Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Umstellung des USt-Systems von der Allphasenbruttobesteuerung zur Allphasennettobesteuerung durch das UStG 1967 wurde die Regelung des Vorsteuerabzugs geschaffen. Das UStG 1967 bewirkte die Umsetzung der 6. EG-RL in das deutsche Umsatzsteuerrecht. Die EG-rechtlichen Grundlagen für den Vorsteuerabzug sind die Art. 14–17 der genannten Ri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer (§ 15 Abs. 1 1. HS UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG ausübt. (Vgl. Kommentierung zu § 2 UStG). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 2a UStG werden sog. Fahrzeuglieferer wie Unternehmer behandelt und sind damit unter den übrigen Vorausse...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Zur Umsatzbesteuerung von Golfclub-Leistungen, die mit "Greenfees" und "echten" Mitgliederbeiträgen entgolten werden, UVR 2010, 144–148. Baldauf, Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand, DStZ 2010, 125–136. Becker/Kretzschmann, Umsatzbesteuerung von Gastvorträgen unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung, UR 2007, 873–881...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.5.2 Vorsteuererstattungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 EU-Unternehmer können ihre Erstattungsanträge bis spätestens 30. September des Folgejahres elektronisch beim Sitzfinanzamt einreichen, wobei eine Übermittlung von weiteren Unterlagen (z. B. Unternehmerbescheinigung) nicht erforderlich ist. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein verspätetes Einreichen des Antrages führt zur Verweigerung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Grundlagen des materiellen Umsatzsteuerrechts

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die wesentlichen Grundlagen des deutschen Umsatzsteuerrechts sind derzeit: Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL; genau: "Richtline 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem"), Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Nicht berechtigte Unternehmer

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14c Abs. 2 S. 1 UStG schuldet derjenige die Steuer, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist. In Abgrenzung zu § 14c Abs. 2 S. 2 UStG fällt unter die Norm nur der nicht berechtigte Unternehmer, da der Fall des Nichtunternehmers ausdrücklich in § 14c A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Kompakt-ABC "Lieferort"

Rz. 153 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausfuhren: Lieferort bei Reihengeschäften aus der Bundesrepublik Deutschland in ein außereuropäisches Land I. R. eines Reihengeschäfts, bei dem die Warenbewegung im Inland beginnt und im Drittlandsgebiet endet, kann mit der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstandes in das Drittlandsgebiet nur eine Ausfuhrlieferung i. S. d. § 6 UStG b...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das USt-Binnenmarktgesetz zum 01.01.1993 in das UStG eingefügt und danach nur marginal geändert. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neu gefasst wurde § 14a UStG "Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen" (zuvor "Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen") durch Art....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Innergemeinschaftliche Lieferung

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG verweist nicht auf § 6a UStG, sondern spricht in § 14a Abs. 3 S. 1 UStG allgemein von der i. g. Lieferung. Eine solche liegt vor, wenn die ausgeführte Lieferung sowohl die Tatbestandsmerkmale des § 6a Abs. 1 UStG erfüllt (vgl. die Kommentierung zu § 6a) als auch steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG ist (vgl. Abschn. 14a.1. Abs....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Neue Fahrzeuge

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14a Abs. 4 S. 1 UStG muss eine Rechnung über die i. g. Lieferung eines neuen Fahrzeugs auch die in § 1b Abs. 2 und 3 UStG bezeichneten Merkmale (Art des Fahrzeugs/Eigenschaft "neu"; s. a. Abschn. 14a.1. Abs. 8 UStAE) enthalten; dies gilt auch in Fällen des § 2a UStG (vgl. § 14a Abs. 4 S. 2 UStG). Bei der Lieferung neuer Fahrzeuge (vgl....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut der Vorschrift besteht für den leistenden Unternehmer und den Leistungsempfänger die Pflicht zur Berichtigung der USt bzw. des Vorsteuerabzuges (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG "hat der Unternehmer", § 17 Abs. 1 S. 2 UStG "ist der Vorsteuerabzug"). Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Berichtigung der am Leistungsaustausch Beteiligt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Berichtigungsvorschrift des § 15a UStG kam durch das SteuerÄndG 1973 in das UStG 1967 und trat an die Stelle des § 15 Abs. 7 UStG 1967. Sie basierte auf Art. 11 Abs. 3 Unterabs. 3 der 2. EG-RL (67228/EWG), der eine Vorsteuerberichtigung für Investitionsgüter vorsah, wenn sich die Nutzungsverhältnisse (Nutzung für Umsätze, die den Vorsteuer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Art. 217 ff. MwStSystRL/Art. 22 Abs. 3 der 6. EG-RL. Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen des § 14 UStG unberührt. § 14a UStG ergänzt § 14 UStG. Dies schließt die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ein. Rz. 13a Stand: 6. A. –...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale (Überblick)

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ordnungswidrig nach § 26a Abs. 1 UStG handelt, wer objektiv entgegen § 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG, § 18i Abs. 3 S. 3 UStG. § 18j Abs. 4 S. 3 UStG oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG eine Vorauszahlung, einen Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte Steuer nicht, nicht vollständig oder nicht r...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Materiell-rechtliche Entwicklung

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift orientiert sich seit Inkrafttreten des UStG 1980 an den Bestimmungen der 6. EG-RL. Insbesondere durch die Aufnahme der sog. Mindest-Besteuerung, wonach Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis bereits entstehen können (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG), bevor die Leistung erbracht wurde, trägt § 13 UStG den Anweisungen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Ermittlung des Änderungsbetrages

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 UStG hebt auf die Änderung der Bemessungsgrundlage ab. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus § 10 Abs. 1 S. 2 UStG. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, jedoch abzüglich der USt. Dementsprechend ergibt sich der Änderungsbetrag i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 UStG aus dem Betrag (brutto), den der Leistungsempfänger...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Mitbetroffene Vorschriften

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze wird klargestellt, dass Lieferungen dieser Gegenstände keine bewegten Lieferungen sind (Abschn. 3g.1 Abs. 6 S. 1 UStAE). Daraus ergeben sich Konsequenzen auch auf andere Vorschriften des UStG. Rz. 55 Stand:...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG stellt die i. g. Lieferung steuerfrei, ohne den Begriff tatbestandsmäßig zu definieren. Die Tatbestandsmerkmale der i. g. Lieferung werden daher gesondert in § 6a UStG geregelt (Legaldefinition). Dabei enthält § 6a Abs. 1 UStG die Grundvoraussetzungen der i. g. Lieferung, während § 6a Abs. 2 UStG das i. g. Verbringen n...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Regelungsinhalt

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff Gutschrift beschreibt den Umstand, dass nicht der Leistungsgeber über eine von ihm erbrachte Leistung abrechnet, sondern der Leistungsempfänger über eine an ihn erbrachte Leistung (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Korrektur einer zuvor ergangenen Rechnung (Absch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a Abs. 7 UStG regelt die Erteilung einer Rechnung für den Fall, dass der an einem i. g. Dreiecksgeschäft beteiligte mittlere Unternehmer (= erster Abnehmer), die Rechtsfolgen des § 25b Abs. 2 UStG eintreten lassen will. Ein i. g. Dreiecksgeschäft (wegen Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 25b) liegt vor, wenn drei Unternehmer über de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a UStG regelt zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Dabei ergänzt die Norm § 14 UStG, dessen Regelungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, unberührt bleiben. Die Rechnung muss auch in Fällen des § 14a UStG grundsätzlich die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG beinhalten (vgl. Abs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Berechtigung

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundtatbestand des § 14 Abs. 2 S. 1 UStG ist, dass ein Unternehmer (vgl. § 2 UStG) eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) ausführt. Die Leistung muss demnach im Rahmen seines Unternehmens, im Inland und gegen Entgelt erbracht werden. Die Steuerpflicht der erbrachten Leistung ist keine Voraussetzung für ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmer

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Besteuerung des Umsatzsteuerrechts knüpft an die Unternehmereigenschaft (vgl. § 2 UStG) an. Dementsprechend kann eine i. g. Lieferung grundsätzlich nur durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt erbracht werden (§ 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG). Der Unternehmer muss der Regelb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Optionsfähige Umsätze

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In § 9 Abs. 1 UStG sind die für eine Option zur Steuerpflicht infrage kommenden Steuerbefreiungen abschließend aufgeführt. Im Umkehrschluss heißt das, dass wenn eine Steuerbefreiung im § 9 UStG nicht aufgeführt ist, der Verzicht auf die Steuerfreiheit oder die Möglichkeit zur Steuerpflicht nicht gegeben ist. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Au...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem finnischen Umsatzsteuergesetz gilt für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 119 ff. Mehrwertsteuergesetz). Es gibt keine Vorsteuerberichtigungsvorschriften für andere Wirtschaftsgüter.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem maltesischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zwanzig Jahren. Wirtschaftsgüter mit Kosten bis 1.160 EUR unterfallen nicht den Berichtigungsregelu...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Finnland ist seit dem 01.01.1995 Mitglied der Europäischen Union. Das finnische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Umsatzsteuergesetz wurde bereits 1941 eingeführt. Mit Wirkung zum 01.06.1994 fand der Wechsel zu einem Mehrwertsteuersystem statt, das dann im Zuge des EU-Beitritts angepasst wurde.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem irischen Umsatzsteuergesetz gilt für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 20 Jahren und für Renovierungen usw. derselben ein Zeitraum von 10 Jahren (vgl. Art. 63 und 64 Mehrwertsteuergesetz). Für andere Wirtschaftsgüter gibt es nur eine Vorsteuerberichtigungsregelung für Änderunge...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem griechischen Umsatzsteuergesetz gilt für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 33 Mehrwertsteuergesetz) und für andere Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von fünf Jahren. Patente und Rechte, die über mehr als ein Jahr genutzt werden, sind ausdrücklich mit erfasst.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem rumänischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zwanzig Jahren (vgl. Art. 305 Steuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem luxemburgischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 53 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem litauischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 67 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes (vgl. Ausführungen zur Unternehmereigenschaft unter Gliederungspunkt 2.1.2).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.8 Leistungsort der Notare

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Notare kommen folgende Leistungsorte in Betracht: Leistungen bei der Beurkundung von Grundstücksgeschäften: Belegenheitsort des Grundstücks(§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG, Abschn. 3a.3. Abs. 7 S. 1, Abs. 9 Nr. 1 UStAE); so schon das Einführungsschreiben des BMF vom 04.09.2009, BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Umsatzgrenze

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Möglichkeit der Umsatzsteuer- und Vorsteuerpauschalierung gem. § 24 UStG soll landwirtschaftlichen Betrieben Aufzeichnungspflichten erleichtern und Verwaltungsaufwand abnehmen. Bei der Vereinfachung wurde v. a. an kleine Betriebe gedacht. Bis zum 31.12.2021 konnte die Pauschalierung jedoch grundsätzlich von jedem Agrarunternehmen, unabhän...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 1 Buchst. a 2. Alt. UStG stellt neben der Ausfuhrlieferung auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr steuerfrei, ohne den Begriff der Lohnveredelung tatbestandsmäßig zu definieren. Die Tatbestandsmerkmale der Lohnveredelung werden daher gesondert in § 7 UStG geregelt (Legaldefinition). Die Vorschrift lehnt sich dabei an den A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6.2.1 Rechtslage bis 31.12.2010

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Schwellenerwerber nach § 1a Abs. 3 UStG können nach § 1a Abs. 4 S. 1 UStG auf die Anwendung des § 1a Abs. 3 UStG verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schwellenerwerber nicht ohnehin die in § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG benannte Erwerbsschwelle überschreiten, da für diesen Fall die Folge der normalen Erwerbsbesteuerung auch ohne Verzicht n...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das nationale Umsatzsteuerrecht stand in der Vergangenheit hinsichtlich des Leistungsortes von Strom und Gas nicht im Einklang mit EU-Recht. Zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. auch Rz. 22 ff. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Lieferungen bis zum 31.12.2004 ging das BMF davon aus, dass es sich bei der Lieferung von Gas um eine beweg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Im Inland ansässige Unternehmer

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässige Unternehmer muss die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen grundsätzlich im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten aufbewahren (§ 14b Abs. 2 S. 1 UStG, Abschn. 14b.1. Abs. 7 S. 1 UStAE). Die Aufbewahrung in einem anderen Gebiet, beispielsweise eine...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 UStG gehört zum "Inventar" des deutschen Umsatzsteuerrechts. Bereits das UStG 1934 enthielt in § 12 UStG eine Berichtigungsregelung, die sich aber wegen der bis 1967 grundsätzlich geltenden Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten auf die Rückgewähr bereits vereinnahmter Entgelte beschränkte. Mit dem Wechsel zur Soll-Besteuerung erfolgte ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die wichtigsten unechten Steuerbefreiungen betreffen: Finanzumsätze (§ 4 Nr. 8 UStG), Verkauf von Grundstücken (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), Versicherungsumsätze (§ 4 Nr. 10 UStG), Umsätze von Versicherungs- und Bausparkassenvertretern (§ 4 Nr. 11 UStG), Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 4 Nr. 12 UStG), Leistungen von Wohnungseigentümerge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Rechnung bei grenzüberschreitenden Umsätzen ab 30.06.2013

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 219a Nr. 1 MwStSystRL (zu Art. 219a MwStSystRL und die nationale Umsetzung vgl. Duyfjes/von Streit, UR 2013, 233) unterliegt die Rechnungsstellung den Vorschriften des Mitgliedstaats, in dem der Umsatz ausgeführt wird (= allgemeiner Grundsatz). Dieser Regelung trägt bereits § 14 Abs. 2 S. 1 UStG Rechnung. Durch das AmtshilfeRLUmsG w...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.2.6 Besonderheiten beim Einfuhrfernverkauf über eine elektronische Schnittstelle

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3c Abs. 3 S. 3 UStG enthält Sonderbestimmungen für Einfuhrfernverkäufe, die durch Betreiber elektronischer Schnittstellen (zum Begriff vgl. § 25e Rz. 30) ausgeführt werden. Er steht i. Z. m. der ebenfalls zum 01.07.2021 eingeführten Lieferkettenfiktion nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG, die eingreift, wenn ein Unternehmer mittels seiner elektronis...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3c UStG führt den sog. Fernverkauf ein und ersetzt damit die bisherigen Bestimmungen zur Versandhandelsregelung. Wie die Vorgängerregelung auch, knüpft die Fernverkaufsregelung an Beförderungs- und Versendungslieferungen an, die der Lieferer an Privatpersonen und bestimmte gleichgestellte Personen ausführt (B2C). § 3c UStG gliedert sich in dr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bös, Umsatzsteueraspekte beim Forderungsverkauf, Stbg 2004, 367. Giehl/Vana, ABS-Transaktionen – Haftung der Zweckgesellschaft nach § 13c UStG? Folgen und Risiken durch die Neuregelung, UStB 2004, 357. Hahne, Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F./Zugleich Nachweis der Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift, DStR 2004, 210. Hahn...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei den durch § 3c Abs. 1 UStG betroffenen Fällen handelt es sich um den sog. i. g. Fernverkauf (bis 30.06.2021: i. g. Versandhandel). Hauptanwendungsfall des § 3c Abs. 1 UStG ist die Lieferung an Privatpersonen (vgl. Definition des Erwerbers i. S. d. Vorschrift, § 3a Abs. 5 S. 1 UStG). Im Ergebnis führt § 3c Abs. 1 UStG zu einer Verlegung de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3c UStG beruht auf den Art. 14 Abs. 4, Art. 33, 34, 35 MwStSystRL. Er steht in engem Zusammenhang mit weiteren im Zuge des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingeführten Vorschriften. Zu nennen sind hier neben den bereits erwähnten Vorschriften über das OSS- bzw. IOSS-Verfahren in § 18j und § 18k UStG die Lieferkettenfiktion für Betreiber el...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Unternehmer oder den Abnehmer in die in § 1 Abs. 3 UStG (vgl. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG – Freizonen des Kontrolltyps I: Freihäfen Bremerhaven, Cuxhaven, Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie; Abschn. 1.9. UStAE) bezeichneten Gebiete befördert oder versendet, liegt ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Rz. 139 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 15 Abs. 4 UStG erfasst Mischfälle, in denen ein Unternehmer für sein Unternehmen gelieferte oder eingeführte oder i. g. erworbene Gegenstände oder für sein Unternehmen in Anspruch genommene sonstige Leistungen (Eingangsleistung) sowohl für Ausgangsumsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), als auch für Ausgangsumsätz...mehr