Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 13 [Autor/Stand] Handlungssubjekt, d.h. Täter des Sonderdelikts nach § 380 AO kann nur derjenige sein, dem durch Steuergesetze die Pflicht auferlegt wurde, die Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen (s. Rz. 7). Dies ist derjenige, der selbst oder durch Dritte dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Vermögenswerte aufgrund eines privatrechtlichen Verhältnisses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Bedürftigkeit

Rz. 48 Die Verfahrenskostenhilfebedürftigkeit hängt nach § 115 ZPO vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers ab.[52] Bei der Verfahrensstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB ist nicht auf das Kind, sondern auf den klagenden Elternteil abzustellen.[53] Der Ansatz eines Familieneinkommens ist unzulässig.[54] Zum Einkommen gehören nach der Legaldefinition des § 115 Abs. 1 S. 2 Z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Nahestehende Parteien und De-facto-Agenten

Tz. 166 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10 hat ein Investor darüber hinaus die Art seiner Beziehungen zu dritten Parteien im Allgemeinen zu berücksichtigten und zu beurteilen, ob diese Dritten in seinem Namen handeln, auch wenn keine expliziten vertraglichen Verpflichtungen hierzu bestehen (sog. De-facto-Agenten). Es reicht aus, wenn ein oder mehrere Investoren oder diej...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Anteil an einem Beteiligungsunternehmen und damit zusammenhängende Rechtspositionen

Tz. 26a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Anteil an einem Beteiligungsunternehmen liegt vor, wenn der Investor aufgrund eines vertraglichen oder nichtvertraglichen Engagements schwankenden Renditen aus dieser Einheit ausgesetzt ist (IFRS 12 Appendix A). Der Begriff des Anteils (interest) ist deutlich weiter gefasst als der bloße Anteil an Eigen- oder Fremdkapitalinstrumenten. Al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2.1 Pfändungsschutz

Soweit eine Pfändung des Lohnanspruchs ausgeschlossen ist, ist auch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung unzulässig. Es finden die Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen nach §§ 850 ff. ZPO Anwendung.[1] Deshalb muss der Arbeitgeber, der selbst eine Gegenforderung gegen den Arbeitnehmer hat, den unpfändbaren Teil des Lohns auszahlen. Den Restbetrag seiner Geldf...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.10 Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Übertragungen zu Lebzeiten und steuerliche Folgen

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Halten von Vieh

Rz. 17 Unter Halten von Vieh versteht man allgemein die Betreuung von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Ebenso wie bei der Aufzucht ist das Halten eigenen Viehs ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Unter die Betreuungsleistungen fallen im Wesentlichen die Unterstellung, Fütterung und die Pflege fremden Viehs. Hierbei handelt es sich um die so genannte Pensionsviehha...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Schuhe

Aufwendungen für bürgerliches Schuhwerk bzw. die Anschaffung von Schuhen einer Schuhverkäuferin[1] sind nicht abziehbar. Dies gilt auch für die erhöhten Kosten eines Briefträgers für Anschaffung und Unterhalt von "Arbeitsschuhen".[2] Ebenso werden von der Rechtsprechung die Anschaffungskosten für Schuhe eines Dekorateurs[3] und für die säuregefährdeten Schuhe eines Kfz-Elekt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.3 Besonderheiten bei Werkleistungen und Werklieferungen

Rz. 281 Abschn. 15.8 Abs. 8 UStAE [1] gibt eine Vereinfachungsregelung bei Werkleistungen und Werklieferungen mit ausländischen Auftraggebern. Praxis-Beispiel Überlässt ein ausländischer Auftraggeber einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur Ausführung einer Werkleistung (z. B. Lohnveredelung), oder stellt der ausländische Auftraggeber einem inländischen Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerfreie Umsätze

Rz. 14 Die Vermittlung folgender Umsätze ist stfrei: Umsätze, die unter § 4 Nr. 1a und Nrn. 2 bis 4b, 6 und 7 UStG fallen; vgl. zu den betroffenen Umsätzen Rz. 44; Grenzüberschreitende Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen[1]; Umsätze, die ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden[2]; Lieferungen, die nach § 3 Abs. 8 UStG als im Inland ausgeführt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 25 Der Begriff der Vermittlung ist in § 4 Nr. 5 UStG nicht definiert. Es kann gleichwohl nicht (nur) auf den Begriff des Vermittelns i. S. v. § 652 BGB abgestellt werden. Dieser Terminus verlangt nach der Rspr. des BGH ein Verhandeln mit beiden Vertragsparteien, also mit dem Auftraggeber und dem Dritten, mit dem Ziel, einen Vertrag zustande zu bringen. Vermitteln im umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitere Voraussetzungen

Rz. 34 Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob er im Inland oder Ausland Umsätze bewirkt; die persönliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist auch nicht davon abhängig, ob der Unternehmer im Inland[1] seinen Sitz hat oder dort eine Betriebsstätte unterhält. Die dazu in § 13b Abs. 7 UStG geltenden Regelungen spielen bei § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Vorsteuerabzugsverbot bei bestimmten steuerbefreiten Umsätzen (§ 15 Abs. 2 UStG)

Rz. 358 § 15 Abs. 2 UStG ordnet den Ausschluss des Vorsteuerabzugs an in Nr. 1 bei steuerfreien Umsätzen und in Nr. 2 bei Umsätzen im Ausland, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden. Diese Einschränkung der Neutralität der MwSt im Unternehmerbereich war bereits in der 2. EG-MwSt-Richtlinie v. 11.4.1967 systemkennzeichnend enthalten. Durch dieses Abzugsver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.2 Umgang und Unterhalt

Bettet man dies in eine Vereinbarung gleichzeitig etwa zum Kindesunterhalt ein, kann dies wie folgt formuliert werden. Muster (Vereinbarung von Unterhalt und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts … … erscheinen Herr …, geb. am …, wohnhaft … Frau … geb. …, geb. am …, wohnhaft … ausgewiesen durch …. Die Frage des beurkundenden...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.7 Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell

Die Einordnung des Umgangs im Wechselmodell hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts.[1] Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist. Stellt man den zu zahlenden Unter...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.3 Sonderfall: Die Auskunft über den biologischen Vater (Scheinvaterregress)

Nach Schätzungen sollen 5 % aller Kinder nicht von demjenigen Vater abstammen, der glaubt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Stellt – auf welche Weise auch immer – der Betreffende dann fest, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes ist, mag sich in ihm das Bedürfnis entwickeln, die von ihm für das Kind getätigten finanziellen Aufwendungen vom tatsächlichen Vater ersetzt z...mehr

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Elterliche Sorge / 5.6 Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

In vielen Fällen wird es sinnvoll sein, eine Vereinbarung zur Sorgeerklärung zu schließen. Damit wird nicht nur der Streit um die gemeinsame elterliche Sorge vermieden, die Spannungen sicher noch erhöht. Mit einer solchen Vereinbarung können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die insgesamt zu einer Befriedung führen. Muster (Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge) Verha...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.5 Die Kosten des Umgangs

Die Kosten des Umgangs des barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können nach einer neueren Entscheidung des BGH im Ausnahmefall zur Erhöhung des Selbstbehalts oder zu einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kost...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.2.1 Gewaltfreie Erziehung

Wichtig Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. Zur Definition von "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen. Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlicher Bestrafungen wird jed...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.2 Homologe und heterologe Insemination

Als Insemination bezeichnet man die künstliche Samenübertragung. Bei homologer Insemination stammt der Spendersamen vom Partner. Zum Teil wird dabei unterschieden zwischen Eheleuten und Lebenspartnern. Bei Letzteren wird die Samenspende auch als "quasi homologe Insemination" bezeichnet. Die Unterscheidung macht wenig Sinn, handelt es sich doch um den gleichen Vorgang mit dem e...mehr

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Elterliche Sorge / 5.7 Die Ausgliederung von Teilbereichen

In vielen Fällen wird sich vor allem die Kindesmutter dagegen schützen wollen, dass ihre gemeinsame Lebensführung mit dem Kind infrage gestellt wird. Sind Eheleute miteinander verheiratet, bietet sich regelmäßig einem Ehepartner diese Möglichkeit des Schutzes nicht. Beide Eheleute werden durch Eheschließung gemeinsam sorgeberechtigt für vorgeburtlich oder während bestehender ...mehr

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Elterliche Sorge / 7.2 Die Vereinbarung zur Abänderung

Beteiligte Eltern können sich im Rahmen der Auseinandersetzungen über eine Neuordnung im Rahmen der elterlichen Sorge in jeder Richtung verständigen und einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen. So könnte bei beispielsweise bei erheblicher Gefahr der Abänderung der bisherigen alleinigen elterlichen Sorge eines Elternteils zu alleiniger elterlicher Sorge des anderen Elternt...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.1.2 Vereinbarung einer Vollmacht

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei großer Ortsverschiedenhei...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 2.1 Grundsätze

In der Vorschrift zum Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen als den Eltern nach § 1685 BGB wird auf eine abschließende Aufzählung der umgangsberechtigten Dritten verzichtet.[1] Wenn in § 1685 Abs. 1 BGB die Großeltern und Geschwister als Umgangsberechtigte hervorgehoben werden, so bedeutet das lediglich, dass dieser Gruppe von Verwandten ein Recht auf Umgang auch zuste...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.2 Die zeitlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Eine solche Vollmacht für Dritte kann naturgemäß auch zeitlich begrenzt werden. Planen Eheleute beispielsweise einen Segeltörn um die Welt für ein Jahr und soll das gemeinsame Kind nicht mitkommen, können – bei entsprechendem Einverständnis aller Beteiligter und bei Wahrung des Kindeswohls – entsprechende zeitlich begrenzte Vollmachten etwa den Großeltern gegeben werden. Dies ...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.2 Verfahrensvoraussetzungen

Voraussetzung für das familiengerichtliche Verfahren ist der Antrag eines Elternteils nach erfolglosem Einigungsversuch mit dem anderen Elternteil[1], dessen Konflikt sich auf die elterliche Sorge und dabei nur auf eine einzelne Angelegenheit bezieht[2], die von erheblicher Bedeutung ist.[3] Zum erfolglosen Einigungsversuch hat das OLG Düsseldorf [4] in einem Beschluss vom 19....mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.1 Isolierte Umgangsvereinbarung

Vereinbarungen zum Umgang sind für sich nicht formbedürftig. Sie werden in den überwiegenden Fällen zwischen den Eltern abgesprochen und in der Praxis sich verändernden Bedingungen angepasst. Es ist in Fällen bestehender Spannungen und schwieriger Kommunikation aber sinnvoll, nicht nur grundsätzlich den Umgang des Kindes mit dem nicht überwiegend mit ihm zusammenlebenden Elte...mehr

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Elterliche Sorge / 8.2 Vereinbarungen zum Ruhen elterlicher Sorge

Ist zweifelhaft, ob tatsächlich das Ruhen der elterlichen Sorge anzunehmen ist, bietet sich an, eine Vereinbarung zu treffen, die der gegebenen Situation Rechnung trägt und so wenig einschneidend wie möglich ist. So kann zweifelhaft sein, ob im Falle einer Inhaftierung des Kindesvaters und einer inneren Abwendung der Kindesmutter das Ruhen der elterlichen Sorge anzunehmen ist...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.1 Der Vorname des Kindes

Den Vornamen bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei nichtehelichen Kindern ist die Mutter sorgeberechtigt[1], bei Verheirateten sind es die Eltern. Vier bis fünf Vornamen reichen nach Ansicht der Rspr. aus, 12 sind jedenfalls unzulässig.[2] Die einschlägige Entscheidung des OLG Düsseldorf w...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.1 Die unbeschränkte Vollmacht für Dritte

Die Vollmacht bedarf als Generalvollmacht lediglich eines kurzen Textes. Bei der Ausstellung einer Generalvollmacht muss aber ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer bestehen, da der Vollmachtnehmer zu allen rechtsgeschäftlichen Handlungen mit Wirkung für den Vollmachtgeber in der Lage ist, die dieser vornehmen könnte. Muster (Ert...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.6 Vereinbarungen zum Wechselmodell

Über die Praktizierung des Wechselmodells könnte man naturgemäß auch wie folgt eine Vereinbarung treffen: Wir, die Eheleute M, haben am … die Ehe geschlossen, aus der die beiden Kinder A., 7 Jahre alt, und B., 12 Jahre, hervorgegangen sind. Seit … (Trennung vor acht Monaten) leben wir getrennt in eigenen Wohnungen. Wir haben beide neue Partner. Für unsere Kinder und für uns v...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.4 Vereinbarungen zum Umgang biologischer Väter

Um Streitfälle namentlich zum Schutz der bestehenden Familiensituation zu vermeiden, sollte man sich in geeigneten Fällen bemühen, eine Einigung über die Frage des Umgangs oder der Auskunft herbeizuführen. Liegt nahe, dass auch gerichtlich ein solcher Umgang angeordnet würde, sollte versucht werden, durch eine – verträgliche – Einigung möglichst wenig Spannungen entstehen zu ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.2 Gesonderte Regelung eines Teilbereichs

Es wird Fallkonstellationen geben, in denen die Eltern grundsätzlich darüber einig sind, die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen. Gleichzeitig könnten solche Eltern aber auch erwägen, einen bestimmten Teilbereich doch bei dem anderen Elternteil anzusiedeln. Ebenso, wie Gründe dafür sprechen können, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder als gemeins...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.4 Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge

Die Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge ist vor allem durch Regelung der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Erteilung von Vollmachten für einzelne Bereiche möglich und auch sinnvoll. Streiten sich Eltern jedoch – in entsprechenden gerichtlichen Verfahren – über die Frage gemeinsamer elterlicher Sorge, wird geprüft werden müssen, ob insgesamt di...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.1 Gesonderte Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Gerade hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtskann es Widerstände desjenigen Elternteils geben, der es grundsätzlich als sinnvoll ansehen würde und deshalb bereit wäre, die elterliche Sorge allein auf den anderen Elternteil zu übertragen. Derjenige, der sodann nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist, wird mindestens subjektiv befürchten, dass der andere Elternteil beisp...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.5 Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson – § 1688 BGB

Die Pflegeperson entscheidet in Vertretung des Sorgeberechtigten in Angelegenheiten des täglichen Lebens und ist befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das Kind geltend zu machen und zu verwalten. Weiterhin besteht das Notvertretungsrecht nach § 1629 Abs. 1 S. 4 BGB. Der Inhaber de...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgestaltet sein. Muster (Umgangsvereinbarung ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.1.4 "Eingriffsschwelle" im Sorgerecht: Entscheidungsübersicht

Beispiele für die durchaus sehr unterschiedlich hohen Eingriffsschwellen finden sich beispielhaft in einzelnen Entscheidungen wie folgt: Spannungen zwischen den Eltern Auch unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Erziehungsfragen (Umgangsrecht, Allergiebehandlung des Kindes) zerstören nicht den Grundkonsens für die Beibehaltung der gemeinsamen eSo[1] Trennungsbedingte Spannu...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.3 Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht als Teil der gemeinsamen elterlichen Sorge beiden berechtigten Elternteilen zu. Dieses Recht betrifft die Festlegung des Wohnortes und der Wohnung, aber auch den Aufenthalt bei Dritten, beispielsweise Großeltern, in einem Heim oder Internat.[1] Von einer – ggf. auch stillschweigenden – Übereinkunft der Eltern zum Lebensmittelpunkt des Kind...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.3 Umgang und elterliche Sorge

In Fällen mit erheblichem Spannungspotential und eventuell auch während der Ehe bereits deutlich gewordenen unterschiedlichen Erziehungsgrundsätzen könnte eine ausführliche Vereinbarung wie folgt formuliert werden. Muster (ausführliche Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.3 Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung des Umg...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.3 Vereinbarungen zur heterologen Insemination

Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten. Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein. Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheir...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.2 Vereinbarung für ältere Kinder

Sind Kinder wesentlich älter, entfällt eine grundsätzliche Rahmenvereinbarung zwischen Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht. Wohlverhaltensklauseln werden dann aber bestimmender werden. Den konkreten Umgang bestimmt das Kind selbst. Gleichwohl wird sich der umgangsberechtigte Elternteil jeweils auf die vereinbarten Kontakte einstellen, so dass auch vom Kind zu erwarten ist, ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.6 Verlagerung des Bestimmungsrechts auf das Kind

Ein Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist verfahrensfähig in solchen Verfahren, die seine Person betreffen. Davon sind Verfahren zur elterlichen Sorge nach § 1671 BGB umfasst. Dem Kind steht ein Widerspruchsrecht nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu.[1] In denjenigen Verfahren, in denen das mindestens 14 Jahre alte Kind beteiligt ist oder beteiligt sein will, bedarf e...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.6.1 Änderungen nach dem Namensänderungsgesetz

Praxis-Beispiel Nehmen wir an, dass Frau Bischof nach ihrer Scheidung wieder Kuß-Wallach heißt und eine Namensgleichheit mit dem kleinen Kai erreichen möchte. Hier kann die Mutter nach § 3 Abs. 1 NamÄndG eine Änderung des Kindesnamens in "Kuß-Wallach" beantragen.[1] Da an den Text dieser unscheinbaren Vorschrift schwer heranzukommen ist, soll sie wie folgt zitiert werden: "(1)...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.3.5 Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist.[1] Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man regelmäß...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.3.4.2 Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zusammenleb...mehr