Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Zugangsprobleme

Rz. 17 Die mündlich erklärte Kündigung wird wirksam, wenn sie der Empfänger wahrnimmt – dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine mündliche Erklärung überhaupt wirksam ist (§ 568 Abs. 1 gilt nur für die Wohnraummiete). Die schriftliche Kündigungserklärung, die dem Kündigungsadressaten ausgehändigt wird, erlangt mit der Übergabe Wirksamkeit. Für den üblichen Weg de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.2 Leben in einem Haushalt

Anspruch auf Elternzeit hat der Arbeitnehmer nur, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Es kommt darauf an, dass Arbeitnehmer und Kind auf Dauer angelegt räumlich zusammenleben, also eine häusliche Gemeinschaft bilden. Diese Voraussetzung gilt auch für den Anspruch von Großeltern auf Elternzeit gemäß § 15 Abs. 1a BEEG. Unter dem Begriff des Haushalts i. S. v. § 15 Abs....mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 3. Berücksichtigung einer Abfindung beim Unterhalt und im Zugewinn

Die unterhaltsrechtliche Behandlung schließt die Berücksichtigung der Abfindung im Zugewinnausgleich nicht aus. Dies ist möglich, wenn und soweit der Abfindungsbetrag unterhaltsrechtlich weder zur Sicherung des Bedarfs des anderen Ehegatten oder sonstiger Unterhaltsberechtigter noch des Abfindungsempfängers selbst benötigt wird, was aufgrund einer auf den jeweiligen Stichtag...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträge im einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt; Vergleich auch über nicht anhängige Hauptsache

§§ 51, 41 FamGKG Leitsatz Auch in einem einstweiligen Anordnungsverfahren sind fällige Beträge bei der Bemessung des Verfahrenswertes – ggf. hälftig – zu berücksichtigen. Schließen die Beteiligten in einem einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt einen Vergleich über die endgültige Unterhaltszahlung, so ergibt sich neben dem Verfahrenswert für die einstweilige Anordnung ...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / IV. Vorläufige Vollstreckbarkeit von Unterhaltsbeschlüssen

Nach § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG soll das Gericht die sofortige Wirksamkeit anordnen, soweit eine Endentscheidung eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt enthält. Die Formulierung umfasst laufenden wie rückständigen Unterhalt. Die Ausgestaltung des § 116 Abs. 3 S. 3 FamFG als Sollvorschrift bringt die Bedeutung des Unterhalts zur Sicherung des – laufenden – Lebensbedarfs z...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle

Rz. 7 Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Die Düsseldorfer Tabelle (DT) hat keinen Gesetzesrang, sondern dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung über den Unterhalt, insbesondere für den Kindesunterhalt. Eine Anpassung erfolgt grundsätzlich jährlich. Jedes Oberlandesgericht ergänzt die eigentliche Tabelle um unterhaltsre...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 6. Ehegattenunterhalt nach Aufhebung der Ehe

Einen in der Praxis wohl seltenen Fall behandelt das OLG Hamm, in dem es um nachehelichen Unterhalt nach Aufhebung einer bigamischen Ehe ging. Wird eine Ehe wegen Verstoßes gegen das Verbot einer Doppelehe aufgehoben, besteht gemäß § 1318 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 1570 BGB analog ein Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt. Auch bei Bösgläubigkeit der Eh...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / XI. Verfahrenswert in Unterhaltssachen bei Antragserweiterung und vorgeschaltetem VKH-Prüfungsverfahren

Aus Kostengründen ist der Verfahrenswert in Unterhaltssachen von besonderer Bedeutung. Problematisch ist, welche zwölf Monate für den laufenden Unterhalt maßgebend sind, wenn zuvor ein Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vorgeschaltet war, und welche Konsequenzen hat es, wenn im Laufe des Verfahrens die Anträge erweitert werden. Dazu hat das OLG Celle folgend...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens auf Unterhalt Im Gegensatz zu den Vorgängervorschriften des GKG und des RVG enthält das FamGKG keine besonderen Wertvorschriften für einstweilige Anordnungsverfahren. Das bedeutet, dass zunächst einmal der Hauptsachewert zu ermitteln ist. Hiernach ist dann gem. § 41 S. 1 FamGKG zu prüfen, ob die einstweilige Anordnung...mehr

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FF 09/2023, Naturalunterhal... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Senat lässt sich bei seiner Absicht nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG zu verfahren, von folgenden Überlegungen leiten: [2] Eine mündliche Verhandlung hat bereits in erster Instanz stattgefunden. Weitere Erkenntnisse sind nicht zu erwarten. II. [3] Das Amtsgericht – Familiengericht – Leer hat mit angefochtenem Beschluss u.a. unter Ziffer III. den Antragsteller verp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 5. Verwirkung titulierten rückständigen Kindesunterhalt

Unterhalt dient der Befriedigung eines aktuellen Unterhaltsbedürfnisses. Unterlässt der Unterhaltsbedürftige Bemühungen zur Realisierung seines Unterhalts, erweckt er den Eindruck, auf Unterhalt nicht angewiesen zu sein. Dies kann dem Unterhaltspflichtigen Veranlassung geben, sich hinsichtlich vergangener Unterhaltszeiträume auf Verwirkung zu berufen. Eine Verwirkung kommt n...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / II. Verfahrenswert

Der Wert für das Anordnungsverfahren beträgt 101.059,01 EUR. Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist die Unterhaltsforderung für die ersten zwölf Monate zu berücksichtigen. Hinzuzurechnen sind gem. § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG die bei Einreichung des Antrags fälligen Beträge – hier der bei Antragseinreichung fällige Unterhalt für den Monat Februar 2023. Insgesamt beträgt der Unterhalt d...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 2. Kindesunterhalt im Wechselmodell, Leistungsunfähigkeit eines Elternteils

Der Unterhaltsbedarf bemisst sich im Fall des paritätischen Wechselmodells nach den bedarfsprägenden beiderseitigen Einkommen der Eltern, denn kein Elternteil ist von der Barunterhaltspflicht befreit. Der Kindesbedarf umfasst neben dem sich daraus ergebenden – erhöhten – Bedarf auch die Mehrkosten des Wechselmodells (vor allem Wohn- und Fahrtkosten). Dies führt dazu, dass de...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 2 Anmerkung

Alea iacta est – mit dem vorstehenden Beschluss hat der BGH die kurze Kontroverse um die Reichweite des zum 1.7.2017 neu eingeführten § 7a UVG beendet und die erstmals in einer Beschwerdeentscheidung vom OLG Düsseldorf vertretene Auffassung bestätigt, dass sich aus § 7a UVG ein zugleich dem Schuldnerschutz dienendes Verfahrenshindernis ergebe. Erst aus dem Rückblick auf die E...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / II. Unterhaltsrechtsverhältnis des volljährigen Kindes

Beim Unterhalt eines volljährigen Kindes steht der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt im Vordergrund. 1. Ausbildungsunterhalt und Gegenseitigkeitsverhältnis Der aus § 1610 Abs. 2 BGB folgende Anspruch eines Kindes auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Begabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung ist vom Gegenseitigkeitsprinzip geprägt. Der ...mehr

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§ 1 Allgemeines / A. Muster: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte

Rz. 1 Muster 1.1: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte Muster 1.1: Kosten des Rechtsanwalts und Streitwerte _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben mich als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in Ihrer Angelegenheit beauftragt und möchten nun erfahren, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen. Die Gebühren der Rechtsanw...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / Leitsatz

Auch in einem einstweiligen Anordnungsverfahren sind fällige Beträge bei der Bemessung des Verfahrenswertes – ggf. hälftig – zu berücksichtigen. Schließen die Beteiligten in einem einstweiligen Anordnungsverfahren auf Unterhalt einen Vergleich über die endgültige Unterhaltszahlung, so ergibt sich neben dem Verfahrenswert für die einstweilige Anordnung ein Vergleichsmehrwert i...mehr

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§ 6 Familienrecht / B. Muster: Trennung

Rz. 2 Muster 6.2: Trennung Muster 6.2: Trennung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie tragen sich mit dem Gedanken, sich von Ihrem Ehegatten zu trennen. In diesem Zusammenhang sind einige Dinge zu regeln, zu denen ich Ihnen die notwendigen Gesichtspunkte an die Hand geben möchte: 1. Trennung und Trennungsjahr Eine einvernehmli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Labus, Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Stuhrmann, Versorgungsausgleich in einkommensteuerlicher Sicht, DStR 1977, 468; Meincke, Die steuerlichen Folgen des neuen Ehe- und Familienrechts, StKongrR 1978, 389; Biergans, Die einkommensteuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs, DB 1979, 955; Glade, Die einkommensteuerliche Beurteilun...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 1. Behandlung der vorhandenen Abfindung

Hat der Unterhaltspflichtige nach dem – unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbaren – Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten und hat er im Anschluss daran eine neue Arbeitsstelle mit dauerhaft geringerem Einkommen gefunden, so ist die Abfindung bis zur Höchstgrenze des Bedarfs aufgrund des früheren Einkommens grundsätzlich für den Unterhalt zu verwenden. Ob eine Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2.1 Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine gemeinnützige Eigengesellschaft

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wird ein gemeinnütziger BgA (Eigenbetrieb) in eine Eigen-Ges umgewandelt und wes Betriebsgrundlagen bei der jur Pers d öff Rechts zurück behalten, werden bei der jur Pers d öff Rechts die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung nicht gezogen (s Vfg der OFD Hannover v 23.07.1998, FR 1998, 911). In diesen Fällen treten im Vergleich zu dem vor d...mehr

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FF 09/2023, Mitgliederumfra... / 1. Kindesunterhalt

Auf die Frage, wie häufig die Erhaltung bzw. Erlangung eines Anspruches auf Kindesunterhalt für den eigenen Haushalt bei sorge- und umgangsrechtlichen Konflikten in der jeweiligen anwaltlichen Praxis eine Rolle spielt, gaben 74 % der Teilnehmer an, dies sei oft der Fall. Für 5 % der Kolleginnen und Kollegen war das unterhaltsrechtliche Interesse der Mandanten in kindschaftsr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Rechtsfolgen einer nicht begünstigten dauerdefizitären Tätigkeit

Tz. 37 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Annahme einer vGA scheidet nur im Falle eines Verlustes des BgA aus einem Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG aus. Handelt es sich bei dem dauerdefizitären Geschäftsbereich des BgA jedoch nicht um ein "begünstigtes" Dauerverlustgeschäft im oa Sinne, sind hierauf die allg Grundsätze über die vGA anzuwenden. Dies ergibt sich daraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / VII. Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines Titels auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Die nachfolgende Entscheidung des BGH (Senat für Urheberrecht) lenkt den Blick auf das Verhältnis von Auskunft und eidesstattliche Versicherung und enthält vielfache Aussagen, die auch im Rahmen der Auskunftsverfahren zum Unterhalt oder Zugewinn Beachtung verdienen. Die §§ 95, 120 FamFG verweisen auf die Vorschriften der ZPO Dem Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung ein...mehr

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AGS 09/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Burhoff mit der anwaltlichen Vergütung in strafrechtlichen Berufungsverfahren. Lissner (S. 392) berichtet über Aktuelles zur Beratungshilfe und gibt Zukunftsausblicke. Immer wieder wird in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldsachen darüber gestritten, ob von der Mittelgebühr oder von unterdurchschnittlichen Gebührenbeträgen auszugehen ist. Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

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FF 09/2023, As time goes by

Inge Saathoff 30 Jahre gibt es sie nun schon, unsere Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Eine Menge Reformen haben wir in dieser Zeit in unserer Praxis schon umsetzen müssen und erwarten, angesichts der ständigen Veränderungen in der Gesellschaft auch weiterhin dringend notwendige Anpassungen. Auch die Arbeitsgemeinschaft selbst ist in dieser Zeit erheblich gewachsen, hat sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Einbringungsfolgegewinn/-verlust

Tz. 197 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Fall der Einbringung in eine bereits bestehende Pers-Ges kann sich ein Gewinn (oder Verlust) aus der Übernahme des BV iRd Einbringung iSd § 24 UmwStG ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Dies ist insbes durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten denkbar (Konfusion von eingebrachtem un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

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§ 6 Familienrecht / A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

Rz. 1 Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könn...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / II. Abänderung von Vergleichen; Darlegungserfordernisse zur Zulässigkeit eines Abänderungsantrags

Abänderungsverfahren zum Unterhalt stellen die Praxis vor die unterschiedlichsten Problemlagen. Wie in den Abänderungsverfahren nach § 238 FamFG, die sich gegen gerichtliche Unterhaltsbeschlüsse richten, gilt es auch bei Abänderung von Unterhaltsvergleichen die verfahrensrechtliche Hürde der Zulässigkeit des Abänderungsbegehrens zu überwinden. Wie die nachfolgenden Entscheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Angehörige

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Arbeitsverträge zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern gelten die zum Ehegattenarbeitsverhältnis wiedergegebenen Grundsätze entsprechend, s BFH BStBl III 1958, 294; BStBl II 1987, 121; 1993, 834; 1998, 149. Arbeitsverträge mit Kindern unter 15 Jahren, die noch in vollem Umfang schulpflichtig sind (§§ 2, 5, 7 ArbSchG), sind zivi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / V. Statusverfahren und Verfahren nach § 237 FamFG

Ein Unterhaltsverfahren kann nach § 237 FamFG auch dann mit einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren verbunden werden, wenn dieses wiederum mit einer Vaterschaftsanfechtung verbunden ist, derzeit also eine rechtliche Vaterschaft für das Kind besteht. § 179 Abs. 1 FamFG erlaubt die Verbindung von Abstammungssachen, die dasselbe Kind betreffen. Daher können auch ein Vaterschaf...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / D. Aktivierung eines Unterhaltsanspruchs

In allen Unterhaltsrechtsverhältnissen bedarf der Unterhaltsanspruch der Geltendmachung/Aktivierung. Diese geschieht nach Maßgabe des § 1613 BGB, in der Praxis überwiegend durch ein Auskunftsverlangen. Dessen ordnungsgemäße Erfüllung setzt den Unterhaltsberechtigten in die Lage, Grund und Höhe des Unterhaltsanspruchs besser zu ermitteln und danach – wie in der Abfolge gebote...mehr

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AGS 09/2023, Fällige Beträg... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Februar 2023 beim FamG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Verlangt wurde beginnend jeweils ab Februar 2023 die Zahlung von Trennungsunterhalt i.H.v. 10.746,02 EUR sowie Kindesunterhalt für die beiden gemeinsamen Kinder i.H.v. jeweils 2.400,76 EUR. Zusätzlich wurde beantragt, dem Antragsgegner aufzugeben, einen Verf...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im Juli 2013 geborenen Tochter C., die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht in Hö...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / VIII. Keine Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Blick auf § 1578b BGB im Verfahrenskostenhilfeverfahren

Ob die Voraussetzungen der Befristung oder Herabsetzung des Unterhalts des nachehelichen Unterhaltsanspruchs gegeben sind, ist im Verfahrenskostenhilfeverfahren im Regelfall nicht Gegenstand der Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung für einen innerhalb des Scheidungsverfahrens geltend gemachten nachehelichen Unterhaltsanspruch. Ausreichend ist, wenn die tatbesta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Versorgungsbetriebe

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Versorgungsbetriebe iSd § 4 Abs 3 KStG sind nur Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- oder Wärmeversorgung, nicht jedoch zB Betriebe, die ein Telekommunikationsnetz zur Verfügung stellen (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 9 und Rn 13; krit hierzu s Belcke/Westermann, BB 2012, 2473 und s Bittscheidt/Weste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufgr der in § 8 Abs 1 S 2 KStG enthaltenen Klarstellung, dass auch bei einem BgA, der nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, ein Einkommen zu ermitteln ist (s § 8 Abs 1 KStG Tz 486ff), stellt sich die Frage, ob aufgr einer solchen dauerdefizitäre Tätigkeit des BgA eine vGA an seine Träger-Kö anzunehmen ist (s Tz 3ff). Nach dem Willen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.22.2 Aufteilung des Ergebnisses (§ 22 Absatz 2 BsGaV)

274 § 22 Absatz 2 Satz 1 BsGaV lässt für den globalen Handel mit Finanzinstrumenten eine anteilige Aufteilung der steuerlich realisierten und nichtrealisierten Ergebnisse nach einem sachgerechten Aufteilungsschlüssel zu, wenn die unternehmerischen Risikoübernahmefunktionen bezogen auf verschiedene Finanzinstrumente über ein globales Buch in mehreren Bankbetriebsstätten ausg...mehr

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zfs 09/2023, Hemmung der Ve... / 1 Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Berufshaftpflichtversicherung als Architekt unterhält, begehrt Deckung, nachdem er von einem Bauherrn am 14.4.2008 wegen mangelhafter Leistungen in Anspruch genommen worden ist. Am 13.5.2009 lehnte die Bekl. die Deckung ab. Nachdem der Kl. am 18.11.2013 eine der Bekl. am 27.1.2014 zugestellte Klage auf Gewährung von Versicherungsschutz erhoben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vorbehalt des Spendenabzugs

Tz. 21 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufgr des § 10 Nr 1 S 2 KStG bleibt der Spendenabzug (§ 9 Abs 1 Nr 2 KStG) vom Abzugsverbot ausgenommen. Hierdurch soll klargestellt werden, dass der Spendenabzug nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil die Kö mit der Spende zugleich satzungsgem vorgeschriebene Zwecke verfolgt. Die Einführung des S 2 in § 10 Nr 1 KStG geht auf die BFH-Rspr (s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der KGaA gemäß § 278 Abs 1 AktG ist zwischen dem unbeschränkt haftenden Komplementär und den übrigen Kommanditaktionären, die an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, zu unterscheiden. Der Gewinn aus der Veräußerung des gesamten Anteiles eines Komplementärs einer KGaA wird dem Gewinn aus der Veräußerung des ganzen Gewerbeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.22.3 Anzuwendende Verrechnungspreismethode (§ 22 Absatz 3 BsGaV)

276 § 22 Absatz 3 BsGaV enthält eine widerlegbare Vermutung, dass in Fällen des globalen Handels mit Finanzinstrumenten auf der Grundlage der übernommenen unternehmerischen Risikoübernahmefunktionen vorrangig die Restgewinnaufteilungsmethode (s. auch OECD-Leitlinien, Tz. 2.121 ff. – Residual Profit Split) anzuwenden ist. Denn diese Methode ist am besten geeignet, den funkti...mehr