Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.10 Flexible Arbeitszeitregelungen

In der Praxis setzen sich zunehmend flexible Arbeitszeitregelungen durch. Zur Frage, welche Arbeitszeitmodelle unter welchen Voraussetzungen zulässig sind, wird auf die Ausführungen zum Stichwort „Arbeitszeitmodelle“ verwiesen. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen bedeutet dies, dass Freistellungen von der Arbeitsleist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2 Praktische Relevanz

Rz. 3 Die durch § 19 KSchG ermöglichte Einführung von Kurzarbeit ist jedoch – aufgrund der engen Tatbestandsvoraussetzungen – nur wenig dazu geeignet, den Arbeitgeber von hohen Personalkosten zu entlasten und damit den Normzweck zu erfüllen. Deswegen ist die Vorschrift in der Praxis nur wenig relevant und schafft dementsprechend keinen Ausgleich für den aus Arbeitgebersicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.9 Wertguthabenvereinbarungen

Auch in geringfügig entlohnten Beschäftigungen kann im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung auf die Auszahlung erarbeiteten Arbeitsentgelts zum Aufbau eines Wertguthabens für (längerfristige) Freistellungen von der Arbeitsleistung verzichtet werden. Die Entsparung entsprechender Wertguthaben kann lediglich in geringfügig entlohntem Umfang erfolgen. Wird das Wertguthaben mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.8 Unterschreiten der Entgeltgrenze

Wird eine mehr als geringfügige Beschäftigung durch die vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit auf eine Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 538 EUR umgestellt, ist der Beschäftigungsabschnitt ab dem Zeitpunkt bzw. für die Zeit der Arbeitszeitreduzierung gesondert zu beurteilen. Demzufolge ist beispielsweise bei einer Reduzierung der Arbeitszeit w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.4 Entgeltumwandlung

Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2024 = 3.624 EUR jährlich bzw. 302 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.13 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.3 Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist dann nicht mehr sozialversicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt 538 EUR monatlich überschreitet. Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 538 EUR ist die Berufsmäßigkeit also nicht zu prüfen. Die Arbeitsentgeltgrenze von 538 EUR ist ein Monatswert, der auch dann gilt, wenn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.1 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 60 Erfasst werden alle unter den allgemeinen nationalen Arbeitnehmerbegriff fallenden Personen (vgl. § 611a BGB), wie Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Volontäre, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sind.[1] Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt es nicht an.[2] Teilzeitbeschäftigte zählen jeweils zu 1,0 mit (arg. e contr. § 23 Abs. 1 Satz 4 KSch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Projektmanagement-Methodik ... / 2.5 Die wichtigsten Interessengruppen

Welche Bedürfnisse haben die vorhandenen Mandanten bezogen auf Rechnungswesen? Im Vordergrund stehen hier eine effiziente und gute Betreuung sowie die Vermeidung unnötiger Tätigkeiten und Doppelarbeit. Die Mandanten tragen das Entscheidungsrisiko, ob sie die richtige Kanzlei gewählt haben. Wenn sie eine Kanzlei haben, die volldigital arbeitet, haben sie eher das Gefühl, bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Vorübergehende Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Rz. 18 Die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ermächtigt den Arbeitgeber, die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Dem Arbeitgeber wird dementsprechend ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, durch welches dessen Individualrechte erweitert werden. Gleichzeitig wird das Recht des Arbeitnehmers vorübergehend eingeschränkt, entsprechend...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.12 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 249b Satz 2 SGB V 5 % des Arbeitse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.3 Unfallversicherung

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte), die kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuvor beschriebenen Regelungen der Versicherungsfreiheit gelten hier also nicht. Die Rentenversicherungsträger prüfen auch die Zuordnung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.2 Auffassung des 2. Senats und EuGH-Vorlage

Rz. 163 Im Beschluss vom 1.2.2024 schloss sich der 2. Senat des BAG der Auffassung des 6. Senats, dass das Fehlen oder die Fehlerhaftigkeit der erforderlichen Massenentlassungsanzeige keinerlei rechtlichen Einfluss auf die Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses hat, nicht an, sondern vertrat ein anderes Rechtsfolgenverständnis und legte zur Absicherung seiner Auffas...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Besonderheiten bei ... / 1 Erkrankung während des Urlaubs

Gemäß § 9 BUrlG werden im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die durch das Zeugnis eines Arztes seiner Wahl nachgewiesenen Tage der Krankheit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Es genügt also nicht jede Erkrankung, die Krankheit muss zur Arbeitsunfähigkeit führen. Weder der Begriff der Krankheit, noch der der Arbeitsunfähigkeit ist gesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4 Sozialversicherungsrecht

Was unter einer geringfügigen Beschäftigung zu verstehen ist, regelt § 8 SGB IV. Danach kann eine Beschäftigung entweder wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung; § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) oder der kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung; § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) geringfügig sein. Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, weil der Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 19 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit die Einführung von Kurzarbeit durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt zulassen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer des von der Massenentlassung betroffenen Betriebs nicht bis zum Ablauf der Sperrfrist voll beschäftigen kann. Die Regelung findet dementsprechend nur dann Anwendung, wenn die gesetzlich geltende od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6.2.1 Frühere Rechtsprechung vor "Junk"

Rz. 155 Nach früherer Rechtsprechung des BAG vor dem EuGH-Urteil in Sachen "Junk" führte ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung[1] (vgl. auch Rz. 15, 34, 172). Vielmehr unterlag der Arbeitgeber einer Entlassungssperre, solange keine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet war, d. h. der Arbeitgeber blieb während der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, die durch eine Sperrfrist nach § 18 KSchG ausgelösten finanziellen und wirtschaftlichen Härten des Arbeitgebers während des Massenentlassungsverfahrens zu mildern.[1] Durch die Zulassung von Kurzarbeit soll es dem Arbeitgeber ermöglicht werden, die noch vorhandene Arbeit gleichmäßig auf alle Arbeitskräfte zu verteilen.[2] Damit sollen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 6.1 Veräußerung und Entnahme

Bei Veräußerung scheidet das Wirtschaftsgut mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber aus dem Betriebsvermögen aus. Es darf auch handelsrechtlich nicht mehr bilanziert werden.[1] Das gilt auch dann, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig auch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Heutige Praxis

Rz. 35 Durch die "Junk" -Entscheidung (Rz. 16) und die darauf zurückgehende Änderung der Rechtsprechung des BAG hat sich diese Praxis grundlegend geändert. Heute ist wie folgt zu verfahren[1] (vgl. Rz. 20 ff.): Rz. 36 Zunächst ist festzustellen, ob die beabsichtigten Beendigungen von Arbeitsverhältnissen die Schwellenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG innerhalb von 30 Kalendertagen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.3 Stellungnahme

Rz. 169 Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob es zu der vom 6. Senat avisierten Änderung der Rechtsprechung kommt. Zu begrüßen ist jedenfalls, dass das BAG in Erinnerung gerufen hat, dass der Gesetzgeber eigentlich schon seit der Junk-Entscheidung des EuGH im Jahr 2005 (Rz. 16) in der Pflicht steht, die §§ 17 ff. KSchG dem Unionsrecht anzupassen, dies aber bislang unt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3 Individualrechtlicher Schutzzweck

Rz. 8 Im Übrigen bezwecken die Massenentlassungsvorschriften auch den Schutz der Arbeitnehmer.[1] Dies ergibt sich aus dem Erwägungsgrund (2) der MERL, den "Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen zu verstärken". Soweit Vorschriften verletzt werden, die zumindest auch individualschützenden Charakter haben, droht im Falle der Nichteinhaltung dieser Normen die Unwirksam...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.5 Beschäftigungsanspruch und Amtsausübung des Arbeitnehmers während des Zustimmungsersetzungsverfahrens

Rz. 113 Solange die Zustimmung des Betriebsrats nicht erteilt oder rechtskräftig ersetzt ist, hat der Arbeitnehmer die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Er hat deshalb an sich auch den Anspruch auf Beschäftigung. Ein Arbeitgeber ist aber bei überwiegenden schutzwürdigen Interessen von seiner Beschäftigungspflicht befreit. Ein derartiger Fall ist im Allgemeinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8.1 Anwendungsbereich

Rz. 348 § 22 Abs. 7 UmwStG soll die bereits zu den einbringungsgeborenen Anteilen ergangene Rechtsprechung umsetzen[1] und kommt zur Anwendung, wenn stille Reserven von den sperrfristverstrickten Anteilen oder von auf diesen Anteilen beruhenden Anteilen (quasi-sperrfristverstrickte Anteile) auf andere Anteile verlagert werden. "Unter Beobachtung" stehen mithin stille Reserven...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3 Europarechtswidrige Ausnahmen nach § 17 Abs. 5 KSchG

Rz. 68 Nach § 17 Abs. 5 KSchG sind vom Anwendungsbereich explizit ausgenommen die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufenen Organs (Nr. 1, z. B. GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstand), die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung einer Personengesamtheit berufene Person (Nr. 2, z. B. Gesellschafter einer OHG; Partner einer P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 66 Die hier vertretene inhaltliche Gleichsetzung von "Veräußerung" und "entgeltlicher Übertragung auf einen anderen Rechtsträger" steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Gesellschaftsanteilen auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen ist.[1] Rz. 67 Gegen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungscontrolling: Weiter... / 3.3 Budgets festlegen

Im Bildungsbudget wird festgelegt, welche Mittel für einen definierten Zeitraum, meist ein Jahr, für Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Voraussetzung der Budgetverwaltung ist, dass die relevanten Kostenarten für das jeweilige Unternehmen festgelegt werden, um darauf basierend die konkrete Planung durchzuführen und anschließend einen Soll-Ist-Vergleich vorzunehmen....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 2 Überstunden während der Kurzarbeit?

Die Anordnung von Überstunden während der Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig. Sie wäre in der Regel ein Indiz dafür, dass der Arbeitsausfall nicht unvermeidbar ist.[1] Überstunden können daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, z. B. zur Ausführung dringender Reparaturarbeiten oder zur Abwicklung eines einzelnen Eilauftrags. Die im Kurzarbeitszeitraum geleisteten Über...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 1 Hauptleistungspflichten

Die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Pflicht des Mitarbeiters zu arbeiten und die des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung[1], werden durch die Einführung der Kurzarbeit im gleichen Verhältnis herabgesetzt. Die Kurzarbeit – und mit ihr die (teilweise) Suspendierung der Hauptpflichten – endet mit Erreichen des durch Indiv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 6 Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit

Ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip.[1] Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeiter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 2.1.2 Generation Y legt Wert auf Sinn und Vereinbarkeit

Bis 2030 sinkt die Zahl der Deutschen im erwerbsfähigen Alter – je nach Studie – um bis zu 6 Millionen. Als Resultat des Fachkräftemangels müssen sich Unternehmen zunehmend im Kampf um qualifizierte und motivierte Mitarbeiter positionieren. Dabei spielen Aspekte der Vereinbarkeit eine immer größere Rolle, denn Mitarbeiter der Generation Y beziehen bei der Berufswahl und der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Eigenbetriebliches Interesse

Für die steuerrechtliche Beurteilung wird nicht zwischen einer Fortbildung und einer Weiterbildung unterschieden, sondern danach, ob die Maßnahme im betrieblichen Interesse erfolgt oder ob sie für den Arbeitnehmer einen Belohnungscharakter hat. Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen im ausgeübten Beruf (be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Baubranche / 3.5 Bewertung von teilfertigen und fertigen Gewerken

Der Baufortschritt von Gewerken ist aus dem Baukonto ersichtlich. Fertige wie auch teilfertige Arbeiten sind in der Bilanz zu erfassen. Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen sind grundsätzlich mit den Herstellungskosten zum Bilanzstichtag auszuweisen.[1] Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes umfassen Mater...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Von der Fortbildu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 3.1 Neue Rollenmodelle für Familien mit Kindern

Seit Ende der 1960er-Jahre rückte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer mehr in den gesellschaftlichen Fokus. Nachdem es zu einer Abwendung von der traditionellen Rollenverteilung im Haushalt kam und sowohl Frauen wie auch Männer auf dem Arbeitsmarkt tätig wurden, war die Rollenverteilung in der Familie nicht mehr strikt nach Beruf und Familie getrennt.[1] Immer häufi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 2 Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortbildung

Nimmt der Arbeitnehmer an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teil, richten sich Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze nach den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, soweit nicht höherrangiges Recht zu beachten ist. Da keine Erstausbildung vermittelt wird und wegen der systematischen St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Baubranche / 4.2.4 Vertragsstrafen

Müssen Vertragsstrafen bezahlt werden, so mindern diese zwar das Betriebsergebnis, aber nicht das umsatzsteuerliche Entgelt.[1] D. h. der Bauunternehmer muss den vereinbarten Erlös in voller Höhe ohne Kürzung um die Vertragsstrafe versteuern. Prüfungsansatz Bei einer Prüfung wird untersucht, ob die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage durch eine Vertragsstrafe gemindert wurde.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Baubranche / 4.4 Gewerbesteuer

Wird eine Baustelle mehr als 6 Monate betrieben, begründet dies eine neue Betriebsstätte.[1] Damit erwirbt die Gemeinde, in welcher die Baustelle liegt, einen Gewerbesteueranspruch. Der Gewerbesteuermessbetrag ist dann zu zerlegen.[2] Zerlegungsmaßstab sind die in der jeweiligen Betriebsstätte gezahlten Arbeitslöhne.[3] Aufgrund unterschiedlicher Hebesätze ergibt sich eine a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Baubranche / 2 Aufzeichnungspflichten

Neben den allgemeinen Anforderungen sind noch folgende branchenspezifische Aufzeichnungspflichten zu beachten: Baukonto Um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu gewährleisten, muss für jede Baustelle ein separates Baukonto geführt werden. Das Baukonto umfasst: Ort der Baustelle Auftraggeber Art der Leistung eingesetzte Maschinenstunden und Art der Maschinen angefallene Lohnstund...mehr