Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Speise- und Getränkeanteil bei Gesamtpreisen

5.4.1 Getränkeabgabe ist Hauptleistung Rz. 26 Weil der Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen hat, ist die Abgabe von Speisen einerseits und von Getränken andererseits jeweils als Hauptleistung anzusehen. Die Hauptleistung "Speisenabgabe" unterliegt dabei dem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ausgestellte Gutscheine

6.3.1 Gutschein gilt für Speisen und Getränke Rz. 38 Bei Restaurantgutscheinen, die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ausgestellt werden und die sowohl für Speisen als auch für Getränke eingelöst werden können, liegen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 14 UStG für Einzweckgutscheine nicht vor, weil mit diesen Gutscheinen sowohl Speisen zum ermäßigten Steuersatz als auch G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

1.1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG regelt, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Hintergrund für diese zunächst auf insgesamt ein Jahr befristete Steuerermäßigung war die schwierige Lage der Gastronomie, die auf die wegen der Corona-Krise (COVID-19-Pandemi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Gesetzgebungsverfahren

1.2.1 Ursprünglich vorgesehene Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 Rz. 3 Die Gastronomie- und Hotellerieverbände (insbesondere der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA) forderten bereits seit vielen Jahren, auf Gastronomieumsätze den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden (§ 12 Abs. 2 UStG Rz. 23). Diese Forderung, die in der Corona-Krise nochmals mit Nachdr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitliche Anwendung der befristeten Steuerermäßigung

4.1 Grundsätze zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und Nichtbeanstandungsregelungen Rz. 17 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Definition von Speisen und Getränken

3.1.1 Begriff der Speisen Rz. 12a Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist die Abgabe von Getränken von der befristeten Steuerermäßigung ausgenommen. Das bedeutet, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt. Der Begriff der Speisen ist nach der Entstehungsgeschichte weit auszulegen. Unter Sp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausstellung und Einlösen von Gutscheinen

6.1 Einzweck- und Mehrzweckgutscheine Rz. 34 Viele Gastronomen haben in der Corona-Krise ihre Stammgäste gebeten, zur Überbrückung der Umsatzausfälle des Betriebs oder zur Vermeidung der Insolvenz Gutscheine käuflich zu erwerben, die dann bei Wiedereröffnung des Lokals eingelöst werden könnten. Ansonsten sind Gutscheine in der Gastronomie (sog. Restaurantgutscheine) als Gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Anwendung der befristeten Steuerermäßigung auf weitere Betriebe

7.1 Sonstige Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen Rz. 39 Die befristete Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG betrifft nicht nur die klassische Gastronomie und Hotellerie (Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen), sondern gilt für alle Betriebe, die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen. Dies sind z. B. Imbissbetrieb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Grundsätze zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und Nichtbeanstandungsregelungen

Rz. 17 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung im BGBl I 2020, 1385, somit am 30.6.2020 in Kraft getreten (Rz. 3). Im neuen § 12 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Zweite Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2023

Rz. 3d Ohne weiteres Einschreiten des Gesetzgebers wäre die Steuersatzsenkung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2022 automatisch ausgelaufen. Ab 1.1.2023 hätte dann der allgemeine Steuersatz von 19 % auf derartige Umsätze gegolten. Da sich viele Gastronomiebetriebe noch immer nicht von den Betriebsschließungen und Eins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Erste Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2022

Rz. 3a Aufgrund des zweiten Lockdown ab November 2020 und der damit verbundenen Schließung ihrer Betriebe konnten die meisten Gastronomiebetriebe die zunächst bis 30.6.2021 befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe nicht ausnutzen. Die als steuerliche Hilfsmaßnahme gedachte Steuersatzsenkung ging damit weitgehend ins Leere. Die Politik war sich e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Besteuerung von Gastronomieumsätzen in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 5 Viele EU-Mitgliedstaaten hatten aufgrund von Ausnahmeregelungen auch schon vor der Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009 (Rz. 4) auf Gastronomieumsätze ermäßigte Steuersätze angewendet, z. B. Griechenland, Spanien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Zypern, Ungarn, Polen und Slowenien. Die Hotellerie- und Tourismusbranche in Deutschland hatte unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nachfragestimulierung oder Hilfe für die Gastronomie

Rz. 11 Durch die bis zunächst bis zum 30.6.2021 befristete Steuersatzsenkung (Rz. 3) erwartete der Gesetzgeber einerseits eine Stimulierung der Nachfrage und damit eine Belebung der Konjunktur, andererseits sollten die Einkommensverluste der Gastronomen in Folge der Corona-Krise abgemildert werden. Beides gleichzeitig geht jedoch nicht. Entweder will man eine Nachfragestimul...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitergabe der Steuerermäßigung an den Gast

Rz. 9 Die vom Gesetzgeber erwartete Stimulierung der Nachfrage aufgrund der zunächst vorgesehenen Befristung bis 30.6.2021 (Rz. 3) setzt voraus, dass die leistenden Unternehmer (Gastwirte usw.) die neue Steuerermäßigung ganz oder zumindest teilweise an die Leistungsempfänger (Gäste) weitergeben. Bei der vollständigen Weitergabe der Steuersatzsenkung von 19 % auf 5 % (im zwei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Gutschein gilt nur für Speisen

Rz. 38a Stellt der Gastwirt usw. einen Gutschein gegen Bezahlung aus, der ausschließlich für Speisen eingelöst werden kann, steht der anzuwendende ermäßigte Steuersatz von 7 % unumstößlich fest. Es handelt sich damit um einen Einzweckgutschein. Der Gastwirt hat den Umsatz zum ermäßigten Steuersatz von 7 % in dem USt-Voranmeldungszeitraum anzumelden, in dem der Gutschein ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Lieferungen und sonstige Leistungen weiterhin zu unterscheiden

Rz. 21 Weiterhin zu unterscheiden ist, ob Speisen im Rahmen von Lieferungen (insbesondere beim Außer-Haus-Verkauf) oder im Rahmen von Restaurantdienstleistungen (insbesondere Essen im Lokal) abgegeben werden. Im Gegensatz zu den Zeiten vorher und nachher drohen den Leistungserbringern (Gastwirte usw.) für Umsätze im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 jedoch bei einer fehle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3.2 Behandlung im Bundesrat

Rz. 3m Bereits im Oktober 2022 hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Initiative zur dauerhaften Senkung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % ergriffen. Dieser Antrag fand jedoch seinerzeit bei der Mehrheit der übrigen Bundesländer keine Unterstützung. Im Zuge der Beratungen des Gesetzentwurfs zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitio...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Nach dem 31.12.2023 ausgestellte Gutscheine

Rz. 38c Stellt ein Gastwirt usw. ab dem 1.1.2024 einen Gutschein aus, der den jeweiligen Gutscheininhaber zum Essen und Trinken in einem bestimmten Lokal berechtigt (Restaurantgutschein), handelt es sich wiederum um einen Einzweckgutschein. Ab 1.1.2024 können mit dem Gutschein ausschließlich Restaurantdienstleistungen (Speisen und Getränke) zum allgemeinen Steuersatz von 19 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Fortführung der bisherigen Preise

Rz. 10 Durch die zunächst bis 30.6.2020 befristete Steuersatzsenkung (Rz. 3) sollten auch die Einkommensverluste in der Gastronomie während der Komplettschließungen von Restaurants und Gaststätten von Mitte März bis Juni 2020 und der anschließenden Umsatzrückgänge durch Sitzplatzbeschränkungen und besondere Hygienemaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Corona-Virus hal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3.1 Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Rz. 3l Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages (seit Dezember 2021 in der Opposition) hatte erstmals im Jahr 2022 beantragt, die Umsatzsteuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unbefristet fortzuführen.[1] Dies hat der BT-Finanzausschuss mit den Stimmen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP und damit mehrheitlich abgeleh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.3 Gutschein gilt nur für Getränke

Rz. 38b Bei der Ausstellung eines Gutscheins, der ausschließlich für Getränke eingelöst werden kann, steht der anzuwendende allgemeine Steuersatz von 19 % ebenfalls unumstößlich fest. Damit handelt es sich ebenfalls um einen Einzweckgutschein. Der Gastwirt hat den Umsatz zum allgemeinen Steuersatz von 19 % in dem USt-Voranmeldungszeitraum anzumelden, in dem der Gutschein aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.3.3 Endgültige Entscheidung für das Auslaufen der Steuerermäßigung

Rz. 3n Die endgültige Entscheidung für ein Auslaufen der Steuerermäßigung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen fiel erst in der Nacht zum 17.11.2023 in einer Sitzung der Bundestagsfraktionen der sog. Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP. Die FDP sprach sich in dieser Sitzung zwar für eine Verlängerung der Steuererm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vereinfachungsregelung zur Ermittlung des Speise- und Getränkeanteils

Rz. 29 Statt der Aufteilung des Gesamtpreises auf begünstigte Speisen und nicht begünstigte Getränke nach den Grundsätzen der Aufteilung (Rz. 27 und 28) kann der betroffene Unternehmer (Gastwirt usw.) in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 eine Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen. Die Verwaltung beanstandet es für die befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Kampagne der DEHOGA für die Beibehaltung der Steuerermäßigung

Rz. 3i Weil die betroffenen Verbände – z. B. der Bundesverband der Systemgastronomie, insbesondere aber der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) – im Laufe des Jahres 2023 befürchteten, dass die Umsatzsteuerermäßigung zum 31.12.2023 ohne Einschreiten des Gesetzgebers auslaufen würde, setzten sie sich vehement für eine weitere Verlängerung über den 31.12.2023 hinau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Vor dem 1.7.2020 ausgestellte Gutscheine

Rz. 36 Hat ein Gastwirt usw. vor dem 1.7.2020 einen Gutschein ausgestellt (und den entsprechenden Wert vom Gutscheinerwerber vereinnahmt), der den jeweiligen Gutscheininhaber zum Essen und Trinken in einem bestimmten Lokal berechtigt (Restaurantgutschein), handelt es sich um einen Einzweckgutschein. Aus damaliger Sicht konnten mit dem Gutschein ausschließlich Restaurantdiens...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 3 Anschaffungspreis

Rz. 43 Anschaffungspreis ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um die Verfügungsgewalt über den Vermögensgegenstand zu erhalten. Es ist im Regelfall der im Kaufvertrag nach § 433 BGB enthaltene Rechnungspreis. Nach § 9b Abs. 1 EStG gehört der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskoste...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.3.3 Uneinbringliche Forderungen

Rz. 61 Uneinbringlich sind Forderungen u. a. in folgenden Fällen: [1] Eine Forderung wurde durch gerichtliche Entscheidung für unberechtigt erklärt. Der Schuldner hat wirksam die Einrede der Verjährung erhoben. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners ist mangels Masse eingestellt worden. Wegen der Forderung des Schuldners ist fruchtlos die Zwangsvollstreckung betr...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 5 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 119 Bestimmte Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst und damit auch Betriebsausgaben[1] im steuerlichen Sinne sind, dürfen ganz oder teilweise nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie werden in § 4 Abs. 5 EStG als Betriebsausgaben aufgeführt, die den (steuerlichen) Gewinn nicht mindern dürfen.[2] Es handelt sich um 2 Gruppen von Betriebsausgaben: Rz. 120 D...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.4 Begriff des herrschenden Unternehmens

Rz. 28 Das herrschende Unternehmen leitet sich nicht aus den §§ 15–18 AktG ab, sondern stellt eine eigenständige Begrifflichkeit i. S. d. § 6 a GrEStG dar. Hiernach definiert sich das herrschende Unternehmen i. S. d. § 6 a GrEStG als der oberste Rechtsträger, der die Voraussetzungen des § 6 a S. 4 GrEStG erfüllt und insbesondere Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist. D...mehr

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Handelsvertreter / 2 Steuerfreie Umsätze

Grundsätzlich sind alle Umsätze, die im Inland ausgeführt werden, umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind dabei z. B. Umsätze aus der Vermittlung von Ausfuhrlieferungen[1], aus der Vermittlung von Krediten, von Geschäften mit Wertpapieren[2], Hinweis Keine allgemeine Steuerbefreiung Die Steuerfreiheit beschränkt sich auf die Vermittlung der in § 4 Nr. 8 UStG bezeichneten Finanzd...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.5 Zielsetzung und Sperrfristen

Rz. 29 Innerhalb der Legaldefinition des abhängigen Unternehmens statuiert § 6 a S. 4 GrEStG vor- und nachgelagerte Konzernzugehörigkeitsfristen. Danach ist eine Gesellschaft von einem herrschenden Unternehmen nur abhängig, wenn das herrschende Unternehmen am Kapital der abhängigen Gesellschaft fünf Jahre vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre nach dem Rechtsvorgang beteiligt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 1 Art und Ort der Leistung

Als Unternehmer unterliegen die Umsätze des Handelsvertreters dem UStG. Er erbringt regelmäßig sonstige Leistungen. Nur in Ausnahmefällen wird der Handelsvertreter selbst als Lieferant tätig und erbringt Lieferungen. Umsatzsteuerlich ist für den Handelsvertreter von Bedeutung, wo seine Leistung als ausgeführt gilt.[1] Grundsätzlich gilt: Ist der Leistungsempfänger ein Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 4 Vorsteueranspruch

Liegen dem Handelsvertreter ordnungsgemäße Rechnungen von anderen Unternehmern für Lieferungen oder sonstige Leistungen vor, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, kann er die Vorsteuerbeträge geltend machen. Soweit der Handelsvertreter steuerfreie Umsätze (ausgenommen Exportumsätze) erbringt, ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dies trifft z. B. auf Versicheru...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.11.1 Rechtsentwicklung

Rz. 93t Die Vorschrift in § 1 Abs. 2c GrEStG wurde nach einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 15.4.2021 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucks. 19/13437, 19/13546) zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes eingefügt (BT-Drucks. 19/28528, 27). Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen und geschieht dies im Börsenhandel, ble...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.1.5 Umsatzsteuer

Rz. 828 Bei einem Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft, also von der GmbH auf die GmbH & Co. KG, fehlt eine Vermögensübertragung, da die Identität der Gesellschaft aufrechterhalten bleibt. Damit liegt kein steuerbarer Leistungsaustausch vor. Bei einer Verschmelzung könnte ein Leistungsaustausch bejaht werden. Diese Möglichkeit bleibt jedoch ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 8. Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug eines Organträgers aus Eingangsrechnungen für eine Organgesellschaft

Sachverhalt: Die OT-GmbH ist umsatzsteuerliche Organträgerin der Organgesellschaft B-GmbH. Die B-GmbH unterhält an ihrer Betriebsstätte eine Betriebskantine, die von einem externen Dienstleister im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben wird. Zwischen dem Kantinenbetreiber und der Organgesellschaft besteht ein Dienstleistungsvertrag, der u.a. regelt, wie der Dienstl...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.1 Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG (in der ab 2020 geltenden Fassung) unterliegt die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr seit dem 1.1.2020 generell der Umsatzsteuer mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Der Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, der genehmigte Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, der Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstieg...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.2 Verwendung eines Privat-Pkw: Diese Kosten können als Betriebsausgaben gebucht werden

Bei einer betrieblichen Nutzung von unter 10 % darf der Unternehmer den Pkw weder seinem Betriebsvermögen noch seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen und deshalb keine Vorsteuer abziehen.[1] Ein Unternehmer, der seinen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzt, kann ihn als Privatvermögen behandeln, wenn er eine Zuordnung zum Betriebsvermögen unterlässt. Er nutzt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b UStG – Lieferungen in Konsignationslager (§ 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG)

Rz. 77 Seit dem 1.1.2020 gilt gem. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. d. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG auch eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b UStG (Rz. 5); das sind die seit dem 1.1.2020 geltenden Sonderregelungen für grenzüberschreitende Lieferungen in Konsignationslager. Mit dem JStG 2020 vom 21.12.2020[1] wurde dieser Gesetzeswor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Lieferung i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG (§ 18a Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 80 Gemäß § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sind in der ZM auch Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG anzugeben. Bei diesen Umsätzen handelt es sich um innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte nach § 25b Abs. 1 UStG, bei denen die Steuer für eine Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet wird. Hierbei hat der "mittlere" Unternehmer in diesem Dreiecksgeschäft die ZM be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 1 UStG)

Rz. 57 In einer ZM sind gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sämtliche im Meldezeitraum ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen aufzuführen. Nach § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. dieser Vorschrift eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG mit Ausnahme der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdN...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG)

Rz. 70 Unternehmer müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG in ihrer ZM auch das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen von Gegenständen melden; der Inhalt der Meldung ergibt sich hier aus § 18a Abs. 7 Nr. 2 UStG. Der Begriff des einer Lieferung gleichgestellten Verbringens ist allerdings durch § 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG nicht unmittelbar definiert, die Vorschrift v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gegenstand und Inhalt der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 90 Eine Verpflichtung zur Erklärung in einer ZM besteht auch bei der Ausführung von bestimmten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nicht alle grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen meldepflichtig sind (Rz. 91).[1] Die zum 1.1.2010 durch das JStG 2009 e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 110 Eine ZM für die in § 18a Abs. 2 S. 1 UStG genannten sonstigen Leistungen ist grundsätzlich für das vorangegangene abgelaufene Kalendervierteljahr abzugeben; meldepflichtig ist auch hier der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen. Die ...mehr