Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heizkörper (WEMoG)

Begriff Sind Heizkörper im Bereich des Sondereigentums montiert, sind sie dem Sondereigentum zuzuordnen. Sondereigentum sind dann vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung auch Heizungs- und Thermostatventile und ähnliche Aggregate[1], nicht aber etwa Verdunstungsröhrchen, die als Geräte der Verbrauchserfassung im Gemeinschaftseigentum ste...mehr

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Konten im Wohnungseigentum (WEMoG)

Begriff Die Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen getrennt vom Vermögen des Verwalters gehalten werden. Folglich darf der Verwalter das Konto der Eigentümergemeinschaft nicht als Eigenkonto oder als Sonderkonto führen. Entscheidend ist, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die richtige Einrichtung des Kontos gegen Anfechtung, Pfand- und Zurückbehalt...mehr

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Heizkostenverteiler (WEMoG)

Begriff Ein Heizkostenverteiler dient der verbrauchsabhängigen Berechnung von Heizkosten. Er ist kein Messgerät, sondern ein Erfassungsgerät und steht im Gemeinschaftseigentum, da er der Ermittlung der Kostenverteilung i. S. d. § 16 Abs. 2 WEG dient.[1] Zwar dürften sie eher Zubehör darstellen, wurden sie allerdings von der Gemeinschaft angeschafft, stellen sie Gemeinschafts...mehr

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Müllgebühren (WEMoG)

Zusammenfassung Die Verteilung der Müllgebühren richtet sich grundsätzlich gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen, so eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer keinen hiervon abweichenden Verteilungsschlüssel vorsieht. Auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG kann auch bezüglich der Müllgebühren der gesetzliche oder vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel abgeä...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 10 Heiz- und Betriebskosten

Der Lagenachteil einer Dachgeschosswohnung bleibt bei der Heiz- und Betriebskostenabrechnung regelmäßig unberücksichtigt. Entstehen dem Nutzer höhere Heizkosten, muss er diese selbst tragen.[1] Es besteht auch keine Verpflichtung, für eine zusätzliche Wärmeisolierung zu sorgen.[2] Ausnahmsweise könnte der Mieter einen Anspruch haben, den Abrechnungsmaßstab zu ändern, wenn si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Teilurlaub / 2 Berechnung des Teilurlaubs

Für alle Fallgestaltungen des Teilurlaubsanspruchs in § 5 Abs. 1 BUrlG gelten die folgenden Regeln zur Berechnung: Angefangene Monate begründen keinen Anspruch auf einen Teilurlaub. Endet ein Monat mit einem Sonn- oder Feiertag oder einem Tag, an dem für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen keine Arbeitspflicht bestanden hätte, so ist...mehr

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Tierhaltung (WEG – WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Tierhaltung in Wohnungseigentumsanlagen kann mitunter zu Konflikten unter den Wohnungseigentümern führen. Diese haben allerdings die Möglichkeit, den Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums festen Regeln zu unterwerfen (§ 19 Abs. 1 WEG). Dies geschieht durch Vereinbarungen, Beschlüsse und findet gerade bzgl. der Tierhaltung häufig in Hausordnungen sei...mehr

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Mahngebühr (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff In zahlreichen Verwalterverträgen ist vereinbart, dass der Verwalter für Mahnungen gesonderte Gebühren berechnen darf. Dies wird allgemein für möglich gehalten, wobei auch die Auffassung vertreten wird, Mahnungen zählten zu den gesetzlichen Pflichten des Verwalters und seien mit der Verwaltergrundgebühr abgegolten. Im Ergebnis hängt die Antwort auf die Frage, ob der ...mehr

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Tierhaltung (WEG – WEMoG) / 2 Einschränkungen der Tierhaltung

Verbot gefährlicher Tiere Durch mehrheitliche Beschlussfassung und somit auch durch entsprechende Bestimmungen in der Hausordnung kann die Haltung potenziell gefährlicher Tiere untersagt werden. Dies gilt insbesondere für Giftfrösche oder Giftschlangen[1] sowie für Kampfhunde. Leinen- und Maulkorbzwang, Einschränkung des Auslaufs und der Anzahl der Tiere Des Weiteren sind Besti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Teilurlaub / 3 Übertragung von Teilurlaub

Der sich errechnende Teilurlaubsanspruch ist auf Wunsch des Arbeitnehmers auf das folgende Urlaubsjahr zu übertragen.[1] Die Übertragung muss grundsätzlich explizit und noch im Urlaubsjahr verlangt werden. Dafür reicht jede Handlung des Arbeitnehmers aus, mit der er für den Arbeitgeber deutlich macht, den Teilurlaub erst im nächsten Jahr nehmen zu wollen. Es reicht hingegen n...mehr

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Einstweilige Verfügung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die einstweilige Verfügung dient der vorläufigen Sicherung eines Anspruchs oder des Rechtsfriedens, wenn aufgrund besonderer Eilbedürftigkeit der Ausgang eines Erkenntnisverfahrens nicht abgewartet werden kann und ansonsten vollendete Tatsachen geschaffen oder irreparable Nachteile eintreten würden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Regelungen zur einstweiligen...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Dach ist nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum, da es für den Bestand des Gebäudes erforderlich ist. Gleiches gilt für den isolierenden Dachbelag. Regelmäßig ist auch die Dachterrasse Gemeinschaftseigentum, kann aber in der Teilungserklärung grundsätzlich dem Sondereigentum zugeordnet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Dach ist konst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Teilurlaub / 6 Tarifliche Regelung zum gesetzlichen Teilurlaub

§ 13 BUrlG gestattet grundsätzlich tarifliche Regelungen des in § 5 BUrlG geregelten Teilurlaubs, auch zum Nachteil der Arbeitnehmer.[1] So können Ansprüche auf Teilurlaub tariflich modifiziert werden. Es kann also eine andere Regelung der Teilurlaubsansprüche gefunden werden, die keinen vollen Urlaubstag ergeben. Grundsätzlich kann also generell eine Abrundung genauso wie ei...mehr

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Einstweilige Verfügung (WEMoG) / 1 Voraussetzungen

Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist stets, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges richterliches Eingreifen besteht. Die Eilbedürftigkeit der einstweiligen Verfügung ist zu begründen und glaubhaft zu machen. Praxis-Beispiel Einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnungseigentums Praxisrelevante Beispiele für einstweilige Verfügungen im Bereich des Wohnun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Teilurlaub / 1.3 Austritt in der 1. Jahreshälfte

Schließlich gilt das Anteilsprinzip, wenn der Arbeitnehmer trotz erfüllter Wartezeit in der 1. Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet.[1] Praxis-Beispiel Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte Ein Arbeitnehmer ist seit mehreren Jahren bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Genau zum Ablauf des 30.6. scheidet er schließlich aus dem Arbeitsverhältnis aus. In diesem Fall ist zwar die W...mehr

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Mahngebühr (WEMoG) / 1 Anspruchsgrundlage

Der Verwalter kann einen Anspruch auf Erhebung einer Mahngebühr durch entsprechende Regelung im Verwaltervertrag begründen. Voraussetzung ist dabei die konkrete Vergütungsstruktur des Vertrags. Wenn auch nach wie vor umstritten, kann sich der Verwalter nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls dann ein Honorar für die Mahnung säumiger Wohnungseigentümer im Vertrag ausbeding...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Teilurlaub / 4 Erstattung von überzahltem Urlaub

Hinsichtlich zu viel gewährten Urlaubs gilt das Rückforderungsverbot des § 5 Abs. 3 BUrlG. Dieser Fall wird z. B. dann praktisch relevant, wenn der Arbeitnehmer im 1. Halbjahr erhebliche Teile seines Jahresurlaubs nimmt und erst danach das Arbeitsverhältnis noch im 1. Kalenderhalbjahr beendet. Das für den zu viel gewährten Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt kann nach der zitiert...mehr

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Mahngebühr (WEMoG) / 2 Zulässige Höhe

Die Höhe der Mahngebühr selbst muss sich in unbedenklichen Grenzen bewegen. Diese wurden aber bei einer Zusatzvergütung von 20 EUR je Mahnung als überschritten angesehen. Diese seien unabhängig hiervon aber auch dann überschritten, wenn nicht geregelt sei, wie viele Mahnungen im Einzelfall überhaupt erfolgen würden.[1] Der BGH richtet diese Frage an den Maßgaben des konkreten...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 1 Abgrenzung Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum

Das Dach gehört als konstruktiver für den Bestand und die Sicherheit der Wohnanlage erforderlicher Gebäudebestandteil mit gleichzeitiger Schutzfunktion und als architektonisches Gestaltungselement zwingend zum Gemeinschaftseigentum.[1] Auch das Glasdach eines Hofraums ist als konstruktiver Bestandteil zwingend Gemeinschaftseigentum. Weist also etwa die Teilungserklärung eine...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 3 Dachboden/Speicherausbau

Dachböden oder Speicher dürfen regelmäßig nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.[1] Die Umwandlung eines Speicherraums stellt eine bauliche Veränderung sowie eine Änderung der nach der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgegebenen Zweckbestimmung dar. Der Ausbau in einen Wohnraum bedarf bezüglich des Elements der baulichen Veränderung zwar nur eines mehrheitlichen Gestat...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 5 Unterbrechungen der Wartezeit

Lediglich Teilurlaube erwirbt ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er im 1. Halbjahr ein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber beendet und im 2. Halbjahr mit demselben Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis eingeht. Für jedes Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch dann je getrennt zu ermitteln. Eine Ausnahme sieht das BAG, wenn das weitere Arbeitsverhältnis nur für kurze Z...mehr

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Prostitution im Wohnungseig... / 2 Teileigentum

Die Ausübung der Prostitution oder der Bordellbetrieb in Räumen des Teileigentums wird ebenso größtenteils für unzulässig gehalten. Dies gilt auch für den Fall der Prostitution in einer Wohnungseigentumsanlage, in der eine gewerbliche Nutzung der Einheiten zulässig ist.[1] Wird die Prostitution in einer atypischen Wohnanlage ausgeübt, in der beispielsweise keine Familien woh...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 2 Dachausbau

Wird ein Dach so ausgebaut, dass ein Gästezimmer z. B. um ein WC erweitert wird, so handelt es sich immer um einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum. Deshalb liegt eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG vor, die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann. Gleiches gilt für den Ausbau zu einer Wohnung oder den Einbau einer Küche in einen Speicher. Sieht die Teilun...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 6 Dachfenster

Der Einbau von Dachfenstern bzw. die Ersetzung von Dachluken durch Dachfenster bedarf als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zwingend einer entsprechenden Gestattungsbeschlussfassung nach § 20 Abs. 1 BGB.[1] Eines Gestattungsbeschlusses bedarf es auch dann, wenn der optisch-ästhetische Gesamteindruck nicht beeinträchtigt, sondern eher noch verbessert wird. Auch ...mehr

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Einstweilige Verfügung (WEMoG) / 4 Einstweilige Verfügung auf Verhinderung der Durchführung einer Eigentümerversammlung

Grundsätzlich kann die Durchführung einer von einer nicht berechtigten Person einberufenen Eigentümerversammlung per einstweiliger Verfügung verhindert werden.[1] Allerdings kann die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung, die vom nicht mehr bestellten Verwalter einberufen wurde, nicht per einstweiliger Verfügung verhindert werden. Es besteht nämlich keine Vermutun...mehr

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Prostitution im Wohnungseig... / 1 Wohnungseigentum

Die Ausübung der Prostitution stellt weder eine Straftat dar noch ist sie sittenwidrig. Allerdings ist sie auch bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr von der Zweckbestimmung einer Wohnnutzung umfasst und beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer über das in § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die A...mehr

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Prostitution im Wohnungseig... / 3 Sanktionen

Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann gegen die zweckwidrige Nutzung einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG im Klageweg geltend machen (s. "Unterlassungsanspruch"). Dies gilt auch im Fall einer vermieteten Eigentumswohnung. Hinweis Entziehung des Wohnungseigentums Die Nutzung der Eigentumswohnung als Bordell kann gar zur Entziehung de...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 7 Dachterrasse

Die Dachterrasse ist grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, kann aber durch Teilungserklärung zu Sondereigentum erklärt werden. Praxis-Beispiel Abgrenzung Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum Das Sondereigentum an einer Dachterrasse erstreckt sich jedoch allenfalls auf den Bodenbelag und die Innenseiten der Brüstungen; die darunterliegenden Schichten der Abdichtung und Isoli...mehr

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Prostitution im Wohnungseig... / Zusammenfassung

Begriff Prostitution ist in aller Regel weder strafbar noch ist sie sittenwidrig. Dies ist allerdings nur die eine Seite der Medaille, hat sie doch einen gewissen moralisch-sozialen Unwert. In Wohnungseigentumsanlagen ist jedenfalls die Ausübung der Prostitution in aller Regel nicht mehr von der Zweckbestimmung umfasst. Entsprechendes gilt für eine Gewerbeausübung mit sexuel...mehr

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Klingelschilder (WEMoG) / 2 Kosten und Kostenverteilung

Die Kosten für die Erneuerung von Klingel- bzw. Briefkastenschildern gehören zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung und sind somit auch in der Jahresabrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer zu verteilen, so nicht ein hiervon abweichender Kostenverteilungsschlüssel vereinbart ist. Die Wohnungseigentümer haben allerdings die Beschl...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.2.4 Urteil nach Abs. 4

Rz. 24 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 4 vor, kann das Gericht (Ermessen) auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichten. Das Gericht kann trotz Rechtsmittelverzichts ein Urteil in vollständiger Fassung absetzen. Bei seiner Entscheidung sollte es im Auge behalten, dass die Frage der materiellen Rechtskraft bei einem Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe probl...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil

1 Allgemeines Rz. 1 Die seit Inkrafttreten des SGG unveränderte Vorschrift stimmt wörtlich überein mit § 107 VwGO. Sie bestimmt lediglich die Form der Entscheidung. Eine Verpflichtung des Gerichts, alsbald nach Erlangung von Entscheidungsreife zu entscheiden (vgl. die von § 125 abweichende Formulierung in § 300 ZPO), ergibt sich aus § 125 nicht (vgl. Giesbert, in: Schlegel/Vo...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.3 Urteil als elektronisches Dokument, Sätze 2 bis 5

Rz. 4 Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Signaturgesetz, dem Formvorschriftenanpassungsgesetz und dem JKomG (vgl. dazu Viefhues, NJW 2005 S. 1009) eine nahezu vollständige Rechtsgrundlage für die elektronische Antragsstellung bei Gerichten geschaffen. Aufgrund des zum 1.4.2005 in Kraft getreten § 65a können die Beteiligten dem Gericht elektronische Dokumente übermitteln, sowe...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2 Urteil ohne mündliche Verhandlung, § 124 Abs. 2

2.2.1 Verzicht auf mündliche Verhandlung Rz. 7 Mit dem Einverständnis aller Beteiligten, ggf. also auch dem der Beigeladenen, darf das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Der Sinn der Regelung besteht darin, die Gerichte zu entlasten und das Verfahren im Interesse der Beteiligten zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl. BSG, Urteil v. 22.9.1977, 10 RV 79/76, Rz....mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.8 Sonstige Urteile

Rz. 12 Das SGG kennt kein Versäumnisurteil (§§ 330 ff. ZPO) und auch kein Verzichtsurteil (§ 306 ZPO; vgl. für § 173 VwGO aber BVerwG, NVwZ-RR 1990, 581; Braun/Binder, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 173 Rz. 18), sondern nur kontradiktorische Urteile (wegen des Vorbehaltsurteils vgl. Rz. 7 zum Zwischenurteil, wegen des Urteils nach Aktenlage vgl. § 126, wegen des Urteils ohne münd...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2 Arten der Urteile

Rz. 4 Urteile lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien in eine Reihe von Arten unterteilen. Üblich ist etwa die Unterscheidung nach ihrem Inhalt, ihrer Wirkung, nach der Prozesssituation, in der sie ergehen, nach ihrer Grundlage sowie danach, ob sie den gesamten Streitgegenstand erfassen und ob sie die Instanz beenden. 2.2.1 Sachurteil/Prozessurteil Rz. 5 Während das Sachu...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.3 Berichtigungsfähige Teile des Urteils

Rz. 6 Die Unrichtigkeit kann sich auf alle Teile des Urteils beziehen (wegen der Berichtigung eines Leitsatzes zu einem Beschluss des BVerfG vgl. Stricker, NJW 1996, 440). Berichtigt werden können nach § 138 daher Rubrum, Tenor einschließlich der Kostenentscheidung und des Ausspruchs über die Rechtsmittelzulassung, Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung. ...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.2 Andere Wirkungen des Urteils

Rz. 42 Von der Rechtskraft sind andere Wirkungen des Urteils zu unterscheiden, insbesondere: die Innenbindung des Gerichts gemäß § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG). Nach § 318 ZPO ist das Gericht an die Entscheidung, die in dem von ihm erlassenen End- und Zwischenurteil enthalten ist, gebunden. Damit besteht innerhalb der Instanz ein Aufhebungs-, Abänderungs- und Abweichungsverbo...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.7 Ergänzungsurteil

Rz. 11 Übergeht das Gericht (versehentlich) einen Antrag, so kann nach § 140 die Urteilsergänzung beantragt werden. Das hierüber ergehende, selbständig anfechtbare Urteil wird als Ergänzungsurteil bezeichnet (wegen der Einzelheiten vgl. die Komm. zu § 140 und zu § 123).mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.1 Zustellung des Urteils

Rz. 2 Das nach mündlicher Verhandlung verkündete Urteil wird bereits mit der Verkündung wirksam und unabänderlich. In den Fällen des § 124 Abs. 2 und des § 126 ist dagegen das Urteil mit Fällung der Entscheidung oder seiner Übergabe an die Geschäftsstelle noch nicht wirksam. Es bedarf noch eines Aktes der Kundgabe nach außen. Diese Kundgabe erfolgt durch die Zustellung des U...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.3 Endurteil/Zwischenurteil

Rz. 7 Im Normalfall ist das Urteil Endurteil. Es beendet den Rechtsstreit über den erhobenen Anspruch für diese Instanz. Es kann auch als Teilurteil (vgl. Rz. 8) ergehen. Endurteil und Sachurteil ist auch das Urteil nach § 131 Abs. 5 (vgl. auch die Komm. zu § 131 Rz. 12; zu § 113 Abs. 3 VwGO vgl. Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 107 Rz. 20; Kraft, in: Eyermann, VwGO, § 107 R...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4.2 Gegen das Ergänzungsurteil

Rz. 20 Das Ergänzungsurteil ist grundsätzlich selbständig anfechtbar (§ 140 Abs. 2). Das gilt nicht nur für den Fall, dass das Urteil ergänzt wird (vgl. BGH, Urteil v. 27.11.1979, VI ZR 40/78), sondern auch dann, wenn der Antrag auf Ergänzung des Urteils zurückgewiesen wird (vgl. BGH, Urteil v. 6.7.2006, III ZR 13/05). Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 321 ZPO richtet sic...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.4 Vollurteil/Teilurteil/Schlussurteil

Rz. 8 Das Vollurteil ist ein Endurteil, das umfassend und für die Instanz endgültig über den erhobenen Anspruch entscheidet. Ein Teilurteil (vgl. auch § 110 VwGO) kann nach Ermessen des Gerichts über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands ergehen, auf den der Ausgang des weiteren Prozesses keinen Einfluss mehr nehmen kann (BSGE 27, 142; BSG, Urteil v. 30.9.2010, B 10 ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.3 Tatbestand, Aufgabe, Anforderungen

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Nr. 5 enthält das Urteil die gedrängte Darstellung des Tatbestands. Dessen Aufgabe ist nicht die vollständige Wiedergabe des Sachverhalts in historischer Reihenfolge, sondern die logisch geordnete und gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands, wie er sich im Zeitpunkt der Entscheidung bot und vom Gericht dem Urteil zugrunde gelegt worden ist. Der Tat...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.2 Gestaltungsurteil/Leistungsurteil/Feststellungsurteil/Bescheidungsurteil

Rz. 6 Stellt man auf den Inhalt des Urteils ab, lassen sich, entsprechend der jeweiligen Klageart, Gestaltungsurteil (auf Anfechtungsklage), Leistungsurteil (auf Verpflichtungs- oder Leistungsklage) und Feststellungsurteil unterscheiden (vgl. etwa bei Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 125 Rz. 3; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 107 Rz. 8; vgl. auch...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.1.3 Tatbestandsberichtigung bei Urteilen ohne mündliche Verhandlung, Gerichtsbescheiden, Beschlüssen, Revisionsurteilen?

Rz. 5 Konsequenz aus der h. M. für den Sozialgerichtsprozess (s. o.) ist, dass im Grundsatz eine Tatbestandsberichtigung ausgeschlossen ist, wenn das Urteil nach § 124 Abs. 2 oder § 126 ergangen ist, ohne dass eine mündliche Verhandlung vorausgegangen ist (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 139 Rz. 2c; Zeihe, SGG, § 139 Rz. 4; Bolay, in: Lüdtke, SGG, § 139...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01). Die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft umfasst nur die Urteilsformel und ist auf den darin e...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.2 Fehlen der Unterschrift, Tod des Kammervorsitzenden

Rz. 4 Fehlt die Unterschrift, so ist zunächst zu unterscheiden: Ist das Urteil nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen, kann es nur durch Zustellung wirksam werden (vgl. Rz. 2 und § 133, § 124 Abs. 2). Weil die Zustellung nur wirksam ist, wenn das Urteil vom Vorsitzenden unterschrieben ist und die Ausfertigung die Wiedergabe der Unterschrift enthält (wegen der Anforder...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.1 Entscheidung über die Klage

Rz. 2 Wenn sich das Klageverfahren nicht auf andere Weise erledigt hat, also durch Klagerücknahme (§ 102), Rechtsmittelrücknahme (§§ 156, 165), angenommenes Anerkenntnis (§ 101 Abs. 2), Vergleich (§ 101 Abs. 1) oder übereinstimmende Erledigungserklärung, muss das Gericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, über die Klage durch Urteil entscheiden. Auf eine Entscheidung durch...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4.3 Irrtümliche Ergänzung statt Urteilsberichtigung

Rz. 22 Wird in einem Urteil zwar nicht in der Urteilsformel, wohl aber in den Entscheidungsgründen über einen erhobenen Anspruch befunden, ist das Urteil nach h. M. nicht zu ergänzen, sondern nach § 138 wegen offenbarer Unrichtigkeit zu berichtigen (vgl. BGH, NJW 1964, 1858; BGH, VersR 1982, 70; BGH, Urteil v. 20.5.1998, XII ZR 22/97, vgl. auch oben Rz. 9). Wenn das Gericht ...mehr