Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.1 Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Dienstwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil. Dies gilt sowohl für die 1-%-Regelung als auch für die Fahrtenbuchmethode. Das BMF grenzt in einem Schreiben die anrechenbaren Nutzungsentgelte von den übrigen auf den geldwerten Vorteil "Dienstwagen" nicht anrechenbaren Beteiligungen d...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.6.3 Außergewöhnliche Fahrzeugkosten, Unfallkosten

Außergewöhnliche Kosten, wie die Kosten eines Unfallschadens, sind keine Aufwendungen, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen.[1] Unfallkosten auf einer Privatfahrt sind danach nicht durch die 1-%-Regelung abgegolten, sondern als zusätzlicher geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu erfassen, wenn die Firma die Reparaturrechnung bzw. den Schaden wirts...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.4.1 Wahlrecht zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Ein Wahlrecht besteht genau genommen ausschließlich hinsichtlich der Einzelnachweismethode. Soll diese angewendet werden, muss der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr festlegen, dass an die Stelle der 1-%-Regelung die individuelle Nutzungswertermittlung durch Fahrtenbuch und Belegnachweis treten soll. Innerhalb eines Kalenderjahres ist ein Wech...mehr

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Steuersatz – kleine Zahl, g... / 3.3 Lösung

Sowohl V als auch D sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die jeweils im Rahmen ihres Unternehmens gegen Entgelt tätig sind. Fraglich ist, ob V gegenüber der Druckerei eine Leistung ausführt, indem die Dateien überlassen werden. In dem vorliegenden Sachverhalt werden von V nur die Vorlagen für die Druckerei bereitgestellt; die Druckerei wird dann aus vollständig selbst besch...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil E des Hauptvordrucks vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[1] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dieser ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 23–28 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 23 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

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Steuersatz – kleine Zahl, g... / 4.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG ausführt. Der Ort der Leistung richtet sich nach § 3b Abs. 1 UStG, da er eine Beförderungsleistung ausführt. Da die Beförderungsstrecke ausschließlich im Inland ist, ist die sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar. Eine Steuer...mehr

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Steuersatz – kleine Zahl, g... / 5.3 Lösung

M ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt sowohl Lieferungen als auch sonstige Leistungen ausführt. Der Verkauf der CD stellt jeweils eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG dar, da Verfügungsmacht an einem körperlichen Gegenstand verschafft wird. Der Download von Hörbüchern und Hörspielen ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 S...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Steuersatz – kleine Zahl, g... / 2.3 Lösung

T ist Unternehmer, der im Rahmen seines Unternehmens Leistungen gegen Entgelt ausführt. Die Beförderung der Patienten ist jeweils eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG. Der Ort der jeweiligen Leistung bestimmt sich nach § 3b Abs. 1 UStG und ist in Deutschland, wo die Beförderung bewirkt wird. Die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Leistungen sind nicht steue...mehr

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Betriebssport / Zusammenfassung

Begriff Betriebssport gewinnt in Betrieben als Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsförderung immer mehr an Bedeutung. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber selbst Sportanlagen überlässt. Größere Firmen bieten Sportmöglichkeiten auf arbeitgebereigenen Anlagen an, andere übernehmen die Gebühren für die Anmietung von Tennis- und Golfplätzen oder Fitnessstudios. Di...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.6 Strafversprechen zur Sicherung der Kündigungsfristen

Rz. 39 Die Einhaltung der Kündigungsfrist kann durch ein Strafversprechen gesichert werden.[1] Die Grenzen, die § 307 BGB [2] steckt, sind hier allerdings deutlich enger als bei der Verlängerung von Kündigungsfristen. Insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe ist dabei einer Angemessenheitskontrolle zu unterziehen. Sie darf jedenfalls die Höhe der Bruttovergütung nicht überstei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 2 Steuerpflichtige Leistungen mit Entlohnungscharakter

Ist die Nutzung allerdings einzelnen Mitarbeitern vorbehalten, steht die Entlohnung dieser Mitarbeiter im Vordergrund. Die Nutzung führt bei diesen Arbeitnehmern daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Auch die Nutzung durch bereits ausgeschiedene Mitarbeiter ist regelmäßig ein geldwerter Vorteil.[1] Bei der Überlassung angemieteter Tennis- und Squashplätze an Arbeitnehmer ka...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 622 BGB gilt grds. für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, auch für Teilzeit-, befristet[1] und geringfügig Beschäftigte. Auf Angestellte im Haushalt finden die nach Abs. 2 verlängerten Kündigungsfristen keine Anwendung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[2] ist ein Privathaushalt weder ein Unternehmen, noch ein Betrieb, da sein Zweck allein in d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 22 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

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Betriebssport / 1 Steuerfreie Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse

Leistungen des Arbeitgebers können schon von vornherein kein Arbeitslohn sein, wenn es sich um Vorteile handelt, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen. Aus den Begleitumständen wie z. B. Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, frei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

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Garantierückstellung: Ein P... / 3.4.2 Verpflichtung zur kostenlosen Nachbesserung: Selbstkosten ermitteln

Besteht eine Verpflichtung zur kostenlosen Nachbesserung, sind die voraussichtlich anfallenden Selbstkosten zu ermitteln. Hierzu zählen z. B.: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten Lohn- und Gehaltskosten Transportkosten Gutachterkosten Reisekosten Fremdkosten (z. B. für Fremdteile oder Fremdarbeiten)mehr

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Muss HR sich neu erfinden? / 4.2 Flexibilisierung durch "Lebenszyklusorientierte Arbeitszeitgestaltung"

Ausbildung – Arbeit – Ruhestand: so lautete jahrzehntelang der klassische Dreiklang der Lebens- und Berufsplanung. Mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und dem "Tsunami" der demographischen Herausforderung ist dieses Muster schon lange nicht mehr haltbar. Heute bilden verschiedene Lebensphasen eine moderne Erwerbsbiographie a...mehr

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Zielvereinbarung als Führun... / 4.3 Persönliche Entwicklungsziele

Bei den bisher genannten Zielarten handelt es sich um Ziele des Unternehmens. Daneben verfolgt jeder, der in der Organisation mitarbeitet, auch persönliche Ziele. So kann es den Mitarbeitern z. B. darum gehen, interessante und innovative Aufgaben zu übernehmen, um sich weiterzuentwickeln, die Arbeit so zu verrichten, dass auf die eigene Gesundheit Rücksicht genommen werden kan...mehr

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Garantierückstellung: Ein P... / 1.2 Gewährleistungspflichten bei Werkverträgen

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks [1], d. h. die vertraglich vereinbarte Leistung beinhaltet die Herstellung und Verschaffung des vereinbarten individuellen Werks. Ob beim Werkvertrag ein Mangel und somit ein Gewährleistungsanspruch des Käufers vorliegt, hängt auch hier vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs ab. Der U...mehr

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Betriebssport / 3 Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung

Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, bleiben bis zu einem Betrag von 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die Abgrenzung der unter die Steuerbefreiung fallenden Maßnahmen ist an die von den Krankenkassen zu erbringenden Leist...mehr

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Garantierückstellung: Ein P... / 3.4.1 Rücknahme der mangelhaften Ware und Erstattung des Kaufpreises

Muss eine mangelhafte Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgenommen werden, ist nach herrschender Meinung das zurückzuzahlende Entgelt (Nettoverkaufspreis) abzüglich des Zeitwerts der mangelhaften Ware anzusetzen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist hingegen nur die Differenz zwischen dem zurückzugewährenden Kaufpreis und dem Buchwert des veräußerten Wirtschaftsgut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 3 Kostenübernahme von Mitgliedsbeiträgen

Dem Arbeitnehmer entsteht ein beitragspflichtiger geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitgeber die Mitgliedsbeiträge des Arbeitnehmers eines Sportvereins oder Fitnessclubs übernimmt oder bezuschusst. Es handelt sich dabei nicht um Sachbezüge, sondern um Barzuwendungen. Die Höhe des beitragspflichtigen Entgelts bemisst sich nach dem Betrag, den sich der Arbeitnehmer erspart. Acht...mehr

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Zielvereinbarung als Führun... / 6 Kriterien für eine Zielvereinbarung

Die Formulierung von Zielvereinbarungen ist nicht einfach. Oft handelt es sich in der Praxis um reine Tätigkeitsbeschreibungen, wie sie bereits in Stellenbeschreibungen enthalten sind. Bei der Vereinbarung von Zielen geht es aber nicht in erster Linie darum, was ein Mitarbeiter zu tun hat, sondern welches Ergebnis er erreichen soll. Demnach beinhalten Ziele, was am Ende eine...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschaftsrechts v. 23.5.2017[1] wurde im Vorgriff auf die Neufassung des Mutterschaftsgesetzes, die weitgehend erst zum 1.1.2018 in Kraft trat, bereits mit der Verkündung des Gesetzes der Kündigungsschutz auf eine nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgte Fehlgeburt erweitert. Mit Wirkung ab dem 1.1.2018 übernahm die Vorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tombola

Begriff Eine Tombola ist eine Verlosung von Geschenkartikeln, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung des Arbeitgebers durchgeführt wird. Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung Lose, führt die bloße Gewinnchance nicht zum Lohnzufluss. Bei einem tatsächlichen Gewinn gilt: Sind alle Arbeitnehmer teilnahmeberechtigt und ist die Teilnahme nicht an eine bes...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 6 Abfindung und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse I) mit einem Gehalt von 2.500 EUR erhält im Juni infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30.6. eine Abfindung von 15.000 EUR. Der Arbeitnehmer war seit Anfang des Vorjahres krankgeschrieben und hat seither nur Krankengeld bezogen. Sein Bruttoarbeitslohn im aktuellen Jahr betrug daher 0 EUR. D...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 1 Fünftelregelung bei Zusammenballung von Einkünften

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 4.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10. eine Abfindung von 27.000 EUR. Weitere Einmalbezüge wurden nicht gezahlt. Er hat die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibeträge, 1 PV-Kind, 9 % Kirchensteuer. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 2 Berechnung mit sonstigem Bezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit einem laufenden Monatslohn von 5.500 EUR erhält infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.6. eine Abfindung von 32.500 EUR. Als weiteren Einmalbezug hat er im Mai 1.750 EUR Urlaubsgeld erhalten. Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entgeht ihm aber das Weihnachtsgeld von 1.750 EUR. Er hat ...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 7 Abwälzung der Lohnsteuer

Sachverhalt Ein 30-jähriger lediger Arbeitnehmer aus NRW (Steuerklasse I) bezieht einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 4.000 EUR. Sein individueller Kassen-Zusatzbeitrag beläuft sich auf 1,6 %. Er ist konfessionslos, die Nichtzugehörigkeit zur einer erhebungsberechtigten Kirche wurde nachgewiesen. Im Februar 2024 schenkt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt ein...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 5 Kauf nach Leasingende

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat mit der Leasing GmbH (Provider) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Aufgrund dessen wurden die Leasingkonditionen, die Anzahl der Leasingräder pro Mitarbeiter, der Preisrahmen für die Mitarbeiter und die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter ihr Elektrofahrrad bei Beendigung der Überlassung zu einem Restwert von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises ...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 5 Zahlung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Juli infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Bruttoarbeitslohn im Vorjahr betrug 55.200 EUR. Der Arbeitnehmer hat bereits ein neues Beschäftigungsverhältnis begonnen und wurde vom alten Arbeitgeber in der ELStAM-Datenbank abgemeldet. Wie ist...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 2.2.4 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Unterrichtung

Rz. 31 Fehler bei der Unterrichtung können im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben (Form, Inhalt, Zeitpunkt) zu unterschiedlichen Konsequenzen führen. Dabei ist § 15 Abs. 2 TzBfG im Zusammenhang mit § 15 Abs. 6 TzBfG zu sehen. Nach dieser Vorschrift entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn das Arbeitsverhältnis nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers for...mehr

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Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.3.2 Pflicht zur Entgeltfortzahlung bei Hitze

Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet, sofern keine technischen Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorischen Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstung (z. B. Hitzeschutzkleidung) ergriffen wurden. Es stellt sich die Frage, ob der A...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 3 E-Bike bis 45 km/h per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.1.2024 ein E-Bike mit einer Elektromotorunterstützung bis 45 km/h sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km). Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.599,99 EUR. Der Arbeitnehmer (Stk...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 4 Dienstwagen und Dienstrad gleichzeitig

Sachverhalt Einem Arbeitnehmer wird ab dem 1.1.2024 neben einem vollelektronischen Dienstwagen auch ein Elektrofahrrad, welches verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist, zur privaten Nutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km) überlassen. Der Arbeitnehmer nutzt für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

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Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.2.1 Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich das Risiko für von außen auf das Unternehmen einwirkende Umstände, die sich als höhere Gewalt darstellen. Hierzu gehören z. B. die Überschwemmung eines Fabrikgebäudes aufgrund einer Naturkatastrophe, die Zerstörung der Betriebseinrichtungen durch Brand, den Ausfall einer Ölheizung im Betrieb wegen eines plötzlichen Kälteeinbruchs, oder den...mehr

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Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.3 Ungeeignetheit des Arbeitsraums aufgrund von Hitze

"Der Klimawandel ist eine Bedrohung für das menschliche Wohlbefinden und die Gesundheit des Planeten" stellt der Weltklimarat (IPCC)[1] fest. Bei hohen Temperaturen zu arbeiten, kann Gesundheitsschäden auslösen, von der mangelnden Qualität der Arbeit bei körperlichem Unwohlsein ganz zu schweigen. Von der Schule kennt man "hitzefrei", aber gilt das auch für das Arbeitsverhält...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 2 E-Bike bis 25 km/h als Gehaltsextra

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein E-Bike (UVP 3.299,99 EUR), das verkehrsrechtlich nicht als Kfz gilt und das er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber least das Dienstrad bei einer Leasingfirma und übernimmt auch die Versicherungsbeiträge i. H. v. 9,98 EUR monatlich für den Arbeitnehmer. Wie hoch ...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 5 Rentnerbeschäftigung, Minijob

Sachverhalt Im August wird eine Aushilfe auf 538-EUR-Basis unbefristet eingestellt. Der Mitarbeiter legt seine Steuer-Identifikationsnummer für den ELStAM-Abruf vor, so dass er mit seiner Steuerklasse I abgerechnet werden kann. Seit 1.7. erhält er eine Berufsunfähigkeitsrente und hat bis zu diesem Zeitpunkt Krankengeld erhalten. Er ist gesetzlich krankenversichert, die Beitr...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstrad / 1 Nettolohnoptimierung durch Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.7.2024 ein E-Bike sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das E-Bike ist verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.549 EUR. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad für eine...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 7 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitgeber trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 10 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 8 Kurzfristige Beschäftigung, Arbeitnehmer trägt Lohnsteuer

Sachverhalt Eine Aushilfskraft (Schülerin unter 18 Jahre) wird 3 Wochen lang für 15 Arbeitstage eingestellt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden zu 10 EUR pro Stunde.[1] Die Lohnsteuer wird mit 25 % pauschaliert, da die Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der Arbeitslohn 150 EUR pro Tag sowie 19 EUR pro Stunde nicht übersteigt. Die ...mehr

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Praxis-Beispiele: Abfindungen / 3 Zahlung im Folgejahr mit ermäßigter Besteuerung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Januar infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 55.000 EUR. Sein Gesamtbrutto des Vorjahres betrug 42.000 EUR. Über weitere Einkünfte oder Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld) gibt es keine Informationen. Er hat die Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung / 2.4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat zu prüfen, ob Versicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt. Ist dies der Fall, hat er alle Pflichten, die sich für einen Arbeitgeber aus den Vorschriften des SGB ergeben, zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, die Berechnung und Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, die Erstattung von Meldu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Abfindungen / 4 Zahlung im Folgejahr ohne ermäßigte Besteuerung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält im Januar infolge einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses zum 31.12. des Vorjahres eine Abfindung von 35.000 EUR. Sein Gesamtbrutto des Vorjahres betrug 42.000 EUR. Über weitere Einkünfte gibt es keine Informationen. Er hat die Steuerklasse IV, keine Kinder, die Kirchensteuer beträgt 9 %. Der Zusatzbeitrag zur ...mehr