Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.7.4 Ausdrückliche Vereinbarung der Konzessionsabgabe erforderlich

Tz. 247 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Zahlung von Konzessionsabgaben bedarf – wie jede Vereinbarung zwischen BgA und seiner Träger-Kö – zur stlichen Anerkennung einer klaren, im Voraus getroffenen vertraglichen Vereinbarung (s Tz 205ff). Das Nds FG (s Urt des Nds FG v 21.06.1994, EFG 1995, 284) hat (ausgehend von den Grundsätzen, die auch für die Beurteilung einer vGA zwisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Sparte im Sinne des § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG – übrige Tätigkeiten

Tz. 14 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Alle übrigen Tätigkeiten der Eigengesellschaft sind nach § 8 Abs 9 S 1 Nr 3 KStG einer einheitlichen Sparte zuzurechnen. Unter diese übrigen Tätigkeiten fallen die hoheitlichen Tätigkeiten, die kein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG darstellen, nicht nach § 8 Abs 7 S 2 KStG begünstigte dauerdefizitäre wirtsch Tätigkeiten und die mit G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Rechtsfolge eines Unter- oder Überschreitens der angemessenen Eigenkapitalquote

Tz. 213 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit das zur Verfügung gestellte EK die EK-Quote von 30 % nicht erreicht, ist das von der Träger-Kö dem BgA gewährte Darlehen als EK zu behandeln. Die auf das als EK behandelte Darlehen gezahlten Zinsen sind als vGA anzusehen (s Urt des BFH v 01.09.1982, BStBl II 1983, 147). Die Angemessenheit des EK ist für jeden VZ am Anfang des Wj neu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.9 Stellungnahme zu § 4 Abs 6 KStG

Tz. 145 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die ges Festschreibung der Voraussetzungen zur stlichen Anerkennung der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitl BgA ist uE zu begrüßen. De facto bedeutet die ges Regelung jedoch – für den durch sie erfassten Teilbereich – eine Aufgabe des Grundsatzes, dass die jur Pers d öff Rechts St-Subjekt wegen jedes einzelnen BgA ist (s T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 4e Abs 2 EStG ist ein BA-Abzug unzulässig, soweit die v Pensionsfonds zugesagten Versorgungsleistungen, wenn sie v Trägerunternehmen unmittelbar erbracht würden, bei diesem nicht betrieblich veranlasst wären. Für die KapGes bedeutet dies, dass sie keinen BA-Abzug für solche Beiträge beanspruchen kann, die der Finanzierung von Pensions...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachzahlungsverbot

Rn. 77 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine vGA wird auch dann angenommen, wenn die Versorgungszusage zwischen der KapGes und dem beherrschenden Gesellschafter nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde. Das Gebot der rechtzeitigen Vereinbarung, (sog Nachzahlungsverbot) soll vermeiden, dass der Gesellschafter erst bei der Feststellung des Jahresgewinns nachträglich BA schafft, um den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 7 KStG gilt für dauerdefizitäre BgA iSd § 4 KStG und für entspr Betätigungen der öff Hand in privatrechtlichen Gesellschaftsformen (Kap-Ges). § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG ist in Zusammenhang mit § 8 Abs 1 S 2 KStG zu sehen, in dem geregelt ist, dass bei BgA die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtsch Verkehr n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Spenden des Betriebs gewerblicher Art an seine Trägerkörperschaft

Tz. 227 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wegen der fiktiven Verselbständigung des BgA iRd Einkommensermittlung erkennt die Rspr grds auch eine stliche Berücksichtigung von Zuwendungen iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG an, die der rechtlich unselbständige BgA zugunsten der Träger-Kö leistet. Bei Kö stehen Spenden jedoch stets unter dem Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG, dh der Spendenabzug tritt h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Erwirtschaftung der Rückvergütung im Mitgliedergeschäft

Tz. 22 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rückvergütungen sind nach § 22 Abs 1 S 1 KStG nur insoweit als BA vom gen Gewinn abzb, ‹als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind›. Der Mitgliederbegriff und die Geschäfte mit Mitgliedern spielen bei der Besteuerung der Gen eine bedeutende Rolle (s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG; und s R 5.11 KStR 2022). § 22 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Leippe/Baldauf, Geplante ges Verankerung des kommunalen stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, DStZ 2008, 568; Bracksiek, Die Neuregelung des stlichen Querverbunds durch das JStG 2009, FR 2009, 15; Hüttemann, Rechtsprobleme des "neuen" Querverbundes nach dem JStG 2009, DB 2009, 2629. Leippe/Baldauf, Änderungen beim kommunalen stlichen Querverbund nach dem JStG 2009, DStZ 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 4 Abs 1 KStG enthält die Definition des in § 1 Abs 1 Nr 6 KStG als unbeschr kstpfl benannten BgA einer jur Pers d öff Rechts. § 8 Abs 1 S 2 KStG bestimmt, dass bei BgA iSd § 4 KStG die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allg wirtsch Verkehr nicht erforderlich sind. Nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG sind die Rechtsfolgen einer vGA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerliche Begünstigung des Kapitalgesellschafters

Rn. 65 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4e EStG gilt nicht nur für Beiträge, die ein Trägerunternehmen für seine ArbN aufwendet. Handelt es sich bei dem Trägerunternehmen um eine KapGes, kann es auch Beiträge an einen Pensionsfonds, die es zu Gunsten eines Kapitalgesellschafters, der zB als Geschäftsführer oder ArbN der KapGes tätig ist, als BA abziehen. Allerdings ist insoweit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 24 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den nach § 10 Nr 2 KSG nabzb St gehören auch die USt für Umsätze, die Entnahmen oder vGA sind sowie die VorSt-Beträge auf Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–4 und 7 und Abs 7 EStG unterliegen. 4.3.1 Entstehungsgeschichte der Regelung Tz. 25 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 10 Nr 2 KStG aF rechnete die "USt auf den Eig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 373 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei Vorliegen der in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen kann die übertragende Kö in ihrer stlichen Übertragungs-Bil das übergehende BV anstelle mit gW auf Antrag mit den Bw oder mit Zwischenwerten ansetzen (s Tz 74ff). Die Ausführungen zu § 11 UmwStG Tz 27ff gelten für die Spaltung entspr. Das bei einer Spaltung zurückbleibende BV ist zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Verhältnis des § 22 KStG zu anderen Vorschriften

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 22 KStG gilt für die Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 2 KStG . Zur Bedeutung der Vorschrift für die st-befreiten Gen iSd § 5 Abs 1 Nr 10 und 14 KStG s Tz 7. § 22 KStG grenzt die als BA abzb gen Rückvergütungen von solchen ab, die eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG darstellen; in Bezug auf die abzb Rückvergütungen geht § 22 KStG dem § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG

Rn. 32 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Anteilen an KapGes erfolgt eine Besteuerung auf zwei verschiedenen Ebenen, nämlich der Vermögensebene und der Ertragsebene. Insoweit besteht grundsätzlich eine "scharfe Trennlinie" ( Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 18). Die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der KapGes – offene oder vGA nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG – fallen auf der Ertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.1 Finanzmarktstabilisierungsfonds, Finanzmarktstabilisierungsanstalt und Abwicklungsanstalten

Tz. 12 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der durch das Finanzmarktstabilisierungsfondsges – FMStFG – errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds unterliegt nach § 14 Abs 1 FMStFG nicht der KSt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine StBefreiung außerhalb des KStG . Krit hierzu s Wagner (DStZ 2009, 346). Die nach § 3a FMStFG errichtete Finanzmarktstabilisierungsanstalt ("Bundesans...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1 Gruppe 1: Betriebe gewerblicher Art mit Betriebsvermögensvergleich/Überschreiten von Umsatz- bzw Gewinngrenzen

Tz. 287 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu dieser Gruppe gehören nicht st-befreite BgA, die ihren Gewinn aufgr einer ges Verpflichtung oder freiwillig durch BV-Vergleich (s § 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) ermitteln oder die bestimmte Umsatz- bzw Gewinngrenzen überschreiten. 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln Tz. 288 Stand: EL 98...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.4 Betreiben von nicht nach § 4 Abs 6 KStG zusammenfassbaren Tätigkeiten in einer Personengesellschaft

Tz. 327 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 26.06.2019 (Az: VIII R 43/15) kommt die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitlichen BgA auch für Zwecke des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 6 KStG (hierzu s Tz 110ff) in Betracht (hierzu auch s Tz 324e). Sind in einer Pers-Ges mehrere vd (Gewinn- und Verlust-)Tät...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.1 Schuldner

Tz. 360 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Durch § 43 Abs 2 EStG wird klargestellt, dass in den Fällen des § 43 Abs 1 Nr 7c EStG die Identität von Gläubiger und Schuldner dem St-Abzug vom Kap-Ertrag nicht entgegensteht. Die Vorschrift des § 44 Abs 6 S 1 EStG fingiert für die Durchführung des KapSt-Abzugs die jur Pers d öff Rechts als Gläubiger und den BgA als Schuldner der Kap-Erträg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7.1 Grundsätzliche Anwendung auch für Veranlagungszeiträume vor 2009

Tz. 42 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6 S 4 KStG idF des JStG 2009 ist § 8 Abs 7 KStG auch für VZ vor 2009 anzuwenden. Das bedeutet, dass alle bei Inkrafttreten der Vorschrift noch offenen Veranlagungen nach den vorstehenden Ausführungen abzuwickeln sind. Nach Rechtsauff von Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 636) und Paetsch (in R/H/N, KStG, § 8 Rn 1872) handelt es s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.4 "Unzulässige" Rücklagen eines Regiebetriebs

Tz. 315 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 35) führt die Bildung einer unzulässigen Rücklage zu stpfl Kap-Ertr der Träger-Kö. Gleichzeitig gilt der in die unzulässige Rücklage eingestellte Betrag als durch die Träger-Kö wieder in den BgA eingelegt und führt zu einem Zugang im stlichen Einlagekto (s Schr des BMF v 28.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Zeitpunkt und Nachweis der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 61c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zum Zeitpunkt, zu dem der Verlustausgleich durchzuführen ist, s Geißelmeier/Bargenda (DStR 2009, 1333, 1339). Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 614) hat der Ausgleich der Verluste im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wj der Kap-Ges zu erfolgen, in dem der Verlust erwirtschaftet wurde, es sei denn, es bestehe eine bindende und vollwertige V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.1 Begriff des Eigenbetriebs

Tz. 321 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen, die finanzwirtsch Sondervermögen der Träger-Kö sind (zB s § 86 Abs 1 GemO – RP). Zum Begriff des Eigenbetriebs s auch Tz 19, s Schüttler/Engels/Schmidt (DStR 2012, 1069); und s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 17).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.1 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn eines Regiebetriebs

Tz. 369 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch sind (s Tz 10). In seiner späteren Rspr, s Urt des BFH v 16.11.2011 (BStBl II 2013, 328) hat der BFH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.3 Zuführung des Gewinns des Eigenbetriebs zu Rücklagen

Tz. 323 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Da die Träger-Kö nicht unmittelbar auf den von einem Eigenbetrieb erzielten Gewinn zugreifen kann (s Tz 322), führen diese Gewinne, solange deren Überführung in den allg Haushalt der Träger-Kö noch nicht beschlossen wurde und sie auch nicht ohne einen entspr Beschl tats an die Träger-Kö zur allg Verwendung geleistet wurden, noch nicht zu Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.4 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

Tz. 324a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den landesrechtlichen Vorschriften können Regiebetriebe auch nach den für Eigenbetriebe maßgeblichen Bestimmungen verwaltet werden, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigt (eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, s Tz 20). Hierzu zB s § 86 Abs 2 S 1 GemO – Rh-Pf und s § 107 Abs 2 GemO – NRW. Die Fin-Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7 Erstmalige Anwendung

Tz. 368 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die (von dem Empfänger des Gewinns, also der Träger-Kö des BgA) nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist. 13.4.7.1 Erstmalige Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.1 Verlusttragung abweichend von der Beteiligungsquote

Tz. 62c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einem "Sachverhalt im Verkehrsbereich" war es nach Verw-Auff zulässig, die Verluste einer Kap-Ges, in der sich zwei Landkreise zur gemeinsamen Erbringung von Leistungen im ÖPNV zusammengeschlossen haben, entspr des (unterschiedlichen) Umfangs der in den jeweiligen Kreisen erbrachten Verkehrsdienstleistungen (zB nach dem Verhältnis der i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.3 Gruppe 3: Rundfunkanstalten

Tz. 295 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die "Veranstaltung von Werbesendungen" durch inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten und ZDF) bildet unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen der Gruppe 1 einen BgA. Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Hierzu s Tz 349.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.4 Erstmalige Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995

Tz. 372 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die erstmalige zeitliche Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 enthält das Ges keine besondere Anwendungsregelung. Nach der Grundregel des § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Umwandlungs-Vorgängen

Tz. 335 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufgr der Änderung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG durch das JStG 2007 bzw durch das SEStEG (s Tz 255ff) gelten "in Fällen der Einbringung nach dem Sechsten und des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG " (für Umwandlungen, für die das UmwStG idF des SEStEG anzuwenden ist) bzw "in Fällen der Einbringung nach dem Achten und des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.4 Einbringung eines Betriebs, zu dessen Betriebsvermögen Anteile an einer Kapitalgesellshaft gehören, in diese Kapitalgesellschaft

Tz. 341 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 In dem Fall, dass im Zuge einer Einbringung eines BgA in eine GmbH bisherige Anteile an dieser GmbH, die BV des BgA waren, zurückbehalten und (unentgeltlich) ins Hoheitsvermögen überführt werden, ist zu prüfen, ob eine analoge Anwendung der Billigkeitsregelung in Rn 20.09 des Schr des BMF v 11.11.2011 (BStBl I 2011, 1314; keine Annahme eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.2 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (Formwechsel nach dem Achten Teil des UmwStG)

Tz. 337 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 Hs 2 EStG gelten auch im Falle des Formwechsels nach dem Achten Teil des UmwStG die Rücklagen als aufgelöst. Diese Regelung erfasst uE solche Fälle, in denen der BgA in einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges besteht (s Tz 51) und diese MU-Schaft/Pers-Ges in eine Kap-Ges formgewechselt wird. Auch hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.3 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 3

Tz. 349 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dritte Gruppe umfasst die BgA "Veranstaltung von Werbesendungen" der inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, ZDF). Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Nach dieser Vorschrift beträgt das Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen 16 % der Entgelte (§ 10 Abs 1 UStG) aus Werb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.2.2 Abstandnahme vom Steuerabzug bei steuerbegünstigten Gläubigern der Kapitalerträge

Tz. 360a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Erfüllt der Gläubiger der Kap-Erträge die Voraussetzungen des § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 bis 3 EStG, ist entspr dieser Vorschrift der KapSt-Abzug nicht vorzunehmen. Insoweit sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: § 44a Abs 7 S 1 Nr 2 und Nr 3 EStG betrifft die Fälle, in denen die Träger-Kö des BgA entweder eine Stiftung des öff Rechts, die aussch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngröße ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.5 Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 327a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stellt die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Kap-Ges einen BgA dar (hierzu s Tz 55), so ist dieser – mangels rechtlicher Verselbständigung – als Regiebetrieb zu beurteilen (s Schiffers, DStZ 2017, 562). Ist eine solche Beteiligung ein eigenständiger BgA oder – notwendiges oder gewillkürtes – BV eines (anderen) BgA (s Tz 185f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.2 Zeitpunkt der Zurechnung des Gewinns des Eigenbetriebs bei der Trägerkörperschaft

Tz. 322 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach dem Urt des BFH v 16.11.2011 (BStBl II 2013, 328) kann die Träger-Kö auf die in einem Eigenbetrieb erzielten Gewinne nicht unmittelbar zugreifen. Erst wenn das hierfür zuständige Gremium beschließt, den Gewinn ganz oder tw in den allg Haushalt der Träger-Kö zu überführen, kann die Träger-Kö hierüber verfügen. Wie bei beherrschenden AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei einem Eigenbetrieb

13.4.2.1.3.1 Begriff des Eigenbetriebs Tz. 321 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eigenbetriebe sind organisatorisch und haushaltsmäßig verselbständigte Einrichtungen, die finanzwirtsch Sondervermögen der Träger-Kö sind (zB s § 86 Abs 1 GemO – RP). Zum Begriff des Eigenbetriebs s auch Tz 19, s Schüttler/Engels/Schmidt (DStR 2012, 1069); und s Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.4 Verluste des Eigenbetriebs

Tz. 324 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Verfahren zu versteuern sind. Bei Eigenbetrieben, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zur Gewinnermittlun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.2 Gruppe 2: Betriebe gewerblicher Art im Falle der Veräußerung einbringungsgeborener bzw. sperrfristbehafteter Anteile

Tz. 294 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG (Veräußerung einbringungsgeborener Anteile) s Tz 344, zur Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile) s Tz 345ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner müssen die Verluste aus begünstigten Dauerverlustgeschäften tragen – § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 letzter Hs KStG

5.4.1 Allgemeines Tz. 59 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft liegt nur vor, wenn nachweislich ausschl solche Gesellschafter, die jur Pers d öff Rechts sind, die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Dritte, die keine jur Pers d öff Rechts sind, nicht von der Anwendung des § 8 Abs 7 KStG profitieren (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.4.1 Steuersatz

Tz. 359 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Besteuerung wird in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Wege des KapSt-Abzugs vorgenommen (s § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG). Der KapSt-Satz für Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG beträgt 15 % (s § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG). Zur Höhe des St-Satzes gelten die Ausführungen zur Höhe des KapSt-Satzes für die Kap-Erträge iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.6 Behandlung der Kapitalerträge beim Empfänger

Tz. 367 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gläubiger der Kap-Erträge (Träger-Kö des BgA) unterliegt mit den Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG der beschr KSt-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG. Mit Abzug der KapSt ist die KSt für diese Eink abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Die nach § 43 Abs 1 Nr 7c EStG zu erhebende KapSt ist definitiv; eine tw Abstandnahme vom St-Abzug nach § 4...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Verlusttragung bei mehreren beteiligten juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 62b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Beteiligung mehrerer jur Pers d öff Rechts an der Kap-Ges vertrat die Fin-Verw zunächst die Rechts-Auff, dass sich die Verlusttragungspflicht grds nach der Beteiligungsquote (und nicht nach dem Verhältnis der Stimmrechte; aA s Pinkos, DStZ 2010, 96) bemesse, dh alle an der Kap-Ges beteiligten jur Pers d öff Rechts müssten die V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.5 Erstmalige Anwendung auf den Gewinn öff-rechtlicher Rundfunkanstalten aus der Veranstaltung von Werbesendungen

Tz. 373 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die KapSt-Pflicht für den Gewinn aus der Veranstaltung von Werbesendungen durch inl öff-rechtl Rundfunkanstalten gilt nach § 52 Abs 37a Satz 3 EStG idF des StSenkG bereits für Gewinne (3/4 des Einkommens) des VZ 2001 (§ 52 Abs 53 S 3 EStG idF des StSenkG enthält die entspr Anwendungsregelung für § 44 Abs 6 S 3 EStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Verhältnis zu § 12 EStG

Tz. 5 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 12 Nr 1 EStG verbietet ua den Abzug der Aufwendungen für die private Lebensführung. Es war in Rspr und Lit lange Zeit umstritten, inwieweit dieses Abzugsverbot auch auf die KSt übertragbar ist. So hatte der BFH in früheren Urt (zB s Urt v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 und v 02.11.1965, BStBl III 1966, 225) die Auff vertreten, dass auch Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterhöh...mehr