Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 1.1.2 Kündigung des Darlehensnehmers mit Vorfälligkeitsentschädigung

Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 BGB vorzeitig kündigen. Dies gilt dann, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens 6 Monate abgelaufen sin...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.6.2 Besondere Vereinbarung

Ein vom Unternehmer-Ehegatten auf dem Grundstück seines Ehegatten errichtetes Gebäude ist dem Bauenden als wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen, wenn er aufgrund vorher getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft unter dauerndem Ausschluss des bürgerlich-rechtlichen Eigentü...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Ungewöhnliche Klausel

Rz. 3 Die Ungewöhnlichkeit ist an sich objektiv zu bestimmen. Sie liegt vor, wenn die Klausel von der Normalität abweicht. Was normal ist, ergibt sich insbesondere aus dem dispositiven Recht. Das dispositive Recht ist das Recht, das anwendbar wäre, wenn die Parteien überhaupt keine Regelung getroffen hätten. Je weiter sich die Klausel von dieser Normalität entfernt, desto un...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.1 Sachliche Billigkeitsgründe

Sie sind gegeben, wenn bereits die Besteuerung an und für sich im Einzelfall unbillig ist. Die Steuerfestsetzung entspricht zwar dem Steuergesetz, sie läuft aber nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes den Wertungen des Gesetzgebers zuwider.[1] Hätte der Gesetzgeber diesen Einzelfall, um den es geht, gesehen, hätte er ihn i. S. d. Erlasses geregelt (sog. Überhang des Gesetzes)....mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.2 Aktivierung der Herstellungskosten in der Steuerbilanz als sog. Aufwandsverteilungsposten

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte – wie im Fall 5 – auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück das Gebäude mit eigenen Mitteln, ist prinzipiell das gesamte Gebäude als sein Betriebsvermögen zu behandeln. In diesem Fall handelt es sich bei dem vom Unternehmer-Ehegatten getätigten Aufwand um sog. Eigenaufwand.[1] Der Unternehmer-Ehegatte hat seine Herstellungskosten bilanzt...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 2 Abgrenzung zur verbindlichen Zusage und zur tatsächlichen Verständigung

In der Praxis muss die verbindliche Auskunft unterschieden werden von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung nach §§ 204 ff. AO (abgeschlossener, verwirklichter Sachverhalt hat Bedeutung für künftige Veranlagungszeiträume)[1] und der tatsächlichen Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt (d. h., der Sachverhalt liegt in der Vergan...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 1 Grund und Boden und Gebäude sind steuerrechtlich gesonderte Wirtschaftsgüter

Zivilrechtlich können nach § 93 BGB wesentliche Bestandteile (Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird) nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören nach § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB die mit dem Grund und Boden fest verb...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.2 Mehrmalige Berücksichtigung eines Sachverhalts

Ist ein bestimmter Sachverhalt in 2 Steuerbescheiden berücksichtigt, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen, ist nur einer davon richtig. Der fehlerhafte Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern, auch wenn er unanfechtbar ist.[1] Eine Mehrfacherfassung liegt vor, wenn der Sachverhalt irrtümlich verschiedenen Steuerpflichtigen (Subjektkollision), verschied...mehr

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Steuerliche Förderung für B... / 1 Begünstigte Maßnahmen

Die Steuerbegünstigung des § 10f EStG ermöglicht einen Sonderausgabenabzug für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich sowie an Baudenkmalen, wenn die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG vorliegen. Maßnahmen zur Herstellung eines neuen Gebäude...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 4 Unternehmer-Ehegatte errichtet mit ganz oder teilweise geschenkten Mitteln auf eigenem Grundstück ein Gebäude

Die Vornahme von AfA auf entstandene Anschaffungs- oder Herstellungskosten setzt grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige die von ihm geltend gemachten Aufwendungen auch getragen hat.[1] Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit (ganz oder zum Teil) von seiner Ehefrau geschenkten Mitteln auf einem ihm allein gehörenden Grundstück ein Gebäude, das von ihm eigenbetrieblich ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.2.1 Rechtsanwalt

Für den Anwalt gilt über § 35 RVG wohl die Vorschrift des § 23 Nr. 10 StBVV. Da sich die Rahmengebühr (2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Anlage 1 zu StBVV) nach dem Gegenstandswert[1] richtet, muss der Anwalt vor Übernahme des Mandats darauf hinweisen (§ 49 b Abs. 5 BRAO; getrennt vom sonstigen Vertragstext, räumlich und drucktechnisch deutlich abgehoben).[2...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.6.1 Wertersatzanspruch

Errichtet jemand im eigenen Namen und für eigene Rechnung auf einem fremden Grundstück ein Gebäude, ist der Grundstückseigentümer grundsätzlich zivilrechtlicher[1] und zugleich wirtschaftlicher Eigentümer des bebauten Grundstücks.[2] Davon abweichend ist das Gebäude dem Hersteller und Nutzungsberechtigten steuerlich zuzurechnen, wenn er wirtschaftliches Eigentum an dem Gebäud...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.5 Änderungssperre aufgrund Außenprüfung

Soweit Bescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können sie nach § 173 Abs. 2 AO grundsätzlich weder zugunsten noch zulasten des Steuerpflichtigen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel geändert werden. Diese Vorschrift dient dem Rechtsfrieden. Aufgrund einer Außenprüfung (nicht Steuerfahndung[1]) ergangene Bescheide – auch erstmalige – haben eine erhöhte Best...mehr

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Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler

Soll ein Steuerbescheid nach einer Korrekturvorschrift aufgehoben oder geändert werden, werden dabei nicht selten Fehler in der Steuerfestsetzung entdeckt, die sich "gegenläufig" auswirken. Solche materiellen Fehler, für die es keine eigenständige Korrekturvorschrift gibt, sind gem. § 177 AO bei der Änderung zu berücksichtigen, d. h. gegen zu rechnen, soweit die Änderung rei...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.2 Sonderregelung bei Werbungskosten

Durch ein privates Veräußerungsgeschäft veranlasste Werbungskosten sind – abweichend vom Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG – in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen[1], in dem der Verkaufserlös zufließt.[2] Fließt der Verkaufserlös in mehreren Veranlagungszeiträumen zu, sind sämtliche Werbungskosten zunächst mit dem im ersten Zuflussjahr erhaltenen Teilerlös und ein etwa ve...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.1 Grundsätzliches

Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG kann sich insbesondere bei Grundstücken ergeben. Aber auch die Veräußerung von Kunstgegenständen, Schmuck, Edelmetallen, Briefmarken, Büchern, Fussballtickets[1] oder ausländischen Valuta[2] kann grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führen.[3] Grundstücksgleiche Rechte[4] unterliegen im Gegensa...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.4 Rechtserheblichkeit der neuen Tatsachen

Die neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen rechtserheblich sein. Dies ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern aus dem Sinn und Zweck des § 173 AO. Die Rechtserheblichkeit ist zu bejahen, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu der jetz...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.1 Wie Unternehmer die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich berücksichtigen können

Was bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung gilt Die Vorfälligkeitsentschädigung, die im Rahmen der vorzeitigen Kreditablösung bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe angefallen ist, gehört zu den Veräußerungskosten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG.[1] [2] Folgen für das Disagio – bei Auflösung Betriebsausgabe Wird die Schuld vorzeitig getilgt, ist der noch nicht aufgelöste T...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.3 Beginn der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist beginnt nach der Grundregel des § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hauptanwendungsfall ist die Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuern ergibt sich aus § 38 AO i. V. m. den einzelnen Steuergesetzen. Die Einkommensteuer entsteht gem. § 36 Abs. 1 EStG mit Ablauf ...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.1 Festsetzungsfristen

Die Festsetzungsfrist beträgt gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO normalerweise für die Besitz- und Verkehrssteuern, also auch für die Einkommensteuer, 4 Jahre. Diese Frist verlängert sich gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO und auf 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. d. § 378 AO. Weder eine strafbefreiende Sel...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.3 Ablaufhemmung durch Außenprüfung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Außenprüfung begonnen, läuft gem. § 171 Abs. 4 Satz 1 AO die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.1 Neuere Rechtsprechung

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln ein Gebäude, das er in seinem Betrieb nutzt (Fall 5), wird der andere Ehegatte zivilrechtlich Eigentümer des Gebäudes.[1] Gebäude sind wesentliche Bestandteile eines Grundstücks.[2] In mehreren Entscheidungen hat der BFH zu dieser Fallvariante Stellung genommen und seine frühe...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.4 Werbungskosten

Werbungskosten sind grundsätzlich alle durch das Veräußerungsgeschäft veranlassten Aufwendungen, soweit sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des veräußerten Wirtschaftsguts gehören, nicht einer vorrangigen Einkunftsart zuzuordnen sind und nicht wegen der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen. So können z. B. Kosten für Z...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 1.1 Vorzeitige Vertragsbeendigung

Generell sind Darlehensverträge[1] wie andere Verträge einzuhalten. Beide Vertragsparteien sind demnach an den Darlehensvertrag gebunden. Es steht den Parteien aber frei, jederzeit über die vorzeitige Ablösung eines Darlehens einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Erfolgt dies, ohne dass eine Regelung über eine Vorfälligkeitsentschädigung getroffen wird, hat der Darlehensgebe...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.3 Unterlassene Berücksichtigung eines Sachverhalts

Ist ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid – zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen – nicht berücksichtigt worden in der für den Steuerpflichtigen erkennbaren Annahme, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen ist, und stellt sich diese Annahme später als unrichtig heraus, kann gem. § 174 Abs. 3 AO der fehlerhafte Steuerbescheid insowei...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 1.2 Zusammensetzung der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung setzt sich zusammen aus dem Zinsschaden (= Zinsmargenschaden, Zinsverschlechterungsschaden) und einer Bearbeitungsgebühr. Die Grundlage dafür bildet der im Kreditvertrag festgehaltene Nominalzins. Die Entschädigung vermindert sich um die Einsparungen der Bank an Verwaltungsgeldern und Risikokosten. Die Höhe und die Berechnung der Vorfälligkeitsent...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.7.1 Abgrenzung und Anwendung

Ein Steuerbescheid ist gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat.[1] Ein solches Ereignis muss nachträglich eintreten, und zwar in 2-facher Hinsicht: zum einen, nachdem der Steueranspruch entstanden ist, und zum anderen, nachdem der diesbezügliche Steuerbescheid (g...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.4 Ablaufhemmung durch Steuerfahndung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 208 Abs. 1 AO begonnen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Das Gleiche gilt nach Satz 2, wenn dem Steue...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.2 Unterschiedliche Gebäudenutzung: Maximal 4 Wirtschaftsgüter

Bei unterschiedlicher Nutzung eines Gebäudegrundstücks führen nach Ansicht des Großen Senats des BFH[1] die unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhänge dazu, dass eine Aufteilung in verschiedene Wirtschaftsgüter, maximal 4 Wirtschaftsgüter nötig ist. Wird ein – zivilrechtlich einheitliches- Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils durch Vermietung...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 4 Behaltefrist

Die Behaltefrist beträgt für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10 Jahre.[1] Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt die Behaltefrist ebenfalls 10 Jahre, wenn aus deren Nutzung zumindest in einem Jahr Einkünfte – z. B. aus der Vermietung – erzielt werden.[2] Sinn dieser Regelung ist die Vermeidung von Steuersparmodellen, die sich in der Praxis insbesondere aus der Ver...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.3 Behandlung des Aufwandsverteilungspostens bei Beendigung der betrieblichen Nutzung

Der VIII. Senat des BFH[1] hat die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in dem ein Ehegatte einen Kellerraum des im hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis nutzt, die anteilig auf diesen Raum entfallenden stillen Reserven bei Veräußerung der Praxis nur zur Hälfte den Veräußerungsgewinn erhöhen, und zwar auch, wenn der...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.1 Erlassbedürftigkeit

Sie liegt vor, wenn die Einziehung der Steuer usw. die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen ernstlich gefährden oder vernichten würde. Die wirtschaftliche Existenz ist gefährdet, wenn der Steuerpflichtige ohne Erlass den notwendigen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestreiten könnte. Die E...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 1.1.1 Kündigung des Darlehensnehmers ohne Vorfälligkeitsentschädigung

In folgenden Fällen kann der Kreditgeber/die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen: Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfris...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.1 Sachliche Härtegründe

Bei den sachlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den objektiven Umständen, unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass die zu zahlende Steuer demnächst wieder zu erstatten sein wird, z. B. wenn ein Antrag auf Herabsetzung einer Steuer Erfolg haben wird, oder das...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 11 Steuerneutrale Ausbuchung des Aufwandsverteilungspostens bei Ende der Nutzung

In der Praxis ist der Fall anzutreffen, dass der Unternehmer-Ehegatte den Betrieb aufgibt, veräußert oder verlegt, bevor die Herstellungskosten, die auf den Eigentums- bzw. Miteigentumsanteil des Nichtunternehmer-Ehegatten – also den wie ein materielles Wirtschaftsgut aktivierten Aufwandsverteilungsposten – entfallen, vollständig abgeschrieben worden sind. Außerdem ist der F...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.6.1 Absolute Anpassungsverpflichtung

Die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO begründet eine "absolute Anpassungsverpflichtung". Für eine selbstständige steuerrechtliche Würdigung der im Grundlagenbescheid bindend festgestellten Besteuerungsgrundlagen durch das für den Erlass des Folgebescheids zuständige Finanzamt ist demnach kein Raum, und zwar unabhängig davon, ob der Grundlagenbescheid rechtmäßig ode...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.1 Zufluss des privaten Veräußerungsgewinns

Private Veräußerungsgewinne unterliegen als sonstige Einkünfte den für die Besteuerung der Überschusseinkünfte geltenden Grundsätzen. Ein Veräußerungsgewinn entsteht somit nicht bereits mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern wird erst mit dem tatsächlichen Zufluss[1] der Gegenleistung verwirklicht.[2] Als Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses gilt der Tag...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.7 Mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft (mehrere Sachverhalte)

Beinhaltet eine Antragsschrift mehrere voneinander abgrenzbare Sachverhalte und werden zu jedem Sachverhalt konkrete Rechtsfragen gestellt, handelt es sich um mehrere Anträge auf Erteilung der verbindlichen Auskunft, die in einem Schriftsatz zusammengefasst sind. Lt. FG München erfolgt eine mehrfache Festsetzung der Gebühr für eine verbindliche Auskunft bei geplanter Übertra...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.2 Persönliche Härtegründe

Bei den persönlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zeit der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs. Der Steuerpflichtige muss sich in einem derartigen (vorübergehenden) wirtschaftlichen Engpass befinden, dass die Zahlung der Schuld zu ernsthaften Schwierigkeiten oder gar zur Existenzgefährdung führen würde (sog. Stundungsbedü...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 1 Verbindliche Auskunft: Steuerliche Absicherung für geplante Vorhaben

Die verbindliche Auskunft soll es Steuerpflichtigen ermöglichen, die steuerlichen Konsequenzen genau bestimmter Sachverhalte bereits vor ihrer Verwirklichung abzuschätzen. Die Bearbeitung dieser Anträge stellt eine individuelle Leistung der Finanzverwaltung gegenüber dem Antragsteller dar. Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft steht im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.1 Abgrenzungsfragen

Steuerbescheide sind gem. § 173 Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit (rechtserhebliche) Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen (Nr. 1), es sei denn, dass das Finanzamt die ihm obliegende Ermittlungspflicht verletzt hat; zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen an deren nachträglichem Bekanntwerden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten[1] sind alle Aufwendungen, die erbracht werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und es nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[2] Neben dem Kaufpreis für das Wirtschaftsgut gehören dazu auch die Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. die Inseratskosten, Maklerhonorare, Notargebühren, Gerichtskoste...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 9 Ehegatten errichten auf einem gemeinsamen Grundstück ein vom Ehemann betrieblich genutztes Gebäude

Errichten Eheleute auf einem Grundstück, das ihnen je zur Hälfte gehört, ohne weitere Absprachen mit gemeinsamen Finanzierungsmitteln (je 50 %) ein Gebäude, das vom Ehemann zu 100 % für betriebliche Zwecke genutzt wird (Fall 7), wendet jeder der beiden Ehegatten die Hälfte der Herstellungskosten auf. In diesem Fall steht das Gebäude sowohl im zivilrechtlichen als auch wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.1 Allgemeines

Zweck der Gesamtschuldaufteilung nach den Vorschriften der §§ 268ff. AO [1] ist es, den einzelnen zusammenveranlagten Ehegatten im Fall der Vollstreckung nicht schlechter zu stellen als einen Einzelschuldner. Jeder Ehegatte kann beantragen, dass die Vollstreckung wegen der geschuldeten Einkommensteuer jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269–27...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Überrumpelung

Rz. 4 Die Abweichung vom Normalfall ist nur dann überraschend, wenn eine Überrumpelung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers hinzukommt. Für die Überrumpelung im Arbeitsrecht kommt es wesentlich auf die drucktechnische Gestaltung der fraglichen Klausel an. Wichtige und mit schwerwiegenden Nachteilen verbundene Regelungen müssen durch den Druck oder die Überschrift deutlich zu...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.2 Praktische Hinweise zum Antrag

Geht es bei Einzelfragen um eine vom Finanzamt benötigte Stellungnahme, sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter klären, ob die Auskunft eine Gebühr auslöst und, falls ja, auch die Höhe der Gebühr. Auch bei detaillierten Auskünften sollte immer geklärt werden, ob die erbetene Auskunft überhaupt gebührenpflichtig ist. Denn es gilt seitens des Finanzamtes eine Mitwirkungspflich...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 5 Bindungswirkung einer erteilten Auskunft

Weicht der später verwirklichte Sachverhalt von dem der Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich ab, ist die von der zuständigen Finanzbehörde erteilte verbindliche Auskunft für die Besteuerung des Antragstellers grundsätzlich bindend.[1] Die Bindungswirkung tritt daher nicht ein, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt mit dem bei der Beantra...mehr