Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift gilt nur für den Fall der Nacherbfolge, nicht im Verhältnis des scheinbaren oder vorläufigen zum endgültigen Erben. Zwar ähneln sich die Fälle insofern, als auch der endgültige Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers und nicht der vorläufigen Erben ist. Dennoch ist der endgültige Erbe an rechtskräftige Urteile, die in Aktiv- oder Passivprozessen des Scheiner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 2 Für das Verfahren der und die Entscheidung über die Klauselerteilung s § 742 Rn 3. Für die Zustellung ist § 750 II zu beachten. Des Nachweises bedarf neben der Beendigung der Gütergemeinschaft der Eintritt der Rechtskraft des Urteils (Musielak/Voit/Lackmann § 744 Rz 3). Wenn die Auseinandersetzung vollständig beendet ist, kann die Beschränkung der Haftung nach § 1480 BG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Elektronischer Rechtsverkehr.

Rn 6 Abs 3 ermöglicht die maschinelle Beglaubigung einer in Papierform vorliegenden Abschrift, zwingt aber nicht dazu (›kann‹). Diese bedarf keiner Unterschrift, erfordert aber das Gerichtssiegel (vgl auch § 703b I). Dies gilt auch für die Zustellung der Abschrift per Telekopie, vulgo Fax (§ 174 II), nicht aber für Ausfertigungen (BGH NJW 17, 1951 [BGH 14.12.2016 - V ZB 88/1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilurteil zur Hauptsache – Schlussurteil nur über die Kosten.

Rn 11 Ergeht zunächst ein Teilurteil über die Hauptsache und später ein Schlussurteil lediglich über die Kosten, so ist § 99 I ebenfalls zu beachten. Das Schlussurteil kann grds nicht isoliert angefochten werden. Ist allerdings das Teilurteil angefochten worden, dann kann auch das Schlussurteil hinsichtlich der Kosten angefochten werden, weil es sich dann nicht um eine isoli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 19 Dieser tritt etwa bei Aufhebung oder Änderung des vorläufig vollstreckbaren Titels ein, § 717; im Fall des § 945 auch wenn der Titel ohne weiteres wirkungslos wird (s Rn 4). Im Falle des § 711 bei Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 78, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]). Eine Einstellungssicherheit, § 719 iVm § 707, steht dem Gläubiger schon mit bestätigendem Berufungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Durch die Regelung soll erreicht werden, dass immer dasjenige Gericht über die Wiederaufnahmeklage entscheidet, gegen dessen Urt sie sich richtet. Bei Entscheidung nur einer Instanz ist dies immer das erstinstanzliche Gericht. Hat das frühere Verfahren mehrere Instanzen umfasst, wird durch § 584 bei richtiger Auslegung und Anwendung erreicht, dass über die Wiederaufnahm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsquellen.

Rn 69 Die ZPO enthält keine vollständige Regelung des internationalen Zivilprozessrechts. Auch eine eigenständige Kodifikation existiert in Deutschland nicht. Einige wichtige Normen sind im GVG und in der ZPO enthalten, so §§ 38 II, 55, 110, 293, 328, 363, 364, 545, 722, 723 ZPO; §§ 18, 19, 20, 184, 185, 188 GVG. Weitere wichtige Rechtsquellen des internationalen Zivilprozes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 2 Die Erteilung von Rechtskraftzeugnissen ist funktionell dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zugewiesen. Grundsätzlich ist die Geschäftsstelle desjenigen Gerichts zuständig, das über die Rechtssache erstinstanzlich befunden hat (iudex a quo). Das gilt auch dann, wenn die Entscheidung von einem örtlich oder sachlich nicht zuständigen Gericht stammt (Stuttg Rpfleger 79,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Praxis.

Rn 18 Die Erhebung einer Klage im Urkundenprozess will wohlbedacht sein. Sie bietet sich bei Anzeichen dafür an, dass der Bekl das Nachverfahren nicht durchführt, va aber dann, wenn der Kl ein besonderes Interesse hat, möglichst schnell einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. In einer solchen Situation kann der Anwalt, der den Urkundenprozess nicht in Erwägung zieht, sich s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gestaltungsurteil.

Rn 64 Nach heute einhelliger Meinung tritt bei Gestaltungsurteilen neben die Gestaltungswirkung, durch die eine neue Rechtslage herbeigeführt wird, die materielle Rechtskraft (ThoPu/Reichold § 322 Rz 3; MüKoZPO/Gottwald § 322 Rz 189). Das stattgebende Gestaltungsurteil stellt fest, dass der Anspruch des Kl auf Rechtsgestaltung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung über die Abwendungsbefugnis.

Rn 2 Eine Abwendungsbefugnis hat der Schuldner nur bei Urteilen nach § 708 Nr 4–11, also bei Entscheidungen, die vor Rechtskraft ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar sind. Sie muss vAw in den Urteilstenor aufgenommen werden, wenn nicht § 713 einschlägig ist. Das Gericht hat im prozessualen Anwendungsbereich des § 711 die Wahl, ob es die Abwendungsbefugnis des Schuldners au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bezeichnung des Gerichts.

Rn 5 Wegen möglicher Besetzungsrügen (§ 547 I Nr 1–3) und einer denkbaren Zurückverweisung (§ 563) ist der Spruchkörper (ggf auch der Einzelrichter) anzugeben. Beispiel: ›… hat die 1. Zivilkammer des LG … durch den Richter am LG X als Einzelrichter …‹. Außerdem sind die Namen der Richter mitzuteilen, anders bei § 313b II 2. Die Angabe der Namen der Richter gerade im Rubrum ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 710 ermöglicht einem Gläubiger, der nach § 709 zur Vollstreckung Sicherheit leisten müsste, dem aber die ökonomischen Mittel für die Leistung einer Sicherheit fehlen, die Zwangsvollstreckung dennoch zu betreiben, nämlich ausnahmsweise ohne Sicherheitsleistung. Gleichzeitig sorgt das Gesetz insoweit für einen Ausgleich mit den Interessen des Schuldners, als dem Gläubig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Zeiträume.

Rn 139 Der Zwölfmonatszeitraum beginnt mit dem Monat nach der Klageerhebung, Unterhalt für den Monat der Klageeinreichung oder des PKH-Antrags zählt wegen Fälligkeit zum Monatsbeginn zu den Rückständen (Brandbg FamRZ 03, 1682; OLGR Saarbr 09, 79). Es kommt auf die ersten zwölf Monate an, für die Unterhalt gefordert wird (Hambg FamRZ 03, 1198). Nach Einreichen der Klage erfol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prüfung von Verfahrensfragen.

Rn 20 Den Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens muss das Berufungsgericht nicht in jedem Fall in vollem Umfang prüfen. Entsprechende Fehler werden grds nur auf eine Rüge der Parteien hin berücksichtigt (Satz 1). Nur soweit nicht bloß ein Mangel des Verfahrens, sondern ein Mangel des Urteils vorliegt, erfolgt ausnahmsweise eine Prüfung vAw (S 2). Dabei entspricht die Abgren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat ein Verbraucher vor der Bekanntgabe der Verbandsklage im Verbandsklageregister eine Klage gegen den Unternehmer erhoben, die die Ansprüche oder Rechtsverhältnisse oder Feststellungsziele und den Lebenssachverhalt der Verbandsklage betrifft, und meldet er seinen Anspruch oder sein Rechtsverhältnis zum Verbandsklageregister an, so setzt das Gericht das Verfahren bis z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 4 Dass sich die Wiederaufnahmeklage nicht selbstständig gegen Vorentscheidungen richtet, verhindert nicht, dass §§ 582 und 579 II eingreifen. Es bleibt bei der Obliegenheit, zuvörderst mit einem Rechtsmittel Wiederaufnahmegründe gegen die Vorentscheidungen geltend zu machen. Falls dies unverschuldet unterlassen wurde, bleibt – wenn gegen eine Vorentscheidung ein Anfechtun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 14 Außer in den Fällen der §§ 110 f, 710, 712, 927, 939 erfolgt die Anordnung der Sicherheit vAw. Es bedarf keiner mündlichen Verhandlung, § 128 IV. Eine Ausnahme besteht in den Fällen der §§ 110, 710, 712, 925, 927, 939, wenn Streit herrscht. Greift dann nicht eine der Ausnahmen der §§ 251a, 331a, 128 II, III, ist mündlich zu verhandeln (MüKoZPO/Schulz § 108 Rz 66). In d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausschluss der Anerkennung.

Rn 16 Die Anerkennung eines Urteils ist ausgeschlossen, wenn die Angelegenheit nicht der Gerichtsbarkeit des Urteilsstaates unterlag. Dies ist insb der Fall bei Entscheidungen, die den Grundsatz der Staatenimmunität (BVerfG NJW 06, 2542; BGHZ 155, 279 = NJW 03, 3488) oder die Immunität des diplomatischen Personals (kodifiziert in Art 31 WÜD für den Diplomaten selbst, in Art ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Bestimmung statuiert die sog Interventionswirkung, die darin besteht, dass das unter Beteiligung des Nebenintervenienten im Vorprozess ergangene rechtskräftige Urt für ein späteres Verfahren zwischen dem Nebenintervenienten und der Hauptpartei Bindungswirkung entfaltet (BGH NJW 17, 3530 Rz 56). Die auch in WEG-Verfahren mögliche (LG Karlsruhe NJW-RR 15, 1352) Interv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 3 Unzulässige Fragen sind zunächst vom Vorsitzenden zurückzuweisen (Musielak/Voit/Huber § 397 Rz 2), dh sie sind nicht zuzulassen bzw dem Zeugen ist ihre Beantwortung zu verwehren. Beanstandet die Partei diese Zurückweisung, so hat hierüber gem § 397 III das (gesamte) Prozessgericht zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zwar ihrerseits gem § 355 II unanfechtbar, zur Über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Materiell-rechtliche Folgen der Nebenintervention.

Rn 7 Die Zustellung einer ordnungsgemäßen Streitverkündung (§§ 72, 73) hemmt nach § 204 I Nr 6, § 209 BGB die Verjährung (BGH VersR 01, 253 f). Die Einreichung genügt, sofern alsbald zugestellt wird (§ 167). Die Streitverkündung muss zulässig sein (BGHZ 179, 361 Rz 18; 175, 1, 6 f; 160, 259, 263; 70, 187, 189 = NJW 78, 643; BGHZ 65, 127, 130 = NJW 76, 39; Saarbr OLGR 05, 371...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1079 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext Für die Ausstellung der Bestätigungen nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind die Gerichte, Behörden oder Notare zuständig, denen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels obliegt. Rn 1 Die Zuständigkeit für die Bestätigung eines Urteils als Europäischer Volls...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Notwendig müssen das angegriffene Urt und die gewählte Klageart bezeichnet werden. Es sind also Angaben zur eindeutigen Identifizierung des Urteils und dazu, ob Nichtigkeits- oder Restitutionsklage eingereicht werden soll, zu machen. Dabei kommt es aber nicht auf den Wortlaut der Bezeichnungen an, ebenso wie Mängel und Irrtümer in den Angaben ungefährlich sind. Die Wort...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 38a EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung].

Gesetzestext (1) Für Zurückweisungsbeschlüsse, die vor dem 27. Oktober 2011 erlassen wurden, ist § 522 Absatz 3 in der vor dem 27. Oktober 2011 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Auf Urteile, bei denen die Frist des § 586 Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung am 27. Oktober 2011 abgelaufen ist, ist § 586 Absatz 4 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden. Rn 1 Diese No...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prüfung von Amts wegen.

Rn 27 Da die materielle Rechtskraft nicht nur dem Bedürfnis der Parteien nach Rechtsicherheit dient, sondern auch eine erneute Befassung mit derselben Angelegenheit im Interesse der Funktionsfähigkeit der Gerichte verhindern will, ist diese in jeder Instanz, auch in der Revisionsinstanz, vAw zu prüfen (BGH NJW 89, 2133, 2134 [BGH 21.12.1988 - VIII ZR 277/87]; 123, 30, 32 [BA...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Sonderfälle.

Rn 13 Die Gehörsrüge des § 321a beseitigt partiell die Bindung nach § 318 bei nicht anfechtbaren Entscheidungen; denn andernfalls wäre das Gericht nicht in der Lage, die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Fortführung des Verfahrens zu heilen. Eine Gegenvorstellung vermag die Bindung hingegen nicht zu beseitigen (Dresd FamRZ 20, 37). Beim VU gibt es wegen § 343 keine Bind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Grenzen der Rechtskraft.

Rn 71 Verkennt das Schiedsgericht die Grenzen der Rechtskraft eines vorhergehenden rechtskräftigen Urteils oder Schiedsspruchs und weist deshalb eine Klage ganz oder teilweise ab, verletzt es den verfahrensrechtlichen ordre public (BGH v. 11.10.18 – I ZB 9/18, juris Rz 5). Die Grundsätze der Rechtskraft sind unverzichtbar für die Gewährleistung des Rechtsfriedens und gehören...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haupturteil.

Rn 7 Die Berufungsfrist für das dem Ergänzungsurteil vorangegangene Haupturteil beginnt zunächst mit seiner Zustellung bzw Verkündung (§ 517 Rn 4 ff). Wird innerhalb der laufenden Berufungsfrist ein Ergänzungsurteil verkündet, beginnt ab diesem Zeitpunkt bzw ab der Zustellung dieses Urteils (Rn 6) die Berufungsfrist für das Haupturteil von neuem. Das gilt auch dann, wenn das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Änderungen der Höhe.

Rn 15 Da die Anordnung der Sicherheitsleistung als solche und ihre Höhe Bestandteil der Entscheidung zur Hauptsache sind, ist eine diesbezügliche Änderung grds nicht mehr möglich, da dies eine unzulässige Abänderung des Urteils darstellte. Da dies jedoch nur für End- und Zwischenurteile gilt, ist eine Abänderung in lediglich vorläufigen Entscheidungen (§§ 707, 719; 732 II, 7...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / I. Abfindung/Entschädigung

Rz. 1 Nach früherer Rechtslage (§ 3 Nr. 9 EStG a.F.) waren "Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses" unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (zuletzt 7.200 bis 11.000 EUR) steuerfrei. Obwohl der Freibetrag schon zum Jahreswechsel 2005/2006 abgeschafft wurde, kursiert gelegentlich immer noch das Gerücht, dass Abfindungen steuerfrei gezahl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schulden und sonstige Abzüge bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberuflern

Rz. 841 [Autor/Stand] Nicht anders als bei bilanzierenden Steuerpflichtigen sind auch bei nichtbilanzierenden Unternehmern nur solche Schulden und sonstige Abzüge bei der Ermittlung des Betriebsvermögenswerts zu berücksichtigen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gesamtheit oder mit einzelnen Teilen des Betriebsvermögens stehen (§ 103 Abs. 1 BewG). Zum Begrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2024, Sittenwidrigk... / 1 Gründe

I. Die am #.#.1930 geborene Erblasserin, deren Ehemann 2004 verstorben war, lebte mit ihrer einzigen Tochter zusammen. Weitere nähere Angehörige hatte die Erblasserin nicht. Die Tochter, geschieden und kinderlos, verstarb nach längerer Krankheit am 24.9.2022 im Alter von 71 Jahren im Klinikum N. in H. Die Erblasserin befand sich vom 2.9. bis 3.10.2022 im Klinikum N., und zwar ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkungsverlust (Abs 4).

Rn 25 Da nur die Gebote der prozessualen Billigkeit und der Waffengleichheit das Institut der Anschlussberufung rechtfertigen (Rn 2), besteht das Bedürfnis, dem Berufungsbeklagten die Abänderung des erstinstanzlichen Urteils zu seinen Gunsten trotz Absehens von der eigenen Berufungseinlegung zu ermöglichen, nur so lange, wie für ihn die Gefahr einer Abänderung zu seinen Ungu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXI. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 95 Die nach nationalem deutschen Recht bisher herrschende Qualifizierung des Vorstands der AG und des Geschäftsführers der GmbH als Nichtarbeitnehmer mit der weiteren Folge, dass "normalerweise" Arbeitsrecht auf die Rechtsverhältnisse dieser Personen keine Anwendung findet, ist in jüngerer Zeit durch vor allem europäische Rechtsprechung in Bewegung gekommen. So hat der E...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2.2 Versendung oder Beförderung durch den Lieferer

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ferner muss der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder für dessen Rechnung an den Erwerber befördert oder versendet werden. Nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 6 S. 2 und 3 UStG ist das "Befördern" jede Fortbewegung eines Gegenstandes (z. B. durch Nutzung des firmeneigenen Lkw), während ein "Versenden" dann vorliegt, wenn die Beför...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.3 Rechnungsempfang durch Dritte

Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat der Leistungsempfänger einen Dritten mit dem Empfang der Rechnung beauftragt und wird die Rechnung unter Nennung nur des Namens des Leistungsempfängers mit "c/o" an den Dritten adressiert, galt bisher hinsichtlich der nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG erforderlichen Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des Leistu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkung.

Rn 25 § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime. Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen entfällt die Rechtshängigkeit des Klagebegehrens bis auf die Kostenfrage (BGHZ 106, 359 = NJW 89, 2885). Eine Fortsetzung des Verfahrens scheidet aus. Weder können neue Sachanträge gestellt werden (BayObLG JurBüro 96, 97), noch ist eine Klagerücknahme möglich (Bambg NJW-RR 97, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Endentscheidungsreife.

Rn 2 Der Rechtsstreit ist zur Endentscheidung reif, wenn das Gericht der Klage auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung stattgeben oder sie abweisen kann. Dazu muss der entscheidungserhebliche Sachverhalt geklärt, eine etwa erforderliche Beweisaufnahme durchgeführt und das Angebot an (weiteren) Beweisen erschöpft sein. Das Gericht ist verpflichtet, Endentscheidungsreife her...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gerichtliche Zuständigkeit bei anhängigem Rechtsstreit (Abs 1).

Rn 2 Zuständig ist das Prozessgericht in der jeweiligen Instanz, wobei ohne Bedeutung ist, ob der ASt den Hauptsacheprozess aktiv führt oder sich in einem anhängigen Prozess mit dem Sachverhalt verteidigt, der im selbstständigen Beweisverfahren geklärt werden soll (Hamm OLGR 04, 278). Ebf ohne Bedeutung ist, ob die zu klärenden Tatsachen bereits vollständig in den Prozess ei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4.2 Steuerfalle: Umsatzsteuer auch auf unternehmerisch veranlasste Wertabgaben

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausführungen und insbesondere Urteile zum "alten" Eigenverbrauch lassen sich grundsätzlich auf die neuen Vorschriften analog anwenden. Eine wichtige Ausnahme, für die dieser Grundsatz nicht gilt, ergibt sich aus § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG. Die Vorschrift stellt einer Lieferung gegen Entgelt unter den weiteren Voraussetzungen (Berechtigung zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Frist.

Rn 2 Der Lauf der Einspruchsfrist setzt die Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils nach § 317, § 313b I, II voraus, wodurch sichergestellt wird, dass die beschwerte Partei von der Entscheidung Kenntnis nehmen kann (BGHZ 164, 347, 353). Nicht ausreichend ist die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des Versäumnisurteils (allg BGHZ 186, 22, 25; zum VU Stuttg Ju...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Ddorf NJW 07, 780 f; ausf Horst NJW 09, 1787 ff; Elzer NJW 13, 3537 ff; ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25 UStG wurde in Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. Rz. 9 ff.) neu in das UStG 1980 aufgenommen und hatte in den bisherigen Fassungen des UStG keinen Vorläufer (zur Entstehung der Vorschrift ausführlich Bülow, in V/S, § 25 Rz. 1 ff.). Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 25 Abs. 2 UStG wurde durch das Standortsicherungsgeset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Missbrauch infolge besonderer Umstände.

Rn 55 Da die Durchbrechung der Rechtskraft nach der bereits vom RG und auch vom BGH stets betonten Formulierung auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben muss, weil sonst die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfrieden in Frage gestellt würde (zB RGZ 163, 287, 289; BGHZ 103, 44, 46 = NJW 88, 971), reich...mehr