Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.9 Mittelbares Arbeitsverhältnis

Rz. 116 Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann beschäftigt wird, der seinerseits selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist und die Arbeit mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird.[1] Ein mittelbares Arbeitsverhältnis kann z. B. entstehen, wenn ein Hochschullehrer für ein aus Drittmitteln finanziertes Forschung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1.2 Besonderer Gerichtsstand

Rz. 73 Neben dem allgemeinen Gerichtsstand besteht seit dem 1.4.2008 der besondere Gerichtsstand des Arbeitsorts nach § 48 Abs. 1a ArbGG. Danach ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Falls ein gewöhnlicher Arbeitsort i. d. S. nicht feststellbar ist, ist das Arbeitsge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.2 Einwurf in den Briefkasten

Rz. 151 Wird das Kündigungsschreiben durch den Postzusteller oder einen Boten des Arbeitgebers in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen, geht die Kündigung zu, sobald nach der Verkehrsauffassung mit der Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Damit dürfte zumindest eine Kündigung, die an einem Werktag vor 10 Uhr eingeworfen wird, noch am Tag des Einwurfs ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.2 Fehlerhafte Bezeichnung

Rz. 99 Der Arbeitnehmer muss den Beklagten, d. h. seinen Arbeitgeber, zutreffend angeben. Eine Kündigungsschutzklage gegen einen Dritten wahrt die Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG nicht. Rz. 100 Für die Beurteilung, ob eine falsche Partei verklagt ist, kommt es nicht nur auf deren formale Bezeichnung im Rubrum der Klageschrift an. Entscheidend ist die rechtliche Identität zwi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.8 Massenentlassungen

Rz. 40 § 17 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KSchG maßgebliche Mindestzahl von Arbeitnehmern in einem Betrieb entlässt. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.[1] Rz. 41 In der Vergangenheit hat eine Entscheidung d...mehr

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Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Im Rahmen der dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 des Umsatzsteuergesetzes obliegenden Mitwirkungspflichten hat dieser alles ihm Zumutbare zu tun, um dem Finanzamt die Realisation des abzutretenden Anspruchs gegen den Leistungsempfänger auf Zahlung der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen. 2. Eine Verletzung dieser Mitwirkungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.1.2 Krankenkasse

Rz. 94 Nach einer älteren Entscheidung des BAG soll sich eine Krankenkasse im Einzelfall auf die Unwirksamkeit einer Kündigung berufen können, wenn sie gegen den Arbeitgeber Entgeltfortzahlungsansprüche aus übergegangenem Recht geltend macht.[1] Allerdings ließ das BAG offen, ob ein solches Recht auch im Anwendungsbereich des KSchG denkbar ist.[2] Rz. 95 Diese ohnehin problem...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.6 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 107 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[1] geht auch das BAG davon aus, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("GbR") im Arbeitsgerichtsverfahren aktiv und passiv parteifähig ist, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[2] Dies ergibt sich seit dem 1.1.2024 nun ausdrücklich aus § 705 Abs. 2 BGB n. F. D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Rücknahme

Rz. 11 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Arbeitgeber kann sie nach ihrem Zugang beim Arbeitnehmer nicht mehr einseitig zurücknehmen.[1] Damit muss der Arbeitnehmer auch bei einer Rücknahme der Kündigung nach § 4 Satz 1 KSchG vorgehen, um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Rz. 12 Eine "Rücknahme" der Kündigung wird...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.5 Fehlerhaftes Arbeitsverhältnis

Rz. 21 Die rückwirkende Abwicklung von Arbeitsverhältnissen ist praktisch und rechtlich problematisch, da Arbeitsverhältnisse auf den dauerhaften Austausch von Arbeitskraft und Vergütung ausgerichtet sind. Ein rechtlich fehlerhaftes Arbeitsverhältnis kann daher grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft beendet werden, wenn es die Parteien bereits in Vollzug gesetzt haben...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.1 Zustellung der Klage

Rz. 144 Die Kündigungsschutzklage muss dem Arbeitgeber nicht vor Ablauf der 3-Wochen-Frist zugestellt werden. Zwar wird die Klage erst mit der Zustellung an den Beklagten rechtshängig (§§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO). Für die rechtzeitige Klagerhebung ist aber ausreichend, dass die Klage fristgemäß beim Arbeitsgericht eingeht und das Arbeitsgericht dem Arbeitgeber die Klage "...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.5 Sittenwidrige Kündigung

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung kann eine Kündigung nach § 138 BGB sittenwidrig sein, wenn der Ausspruch der Kündigung dem "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" widerspricht.[1] Da § 138 BGB lediglich die Einhaltung eines "ethischen Minimums" verlangt, kann der Vorwurf objektiver Sittenwidrigkeit nur in "besonders krassen Fällen" erhoben werden.[2] Ein solcher i...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung zuläss...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.4 Klagegrund

Rz. 128 Die Angabe des Klagegrunds nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erfordert die Umschreibung des konkreten Sachverhalts bzw. Lebensvorgangs, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge ableitet.[1] Der Arbeitnehmer muss die angegriffene Kündigung bezeichnen und vortragen, aus welchem Grund diese unwirksam sein soll. Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich nach den Umständ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Klageerhebung

Rz. 67 Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht schriftlich einreichen oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle anbringen (§ 496 ZPO; zu den Folgen der Klageeinreichung beim falschen Gericht vgl. Rz. 76 ff.). Grundsätzlich ist nach § 4 Satz 1 KSchG eine fristgerechte Klageerhebung beim Arbeitsgericht erforderlich. Die Bestimmung so...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Anfechtung

Rz. 19 Unter den Voraussetzungen der §§ 119, 123 BGB kann der Arbeitgeber seine auf den Abschluss des Arbeitsvertrags gerichtete Willenserklärung anfechten. Will der Arbeitnehmer gerichtlich geltend machen, dass eine solche Anfechtung nicht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führt, muss er nach überwiegender Meinung die 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG nicht einhalten...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 11 Abfindung bei Verletzung des Benachteiligungsverbots

Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Schaden ersetzt, den dieser infolge einer Verletzung arbeits- oder sonstiger zivilrechtlicher (Fürsorge-)Pflichten oder einer unerlaubten Handlung des Arbeitgebers erlitten hat. Denn damit werden nicht die Dienste des Mitarbeiters vergütet, sondern ein vom Arbeitgeber verursachter Schaden ausgeglichen.[1]...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.2 Telegramm und Telefax

Rz. 83 Auch die Einreichung von Schriftsätzen per Telefax[1] genügt nach § 130 Nr. 6 ZPO den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und damit fristwahrende Klageerhebung, es sei denn, die Einreichung erfolgt durch einen Prozessbevollmächtigten im Sinne des § 46g ArbGG (damit entfällt insbesondere für Anwälte die Option zur Einreichung per Telegramm oder Telefax). Bei einer Ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.6 Treuwidrige Kündigung

Rz. 38 Im Einzelfall kann eine Kündigung treuwidrig nach § 242 BGB und damit unwirksam sein, z. B. aufgrund widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers, des Ausspruches einer Kündigung zur Unzeit oder in ehrverletzender Form.[1] Darüber hinaus muss der Arbeitgeber ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme wahren, wenn er außerhalb des Anwendungsb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Geschäftsfähigkeit des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Anwendung des § 4 Satz 1 KSchG darf zwingende gesetzliche Wertungsentscheidungen nicht unterlaufen. Eine Kündigung gegenüber einem geschäftsunfähigen Arbeitnehmer wird nach § 131 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. Erst mit Zugang der Kündigung beim gesetzlichen Vertreter beginnt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu laufen. Hierf...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1.3 Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes

Die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie zum Ausgleich für die mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile bestimmt sind.[1] Achtung Eine "Sprinterklausel" bzw. die "Turboprämie" stellt ebenfalls kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgel...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.10 Kündigungsausschluss

Rz. 43 Insbesondere für ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit schließen Tarifverträge ordentliche Kündigungen häufig aus.[1] Auch in Arbeitsverträgen finden sich gelegentlich entsprechende Regelungen, z. B. wenn der Arbeitnehmer ohne dieses Zugeständnis nicht bereit ist, eine sichere Vorbeschäftigung aufzugeben. Für Verstöße gegen tarifvertragliche oder vert...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.11 Berufsausbildungsverhältnis

Rz. 44 Bereits die alte Fassung des § 4 Satz 1 KSchG galt nach der Rechtsprechung des BAG auch für außerordentliche Kündigungen im Berufsausbildungsverhältnis.[1] § 4 Satz 1 KSchG wurde danach lediglich verdrängt, wenn nach § 111 Abs. 2 ArbGG eine Verhandlung vor einem zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis gebildeten Ausschuss stattfinden mus...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 9.1 Vergleichsberechnung erforderlich

Für die Prüfung der Zulässigkeit der ermäßigten Besteuerung einer Entschädigungsleistung muss eine Vergleichsberechnung angestellt werden. Übersteigt die anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlte Entschädigung nicht die bis zum Ende des Jahres entgehenden Einnahmen und bezieht der Arbeitnehmer keine anderen Einnahmen, die er bei Fortsetzung des Dienstverhält...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.1.1 Arbeitnehmer

Rz. 93 Die Bestimmung des Klägers bereitet in der Praxis kaum Probleme. Das Recht zur Klageerhebung ist ein höchstpersönliches Recht des von der Kündigung unmittelbar betroffenen Arbeitnehmers. Dieser kann frei entscheiden, ob es zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kommen soll.[1] Dritte sind zur Erhebung der Kündigungsschutzklage grds. nicht berechtigt. Dies gilt auch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.9 Betriebsübergang

Rz. 42 Bei einem Betriebsübergang greift das Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 BGB . Danach ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie "wegen" eines Betriebsübergangs erfolgt. Auf etwaige Verstöße des Arbeitgebers gegen dieses Verbot findet § 4 Satz 1 KSchG Anwendung.[1] Im Kontext eines Betriebsübergangs kann im Übrigen der scheinbar nur den Betriebserwerber betreffende Festste...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Aufhebungsvertrag

Rz. 16 Auf Aufhebungsverträge zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses findet § 4 Satz 1 KSchG ebenfalls keine Anwendung, da keine Kündigungserklärung vorliegt.[1] Der Arbeitnehmer muss eine etwaige Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags, z. B. aufgrund von Anfechtung, nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist gerichtlich geltend machen.mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.4 Einschreiben

Rz. 154 Im Gegensatz zum normalen Brief wird bei einem Einschreiben dokumentiert, wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde. Der Postzusteller wirft das Einschreiben nicht in den Briefkasten des Empfängers, sondern übergibt es persönlich an den Empfänger oder an einen anderen Empfangsberechtigten.[1] Rz. 155 Trifft der Postzusteller weder den Empfänger noch einen ...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / Zusammenfassung

Überblick Unter Abfindungen sind aus steuerlicher Sicht Entschädigungszahlungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile erhält, insbesondere für den Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Abfindungen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn, der nach der Fünftelregelung besteuert werden kann. Sozialvers...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 5.2 50-%-Grenze bei Entschädigungszusatzleistungen

Aus den vorstehenden Ausführungen darf nicht geschlossen werden, dass die Zahlung sämtlicher sozial motivierter Abfindungsleistungen auf 2 oder mehrere Jahre verteilt werden kann, ohne dadurch die Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach der Fünftelregelung bezüglich der eigentlichen Barabfindung auszuschließen. Begünstigt sind ausschließlich solche auf Fürsorgegründen beru...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / 1. Betriebsveranstaltungen

Die im Lohnsteuerrecht vorgesehene Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG von bisher 110 EUR auf 150 EUR wurde nicht umgesetzt. Eine etwaige Übertragung der Anhebung auf das Umsatzsteuerrecht hinsichtlich der in § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG benannten Aufmerksamkeiten hat sich demnach erübrigt. De...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 4 Zusammenballung von Einkünften in einem Kalenderjahr

Die Anwendung des begünstigten Steuersatzes nach § 34 EStG setzt voraus, dass der steuerpflichtige Teilbetrag der Entlassungsentschädigung in einem Kalenderjahr zufließt.[1] Wird eine einheitlich zu beurteilende Entschädigungsleistung in Raten ausgezahlt und fließen die Teilzahlungen dem Arbeitnehmer in einem Veranlagungszeitraum zu, ist das grundsätzlich unschädlich. Keine S...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.4 Elektronisches Dokument

Rz. 87 Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.11.2013[1] wurde § 46c ArbGG mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Nach der Neufassung des § 46c Abs. 3 ArbGG muss das elektronische Dokument von der verantwortenden Person elektronisch signiert sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf sicherem Übermittlungswege ein...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 3 Berücksichtigung von Abfindungen in der freiwilligen Krankenversicherung

Eine wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Abfindung ist bei einer anschließend durchgeführten freiwilligen Krankenversicherung teilweise als Einkommen zum Lebensunterhalt anzusehen und daher für die Bemessung des Beitrags für die freiwillige Krankenversicherung sowie für die Bemessung des Beitrags zur Pflegeversicherung heranzuziehen.[1]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.5 Antrag

Rz. 130 Der nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderliche Antrag ist bei der Kündigungsschutzklage auf die gerichtliche Überprüfung einer konkreten Kündigung zu richten. Eine allgemeine Feststellungsklage ersetzt die Kündigungsschutzklage nicht.[1] 6.3.5.1 Beendigungskündigung Rz. 131 Im Fall der Beendigungskündigung ist die Feststellung zu beantragen, dass das Arbeitsverhältnis d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Rz. 70 Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, richtet sich dessen allgemeiner Gerichtsstand gem. § 13 ZPO nach seinem Wohnsitz. Dagegen soll ein ausländischer Staat in Bezug auf eine Kündigungsschutzklage nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, wenn dem Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt auch konsularische Tätigkeiten zugefallen sind. Dies gilt nach dem BAG gr...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1.2 Abfindungen für rückständiges Arbeitsentgelt

Zahlungen von rückständigem Arbeitsentgelt anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder ihrer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess stellen sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Sie sind daher als laufendes (rückständiges) Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung von den Beteiligten als ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.2.2 Gesetzliche Fiktion der Zustimmung

Rz. 59 Ausnahmsweise fingiert das Gesetz die Zustimmung zur Kündigung, wenn die Behörde nicht rechtzeitig über den Antrag auf Zustimmung entscheidet, vgl. §§ 171 Abs. 5 Satz 2, 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX. Rz. 60 Weiß der Arbeitnehmer in einem solchen Fall, wann der Arbeitgeber den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt hat, gilt der Zeitpunkt, zu dem die Zustimmung gesetz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7 3-Wochen-Frist

Rz. 142 Der Arbeitnehmer wahrt die 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG, wenn er spätestens am letzten Tag der Frist Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreicht (vgl. dazu Rz. 67 ff.). Spätestens an diesem Tag muss der Arbeitnehmer seine Klage zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts erklären oder eine entsprechende Klageschrift einreichen. Rz....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.1 Kläger

Rz. 92 Die Parteien, mithin auch der Kläger, sind in der Klageschrift zutreffend zu bezeichnen, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das BAG hat entschieden, dass eine Kündigungsschutzklage die Frist des § 4 Satz 1 KSchG auch wahren kann, wenn der Arbeitnehmer entgegen § 253 Abs. 4 ZPO i. V. m. § 130 Nr. 1 ZPO seinen Wohnort nicht angibt.[1] 6.3.1.1 Arbeitnehmer Rz. 93 Die Bestimmung des K...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.1 Arbeitgeber

Rz. 98 Die Kündigungsschutzklage ist gegen den Arbeitgeber, also den unmittelbaren Vertragspartner des Arbeitnehmers, zu erheben.[1] Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche oder juristische Person handelt. Zusätzlich ist die ladungsfähige Anschrift des Arbeitgebers mitzuteilen, weil sonst die Zustellung der Kündigungsschutzklage u...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.8 Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 161 Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt die Kündigung als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgt nach Maßgabe der §§ 166 ff. ZPO (vgl. § 132 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Arbeitgeber muss den für den Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Kündigungsschreibens beauftra...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.5 OHG und KG

Rz. 104 Auch die OHG und die KG können nach §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB verklagt werden. Bei einer GmbH & Co. KG ist aber besonders sorgfältig zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis mit der GmbH & Co. KG oder mit der GmbH (Komplementärin) besteht. Beispiel "Müller Investments OHG, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Frank Meier und Herbert Schmidt, … (ladungsfähige A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.2 Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Schwerbehinderung

Rz. 55 In besonderen Fällen bedarf die Kündigung der Zulässigerklärung bzw. Zustimmung durch eine Behörde, vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 MuSchG für die Kündigung während der Schwangerschaft und bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, § 18 Abs. 1 Sätze 4-6 BEEG für die Kündigung von Mitarbeitern vor ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Beendigungserklärung

Rz. 6 Eine Kündigung i. S. d. § 4 Satz 1 KSchG ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers, gerichtet auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft. Die Kündigung muss nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es reicht aus, dass die Erklärung des Arbeitgebers eindeutig auf eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.6.3 Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG

Rz. 139 Stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst ist, hat es auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis gleichwohl aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG. Ein Auflösungsantrag des Arbeitnehmers kann nur Erfolg haben, wenn das Arbeitsgericht d...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1 Abfindungen aus Sicht der Sozialversicherung

Insbesondere die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Entgelteigenschaft von Abfindungen Ob eine Abfindung sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen ist oder nicht, ist davon abhängig, ob sie während des Arbeitsverhältnisses und in...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 1.1 Abfindungen bei bestehender Beschäftigung

Werden während eines weiterbestehenden Arbeitsverhältnisses als Abfindung deklarierte Zahlungen geleistet, sind diese nach der Rechtsprechung in vollem Umfang als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt zu betrachten.[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Abfindung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung gezahlt wird, weil ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis in...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6 Nichtverlängerungsmitteilung und Befristung

Rz. 23 Eine tarifvertraglich vorgeschriebene Mitteilung des Arbeitgebers, ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht über den vereinbarten Zeitraum hinaus fortsetzen zu wollen ("Nichtverlängerungsmitteilung"), ist keine Kündigung. Die Nichtverlängerungsmitteilung kann der Kündigung wegen der unterschiedlichen Erklärungsinhalte auch nicht gleichgestellt werden.[1] § 4 Satz 1 KSc...mehr