Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Klimarisikoanalyse: Wie Unt... / 4 Empfehlungen aus den ersten Jahren der Anwendung

Die ersten beiden Jahre der Anwendung dieser neuen Berichtsanforderungen brachten zahlreiche Herausforderungen mit sich. Die definierten Anforderungen ließen viel Interpretationsspielraum. Unternehmen waren daher gezwungen, nach eingehender Beschäftigung ihr Vorgehen zu erarbeiten und in vielen Abstimmungsrunden mit ihren Wirtschaftsprüfern zu validieren. Diese Freiheit und ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 43 BetrVG enthält nähere Bestimmungen zu den verschiedenen Formen der Betriebsversammlung. Geregelt werden insbesondere der Zeitraum, in dem die regelmäßigen Betriebs- und Abteilungsversammlungen durchzuführen sind[1], die zeitliche Lage von Abteilungsversammlungen[2], die Voraussetzungen zusätzlicher Betriebsversammlungen[3] sowie die außerordentlichen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs

1 Allgemeines Rz. 1 § 24 KSchG wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der IAO v. 20.4.2013[1] novelliert. Gestrichen wurden die obsolet gewordenen Regelungen für Kapitäne und leitende Angestellte in § 24 Abs. 4 und 5 KSchG a. F. Geändert wurde die Wartefristverlängerung nach § 24 Abs. 3 KSchG (Abs. 2 in der a. F.) sowie die Vorschrift des § 24 Ab...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3 Die außerordentliche Betriebs- und Abteilungsversammlung

Rz. 21 Nach § 43 Abs. 3 BetrVG ist der Betriebsrat berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen. Insgesamt gibt es also 3 Arten der außerordentlichen Betriebsversammlung: Die außerordentliche Betriebsversammlung auf Wunsch des Betriebsrats, die...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6 Berichtspflicht

Rz. 45 Gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat der Arbeitgeber oder sein Vertreter einmal im Kalenderjahr in der Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betri...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.4 Schranken

Rz. 56 Grenzen findet die Berichtspflicht dort, wo Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden. Der Arbeitgeber muss keine Auskünfte über Tatsachen geben, die die arbeitstechnische Seite des Betriebs oder die wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens betreffen, nicht offenkundig sind und aus dem berechtigtem Interesse des Unternehmers geheimgehalten werden sollen. ...mehr

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Erste Entscheidung zu drittstaatlichen Subventionen billigt Durchsuchung eines chinesischen Konzerns

Zusammenfassung Im April 2024 durchsuchte die Europäische Kommission erstmals ein Unternehmen auf Grundlage der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen. Mit Beschluss vom 12.8.2024 hat der Präsident des Europäischen Gerichts den Antrag des betroffenen chinesischen Konzerns auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Er ebnet damit weitreichenden ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.3.3 Stand der Gleichstellung

Rz. 51 Soweit der Arbeitgeber auch über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb berichten soll, ist damit nicht die rechtliche, sondern die tatsächliche Gleichstellung gemeint. Insofern sind in dem Lagebericht etwa der jeweilige Anteil von Männern und Frauen in den einzelnen Hierarchieebenen des Betriebs offenzulegen und Auskünfte über die Berücksichti...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.2 Teilnahmerecht

Rz. 38 Der Arbeitgeber hat zudem ein Recht auf Teilnahme an Betriebs- und Abteilungsversammlungen, soweit es um regelmäßige Versammlungen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG und um zusätzliche Versammlungen nach § 43 Abs. 1 Satz 3 BetrVG geht. Ferner gilt das Teilnahmerecht bei außerordentlichen Betriebs- und Abteilungsversammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers ein...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 43 BetrVG enthält nähere Bestimmungen zu den verschiedenen Formen der Betriebsversammlung. Geregelt werden insbesondere der Zeitraum, in dem die regelmäßigen Betriebs- und Abteilungsversammlungen durchzuführen sind[1], die zeitliche Lage von Abteilungsversammlungen[2], die Voraussetzungen zusätzlicher Betriebsversammlungen[3] sowie die außerordentlichen Betriebsversa...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.1 Einladung/Verständigung

Rz. 36 Nach § 43 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist der Arbeitgeber zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Wie sich jedoch aus § 43 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ergibt, bezieht sich die Einladungspflicht lediglich auf die regelmäßigen Betriebsversammlungen nach § 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BetrVG und die zusätzlichen Betriebsversammlungen nach ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.3.4 Integration ausländischer Arbeitnehmer

Rz. 53 Zu der Integration ausländischer Arbeitnehmer muss sich der Arbeitgeber nur äußern, wenn er ausländische Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt. Ausländische Arbeitnehmer sind dabei nur solche, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und auch nicht als Statusdeutsche i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG anzuerkennen sind. Zu den Informationen können etwa statistische Angab...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Berichtsstandards und EU-Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Rahmen des Green Deals der Europäischen Kommission fördert diese nachhaltiges Wirtschaften; die Offenlegung dieser Bemühungen macht eine eigene Berichterstattung, die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung notwendig. Dazu ver­pflichtet bereits die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) große Unternehmen in der EU, welche von öffentlichem Interesse sind, über Aktivitäten in ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.1 Beschäftigung mit CSR-Initiativen in Fertigungsunternehmen im Nordwesten

Abb. 4: Beschäftigung und Anwendungsgebiete der CSR in Fertigungsunternehmen[1] Die Mehrheit der 100 befragten Unternehmen hat ihren Sitz in Niedersachsen (94 %); nur 6 % in Bremen. Etwa die Hälfte der Unternehmen (56 %) beschäftigt zwischen 20 und 49 Mitarbeitende. Ein weiteres Drittel (32 %) fällt in die Größen­klasse zwischen 50 und 249 Beschäftigten. 12 % der befragten Un...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Zusammenfassung

Nachhaltigkeitsmanagement ist ein zentrale Herausforderung an Fertigungsunternehmen, soll industrielle Wertschöpfung in Deutschland wettbewerbsfähig bleiben. Über die Nachhaltig­keits­bericht­erstattung legen Unternehmen ihre Ziele und Maßnahmen offen. Diese Berichterstattung wird sowohl in Bezug auf den Teilnehmerkreis als auch den Umfang nun deutlich ausgedehnt. Die vor­ge...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4 Rechtstellung des Arbeitgebers

4.1 Einladung/Verständigung Rz. 36 Nach § 43 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ist der Arbeitgeber zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Wie sich jedoch aus § 43 Abs. 3 Satz 2 BetrVG ergibt, bezieht sich die Einladungspflicht lediglich auf die regelmäßigen Betriebsversammlungen nach § 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BetrVG und die zusätzlichen ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5 Streitigkeiten

Rz. 57 Bei Streitigkeiten über die Zulässigkeit, Einberufung und Durchführung von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen entscheidet das Arbeitsgericht gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbGG im Beschlussverfahren. Das Gleiche gilt für Streitigkeiten über die Zuständigkeit und Kosten der Versammlung und für die Erstattung der Tätigkeits- oder Lageberichte.mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.3 Inhalte

4.6.3.1 Personalwesen Rz. 49 Zum Personalwesen zählen neben Auskünften über den Personalbestand, bestehende Fluktuationen und Darstellung der Belegschaftsstruktur, die Personalplanung, -beschaffung, -organisation und -führung ebenso wie personalpolitische Fragen allgemeiner Art sowie berufsbildende Maßnahmen. Dabei ist dem Begriff des Personalwesens zu entnehmen, dass es sich...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5.3 Ökologische Kennzahlen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (NKPIs)

Die Integration von Nachhaltigkeitsberichterstattung und Controlling mit den jeweils ver­wendeten Kennzahlen bzw. NKPIs, um eine doppelte Berichterstattung in den Unternehmen zu ver­meiden, ist für das Controlling folglich von besonderem Interesse. Die Verwendung dieser Kenn­zahlen soll daher abschließend betrachtet werden. Lediglich 23 der 100 befragten Unternehmen arbeiten...mehr

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ESG-Controlling für KMU: Le... / 2 Fünf Vorteile von ESG-Controlling für KMU

ESG ist kein Trend. Es ist eine Frage der unternehmerischen Verantwortung, was sich in Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen, Produkten und gelebter Unternehmensethik niederschlägt. Es geht darum, langfristig Werte zu schaffen, Ressourcen zu schonen und Risiken zu minimieren. Nachhaltigkeit bietet dabei die Möglichkeit zur Differenzierung im Markt. Ein strategisch fundiertes,...mehr

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ESG-Controlling für KMU: Le... / 6 In vier Handlungsschritten zum strategisch fundierten Nachhaltigkeitscontrolling

Für ein strategisch fundiertes Nachhaltigkeitscontrolling empfiehlt sich für Kleinbetriebe folgende Vorgehensweise: Erstellen Sie eine Liste von Themen, die aus Ihrer Sicht als Nachhaltigkeitsperspektiven abzudecken sind (betriebsinternes Nachhaltigkeits-Assessment). Für eine solche Themenliste empfiehlt sich ein Blick in die verschiedenen Regelwerke zum Nachhaltigkeitsmanage...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3 Antragsrecht der Gewerkschaft

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 4 BetrVG kann die im Betrieb vertretene Gewerkschaft verlangen, dass der Betriebsrat die Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einberuft, wenn im vorangegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung stattgefunden hat. Gemeint ist damit die erste oder zweite Hälfte des Jahres. Es reicht also nicht aus, dass die letzte Versammlung länge...mehr

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Risikomanagement: Krisenprä... / 4.2 Unternehmensprozesse als Schlüssel zur Resilienz

Jedes gut geführte Unternehmen verfügt über wohldefinierte und praxiserprobte Prozesse, angepasst an die jeweils üblichen Abläufe im Tagesgeschäft und/oder in Projekten. Diese Prozesse werden mehr oder weniger regelmäßig hinterfragt und geschult. Sie sind den Mitarbeitern bekannt, werden laufend optimiert und täglich gelebt. Wie aber steht es um die Prozesse im Unternehmen, d...mehr

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Neues zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Zusammenfassung Es war länger still geworden um die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, nachdem die aktuelle Regierung das Projekt Ende 2021 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. Nun hat sich die akademische Arbeitsgruppe, auf die das Konzept zurückgeht, mit einem überarbeiteten Entwurf zurückgemeldet. Bereits 2020 hat eine Gruppe von Gesellschafts- und Steuerrechtl...mehr

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Risikomanagement: Krisenprä... / 2 Krisenprävention trägt zum Risikomanagement bei

Systematische Krisenprävention kann Krisen nicht verhindern, aber sie kann Unternehmen widerstandsfähiger machen und Reaktionsfähigkeit und Handlungsspielräume in der Krise entscheidend verbessern. So trägt Krisenprävention unmittelbar zum Risikomanagement des Unternehmens bei. Krisenprävention bedeutet in erster Linie, die Resilienz einer Organisation insgesamt zu stärken. R...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1.1 Tätigkeitsbericht des Betriebsrats

Rz. 5 In der regelmäßig, einmal im Kalendervierteljahr stattzufindenden Betriebsversammlungen muss der Betriebsrat nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG seinen Tätigkeitsbericht erstatten. Dies hat mündlich zu erfolgen.[1] Werden in dem Bericht unterschiedliche Sachgebiete behandelt, so kann er von verschiedenen Betriebsratsmitgliedern erstattet werden.[2] Die Teilnehmer der Betrie...mehr

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Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.5.2 Punktesystem und Interessenausgleich mit Namensliste

§ 1 Abs. 4 KSchG ermöglicht dem Arbeitgeber, mit einem Betriebs- oder Personalrat eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung abzuschließen über die Gewichtung der 4 Sozialkriterien (Punktesystem). Ist dies geschehen, kann die so vorgenommene Bewertung nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden.[1] § 1 Abs. 5 KSchG ermöglicht bei einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.4 Aufzeichnungsrecht

Rz. 42 Auch hat der Arbeitgeber das Recht, sich während und von der Betriebsversammlung schriftliche Aufzeichnungen zu machen. Umstritten ist jedoch, ob der Arbeitgeber auch befugt ist, ein vollständiges Wortprotokoll anzufertigen. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dies widerspreche dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit und dem Sinn und Zweck des Teilnahmerec...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.2 Form und Ort

Rz. 48 Der Bericht des Arbeitgebers hat – ebenso wie der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats – mündlich zu erfolgen.[1] Der Arbeitgeber kann mit ihm zugleich seine Unterrichtungspflicht nach § 110 BetrVG erfüllen. Der Lagebericht ist dabei stets in einer Betriebsversammlung zu erstatten; die Erstattung in Abteilungsversammlungen scheidet aus. Denkbar und zulässig ist aber, de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.3.6 Betrieblicher Umweltschutz

Rz. 55 Zum betrieblichen Umweltschutz gehören nach § 89 Abs. 3 BetrVG alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen. Diese müssen dabei einen betrieblichen Bezug aufweisen, d. h. die Arbeitnehmer zumindest m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.3.1 Personalwesen

Rz. 49 Zum Personalwesen zählen neben Auskünften über den Personalbestand, bestehende Fluktuationen und Darstellung der Belegschaftsstruktur, die Personalplanung, -beschaffung, -organisation und -führung ebenso wie personalpolitische Fragen allgemeiner Art sowie berufsbildende Maßnahmen. Dabei ist dem Begriff des Personalwesens zu entnehmen, dass es sich um grundsätzliche, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2 Arten der Betriebsversammlung

Rz. 2 In § 43 Abs. 1 und 3 BetrVG sind verschiedene Arten von Betriebsversammlungen geregelt. Zu unterscheiden sind die: regelmäßige (= ordentliche) Betriebsversammlung, zusätzliche Betriebsversammlung, außerordentliche Betriebsversammlung auf Wunsch des Betriebsrats, außerordentliche Betriebsversammlung auf Wunsch eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer, außerordentlich...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.3 Rede-, Antrags- und Stimmrecht

Rz. 40 Soweit der Arbeitgeber an der Betriebsversammlung teilnimmt, hat er auch das Recht, in der Versammlung zu sprechen, § 43 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Dabei hat er sich selbstverständlich an den organisatorischen Ablauf der Versammlung zu halten und muss daher abwarten, bis ihm der Vorsitzende das Wort erteilt. Das Rederecht des Arbeitgebers umfasst die Befugnis, zu den einze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.5 Vertretungsrecht

Rz. 44 Zwar ist die Vertretung des Arbeitgebers in § 43 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nur für die Erstattung des Lageberichts ausdrücklich vorgesehen. Der Arbeitgeber kann sich in der Betriebsversammlung aber auch im Übrigen vertreten lassen.[1] Wenn der Arbeitgeber dabei als Vertreter bestimmen kann, hängt maßgeblich von den nach der Tagesordnung in der Betriebsversammlung behandeln...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6.3.2 Sozialwesen

Rz. 50 Zum Sozialwesen zählen in erster Linie Maßnahmen des Arbeitgebers zum Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer und zu deren sozialen Absicherung, wie Schaffung und Unterhaltung sozialer Einrichtungen. Dabei ist der Begriff des Sozialwesens keineswegs mit dem der Sozialeinrichtung i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gleichzusetzen; vielmehr ist er deutlich weiter gefasst.[...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1.2 Regelmäßige Abteilungsversammlung

Rz. 11 Nach § 43 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr 2 der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen, soweit die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vorliegen.[1] Hinweis In welcher Reihenfolge der Betriebsrat Voll- und Abteilungsversammlungen einberuft, liegt in seinem Ermessen. Rz. 12 Die Abteilun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sofortmeldung / 2 Welche Wirtschaftsbereiche müssen die Sofortmeldung erstatten?

Die Abgabe der Sofortmeldung ist für folgende Wirtschaftsbereiche vorgesehen: im Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, im Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft, im Gebäudereinigungsgewerbe, bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESG-Controlling für KMU: Le... / 1 Warum ein ESG-Controlling für Kleinbetriebe Sinn ergibt

Kleine Unternehmen sollten ESG-Controlling (Environment – Social – Governance) als strategisches Instrument verstehen und nutzen. Nachhaltiges Unternehmertum sichert die angestrebte Transformation zu nachhaltigem Wirtschaften und verbessert die strategische Steuerung von Kleinunternehmen. In aktuell fordernden Zeiten können kleine Betriebe ihre Resilienz durch strategisches ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Gen... / 1 Zukunftsperspektive: Generationenmanagement

In vielen Betrieben arbeiten heute mehrere Generationen gleichzeitig: die Babyboomer, Generation X, Generation Y (Millennials) und Generation Z. Diese Gruppen bringen unterschiedliche Werte, Arbeitsweisen und Erwartungen mit, was zu Spannungen führen kann, wenn sie nicht aktiv gemanagt werden. Ältere Generationen legen häufig Wert auf Erfahrung und Stabilität, während jünger...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitscontrolling:... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachhaltigkeit in Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dabei ist die effektive Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Controlling ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen. Die Identifikation und Nutzung von relevanten Steuerungskennzahlen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen stellen eine maßgebliche Herausforderung dar. Die Steuerung von Nac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Gen... / 7 Besonderheiten bei KMU

Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gibt es einige Besonderheiten, die beim Generationenmanagement berücksichtigt werden müssen: KMU haben oft weniger finanzielle und personelle Ressourcen im Vergleich zu großen Unternehmen. Daher müssen Lösungen kosteneffizient und pragmatisch sein. Maßnahmen wie groß angelegte Schulungsprogramme oder umfangreiche Personalentwicklung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 2.1 Faktoren der Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich vor allem nach dem Finanzbedarf (Umlagesoll), dem Arbeitsentgelt der Versicherten und der Art des Unternehmens und damit den Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen, in die jedes Unternehmen nach dem Grad seiner Unfallgefahr eingestuft ist. Die Beitragshöhe wird u. a. zusätzlich durch Zuschläge und Nachlässe gestaltet. Daneben können die Berufsgenossen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Risikomanagement: Krisenprä... / 1 Systematische Krisenprävention: aus den Krisen der Vergangenheit lernen

Krisen sind wie schwarze Schwäne. Eigentlich sollte es sie nicht geben. Aber es gibt sie. Und als disruptive Ereignisse liegen Krisen oft außerhalb der Risikobetrachtungen von Unternehmen. Die Häufigkeit globaler Krisen, die unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen hierzulande haben, nimmt in den vergangenen Jahren stetig zu (Abb. 1). Und es kommt möglicherweise noch schlim...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Risikomanagement: Krisenprä... / 4 Ist-Analyse der Unternehmensresilienz

Krisen können Unternehmen also massiv beinträchtigen, unter Umständen sogar in ihrer Existenz bedrohen. Sie lassen sich oft nicht verhindern, insbesondere wenn sie externe Auslöser haben. Aber Unternehmen können sich im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements auf Krisen vorbereiten und so resilienter, widerstandsfähiger werden. Ausgangspunkt jeder Krisenprävention ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 5.3 Zuschläge, Nachlässe, Prämien

Die Verpflichtung der Unfallversicherungsträger, die Beitragshöhe im Rahmen eines Beitragsausgleichsverfahrens durch Zuschläge und/oder Nachlässe zu gestalten, beruht auf § 162 Abs. 1 SGB VII und ist vom Gesetzgeber in der Absicht geschaffen worden, die Unfallverhütungsbemühungen der Mitgliedsunternehmen zu intensivieren. Dabei hat der Gesetzgeber den Unfallversicherungsträge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationenmanagement: Gen... / 2 Studienlage

Die demografische Entwicklung und der zunehmende Generationenmix in Unternehmen erfordern ein effektives Generationenmanagement. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung und des Instituts für Beschäftigung und Employability[1] hat detailliert untersucht, wie verschiedene Generationen – darunter die Babyboomer, Generation X, Millennials und die aufkommende Generation Z – in Unter...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 EDNA Projekt: Angewandtes Nachhaltigkeitsmanagement in der Fertigungsindustrie

Die Fertigungsindustrie hat einen erheblichen Anteil an der Wertschöpfung in Deutschland und trägt damit zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes maßgeblich bei. Die aktuelle Diskussion um die Ab­wanderung dieser Industrie in Zeiten steigender Energie- und Lohnkosten verdeutlicht dies einmal mehr. U.a. mit Hilfe des Nachhaltigkeitsmanagements soll dies verhindert werden[1]. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Die regelmäßige Betriebsversammlung

Rz. 3 Die regelmäßige Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einmal im Kalendervierteljahr einberufen, § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Darauf, ob in den letzten 3 Monaten schon einmal eine regelmäßige Betriebsversammlung stattgefunden hat, kommt es dabei nicht an. Das BetrVG kennt keine Bestimmung darüber, in welchen zeitlichen Abständen Betriebsversammlungen durchzuführen sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 5 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Entscheidet der Arbeitgeber, ein grundsätzliches Cannabisverbot im Betrieb zu verhängen, betrifft das das Ordnungsverhalten im Betrieb. Daher hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Zusätzlich besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, da der Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2.2 Regelmäßige und zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 13 Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG finden die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nur dann nicht während der Arbeitszeit statt, wenn die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Da § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine Schutzbestimmung zugunsten der Arbeitnehmer ist, ist ...mehr