Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Berechtigter des Vorkaufsrechts

Rz. 209 Das Vorkaufsrecht kann als subjektiv-persönliches und als subjektiv-dingliches Recht bestellt werden. Berechtigter des subjektiv-persönlichen Rechts kann jede erwerbsfähige natürliche und juristische Person sein; auch wenn sie bereits ein inhaltlich oder rangmäßig anderes Vorkaufsrecht am gleichen Grundstück hat.[790] Der Grundstückseigentümer selbst [791] kann nach de...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1.1 Regelung der Arbeitszeit

In einerVereinbarung zum Jahresarbeitszeitvertrag ist eine Regelung zum Umfang der Arbeitszeit unerlässlich. Ist kein bestimmter Arbeitszeitumfang festgelegt, so gilt für auf Abruf beschäftigte Arbeitnehmer eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.[1] Ist der Arbeitszeitbedarf unregelmäßig, kann auch vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer ein bestimmtes Arbeits...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Formwechsel nach §§ 190 ff. UmwG

Rz. 670 Bei einem Formwechsel nach umwandlungsrechtlichen Regeln sind neben den allgemeinen Vorschriften zum Formwechsel (§§ 190–213 UmwG) die speziellen Normen für den Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften (§§ 214–225 UmwG) zu beachten. Der Formwechsel muss danach grds. von sämtlichen Gesellschaftern beschlossen werden, sofern die Satzung nicht eine Mehrheitsentschei...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.2 Allgemeiner Kündigungsschutz

Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 und § 23 KSchG vor, ist die verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wie bei Vollzeitarbeitnehmern nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Zerlegung in Stück- bzw. Nennbetragsaktien

Rz. 796 Das Grundkapital ist gem. § 1 Abs. 1 AktG in "Aktien" zerlegt. Jede Aktie verkörpert einen Bruchteil des Grundkapitals. Weiter verkörpert es das Beteiligungsrecht des Aktionärs als Inbegriff der mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten. Rz. 797 Nach § 8 Abs. 1 AktG können die Aktien als Nennbetrags- oder Stückaktien begründet werden. Die Gesellschaft muss ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen

Rz. 2000 Die Hauptversammlung bleibt weiterhin zuständig, über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen zu befinden.[5052] Rz. 2001 Str. war die Rechtslage bei der Firma. Die Firma gehört einerseits nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Mindestinhalt einer Satzung und kann daher nur nach den Vorschriften über eine Satzungsänderung geändert werden. Andererseits fällt die Firma als ve...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 1. Widerruf der Prokura

Rz. 35 Die Prokura ist gem. § 52 Abs. 1 HGB ohne Rücksicht auf das der Erteilung zugrunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich. Der Widerruf ist damit großzügiger möglich als nach § 168 Satz 2 BGB ("sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt") und insbesondere ohne Rücksicht auf den Anspruch des Prokuristen auf die vertragsgemäße Vergütung möglich (§ 52 Abs....mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Erbschaftsteuer

Rz. 57 Eine Umwandlung kann durch disquotale Einlagen oder Ausschüttungen unmittelbar eine Erbschaft- bzw. Schenkungssteuerpflicht nach § 7 ErbStG auslösen.[142] Zwar nimmt der BFH entgegen der Finanzverwaltung allgemein an, dass eine verdeckte Einlage in eine GmbH grds. keine freigebige Schenkung an die GmbH ist, da sie "societatis causa" geschieht.[143] Der BFH[144] hat au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 36 Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden für die Frage des Auflassungserfordernisses wie Kapitalgesellschaften (siehe Rdn 31 f.) behandelt (zum Eigentumsübergang durch Gesetz vgl. Rdn 40; für buchungsfreie Grundstücke siehe Rdn 42). Rz. 37 Auflassung erforderlich bei: Eigentumsübertragung von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auf eine andere,...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Überblick über die Vorgaben der Umwandlungsrichtlinie

Rz. 399 Die neuen EU-Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen und Formwechsel bauen auf dem überarbeiteten Modell für grenzüberschreitende Verschmelzungen auf.[791] Die grundlegenden Verfahrensbausteine umfassen jeweils Plan, Bericht(e), Prüfung, Offenlegung, Beschluss und Rechtmäßigkeitskontrolle sowie spezifische Regelungen zum Schutz der Stakeholder. Diese Grundst...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Mindestinhalt

aa) Verschmelzungsplan Rz. 411 § 307 Abs. 2 UmwG bringt für den Mindestinhalt des Verschmelzungsplans gegenüber § 122c Abs. 2 UmwG a.F. einige Erweiterungen. Im Rahmen der Harmonisierung des Gläubigerschutzes "muss" der Verschmelzungsplan gem. § 307 Abs. 2 Nr. 14 UmwG – ebenso wie der Spaltungsplan aufgrund des Verweises in § 322 Abs. 2 UmwG und der Formwechselplan nach § 335...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 6. Rechtmäßigkeitskontrolle

a) Verfahren Rz. 460 Die Rechtmäßigkeitskontrolle erfolgt nunmehr bei allen drei Umwandlungsformen nach dem für die grenzüberschreitende Verschmelzung geltenden zweistufigen Verfahren (§§ 315–318, 329–331, 342–345 UmwG).[908] Auf der ersten Stufe prüft die nach nationalem Recht zuständige Kontrollstelle im Ausgangsmitgliedstaat zunächst diejenigen Verfahrensschritte, für die ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Notarielle Beurkundung

Rz. 417 Der Umwandlungsplan ist notariell zu beurkunden (§§ 307 Abs. 2, 322 Abs. 4, 335 Abs. 3 UmwG). aa) Notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation? Rz. 418 Die Beurkundung des Plans erfolgt im Verfahren über die Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 ff. BeurkG). Für die Beurkundung von Willenserklärungen verlangt § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die physische Anwesenheit ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Umwandlungsbericht

a) Gestaltung, Inhalt und Form Rz. 433 Der Umwandlungsbericht besteht gem. §§ 309 Abs. 2, 324 Abs. 1 Satz 2, 337 Abs. 1 UmwG aus drei Teilen: Damit enthalten die Umsetzungsvorschriften gegenüber den Richtlinienbestimmungen eine begrüßenswerte Klarstellung. In Letzteren ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Austrittsrecht gegen Barabfindung

aa) Barabfindungsangebot im Umwandlungsplan Rz. 467 Für die Anteilsinhaber einer deutschen Gesellschaft besteht ein Austrittsrecht gegen Barabfindung, wenn sie in Folge der grenzüberschreitenden Umwandlung Anteilsinhaber einer Gesellschaft sein würden, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats unterliegt (§§ 313, 327 Satz 1, 340 UmwG). Dies entspricht den Richtlinienvorgaben...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Form

aa) Notarielle Beurkundung Rz. 455 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber ist notariell zu beurkunden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 UmwG i.V.m. § 305 Abs. 2 Satz 1 UmwG bzw. i.V.m. § 320 Abs. 2 i.V.m. §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 135 Abs. 1 UmwG bzw. § 333 Abs. 2 UmwG i.V.m. § 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG). Nach deutschem Beurkundungsrecht kann die Beurkundung sowohl im Verfahren der Beurkundu...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Umwandlungsplan

a) Mindestinhalt aa) Verschmelzungsplan Rz. 411 § 307 Abs. 2 UmwG bringt für den Mindestinhalt des Verschmelzungsplans gegenüber § 122c Abs. 2 UmwG a.F. einige Erweiterungen. Im Rahmen der Harmonisierung des Gläubigerschutzes "muss" der Verschmelzungsplan gem. § 307 Abs. 2 Nr. 14 UmwG – ebenso wie der Spaltungsplan aufgrund des Verweises in § 322 Abs. 2 UmwG und der Formwechse...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IV. Umstrukturierungen

Rz. 475 Gegenstand der folgenden Erläuterung sind die Umwandlungen von Kapital- in Personengesellschaften und umgekehrt.[840] Zu den gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen s. ausführlich § 14 Rdn 1 ff. 1. Formwechsel und Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Personenunternehmen a) Formwechsel aa) Rechtsgrundlagen Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es be...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Inhalt

Rz. 98 Der zwingende Inhalt eines Verschmelzungsvertrages – ebenso wie der Inhalt seines schriftlichen Entwurfs (§ 4 Abs. 2 UmwG) – ergibt sich aus dem Katalog des § 5 Abs. 1 Nr. 1–9 und Abs. 2 UmwG [236] sowie aus Spezialregelungen für einzelne Rechtsformen. (a) Bezeichnung der Vertragspartner nach Name oder Firma und Sitz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) Rz. 99 Für die Firmenfortführu...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Formwechsel

Rz. 142 Nach § 190 Abs. 1 UmwG kann ein Rechtsträger (hierzu § 191 Abs. 1 UmwG) durch Formwechsel eine andere Rechtsform erhalten. Geändert wird, unter Wahrung der rechtlichen Identität, nur die Rechtsform. Nach § 200 Abs. 1 Satz 1 UmwG darf der Rechtsträger neuer Rechtsform seine bisher geführte Firma beibehalten; doch gilt dies nicht für Zusätze, die auf die bisherige Rech...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (f) Verschmelzungsstichtag (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG)

Rz. 104 Dies ist der Termin, von welchem an die Handlungen des übertragenden Rechtsträgers im Innenverhältnis als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten. Dieser ist grds. frei wählbar, muss aber nach überwiegender Auffassung mit dem Stichtag der Schlussbilanz nach § 17 Abs. 2 UmwG übereinstimmen.[243] S. zu den verschieden Stichtagen auch näher u. Rd...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / II. Umwandlungsverfahren

Rz. 410 Das Umwandlungsverfahren ist für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel in Übereinstimmung mit der UmwRL einheitlich ausgestaltet und umfasst die folgenden Schritte:mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Spaltung

Rz. 146 Nach § 123 UmwG kann ein Rechtsträger (übertragender Rechtsträger) Für Abspaltung und Ausgliederung schließt § 125 Satz 1 UmwG die Anwendbarkeit von § 18 UmwG aus, weil der firmenführende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) § 3 Nr 65 Buchst c EStG

Rn. 2687 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit dem JStG 2007 wurde Steuerfreiheit für die Übernahme der Ansprüche durch den ArbN im Insolvenzfall eingeführt. Steuerfrei ist hiernach die Übertragung der Ansprüche, die der ArbG gegenüber Dritten, idR Treuhändern, hat, um eine schuldrechtliche Versorgungsverpflichtung im Insolvenzfall abzusichern. Der Dritte steht für die Erfüllung au...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (7) Beseitigung weiterer Formalitäten, z.B. Entbehrlichkeit einer Apostille

Rz. 176 Um Bürokratieaufwand einzusparen, sieht der Entwurf in Art. 16d und 16f die Beseitigung von Formalitäten wie der Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von Unternehmensdokumenten vor, wenn beglaubigte Register- oder notarielle Dokumente zu einem gesellschaftsrechtlichen Vorgang grenzüberschreitend in einem anderen Mitgliedstaat verwendet werden...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Notarielle Beurkundung mittels Videokommunikation?

Rz. 456 Mit Wirkung vom 1.8.2023 hat das DiREG die Möglichkeit eingeführt, satzungsändernde GmbH-Gesellschafterbeschlüsse (einschließlich Kapitalmaßnahmen) im Verfahren der Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videobeurkundung nach den §§ 16a ff. BeurkG zu beurkunden, sofern sie einstimmig gefasst werden (§ 53 Abs. 3 Satz 2 GmbHG i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1, 3 und 4 GmbHG...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Spaltungsplan

Rz. 415 Für den Mindestinhalt des Spaltungsplans erklärt § 322 Abs. 2 UmwG zunächst die § 307 Abs. 2 Nr. 1–14, 16 UmwG über den Mindestinhalt des Verschmelzungsplans für entsprechend anwendbar. Darüber hinaus muss der Spaltungsplan in Übereinstimmung mit den Vorgaben der UmwRL gem. § 322 Abs. 2 Nr. 1 UmwG – ebenso wie der Formwechselplan nach § 335 Abs. 2 Nr. 5 UmwG – einen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normhistorie

Rz. 1 § 32 Abs. 1 GBO wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2024 durch den unscheinbaren Austausch von früher "Handelsgesellschaft" zu "rechtsfähiger Gesellschaft" geändert.[1] Wenn man von der weiteren Digitalisierung absieht, verbirgt sich dahinter die bedeutendste Reform des Grundbuchverfahrensrechts des vergangenen Jahrzehnts, nämlich die Aufgabe des Grundbuchs als quasi-GbR-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1698 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich zB in § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG. Sie bedeutet, dass Gehaltsumwandlungen (dh Umwandlungen bereits bestehender Gehaltsansprüche) in nach diesen Vorschriften steuerfreie Leistungen nicht möglich sind (s Rn 1217, 1234). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / VII. Umwandlungsmaßnahmen außerhalb des UmwG und Statuswechselverfahren nach dem MoPeG

Rz. 371 Neben Umwandlungen i.S.d. § 1 Abs. 1 UmwG existiert eine Reihe von Strukturmaßnahmen, auf die ebenfalls zur Reorganisation von Unternehmen zurückgegriffen werden kann und die auch nicht durch das Analogieverbot des § 1 Abs. 2 UmwG ausgeschlossen sind.[727] Im Ergebnis steht den Beteiligten ein Wahlrecht offen, ob sie sich einer tradierten Strukturmaßnahme oder einer ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Übergang dinglicher Rechte

Rz. 65 Rechte an Grundstücken können auch ohne Eintragung auf einen anderen übergehen. Zu nennen sind bspw. die Erbfolge und andere Gesamtrechtsnachfolgen (z.B. nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 131 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UmwG – anders bei formwechselnden Umwandlungen, siehe dazu Rdn 16; § 10 Abs. 1 Nr. 1 SpTrUG), die Erbteilsübertragung und das Ausscheiden von Miterben im Wege der Abschi...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (c) Umtauschverhältnis und bare Zuzahlung oder Angaben über die Mitgliedschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UmwG)

Rz. 101 Dies betrifft die Angabe, wie viele Anteile am übernehmenden Rechtsträger auf einen Anteil des übertragenden Rechtsträgers entfallen (z.B. 1 zu 2 oder bei Kapitalgesellschaften durch Angabe der Nennbeträge). Das Umtauschverhältnis ergibt sich grds. aus der Wertrelation der beteiligten Unternehmen aufgrund einer Bewertung nach einer anerkannten Bewertungsmethode,[238]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1

§ 32 [Registerbescheinigung] (seit 1.1.2024 geltende Fassung) (1) Die im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Vertretungsberechtigungen, Sitzverlegungen, Firmen oder Namensänderungen sowie das Bestehen juristischer Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften können durch eine Bescheinigung nach § 21 Absatz 1 der...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Grundsatz der Gesellschafteridentität

Rz. 618 Das Umwandlungsrecht geht vom Grundsatz der Gesellschafteridentität aus. Die Gesellschafter des alten Rechtsträgers sollen auch Gesellschafter des neuen Rechtsträgers werden. Bei Umwandlungen nach dem UmwG müssen die Gesellschafter daher stets im Umwandlungsvertrag ausdrücklich den Umfang und das Verhältnis der Anteile an dem neuen Rechtsträger festlegen (z.B. §§ 5 N...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ii) Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 103 Die neue gesetzliche Regelung für die Vererblichkeit der BGB-Gesellschaftsanteile ist klar. Entsprechend dem Leitbildwandel "von der Personen- zur Verbandskontinuität"[181] wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern führt zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.). Ist im Gesellschaftsvertrag verei...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung

Rz. 455 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber ist notariell zu beurkunden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 UmwG i.V.m. § 305 Abs. 2 Satz 1 UmwG bzw. i.V.m. § 320 Abs. 2 i.V.m. §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 135 Abs. 1 UmwG bzw. § 333 Abs. 2 UmwG i.V.m. § 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG). Nach deutschem Beurkundungsrecht kann die Beurkundung sowohl im Verfahren der Beurkundung von Willenserklärungen ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Formwechselplan

Rz. 416 Der in § 335 Abs. 2 UmwG statuierte Mindestinhalt des Formwechselplans entspricht bis auf die formwechselspezifischen Besonderheiten weitgehend den Mindestinhalten des Verschmelzungs- und Spaltungsplans. Nur für den Formwechselplan gilt hingegen die Pflicht zur Angabe, ob die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren im Wegzugsstaat Förderungen oder Beihilfen erhalten ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XX. Grenzüberschreitende Spaltung

Rz. 103 Grenzüberschreitende Spaltungsvorgänge waren bislang vom Anwendungsbereich der Art. 118 ff. EU-GesR-LR ausgenommen. Erst im Zuge des Company Law Package[179] hat der Europäische Gesetzgeber die grenzüberschreitende Spaltung sekundärrechtlich kodifiziert (Art. 160a ff. EU-GesR-RL).[180] Dabei beschränkte er sich auf die Bereitstellung eines harmonisierten legislativen...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Verfahren

Rz. 460 Die Rechtmäßigkeitskontrolle erfolgt nunmehr bei allen drei Umwandlungsformen nach dem für die grenzüberschreitende Verschmelzung geltenden zweistufigen Verfahren (§§ 315–318, 329–331, 342–345 UmwG).[908] Auf der ersten Stufe prüft die nach nationalem Recht zuständige Kontrollstelle im Ausgangsmitgliedstaat zunächst diejenigen Verfahrensschritte, für die dessen Recht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Vertretungsberechtigungen, Sitzverlegungen, Firmen oder Namensänderungen sowie das Bestehen juristischer Personen und Gesellschaften können durch eine Bescheinigung nach § 21 Absatz 1 der Bundesnotarordnung nachgewiesen werden. Dasselbe gilt für sonstige rechtserhebliche Umstände, die ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen

Rz. 134 § 40a BeurkG ermöglicht die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare und damit die Online-Einreichung von Handelsregisteranmeldungen sowie auf gleichem Wege die Eintragung von Zweigniederlassungen. Rz. 135 Mit der Neufassung des § 12 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Form der DiREG ist die öffentli...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / I. Einführung

Rz. 488 Im Rahmen einer Umstrukturierung werden die Aktiva und Passiva eines Rechtsträgers ganz oder teilweise auf einen anderen Rechtsträger übertragen. Seit dem Jahr 1995 bietet das UmwG (UmwG) eine einheitliche gesetzliche Grundlage für fast alle denkbaren Umstrukturierungsvarianten. Aufgrund der Universalität des UmwG kann allerdings leicht übersehen werden, dass es auch...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 1677 Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen wird das Grundkapital zwingend durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Eine bloße Aufstockung der Nennbeträge der bereits ausgegebenen Aktien ist wegen § 182 Abs. 1 Satz 4 AktG nicht möglich.[4341] Bei Gesellschaften mit Stückaktien muss sich die Zahl der aufgegebenen Aktien in demselben Verhältnis wie das Grundkapi...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Anwendung von Gründungsrecht

Rz. 163 Bei der Verschmelzung zur Neugründung sind grds. die gleichen Schritte vorzunehmen wie bei der Verschmelzung zur Aufnahme (vgl. o. Rdn 96 ff.). Da die aufnehmende Gesellschaft erst gegründet werden muss, gelten zusätzlich die Sonderregeln der §§ 36–38 UmwG. Danach sind v.a. die (Sach-)Gründungsvorschriften des jeweiligen neuen Rechtsträgers anzuwenden (§ 36 Abs. 2 Sa...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung

Rz. 26 Für die Eignung zur erheblichen Kursbeeinflussung kommt es gem. Art. 7 Abs. 4 MMVO darauf an, ob ein verständiger Anleger die fragliche Information wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Entscheidung nutzen würde, wenn sie ihm bekannt wäre. Das Merkmal der Erheblichkeit stellt dabei sicher, dass nicht jeder Umstand, der zu einer geringfügigen Preisbewegung führe...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Genehmigungsbedürftigkeit

Rz. 70 Gesellschafterbeschlüsse können nach §§ 1643 Abs. 1, 1852 BGB im Einzelfall genehmigungsbedürftig sein. Insb. wird § 1852 Nr. 2 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) häufig diskutiert. Auf folgende Maßnahmen und Beschlüsse sei besonders hingewiesen:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abfindung der Altgesellschafter regelmäßig "zu Null" – Reduzierung der Gesellschafterstellung auf den wirtschaftlichen Liquidationswert der Beteiligung?

Rz. 830 Formal sind die Altgesellschafter Eingriffen in ihre Rechte nicht schutzlos ausgesetzt. Zum einen können sie im Rahmen des Planverfahrens mitentscheiden. Zum anderen greift für überstimmte Anteilseigner der Minderheitenschutz ein, wenn sie zu Recht geltend machen können, durch den Insolvenzplan, ausnahmsweise schlechter gestellt zu werden, als durch eine Insolvenzabw...mehr