Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 8 Besonderheiten bei Betriebsratsmitgliedern

Auch bei Betriebsratsmitgliedern können arbeitsvertragliche Pflichtverstöße abgemahnt werden, denn auch ein Betriebsratsmitglied hat seine arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten zu erfüllen.[1] Dem Betriebsrat als Gremium steht kein Anspruch zu, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte eines seiner Mitglieder zu verlangen.[2] Verletzen Betriebsratsmitglieder dagege...mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 4 Frist bzw. Zeitpunkt der Abmahnung

Es gibt keine sog. Regelausschlussfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann.[1] Der Abmahnungsberechtigte kann also frei entscheiden, ob und wann er die Abmahnung aussprechen will.[2] Allerdings unterliegt das Recht zur Abmahnung, wie auch jedes andere Rechtsinstitut, der Verwirkung. Dieses greift dann, wenn der Abmahnungsberechtigte lange Z...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.1 Verringerung

Umgang mit den neuen Urlaubsansprüchen Wird das Arbeitsvolumen geändert, so rechnen die Rechtsprechung und auch die weitaus herrschende Literaturmeinung den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auf das neue Arbeitszeitvolumen in Relation zur Vollzeit um.[1] Die Umrechnung der im jeweils aktuellen Arbeitsverhältnis entstehenden Urlaubsansprüche wird auch künftig wie bislang erford...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.1 Schwankende Arbeitszeit über verschiedene Wochen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist bei jeder abweichenden Verteilung der persönlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers von der regelmäßigen Arbeitszeit die für ihn maßgebliche Zahl von Urlaubstagen durch Umrechnung zu ermitteln.[1] Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, so muss für die Verhältnismäßigkeitsrechnung auf den Zeit...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.2 Erhöhung

Konsequent wäre, die neue Erkenntnis des EuGH und des BAG[1] auch umgekehrt umzusetzen. Ansprüche, die ein Arbeitnehmer in Teilzeit erworben hat – insbesondere übertragene Ansprüche aus Vorjahren – dürften dann bei Aufstockung des Arbeitszeitvolumens nicht mehr pro rata temporis aufgestockt werden, sondern müssten 1:1 im seinerzeit in Teilzeit erworbenen Umfang fortgeschrieb...mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 6 Abmahnungsberechtigte Personen

Die Abmahnung kann durch den Arbeitgeber selbst, von bevollmächtigten Vertretern, wie z. B. Rechtsanwälten,[1] und von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Denn nach der Rechtsprechung des BAG[2] sind alle Mitarbeiter abmahnungsberechtigt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertragli...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.3 Rollierendes Freizeitsystem

Auch bei dem überwiegend im Einzelhandel praktizierten sog. rollierenden Freizeitsystem ist eine Umrechnung vorzunehmen.[1] Praxis-Beispiel Urlaubsberechnung im rollierenden Freizeitsystem Hat ein Arbeitnehmer mit einem Urlaubsanspruch von 38 Werktagen in einer 6-Tage-Woche im Rahmen eines rollierenden Freizeitsystems 26 Wochen an 5 Tagen, 21 Wochen an 4 Tagen und 5 Wochen an ...mehr

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Abmahnung: Verhältnis zur K... / 5 Sonderfall: Abmahnung bei außerordentlicher Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss gemäß § 626 Abs. 1 BGB ein so wichtiger Grund vorliegen, dass nicht einmal die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist. In solchen Fällen ist für den Arbeitnehmer aber auch in aller Regel erkennbar, dass der Arbeitgeber diese schweren Verstöße nicht hinnimmt. Deshalb wird man hier nur dann eine vorherige Abmahnung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 5 Werbungskosten

Schafft der Arbeitnehmer die typische Arbeitskleidung selbst an, gehören seine Aufwendungen sowie die Kosten für Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung zu den abziehbaren Werbungskosten. Wird die typische Arbeitskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Werbungskosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt ...mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 7.2 Kenntnisnahme des Empfängers

Bei der Abmahnung gilt zusätzlich eine Besonderheit, dass der reine Zugang nicht ausreicht. Das BAG fordert als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Abmahnung, dass über ihren Zugang hinaus auch die Kenntnis des Empfängers von ihrem Inhalt vorliegt.[1] Das heißt für die betriebliche Praxis: Grundsätzlich muss nicht nur der Zugang einer Abmahnung, sondern auch die Kenntniserlangung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 5 Betriebliche Altersversorgung

Der Ausschluss eines Arbeitnehmers von der betrieblichen Altersversorgung, weil er in einem weiteren Arbeitsverhältnis steht, ist unzulässig.[1]mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 7.1 Zugang beim Empfänger

Die Abmahnung ist zwar keine Willenserklärung, gilt aber als geschäftsähnliche Handlung, weshalb für ihren Zugang die Regelungen über den Zugang von Willenserklärungen[1] entsprechend gelten. Hieraus folgt zuerst, dass die Abmahnung erst dann Wirkung entfalten kann, wenn sie dem Abmahnungsempfänger tatsächlich zugeht.[2] Derjenige, der sich auf die Abmahnung beruft, muss ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

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Abmahnung: Verhältnis zur K... / 1 Pflicht zur vorherigen Abmahnung

Ziel der Abmahnung ist es, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers für die Zukunft abzustellen und diesen zukünftig zu pflichtgemäßem Verhalten anzuhalten. Dagegen geht die verhaltensbedingte Kündigung davon aus, dass aufgrund mangelnder Anpassungswilligkeit des Arbeitnehmers die gewünschte Verhaltensänderung nicht mehr eintreten wird und deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhäl...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 4 Urlaub bei Arbeitgeberwechsel

Doppelurlaub Eng mit den Fragen um Teilurlaub hängt die Frage zusammen, wie der Urlaub bei einem Arbeitgeberwechsel zu behandeln ist. Denn grundsätzlich könnte der Arbeitnehmer im Kalenderjahr eines Arbeitgeberwechsels auch ohne Ansprüche auf tariflichen oder vertraglichen Zusatzurlaub deutlich mehr als den gesetzlichen Jahresurlaub erlangen: Scheidet er im ersten Halbjahr au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.6 Abmahnungsberechtigte Personen

Die Abmahnung kann durch den Arbeitgeber selbst, von bevollmächtigten Vertretern, wie z. B. Rechtsanwälten, und von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Denn nach der Rechtsprechung des BAG sind alle Mitarbeiter abmahnungsberechtigt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 1 Anordnung

Das Tragen von Berufs- oder Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber nur bei einem begründeten Interesse angeordnet werden. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Einzelfall hängt von der Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse und dem betroffenen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab. Zudem muss gegebenenfalls das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / Zusammenfassung

Begriff Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein bestimmtes Fehlverhalten des Arbeitnehmers und droht für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung an. Ziel der Abmahnung ist es, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers für die Zukunft abzustellen und diesen zukünftig zu pflichtgemäßem Verhalten anzuhalten. Die Abmahnung kann deshalb nur Wirkung e...mehr

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Abmahnung: Wirksamkeit / 9.3 Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung

Gemäß § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Schwerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 5 Kündigungsverbot

Einen dem besonderen Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit entsprechenden Sonderkündigungsschutz regelt § 5 Abs. 1 PflegeZG: Eine Kündigung, die ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.3 Regelungen für vertraglichen Mehrurlaub

Zunächst einmal betrifft die oben dargestellte Rechtsprechung bei Änderung des Arbeitsvolumens nur den gesetzlichen Mindesturlaub des Bundesurlaubsgesetzes. Soweit aber darüber hinausgehende Urlaube keine Sonderregeln enthalten, wird auf diese Urlaubsansprüche die neue Erkenntnis nach allgemeiner Meinung genauso anzuwenden sein wie alle anderen Regelungen des gesetzlichen Ur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 3 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

Das BSG[1] hat eine Entscheidung hinsichtlich des Datenschutzes getroffen. Danach kann ein Arbeitgeber bei einem Mehrfachbeschäftigten nicht mit Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe die Vornahme der Beitragsberechnung verweigern. Aufgrund des § 28o Abs. 1 SGB IV sind Arbeitnehmer kraft Gesetzes verpflichtet, gegenüber allen Arbeitgebern die erforderlichen Angaben zu mach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahren und aus hygie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1 Urlaubsdauer

Der für alle Arbeitnehmer geltende Mindesturlaub ist in § 3 BUrlG auf 24 Werktage für 6 Arbeitstage pro Woche festgelegt. Der Umfang des Erholungsurlaubs ist europäische Vorgabe aus Art. 7 Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie). Die Richtlinie gibt 4 Wochen Mindesturlaub vor, das deutsche Gesetz nennt das entsprechende Volumen in Werktagen. Schon aus diesem Grunde ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 3.4 Androhung

Damit der Arbeitnehmer die Bedeutung der Abmahnung erkennt, ist er darauf hinzuweisen, dass sein Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall in seinem Bestand gefährdet ist (Warnfunktion der Abmahnung). Der Arbeitgeber ist zwar nicht gezwungen, die genauen kündigungsrechtlichen Konsequenzen (z. B. ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung), die bei einer Wiederholung des Fehlverh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 5 Form der Abmahnung

Die Abmahnung unterliegt keinem Formzwang, kann also auch mündlich ausgesprochen werden. Dies kann aber zu beträchtlichen Beweisproblemen führen, wenn der andere Vertragsteil den Erhalt oder den Inhalt der Abmahnung bestreitet. Eine Abmahnung sollte deshalb grundsätzlich nur schriftlich oder in Textform ausgesprochen werden. Praxis-Tipp Überschrift "Abmahnung" verwenden Die Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 9.2 Tätigwerden des Betriebsrats bei Beschwerden

Der abgemahnte Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren, wenn er sich durch die Abmahnung benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.[1] In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Betriebsrats, zunächst zu prüfen, ob er die Beschwerde für berechtigt erachtet oder nicht. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für berechtigt, muss er gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung / 4.5 Frist bzw. Zeitpunkt der Abmahnung

Es gibt keine sogenannte Regelausschlussfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung nicht mehr ausgesprochen werden kann.[1] Allerdings unterliegt das Recht zur Abmahnung der Verwirkung. Dieses greift dann, wenn der Abmahnungsberechtigte lange Zeit ohne Reaktion zuwartet (Zeitmoment, z. B. 6 Monate bis ein Jahr) und zudem durch sein Verhalten beim betroffenen Vertragspartner der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Wirksamkeit / 2.1 Recherche und Dokumentation

Jeder Abmahnung sollte eine gründliche Recherche zugrundeliegen. Die genaue Ermittlung des Sachverhalts ist als Vorarbeit für den Ausspruch der Abmahnung von erheblicher Bedeutung. Denn enthält die Abmahnung auch nur eine unrichtige Tatsachenbehauptung, macht das die gesamte Abmahnung unwirksam. Die Rechercheergebnisse sollten aus Beweislastgründen gewissenhaft dokumentiert w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 7 Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Hat eine Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld[1] aus mehreren Arbeitsverhältnissen, so hat jeder Arbeitgeber anteilig einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld[2] zu leisten, wenn das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt aus allen Arbeitsverhältnissen zusammengerechnet 13 EUR übersteigt. Der einzelne Arbeitgeber kann also nicht einwenden, bei ihm sei das kalendertägliche Netto-Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 8 Doppelarbeitsverhältnis nach ungerechtfertigter Kündigung

Ist der Arbeitnehmer nach Entlassung aus dem alten Arbeitsverhältnis ein neues eingegangen und hat das Gericht auf eine Kündigungsschutzklage entschieden, dass das alte Arbeitsverhältnis fortbesteht, kann der Arbeitnehmer nach § 12 KSchG binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5 Einzelfälle

Rz. 7 Ausschlussfristen sind im Arbeitsleben üblich. Sofern sie im Arbeitsvertrag hervorgehoben werden, sind sie nicht überraschend und ungewöhnlich i. S. d. § 305c.[1] Anders, wenn sie in Anlagen, unter "Schlussbestimmungen", in längeren Paragrafen oder in Klauseln mit Überschriften, die auf andere Regelungsgegenstände verweisen, versteckt werden.[2] Es empfiehlt sich daher...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.7.2 Definition des rückwirkenden Ereignisses

Was unter einem rückwirkenden Ereignis zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Es genügt nicht, dass das spätere Ereignis (= alle rechtlich bedeutsamen Vorgänge; dazu gehören nicht nur solche mit ausschließlich rechtlichem Bezug, sondern auch tatsächliche Lebensvorgänge) den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt anders gestaltet. Die Änderung muss sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Unklarheitenregel

Rz. 11 Die Unklarheitenregel legt fest, dass Zweifel bei der Auslegung zulasten des Verwenders gehen. Der Arbeitgeber trägt damit das Risiko, dass die Klausel nicht in dem von ihm gewünschten Sinne ausgelegt wird. Erhält man somit nach der Auslegung kein eindeutiges, sondern ein mehrdeutiges Ergebnis, findet die für den Arbeitnehmer günstigere Auslegung Anwendung. Es müssen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Allgemeine Auslegungsvorschriften

Rz. 9 Bevor eine Kontrolle einer Klausel nach den §§ 307 ff. BGB erfolgen kann, ist die Klausel auszulegen.[1] Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.2 Offenbare Unrichtigkeiten

Das mechanische Versehen muss "offenbar" sein, d. h., es muss für einen objektiven Dritten durchschaubar, erkennbar, eindeutig oder augenfällig sein. Dabei muss der Fehler nicht aus dem Steuerbescheid selbst erkennbar sein. Ein typischer Fall ist z. B. gegeben, wenn eine vom Sachbearbeiter vorgesehene oder durch interne Dienstanweisungen angeordnete Nebenbestimmung versehent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.3 Erlass (eines Verwaltungsakts)

Grundvoraussetzung für jede – wie auch immer geartete – Berichtigung nach § 129 AO ist, dass es sich um Fehler des Finanzamts handelt. Berichtigungsfähig sind somit immer nur Fehler, die das Finanzamt zu verantworten hat. Unterlaufen dem Steuerpflichtigen Schreib-, Rechen- oder ähnliche offenbare Fehler, also ein mechanischer Fehler, in seinen Aufzeichnungen oder bei der Anf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorfälligkeitsentschädigung... / 3 Bausparverträge: Diese Besonderheiten gibt es

Die Bausparkasse ist in der Ansparphase Darlehensnehmerin. Beim Bausparvertrag handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag mit 2 Stufen: Der Bausparer spart bis zur Zuteilungsreife ein (verzinsliches) Guthaben an er kann nach Zuteilung ein Bauspardarlehen in Höhe der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem bis zur Zuteilung angesammelten Guthabe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Zusage nach ei... / 1 Abgrenzung zur tatsächlichen Verständigung und zur verbindlichen Auskunft

Die Begriffe Zusage und Auskunft werden in der Praxis häufig verwechselt. Von der verbindlichen Zusage nach § 204 AO, die ein Verwaltungsakt[1] ist, sind zu unterscheiden die tatsächliche Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden konkreten, bereits abgeschlossenen Sachverhalt[2] und die verbindliche Auskunft mit Bindungswirkung nach § 89 Abs. 2 AO [3] übe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.2 Diese Möglichkeiten hat eine Privatperson

Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung gezahlt wird, gehört (anteilig) zu den Finanzierungskosten eines neuen Objekts, wenn (und soweit nach der Darlehenstilgung) der Restkaufpreis zur Finanzierung des neuen Objekts tatsächlich verwendet worden ist.[1] Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht als Werbungskosten bei Einkünften ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung

Stellt der Steuerpflichtige fest, dass ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, wird er i. d. R. Einspruch [1] einlegen. Er kann aber die Änderung des Bescheids auch anstelle des Einspruchs durch einen Antrag auf "schlichte" Änderung des Bescheids gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass er diesen Antrag vor Ablauf der 1-monatigen Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorfälligkeitsentschädigung... / 1.3.2 Besonderheiten beim Verbraucherdarlehen

Gemäß Art. 247 § 7 EGBGB muss in dem zur Finanzierung eines Autokaufs abgeschlossenen verbundenen Darlehensvertrag die Berechnungsmethode für eine Vorfälligkeitsentschädigung angegeben werden, sofern der Darlehensgeber beabsichtigt, diesen Anspruch ggf. geltend zu machen. Die Bezugnahme "auf vom Bundesgerichtshof vorgeschriebene finanzmathematische Rahmenbedingungen" und die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1 Anschaffung

Ein privates Veräußerungsgeschäft setzt neben der Veräußerung die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsguts voraus. Unter Anschaffung i. S. d. § 23 EStG ist der Erwerb eines Grundstücks, grundstücksgleichen Rechts oder anderen Wirtschaftsguts von einem Dritten gegen Entgelt zu verstehen. Das Entgelt kann dabei auch in einer geldwerten Gegenleistung[1] bestehen. Welche Beweg...mehr