Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / 3. Ermäßigter Steuersatz

Die Änderungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG in Bezug auf den ermäßigten Steuersatz für Leistungen von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Körperschaften wurden wie ursprünglich vorgesehen umgesetzt.[11] Zum einen werden die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nach dem neu eingefügten Satz 4 auch dann selbst...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / II. Umsatzsteuerrechtliche Änderungen im finalen Wachstumschancengesetz

Das UStG wird nunmehr durch Art. 20 bis 23 des Wachstumschancengesetzes geändert. Neben einzelnen Streichungen wurde insbesondere der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf Grund der Verzögerung durch das Vermittlungsverfahren nach hinten geschoben. Im Folgenden werden die finalen Ergebnisse kurz vorgestellt. 1. Betriebsveranstaltungen Die im Lohnsteuerrecht vorgesehene Anhebung des...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / 6. Verzicht auf die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Der Schwellenwert des § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG, bis zu dem das Finanzamt einen Unternehmer von der Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien kann, wird wie ursprünglich vorgesehen mit Wirkung vom 1.1.2025 von 1.000 EUR auf 2.000 EUR angehoben.[18]mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / [Ohne Titel]

StB Tim Flad[*] Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz vom 22.3.2024 ist u.a. die Einführung der obligatorischen E-Rechnung beschlossene Sache. Anknüpfend an den Beitrag aus der Januar-Ausgabe, UStB 2024, S. 22, werden die finalen Änderungen des UStG durch das Wachstumschancengesetz und die im Vermittlungsverfahren vorgenommenen Anpassungen kurz vorgest...mehr

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Die feste Niederlassung im ... / 1. Einführung

Einzelfragen der sog. festen Niederlassung (tradierte deutsche Terminologie: "umsatzsteuerliche Betriebstätte"[1]) beschäftigen den EuGH bereits seit fast 40 Jahren. Trotz zahlreicher Entscheidungen sind dabei allerdings fundamentale Fragen ungeklärt geblieben. Der Schlussantrag von GAin Kokott in einem aktuellen Vorabentscheidungsersuchen aus Rumänien[2] bietet daher Anlass...mehr

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Die feste Niederlassung im ... / 5. Zusammenfassende Betrachtung zum Niederlassungsbegriff

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die den Letztverbrauch besteuern soll.[50] Für Unternehmen ("Steuerpflichtige" in der MwStSystRL) soll sie hingegen neutral sein.[51] Grundsätzlich sollte die Besteuerung systematisch am Verbrauchsort stattfinden. Entsprechende Regelungen finden sich dementsprechend an zahlreichen Stellen der MwStSystRL. So werden grenzü...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / 5. E-Rechnung

Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung wird ohne Änderung am Inhalt oder beim Zeitplan entsprechend dem Bundestagsbeschluss vom 17.11.2023[15] umgesetzt. Die Regelungen zur E-Rechnung treten am 1.1.2025 in Kraft und können entsprechend den gem. § 27 Abs. 38 UStG bis Ende 2027 laufenden Übergangsregelungen gestaffelt angewendet werden.[16] Beibehalten wurden die Verein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Landeszuweisung aus strukturpolitischen Gründen kein Entgelt von dritter Seite

Leitsatz 1. Landeszuweisungen an eine Gemeinde zur Errichtung einer Anlegebrücke für den öffentlichen Fährverkehr sind kein Entgelt, wenn sie nicht für eine Leistung der Gemeinde, sondern aus strukturpolitischen Gründen zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur gezahlt werden. 2. Für die Unternehmereigenschaft ist nicht erforderlich, dass eine Tätigkeit auf die Erzielung von Ge...mehr

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Die feste Niederlassung im ... / 2. Schlussantrag in der Rechtssache "Adient"

Die Rechtssache stellt im Kern auf die Frage ab, ob und wann eine rechtlich selbstständige Gesellschaft eine feste Niederlassung eines anderen, ausländischen Unternehmens im Steuergebiet begründen kann. Der Urteilssachverhalt betrifft konkret Leistungen, die eine rumänische Konzerngesellschaft ("Adient RO") an eine deutsche Konzerngesellschaft ("Adient DE") erbringt, und die...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U...mehr

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Reisekosten, Hotelübernacht... / 4 Hotelrechnung: Diese Angaben muss die Rechnung enthalten

Die Rechnung muss u. a. das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt, den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag enthalten.[1] Werden außer dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Beherbergungsleistungen dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegende Leistungen erbracht, für welche kein besonderes Entgelt berechnet wird, ist der auf diese ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Ist-Besteuerung / 8 Ist-Besteuerung bei mehreren Betrieben oder bei unterschiedlichen Tätigkeiten

Ein Unternehmer ist mit allen Tätigkeiten, die er ausübt, nur einmal Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Anders als bei der Einkommensteuer kann also das umsatzsteuerliche Unternehmen aus mehreren Betrieben bestehen. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes sind daher die Umsätze aller Betriebe zusammenzurechnen. Wenn die Summe aller Umsätze den Grenzwert von 800.000...mehr

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Ist-Besteuerung / 5 Nicht bilanzierende Freiberufler dürfen immer die Ist-Besteuerung beanspruchen

Die Ist-Besteuerung kann auf "Umsätze aus der Tätigkeit eines freien Berufs" angewendet werden.[1] Bei einer freiberuflichen Tätigkeit spielt es keine Rolle, wie hoch der Vorjahresumsatz war. Zu den freiberuflichen Umsätzen gehören auch die sog. Hilfsumsätze, wie z. B. der Verkauf von Einrichtungsgegenständen oder eines Firmenwagens. Freiberufler, die steuerpflichtige Umsätz...mehr

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Ist-Besteuerung / 7 Gesamtumsatz des Vorjahres darf den Grenzwert nicht überschreiten

Wer kein Freiberufler mit Einnahmen-Überschussrechnung ist und sich auch nicht von der Bilanzierung befreien lassen kann, darf die Ist-Versteuerung nur beanspruchen, wenn sein Gesamtumsatz des Vorjahres 800.000 EUR (bis zum 31.12.2023: 600.000 EUR) nicht überschreitet. Hat der Unternehmer im Vorjahr mit seiner unternehmerischen Tätigkeit begonnen, muss er den tatsächlichen U...mehr

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Ist-Besteuerung / 3 Wer kann wann die Ist-Besteuerung beantragen

Das Finanzamt kann dem Unternehmer auf Antrag gestatten, seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern, wenn sein Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 EUR[1] betragen hat (bis zum 31.12.2023: 600.000), oder wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Absch...mehr

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Ist-Besteuerung / 4 Berechnung des Grenzwerts von 800.000 EUR (bis 31.12.2023: 600.000 EUR)

Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden. Soll-Besteuerung = Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten[1] Nachteil der Soll-Besteuerung ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, sobald er sie in Rechnung gestellt hat, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Ist-Besteuerung = Versteue...mehr

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Ist-Besteuerung / 12 Was beim Wechsel zwischen Soll- und Ist-Besteuerung zu beachten ist

Bei der Soll- und Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Bei einem Wechsel muss deshalb vermieden werden, dass Umsätze doppelt oder überhaupt nicht erfasst werden.[1] Bei einem Wechsel von der Soll- zur Ist-Besteuerung oder umgekehrt erfolgt keine Korrektur. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass alle Umsätze einmal besteuer...mehr

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Ist-Besteuerung / 15 Musterantrag Genehmigung der Ist-Besteuerung

Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten Sehr geehrte Damen und Herren, im vergangenen Jahr lagen meine Umsätze unter 800.000 EUR. Da ich somit den Grenzwert für die Ist-Versteuerung nicht überschritten habe, kann ich gemäß § 20 Abs. 2 UStG meine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuern. Ich b...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.7 Umsatzsteuer: Die Vermietung ist umsatzsteuerpflichtig

Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz umsatzsteuerfrei.[1] Demgegenüber ist die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerpflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind und mit dem Gebäude mitvermietet wird Folge: In derartigen Fällen ist für Zwecke der Umsatzsteue...mehr

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Ist-Besteuerung / 12.2 Übergang von der Ist- zur Soll-Besteuerung

Hat der Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert, erfasst er bei einer Umstellung die Umsätze nicht, bei denen noch keine Zahlungen durch die Kunden erfolgt sind. Nach einem Wechsel zur Soll-Besteuerung werden alle Leistungen erfasst, sobald die Rechnung ausgestellt worden ist. Für Umsätze, die noch aus der Zeit der Ist-Besteuerung stammen, ist die U...mehr

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Ist-Besteuerung / 10 Genehmigung der Ist-Besteuerung durch das Finanzamt

Der Unternehmer muss sich die Ist-Versteuerung vom Finanzamt genehmigen lassen.[1] Die Genehmigung ist immer erforderlich, auch wenn der Unternehmer ausschließlich freiberufliche Einkünfte erzielt. Der Antrag an das Finanzamt ist weder an eine bestimmte Form und noch an eine Frist gebunden. Der Unternehmer kann seinen Antrag auch durch schlüssiges Verhalten stellen, indem er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 15 [Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen]

1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift 1.1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG regelt, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Hintergrund für diese zunächst auf insgesamt ein Jahr befristete Steuerermäßigung war die schwierige Lage der Gastronomie, die auf die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Einzweck- und Mehrzweckgutscheine

Rz. 34 Viele Gastronomen haben in der Corona-Krise ihre Stammgäste gebeten, zur Überbrückung der Umsatzausfälle des Betriebs oder zur Vermeidung der Insolvenz Gutscheine käuflich zu erwerben, die dann bei Wiedereröffnung des Lokals eingelöst werden könnten. Ansonsten sind Gutscheine in der Gastronomie (sog. Restaurantgutscheine) als Geschenk zu allen möglichen Gelegenheiten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung von Lieferungen und Dienstleistungen

Rz. 13 Verzehrfertig zubereitete Speisen können sowohl im Rahmen einer – stets dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. verschiedenen Nrn. der Anlage 2 des UStG unterliegenden – Lieferung (z. B. Speisen zum Mitnehmen) als auch im Rahmen einer – bis 30.6.2020 und ab 1.1.2024 dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden – sonstigen Leistung (Speisen zum Verzehr i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 4 Die EU-Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nur auf solche Arten von Umsätzen einen ermäßigten Steuersatz anwenden, die in Anhang III der MwStSystRL expliziert aufgeführt sind (§ 12 UStG Rz. 98). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, von einer nach dem Unionsrecht möglichen Steuerermäßigung in ihrem nationalen Recht Gebrauch zu machen (§ 12 UStG Rz. 113). Mangels exp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sonstige Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen

Rz. 39 Die befristete Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG betrifft nicht nur die klassische Gastronomie und Hotellerie (Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen), sondern gilt für alle Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen. Dies sind z. B. Imbissbetriebe, Würstchen-, Fisch- und Frittenbuden, Salatbars, Caterer, Party-Service-Betrieb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Rz. 15 Speisen zum Mitnehmen ("to go") bieten neben Imbissbetrieben und Fast-Food-Ketten auch normale Restaurants und Gaststätten (z. B. Pizzerien mit Pizza-Bringdienst) an. Nach der wegen der COVID-19- Pandemie behördlich verfügten Schließung von Restaurants und Gaststätten ab März 2020 und in den nachfolgenden Lockdowns haben darüber hinaus weitere gastronomische Betriebe ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Preisgestaltung nach Steuerermäßigungen

Rz. 7 Entsprechend der Begründung für die zunächst bis zum 30.6.2021 vorgesehene befristete Steuersatzabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wollte beobachten, wie sich die Änderung auf die Umsätze und die Abgabepreise auswirke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begünstigung aller Arten von Speisen

Rz. 20 Bis zum 30.6.2020 und ab dem 1.1.2024 ist die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung (Essen im Lokal) insgesamt der USt zum allgemeinen Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Dies gilt auch für Milch und bestimmte Milchmischgetränke, die im Falle einer Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden.[1] Vom 1.7. bis 31.12.2020 unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Eigenverbrauch von Speisen und Getränken

Rz. 43 Die Grundsätze für die Abgrenzung von Nahrungsmittellieferungen und Restaurantdienstleistungen (Rz. 13f., § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rz. 61ff.) gelten auch für unentgeltliche Wertabgaben. Nach der Verwaltungsauffassung[1] liegt eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG vor, wenn der Verzehr von Speisen und Getränken durch den Unternehmer selbst als so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Begriff der Speisen

Rz. 12a Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist die Abgabe von Getränken von der befristeten Steuerermäßigung ausgenommen. Das bedeutet, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt. Der Begriff der Speisen ist nach der Entstehungsgeschichte weit auszulegen. Unter Speisen sind alle Lebensmit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Zukunft der Vorschrift

Rz. 48 Auch wenn nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG in seiner letzten Fassung die Steuerermäßigung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2023 ausgelaufen ist und die Vorschrift damit für laufende Umsätze ab dem 1.1.2024 keine Bedeutung mehr hat, brauchte der Gesetzgeber die Vorschrift nicht zu streichen oder aufzuheben. Schließl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Ursprünglich vorgesehene Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 30.6.2021

Rz. 3 Die Gastronomie- und Hotellerieverbände (insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA) forderten bereits seit vielen Jahren, auf Gastronomieumsätze den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 23). Diese Forderung, die in der Corona-Krise nochmals mit Nachdruck vorgetragen wurde, fand schließlich in der Politik Gehör. Der Koalition...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Gutschein gilt für Speisen und Getränke

Rz. 38 Bei Restaurantgutscheinen, die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ausgestellt werden und die sowohl für Speisen als auch für Getränke eingelöst werden können, liegen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 14 UStG für Einzweckgutscheine nicht vor, weil mit diesen Gutscheinen sowohl Speisen zum ermäßigten Steuersatz als auch Getränke zum allgemeinen Steuersatz in Anspruc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Steuerliche Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 19 Gastwirte usw., die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) besteuern (sog. Ist-Besteuerung) müssen An- und Vorauszahlungen für spätere Umsätze im Zeitpunkt des Geldeingangs versteuern. Aber auch Gastwirte, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Soll-Besteuerung), müssen An- oder Vorauszahlungen für spätere Restaurantdienstleistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Unterschiedliche Behandlung von Speisen und Getränken

Rz. 22 Die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ausdrücklich von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausgenommen. Deshalb müssen Gastwirte usw. im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 zwischen der Abgabe von begünstigten Speisen und nicht begünstigten Getränken unterscheiden. Dem allgemeinen Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 40 Soweit Betriebe bis 30.6.2020 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum allgemeinen Steuersatz ausgeführt haben, brauchte nicht weiter untersucht zu werden, ob weitere Leistungen dieser Betriebe für ihre Kunden als Haupt- oder Nebenleistungen zu beurteilen waren, weil ja sämtliche Leistungen dem allgemeinen Steuersatz unterlagen. In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Steuerermäßigung lief automatisch zum 31.12.2023 aus

Rz. 3h Die durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020[1] ab 1.7.2020 neu in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG eingeführte Steuerermäßigung für die Gastronomiebranche war von vornherein in der Vorschrift selbst bis 30.6.2021 befristet. Im Anschluss daran wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Grundsätze zur Ermittlung des Speise- und Getränkeanteils

Rz. 27 Die Aufteilung in einen begünstigten Speiseanteil und einen nicht begünstigten Getränkeanteil ist auch erforderlich, wenn Speisen und Getränke zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Dies kann z. B. der Fall sein bei einem Brunch, in dem ein Glas Sekt sowie Kaffee, Tee und alkoholfreie Getränke im Gesamtpreis inbegriffen sind, bei All-Inclusive-Angeboten, die neben Spe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Party-Service-Betriebe mit großer Leistungspalette

Rz. 42 Die Frage von Haupt- und Nebenleistungen stellt sich bei einem Party-Service-Betrieb, der seinen Kunden z. B. für eine Geburtstagsfeier, eine Betriebsveranstaltung usw. ein sog. Rundum-Sorglos-Paket zur Verfügung stellt. Hierzu kann eine ganze Palette unterschiedlicher Leistungen gehören, z. B. Anlieferung und Aufbau eines kalt/warmen Buffets, die Gestellung von Perso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen

Rz. 12 Bei der Fortführung der bisherigen Preise über den 30.6.2020 hinaus konnte ein Gast, der die Speisen als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens erwarb (sog. Geschäftsessen), weniger Vorsteuer als bisher abziehen. Praxis-Beispiel In einer Gaststätte betrug der Preis für ein Schnitzel laut Speisekarte bis zum 30.6.2020 11,90 EUR (Entgelt 10 EUR zuzüglich 1,90 EUR USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Begriff der Getränke

Rz. 12b Als Getränke sind nach dem Sprachgebrauch alle Flüssigkeiten zu verstehen, die unmittelbar – d. h. ohne weitere Zubereitung – zum Trinken durch Menschen geeignet sind. Ähnlich wie bei den Speisen ist auch bei den Getränken eine weite Auslegung geboten. Unter den Begriff der Getränke fallen sowohl alkoholische als auch alkoholfreie Getränke. Als nicht begünstigte Getr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Getränkeabgabe ist Hauptleistung

Rz. 26 Weil der Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen hat, ist die Abgabe von Speisen einerseits und von Getränken andererseits jeweils als Hauptleistung anzusehen. Die Hauptleistung "Speisenabgabe" unterliegt dabei dem ermäßigten Steuersatz von 5 % (zweite...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG regelt, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Hintergrund für diese zunächst auf insgesamt ein Jahr befristete Steuerermäßigung war die schwierige Lage der Gastronomie, die auf die wegen der Corona-Krise (COVID-19-Pandemie) ab März 2020 behördlich ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Aufteilung von Verpflegungsleistungen in Hotels und Pensionen

Rz. 30 In Beherbergungsbetrieben (insbesondere Hotels und Pensionen) unterliegt die Beherbergungsleistung (Übernachtung im Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer) dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), im Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2020 mit 5 %, ab 1.1.2021 mit 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist in diesen Betrieben vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bemühungen um eine weitere Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung erfolglos

1.3.1 Steuerermäßigung lief automatisch zum 31.12.2023 aus Rz. 3h Die durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020[1] ab 1.7.2020 neu in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG eingeführte Steuerermäßigung für die Gastronomiebranche war von vornherein in der Vorschrift selbst bis 30.6.2021 befristet. Im Anschluss daran wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speise...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Nutznießer der Steuerermäßigung

2.1 Preisgestaltung nach Steuerermäßigungen Rz. 7 Entsprechend der Begründung für die zunächst bis zum 30.6.2021 vorgesehene befristete Steuersatzabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur. Er wollte beobachten, wie sich die Änderung au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Speisen- und Getränkeabgabe vor und nach der befristeten Ermäßigung

3.1 Definition von Speisen und Getränken 3.1.1 Begriff der Speisen Rz. 12a Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist die Abgabe von Getränken von der befristeten Steuerermäßigung ausgenommen. Das bedeutet, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt. Der Begriff der Speisen ist nach der Entsteh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3 Vergebliche Initiativen der Politik zur Verlängerung der Steuerermäßigung

1.3.3.1 Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rz. 3l Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages (seit Dezember 2021 in der Opposition) hatte erstmals im Jahr 2022 beantragt, die Umsatzsteuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet fortzuführen.[1] Dies hat der BT-Finanzausschuss mit den Stimmen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelheiten der Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

5.1 Begünstigung aller Arten von Speisen Rz. 20 Bis zum 30.6.2020 und ab dem 1.1.2024 ist die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung (Essen im Lokal) insgesamt der USt zum allgemeinen Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Dies gilt auch für Milch und bestimmte Milchmischgetränke, die im Falle einer Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterlieg...mehr