. ursprünglich nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt worden ist. In diesem Fall prüft die Zollbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Zollschuldners, ob der noch zu entrichtende Betrag erlassen oder der bereits entrichtete Betrag ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.4 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 229 Die Zollvorschriften über Zolllager gelten für die EUSt sinngemäß [1], auch wenn das Zolllager lediglich die Funktion eines Aufschublagers hat. Die Lagervorschriften werden grundsätzlich auch dann sinngemäß angewendet, wenn der Einführer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für zum Zolllager abgefertigte Waren entsteht zunächst keine EUSt-Schuld, sondern erst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 355 Gem. Art. 44 Abs. 1 UZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen, oder dagegen, dass über einen Antrag nicht entschieden worden ist. Das Rechtsbehelfsverfahren gegen EUSt-Bescheide richtet sich nach den Bestimmungen der AO (Rz. 24). Strebt ein Steuerpflichtiger die Herabsetzung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 303 Vereinfachungen bei der Zollfestsetzung sind auf die EUSt nur anwendbar, wenn dadurch die Abgabenhöhe nicht berührt wird, es sei denn, dass die Vereinfachungsregelung ausdrücklich auch die EUSt mit umfasst. Eine entsprechende Ermächtigung für Einfuhrabgaben ist in § 27 Abs. 1 ZVG enthalten. Da das Aufkommen der EUSt auch den Ländern zusteht (Art. 106 Abs. 3 GG), ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Passive Veredelung

Rz. 55 Nach Art. 259 UZK wird Zollermäßigung für Waren gewährt, die aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ausgeführt und nach Veredelung im Zollausland wieder eingeführt werden. Die Zollermäßigung besteht darin, dass der Zoll auf der Grundlage der Kosten für den im Ausland vorgenommenen Veredelungsvorgang bemessen wird (Art. 86 Abs. 5 UKZ); eine Differenzverzollung, wie sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Pauschalierte Abgabensätze

Rz. 304 Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 UStG kann der BMF durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, zur Erleichterung des Warenverkehrs und zur Vereinfachung der Verwaltung Steuerermäßigungen für Gegenstände anordnen, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und die Wertgrenze von 700 EUR je Reisenden nicht übersteigen. Entspre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.4 Freizonen

Rz. 260 Zum umsatzsteuerlichen Inland gehört das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme u. a. der Freizonen.[1] Unionsrechtlich gehören die Freizonen dagegen zum Umsatzsteuergebiet, das das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Insel Helgoland und dem Gebiet von Büsingen umfasst (Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 Buchst. a und b MwStSystRL). Umstri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.7 Verbindliche Zolltarifauskunft

Rz. 192 Das HZA Hannover erteilt auf schriftlichen Antrag eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über die Einordnung von Waren, für welche Zollförmlichkeiten nach dem Zeitpunkt der Auskunftserteilung erfüllt werden sollen. Das Institut der vZTA klärt Tarifzweifel hinsichtlich Waren, die künftig ein- oder ausgeführt werden sollen. Die Person, der die vZTA erteilt wird, ka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 11 Die Einfuhr von Gegenständen unterliegt der Mehrwertsteuer (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL). Gem. Art. 30 Abs. 1 MwStSystRL gilt als steuerpflichtige Einfuhr in die Union die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freien Verkehr i. S. d. Art. 29 AEU befindet. Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Länder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren, nämlich Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.3.2 Aktive Veredelung

Rz. 237 Nicht-Unionswaren können ohne Erhebung von Zoll zur aktiven Veredelung abgefertigt werden. Eine Wiederausfuhrabsicht (wie früher) ist nicht mehr erforderlich (s. Erwägungsgründe Nr. 50 UZK). Die Veredelung kann auch in einem Zusammensetzen (Montage von Waren), in einer Ausbesserung, aber auch in einem Reinigen bestehen. Als Veredelung gilt auch die ein- oder mehrfach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.2 Endverwendung

Rz. 277 Die Endverwendung ist ein Zollverfahren, in dem die eingeführten Waren in den freien Verkehr überführt werden und dennoch der zollamtlichen Überwachung unterliegen, um die Verwendung zu dem begünstigten Zweck zu sichern. Rz. 278 Bei der Endverwendung ist zu unterscheiden zwischen den Vorschriften über das Verfahren und den Bestimmungen, die die Zollbegünstigung der Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.5 Pflichtverletzungen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 179 Eine Einfuhrabgabenschuld entsteht nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben (Buchst. a), oder eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Berichtigung fehlerhafter EUSt-Bescheide

Rz. 349 Nach Art. 117 und Art. 119 UZK sind fehlerhafte Bescheide zu korrigieren, auch EUSt-Bescheide (§ 21 Abs. 2 UStG). Eine entsprechende nationale Regelung ist in § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO enthalten, der durch das Unionsrecht für Einfuhrabgaben i. S. v. Art. 5 Nr. 20 UZK verdrängt worden ist. In Erlass- und Erstattungsfällen ist nach dem Unionszollrecht eine Korrektur – auch...mehr