Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Vermögensauseinandersetzung... / 8 Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen

8.1 Allgemeines Rz. 168 Eine Mitarbeitspflicht der Ehegatten ist seit der Änderung des § 1356 Abs. 2 BGB durch das 1. EheRG grundsätzlich nicht mehr gegeben. Das bis 1977 geltende Recht sah in § 1356 Abs. 2 BGB a. F. ausdrücklich eine Pflicht zur Mitarbeit im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten insoweit vor, als die Mitarbeit üblich war. Doch auch heute kann sich in wen...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.1 Allgemeines

Rz. 168 Eine Mitarbeitspflicht der Ehegatten ist seit der Änderung des § 1356 Abs. 2 BGB durch das 1. EheRG grundsätzlich nicht mehr gegeben. Das bis 1977 geltende Recht sah in § 1356 Abs. 2 BGB a. F. ausdrücklich eine Pflicht zur Mitarbeit im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten insoweit vor, als die Mitarbeit üblich war. Doch auch heute kann sich in wenigen extremen A...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.4 Verhältnis zum Zugewinnausgleich

Rz. 191 Für die Beantwortung der Frage, ob eine stillschweigend geschlossene Ehegatteninnengesellschaft angenommen werden kann, ist von Bedeutung, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Eine Ehegattengesellschaft ist grundsätzlich in jedem Güterstand möglich. Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist jedoch grundsätzlich davon...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.2 Stillschweigend geschlossene Verträge

Rz. 177 Ist aus dem Gesetz kein Vergütungsanspruch herzuleiten und fehlt es darüber hinaus an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist zu prüfen, ob vielleicht ein stillschweigend geschlossener Vertrag, aufgrund dessen ein Vergütungsanspruch besteht, angenommen werden kann. Hier ist an unterschiedliche stillschweigend geschlossene Verträge zu denken. Rz. 178 Dies könnte einer...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 4.2 Zielgruppen

In der Praxis wird häufig der Fehler gemacht, dass Kanzleien Zielgruppen zu schnell wechseln oder zu wenige Maßnahmen je Zielgruppe durchführen. Zwar werden Steuerberater häufiger gewechselt als früher, aber bis eine Wechsel-Entscheidung tatsächlich getroffen wird, kann es Jahre dauern – erheblich länger als in anderen Branchen. Effizienz Ihrer Marketing-Anstrengungen sicher...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3.2 Für die Ablehnung einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 190 Entscheidung vom 5.7.1974[253]: Die Ehefrau hatte ihrem Ehemann für die Errichtung seiner ärztlichen Praxis Geld zur Verfügung gestellt und zu Beginn des Praxisbetriebes als Sprechstundenhilfe mitgearbeitet. Der BGH hat angenommen, dass durch diese Beteiligung noch keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten bestehen. Der BGH hat hier entschiede...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Betriebliche oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung eines "Markterschließungszuschusses"

Streitig ist die steuerliche Behandlung eines an ein verbundenes Unternehmen (Drittland) gezahlten Markterschließungszuschusses. Betriebliche Veranlassung: Nur Zuschüsse, die der Zuschussgeber aus betrieblichem Anlass auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage zahlt, sind nach der jeweiligen Funktion des Zuschusses entweder sofort abziehbar (Aufwendungen auf ...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1 Leitbild nach Collins und Porras konzipieren

Lernen von erfolgreichen Unternehmen empfiehlt sich Steuerkanzleien für die eigene Führungsarbeit. Welche Regeln und Angewohnheiten haben die langfristig erfolgreichsten Unternehmen gemeinsam? Dieser Ausgangsfrage gehen Jim Collins und Jerry Porras in ihrer bahnbrechenden Arbeit zum Leitbild nach. Die daraus entstandene praxisorientierte Herangehensweise für die Leitbildentw...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.2 Networking und Empfehlungen

Über ein Netzwerk von persönlichen Kontakten kommen Sie potenziell nicht nur an neue Mandanten, sondern auch an neue Ideen, Informationen, andere Perspektiven oder Bausteine für Ihr Marketing. Erfolgreiches Networking beinhaltet auch gegenseitige Empfehlungen – Einbahnstraßen funktionieren selten. Viele Steuerkanzleien haben in Rechtsanwälten und – meist branchenspezialisier...mehr

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Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem so genannten Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten un...mehr

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Güterrecht / 3.4.11 Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Bei der Beendigung einer Innengesellschaft – also auch einer Ehegatteninnengesellschaft – kann ein Ausgleichsanspruch in Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens, der sich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, bestehen. Eine Ehegatteninnengesellschaft ist unabhängig von dem Güterstand,...mehr

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Güterrecht / 18.4.3 Die Herausnahme einzelner Vermögenswerte

Rz. 345 Die Ehegatten können auch vereinbaren, dass einzelne Vermögenswerte aus der Zugewinnausgleichsberechnung herausgenommen werden. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn einer der Ehegatten über Gesellschaften oder Gesellschaftsanteile verfügt. Grund hierfür ist folgender[295]: Ist einer der Ehegatten Unternehmer, wird ein künftiger gegen ihn bestehender Zugewinnausglei...mehr

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Steuerkanzleimanagement: En... / 4.4.2 Beispiel Kanzlei-Positionierung 2 – interdisziplinäre Kanzlei

Ziel des Marketings von XYZ ist es, die Kanzlei langfristig als eine der 3 führenden Kanzleien in ABC in der interdisziplinär ausgerichteten Steuer-, Rechts- und betriebswirtschaftlichen Beratung von Unternehmern zu etablieren. Wir streben ein jährliches Wachstum von 5 % an. Das soll dadurch erreicht werden, dass sich die Kanzlei — auf der Basis persönlicher und individueller ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Fü... / 1 Führen als unternehmerische Priorität

Die fachlichen Anforderungen an Steuerkanzleien und ihr Personal sind nicht nur ungebrochen hoch, sondern mit steigender Komplexität des Steuerrechts und der Rechtsprechung sind allein diese fachlichen Fragen für eine einzelne Person nicht mehr zu bewältigen. Viele Kanzleien spüren schon seit Jahren, dass das Modell Einzelkanzlei nicht mehr der unternehmerische Standard für ...mehr

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Güterrecht / 3.4.39 Wertpapiere

Rz. 181 Wertpapiere sind mit dem Veräußerungswert in die Vermögensermittlung einzustellen. Börsennotierte Wertpapiere sind stichtagsbezogen mit dem mittleren Tageskurs an der dem Wohnsitz der Eheleute nächstgelegenen Börse zu bewerten.[190] Die relevanten Werte können bei den Banken jederzeit erfragt oder im Internet recherchiert werden. Den Ansatz, Wertpapiere wie Unternehme...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.1.2 Enge emotionale Verbundenheit

Rz. 322 Ferner ist Voraussetzung, dass der Mithaftende sich aufgrund seiner engen emotionalen Verbundenheit zum Darlehensnehmer auf die Mitverpflichtung eingelassen und die Bank dies in verwerflicher Art und Weise ausgenutzt hat.[403] Dies wird bei einer krassen finanziellen Überforderung des mithaftenden Ehegatten widerleglich vermutet.[404] Die Vermutung gilt als widerlegt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: En... / 4.4.1 Beispiel Kanzlei-Positionierung 1 — die lokale Steuerberatungsgesellschaft

Der Zweck des Marketings von XYZ ist es, die Kanzlei zum Marktführer im Ort ABC zu entwickeln und bis 2028 einen Umsatz von jährlich X EUR zu erwirtschaften. Das soll dadurch erreicht werden, dass XYZ im Vergleich zum Wettbewerb merklich kreativer, proaktiver und qualitativ hochwertiger seine Mandanten — mittels steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratung und Dienstleis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teamentwicklung: So gestalt... / Zusammenfassung

Überblick Egal ob im Spitzensport, Start-up oder in traditionellen Unternehmen: Teamarbeit und die Weiterentwicklung von Teams – am besten zu Hochleistungsteams – sind in aller Munde. Leider ist der Weg dahin nicht immer offensichtlich und bedarf einiger (organisationaler) Anstrengungen. Wie ein kontinuierlicher Teamentwicklungsprozess gestaltet und nachhaltig im Arbeitsallt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: En... / 1 Warum ändert sich der Steuerberatungsmarkt radikal?

Provokant könnte man sagen: Künftig gelten auch auf dem Steuerberatungsmarkt mehr marktwirtschaftliche Wettbewerbsverhältnisse. Das hat die Corona-Krise ganz deutlich gezeigt: Während einige Kanzleien es nicht schaffen, mit den vorhandenen Möglichkeiten alle nötigen Aufgaben für die aktuellen Mandantenunternehmen fristgerecht abzuarbeiten, schaffen es vor allem spezialisiert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 2 Rechte und Pflichten aufgrund der Ehe

Beide Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.[1] Sie tragen füreinander Verantwortung. Sie regeln die Haushaltsführung in beiderseitigem Einvernehmen.[2] Soweit die Haushaltsführung einem Ehegatten überlassen ist, leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.[3] Jeder Ehegatte ist berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.[4] Dabei ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen

Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen kann, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch n...mehr

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Güterrecht / 3.4.35.2 Hinweise zu einzelnen Unternehmensarten

Rz. 172 Bei Gewerbe- und Handelsbetrieben wird im Regelfall auf die Ertragswertmethode zurückgegriffen. Rz. 173 Bezüglich der Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat der BGH[186] sich nunmehr festgelegt, dass die Bewertung nach zwei Komponenten erfolgen soll (modifiziertes Ertragswertverfahren). Maßgeblich sind demnach der Substanzwert sowi...mehr

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Güterrecht / 3.4.35 Unternehmensbeteiligungen

Rz. 165 Für die Bewertung des Endvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive (Verkehrs-)Wert der Vermögensgegenstände maßgebend. Ziel der Wertermittlung ist es deshalb bei der Bewertung von Unternehmen, diese mit ihrem "vollen, wirklichen" Wert anzusetzen. Grundsätze darüber, nach welcher Methode das zu geschehen hat, enthält das Gesetz nicht. Die sachverhaltsspezifis...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 3.3 Die wichtigsten Regeln zur Honorargestaltung

Egal, ob Sie nach Vergütungsverordnung, Stundensatz, Buchungszeilen oder fixen Preisen je Mandantengruppe (z. B. nach Größe des Unternehmens oder Gegenstandswert) verrechnen: Das Wichtigste für Ihre Mandanten ist, dass sie im Vorhinein Klarheit darüber haben, was sie in Ihre Dienstleistungen investieren. Das ist nur verständlich, denn auch Sie selbst wissen gern im Vorhinein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) vGA: Angemessenheit der Verzinsung einer Versorgungszusage mit 6 %

Für die Bestimmung der Obergrenze der Verzinsung von Versorgungskapital ist nicht der Garantiezins von Lebensversicherungen maßgeblich. Eine angemessene Verzinsung des Versorgungskapitals kann auch nicht nach den auf dem Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Zusage vorherrschenden langfristigen Zinssätzen bestimmt werden. Vielmehr hat sich ein externer Fremdvergleich an der wahrsch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.1 Anspruchsgrundlagen

Rz. 174 Festzuhalten ist zunächst, dass die Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen ohne besondere Vereinbarung grundsätzlich nicht zu einem Vergütungsanspruch führt. Insbesondere kann ein genereller Vergütungsanspruch auch nicht aus der Generalklausel des § 1353 BGB hergeleitet werden. Rz. 175 Bereicherungsrechtliche Ansprüche (etwa aus § 812 Abs. 1 Satz 2, Alt. 1 u...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.3 Voraussetzungen

Rz. 214 Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages über die Art und Weise der Kooperation sind nach den genannten Entscheidungen des BGH[281] daher Folgende: Die Mitarbeit muss über die bloße Gefälligkeit und über das im Rahmen der Unterhaltspflicht Geschuldete hinausgehen. Die Mitarbeit muss von gewisser Dauer und von gewissem Bestand sein. Die Mitarbeit muss zu ei...mehr

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Güterrecht / 2.1.5 § 1365 BGB bei der Teilungsversteigerung

Rz. 18 Praktische Bedeutung erlangt § 1365 BGB immer wieder im Rahmen von Teilungsversteigerungen. Für den Antrag eines im gesetzlichen Güterstand lebenden Ehegatten auf Teilungsversteigerung gemäß § 180 ZVG ist nämlich in entsprechender Anwendung des § 1365 Abs. 1 BGB die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich, wenn der Anteil des antragstellenden Ehegatten im Wesent...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.4 Schreiben und Publicity

Aufsätze, Kolumnen oder Blogs zu schreiben, ist besonders geeignet, um fachliche Glaubwürdigkeit in Ihrem Spezialgebiet aufzubauen, die Sie anders nicht bekommen würden. Die Königsdisziplin ist die Veröffentlichung eines eigenen Buchs. Sie können natürlich viel kleiner anfangen und für Blogs oder Newsletter von Netzwerk- oder Kooperationspartnern schreiben. Außerdem können S...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.6.4 Umfang des Anspruchs

Rz. 115 Ist nach der vorgenannten Prüfung der Kriterien ein Anspruch zu bejahen, findet dieser in der Regel in Geld statt. Die dingliche Rückgewähr genau des zugewendeten Gegenstandes kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, wenn dadurch ein untragbarer, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbarer Zustand vermieden werden kann.[158] Rz. 116 Die Höhe des An...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 2.1 "Steuerbüro" oder professionelles Dienstleistungsunternehmen?

Es gibt Kanzleien, die nicht zufrieden sind mit dem, "was die Arbeit in der Kanzlei abwirft". Ganz zu schweigen davon, wie das Personal die Arbeitsbelastung empfindet. Eigentlich müsste sich ein Unternehmen doch über viel Arbeit freuen. Ist das nicht der Fall, gilt es, eine grundlegende Baustelle zu bearbeiten: die Dienstleistungs- und Honorargestaltung der Kanzlei. Viele Ste...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.2 Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben

Rz. 76 Die zweite Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist einschlägig, wenn die Handelnden mit der Verschaffung des Vermögensgegenstandes einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleib...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: En... / 2.2 Wissen und Lösungskompetenz: Fachwissen in werthaltige Dienstleistung umsetzen

Steuerkanzleien sind auf Steuer- und Rechnungswesen bezogene "Problemlöser". Mit "Wissen" ist vor allem die Fähigkeit der Kanzlei gemeint, Steuer- und Rechnungswesen-Probleme für die Mandanten zu lösen. Wissen erfordert die Kenntnisse und Fähigkeiten des gesamten Kanzleiteams. Es ist immer personengebunden. Kenntnisse wiederum sind Fachmethoden und Wissen über Mandanten(-Pro...mehr

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Güterrecht / 3.1.4 Belegansprüche

Rz. 41 Hinsichtlich der Auskunftsansprüche zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen bestehen seit dem 1.9.2009 zu Kontrollzwecken auch korrespondierende Belegansprüche. Da sich der Auskunftsanspruch auf die Zusammensetzung des Vermögens des Auskunftspflichtigen am Stichtag einschließlich der wertbildenden Faktoren richtet, sollen die vorzulegenden Belege eine Überprüfung der...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.3 "GHWZ": großes, haariges waghalsiges Ziel als Teil der Vision

Die erfolgreichsten Organisationen der Welt verfolgen langfristige visionäre Ziele, die weit über ihre aktuellen Möglichkeiten hinausgehen und die fast lächerlich erscheinen: Wenn Leute diese Ziele das erste Mal hören, halten sie die Luft an. Allerdings sind diese GHWZ auch nicht für die Außenkommunikation bestimmt! Es ist höchstens etwas, über das man sich mit anderen Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 3.2 Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben

Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen gem. § 1361a Abs. 1 Satz 1 BGB. Er ist jedoch gem. § 1361a Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach de...mehr

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Güterrecht / 2.1.3 Einwilligung und Genehmigung

Rz. 12 Für die Verfügung über das Vermögen im Ganzen ist die Einwilligung des anderen Ehegatten erforderlich. Die Einwilligung bedarf keiner Form, und zwar auch dann nicht, wenn das eigentliche Rechtsgeschäft formbedürftig ist.[15] Sie kann auch konkludent erfolgen. Die Annahme einer konkludenten Zustimmung setzt allerdings voraus, dass der Ehegatte weiß, dass er zu einer re...mehr

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Güterrecht / 3.4.37 Versicherungsagentur

Rz. 179 Bei einer Versicherungsagentur ist regelmäßig nur der Substanzwert maßgeblich für die Bewertung. Dieser setzt sich beispielsweise aus den Einrichtungsgegenständen, dem PKW und den wahren Vorräten zusammen. Ein so genannter Goodwill ist bei einer Versicherungsagentur allerdings regelmäßig nicht anzusetzen.[188] Nach Auffassung der Rechtsprechung hat die vom Handelsver...mehr

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Güterrecht / 15.1 Vereinbarte Auseinandersetzung

Rz. 304 Das Gesetz bestimmt in § 1474 Abs. 1 BGB, dass sich die Ehegatten nach §§ 1475–1481 BGB auseinander setzen, soweit sie nichts anderes vereinbart haben. Damit ergibt sich aus dem Gesetz ein Vorrang für eine Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen den Ehegatten gegenüber der gesetzlichen Auseinandersetzung. Bei der Gestaltung der Auseinandersetzungsvereinbarung sind d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.2 Güterstand der Gütertrennung

Der Güterstand der Gütertrennung tritt ein bei ehevertraglichem Ausschluss des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung der Gütertrennung[1] ehevertraglicher Aufhebung des gesetzlichen Güterstands ohne ausdrückliche Vereinbarung eines anderen Güterstands[2] Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Ehevertrag[3] Aufhebung der Gütergemeinschaft, ohne dass im aufhebende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.3 Öffentliches Reden

Wenn Sie als Fachexperte o. Ä. dazu eingeladen werden, einen Vortrag oder Workshop auszurichten, ist das für Sie die effektivste Form des Netzwerkens. Auch mit eigenen Einladungen ein Publikum zu aktivieren ist ein Weg – dessen Vorbereitung in Zeitvorlauf und Aufwand allerdings nicht zu unterschätzen ist. Wenn Sie kein geübter Redner sind, können Sie auch als "Zeremonienmeis...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.2 Rückgewähr von Zuwendungen

Rz. 351 Auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist bei der Zuwendung von Vermögenswerten zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Schenkung oder um eine unbenannte (gemeinschaftsbezogene) Zuwendung handelt. Zuwendungen zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder an Weihnachten erfolgen freigiebig und uneigennützig. Hier handelt es sich um klassische Sch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.2 Anspruchsgrundlage und rechtliche Behandlung

Rz. 210 Anspruchsgrundlage für die Ausgleichsansprüche ist letztlich wieder § 313 BGB, da der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag sehr stark an die Rückabwicklung der ehebezogenen Zuwendung angelehnt ist. Unmittelbar kann jedoch keine ehebezogene Zuwendung angenommen werden, weil die Arbeitsleistungen gerade nicht als Vermögenszuwendungen anzusehen sind. Dennoch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.4 Beweislast

Rz. 224 Der Ehegatte, der den Ausgleichsanspruch geltend macht, muss sämtliche Voraussetzungen des auf § 313 BGB gestützten Anspruchs darlegen und beweisen, insbesondere auch die Tatsache, dass die bisherige Vermögenszuordnung für ihn untragbar ist.mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3 Beispiele aus der Rechtsprechung

8.3.3.1 Für die Annahme einer Ehegatteninnengesellschaft Rz. 189 Entscheidung des BGH vom 30.6.1999[248]: Die Eheleute haben im Güterstand der Gütertrennung gelebt. Während bestehender Ehe haben die Eheleute auf den Namen der Ehefrau diverse Grundstücke erworben. Der Ehemann leistete seinerseits nicht unerhebliche Geldbeträge für den Erwerb der Immobilien und übernahm Reparat...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.6 Auslandsberührung

Rz. 227 Für Fälle mit Auslandsberührung sind Art. 27 ff. EGBGB anzuwenden.mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.7 Auslandsberührung

Rz. 208 Soweit keine wirksame Rechtswahl getroffen wurde, ergibt sich bei Fällen mit Auslandsberührung das anwendbare Recht aus akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterrecht (Art. 27, 28 EGBGB a. F./Art. 3, 4 Rom I-VO).[275]mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3 Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung

Rz. 173 In den meisten Ehen fehlt es jedoch an einer ausdrücklichen Vereinbarung, was für die Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs bzw. eines angemessenen Ausgleichs zu verschiedenen Problemen führt. 8.3.1 Anspruchsgrundlagen Rz. 174 Festzuhalten ist zunächst, dass die Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen ohne besondere Vereinbarung grundsätzlich nicht zu einem...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4 Stillschweigend geschlossener Kooperationsvertrag

8.4.1 Allgemeines Rz. 209 Der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag stellt eine Art "Auffangvertrag" für die Fälle von Ehegattenmitarbeit dar, die zwar aufgrund des Umfangs der Beiträge nach einem Ausgleich verlangen, aber über keinen der zuvor abgehandelten Verträge abgewickelt werden können. Er betrifft Sonderfälle in einem Bereich, in dem sich konkludente Ehegat...mehr