Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 1 UStG

Rz. 102 Eine ZM nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG ist grundsätzlich für den vorangegangenen abgelaufenen Kalendermonat abzugeben; meldepflichtig ist der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für die von der Vorschrift umfassten Lieferungen. Die genannte Verpflichtung besteht allerdings nur, we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Zeitpunkt der Erfassung (§ 18a Abs. 8 UStG)

Rz. 144 Von besonderer Bedeutung für einen effektiven Informationsabgleich innerhalb der Staaten der EU ist die zeitliche Zuordnung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und sonstigen Leistungen zu einer konkreten ZM. Ein zutreffender Abgleich solcher Leistungen über die Grenzen verschiedener Mitgliedstaaten hinweg ist nur möglich, wenn diese Daten nach einheitlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Die Berichtigung von Zusammenfassenden Meldungen (§ 18a Abs. 10 UStG)

Rz. 148 Gemäß § 18a Abs. 10 UStG ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, eine von ihm abgegebene ZM innerhalb von einem Monat zu berichtigen, wenn er nachträglich erkennt, dass diese Meldung unrichtig oder unvollständig war. Diese Verpflichtung zur Berichtigung ist unbedingt von einer bloßen Änderung der Bemessungsgrundlage zu unterscheiden, bei der sich nachträglich etwa der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG

Rz. 160 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG sanktioniert die fehlende, verspätete oder unrichtige Angabe sowie die fehlende oder verspätete Berichtigung einer ZM. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 2 UStG der Nr. 1 und 2 und 4 bis 7 kann nach dem Abs. 3 dieser Vorschrift mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden.[1] Der Tatbestand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der Meldezeitraum (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 und Abs. 8 UStG)

3.1 Einführung Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für L...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.2 Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG

Werden schlüsselfertige Häuser bzw. Eigentumswohnungen verkauft, unterliegen diese Umsätze voll der Grunderwerbsteuer (s. u.). Die Umsätze sind dann von der Umsatzsteuer befreit.[1] Bei Verkäufen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen kann auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden.[2] Der Verzicht ist im Notarvertrag über den Grundstücksverkauf zu erklären....mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.1 Leistungsempfänger als Steuerschuldner gem. § 13b UStG

Unter bestimmten Umständen schuldet bei Bauleistungen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.[1] Dies gilt insbesondere bei Leistungsbezug von einem nicht inländischen Unternehmer.[2] Aber auch beim Einkauf von Bauleistungen von inländischen Unternehmern kann die Steuerpflicht auf den Leistungsempfänger übergehen. Das ist dann der Fall, wenn Leistungsempfänger und Leistende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gegenstand und Inhalt der Zusammenfassenden Meldung bei Lieferungen (§ 18a Abs. 1 UStG)

2.2.1 Allgemeines Rz. 53 Die Angaben in einer ordnungsgemäßen ZM für die in § 18a Abs. 1 UStG genannten Leistungen stellen den Kernbereich der Funktionsfähigkeit des EU-weiten Kontrollsystems dar (Rz. 172ff.), welches u. a. mit der ZM verwirklicht werden soll. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG enthält die gesetzliche Definition der Lieferungen, für welche eine ZM abzugeben ist. Danach h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18a Zusammenfassende Meldung

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift zwölf z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann hand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Der meldepflichtige Personenkreis

Rz. 133 ZM müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG zunächst alle Unternehmer abgeben, die während eines Meldezeitraums (Rz. 102ff.) steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt haben. Gleiches gilt für Unternehmer, die Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG ausgeführt haben, und solche sonstigen Leistungen, für die der Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat die Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 53 Die Angaben in einer ordnungsgemäßen ZM für die in § 18a Abs. 1 UStG genannten Leistungen stellen den Kernbereich der Funktionsfähigkeit des EU-weiten Kontrollsystems dar (Rz. 172ff.), welches u. a. mit der ZM verwirklicht werden soll. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG enthält die gesetzliche Definition der Lieferungen, für welche eine ZM abzugeben ist. Danach haben Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abgabezeitpunkt der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 116 Eine ZM ist von dem Unternehmer gem. § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf des entsprechenden Meldezeitraums – der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder ausnahmsweise das Kalenderjahr (Rz. 53ff. und Rz. 90ff.) – abzugeben; eine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist existiert nicht. Dieser 25. Tag ist somit der letzte Abgabetermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Rechtsnatur der Regelung

Rz. 50 Der (umfassende) Inhalt des § 18a UStG wurde zunächst zum 1.1.2010 und zum 1.7.2010 erweitert.[1] Durch diese Gesetzesänderung wurden der Meldezeitraum und die Frist zur Abgabe der ZM verkürzt sowie die Verpflichtung zur Erklärung auch bestimmter ausgeführter innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen eingeführt; der Rechtsbefolgungsaufwand für die betroffenen Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Vorbemerkung

Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. Derartiger bußgeldr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Einführung

Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Focus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 121 Die ZM war bis zum 31.12.2008 nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das BZSt – also an eine Behörde der Bundesfinanzverwaltung – zu übermitteln. Seit dem 1.1.2009 sprachen § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG – sprachlich wenig elegant – von der Übermittlung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 135 Die Angabe der richtigen Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens. Bei der Feststellung der jeweils zu meldenden Bemessungsgrundlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen, um Lieferungen im Rahmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 138 Im Geschäftsverkehr geschieht es häufig, dass sich die Bemessungsgrundlage einer Leistung nachträglich ändert, etwa weil Skonti gewährt wurden oder aus anderen Gründen Preisnachlässe einzuräumen waren. Dem trägt § 18a Abs. 7 S. 2 UStG Rechnung, weil die Berichtigungsvorschrift des § 17 UStG für entsprechend anwendbar erklärt wird. Von diesen nachträglichen Änderungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Umrechnung ausländischer Währung

Rz. 142 Seit dem 1.1.2002 müssen die Summen der Bemessungsgrundlagen in der ZM in Euro ausgewiesen werden, was gerade für solche Unternehmer einen beachtlichen zusätzlichen Aufwand erfordert, die zu verschiedenen Unternehmern außerhalb des "Euroraums" Geschäftsbeziehungen unterhalten. Gemäß § 18a Abs. 7 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 6 UStG sind Werte in ausländischer Währung in Eu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abgabe der Zusammenfassenden Meldung durch elektronische Übermittlung

Rz. 128 Die elektronische Übermittlung der ZM durch Datenübertragung ist die vom Gesetz vorgesehene Abgabeform, sie wird in § 18a Abs. 1 S. 1 UStG als Regelfall angesehen. Ausnahmen sind nur in den engen Schranken des § 18a Abs. 5 UStG möglich (Rz. 124). Hinsichtlich der vergleichbaren Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen in § 18 Abs. 1 S. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Grundlagen der Regelung in der MwStSystRL und in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Rz. 40 Durch die Schaffung eines umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts bedurfte es ab dem Jahr 1993 einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Kontrolle der USt bei Leistungen über die Grenzen der Mitgliedstaaten war nach der Neuregelung aufgrund der weggefallenen Grenzkontrollen und des damit verbundenen Wegfall...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / Zusammenfassung

Überblick Neben den allgemeinen Prüfungsmethoden sind immer auch branchenspezifische Eigenheiten zu beachten. Der Beitrag behandelt die Besonderheiten bei der steuerlichen Außenprüfung von Baubetrieben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtliche Grundlagen finden sich in folgenden Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechungen: §§ 631 ff. Bürgerliches Gesetzbuc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Das nationale und das unionsrechtliche Informations- und Kontrollsystem für innergemeinschaftliche Leistungen

11.1 Einführung Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Focus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Vorschrift

2.1 Einführung und Rechtsnatur der Regelung Rz. 50 Der (umfassende) Inhalt des § 18a UStG wurde zunächst zum 1.1.2010 und zum 1.7.2010 erweitert.[1] Durch diese Gesetzesänderung wurden der Meldezeitraum und die Frist zur Abgabe der ZM verkürzt sowie die Verpflichtung zur Erklärung auch bestimmter ausgeführter innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen eingeführt; der Rechts...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Form der Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

5.1 Allgemeines Rz. 121 Die ZM war bis zum 31.12.2008 nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das BZSt – also an eine Behörde der Bundesfinanzverwaltung – zu übermitteln. Seit dem 1.1.2009 sprachen § 18a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 UStG – sprachlich wenig elegant – von de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Bemessungsgrundlage

7.1 Allgemeines Rz. 135 Die Angabe der richtigen Bemessungsgrundlage für meldepflichtige Umsätze ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens. Bei der Feststellung der jeweils zu meldenden Bemessungsgrundlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich um innergemeinschaftliche Warenlieferungen, um Lieferu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Sanktionen

10.1 Vorbemerkung Rz. 156 Die Nichtbeachtung der in § 18a UStG festgelegten Pflichten kann einerseits durch die Finanzbehörde mit den Zwangsmitteln der AO (Rz. 157f.) erzwungen werden, andererseits stellt eine Verletzung bestimmter Pflichten des § 18a UStG auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu diesem Zweck findet sich in § 26a Abs. 2 Nr. 5 UStG ein eigener Bußgeldtatbestand. De...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Der innergemeinschaftliche Informationsaustausch nach der EU-Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 179 Allgemein ist zunächst festzuhalten, dass es bei dem innergemeinschaftlichen Informationsaustausch und generell bei der Zusammenarbeit der Finanzbehörden um eine besondere Ausprägung der Amtshilfe für die Zwecke der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung geht. Diese "Amtshilfe" kann zwar grundsätzlich auch in Strafverfahren in Anspruch genommen werden, dabei stehen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sonderfragen zum Brexit und die Zusammenfassende Meldung

Rz. 99 MWz 1.1.2021 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten, was zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf sämtliche grenzüberschreitenden Leistungen aus den Mitgliedstaaten der EU in das Vereinigte Königreich und in die umgekehrte Richtung und natürlich auch auf die Abgabe der ZM hatte. Ohne dieses (komplexe) Thema und die Sonderstellung von Nordirland hier vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Die Zukunft der Zusammenfassenden Meldung

Rz. 48 Mittelfristig ist die unionsweite Abschaffung der Regelung der Verpflichtung zur Einreichung einer ZM mit der Einführung einer zwingenden elektronischen Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Umsätzen zwischen Unternehmern in der Europäischen Union geplant. Wenn sämtliche Daten über grenzüberschreitende Leistungen innerhalb der Europäischen Union ohnehin digital ...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 3.1 Wirtschaftliches Eigentum verbleibt beim Leasing-Nehmer

Veräußert ein Unternehmer beispielsweise Gegenstände seines betrieblichen Anlagevermögens an einen anderen Unternehmer und least diese wieder zurück, liegt kein umsatzsteuerpflichtiger Umsatz vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum weiterhin beim Veräußerer (= Leasing-Nehmer) der Anlagegegenstände verbleibt.[1] Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich in diesem Fall ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.3 Vorratsgrundstücke

Vorratsgrundstücke in der Baubranche gehören – da sie zum Verkauf bestimmt sind – zum Umlaufvermögen[1] und sind nach den für das Umlaufvermögen geltenden Bewertungsmaßstäben anzusetzen. Grundsätzlich erfolgt daher ein Ansatz in der Bilanz mit den Anschaffungskosten.[2] Wurde beim Erwerb Vorsteuer abgezogen, ist bei der Veräußerung darauf zu achten, ob eine Vorsteuerberichti...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.6 Unentgeltliche Wertabgaben

Werden Bauleistungen entnommen oder an Gesellschafter, Anteilseigner, nahestehende Personen oder innerhalb des Konzerns erbracht, ist auf die umsatzsteuerliche Erfassung – zusätzlich zur einkommensteuerlichen Erfassung – zu achten. Hier sind die unentgeltliche Wertabgabe[1] Mindestbemessungsgrundlage[2] ggf. Vorsteuerberichtigung[3] ggf. Grunderwerbsteuerpflicht zu prüfen. Praxis...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.1 Gewinnermittlung

Aufgrund der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation kommt handelsrechtlich regelmäßig die Buchführungspflicht[1] zum Tragen, da die entsprechenden Unternehmen als Kaufmann i. S. d. § 1 HGB anzusehen sein werden.[2] Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen gilt: Wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren der Jahresüberschuss unter 80.000 EUR (voherige ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.3 Vorsteuern von Subunternehmen

Auf den ersten Blick erscheint der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Subunternehmern als unproblematisch. Es ist jedoch darauf zu achten, dass ordnungsmäßige Eingangsrechnungen vorhanden sind.[1] Es kommt bei Bauleistungen die Bauabzugssteuer und ggf. die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum Tragen.mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.5 Bewertung von teilfertigen und fertigen Gewerken

Der Baufortschritt von Gewerken ist aus dem Baukonto ersichtlich. Fertige wie auch teilfertige Arbeiten sind in der Bilanz zu erfassen. Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen sind grundsätzlich mit den Herstellungskosten zum Bilanzstichtag auszuweisen.[1] Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes umfassen Mater...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.2 Wirtschaftsjahr

In der Branche existieren häufig Außenlager z. B. von Baustoffen. Hier gestaltet sich die Inventur im Winter bei Schnee schwierig. Liegt ein sachlich nachvollziehbarer Grund vor (z. B. Inventur, Abschlüsse der Geschäftsfreunde), kann bei buchführenden Betrieben auch ein vom Kalenderjahr abweichender Bilanzstichtag gewählt werden.[1] Sofern hierfür von einem kalenderjahrgleic...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.1 Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Ertragsteuerlich gibt es in der Baubranche als Besonderheit die sog. Bauabzugssteuer zu beachten.[1] Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung an einen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Leistungsempfänger grundsätzlich verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung: Chance und Hera... / 2 Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen ab 1.1.2025

Um zu verstehen, warum diese Verpflichtung bereits weitreichende Auswirkungen auf den Geschäftsalltag von Unternehmen haben kann, hilft es, sich die Definition einer E-Rechnung genauer anzusehen: "Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung erm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inland

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Inland im einkommensteuerrechtlichen Sinne ist zunächst – ohne entsprechende Definition im Gesetz (anders etwa § 1 Abs 2 UStG) – das staats- und völkerrechtlich festgelegte Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Bundesgrenzen, mithin der räumliche Geltungsbereich des GG. Nach § 1 Abs 1 Satz 2 EStG gehört zum Inland ferner ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.14 Briefmarken, Kunstgegenstände und Sammlungsstücke (§ 12 Abs. 2 Nrn. 12 u. 13 UStG)

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ab dem 01.01.2014 (Rn. 17) hat Art. 10 Nr. 5 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften – AmtshilfeRLUmsG – vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802) aus § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 UStG die Steuerermäßigung für Briefmarken und dgl., Kunstgegenständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.5 Besondere Zahlungspflichten nach § 18i Abs. 3 S. 3 UStG, § 18j Abs. 4 S. 3 UStG und § 18k Abs. 4 S. 3 UStG

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das JStG 2020 wurden neue besondere Zahlungspflichten nach § 18i Abs. 3 S. 3 UStG, § 18j Abs. 4 S. 3 UStG und § 18k Abs. 4 S. 3 UStG eingeführt. Diese beziehen sich auf das Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer mit sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG, auf den innergemeinschaftlichen Fernverk...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Entstehung der Steuer bei Ausübung des Wahlrechts nach § 18 Abs. 4e UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e UStG)

Rz. 109b Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift betrifft Unternehmer, die Im übrigen Gemeinschaftsgebiet Unternehmer ansässig sind und nach § 18 Abs. 4 Buchst. e UStG ihre nach § 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 1–3 UStG bewirkten Umsätze erklären. Rz. 109c Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2015 gilt über § 18 Abs. 4e UStG das One-Stop-Shop-Verfahren (sog. Mini-One-Stop-Shop, abgekü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.10 Aufwendungen i. S. d. § 15 Abs. 1a UStG, § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG

Rz. 161 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG regelt die sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG in Zusammenhang mit Aufwendungen i. S. d. § 15 Abs. 1a UStG. Die bisherige Querverweisung auf § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG wurde durch das JStG 2009 an die Neufassung des § 15 Abs. 1a UStG durch das JStG 2007 redaktionell angepasst. § 15 Abs. 1a UStG regelt den Vorsteuera...mehr