Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.4.1 Fehlender Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 30 Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978, für die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gezahlt worden ist bzw. für die lediglich vom Regelbedarf nach § 20 SGB II nicht umfasste Bedarfe i. S. d. § 24 Abs. 3 SGB II erbracht wurden – Erstausstattungen für die Wohnung, für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geb...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.5 Besonderheit: Bildung der Blockfrist, wenn mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit verursachen

Rz. 24 Nach dem Urteil des BSG v. 8.11.2005 (B 1 KR 27/04 R) ist § 48 Abs. 1 Satz 2 auch dann anzuwenden, wenn die Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen der unterschiedlichen Erkrankungen an demselben Tag beginnen. Dabei ist unbedeutend, ob das Nebeneinanderbestehen der unterschiedlichen Krankheiten erst in ihrer Gesamtheit Arbeitsunfähigkeit begründet (chronische Bronchitis und E...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.11 Rechtsschutzverfahren

Rz. 218 Kann in einem sozialgerichtlichen Verfahren über Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende der als Selbständiger tätige Kläger seine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auch nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Gericht nicht nachvollziehbar darlegen, ist das Gericht befugt, die Einnahmen des Klägers aus der unternehmerischen Tätigkeit zur Ermittlung d...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.5 Bezug von Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 3a)

Rz. 22 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 3a ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange Versicherte für den gleichen Tag Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen oder der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht. Der Terminus "solange" inspiriert, dass der Anspruch auf Krankengeld auch dann in vollem Umfang ruht, wenn das Mutterschaftsgeld (§ 24i...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 § 74 und auch die seit der Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461, 1806) aus systematischen Gründen ausgelagerten Regelungen in § 263 – hier Abs. 2a und Abs. 3 – über die begrenzte Gesamtleistungsbewertung für A...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 35 Gemeinsames Rundschreiben vom 3.12.2020 zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: veröffentlicht im Internet unter https://www.informationsportal.de/wp-content/uploads/document__3982__2020-12-03-GR-KG-VG.pdf. Rz. 36 Die Beantwortung der formularmäßigen Anfrage der Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit durch den Vertragsarz...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Grundsätzlich hat das Krankengeld eine Entgeltersatzfunktion und will die Einkünfte des Versicherten, die wegen gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausfallen, zumindest zum Teil ersetzen. Der bei Arbeitsunfähigkeit bestehende Anspruch auf Krankengeld kann zwecks Vermeidung von Doppelleistungen, teilweise aber auch aus anderen Gründen ruhen. Diese Ruhensgründe im Zus...mehr

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Sauer, SGB III § 109 Verord... / 2.3 Saisonbedingter Arbeitsausfall (Abs. 3)

Rz. 15 Abs. 3 bestimmt, dass bei den Festlegungen nach Abs. 1 und 2 zu berücksichtigen ist, ob dies voraussichtlich in besonderem Maße dazu beiträgt, die wirtschaftliche Tätigkeit in der Schlechtwetterzeit zu beleben oder die Beschäftigungsverhältnisse der von saisonbedingten Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer zu stabilisieren. In die Förderung sind somit nur Arbeitne...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.11 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 33 Die Entgeltleistungen anderer Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, sowie Versorgungskrankengeld/ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung) sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Vomhundertsätze, die bei der Berechnung der jewe...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.3 Bewertungsausschluss für Schul- und Hochschulzeiten (Satz 4 HS 1)

Rz. 27 Satz 4 sieht zunächst einen Ausschluss von Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung bei der Rentenbewertung vor; bei diesen Zeiten ist eine rentensteigernde Wirkung ausgeschlossen. Entgeltpunkte sind hierfür nicht ermitteln. Rz. 28 Solche beitragsfreie Zeiten können auch dann nach § 51 auf die Wartezeiten "angerechnet" werden, wenn sie nach § 71 Abs. 4, § 74 Satz 4...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.2.4 Koordinierende Verdrängungsregelungen bei der Gesamtleistungsbewertung

Rz. 23a Zur Frage, ob die nach innerstaatlichem Rentenversicherungsrecht vorzunehmende begrenzte Gesamtleistungsbewertung nach § 74 Satz 1 bis 3 unter der Anwendung koordinierender Verdrängungsregelungen innerhalb der innerstaatlichen und der zwischenstaatlichen Vergleichsrente identisch durchzuführen ist oder ob nach Anwendung der koordinierenden Verdrängungsregelungen die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.1 Begrenzung des Gesamtleistungswertes – das Prinzip der Doppelbegrenzung (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 8 Der sich aus der Grund- oder Vergleichsbewertung (§§ 72, 73) für den Versicherten ergebende günstigere Durchschnittswert wird für Zeiten wegen einer Berufs- oder Fachschulausbildung (§ 7 Abs. 2 SGB IV, § 54 Abs. 3, § 58 Abs. 1 Nr. 4) oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ggf. zweifach begrenzt: Zum einen nach Satz 1 auf 75 % des individuelle...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3.1 Bildung der Blockfrist

Rz. 13 Für jede Krankheit (Rz. 10 f.), die Arbeitsunfähigkeit verursacht, ist eine eigene Blockfrist zu bilden. Gemäß Ziff. 2.2 der unter Rz. 35 aufgeführten Gemeinsamen Verlautbarung beginnt die erste Blockfrist i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit ("dieselbe" Krankheit; vgl. Rz. 10 f.). Sola...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.2.3 Vorrang für beitragsfreie Zeiten der Fachschulausbildung und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

Rz. 23 Soweit mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2509) das Wort "beitragsfreien" eingefügt wurde, steht diese Änderung im direkten Zusammenhang mit der ebenfalls durch das EM-Leistungsverbesserungsgesetz vorgenommenen Änderung des § 58 Abs. 1 Satz 3 (vgl. BT-Drs. 18/11926 S. 19, 20). Nachdem ursprünglich in § 58 Abs. 3 Satz 3 geregelt war, dass ...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Anspruch auf Krankengeld infolge von Arbeitsunfähigkeit bzw. stationärer Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Beschränkung der Leistungsdauer für den Fall vorgesehen, dass der Versicherte längere Zeit wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist. Die Begrenzung der Leistungsdauer für das Krankengeld beruht maßg...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

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Sauer, SGB II § 66 Rechtsän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Auswirkungen Rechtsänderungen auf eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit haben, auf die bereits ein Anspruch nach dem SGB II besteht, die bereits zuerkannt ist oder die bei begonnener Maßnahme vor deren Beginn beantragt worden ist. Eine vergleichbare Vorschrift enthält im Recht der Arbeitsförderung § 422 SGB III. Rz. 3 Die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.1 Allgemeines/Grundvoraussetzungen

Rz. 21 § 21 Abs. 4 SGB VI regelt die Höhe des zulasten der Rentenversicherung zu zahlenden Übergangsgeldes, wenn der Rehabilitand unmittelbar vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. §§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2 Arbeitslosengeld (I) beanspruchen konnte und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Besonderheiten gelten beim Teil-Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2 Ermittlung der Berechnungsgrundlage

Rz. 11 Für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage sind die im Bemessungszeitraum rechtzeitig gezahlten Rentenversicherungsbeiträge maßgebend. Bezüglich der Definition der rechtzeitigen Zahlung wird auf die Komm. zu Rz. 9 verwiesen. Entrichtete der Versicherte in dem für die Übergangsgeldberechnung maßgebenden Kalenderjahr Beiträge z. B. nur für 8 statt für 12 Kalendermonate,...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3.3 Aufnahme von Vermittlungszielen

Rz. 86 Abs. 2 Satz 3 a. F. ermächtigt zur Aufnahme der Tätigkeiten und Tätigkeitsbereiche in die Eingliederungsvereinbarung, in die eine Vermittlung durch das Jobcenter erfolgen soll. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, das Jobcenter ist nicht gehalten, diese Tätigkeiten und Tätigkeitsbereiche stets in jede Eingliederungsvereinbarung aufzunehmen. Rz. 87 Tätigkeiten i. S....mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld/Krankengeld der Sozialen Entschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte für den gleichen Tag eine der folgenden Leistungen erhält: Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§§ 16 ff. BVG, § 83 SVG; ab 1.1.2024 vgl. § 47 SGB XIV), das zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversiche...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.9 Unständig/kurzzeitig Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 31 Ein Versicherter ist dann unständig/kurzzeitig beschäftigt, wenn er berufsmäßig immer nur entgeltliche Beschäftigungen von kurzer Dauer ausübt. In der Praxis werden sie auch als Beschäftigte bezeichnet, die von ihrem Beruf her "immer nur kurzzeitige Beschäftigungen" ausüben. Das ist dann der Fall, wenn die Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Nat...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.4 Angemessenheit der Maßnahmedauer

Rz. 29 Abs. 4 greift die bereits in § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannte angemessene Dauer der Maßnahme als Zulassungsvoraussetzung wieder auf und konkretisiert sie. Dadurch wird die Angemessenheit der Dauer in einen unauflöslichen Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme gestellt. Eine angemessene Maßnahmedauer wird davon bestimmt, welche berufli...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.5 Einnahmen in Geldeswert

Rz. 48 Einkünfte, die nicht in Geld bestehen, sind danach zu bewerten, ob sie gegen Geld eingetauscht oder gegen Geld veräußert werden können. In diesen Fällen liegen Einkünfte in Geldeswert vor, die für den Lebensunterhalt nutzbar gemacht werden können. Geldwerte Einnahmen außerhalb von Erwerbstätigkeiten sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen; der Bezug von Lebensmitt...mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.2 Grundsätzliche Erwägungen zum Kooperationsplan

Rz. 8 Der Kooperationsplan soll ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen dem für den Leistungsberechtigten zuständigen Jobcenter zur Umsetzung des SGB II, das aufgrund des § 14 durch einen persönlichen Ansprechpartner bzw. Fallmanager repräsentiert wird, und dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie ggf. der weiteren Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft begründen. E...mehr

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Aus sozialpolitischen Gründen wird der sich aus der Gesamtleistungsbewertung (Grund- oder Vergleichsbewertung) ergebende individuelle Wert (§ 71) begrenzt, und zwar gemäß § 74 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder des Fachschulbesuches (zur Begründung vgl. BT-Drs. 15/2149 S. 19); gemäß § 263 Abs. 2a für...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden können. Sie wurde früher insbesondere durch § 9 der aufgrund der Ermächtigung des § 87 a. F. (in geänderter Fassung seit 1.4.2012 § 184) erlassenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung v. 16.6.2004 (BGBl. I S. 1100) ergänzt bzw. p...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.1 Grundsätze

Rz. 20 Jeder erstmalige Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit (AU) setzt für die ihr zugrunde liegende Krankheit (Definition "dieselbe Krankheit": vgl. Rz. 10 f.) eine Kette aufeinander folgender, jeweils 3 Jahre dauernder Blockfristen in Gang. Das gilt auch für eine sog. "hinzugetretene Krankheit" i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 2, die Arbeitsunfähigkeit verursacht. Eine "hinzugetret...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.4 Die hinzugetretene Krankheit hat bereits in der Vergangenheit Arbeitsunfähigkeit verursacht

Rz. 23 Falls die hinzugetretene Krankheit in der Vergangenheit bereits Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, bleibt die für sie laufende Blockfrist weiterhin maßgebend (Gemeinsame Verlautbarung, Ziff. 2.3.2. i. V. m. 3.2.2., vgl. dort Beispiel 12, wobei der Autor auf seine Anmerkungen zu den Ausführungen unter Rz. 5 verweist). Die für die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.4.3.2 Die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit und die hinzugetretene Krankheit haben in der Vergangenheit noch keine weitere Arbeitsunfähigkeit(en) verursacht

Rz. 21 Falls die im Hinzutrittsfall zuerst bestandene Krankheit (Rz. 17 ff.) in der Vergangenheit noch keine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, beginnt die Blockfrist für die "hinzugetretene Krankheit" mit der für die zuerst bestandene Krankheit laufenden Blockfrist (Ziff. 3.2.2 Abs. 1 der Gemeinsamen Verlautbarung, Fundstelle Rz. 35, die auf die Urteile des BSG v. 24.6.1969...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.1 Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 9 Erhält der Versicherte während des Bezuges von Krankengeld Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile (kostenfreie Wohnung, Firmenwagen, Übernahme der Kontoführungsgebühren etc.), mindert sich das Krankengeld um deren Werte (Wert des daraus berechneten Nettoarbeitsentgelts; vgl. Rz. 11). Der Wert des weitergewährten Sachbezuges (Bruttowert), von dem während der Arbeit...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.1 Umfang und Dauer der Arbeitszeit

Jugendliche dürfen gemäß § 8 Abs. 1 JArbSchG nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Vorschrift (als lex specialis zum allgemeinen Arbeitszeitgesetz – ArbZG) enthält ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverbot, das individualvertraglich nicht abbedungen werden kann[1]. Abweichungen zulasten der Jugendlichen sind ...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.4 Berufsschulzeiten

Grundsätzlich sind die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Jugendlichen nach dem Ende der Allgemeinen Schulpflicht nach den jeweiligen Landesschulgesetzen verpflichtet, eine Berufsschule zu besuchen.[1] Um dies zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber die Jugendlichen dafür entsprechend freizustellen[2]; der Freistellungsanspruch besteht auch bei Prüfungen nach...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.5.1 Pausen

Ruhepausen sind im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringen will.[1] Der Jugendliche darf auch den Betrieb verlassen. Der Arbeitgeber darf den Jugendlichen in dieser Zeit auch nicht zu einer Arbeits...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.2 Verteilung der Arbeitszeit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält keine direkten Regelungen zur Lage der Arbeitszeit für Jugendliche. Jugendliche dürfen grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14 Abs. 1 JArbSchG), nur von Montag bis Freitag (§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 JArbSchG) und nur an 5 Tagen in der Woche (§ 15 JArbSchG) arbeiten. Die Lage der täglichen Arbeitszeit kann gemäß § 14 JArbSchG in gewissen ...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 3.2 Auswirkungen auf die personellen Maßnahmen

Einstellungen sind individualrechtlich zunächst voll wirksam, soweit die Zustimmung vom Betriebsrat nicht erteilt und vom Arbeitsgericht nicht ersetzt ist. Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in diesem Fall nicht beschäftigen, wobei der Arbeitnehmer jedoch den Entgeltanspruch auch für die Zeit der Nichtbeschäftigung behält.[1] Fehlt die Zustimmung des Betriebsra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Terrasse (WEMoG) / 3.1 Terrasse im Gemeinschaftseigentum

Handelt es sich bei der Terrasse um Gemeinschaftseigentum bedürfen alle Maßnahmen, die über die Erhaltung der Terrasse hinausgehen eines Gestattungsbeschlusses nach § 20 Abs. 1 WEG. Insoweit ist bedeutungslos, ob an der Fläche ein Sondernutzungsrecht besteht oder nicht. So bedarf insbesondere die Errichtung eines Wintergartens oder die Errichtung oder Erweiterung einer Terra...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.8 Urlaub

Auch die Vorschriften in § 19 JArbSchG über die Urlaubsregelung tragen den besonderen Schutzbedürfnissen der Jugendlichen Rechnung. Die Modifikationen des Bundesurlaubsgesetzes betreffen gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1-3 JArbSchG vor allem den deutlich verlängerten gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 30 Werktagen, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Ja...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden

Leitsatz Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sogenannte Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen. Normenkette § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG, § 39 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.4 Kündigungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Auswahlrichtlinien für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen können nur Kündigungen erfassen, die durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Die mitbestimmungspflichtigen Richtlinien sollen die personelle Auswahl transparent machen. Das Mitbestimmungsrecht dient nicht dazu, die Kündigungsfreiheit so zu beschränken, dass bestimmte Kündigungsgründe, z. B. krankh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstätte / feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich

Leitsatz 1. Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte gemäß § 12 Satz 1 der Abgabenordnung eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Es geht daru...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1 Auswahlrichtlinien

Auswahlrichtlinien sind abstrakt-generelle Grundsätze, die festlegen, anhand welcher objektiver Kriterien die Entscheidung über eine beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme erfolgen soll, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bewerber infrage kommen.[1] Anhand von bestimmten Kriterien und deren Gewichtung zueinander werden somit für die in § 95 BetrVG genannten personellen Maßna...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Terrasse (WEMoG) / 1 Eigentumsverhältnisse

Hier ist zu differenzieren zwischen ebenerdigen Terrassenflächen und Dachterrassen, an denen Sondereigentum begründet werden kann. Die konstruktiven Bestandteile der Dachterrasse sind allerdings zwingend Gemeinschaftseigentum.[1] 1.1 Ebenerdige Terrassen Ebenerdige Terrassen können Gemeinschaftseigentum sein. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEM...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Terrasse (WEMoG) / 1.2 Dachterrassen

Im Gegensatz zu ebenerdigen Terrassen liegen Dachterrassen nicht außerhalb des Gebäudes. Sie gehören vielmehr zu den konstruktiven Gebäudebestandteilen, da sie das Dach der darunter liegenden Sondereigentumseinheiten darstellen. Sie können daher nicht gänzlich zu Sondereigentum erklärt werden. Sondereigentum können hier nur der Terrassenbelag sowie die Innenseiten bzw. der I...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG-Vorschriften, abdingbare / 4 Stimmrechtsverbote (§ 25 Abs. 4 WEG)

Nach dieser Vorschrift (§ 25 Abs. 4 WEG) ist ein Eigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder einen Rechtsstreit, den die anderen Eigentümer mit ihm führen, betrifft. Dieses Stimmrechtsverbot kann in Grenzen durch Vereinbarung aufgehoben werden. Der rechtsgeschäftlichen Gestal...mehr

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Terrasse (WEMoG) / 2.2 Dachterrassen

Da Dachterrassen lediglich bezüglich des Bodenbelags und der Innenflächen der Brüstungen Sondereigentum sein können, trifft die Erhaltungslast für sämtliche übrigen (konstruktiven) Bereiche die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Allerdings kann durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer auch eine exklusive Kostenbelastung des Wohnungseigentümers geregelt werden. Praxis-Beis...mehr

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Feuchtigkeitsschäden (WEMoG) / 3 Wer haftet bei Ausführungsmängeln?

Der Handwerker, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Unternehmer haftet nach § 276 BGB für eigenes Verschulden und nach § 278 BGB für das Verschulden seiner Mitarbeiter. Der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eigenes Verschulden, wenn er die Gemeinschaft falsch beraten oder erkennbar ungeeignete Handwerker beauftragt hat. Er haftet nicht nach § 27...mehr

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Zustimmungsverweigerung des... / 1.6 Gefahr für den Betriebsfrieden

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG kann der Betriebsrat die Zustimmung zu einer personellen Maßnahme verweigern, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze stören würde. So kann der Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEG-Vorschriften, abdingbare / 2 Bauliche Veränderung (§ 20 Abs. 1 WEG)

Nach § 20 Abs. 1 WEG ist bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums ein genehmigender Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erforderlich. Auch diese Vorschrift ist abdingbar. Die Wohnungseigentümer können die Beschlussanforderungen daher auch erhöhen. Die Genehmigung von baulichen Veränderungen kann auch nur oder zusätzlich an eine Zustimmung des Verwalters o...mehr