Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach irischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Irland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 5 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Irland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach griechischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Griechenland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Griechenland eine umsatzsteuerliche Betrie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach estnischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Estland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Estland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach finnischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Finnland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Finnland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach schwedischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Schweden Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Kapitel 4 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Schweden eine umsatzsteuerliche Betriebsstä...mehr

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Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach dänischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Dänemark Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Dänemark eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (f...mehr

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Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach polnischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Polen Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 15 bis 17 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Polen eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Abzug von Schulden und sonstigen Passivposten bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG ermitteln

a) Allgemeines Rz. 606 [Autor/Stand] Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen in Rz. 556 ff. verwiesen. Rz. 606.1 [Autor/Stand] Nach § 242 Abs. 1 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, in seiner Handelsbilanz nicht nur sein (Aktiv-)Vermögen, sondern auch seine Schulden (vollständig) auszuweisen. Entsprechendes gilt auch für die Steuerbilanz. Gewerbetreibende, die aufgrund geset...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach italienischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Italien Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt oder die in Italien eine künstlerische oder selbstständige Tätigkeit ausübt (vgl. Art. 1 Erlass 633/1972). Gelegentliche Warenlieferungen oder Dienstlei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerpflichtige nach portugiesischem Recht sind für Zwecke der Umsatzsteuer alle, die entweder mit ihren unternehmerischen Aktivitäten dem Körperschaftsteuergesetz oder dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Das portugiesische Mehrwertsteuergesetz selbst enthält zwar keine generelle Definition, listet aber in Art. 2 CIVA all jene auf, die es...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach belgischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Belgien selbstständig Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. Art. 4 des Mehrwertsteuergesetzes). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländis...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerpflichtige nach spanischem Recht sind natürliche und juristische Personen sowie Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die im Zuge einer selbstständigen geschäftlichen Betätigung gegen Entgelt Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind ...mehr

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Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach maltesischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Malta Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 5 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Malta eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (fest...mehr

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Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach dem luxemburgischen Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Luxemburg Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 2 und 4 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Luxemburg eine umsatzsteuerliche...mehr

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Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach rumänischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Rumänien Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 269 Steuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Rumänien eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste...mehr

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Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach zyprischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Zypern Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Zypern eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (fest...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmer sind nach niederländischem Recht alle Personen, die selbstständig ein Unternehmen führen. Dabei schließt der Begriff Unternehmen auch freie Berufe ein sowie die Nutzung von Vermögensgegenständen zur langfristigen Einnahmenerzielung (vgl. Art. 7 Mehrwertsteuergesetz). Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können Unterneh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mehrere Pfändungsschutzkonten.

Rn 10 Es gilt die Ein-Konto-Regel. Nach § 850k III 1 darf jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Dies entspricht der bisherigen Regelung in § 850k VIII 1. Dadurch soll eine Vervielfältigung der unpfändbaren Beträge verhindert werden. Um diese. die Gläubiger schützende Bestimmung abzusichern, hat der Kunde bei dem Umwandlungsverlangen gegenüber dem Kreditinstit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach lettischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Lettland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 3 und Art. 4 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Lettland eine umsatzsteuerliche Betri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Außerkrafttreten.

Rn 20 Gem § 56 I 1 tritt die einstweilige Anordnung durch Wirksamwerden einer anderen Regelung außer Kraft; entscheidend ist die Rechtskraft. Ist eine Befristung des Unterhalts erfolgt, tritt die einstweilige Anordnung mit Ablauf des zugesprochenen Unterhaltszeitraums außer Kraft. Darüber hinaus tritt die einstweilige Anordnung in den Fällen des § 56 II außer Kraft. Das Auße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ausnahmen vom Formularzwang.

Rn 18 Eine Vereinfachung gilt, wenn die antragstellende Partei Sozialhilfe bezieht. (Gilt nicht für Bürgergeld und Asylbewerberleistungsgesetz) Sie muss nach § 2 II PKHFV die Abschnitte E bis J des Formulars nicht ausfüllen, wenn der aktuelle Sozialhilfebescheid beigefügt wird. Das Formular muss allerdings dennoch iÜ ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ergibt sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abänderungsklage.

Rn 29 § 323. Abzustellen ist auf die angestrebte Differenz (Hambg FamRZ 82, 322), so dass der Wert der abzuändernden Verpflichtung und derjenige des angestrebten Ergebnisses zu ermitteln sind. Zur Bewertung selbst vgl § 9 ZPO (dort auch zu § 42 GKG). Für die Ermittlung der maßgeblichen, abzuändernden Differenz gilt § 51 FamGKG (Schulte-Bunert § 51 FamGKG Rz 29). Wirkt die Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antragsziel.

Rn 11 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 249 I können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, soweit sie vor dem Vorwegabzug des Kindergelds (§ 1612b BGB) oder anderer kindbezogener Leistungen iSv § 1612c BGB das 1,2-Fache (120 %) des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB nicht übersteigen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist die bedarfsdeckende Kindergeldanrechnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 169 enthält einen abschließenden Katalog von Abstammungssachen gem §§ 169–185, die unter dem alten Recht als ›Kindschaftssachen‹ nach § 640a ZPO aF bezeichnet wurden. Nach § 169 beschäftigen sich Abstammungssachen mit dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Verwandtschaftsverhältnisses eines Kindes zu seinen Elternteilen. Abstammungssachen sind einheitlich als Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Schuldner als Erbe nach § 2338 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch die Einsetzung eines Nacherben beschränkt, so sind die Nutzungen der Erbschaft der Pfändung nicht unterworfen, soweit sie zur Erfüllung der dem Schuldner seinem Ehegatten, seinem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder seinen Verwandten gegenüber gesetzlich obl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gegen den Festsetzungsbeschluss gem § 253 steht beiden Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde zu; das gilt auch dann, wenn ein Teilfestsetzungsbeschluss gem § 253 I 2 erlassen wurde. Die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde ergeben sich aus §§ 58 ff. Die Vorschrift des § 256 enthält spezielle Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner schriftlich versichern,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Säumnisentscheidung (Abs 1 S 2).

Rn 4 Wird dem Scheidungsantrag stattgegeben, kann in Unterhalts- oder Güterrechtssachen bei Vorliegen der sich aus § 113 I 2 iVm §§ 330 ff ZPO ergebenden Voraussetzungen eine Säumnisentscheidung ergehen. Diese Einschränkung ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift. Einer Säumnisentscheidung gegen den Antragsgegner steht in Ehesachen aber bereits § 130 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Einsichtnahme in die PKH-Unterlagen.

Rn 22 Die Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die zugehörigen Belege sind lediglich für das Gericht bestimmt und werden deshalb nach der Aktenordnung in einem Beiheft, dem PKH-Heft, geführt. Das Recht zur Akteneinsicht umfasst grds nicht das Recht zur Einsichtnahme in das PKH-Heft der Partei durch die anderen Parteien. Dies gilt allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift soll (verstärkt durch § 72 AUG) die Vollstreckung für dynamisierte Unterhaltstitel iSv § 1612a BGB, die die Höhe des Unterhalts nur nach dem Prozentsatz des Mindestunterhalts bestimmen, im Ausland ermöglichen. Nach Art 4 Nr 2 EuVollstrTitelVO muss ein Titel, der in Europa vollstreckt werden soll, auf eine bestimmte Geldsumme lauten. Die am 18.06.11 in Kra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 385 I Nr 3.

Rn 5 Zu den ›Vermögensangelegenheiten‹ gehören zB Eheverträge und Vereinbarungen hinsichtlich des ehelichen Güterrechts, das Erbrecht des Ehegatten und der Eltern und Kinder, sowie die mit Unterhalts- oder Sozialhilfeansprüchen in Zusammenhang stehenden Tatsachen wie etwa das Einkommen (LSG NRW NZS 15, 199, Rz 16). Voraussetzung ist freilich stets, dass der Zeuge selbst dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Regelung gilt in allen Kindschaftssachen iSv § 151; eine analoge Anwendung in anderen Verfahren, insb Gewaltschutz-, Unterhalts- oder Wohnungszuweisungsverfahren, kommt nicht in Betracht (MüKoFamFG/Schumann § 163a Fn 7; Prütting/Helms/Hammer § 163a Rz 3). In diesen Verfahren kommt allerdings das dem Kind im Verhältnis zu seinen Eltern gem § 383 I Nr 3 ZPO (iVm § 30 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ehegattenunterhalt.

Rn 15 Im Verbundverfahren können ausschließlich Ansprüche auf Zahlung nachehelichen Unterhalts geltend gemacht werden. Nur diese Unterhaltsansprüche entstehen ab Rechtskraft der Scheidung, also in dem Zeitraum, um den es im Verbundverfahren ausschließlich geht. Demgegenüber kann der wesensverschiedene Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt von vornherein nicht im Verbun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensverbindung (Abs 3).

Rn 13 Die Vorschrift sieht im Interesse einer Geringhaltung der Kosten die Verbindung der Verfahren vor, wenn mehrere Kinder des Antraggegners die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren betreiben. Die Verbindung ist nicht gem § 113 I 2 iVm § 147 ZPO in das Ermessen des Gerichts gestellt, sondern hat zwingend zu erfolgen. Die Vorschrift gilt auch für parallele ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss der Abänderung (S 4).

Rn 37 Für eine mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit des Abänderungsantrags liegende Zeit kann die Herabsetzung des Unterhalts nicht verlangt werden; die Regelung ist § 1585b BGB nachgebildet (BTDrs 16/6308, 258). Der Gesetzgeber hat die Vorschrift rein verfahrensrechtlich ausgestaltet; sie hat keinen materiell-rechtlichen Inhalt. Bei einer Herabsetzung könne sich zB die Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einstellung ohne Sicherheitsleistung.

Rn 12 Sie ist nach Abs 1 S 2 nur unter zwei Voraussetzungen möglich, die beide glaubhaft gemacht werden müssen (BGH SchiedsVZ 18, 193 [BGH 22.11.2017 - I ZB 92/17]). Zum einen muss der Schuldner glaubhaft machen, zur Leistung einer Sicherheit außerstande zu sein. Erforderlich ist, dass ihm die Beibringung einer Sicherheit unmöglich ist. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Insolvenzverfahren.

Rn 60 Für die Anwendung von § 850f im Insolvenzverfahren ist zu differenzieren. § 36 I 2 InsO verweist für das Insolvenzverfahren und entspr § 292 I 3 InsO für das Restschuldbefreiungsverfahren allein auf § 850f I. Die Erhöhung des unpfändbaren Betrags zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts für den Schuldner ist daher auch im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. § 266 Abs 1 Nr 4 FamFG.

Rn 3a Unter § 266 Abs 1 Nr 4 FamFG fallen bspw Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung oder Herausgabe von Kindesvermögen (§ 1698 BGB). Ebenfalls erfasst sind Aufwendungsersatzansprüche der Eltern gg das Kind (§ 1648 BGB). Macht ein Kind einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht geltend, ist auch das ein Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegenstand der Auskunft.

Rn 2 Die Inanspruchnahme Dritter ist im Verhältnis zu § 235 inhaltlich begrenzt: Abweichend von § 235 können von Dritten nach § 236 nur Angaben zu den Einkünften eines Beteiligten, demgegenüber nicht zu seinem Vermögen oder seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erfragt werden. Durch diese Beschränkung soll eine Ausforschung verhindert werden, zumal der Besta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Jugendamtsurkunden.

Rn 15 Auf eine Jugendamtsurkunde, die auf einer Vereinbarung der Parteien beruht, sind wegen der Ähnlichkeit mit einer gerichtlichen oder notariellen Vereinbarung die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage anzuwenden (BGH NJW 03, 304, 306). Die vollstreckbare Urkunde ist rückwirkend ab dem Zeitpunkt abänderbar, ab welchem die materiellen Grundlagen nicht mehr bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen (Abs 1).

Rn 4 Das Vorgehen nach § 240 setzt das Bestehen einer rechtskräftigen Endentscheidung nach § 237 oder § 253 voraus, die eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthält. Rn 5 Handelt es sich um einen Beschluss nach § 253, ist weiter erforderlich, dass noch kein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nach § 255 gestellt worden ist, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kriterien.

Rn 13 Bei Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden kann eine Anpassung verlangt werden, wenn sich die nach dem beiderseitigen Parteiwillen maßgebenden Verhältnisse erheblich geändert haben (BGH NJW 04, 3106, 3107; Köln FamRZ 05, 1755). Dabei können die Vertragspartner die Kriterien der Abänderbarkeit autonom bestimmen (BTDrs 16/6308, 258). Teilweise wird für die Wesen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessstandschaft.

Rn 15 Bei der Prozessstandschaft macht der Prozessstandschafter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, es kommt daher grds auf seine Hilfsbedürftigkeit an. Der Prozessstandschafter kann nicht geltend machen, sachlich sei nur der Rechtsinhaber interessiert, weshalb es nur auf dessen Bedürftigkeit ankomme, denn dann fehlte auch das eigene Interesse des Prozessstandschafte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Eheleute/Lebenspartner.

Rn 51 Für Eheleute, die in ehelicher Gemeinschaft leben, sowie für getrennt lebende Eheleute besteht gem § 1360a IV BGB und § 1361 IV BGB ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten. Der Anspruch setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft. Persönlic...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / aa) Anwendungsbereich

Der verspätete Vortrag hat in Familienstreitsachen in der Praxis eine viel geringere Bedeutung als in Zivilsachen.[47] Dies hat seinen Grund zum einen darin, dass nach § 113 Abs. 1 Satz 1 FamFG das Rechtsmittelrecht des FamFG auch für Familienstreitsachen gilt, wonach gem. § 65 Abs. 3 FamFG eine volle zweite Tatsacheninstanz existiert.[48] Daher können in erster Instanz präk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirksamkeit/Vollstreckung (Abs 4).

Rn 12 Die Wirksamkeit des Unterhaltsbeschlusses tritt erst mit Rechtskraft des Beschlusses ein, der die Vaterschaft des Antragsgegners feststellt oder aber mit Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung (vgl hierzu BTDrs 16/6308, 257). Dies entspricht der materiell-rechtlichen Regelung des § 1600d V BGB; auch die Vollstreckung findet erst mit Rechtskraft der Vaterschaftsfests...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Bearbeitung eines Gegenstandes

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferung gilt auch die entgeltliche Ablieferung von Waren, Bauwerken und Grundstücken, an denen – gestützt auf einen Werkvertrag oder Auftrag – für fremde Rechnung Arbeiten besorgt worden sind (Art. 3 Buchst. d Ziff. 2 MWSTG). Anders als im EU-Recht macht es jedoch keinen Unterschied, ob der Unternehmer bei der Be- bzw. Verarbeitung von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel gegen das Anerkenntnisurteil.

Rn 14 Das Anerkenntnisurteil kann nach allgemeinen Regeln angefochten werden. Das Anerkenntnis nimmt dem Beklagten nicht die materielle Beschwer (§ 511 Rn 18; BGH NJW 92, 1513, 1514 [BGH 15.01.1992 - XII ZB 135/91]). Das Rechtsmittelgericht prüft in der Sache zunächst, ob das Anerkenntnis wirksam erklärt und seine Wirksamkeit nicht beseitigt (Rn 10) worden ist; bejaht das Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Auch die Vorschrift des § 248 ergänzt § 246; sie durchbricht ebenfalls die Sperrwirkung der §§ 1600d IV BGB, 237 IV, wonach die Rechtswirkungen aus einer Vaterschaftsfeststellung der Vaterschaft grds erst vom Zeitpunkt der rechtskräftigen Feststellung an geltend gemacht werden können und ermöglicht die Geltendmachung laufenden Unterhalts von Mutter und Kind in einem ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Weitere Beteiligte (Abs 1 S 1).

Rn 2 In VA-Sachen sind zumindest auch die Versorgungsträger beteiligt. In Kindschaftssachen ist das gemeinsame Kind der Ehegatten beteiligt, weil dessen Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird (§ 7 II; zur Verfahrensfähigkeit vgl § 9 I Nr 3). Daneben ist der für das Kind bestellte Verfahrensbeistand gem § 158 III 2 als Beteiligter zum Verfahren hinzuzuziehen. Au...mehr