Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.3.1 Ermittlung des Aufgabegewinns (§ 16 Abs. 3 S. 6, 7 EStG)

Rz. 233 Aufgabegewinn ist in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 S. 6, 7 EStG der Betrag, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der veräußerten Wirtschaftsgüter und der gemeinen Werte der nicht veräußerten Wirtschaftsgüter nach Abzug der Aufgabekosten den (Buch-)Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Hinsichtlich der Gewinnermittlungsart und des W...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Inhalt des Feststellungsbescheids

Rz. 80 Der Inhalt des Feststellungsbescheids richtet sich danach, welche Besteuerungsgrundlagen nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung gesondert festzustellen sind. Der sachliche Geltungsbereich des Feststellungsbescheids hängt daher von der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab. Gesondert festgestellt werden können, eine gesetzliche Regelung vorausgesetzt, grundsätzlich al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.4 Nachträgliche Einkünfte und Aufwendungen aus Gewerbebetrieb

Rz. 237 Auch noch nach restloser Verwertung des früheren Betriebsvermögens (Vollbeendigung des Gewerbebetriebs) und somit auch nach Betriebsveräußerung und -aufgabe können nachträgliche Betriebseinnahmen oder -ausgaben anfallen, die im Rahmen von § 24 Nr. 2 EStG zu erfassen sind (Rz. 74)[1]. Dies gilt insbesondere für spätere Zinszahlungen auf Betriebsschulden. Soweit diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.4 Die 100 %ige betriebliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 118 Als Teilbetrieb gilt auch die in einem Betriebsvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn sie das gesamte Nenn-(Grund-, Stamm-)Kapital der Gesellschaft umfasst (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Durch die Einbeziehung werden die Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer 100 %igen Beteiligung nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.5 Gewerbesteuerrecht

Rz. 16 Nach allgemeiner Ansicht werden Betriebsveräußerungs- und -aufgabegewinne bei natürlichen Personen und Personenvereinigungen grundsätzlich gewerbesteuerlich nicht erfasst[1]. Dies geht im Wesentlichen auf die Rspr. des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zurück, wonach aus dem Objektsteuercharakter der GewSt folge, dass Gewerbeertrag nur sei, was der bestehende Gewerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 54 Veräußerung i. S. d. § 16 EStG ist jede entgeltliche Übertragung des privatrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern auf eine andere natürliche oder juristische Person. Die Veräußerung umfasst nicht nur das schuldrechtliche – ggf. auch gesellschaftsrechtliche – Verpflichtungsgeschäft, sondern auch den dinglichen Übereignungsvorgang. Vom Begriff ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.4 Zusammenballung bei der Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 48 Bei einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen Reserven, wie sie insbesondere mit einer Betriebsveräußerung typischerweise verbunden ist, kommt es zu einer erhöhten Steuerbelastung durch den progressiven ESt-Tarif. Zweck der Steuervergünstigungen in § 16 EStG ist es, diesen Nachteil zu mildern. Dies gilt trotz der mit Wirkung ab 1996 geltenden Einschränkung des Fr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.2 Steuervergünstigung als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG

Rz. 262 Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 16 EStG gehören zu den außerordentlichen Einkünften des § 34 EStG. Sie können deshalb – vorbehaltlich der Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach den §§ 6b und 6c EStG (§ 34 Abs. 1 S. 4 EStG) und der nach § 3 Nr. 40 Buchst. b) EStG begünstigten Gewinnteile (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG) – nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftel-Regelun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.5 Anteil an einer Mitunternehmerschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 124 Zu den Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen i. S. v. § 16 EStG gehören auch Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (Mitunternehmeranteil, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Der Gesetzeswortlaut beruht auf der Änderung durch das Gesetz v. 20.12.2001[1]. Damit wurde mit Wir...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7.1 Wirksamkeit des Feststellungsbescheids

Rz. 87 Der Feststellungsbescheid kann nach den allgemeinen Regeln des § 125 AO nichtig sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn er inhaltlich nach § 119 Abs. 1 AO nicht hinreichend bestimmt ist. Er ist ebenfalls nichtig, wenn die Person, der gegenüber die Feststellung vorgenommen wird, zum Zeitpunkt des Ergehens des Feststellungsbescheides bereits verstorben war. In diesem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / c) Sonstige Aspekte

Ausnahme von Stichtagsbezogenheit bei Erwerb von mindestens 10 %: Für Zwecke des § 8b Abs. 4 KStG gilt der Erwerb einer Beteiligung bei Erwerb von mindestens 10 % als zu Beginn des Kalenderjahrs erfolgt. Keine zusätzliche Schachtelstrafe: § 8b Abs. 5 KStG ist auf Bezüge i.S.d. § 8b Abs. 4 S. 1 KStG nicht anzuwenden. Organschaft: Bei Vorliegen einer Organschaft werden Beteiligu...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 3. Anforderungen an erforderliche Neuregelung

Grds. Aufdeckung stiller Reserven? Zwar könnte der Gesetzgeber im Rahmen einer Neuregelung nun auch im Wege einer prinzipiellen Neukonzeption der steuerrechtlichen Behandlung des Transfers von WG eine grds. Aufdeckung stiller Reserven regeln. Angesichts der immensen Bedeutung der Buchwertfortführung bei Umstrukturierungsmaßnahmen erscheint dies allerdings politisch nicht ums...mehr

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Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

Leitsatz 1. Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuer­gesetzes (EStG) in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung. 2. § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente X...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.5 Gewinne aus Anteilsveräußerungen

Anteilsveräußerungen an optierenden Personengesellschaften werden wie die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils besteuert.[1] Veräußerungsgewinne im Privatvermögen unterliegen also § 17 Abs. 1 EStG (Teileinkünfteverfahren) oder § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG (Abgeltungssteuer).[2] Im Übrigen sind das Teileinkünfte- oder das Freistellungsverfahren anwendbar. Sie lösen a...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.4 Besteuerung des Einbringenden

Aus Sicht des einbringenden Mitunternehmers stellt sich der durch die Ausübung der Option fingierte Formwechsel als Veräußerung i. S. eines tauschähnlichen Vorgangs dar. Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 25 UmwStG gilt der Wert, mit dem das Betriebsvermögen von der übernehmenden Gesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungserlös und als Anschaffungskos...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4.2 Gewinnermittlung der optierenden Gesellschaft

Durch die Option entfallen die für Mitunternehmerschaften geltende zweistufige Gewinnermittlung sowie die gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO. Optierende Personengesellschaften haben stattdessen eine Körperschaftsteuererklärung und eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos abzugeben, und zwar bereits für das der Option vorangeh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.4 Passivierungsbeschränkungen unterliegende Verpflichtungen als Gegenleistung

Rz. 22 Nicht eindeutig geregelt ist, was gilt, wenn ein Wirtschaftsgut übertragen wird und der Erwerber als (Teil seiner) Gegenleistung eine Verpflichtung des Veräußerers übernimmt, die einer Passivierungsbeschränkung unterliegt. Solange in diesem Fall die stillen Reserven im übertragenen Wirtschaftsgut die stillen Lasten in der übertragenen Verpflichtung übersteigen, kommt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.5 Teilweise selbstgenutzte und vermietete Ferienwohnung

Rz. 38 Bei einer teilweise selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist die Einkunftserzielungsabsicht durch eine Prognose zu prüfen, da die Selbstnutzung ein privater Anlass und Liebhaberei immer nur dann gegeben ist, wenn die weitere Inkaufnahme von Verlusten aus privaten Gründen geschieht.[1] Selbstnutzung ist gegeben, wenn der Stpfl. ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Veräußerung der Einkunftsquelle

Nicht mit stpfl. Einnahmen in Zusammenhang stehen Aufwendungen, die ganz oder überwiegend durch die Veräußerung der Einkunftsquelle (Mietshaus, Kapitalvermögen) verursacht sind, da Veräußerungsgewinne im Bereich der Überschusseinkünfte nicht steuerbar sind.[1] Durch diese Aufwendungen wird eine Einkunftsquelle des Stpfl. beseitigt, sie dienen daher nicht dem Erwerb, der Sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.2 Teile von Mitunternehmeranteilen

Rz. 42 Die Veräußerung oder Aufgabe des Teils eines Mitunternehmeranteils ist in § 4f Abs. 1 S. 4 EStG nicht erwähnt. Nach der hier vertretenen Auffassung ist § 4f EStG in derartigen Fällen ohnehin nur auf mitübertragene Verpflichtungen im Sonderbereich des Veräußerers anzuwenden (Rz. 28ff.). Wird ein Teil eines Mitunternehmeranteils unter Realisierung derartiger stiller Las...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.1 Grundfall

Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten: Führt die Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.4 Ausnahmen der Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 32 Die Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht gilt nur für die Vermietung von Gebäuden, nicht aber für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. In diesen Fällen ist immer die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.[1] Sie gilt auch nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Auch hier ist die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall festzustellen (Rz....mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / 2. Rechtsentwicklung und Hintergrund der BFH-Entscheidung

Die sog. Wegzugsbesteuerung wurde 1972 eingeführt, um die in Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Dadurch konnten die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die gem. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Wohnsitzstaat (folglich dem Wegzugst...mehr

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Neues zur Wegzugsteuer nach... / [Ohne Titel]

Susanne Thonemann-Micker, LL.M., RAin/FAinSt / Charmaine Vossen, RAin[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG bezweckt insb. die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven von im Privatvermögen befindlichen wesentlichen Anteilen (Anteile von 1 % und mehr) an Kapitalgesellschaften bei Wegzug des inländischen Gesellschafters ins Ausland. Die Wohnsitzverlegung wird insof...mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 1 Veräußerung von Anteilen durch eine Kapitalgesellschaft

Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines GmbH-Anteils durch eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) ist von der Körperschaftsteuer (KSt) befreit (§ 8 b Abs. 2 KStG). Umgekehrt mindern Veräußerungsverluste den körperschaftsteuerlichen Gewinn der GmbH nicht.mehr

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GmbH: Nachfolgeklausel / 4 Steuerliche Aspekte der Abtretung

Die Abtretung entspricht einer steuerpflichtigen Veräußerung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine relevante Beteiligung im Sinne dieser Vorschrift ist bei einer Beteiligung ab 1 % gegeben. Fraglich ist aber, ob der Veräußerungsgewinn dem Erblasser oder den Erben zuzurechnen ist. Da grundsätzlich die Erben den Tatbestand der Veräußerung verwirklichen, entsteht der Veräußerungsgewin...mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 2 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Privatvermögen des Gesellschafters

Entscheidend für die Besteuerung des Anteilsverkaufs aus dem Privatvermögen ist die Beteiligungsquote des Gesellschafters:mehr

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GmbH: Anteilskauf, Anteilsv... / 3 Verkauf eines GmbH-Anteils aus dem Betriebsvermögen eines Personenunternehmens

Die Besteuerung erfolgt nach dem sog. Teileinkünfteverfahren. Danach sind 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. 60 % werden versteuert und zwar mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters der Personengesellschaft. 60 % der Aufwendungen der Veräußerung werden bei der Besteuerung anerkannt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1 Grundregel für die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns (S. 1)

5.1.1 Allgemeines Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.3 Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach Entnahme und Betriebsaufgabe (S. 3)

Rz. 301 § 20 Abs. 4 S. 3 EStG sieht vor, dass in den Fällen der Überführung eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe an die Stelle der Anschaffungskosten der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder § 16 Abs. 3 EStG angesetzte Wert tritt. Rz. 302 Eine Entnahme i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 3 EStG liegt vor, wenn der Stpfl. sei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns (§ 20 Abs. 4 EStG)

Rz. 291 § 20 Abs. 4 EStG regelt die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Strukturell lehnt sich § 20 Abs. 4 EStG an die Gewinnermittlungsvorschrift des § 23 Abs. 3 EStG an. S. 1 enthält die Grundregel für die Ermittlung des stpfl. Veräußerungsgewinns i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Die S. 2 bis 9 enthalten Sonderregeln für best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.7 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Wertpapieren in Sammelverwahrung (S. 7)

Rz. 312 § 20 Abs. 4 S. 7 EStG sieht vor, dass bei vertretbaren Wertpapieren, die einer Verwahrstelle zur Sammelverwahrung i. S. d. § 5 DepotG anvertraut sind, zu unterstellen ist, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. Bei der Streifbandverwahrung i. S. d. § 2 DepotG ist § 20 Abs. 4 S. 7 EStG entsprechend anzuwenden. Rz. 313 Die Sammelverwahrung i....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.2 Gewinnermittlung im Falle der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft (S. 2)

Rz. 299 § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft an die Stelle der Einnahmen aus der Veräußerung der gemeine Wert der eingelegten Wirtschaftsgüter tritt. Nach § 20 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 EStG ist der aufgrund einer verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft anfallende Veräußerungsgewinn im Jahr der verde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 329 § 20 Abs. 4a S. 3 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit einem Gestaltungsrecht ausgestattet ist, das dem Gläubiger oder dem Schuldner das Recht einräumt, statt der Rückzahlung des Nennbetrags die Lieferung von Wertpapieren i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu verlangen oder anzudienen. Die A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 333 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG vor, wird die Ausübung des Gestaltungsrechts zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG würde die Ausübung als Einlösung oder Rückzahlung einer Kapitalforderung zu einem stpfl. Veräußerungsgewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG führen. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG schließt eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 323 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG vor, wird der Anteilstausch zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 1 EStG würde der einem Anteilstausch zugrunde liegende gesellschafts- oder wertpapierrechtliche Vorgang regelmäßig eine Steuerpflicht nach § 20 EStG auslösen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn eine Sonderr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 293 § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG definiert den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG als den Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Je nachdem, ob die Einnahmen aus der Veräußerung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.3 Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften (S. 3)

Rz. 271 Gem. § 20 Abs. 2 S. 3 EStG gilt die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter, die sich im Vermögen dieser Gesellschaft befinden. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.4 Gewinnermittlung im Falle der Veräußerung von Versicherungsansprüchen (S. 4)

Rz. 303 § 20 Abs. 4 S. 4 Halbs. 1 EStG bestimmt, dass in den Fällen der Veräußerung eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG die entrichteten Beiträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG als Anschaffungskosten gelten. Nach § 20 Abs. 4 S. 4 Halbs. 2 EStG gelten auch die nach dem Erwerb eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.4 Anschaffungskosten

Rz. 298 Zur Ermittlung des stpfl. Veräußerungsgewinns i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG sind von den Einnahmen aus der Veräußerung nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Anschaffungskosten abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Anschaffungskosten stellt eine Ausnahme vom Abzugsverbot für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG dar und dient der Verwirklichung des objektiven Nettop...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.3 Übertragung des Sparer-Pauschbetrags (S. 3)

Rz. 416 Nach § 20 Abs. 9 S. 3 EStG ist der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag i. H. v. 2.000 EUR bei der Ermittlung der Einkünfte bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen. Sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 1.000 EUR, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuzieh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.6 Gewinnermittlung bei der Veräußerung unentgeltlich erworbener Kapitalanlagen (S. 6)

Rz. 309 § 20 Abs. 4 S. 6 EStG bestimmt, dass bei einem unentgeltlichen Erwerb dem Einzelrechtsnachfolger für die Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Anschaffung, die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen, der Erwerb eines Rechts aus einem Termingeschäft und die Beiträge zu Renten- und Kapitalversicherungen zuzurechnen sind. Für den Gesamtrechtsn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.3 Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft

Rz. 296 Von den Einnahmen aus der Veräußerung sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG stehen, abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, stellt eine Ausnahme vom Abzugsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.1.2 Einnahmen aus der Veräußerung

Rz. 295 Ausgangspunkt der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG die Einnahmen aus der Veräußerung. Der Begriff der Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1 EStG ist identisch mit dem Einnahmebegriff des § 8 Abs. 1 EStG und umfasst alle Güter in Geld oder Geldeswert, deren Zufluss ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.8 Veräußerungserlös bei der Abtrennung von Zinsscheinen oder Zinsforderungen (S. 8)

Rz. 315a § 20 Abs. 4 S. 8 EStG bestimmt, dass bei der Trennung eines Zinsscheins oder einer Zinsforderung vom Stammrecht der gemeine Wert der Schuldverschreibung zum Zeitpunkt der Trennung als Veräußerungserlös anzusetzen ist. Die Vorschrift wurde im Rahmen des InvStRefG v. 19.7.2016[1] eingefügt. Der zeitliche Anwendungsbereich ist in § 52 Abs. 28 S. 19 EStG i. d. F. des In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.2 Veräußerung von Termingeschäften (Buchst. b)

Rz. 240 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments. Rz. 241 Der Begriff "Termingeschäft" in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) EStG ist identisch mit dem Begriff "Termingeschäft" in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG.[1] Zu beachten ist ledig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach-, Werk- oder Mietleistung[1] gerichtet sind, gehören nicht...mehr