Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Behandlung im Urteil.

I. Obsiegendes Urteil. 1. Entscheidung im Urteil. Rn 27 Hat das Gericht eine Sicherungsanordnung für bestimmte Zeiträume erlassen, muss es gem § 283a III vAw in dem Urteil, das dem Kläger genau diese Forderung ganz oder teilweise zuspricht, aussprechen, in welcher Höhe der Kläger berechtigt ist, sich aus der Sicherheit zu befriedigen. Das gilt auch für ein Teilurteil. Gleichge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil im Nachverfahren.

I. Urteil. Rn 9 Erweist sich die Klage auch im Nachverfahren als zulässig und begründet, so ist das (auch höherinstanzliche) Vorbehaltsurteil für vorbehaltlos zu erklären. Andernfalls ist die Klage unter Aufhebung des Vorbehaltsurteils (als unzulässig oder unbegründet) abzuweisen, §§ 600 II, 302 IV 2. Bei Säumnis des Bekl bzw des Kl geschieht dies jeweils durch (echtes) Versä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abweisendes Urteil.

aa) Offene Teilklage. Rn 37 Eine abweisende Entscheidung darf im Falle der Geltendmachung eines Teilanspruchs nur dann ergehen, wenn das Gericht das Bestehen des Anspruchs geprüft und verneint hat. In der Literatur wird daher zum Teile angenommen, dass sich die Rechtskraft auf den gesamten Anspruch erstreckt, so dass eine auf denselben Rechtsgrund gestützte weitere Klage bere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 305a ZPO – Urteil unter Vorbehalt seerechtlich beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) 1Unterliegt der in der Klage geltend gemachte Anspruch der Haftungsbeschränkung nach § 486 Abs. 1 oder 3, §§ 487 bis 487d des Handelsgesetzbuchs und macht der Beklagte geltend, dassmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 305 ZPO – Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung.

Gesetzestext (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft dem überlebenden Ehegatten oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 305b ZPO – Urteil unter Vorbehalt spaltungsrechtlicher Haftungsbeschränkung.

Gesetzestext Durch die Geltendmachung der dem Rechtsträger nach § 133 Absatz 3 Satz 2 des Umwandlungsgesetzes zustehenden Einrede wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Rechtsträgers nicht ausgeschlossen. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift zieht prozessuale Konsequenzen aus der umwandlungsrechtlichen Haftungsbeschränkung bei der Spaltu...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil und Abfindung

A. Einführung Rz. 1 Das Kündigungsschutzgesetz ist nach seiner Konzeption ein "Bestandsschutzgesetz" und kein "Abfindungsgesetz".[1] Die Regelung des § 9 KSchG durchbricht dieses Prinzip. Sie ist gemäß ihrem Charakter als Ausnahmeregelung eng auszulegen,[2] was in der Praxis auch regelmäßig geschieht. § 9 KSchG dient dem Ausgleich der wechselseitigen Interessen der Arbeitgebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nicht unbedingt vollstreckbares Urteil.

Rn 4 Erforderlich ist, dass das erstinstanzliche Urt nicht oder nicht unbedingt für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht auf § 708 Nr 1–3, sondern auf § 708 Nr 4–11 iVm § 711, § 709 oder § 712 I 1, II 2 beruht. Darauf, ob die erstinstanzliche Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit rich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. ›Wirkungslosigkeit‹ bei schwersten Fehlern und wirkungsgemindertes Urteil.

Rn 12 Die von einem Gericht erlassenen Urteile sind grds wirksam, aber ggf angreifbar. In Ausnahmefällen kann der Fehler aber so gravierend sein, dass die Wirkungslosigkeit des Urteils gerechtfertigt ist. Der die Wirkungslosigkeit begründende Fehler muss offensichtlich sein (BGHZ 127, 74, 79 = NJW 94, 2832, 2833; Musielak/Musielak Rz 5). In diesen Fällen besteht normalerweis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.10.2023[2] die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 nach dem Bundesmodell sowie des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 nach der sächsischen landesrechtlichen Regelung[3] für rechtmäßig erklärt. Das Urteil zählt zu den ersten Entscheidungen, die zur neuen Grundsteuerbewertung ergangen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 882 ZPO – Verfahren nach dem Urteil.

Gesetzestext Auf Grund des erlassenen Urteils wird die Auszahlung oder das anderweite Verteilungsverfahren von dem Verteilungsgericht angeordnet. Rn 1 Basis der endgültigen Verteilung ist das Urt. Ergeht ein die Klage abweisendes Sachurteil oder ein Versäumnisurteil gegen den Kl, dann wird der ursprüngliche Plan ausgeführt. Bei Erfolg oder teilweisem Erfolg wird entweder gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bloß teilweise angefochtenes Urteil.

Rn 5 Für unbedingt vollstreckbar erklärt werden kann das Urt nur, soweit es mit der Berufung nicht angegriffen ist (Kobl MDR 13, 873). Durch Berufungsanträge angefochten ist der Teil des erstinstanzlichen Urteils, der von den zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nach § 537 aktuellen Anträgen des Berufungsführers bzw der Berufungsführer und von den Anträgen der Ansc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanfechtbares Urteil (§§ 540 II, 313a).

Rn 23 Vereinfacht werden kann das Urt auch, wenn es mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar ist. Möglich ist dies unter den Voraussetzungen des § 313a, der nach § 540 II auch für Berufungsurteile gilt. Rn 24 Nach § 313a I bedarf es des Tatbestands nicht, wenn ein Rechtsmittel gegen das Urt unzweifelhaft nicht zulässig ist. Hiervon muss das Gericht sich vAw sorgfältig vergewissern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XV. Urteil, Rechtskraft (§§ 300–329).

Rn 25 An die Stelle der Regelungen über Urt und Rechtskraft treten die besonderen Regeln über den Schiedsspruch sowie die Beendigung des Schiedsverfahrens gem den §§ 1051 ff. Im Einzelnen ist neben dem vollständigen und abschließenden Schiedsspruch gem § 1054 auch ein Teilschiedsspruch analog § 301 sowie ein Vorbehaltsschiedsspruch analog § 302 zulässig. Dabei ist das Schied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil.

Rn 13 Der Rechtsstreit wird auch im vereinfachten Verfahren grds durch streitiges Urt entschieden, soweit dies auch im normalen Verfahren notwendig wäre. Es gelten jedoch erhebliche Erleichterungen betreffend die Urteilsabfassung, die sich bereits aufgrund der allgemeinen Vorschriften im Hinblick auf die Streitwertgrenze in § 495 S 1 iVm § 511 II Nr 1 aus § 313a I 1, 2 ergeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dass das VU aufhebende Urteil (S 2).

Rn 8 Erweist sich die Entscheidung im Versäumnisurteil nach der Verhandlung als nicht begründet, schreibt die Norm die Aufhebung (Kassation) des Versäumnisurteils und eine neue Sachentscheidung (Reformation) vor. Wird die Aufhebung ›vergessen‹, ist das Urt nach § 319 insoweit zu berichtigen. Rn 9 Über die gesamten Kosten ist nach §§ 91 ff unter Berücksichtigung des § 344 zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen.

Rn 46 Da der Zurückweisungsbeschl nach der Neuregelung wie ein Berufungsurteil anfechtbar ist, muss er wie dieses die in § 540 I Nr 1 genannten Angaben enthalten (Näheres s bei § 540 Rn 14 f). Denn er wird nunmehr auf Nichtzulassungsbeschwerde hin – falls die in § 544 Abs 2 Nr 1 normierte Wertgrenze erreicht ist – von dem Revisionsgericht überprüft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Darstellung im Urteil.

Rn 54 Über die Frage, ob verspäteter Vortrag zurückgewiesen wird, ergeht nicht etwa ein Zwischenurteil (Rn 18) oder ein Beschl (BGH NJW 02, 290, 291). Das Gericht prüft die Verzögerung bezogen auf den Schluss des letzten Termins der mündlichen Verhandlung. Der Vortrag wird in der Prozessgeschichte im Tatbestand des Urteils wie sonstiger streitiger Vortrag, nur mit Hinweis au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Noch nicht rechtskräftiges Urteil.

Rn 6 Wird das Urt infolge der Nichtanfechtung tw rechtskräftig, kann aus ihm nach § 704 I unbedingt vollstreckt werden, eine Entscheidung nach § 537 kommt dann nicht mehr in Betracht (RGZ 130, 229, 230). Nach heute hM (BGH NJW 92, 2296 [BGH 12.05.1992 - VI ZR 118/91]; Hamm NJW-RR 90, 1470; Zö/Gummer/Heßler Rz 1; Hirtz/Oberheim/Siebert/Ahrens Kap 13 Rz 112 f mwN) geht der Umf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Stattgebendes Urteil.

Rn 36 Wird ein Anspruch nur tw eingeklagt, so beschränkt sich die Rechtskraft im Falle eines stattgebenden Urteils nur auf den geltend gemachten und abgeurteilten Teil des Anspruchs (BGHZ 95, 330, 334 = NJW 85, 1340), sofern dieser teilbar war (BGHZ 36, 3675, 368). Dies gilt nicht nur, wenn der Kl erkennbar zum Ausdruck gebracht hat, dass sein Antrag nur einen Teil des weite...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / L. Klageabweisendes Urteil im Kündigungsschutzprozess

Rz. 81 Weist das Gericht die Kündigungsschutzklage mit dem Antrag nach § 4 S. 1 KSchG ab, weil es die Kündigung für sozial gerechtfertigt erachtet bzw. im Fall der Nichtgeltung des KSchG die Kündigung nicht aus anderen Rechtsgründen unwirksam ist, so steht mit Rechtskraft dieses Urteils die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch diese bestimmte Kündigung fest. Durch die Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteil auf Abgabe einer Willenserklärung.

Rn 2 Der Geltungsbereich der Vorschrift ist wegen des Zusammenhangs mit § 894 auf (Leistungs-)Urteile beschränkt (aA Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 3). Prozessvergleiche sowie vollstreckbare Urkunden werden nicht erfasst. Im Gegensatz zu § 894 betrifft die Norm aber auch keine rechtskraftfähigen Beschlüsse, weil diese die Hauptsache vorwegnehmen würden (zur sog Befriedigungsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteil eines ausländischen Gerichts.

Rn 4 Abs 1 erfasst seinem Wortlaut nach nur einen bestimmten Entscheidungstyp, das Urt. Dieser Begriff muss jedoch großzügig ausgelegt werden. Erfasst werden auch ausländische Entscheidungen, die Vollstreckungsbescheiden entsprechen (Köln OLGR 05, 83) sowie insolvenzrechtliche Titel (BGH NJW 93, 2312, 2316 [BGH 27.05.1993 - IX ZR 254/92]). Angesprochen sind schließlich auch ...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / c) Berufung in Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil

Rz. 63 In allen anderen Fällen hat sich die Berufungsbegründung eingehend mit den Entscheidungsgründen des arbeitsgerichtlichen Urteils auseinander zu setzen.[81] Dies bedeutet: Rz. 64 Weicht die Rechtsauffassung des Berufungsführers von derjenigen des Arbeitsgerichts ab, ist die vermeintlich richtige Rechtsauffassung in Kontrast zu den Ausführungen des Arbeitsgerichts argume...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterschrift unter das Urteil.

Rn 3 Urt iSd Abs 1 S 1 meint die Urschrift des vollständig abgefassten (anders bei Abs 2 S 2) Urteils, da nur durch die auf der Urschrift geleistete Unterzeichnung die Verbindlichkeit dieses Urteils bestätigt wird. Ist das Urt noch nicht unterschrieben, besteht auch das Rechtsschutzinteresse für einen Befangenheitsantrag fort (Sächs LAG, 14.6.10, 3 Sa 666/09 – juris). Die Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Nr 7a, Auffinden eines früheren Urteils.

Rn 13 Erfasst ist das Auffinden oder Benutzbarwerden eines Urteils in derselben oder einer präjudiziellen (R/S/G § 161 Rz 27) Sache, das früher als das angefochtene Urt rechtskräftig geworden ist. Ist das ›aufgefundene‹ Urteil später als das angegriffene Urteil rechtskräftig geworden, kommt eine Wiederaufnahme demgegenüber nicht in Betracht (vgl Hessischer VGH v 23.5.17 – 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 18 EuGFVO – Überprüfung des Urteils in Ausnahmefällen.

Gesetzestext (1) Der Beklagte, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, ist berechtigt, beim zuständigen Gericht des Mitgliedstaats, in dem das Urteil im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangen ist, eine Überprüfung des Urteils zu beantragen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zwangsvollstreckung aus dem Urteil oder Leistung zu deren Abwendung.

Rn 11 Der Schadensersatzanspruch aus § 717 II setzt voraus, dass aus dem Urt bereits vollstreckt wurde. Nicht maßgebend ist, ob die Vollstreckungsmaßnahme wirksam ist (ThoPu/Seiler § 717 Rz 9). Betrieben wird die Zwangsvollstreckung noch nicht, wenn dem Schuldner ein Unterlassungstitel im Wege der Parteizustellung zugestellt wurde, in dem die Androhung eines Ordnungsmittels ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgekürztes Urteil.

Rn 2 § 313b meint neben Anerkenntnis- und Verzichtsurteilen iSd §§ 306, 307 nur Versäumnisurteile iSd §§ 330 ff, nicht die nur aus Anlass der Säumnis ergehenden ›unechten‹ VU (BGH NJW-RR 91, 255 [BGH 31.05.1990 - VII ZB 1/90]), ebenso wenig Entscheidungen nach Lage der Akten (§ 331a) und erst recht nicht Prozessvergleiche (Kobl JurBüro 02, 550, 551). Für das 2. VU nach § 345...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auf Säumnis der Partei beruhendes Urteil.

Rn 7 Nur die auf der Säumnis beruhende Entscheidung ist mit dem Einspruch anfechtbar. Ob ein Versäumnisurteil ergangen ist, bestimmt sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung (BGH VersR 74, 99; 76, 251: NJW 94, 665, 99, 583, 584). Ist die Entscheidung eindeutig als Versäumnisurteil ergangen, soll sie auch dann nur mit dem Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Urteil im Urkunden- oder Wechselprozess (Abs 2 S 1 Nr 5).

Rn 33 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn das angefochtene Urt im Urkunden- oder Wechselprozess unter Vorbehalt der Rechte erlassen ist (§ 599). Wird dieses Vorbehaltsurteil vom Berufungsgericht bestätigt, so bedarf das Verfahren der Zurückverweisung, damit im Nachverfahren weiter verhandelt werden kann (Ddorf NJW-RR 09, 157). Keine Zurückverweisung, sondern eine eigene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil über die Aufrechterhaltung eines Versäumnisurteils (S 3).

Rn 6 Auf Entscheidungen nach § 343 S 1 ist S 3 nur anwendbar, wenn für sie auch S 1 gilt, nicht wenn sie nach § 708 ergehen. S 3 ist daher nicht anwendbar, wenn das aufrechterhaltene Urt selbst ein Versäumnisurteil ist (dann geht § 708 Nr 2 nach hM vor; Musielak/Voit/Lackmann § 709 Rz 8) oder § 708 Nr 11 einschlägig ist und aus dem Urt auch ohne Sicherheitsleistung vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Urteil nach Lage der Akten.

Rn 18 Auch ohne das Vorliegen einer Säumnissituation steht es dem Gericht im vereinfachten Verfahren frei, jederzeit im schriftlichen Verfahren ein Urt nach Lage der Akten zu erlassen, und zwar ohne dass hierauf zuvor ein expliziter Hinweis zu erfolgen hätte (BVerfG NJW 07, 3486 [BVerfG 07.08.2007 - 1 BvR 685/07]; aA HK-ZPO/Pukall Rz 15) und ohne dass die übrigen Voraussetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil, Urteilswirkungen.

Rn 8 Das der Klage stattgebende Urt spricht aus, dass die Veräußerung im Weg der Zwangsvollstreckung bzw die Überweisung unzulässig ist. Die Rechtskraft erstreckt sich nur darauf, dass wegen des bestehenden Veräußerungsverbotes die Verwertung unzulässig ist. Nicht von der Rechtskraft umfasst ist die Frage, ob das Veräußerungsverbot tatsächlich zug des Dritten besteht. Durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dass das VU aufrechterhaltende Urteil (S 1).

Rn 5 Erweist sich das Versäumnisurteil im Ergebnis als richtig, ist es aufrechtzuerhalten. Die Entscheidung nach § 343 kann auf anderen rechtlichen Erwägungen als das Versäumnisurteil beruhen (Stadler/Jarsumbek JuS 06, 34, 35). Dasselbe gilt, wenn das Versäumnisurteil ergänzt oder dessen Tenor aus Gründen der Klarstellung neu gefasst werden muss (Köln NJW 76, 113 [OLG Köln 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 15 EuGFVO – Vollstreckbarkeit des Urteils.

Gesetzestext (1) Das Urteil ist ungeachtet eines möglichen Rechtsmittels vollstreckbar. Es darf keine Sicherheitsleistung verlangt werden. (2) Artikel 23 ist auch anzuwenden, wenn das Urteil in dem Mitgliedstaat zu vollstrecken ist, in dem es ergangen ist. Rn 1 Das Urteil ist gem Abs 1 ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; daran können nationale Regeln nichts ände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überschrift des Urteils.

Rn 2 Als Ausdruck der Legitimation aller Staatsgewalt durch das Volk (Art 20 II GG) muss das Urt die Überschrift ›Im Namen des Volkes‹ enthalten. Es ist eine ästhetische Frage, ob diese Formel der Bezeichnung als ›(End-)Urteil‹ vorangehen muss oder ihr nachfolgt. Fehlt es an der Eingangsformel, ist dies unschädlich (LG Dortmund WuM 95, 548).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik der Urteile.

Rn 4 Urteile lassen sich nach ihrer Art systematisieren. I. Art des Zustandekommens. Rn 5 Im Normalfall ergeht das Urt aufgrund einer streitigen, kontradiktorisch geführten mündlichen Verhandlung. Nimmt eine Partei eine Rechtsverteidigung ggü dem gegnerischen Anspruch nicht wahr oder verfolgt sie ihre eigenen Rechte nicht weiter, so beim VU (§§ 330, 331, 334), beim Verzichts- ...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / B. Auflösungsantrag

I. Allgemeine Voraussetzungen des Auflösungsantrags Rz. 3 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines anhängigen Kündigungsschutzprozesses gestellt werden. Das bedeutet, dass weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber bloß aufgrund im Arbeitsverhältnis eingetretener Störungen einen isolierten Auflösungsantrag bei Gericht stellen können, sondern nur im Zusammenhang mit eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungslose Urteile.

Rn 7 Darunter versteht man Urteile, die zwar wirksam verkündet worden sind, aber keine Urteilswirkung entfalten. Dazu gehören die trotz der Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens (§ 248) ergangenen Urteile (Ausnahme: § 248 III), welche zur Verhinderung des Rechtskrafteintritts während der Dauer der Aussetzung oder Unterbrechung mit der Berufung angefochten werden könne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgekürzte Urteile (Abs 5).

Rn 8 Bei abgekürzten Urteilen ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe iSd § 313b erfolgt die Ausfertigung wie unter Abs 2–4 mit einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift (oder Mahnbescheid, § 697 V) oder durch Vervollständigung des Urteils mit dem vollen Urteilskopf, Tag der mündlichen Verhandlung und Unterschriften. Die Vervollständigung darf nicht zu Abweichungen von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Breitenwirkung des Urteils.

I. Dogmatische Einordnung. Rn 2 Die Vorschrift wird überwiegend als eine atypische Form der Rechtskrafterstreckung angesehen (vgl Basedow AcP 182, 335, 346). Das im Verbandsverfahren ergangene Unterlassungsurteil wird nur in seiner Feststellungswirkung hinsichtlich der Unwirksamkeit der betreffenden Klausel auf den Individualprozess erstreckt. Diese Wirkung ist aber anders al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fehlerhafte Urteile.

I. Schein- bzw Nichturteil. Rn 11 Bei den so bezeichneten Urteilen liegt in Wahrheit gar kein Urt, sondern nur der bloße Anschein vor (Lüke ZZP 108, 428, 439 mwN; R/S/G § 62 Rz 12), sodass das ›Urteil‹ unbeachtlich und wirkungslos ist (RGZ 120, 243, 245; 133, 215, 221); jede Partei kann Fortsetzung des Verfahrens beantragen (Lüke ZZP 108, 428). Formelle Rechtskraft tritt nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 717 ZPO – Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils.

Gesetzestext (1) Die vorläufige Vollstreckbarkeit tritt mit der Verkündung eines Urteils, das die Entscheidung in der Hauptsache oder die Vollstreckbarkeitserklärung aufhebt oder abändert, insoweit außer Kraft, als die Aufhebung oder Abänderung ergeht. (2) 1Wird ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil aufgehoben oder abgeändert, so ist der Kläger zum Ersatz des Schad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 562 ZPO – Aufhebung des angefochtenen Urteils.

Gesetzestext (1) Insoweit die Revision für begründet erachtet wird, ist das angefochtene Urteil aufzuheben. (2) Wird das Urteil wegen eines Mangels des Verfahrens aufgehoben, so ist zugleich das Verfahren insoweit aufzuheben, als es durch den Mangel betroffen wird. A. Normzusammenhang. Rn 1 § 562 regelt zusammen mit § 563, wie das Revisionsgericht im Falle einer begründeten Rev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 880 ZPO – Inhalt des Urteils.

Gesetzestext 1In dem Urteil, durch das über einen erhobenen Widerspruch entschieden wird, ist zugleich zu bestimmen, an welche Gläubiger und in welchen Beträgen der streitige Teil der Masse auszuzahlen sei. 2Wird dies nicht für angemessen erachtet, so ist die Anfertigung eines neuen Planes und ein anderweites Verteilungsverfahren in dem Urteil anzuordnen. A. Allgemeines. Rn 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 716 ZPO – Ergänzung des Urteils.

Gesetzestext Ist über die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht entschieden, so sind wegen Ergänzung des Urteils die Vorschriften des § 321 anzuwenden. A. Ratio der Urteilsergänzung. Rn 1 Mithilfe der §§ 716, 321 können insgesamt fehlende und (in analoger Anwendung der Vorschrift auch) nicht vollständige Entscheidungen über die Vollstreckbarkeit eines Urteils ergänzt werden, so w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 323 ZPO – Abänderung von Urteilen.

Gesetzestext (1) 1Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. 2Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt. (2) Die Klage kann nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 319 ZPO – Berichtigung des Urteils.

Gesetzestext (1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. (2) 1Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. 2Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 313 ZPO – Form und Inhalt des Urteils.

Gesetzestext (1) Das Urteil enthält: (2) 1Im Tatbestand...mehr