Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.6 AfA erhöht den Veräußerungsgewinn

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn erhöht sich nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG bei bebauten Grundstücken um die in der 10-Jahresfrist tatsächlich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder sonstigen Einkünften in Anspruch genommenen Abschreibungen jeder Art, also Normal-AfA, degressive AfA, erhöhte Absetzungen für Baudenkmale und Ge...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.1 Zufluss des privaten Veräußerungsgewinns

Private Veräußerungsgewinne unterliegen als sonstige Einkünfte den für die Besteuerung der Überschusseinkünfte geltenden Grundsätzen. Ein Veräußerungsgewinn entsteht somit nicht bereits mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern wird erst mit dem tatsächlichen Zufluss[1] der Gegenleistung verwirklicht.[2] Als Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses gilt der Tag...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

5.2.1 Veräußerungspreis Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.5 Sonderfälle

Bei der Veräußerung eines teilentgeltlich z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mit Abfindungszahlung erworbenen Grundstücks berechnet sich der Veräußerungsgewinn für den entgeltlich erworbenen Teil durch Gegenüberstellung des anteiligen Veräußerungserlöses zu den tatsächlichen Anschaffungskosten. Der anteilige Veräußerungserl...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.2 Besteuerung hergestellter Gebäude

Der für das Gebäude anfallende Veräußerungsgewinn unterliegt der Besteuerung. Wichtig Gebäude teilt Schicksal des Grund und Bodens Wird der Grund und Boden innerhalb der 10-Jahresfrist veräußert, ist neben dem darauf entfallenden Gewinn auch der für das hergestellte Gebäude erzielte Gewinn zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn für das Gebäude teilt das Schicksal des auf den Gr...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 6 Freigrenze

Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG nur steuerpflichtig, wenn er mindestens 1.000 EUR[1] beträgt. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h. im Fall eines Veräußerungsgewinns von 1.000 EUR oder mehr ist dieser in vollem Umfang steuerpflichtig, nicht nur der 1.000 ...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3.4 Zeitlicher Umfang der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung befreit sind Wirtschaftsgüter, die vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Fertigstellung bis zur Veräußerung (1. Alternative) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren (2. Alternative) zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Wichtig Ununterbrochene Selbstnutzung Die ununterbrochene Selbstnutzung ist bei der 2. Alternati...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.2 Erwerb durch Erbauseinandersetzung und teilentgeltlicher Erwerb

Erhält ein Miterbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er dafür den anderen Miterben eine Abfindung, führt dies grundsätzlich zu 2 selbstständig zu beurteilenden Erwerbsvorgängen, nämlich zu einem unentgeltlichen Erwerb entsprechend der Erbquote[1] sowie zu einem entgeltlichen Erwerb hinsichtlich des Mehrempfangs....mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / V. Veräußerung von Anteilen der Tochtergesellschaft

Veräußerungsgewinne werden nach § 8b Abs. 2 KStG von der Besteuerung freigestellt. Dies erfasst neben der klassischen Veräußerung u.a. die Herabsetzung sowie Rückzahlung des Nennkapitals oder Umwandlungsvorgänge zu Teil- oder Zwischenwerten.[10] Es ist gem. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG nur ein Betrag von 5 % des erzielten Gewinns dem 15-% igen KSt-Satz zu unterwerfen. Keine Erfassung vo...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.3 Behandlung des Aufwandsverteilungspostens bei Beendigung der betrieblichen Nutzung

Der VIII. Senat des BFH[1] hat die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in dem ein Ehegatte einen Kellerraum des im hälftigen Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis nutzt, die anteilig auf diesen Raum entfallenden stillen Reserven bei Veräußerung der Praxis nur zur Hälfte den Veräußerungsgewinn erhöhen, und zwar auch, wenn der...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 22): Das kl... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an ihre inländische Muttergesellschaft der Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer unterliegen, sollte jeder steuerliche Berater eigentlich "aus dem FF" beantworten können. Tatsächlich sind die A...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.3 Herstellungskosten

Herstellungskosten i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG sind die vom Steuerpflichtigen getragenen Aufwendungen i. S. d. § 255 Abs. 2 HGB. Mit der Einbeziehung der im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Grundstücks selbsterrichteter Gebäude und anderer in diesem Zeitraum durchgeführter Baumaßnahmen in die Veräußerungsgewinnbesteuerung[1] sind bei Berechnung des Veräu...mehr

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Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.4 Werbungskosten

Werbungskosten sind grundsätzlich alle durch das Veräußerungsgeschäft veranlassten Aufwendungen, soweit sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des veräußerten Wirtschaftsguts gehören, nicht einer vorrangigen Einkunftsart zuzuordnen sind und nicht wegen der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen. So können z. B. Kosten für Z...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 7 Verluste

Veräußerungsverluste können nur mit Veräußerungsgewinnen im gleichen Kalenderjahr ausgeglichen werden. Das bedeutet: Veräußerungsverluste können also nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.[1] Der Ausgleich negativer Einkünfte aus anderen Einkunftsarten mit Veräußerungsgewinnen i. S. d. § 23 EStG ist aber nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 ESt...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3.2 Grund und Boden

Der zu dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude gehörende Grund und Boden fällt ebenfalls aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG heraus. Die Finanzverwaltung lässt in diesem Zusammenhang aber nur die für die entsprechende Gebäudenutzung erforderliche und übliche Fläche gelten.[1] Dazu gehören auch Gartenflächen (Vor-, Nutz- und Hausgärten) in ortsüblichem Umfang. Als or...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.3 Unterlassene Berücksichtigung eines Sachverhalts

Ist ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid – zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen – nicht berücksichtigt worden in der für den Steuerpflichtigen erkennbaren Annahme, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen ist, und stellt sich diese Annahme später als unrichtig heraus, kann gem. § 174 Abs. 3 AO der fehlerhafte Steuerbescheid insowei...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 1.1 Subsidiarität

Die Besteuerungstatbestände des § 23 EStG sind im Verhältnis zu den anderen Einkunftsarten subsidiär.[1] Werden also Wirtschaftsgüter, die zu einem Betriebsvermögen gehören, veräußert, sind die Veräußerungsgewinne stets bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit zu erfassen.mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.2 Sonderregelung bei Werbungskosten

Durch ein privates Veräußerungsgeschäft veranlasste Werbungskosten sind – abweichend vom Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG – in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen[1], in dem der Verkaufserlös zufließt.[2] Fließt der Verkaufserlös in mehreren Veranlagungszeiträumen zu, sind sämtliche Werbungskosten zunächst mit dem im ersten Zuflussjahr erhaltenen Teilerlös und ein etwa ve...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 7.1 Ehegatten/Lebenspartner

Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind Veräußerungsverluste des einen Ehegatten mit Veräußerungsgewinnen des anderen Ehegatten auszugleichen.[1] Dies gilt nur dann nicht, wenn der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn des anderen Ehegatten steuerfrei bleibt, weil er die Freigrenze von 1.000 EUR[2] nicht überschreitet. Entsprechendes gilt auch für Lebenspa...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten[1] sind alle Aufwendungen, die erbracht werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und es nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[2] Neben dem Kaufpreis für das Wirtschaftsgut gehören dazu auch die Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. die Inseratskosten, Maklerhonorare, Notargebühren, Gerichtskoste...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 8.2 Derivativer Erwerb

Typischerweise wird bereits vorhandene virtuelle Währung auf Onlinebörsen, z. B. im Gegenzug für andere virtuelle oder gegen staatliche Währungen, getauscht. Soweit Kryptowährungen nicht im Betriebsvermögen erworben und veräußert werden, stellen derartige Veräußerungen Tatbestände i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräu...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.3 Veräußerungsgewinn bei Erwerb sonstiger Alt-Anteile (Erwerb nach dem 31.12.2008)

Bei Investmentanteilen, die von Privatanlegern nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 erworben wurden, unterliegt auch der Veräußerungsgewinn der Steuerpflicht. Rechtsgrundlage hierfür sind § 56 Abs. 2–3 InvStG sowie § 8 Abs. 5 InvStG in der bis 2017 geltenden Fassung. Der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach der bis 2017 geltenden Rechtslage und wird erst...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilserwerb vor dem 1.1.2009 (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 ist steuerfrei. Dies ergibt sich aus der bis 2017 geltenden Rechtslage, wonach ein Bestandsschutz bei Einführung der Abgeltungsteuer gewährt wurde und die Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen nach Ablauf der 1-jährigen Haltefrist des § 23 EStG steuerfrei waren. Ab dem 1.1.2018 unterliegen bei diesen Anteilen sämtliche Er...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.4 Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten, ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Die Regelungen des § 20 Abs. 4 EStG sind für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Investmentanteils entsprechend anzuwenden.[2] D. h., es gelten die dortigen Regelungen zur Berücksichtigung von Veräußerungsk...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.8.2 Veräußerungsgewinne

In den Zeilen 14-28 der Anlage KAP-INV 2024 werden die Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds eingetragen. Dabei wird zwischen Aktien-, Misch-, Immobilien- und Auslandsimmobilienfonds sowie sonstigen Investmentfonds unterschieden, was wegen der unterschiedlichen Teilfreistellungssätze erforderlich ist. Die Teilfreistellungen werden maschinell berechnet, womit immer die voll...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.2 Ersatzbemessungsgrundlage beim Steuerabzug

Praxis-Beispiel Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage[1]mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.6 Verkauf von Investmentfonds (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Ab 1.1.2018 sind Wertsteigerungen beim Anleger generell steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Investmentanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer, d. h. vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Diese Investmentanteile bezeichnet der Gesetzgeber als bestandsgeschützte Alt-Anteile.[1] Bei diesen sind Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.4 Besonderheiten beim Kapitalertragsteuerabzug

a) Ersatzbemessungsgrundlage Wenn für die Ermittlung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung keine Anschaffungskosten vorliegen, ist nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG eine Ersatzbemessungsgrundlage in Höhe von 30 % des letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreises dem Steuerabzug zugrunde zu legen.[1] In der Veranlagung ist der zutreffende fiktive Veräußerungsgewin...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.7 Verkauf/Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds waren bis zum Jahr 2017 – wie auch bei inländischen Thesaurierungsfonds – zum Geschäftsjahresende des Fonds zu besteuern. Im Gegensatz zu Inlandsfonds wurde bis zum Jahr 2017 auf diese Erträge allerdings keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Daher waren die thesaurierten Erträge ausländischer Investmentfonds auch in Z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.5 Stillhalterprämien

Stillhalterprämien, die seit 2009 zufließen, gehören zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG. Glattstellungsgeschäfte werden hierbei gegen gerechnet. Glattstellungsgebühren sind nach Verwaltungsauffassung im Zahlungsjahr zu berücksichtigen. Der BFH teilt diese Auffassung nicht und nimmt den Abzug im Jahr des Zuflusses der Stillhalterprämie vor.[1] Darüber hinaus...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch ab 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entschei...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.6 Fifo-Methode

Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung i. S. d. § 5 des Depotgesetzes anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden (Fifo-Verfahren – First in first out).[1] Praxis-Beispiel Berechnung nach der Fifo-Methode Erwerb von 100 A-Aktien in 2008 zum Kaufpreis von 20 EUR je Aktie (2.000 E...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.7.2 Besonderheiten bei Stückzinsen

Der eigenständige Ansatz von vereinnahmten Stückzinsen [1] ist seit 2009 entfallen. Die eigenständige Steuerpflicht ist regelmäßig auch nicht mehr erforderlich, da der Veräußerungsgewinn ohnehin steuerpflichtig ist. Ein "Herausrechnen" der Stückzinsen entfällt somit. Nach § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG unterliegen Stückzinsen unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Kapitalforderung der...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.1 Berechnungsschema

Für Veräußerungs- und Einlösungsvorgänge i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG gilt nach § 20 Abs. 4 EStG folgendes Schema: Veräußerungs-/Einlösungspreis ./. Anschaffungskosten ./. Veräußerungskosten Veräußerungsgewinn/Veräußerungsverlust Obwohl der Werbungskostenabzug grundsätzlich ausgeschlossen ist[1], werden reine Veräußerungskosten bei der Einkunftsermittlung abgezogen. Ebenso sind die ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.3 Weitere Erklärungspflicht in Sonderfällen

Erklärungspflichtig sind insbesondere Fälle, in denen die beim Kapitalertragsteuerabzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner ist als die tatsächlich erzielten Erträge. Die Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs tritt nach § 43 Abs. 5 EStG nur insoweit ein, als die Erträge der Höhe nach dem Steuerabzug unterliegen. Für den darüber hinausgehenden Betrag besteht eine...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne[1]) gehören bei Privatanlegern ab 2018 zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen bzw. mit ausländischen Steuern werden die Einkünfte des Anlegers teilwe...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.2 Steuerpflicht von Investmentfonds

Bis 2017 waren inländische Investmentfonds von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Einkünfte wurden lediglich auf Ebene der Anleger versteuert. Aufgrund europarechtlicher Bedenken im Hinblick auf die frühere Fassung des InvStG [2] wurde ab 2018 eine generelle Steuerpflicht in- und ausländischer Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nac...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.5 Anteile an stillen Gesellschaften/partiarischen Darlehen

Die Veräußerung von Anteilen an stillen Gesellschaften/partiarischen Darlehen ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft.[1] Bis zum Jahr 2008 begründete Einkunftsquellen sind hiervon jedoch nicht erfasst.[2] In diesem Zusammenhang hat der BFH entschieden, dass die Kündigung einer typisch stillen Gesells...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.5 Steuerabzug

Alle Erträge aus Investmentfonds, d. h. die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und die Veräußerungsgewinne, unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn die Anteile von einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden.[1] Die Teilfreistellung wird beim Steuerabzug berücksichtigt.[2] Für die Vorabpauschale zieht das inländische Kreditinstitut die Steuerabzugsbeträge von ein...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 11.3.1 Altverluste nach § 23 EStG

Nach § 23 Abs. 3 Sätze 9–10 EStG i. d. F. für die Jahre 2009 bis 2013 durften nicht ausgeglichene Verluste, auf die § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung einschlägig war ("Altveräußerungsverluste" aus § 23 EStG), mit Veräußerungsgewinnen aus § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden. Diese besondere Altverlustverrechnungsregelung gilt für Jahre ab 2014 nicht mehr...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.1 Werbungskostenabzug

Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten in Zusammenhang mit den (laufenden) Kapitalerträgen ist ausgeschlossen.[1] Ein Abzug laufender Kosten im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nur noch in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und 3 EStG (Steuersatzspreizung/bestimmte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) möglich.[2] Zur Frage des Werbungskostenabzugs liegen mehr...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.1 Laufende Erträge

Einnahmen nach § 20 Abs. 1 EStG wie Zinsen und Dividenden sind mangels zulässigem Werbungskostenabzug[1] in voller Höhe anzusetzen. Bei Lebensversicherungen ermittelt sich der Kapitalertrag aus der Differenz zwischen der Ablaufleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge.[2] Für vor 2005 abgeschlossene Verträge sind – soweit die Einkünfte ausnahmsweise steuerpfli...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.6.2.2 Meldedaten

Folgende Informationen werden zwischen den Staaten ausgetauscht: persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Steueridentifikationsnummer), Kontonummer Angaben zu Finanzkonten (Kontosaldo oder -wert einschließlich des Barwerts oder Rückkaufwerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenersicherungsverträgen) sowie gutgeschriebene Kapitalerträge (inkl. Einlösungs-...mehr