Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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B. AVB D&O / VI. Selbstbehalt (A-6.5 AVB D&O)

Rz. 61 A-6.5 AVB D&O regelt den Selbstbehalt. In der Praxis werden Policen mit und ohne Selbstbehalt angeboten. Bei der AG ist bei der Versicherung der Vorstandsmitglieder ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen (93 Abs. 2 Satz 2 AktG). Für diesen Se...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.6 Bemessung nach anderen Einheiten

Wenn die Höhe des Arbeitsentgelts monatlich schwankt (z. B. aufgrund eines Akkordtarifs), ist zur Berechnung des Regelentgelts das Arbeitsentgelt der letzten 3 vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonate zu berücksichtigen. Liegen in diesem Zeitraum unbezahlte Fehltage oder dauert die Beschäftigung noch keine 3 Monate, wird dieses bei der Berechnung be...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.2 Laufendes Nettoarbeitsentgelt

Das Nettoarbeitsentgelt ist vom Arbeitgeber auf der Basis des ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung erzielten Bruttoarbeitsentgelts fiktiv zu ermitteln und entsprechend zu bescheinigen. Der Betrag des beitragsfrei umgewandelten Arbeitsentgelts wird bei der Ermittlung des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts ebenfalls berücksichtigt. Dies erfolgt entsprechend der Syst...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.3 Arbeitsaufnahme in einem noch nicht abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum

Tritt die Arbeitsunfähigkeit nach kurzer Beschäftigungsdauer in einem noch nicht abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum ein, ist das bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitsentgelt zu bescheinigen. Dabei ist das Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und betrieblicher Übung zu erwarten ist. 2.1.3.1 Arbeitsaufnahme in ein...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3 Entgeltumwandlung

Arbeitsentgeltbestandteile, die durch Entgeltumwandlung zum Zwecke der Altersvorsorge verwendet werden, gelten bis zur Höhe von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten nicht als Arbeitsentgelt.[1] 2.2.3.1 Entgeltumwandlung von laufendem Arbeitsentgelt Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentge...mehr

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A. Einleitung / IX. Steuerrechtliche Aspekte

Rz. 71 Die Versicherungsprämie bei der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung, bei der die Gesellschaft für die Organmitglieder den Versicherungsvertrag abschließt, wird als Betriebsausgabe eingeordnet.[1] Dem ist zuzustimmen, da schließlich auch Gehaltszahlungen als Personalaufwendungen Betriebsausgaben sind. Allerdings kommt die Arbeitsleistung, die mit dem Gehalt verg...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2.1 Voraussetzungen einer wirksamen Mankoabrede

Mit seinen Entscheidungen vom 17.9.1998[1] und 2.12.1999[2] hat das BAG seine Position zu der Frage, wann eine vertraglich vereinbarte sog. Mankoabrede zulässig ist, neu definiert und dies zum Teil unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.2 Zuordnung der Stufe

Ab dem 1.3.2014 (Stichtag) erfolgt für den Bereich des Bundes gem. § 17 Abs. 5 TVöD die Höhergruppierung stufengleich. Die Neuregelung ersetzt die bisherigen Regelungen zur betragsmäßigen Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 TVöD. Ab diesem Zeitpunkt werden die Beschäftigten bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrig...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.4 Stufenregelung bei anschließender Übertragung der Tätigkeit auf Dauer

Wurde einem Beschäftigten bislang im Anschluss einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wurde er höhergruppiert, wobei die bisherige Zeit der Tätigkeit in der nun auf Dauer übertragenen Tätigkeit nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde mit Änderungsvereinbarung Nr. 14 zum TVöD vom 14.8.2019 (Tarifpflege) mit Wirkung zu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.5 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomat...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3.2 Beiträge an Versicherungsunternehmen

Bei Personen, die aufgrund eines privaten Versicherungsvertrags von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auf Antrag befreit sind und Beiträge zu einem privaten oder öffentlichen Versicherungsunternehmen entrichten, sind diese Beiträge keine gesetzlichen Abzüge.mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.2 Dauer

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für längstens 6 Wochen (42 Kalendertage). Vorerkrankungen wegen derselben Krankheit sind ggf. anzurechnen.[1] Die Arbeitsunfähigkeit muss der einzige Grund für die Arbeitsverhinderung sein. Wenn der Arbeitnehmer während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses erkrankt, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der 6-Wochen-Zeitraum...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.4 Sonderfälle

Wenn durch die vorgenannten Verfahren die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht angemessen wiedergegeben werden oder es zu Zufallsergebnissen kommt, ist im Ausnahmefall auf das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt eines gleichartigen Beschäftigten abzustellen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.9 Rechtswirkungen der Arbeitsplatzbewertung – irrtümliche Eingruppierung

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von i...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 1 Beteiligungsrechte des Betriebsrats des Verleiherbetriebs

Dem Betriebsrat stehen auch bezüglich Leiharbeitnehmern die üblichen betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse zu, dies gilt vor allem für Einstellung und Eingruppierung.[1] Ob die bei jeder Arbeitnehmerüberlassung dem Leiharbeitnehmer zu gewährende Vergütung nach den für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden Arbeitsbedingungen die Mitbestimmung im Verlei...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.5 Begrenzung der Haftungssumme

Sind die Voraussetzungen eines Haftungstatbestands erfüllt, so haftet der Arbeitnehmer auf Ersatz des angerichteten Schadens mit der auf ihn nach dem Modell des innerbetrieblichen Haftungsausgleichs entfallenden Quote. Eine summenmäßige Begrenzung ist gesetzlich nicht vorgesehen! Zuweilen wird diskutiert, ob die Haftung des Arbeitnehmers nicht auf eine bestimmte Höchstsumme be...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Eingruppierung in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung

Die Tarifvertragsparteien gingen anfangs von einem Zwischenzeitraum bis zur Einführung der Entgeltordnung von etwa 2 Jahren aus. In der Zwischenphase zwischen Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 und Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung fanden nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund die bisherigen Eingruppierungs- bzw. Einreihungsvorschriften gemäß den §§ 22, 23 BAT/BAT-O einschließlich ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Sonstige Aufgaben/Fehler bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 14 Weitere Haftungsbestände können sich daraus ergeben, dass "unnötige" Verträge über Gegenstände geschlossen werden, die ohnehin zum Aufgabenbereich des Aufsichtsrats gehören, so dass sich die Beauftragung einer kostenpflichtigen Beratung als überflüssig erweisen. Sofern die AG mit dem Aufsichtsratsmitglied z.B. einen Vertrag schließt, dessen Gegenstand zu den Aufgaben ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Vereinbarung eines angemessenen Selbstbehalts in der D&O-Versicherung

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat durch das VorstAG mit Wirkung zum 5.8.2009 die erste Regelung zur D&O-Versicherung in das Gesellschaftsrecht aufgenommen und damit implizit anerkannt, dass der Abschluss einer D&O-Versicherung zulässig ist und nicht dem Charakter der im Kern zwingenden Organhaftung widerspricht. Nach § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG ist bei Abschluss einer D&O-Tätigkeit für ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.2.2 § 116 AktG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 93 mit Ausnahme des Absatzes 2 Satz 3 AktG über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. Die Aufsichtsratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen verpflichtet. Sie sind namentlich z...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr

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A. Einleitung / 1. Einleitung

Rz. 34 Dass eine AG, GmbH oder Genossenschaft oder auch ein Verein eine D&O-Versicherung unterhalten darf, wird heute nicht mehr in Frage gestellt.[1] Dies gilt auch für Gesellschaften, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Aus § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG, wo geregelt ist, dass dann, wenn die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds ge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.1 Funktion und Bedeutung der Eingruppierung

Die Eingruppierung ist von zentraler Bedeutung für das Entgelt des Beschäftigten. Grundlage des Entgelts ist das Tabellenentgelt, das sich ihrerseits nach der Entgeltgruppe bestimmt. Die Entgeltgruppe ihrerseits wird gem. § 12 Abs. 1 TVöD (Bund) nach der Regelung des TV EntgO Bund nicht etwa frei vereinbart oder einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern bestimmt sich nac...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 3 Einmalzahlung

Neben dem aus dem laufenden Arbeitsentgelt ermittelten Regelentgelt ist aus dem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein Hinzurechnungsbetrag zu ermitteln. Dabei wird nur der Teil der Einmalzahlung berücksichtigt, von dem Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Hinweis Beitragspflichtige Einmalzahlung...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.3.2 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit nach kurzer Zwischenbeschäftigung

Wenn zwischen Arbeitsunfähigkeiten ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum (auch von weniger als 4 Wochen) liegt, ist dieser zu bescheinigen. Wichtig Zwischenbeschäftigung Wenn zwischen der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit kein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum liegt, ist das Arbeitsentgelt aus dem letzten davor abge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (Bund) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). In der Anlage zu diesem Tarifvertrag ist die Entgeltordnung enthalten. Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die Differenzierung der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.1 Arbeitsstunden

Das maßgebliche Arbeitsentgelt ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Es kommt nicht darauf an, ob es sich bei diesen Stunden um tatsächlich geleistete Arbeitszeit oder um Stunden handelt, für die Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung gezahlt wurde (z. B. entschuldigte Fehlstunden, bezahlte Arbeitsunfähigkeit, Tarifurlaub). Berücksichtigt werden so...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 6 Arbeitsunfall

Wenn die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall ist, dann zahlt die Krankenkasse anstelle des Krankengeldes das Verletztengeld im Auftrag des Unfallversicherungsträgers aus. Dazu werden Informationen über den Unfalltag und den zuständigen Unfallversicherungsträger benötigt. Das Verletztengeld wird im Wesentlichen wie das Krankengeld berechnet. Berücksichtigt wi...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.3 Einmalzahlungen

Werden (Teile von) Einmalzahlungen umgewandelt, dann lässt der Arbeitgeber diese bei der Eintragung in die Entgeltbescheinigung unberücksichtigt; er bescheinigt ausschließlich die beitragspflichtigen (Teile der) Einmalzahlungen. Dadurch ist sichergestellt, dass aus beitragsfrei umgewandelten Einmalzahlungen kein Hinzurechnungsbetrag gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 S...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.4 Teil IV der Entgeltordnung

Teil IV der Entgeltordnung enthält die besonderen Tätigkeitsmerkmale für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), die bisher in Teil III der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2a und 2b des Lohngruppenverzeichnisses enthalten waren. In dem Teil sind also in gleicher Weise frühere Angestellten- und Arbeitermerkmale aufgegangen. Teil IV der E...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4 Arbeitszeit

Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstunden zu bescheinigen, wenn das Arbeitsentgelt nach Stunden bemessen ist. Die Krankenkasse benötigt zur Berechnung des Krankengeldes die bezahlten Stunden, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die Mehrarbeitsstunden. 4.1 Arbeitsstunden Das maßgebliche Arbeitsentgelt ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Es ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.6.3 Aufhebungsvertrag

Das Arbeitsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Mit dem vereinbarten Tag der Beendigung endet auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wird der Auflösungsvertrag wegen der Arbeitsunfähigkeit geschlossen, hat der Arbeitgeber auch über das vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Entgeltfortzahlung zu leisten.mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1.1.6.1 Kündigung des Arbeitsverhältnisses Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Davon abweichend ist auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitnehmer aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt.[1] Hinweis Arbe...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4 Vorerkrankungszeiten

1.1.4.1 Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit (Fortsetzungserkrankung) innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf insgesamt 6 Wochen begrenzt.[1] Zu dieser Begrenzung kommt es nur, wenn die wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit während eines ununte...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.6.2 Fristablauf

Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Fristablauf endet, endet zu diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[1]mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.3.1 Arbeitsaufnahme in einem abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum von weniger als 4 Wochen

Das Gleiche gilt, wenn die Arbeit in einem abgerechneten und zu bescheinigenden Entgeltabrechnungszeitraum aufgenommen wird, der weniger als 4 Wochen dauert.mehr

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B. AVB D&O / VI. Ausschluss wegen Rückzahlung von Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen (A-7.2 AVB D&O)

Rz. 103 Dieser Ausschluss in A-7.2 AVB D&O betrifft Ersatzansprüche gegen die versicherten Organpersonen, die im Zusammenhang mit Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen stehen. Es wird sich häufig nicht um Schadensersatzansprüche, sondern um Ersatzansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung handeln. Der Ausschluss betrifft, so sein Wortlaut, die Rückzahlung oder Rückg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.5 Unterstellungsverhältnisse (§ 5 TV EntgO Bund)

§ 5 TV EntgO Bund enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung). Sie entsprechen inhaltlich weitgehend den beiden Vorgängerregelungen in Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT bzw. in ...mehr

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A. Einleitung / 4. eG

Rz. 57 Die eingetragene Genossenschaft (e.G. oder eG) ist von ihrer Struktur mit der Aktiengesellschaft bzw. dem eingetragenen Verein vergleichbar. Der Zweck einer Genossenschaft ist zumindest nicht primär darauf gerichtet, Gewinn zu erzielen. Vielmehr ist deren Zweck die Verfolgung eines Genossenschaftsgedankens für die Mitglieder. Dieser Zweck ist darauf gerichtet, den Erw...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.10 Sonstige für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien

Weitere für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien sind u. a.: die Wertung, Einschätzung eines Vorgesetzten. Vielmehr entscheidend ist, wie die Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale subsumiert wird. Eine frühere, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Tätigkeit, die Eingruppierung des Vorgängers auf dem Arbeitsplatz, die Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbei...mehr

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A. Einleitung / 3. KG a.A.

Rz. 54 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die eng mit der AG verwandt ist. Sie ist ebenfalls im Aktiengesetz geregelt (§§ 278 bis 290 AktG). Beteiligt sind jedoch nicht nur Aktionäre, die bei der KGaA Kommanditaktionäre genannt werden, sondern mindestens auch ein persönlich haftender Gesellschafter, der sog. Komplementär. Dieser haftet ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2.2 Auslegung der tariflichen Regelung der EG 1

Die Eingruppierung in die originäre EG 1 erfolgt eigenständig ohne Bezugnahme auf die bisherige Zuordnung in den Lohngruppenverzeichnissen.[1] Ausgangspunkt ist der Wortlaut. Die Tätigkeit muss "einfachst" beschaffen sein. Und dieser Begriff wird operationalisiert durch Tätigkeitsbeispiele in der Protokollerklärung zur EG 1. Aufgrund des Tatbestandsmerkmals "z. B." ist die Au...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Versicherung des Selbstbehalts

Zahlreiche Policen enthalten ein Selbstbehalt. Die sind bei der GmbH freiwillig, bei der AG hingegen obligatorisch (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). In der Praxis werden Policen angeboten, die diesen Selbstbehalt versichern. Sinnvoll ist, dass diese Selbstbehaltspolicen vom Bedingungswerk weitgehend der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung entsprechen, ggf. auch beim selben V...mehr

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A. Einleitung / 5. e.V.

Rz. 60 D&O-Versicherungen erfreuen sich bei Vereinen auch im gemeinnützigen, kirchlichen Bereich einer hohen Beliebtheit.[1] Vereine können großen Betrieben, wie z.B. Sportbetrieben, Krankenhäusern, Gästehäusern, Schulen, Kindertagesstätten, Alten- oder Pflegeheimen vorstehen. Gleiches gilt z.B. auch für selbständige Stiftungen. In der Praxis ist der D&O-Versicherungsschutz ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.2 Versicherungspflicht des Arbeitgebers

Bei der Konkretisierung der Ersatzpflicht des Arbeitnehmers im Einzelfall spielt die Frage, ob der Arbeitgeber für das konkrete Risiko eine Versicherung abgeschlossen hat oder das Risiko zumindest versicherbar gewesen wäre, eine wichtige Rolle. Klar ist zunächst, dass der Arbeitgeber bestehende Versicherungen, also z. B. Betriebshaftpflicht-, Kasko- oder Feuerversicherung vo...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.3 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TVöD-Bund anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universa...mehr

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B. AVB D&O / 1. Überblick

Rz. 34 Was versichert ist, ergibt sich aus der getroffenen Vereinbarung, also der vereinbarten Risikobeschreibung. Meist wird wie in den Musterbedingungen des GDV formuliert, dass Ansprüche gegen die versicherten Personen versichert sind, soweit diesen Personen Verstöße vorgeworfen werden, die gesetzliche Haftpflichtbestimmungen betreffen. Die Formulierungen in den verwendet...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer-Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr