Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Konfliktmanagement / 3 Konfliktstile

Ist ein Konflikt entstanden, gehen Menschen höchst unterschiedlich mit der Situation um, was dazu beiträgt, dass das Thema sehr komplex ist. Die Reaktion auf eine derartige Komplexität ist regelmäßig der Versuch, durch Kategorisierungen das Thema greifbarer zu machen. So verwundert es nicht, dass auch zu der Frage, wie Menschen mit Konflikten umgehen, verschiedene Kategorisi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Kündigungsgrund

Rz. 81 Der AP kann den Prüfungsauftrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihm die Fortsetzung seiner Tätigkeit nicht zugemutet werden kann. Rz. 82 Persönliche Differenzen zwischen AP und prüfungspflichtigem Unt berechtigen i. d. R. nicht zur Kündigung.[1] Rz. 83 Sachliche Differenzen über die zutreffende Beurteilung des Prüfungsobjekts sind ebenfalls kein zulässiger Kündigungs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Fiktion der Bestellung des Jahresabschlussprüfers zum Konzernabschlussprüfer (Abs. 2)

Rz. 49 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Abschlussprüfer (AP) des Jahresabschlusses des MU i. d. R. auch den Konzernabschluss prüft. Der AP des Jahresabschlusses gilt als zum Konzernabschlussprüfer gewählt, wenn keine separate Wahl erfolgt (Wahl kraft Fiktion, § 318 Abs. 2 Satz 1 HGB). Für eine Prüfung des Konzernabschlusses durch den AP des MU spricht, dass er die Ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Vorlagepflicht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 37 Die gesetzlichen Vertreter des MU haben dem Konzernabschlussprüfer folgende Unterlagen vorzulegen: Konzernabschluss, Konzernlagebericht, Jahresabschlüsse der TU, Lageberichte der TU, Prüfungsberichte der Abschlussprüfer von prüfungspflichtigen oder freiwillig geprüften Jahresabschlüssen oder Handelsbilanz II der TU. Rz. 38 Die Vorlagepflicht besteht unmittelbar nur für die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Reichweite

Rz. 45 Die in § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB dem Abschlussprüfer auferlegte Verschwiegenheitspflicht ist ein zentraler Eckpfeiler zum Schutz der geprüften Ges. (Rz 7). Sie ist daher umfassend und weit auszulegen und bezieht sich grds. auf alles, was der Abschlussprüfer (und die übrigen der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Personen vgl. Rz 20) i. R. d. Durchführung der Abschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unparteilichkeit

Rz. 41 Die Abschlussprüfung dient insb. dem öffentlichen Interesse. Daher bestimmt § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass eine Abschlussprüfung unparteiisch durchzuführen ist, womit v.a. gemeint ist, dass der Abschlussprüfer nicht allein die Interessen der zu prüfenden Ges. und deren Organe im Auge haben darf.[1] Rz. 42 § 28 BS WP/vBP stellt klar, dass Unparteilichkeit bedeutet, keine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Haftsummen (Abs. 2)

Rz. 93 § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Haftungsobergrenze für den Abschlussprüfer vor. Diese greift nur für fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht bei Vorsatz (Rz 79) sowie durch die Änderungen des FISG[1] in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit. Ist eine WPG/BPG als Abschlussprüfer bestellt und handelt einer ihrer Mitarbeiter bei einer Pflichtverletzung vorsätzlich, so h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.7.1 Spezielle Rechtfertigungsgründe bei unmittelbarer Benachteiligung

§ 10 AGG wegen des Alters § 10 AGG regelt die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung wegen des Alters. Ungeachtet des § 8 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Sozialpläne können beispielsweise gestaffelte Abfindungsregelungen enthalten, die wesentlich vom Alte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Erläuterungen zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 48 Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns ist zusammen mit den daraus resultierenden wesentlichen Chancen und Risiken bzgl. der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus Sicht der Konzernleitung in einem Prognosebericht zusammenzufassen.[1] Der Prognosebericht hat alle wesentlichen Entwicklungen und Tendenzen des Konzerns zu berücksichtigen. Die künftigen Entwicklun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Kreis der Verpflichteten

Rz. 20 § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB präzisiert den Kreis der durch die Vorschrift verpflichteten Personen. Danach sind vom Pflichtenrahmen des § 323 HGB direkt erfasst: der Abschlussprüfer, die Gehilfen des Abschlussprüfers und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft. Rz. 21 Abschlussprüfer i. S. d. Vorschrift ist der gem. § 318 HGB bestellt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck

Rz. 4 § 320 HGB soll sicherstellen, dass der Abschlussprüfer alle Informationen, Unterlagen und Auskünfte erhält, damit er eine ordnungsgemäße Abschlussprüfung durchführen kann. Die Vorschrift sichert dem Abschlussprüfer die für eine unabhängige und gewissenhafte Abschlussprüfung erforderliche starke Position ggü. den gesetzlichen Vertretern. Eine ordnungsgemäße Abschlussprü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

Rz. 176 I. R. d. Berichtspflichten nach Abs. 2 Satz 1 hat der Abschlussprüfer zu folgenden Bereichen Ausführungen in den Prüfungsbericht aufzunehmen: Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag, Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse, Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses. Rz. 177 Bzgl. des Konsolidierungskreises ist – da entsprechende Ang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Prüfungsurteile

Rz. 129 Bei der Nennung des geprüften Unternehmens ist die Firma des MU, das den Konzernabschluss aufstellt, anzugeben. Die Beschreibung des Prüfungsgegenstands erfolgt durch Hinweis auf den Konzernabschluss und Konzernlagebericht, anstelle Jahresabschluss und Lagebericht. Die Bestandteile des Konzernabschlusses sind zu nennen, d. h. gem. § 297 Abs. 1 HGB Konzernbilanz, Konz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck

Rz. 6 § 323 HGB enthält spezielle zivilrechtliche Regelungen, die tw. "Sondervertragsrecht" für den Prüfungsvertrag zwischen Abschlussprüfer und geprüfter Ges. darstellen.[1] Der Pflichtenrahmen des Abschlussprüfers bestimmt sich dem Grund nach bereits aus den zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 675 Abs. 1, 631, 633, 242 BGB); gleiches gilt für die Haftung (§ 280 Abs. 1 BGB). ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 102 Die im Lagebericht anzugebenden Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung betreffen zukunftsgerichtete Aussagen. Regelmäßig sind hiervon der Prognose- und Risikobericht erfasst. Rz. 103 Der frühere Nachtragsbericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F. wurde im Zuge des BilRUG durch eine Verlagerung in den Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) abgelöst. Rz. 104 Eine umfassende Prü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 323 HGB regelt die Pflichten des Abschlussprüfers bei der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen und kodifiziert Haftungsregelungen bei etwaiger Pflichtverletzung des Abschlussprüfers. Der Pflichtenrahmen des gesetzlichen Abschlussprüfers umfasst demnach: die Abschlussprüfung gewissenhaft und unparteiisch durchzuführen (Abs. 1 Satz 1), die Verschwiegenheitspf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Risiken bei Finanzinstrumenten (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 67 Sind Finanzinstrumente wesentlicher Bestandteil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unt, sind hierüber Angaben im Konzernlagebericht erforderlich.[1] Die Angaben zu Risiken der Finanzinstrumente sollten getrennt von den sonstigen Risiken erfolgen, können aber in dem Risikobericht integriert werden, solange das die Klarheit und Übersichtlichkeit nicht beeinträcht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Geltendmachung des Einsichtsrechts (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 17 Die gesetzliche Formulierung, wonach sich das Einsichtsrecht "gegen denjenigen (richtet), der die Prüfungsberichte in seinem Besitz hat", lässt bewusst mehrere Möglichkeiten offen. Der Anspruch könnte sich demgemäß richten gegen den Insolvenzverwalter, sonstige Personen, die den Prüfungsbericht für die Ges. verwahren, den Abschlussprüfer, andere Personen, die Prüfungsberi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Widerspruchsrecht (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 39 Die Vorschrift eröffnet ein Widerspruchsrecht, das im Regelfall mehreren Personen zusteht, nämlich dem Insolvenzverwalter und den gesetzlichen Vertretern der insolventen Ges. Jede dieser Personen hat ein eigenes Widerspruchsrecht und darf dieses unabhängig von den anderen Widerspruchsberechtigten ausüben. Praxis-Beispiel Über das Vermögen der T-GmbH wird im August 01 d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Einsichtnehmende (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 45 Die Vorschrift verpflichtet alle Einsichtnehmenden zur Verschwiegenheit über sämtliche bei der Einsichtnahme gewonnenen Erkenntnisse. Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht somit nicht nur für einsichtnehmende Gläubiger oder Gesellschafter, sondern auch für von diesen beauftragte WP/vBp (Rz 7). Rz. 46 Die Verschwiegenheitsverpflichtung ergänzt das Widerspruchsrecht...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4 Unternehmen

4.1 Umfang des Unternehmens Das Unternehmen umfasst nach der gesetzlichen Definition die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Neben dem Unternehmen hat eine natürliche Person einen Privatbereich, der die Wohnung, die Familie usw. umfasst. Aber auch Gesellschaften haben einen nichtunternehmerischen Bereich, er wird allerdings nicht als Privatbereich b...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 8.5 Orte der sonstigen Leistung bei B2B-Geschäften

Bei der Ortsbestimmung von Dienstleistungen zwischen Unternehmern ist zuerst zu überprüfen, ob die Dienstleistung insbesondere unter eine Ausnahmeregelung fällt. Anbei eine Auswahl von Ausnahmeregelungen: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei kurzfristiger Vermietung von Beförderungsmitt...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.2 Einheit des Unternehmens

Im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht, das verschiedene eigenständige Einkunftsarten kennt, wie z. B. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, kennt das Umsatzsteuergesetz nur ein Unternehmen des Unternehmers. Jeder Unternehmer kann zwar mehrere Betriebe, aber immer nur ein einziges Unternehmen haben (Ei...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.6 Unternehmensvermögen

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, über die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Unternehmen oder zum Privatbereich (nichtunternehmerischer Bereich) zu entscheiden. Allerdings besteht eine gesetzliche Einschränkung: Danach gilt die Lieferung eines Gegenstandes nicht als für das Unternehmen ausgeführt, wenn ihn der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.4 Grund- und Hilfsgeschäfte

Erfolgen Leistungen vom Unternehmensbereich an Dritte gegen Entgelt, werden diese im Rahmen des Unternehmens ausgeführt. Leistungen vom Unternehmensbereich liegen stets vor, wenn es sich um folgende Geschäfte handelt: Grundgeschäfte, d. h. Geschäfte, die den eigentlichen Geschäftsbetrieb des Unternehmers darstellen, z. B. Bäcker verkauft Brot, Pkw-Händler verkauft Pkw, Möbelh...mehr

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Employer Branding / 2 Ziele

Neben der Bedeutung von Employer Branding für Unternehmen, ist es wichtig, die spezifischen Ziele zu betrachten, die mit einer starken Arbeitgebermarke verfolgt werden. Diese Ziele dienen als Grundlage für alle Maßnahmen im Employer Branding und unterstützen die gezielte Planung und Umsetzung von Strategien. Im Folgenden werden die wesentlichen Ziele des Employer Brandings d...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.4 Vorsteuerabzug bei Leistungen i. S. d. § 13 b UStG

Soweit der Unternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner wird (Reverse-Charge-Verfahren), kann er diese Steuer i. d. R. in der gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehen, wenn die empfangenen Leistungen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.[1] Hierunter fallen insbesondere die EU-B2B-Grundregeldienstleistungen mit Ort beim Leistungsempfänger sowie ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 9.1 Allgemeines

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[1] gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[2]: Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats; der Erwerber ist Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, oder eine juristische Person, die nicht Unterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne erzielt werden. Ein Zweckbetrieb is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 4.2 Externe Maßnahmen

Externe Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren und neue Talente anzusprechen. Sie helfen dabei, das Arbeitgeberimage in der Öffentlichkeit zu positionieren.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 4.1 Umfang des Unternehmens

Das Unternehmen umfasst nach der gesetzlichen Definition die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Neben dem Unternehmen hat eine natürliche Person einen Privatbereich, der die Wohnung, die Familie usw. umfasst. Aber auch Gesellschaften haben einen nichtunternehmerischen Bereich, er wird allerdings nicht als Privatbereich bezeichnet. Der nichtunterne...mehr

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Auslandsrechnung bei Verkau... / 1 Besonderheiten bei Rechnungen aufgrund von Verkäufen in EU-Mitgliedstaaten

Verkäufe an Unternehmen, die sich in einem EU Mitgliedstaat befinden, stellen innergemeinschaftliche Lieferungen dar. Diese sind dann umsatzsteuerfrei[1], wenn etliche – teils recht umständliche – Formalitäten erfüllt sind. Bürokratische Erleichterungen wären hier sicherlich – wie in vielen anderen Bereichen des Steuerrechts – wünschenswert. Zu den wichtigsten gehört die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.2 Sachliche Voraussetzungen

Umsatz an andere Unternehmer Umsatz für das Unternehmen des anderen Unternehmers. Der Verzicht ist nur bei Leistungen an andere Unternehmer möglich. Deshalb ist bei den unentgeltlichen Wertabgaben und bei Umsätzen an Nichtunternehmer ein Verzicht auf die Steuerbefreiungen nicht möglich. Die Leistung muss an das Unternehmen des anderen Unternehmers gerichtet sein. Bei einem Ums...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding / 1 Begriff

In einem zunehmend wettbewerbsorientierten Arbeitsmarkt wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Dies ist entscheidend, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter langfristig zu binden. Employer Branding spielt dabei eine zentrale Rolle. Es umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, das Image eines U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 12.1.2 Leistung für Zwecke des Unternehmens

Der Unternehmer kann die Vorsteuer nur dann abziehen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Ist die Leistung nicht für das Unternehmen, sondern für den Privatbereich (nicht unternehmerischer Bereich) ausgeführt worden, liegen die Voraussetzungen nicht vor. Nach der neueren Rechtsprechung des BFH müssen die Leistungen für die wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 3.3 Selbstständigkeit

Eine Tätigkeit wird nicht selbstständig ausgeübt, soweit natürliche Personen einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Derjenige, der als Arbeitnehmer i. S. des Lohnsteuerrechts tätig ist, kann kein Unternehmer sein. Es gelten hier aus Praktikabilitätsgründen die Abgrenzungskriterien des Lohnsteuerrechts. Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Rz. 23 Wegen des Bezugs auf die §§ 51 – 68 AO gilt die Steuerermäßigung nur für die in § 51 AO definierten Körperschaften. Danach sind unter Körperschaften die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten dabei nicht als selbstständige Steuersubjekte.[1] Rz. 24 Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG geht auf eine entsprechende Regelung im UStG 1967 zurück, die im Hinblick auf die damaligen Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht folgenden Wortlaut für die der Steuerermäßigung unterliegenden Leistungen hatte: "die Leistungen der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 12.2 Vorsteuerabzug für die entstandene Einfuhrumsatzsteuer

Der Unternehmer kann auch die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände abziehen, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind.[1] Die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer ist durch einen zollamtlichen Beleg nachzuweisen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 12.1 Grundvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Die Voraussetzungen im inländischen Grundfall für den Vorsteuerabzug sind: Unternehmer Leistungen an das Unternehmen (Eingangsumsatz) Leistungsgeber muss Unternehmer sein Vorliegen einer Rechnung, die die Voraussetzungen der §§ 14, 14 a UStG erfüllt. 12.1.1 Unternehmer als Abzugsberechtigter Nur ein Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (persönliche Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 4.3 Innenumsatz

Warenbewegungen innerhalb des Unternehmens im Inland sind keine Lieferungen, da die Gegenstände nicht in den Verfügungsbereich eines Dritten gelangen. Man bezeichnet einen solchen Vorgang als nichtsteuerbaren Innenumsatz. Hierzu zählt z. B. das Verbringen von Waren in eine andere Betriebsstätte (beachte Ausnahme: innergemeinschaftliche Verbringenstatbestände innerhalb der EU...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle, in denen keine Gemeinnützigkeit vorliegt

Rz. 192 Abfallbeseitigung: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer von entsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegründeten GmbH, die nach ihrer Satzung die Beseitigung und Verwertung von Abfällen "im Dienste des öffentlichen Gesundheitswesens und der Förderung des Umweltschutzes" betreibt, ist kein Zweckbetrieb i. S. d. § 65 AO und damit nicht steuerb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Rz. 155 Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nach § 14 AO eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erforderliche selbs...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 2.1.2 Von der Fahrzeugart abhängige Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Linienverkehr Eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge im Linienverkehr nach § 3 Nr. 6 KraftStG kommt nur für Kraftomnibusse und Pkw mit 8 oder 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie für Kraftfahrzeuganhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug während des Zeitraums, für den die Steuer zu entrichten wäre, zu mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.3 Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

Für die Lieferung von Gas oder Elektrizität gibt es eine Spezialregelung.[1] Bei einer Lieferung von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität an einen Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Gegenstände in deren Lieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Gegenstände von untergeordneter Bedeutung ist, gilt als Ort dieser Lieferung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.7 Ort der unentgeltlichen Wertabgaben

Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG und sonstige Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 9a UStG galten früher als an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wurden diese Leistungen von einer Betriebsstätte ausgeführt, galt die Betriebsstätte als Ort der Leistungen.[1] Die Vorschrift des § 3f UStG wurde jedoch mit Wirkung vom 18.12.2019 aufgehoben. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.4 Begriff der sonstigen Leistung

Eine sonstige Leistung[1] ist eine Leistung, die keine Lieferung ist.[2] Als sonstige Leistung (= Dienstleistung) kommen z. B. in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z. B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs); Vermittlungsleistungen; Eintragung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und äh...mehr