Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Übrige Steuern

Tz. 59 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Als übrige Steuern kommen die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Betracht (s. § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, Anhang 12e). Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer entsprechen (Quellensteuer), sind ebenfalls vom Abzug ausgeschlossen (s. auch die in H 10.1 KStH 2022, Anhang 4 zitierten BFH-Urteile).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mahnung.

Rn 12 Regelmäßig genügt nach § 286 I Fälligkeit der Forderung allein nicht, um aus der Säumnis rechtlich Verzug werden zu lassen. Der Gläubiger muss vielmehr dem Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit (zu Ausnahmen s BGH NJW-RR 21, 737 [BGH 27.04.2021 - VIII ZB 44/20] Rz 18) durch eine Mahnung deutlich machen, dass die Säumnis für ihn nachteilige Folgen haben kann (zu EU-rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kein Prozessrecht.

Rn 3 (Zu diesem vgl neben den ZPO-Kommentierungen zB Geimer/Schütze Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 6 Ordner, Loseblatt 65. Aufl 22; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht, 8. Aufl 21; Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht, 4. Aufl 20; Rauscher (Hrsg) Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl 22 ff (5 Bde); nahezu voll...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 224 Wie bereits gesehen (siehe Rdn 213), geht die überwiegende Meinung,[315] einschließlich einzelner Urteile des BFH, davon aus, dass durch die Hingabe eines Wirtschaftsguts an Erfüllungs statt für einen Pflichtteilsanspruch – zumindest im Bereich des Privatvermögens – ein Veräußerungsgeschäft verwirklicht werde. Die oben erörterte Problematik gilt insoweit grundsätzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besonderheiten der Herausgabe beim mittelbaren Besitzer.

Rn 10 Gem § 986 I 2 kann der Eigentümer auch vom mittelbaren Besitzer Herausgabe verlangen, obwohl dieser die herausverlangte Sache begriffsnotwendig nicht ›in Händen hält‹. Da der Anspruch somit nur auf Einräumung des mittelbaren Besitzes durch Abtretung des Herausgabeanspruchs zu richten ist, § 870, und eine solche Abtretung nach § 894 ZPO mit Eintritt der Rechtskraft eine...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 3. Anerkennung nach der ZPO bzw. dem FamFG

Auch in Deutschland sind weder die Regelungen zur Anerkennung von Urteilen der streitigen Gerichtsbarkeit – im Verhältnis zur Türkei § 328 ZPO [40] – noch die Regelungen zur Anerkennung von Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach §§ 108, 109 FamFG [41] auf ausländische Erbscheine anwendbar. Auch insoweit wäre – soweit erforderlich – ein deutscher Erbschein zu bean...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Herbeiführung der Erbunwürdigkeit.

Rn 2 Im Fall des § 2345 führt die Erklärung der Anfechtung, ansonsten das nach dem Erbfall durch Anfechtung des Erbfalls mittels Klage (§§ 2340, 2341) eines dazu Berechtigten (§ 2341) zu erwirkende rechtkräftige Urt zur Erbunwürdigkeit. Der entscheidende Zivilrichter ist nicht an strafgerichtliche Urteile gebunden (BGH ZEV 05, 307), hat sich aber ggf mit den Feststellungen b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 1 § 830 regelt Aspekte der Beteiligung mehrerer an einer unerlaubten Handlung; bei Abs 1 handelt es sich um eine eigenständige Anspruchsgrundlage (s nur BGHZ 67, 14, 17 ff; 72, 355, 358; NJW 94, 932, 934; NK-BGB/Katzenmeier § 830 Rz 1; Grüneberg/Sprau § 830 Rz 6; die Urteile, die den Charakter als Beweislastregel hervorheben, zB BGHZ 25, 271, 273; 55, 86, 92; 101, 106, 11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Erschleichen der Restschuldbefreiung.

Rn 56 Beim Erschleichen der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren durch vorsätzliche Nichtangabe von Gläubigern können diesen Gläubigern Ansprüche aus § 826 zustehen (BGH ZInsO 09, 52 Rz 2; NZI 09, 66 Rz 11 mwN; VersR 16, 1058 Rz 29; Saarbr NZI 15, 712 ff; ausf M Ahrens NZI 13, 721, 725 ff mwN; NZI 15, 687f). Auch hier geht es um einen Missbrauch von Verfahrensrechten; d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ehegatte, Abs 1, 1. Alt.

Rn 7 Der Begriff des Ehegatten iSd Vorschrift richtet sich nach den Vorschriften des Eherechts. Die Eigenschaft als Ehegatte endet mit der Scheidung (§§ 1564 ff, §§ 111 ff, 121 ff, 132 ff FamFG) oder der Aufhebung der Ehe (§§ 1313 ff). Entscheidender Zeitpunkt für § 563 ist die Rechtskraft des Urteils. Ein schwebendes Verfahren hindert ein Eintrittsrecht nicht, ebenso wenig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rentenpflicht des Notwegberechtigten (Abs 2).

Rn 29 Als Ausgleich für die Duldungspflicht hat der Berechtigte (Rn 4) den Nachbarn, über dessen Grundstück der Notweg verläuft, durch die Zahlung einer Geldrente zu entschädigen (II 1). Der Anspruch entsteht mit dem Notwegrecht und setzt deshalb das Verlangen des Berechtigten nach Duldung des Notwegs (Rn 23) voraus (BGHZ 94, 160, 162f). Auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Die Zustimmungs- ist Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung. Sofern der Vermieter keinen späteren Zeitpunkt bestimmt (BGH ZMR 11, 790 Rz 11), gilt mit Rechtskraft des Urteils, durch das der Mieter zur Zustimmung verpflichtet wird, dessen Zustimmungserklärung gem § 894 ZPO als abgegeben, die erforderliche Vertragsänderung tritt ein (BGH ZMR 11, 790 Rz 8). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 5 Nach § 48 V gelten für die am 30.11.20 bei Gericht anhängigen Verfahren die §§ 43–50 aF weiter. Ein Verfahren idS sind nach Sinn und Zweck auch die Klagen nach § 21 VIII aF (BGH NJW-RR 23, 226 Rz 17; ZMR 23, 55 Rz 5; 22, 483 Rz 15). An beschlussersetzende Urteile, die noch gegen die übrigen Wohnungseigentümer ergehen, ist die GdW gebunden (BGH ZMR 22, 483 Rz 21). Der Kl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Bereicherung.

Rn 19 Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 kommt in Betracht bei rückwirkender Abänderung eines Unterhaltstitels im Wege der Abänderungsklage oder Zahlung aufgrund einer einstweiligen Anordnung, die später keinen Bestand hat. Eine einstweilige Anordnung ist nur eine vorläufige Regelung, die keinen Rechtsgrund für das Behal...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Selbstanzeige

Rz. 1714 [Autor/Stand] Sollte dennoch eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO vorliegen und diese noch nicht entdeckt sein oder der Betroffene noch keine Kenntnis hiervon haben und kein Fall des "Rechnenmüssens" vorliegen (dazu § 371 Rz. 629 ff. zur Tatentdeckung), so besteht noch die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige vollständig straffrei auszugehen. Kritisch dürfte in di...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 1. Nachlass in Deutschland: NA findet Anwendung

Für den in Deutschland belegenen Nachlass des M ist der Anwendungsbereich des NA eröffnet, da insoweit seine türkische Staatsangehörigkeit mit der Belegenheit des Vermögens auseinanderfällt.[42] Sowohl die deutschen Gerichte als auch die türkischen Gerichte hätten also insoweit ihre internationale Zuständigkeit anhand der vorrangigen staatsvertraglichen Rechtsquelle des NA z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 22 HaagUntProt – Übergangsbestimmungen.

Gesetzestext Dieses Protokoll findet keine Anwendung auf Unterhalt, der in einem Vertragsstaat für einen Zeitraum vor Inkrafttreten des Protokolls in diesem Staat verlangt wird. Rn 1 Das HaagUntProt beansprucht nach Art 22 keine Rückwirkung; insoweit bleibt es beim bisherigen Kollisionsrecht (Rauscher/Andrae Rz 1). Liegt bereits eine Unterhaltsentscheidung vor, so wird ihr B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Form, Wirkung (s.a. Rn 16).

Rn 50 Der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut ist als Schiedsspruch zu bezeichnen und muss in formeller Hinsicht den Anforderungen entsprechen, die für jeglichen Schiedsspruch gelten, § 1053 II iVm § 1054 ZPO (Zö/Geimer § 1053 Rz 6; Anders/Gehle/Anders ZPO § 1053 Rz 4 ff). Rn 51 Der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut beendet das Schiedsverfahren (§ 1056 I) und hat un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Persönlichkeitsbeeinträchtigungen.

Rn 10 Ehrverletzung (›Caroline-Urteile‹ BGHZ 128, 1; NJW 96, 984; BGHZ 131, 332; Bezeichnung eines Anwalts als ›Winkeladvokat‹ Köln 18.7.12 – 16 U 184/11); Börsenjournalist (BGH NJW 94, 2614); Sorgfaltspflichtverletzung Presse (BGHZ 132, 13); Zeuge Ehrenschutz (BGH NJW 86, 2502); Bismarck (RGZ 45, 170); verdeckte Tatsachenbehauptung (BVerfG NJW 04, 1942 [BVerfG 19.02.2004 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dingliche Rechte.

Rn 10 Rechtsmängel: alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, zB Grunddienstbarkeit (BGH NJW-RR 93, 396 [BGH 11.12.1992 - V ZR 204/91]), beschränkte persönliche Dienstbarkeit (BGH NJW 00, 803 [BGH 19.11.1999 - V ZR 321/98]), Eigentumsübertragungsvormerkung (RG 149, 195, 197), Nacherbenvermerk (Grüneberg/Weidenkaff Rz 8), Nutzungsbindungen nach dem WEG (BGH NJW 04, 364 [BGH 26....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff der Einwendung iSv § 404 ist weit zu verstehen. Er umfasst alle rechtshindernden u rechtsvernichtenden Einwendungen sowie peremptorische u dilatorische Einreden. Zu den rechtshindernden Einwendungen gehören die aus §§ 104, 125, 134, 138. Als rechtsvernichtende Einwendung zu nennen sind insb Anfechtung, Erfüllung, Erlass, Aufrechnung – vgl aber § 406 –, Rückt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 99 Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, hat der ehemalige Mieter – solange der Vermieter keine formal ordnungsgemäße und inhaltlich richtige Abrechnung vorlegt (BGH NJW 11, 143 Rz 38) – nach dem Ende des Mietvertrags im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 59; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsklage (Abs 1).

Rn 1 Die Anfechtung erfolgt durch Gestaltungsklage (BGH NJW 15, 1382 [BGH 11.03.2015 - IV ZR 400/14] Rz 7; 12.9.12 – IV ZR 177/11 Rz 7; aA Grünewald/Weidlich Rz 3; Muscheler ZEV 09, 101, 105: Feststellungsklage), auch Widerklage, gegen den Erbunwürdigen, nicht durch Einrede oder Geltendmachung im Erbscheinsverfahren (BayObLG FamRZ 01, 319, 320). Der Antrag (zB: ›Der N.N. ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen bei Rücklagenbildung und Steuerfolgen bei Rücklagenauflösung

Rn. 111 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG gewährt dem StPfl die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung. Diese Rücklage ist steuerwirksam und mindert den steuerlichen Gewinn. Eine tatsächliche Reinvestitionsabsicht ist nicht Voraussetzung für ihre Bildung. Sollte der StPfl innerhalb der sog Reinvestitionsfrist ein Ersatz-WG anscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1004 wird als Schutznorm des Eigentums (Art 14 GG; § 903) neben § 242 zu den ›Auffang-Paragraphen‹ gezählt und damit zu den für die Praxis wichtigsten Bestimmungen des BGB überhaupt. Dementsprechend ist die Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen (ausf MüKo/Baldus § 1004) dazu ebenso groß wie die der Urteile, denen – auch in entspr Anwendung – diese Regelung (m...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Subjektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung

Schrifttum: Adick, Bedingter Vorsatz und Festsetzung von Hinterziehungszinsen, PStR 2011, 245; Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, Diss. Kiel 1993; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Leichtfertigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, INF 1990, 488; Dörn, Fragen des Steuerstraf- und Steuerordnung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Aufrechnung bewirkt das Erlöschen der Aufrechnungsforderung wie der Hauptforderung. Eine Gegenaufrechnung des Gläubigers ggü der mit der Aufrechnung erloschenen Aufrechnungsforderung des Schuldners geht ins Leere (RGZ 143, 382, 388). Allerdings kann das Widerspruchsrecht nach § 396 eingreifen. Wurde zulässigerweise mit einer auflösend bedingten Forderung aufgerechne...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / dd) Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Rz. 17 Die in einem Mitgliedstaat i.S.d. EuErbVO in erbrechtlichen Angelegenheiten ergangenen Urteile sind gem. Art. 39 EuErbVO im Gebiet der gesamten Gemeinschaft anzuerkennen und zu vollstrecken. Dies ist logisch zwingende Folge aus der Vereinheitlichung der internationalen Zuständigkeit und der Rechtsanwendung. Voraussetzung für die Vollstreckung ist allerdings die vorher...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Multilaterale Abkommen

Rz. 327 Gemäß Art. 39 Abs. 1 EuErbVO werden die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Für die Vollstreckung sehen freilich die Art. 43 ff. EuErbVO die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens (Exequatur) vor. Dies ist insoweit auffällig, als für andere Entscheidun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlrecht des Schuldners.

Rn 2 Der Verzug des Schuldners mit der Ausübung des Wahlrechts ist vom Leistungsverzug zu trennen. Es bleibt bis zur Erfüllung beim Schuldner, auch dann, wenn der Gläubiger ihn ergebnislos zur Wahl auffordert oder in Leistungsverzug setzt, und geht anders als nach § 264 II nicht auf den Gläubiger über (MüKoBGB/Krüger § 264 Rz 2). Der Gläubiger kann den Schuldner nur alternat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge: Wiedereinräumung des unmittelbaren Besitzes.

Rn 6 Der Rückgabeanspruch des Vermieters gem I ist spiegelbildlich zu § 535 I 2 auf die Wiedereinräumung des unmittelbaren Besitzes gerichtet (BGH NJW 88, 2665 [BGH 11.05.1988 - VIII ZR 96/87]). Die Rückgabe der Mietsache ist bei beweglichen Sachen Bringschuld (Erman/Jendrek § 546 Rz 9; Grüneberg/Weidenkaff § 546 Rz 10). Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht kann der Vermie...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 5. Verjährung des Schadensersatzanspruchs

Rz. 51 Für die Anwaltshaftung gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB. Die allgemeinen Verjährungsregelungen führen unter Umständen zu langen Verjährungsfristen, da Voraussetzung für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist, dass der Auftraggeber die die Ansprüche begründenden Umstände und die Person des Schuldners kennt oder ohne grob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Schadensersatz.

Rn 18 Ein Schadensersatzanspruch iHd zu Unrecht gezahlten Unterhalts ist gem § 823 II iVm § 263 StGB gegeben im Falle des Prozessbetruges (BGH FamRZ 84, 767). Er ist ferner dann gegeben, wenn die Verpflichtung zur ungefragten Information über eine Einkommensänderung bestand und die Veränderung nicht mitgeteilt wurde. Dabei erhöhte sich die Treuepflicht bei Vergleichen (BGH F...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Beweislastverteilung

Rz. 158 Im Rahmen der Auskunftsklage muss der Pflichtteilsberechtigte zunächst darlegen und beweisen, dass er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen zählt.[311] Ihm obliegt insoweit der Nachweis seiner Abstammung.[312] Diese wird im Falle eines Bestreitens durch Vorlage der Personenstandsurkunden (nach dem PStG) oder im Falle eines nichtehelichen Abkömmlings durch V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erteilte Zustimmung.

Rn 8 Stimmt der Mieter innerhalb der Zustimmungsfrist bedingungslos der erhöhten Miete zu (KG NZM 98, 68 [KG Berlin 05.08.1997 - 8 RE-Miet 8850/96]: die Zustimmung zum Erhöhungsbetrag ist nicht ausreichend), schuldet er diese mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Bei der Berechnung der Frist gilt § 193. Beim Zugang des Mieterhöhungsve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Scheinkonkurrenzen

Rz. 879 [Autor/Stand] Im Fall der Scheinkonkurrenz verdrängt einer der verwirklichten Straftatbestände einen gleichfalls verwirklichten anderen Straftatbestand. Ihr Kennzeichen ist, dass der Unrechtsgehalt des nur scheinbar anwendbaren Straftatbestands durch die Verurteilung wegen des verdrängenden Tatbestands bereits erfasst wird (s. Rz. 861)[2]. Wegen dieses gemeinsamen Ne...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / VII. Fazit

Der vorstehende Überblick zeigt, dass im Bereich deutsch-türkischer Erbfälle bereits bei der Bestimmung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte und des Erbstatuts sowie für den Nachweis der Erbfolge eine genaue Prüfung der anwendbaren Rechtsquellen im Hinblick auf die möglicherweise in beiden Vertragsstaaten belegenen Vermögenswerte des Erblassers erforderlich ist. Fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Praktische Bedeutung.

Rn 8 Die praktische Bedeutung von ProdHaftRL und Umsetzungsgesetzen war zunächst gering (zur RL s KOM [95] 617 endg; zu den nationalen Umsetzungsgesetzen KOM [00] 893 endg 10 f; Hakenberg ZEuS 02, 65, 66). In Deutschland wurde – nach einigen obergerichtlichen Urteilen – 1995 erstmals der BGH mit dem ProdHaftG befasst (BGHZ 129, 353), danach erst wieder 2005 (NJW 05, 2695). S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Allgemeine Fragen.

Rn 24 Vorfragen sind selbstständig anzuknüpfen (BGH NJW 20, 3777, 3778 [BGH 22.07.2020 - XII ZB 131/20], s Art 3 Rn 46 ff). Deutsche Scheidungsurteile u anerkannte ausl Urteile setzen sich gg scheidungsfeindliches Heimatrecht durch (Rauscher/Pabst NJW 11, 3547, 3549 gg München FamRZ 11, 1506). – Soweit es nach I auf die Staatsangehörigkeit ankommt, gelten für deren Besitz di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 10 Liegen die Voraussetzungen von § 771 I vor, hat der Bürge eine dilatorische Einrede. Diese muss er im Prozess geltend machen (vgl § 214 Rn 1). Ein unbeschränkter Klagantrag des Gläubigers auf sofortige Leistung ist als zur Zeit unbegründet abzuweisen (Staud/Stürner § 771 Rz 10). Um der Einrede der Vorausklage entgegenzutreten, muss der Gläubiger darlegen und beweisen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 14 Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht aus § 546 I ist eine Räumungsklage erforderlich, welche mit der Klage auf Zahlung der Mietrückstände verbunden werden kann. Die eigenmächtige Inbesitznahme der Mietsache durch den Vermieter ist verbotene Eigenmacht gem § 858 (auch ggü dem Untermieter: KG ZMR 09, 912), die gem § 231 verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 25 Sollte der Eigentümer die herausverlangte Sache nach den §§ 873, 929, 930, 931 an einen Dritten übereignet haben, entstehen im Herausgabeprozess keine Folgen für den Verfahrensverlauf, § 265 II 1 ZPO. Urteilsbindung an die Rechtskraft des Urteils entsteht für den Rechtsnachfolger gem § 325 I ZPO. Dieser kann nach einer den Titel übertragenden Umschreibung der Vollstrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Rechtskraft.

Rn 9 Die Rechtskraft eines Urteils beschränkt sich nach § 325 ZPO auf die Parteien. Daher kann der Gläubiger auch bei klageabweisendem Urt gg einen Gesamtschuldner den anderen verklagen, dieser wiederum den gegenüber dem Gläubiger obsiegenden Gesamtschuldner nach § 426 I in Regress nehmen (Bambg VersR 12, 725) Einen Fall der gesetzlichen Rechtskrafterstreckung regelt § 124 V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundstücksbeeinträchtigungen.

Rn 9 Die Anwendung des § 1004 wird im Hinblick auf immer wiederkehrende Fallkonstellationen durch den Rückgriff auf wesentliche Urteile erleichtert: Nichteinhaltung der Abstandsflächen (Brandbg 21.9.05 – 4 U 174/04 – BauR 05, 1822; IBR 06, 115); Diaprojektion an Hauswand (Dresd NJW 05, 1871 [OLG Dresden 07.04.2005 - 9 U 263/05]); Bodenkontamination (BGH IBR 05, 711 [BGH 04.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Beendigung des Verzugs.

Rn 27 Der Verzug endet mit dem Wegfall einer seiner Voraussetzungen, in erster Linie also durch Erfüllung (BGH BeckRS 12, 7964 Rz 6) oder durch sonstiges Erlöschen der Forderung. Bei der Zahlung aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils endet richtigerweise gleichfalls der Verzug (BAG AP Nr 11 zu § 305 Rz 16; anders BGH NJW 12, 1717 [BGH 15.03.2012 - IX ZR 35/11] Rz 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftungsvoraussetzungen.

Rn 3 § 839a erfordert einen zweiaktigen Geschehensablauf, nämlich zum einen ein unrichtiges Gutachten, das Eingang in eine unrichtige gerichtliche Entscheidung gefunden hat, und zum anderen, dass diese ihrerseits den Schaden herbeigeführt hat. Die Unrichtigkeit wird ausführlich erörtert vom BGH (MDR 13, 1397) und auch Saarbr (Urt v 23.11.17 – 4 U 26/15 mit BGH VersR 19, 183)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine Urkunden iSv § 952.

Rn 5 Keine Urkunden iSv § 952 sind Inhaber- und Orderpapiere. Hier wird die Forderung durch Übertragung des Papiers (und zT zusätzlich durch Indossament) übertragen. Daher findet die Vorschrift keine Anwendung auf Inhaberschuldverschreibungen, Scheck und Wechsel (es sei denn, sie werden durch Abtretung übertragen sowie vorbehaltlich Rn 4) und Inhaber- und Namensaktien. Ausfe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Doppelehe/Bigamie (§ 1306).

Rn 11 Die Doppelehe mit einem Dritten ist aufhebbar. Sonderregelungen gelten bei Wiederheirat nach unrichtiger Todeserklärung (§§ 1319, 1320). Eine aufhebbare Zweitehe liegt vor, wenn die Erstehe bei Eingehung der Zweitehe besteht unabhängig davon, ob sie später durch Tod, Scheidung oder Aufhebung beendet wird. Das wird auch angenommen, wenn die Erstehe bei Zustandekommen de...mehr