Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält in Abs. 1 eine generelle Bestandsschutzregelung für den Fall, dass ein vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts festgestellter oder festzustellender Zahlbetrag höher ist oder länger zu leisten ist (z. B. Verletztengeld) als nach neuem Recht. Abs. 2 übernimmt Übergangs- und Bestandsschutzregelungen aus dem früheren Recht.mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.7.2 Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Reha-Leistungen

Rz. 42 Als Leistung bei Arbeitsunfähigkeit wird nach §§ 45 bis 48 SGB VII Verletztengeld gezahlt, soweit der Betroffene infolge der bereits anerkannten Berufskrankheit arbeitsunfähig erkrankt ist. Ist die drohende Berufskrankheit noch nicht eingetreten und noch nicht anerkannt, so wird Krankengeld nach Maßgabe der §§ 45 bis 51 SGB V bewilligt. In allen Fallkonstellationen si...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.5 Glaubhaftmachung und Ausschluss von Grundrentenzeiten

Rz. 11 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde durch Art. 1 Nr. 3, Art. 8 Abs. 1 GruRG v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) bei Berechnung von Renten für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen ein weiterer Zuschlag an Entgeltpunkten eingeführt, dessen Voraussetzungen und Höhe sich aus § 76g ergeben. Nach § 76g Abs. 1 Satz 1 wird dieser Zuschlag an Entgeltpunkten nur ermittelt, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 244 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2267, 1990 I S. 1337) zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde die Vorschrift durch Art. 1 Nr. 83, Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) um Abs. 2 erweitert, der eine Regelung zu den auf die Wartezeit von 15 Jahren anrechenbaren Zeiten enthält. Hierbei handelte es sich um ...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1.2 Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung (Nr. 2)

Rz. 5 Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Witwen- und Witwerrenten sowie Renten an überlebende Partner eingetragener Lebenspartnerschaften (§ 46), die Waisenrenten (§ 48), die Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (§ 243) sowie die Renten wegen Todes bei Verschollenheit (§ 49). § 93 findet auch auf das sog. Sterbevi...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.4 Minderung des Verdienstes

Rz. 30 Die Ermittlung der ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteile unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BSG, Urteil v. 4.7.1995, 2 RU 1/94, HVBG-INFO 1995 S. 2410). Der Minderverdienst ist ein Teil der wirtschaftlichen Nachteile. Er wird ermittelt, indem das Nettoentgelt oder das Nettoeinkommen, das der Versicherte nach Aufgabe der Tätigkeit erzielt, verg...mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 2.1 Allgemeine Bestandsschutzregelung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Bestandsschutzregelung betrifft Leistungen, die aufgrund von Versicherungsfällen zu leisten sind, die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind und die daher nach dem früher geltenden Recht festzustellen war. Sie ist der Regelung in § 48 Abs. 3 SGB X ähnlich. Ist die aus früherem Recht resultierende Leistung höher als sie nach den Vorschriften des SGB VII wäre, wird sie so...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 830 Muster 1a.47: Dauer der Entgeltfortzahlung Muster 1a.47: Dauer der Entgeltfortzahlung Variante 1 Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird die Vergütung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen fortgezahlt. Variante 2 Wird der Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Verschulde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Altersteilzeitvertrag (Blockmodell)

Rz. 423 Muster 1b.13: Altersteilzeitvertrag Muster 1b.13: Altersteilzeitvertrag Altersteilzeitvertrag (Blockmodell) Zwischen _________________________ – Arbeitgeber – und _________________________ – Arbeitnehmer – wird in Abänderung und Ergänzung des Arbeitsvertrages vom _________________________ folgender Altersteilzeitvertrag nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) geschlossen: 1. Begi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 418 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[869] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranken...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind. Weitere Hinweise sind Anlage 1 des BMFv 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderun...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.4 Pflichtbeiträge für Bezieher von Übergangsgeld oder Verletztengeld

Rz. 10 Personen, denen ein sonstiger Träger der Rehabilitation (z. B. Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger) mindestens einen Kalendermonat Übergangsgeld gezahlt hat, waren in der Zeit vom 1.10.1974 bis zum 31.12.1983 für die Dauer des gesamten Leistungsbezuges pflichtversichert (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c RKG a. F., § 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. c RVO a. F., ...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2 Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen als Pflichtbeitragszeiten

Rz. 4 Zeiten, für die die Bundesagentur für Arbeit vom 1.7.1978 bis zum 31.12.1982 wegen Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld oder ein sonstiger Leistungsträger vom 1.10.1974 bis zum 31.12.1983 wegen Bezuges von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld Beiträge gezahlt hat, gelten nach Abs. 2 der Vorschrift als Pfl...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.1 Berücksichtigung von Beiträgen für Anrechnungszeiten als Beitragszeiten

Rz. 3 Zeiten, in denen vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt worden sind, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, gelten nach Abs. 1 der Vorschrift als Beitragszeiten. Von Abs. 1 werden Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen erfasst, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gemäß §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnersatzleistungen

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Durch Lohnersatzleistungen erhält ein Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür, dass Arbeitslohn aus bestimmten Gründen (Krankheit, Arbeitgeberinsolvenz, Elternzeit, vgl. nachfolgende Übersicht) nicht erzielt werden konnte. Lohnersatzleistungen sind regelmäßig einkommensteuerfrei (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, Nr. 67 EStG, Anhang 10), werden aber in d...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 371 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Als Nachfolgenorm von § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 634 Abs. 1 und 2, § 635 RVO wurde die Vorschrift zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit leichten Änderungen in das SGB VII eingefügt. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist nun auf den Tag, ab dem (vorher "an dem") die Arbeitsunfähigkeit festge...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 normiert den Beginn der Zahlung von Verletztengeld. Nach Abs. 2 kann durch Satzung bestimmt werden, dass bei Unternehmern, ihren Ehegatten und Lebenspartnern sowie bei den den Unternehmern Gleichgestellten in den ersten 13 Wochen Verletztengeld gar nicht oder nur teilweise gezahlt wird. Abs. 3 regelt das Ende des Verletztengeldbezuges in verschiedenen Fallkonstell...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.1 Ende der Arbeitsunfähigkeit, der Heilbehandlungsmaßnahme oder Anspruch auf Übergangsgeld (Satz 1)

Rz. 8 Der Anspruch auf Verletztengeld endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit (Nr. 1 Alt. 1). Die Regelung betrifft den Normalfall, in dem durch die Heilbehandlungsmaßnahmen Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt worden ist oder eine verweisbare Tätigkeit für den Versicherten gefunden wurde (vgl. dazu Komm. zu § 45). Rz. 9 Der Anspruch auf Verletztengeld besteht auch dan...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.3 Ablauf der 78. Woche

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 endet das Verletztengeld im Übrigen mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung. Durch die grundsätzliche Begrenzung der Anspruchsdauer auf 78 Wochen wird der Gleichlauf des Verletztengeldes mit dem Krankengeld i. S. d. § 44 SGB V sichergestellt. Die Fo...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.1 Abschluss der Heilbehandlung

Rz. 15 Hinsichtlich des genauen Zeitpunktes der Beendigung unterscheidet Abs. 3 Satz 2 insgesamt 3 Fallkonstellationen: Wenn die Heilbehandlung so weit abgeschlossen ist, dass die Versicherten eine zumutbare, zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen können, endet das Verletztengeld mit diesem Tag (Nr. 1). Eine Berufs- oder Erwerbstätigkeit steht zur Verf...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2 Kein Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit und keine berufliche Rehabilitation (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 13 Schließlich endet der Anspruch auf Verletztengeld, wenn nicht mehr damit zu rechnen ist, dass Arbeitsfähigkeit wieder eintritt und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, aber nur dann, wenn einer der Beendigungstatbestände nach Abs. 3 Satz 2 gegeben ist. Hierdurch wird der Charakter des Verletztengeldes als vorübergehende Leistung gewahrt. Di...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.2 Bezug von Renten und rentenähnlichen Leistungen

Rz. 16 Sofern der Versicherte Leistungen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB V bezieht, endet das Verletztengeld am Tag vor deren Beginn, es sei denn, dass diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen. Da auch diese Leistungen langfristig Lohnersatzfunktion haben, verhindert die Norm insoweit Doppelzahlungen. Hierzu zählen insbesondere die Rente wegen voller Erw...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3 Anspruchsende (Abs. 3)

Rz. 7 Abs. 3 regelt das Ende des Anspruchs von Verletztengeld. Hieran knüpft § 72 Abs. 1 Nr. 1 den Beginn der Renten an Versicherte. Weitere in Betracht kommende Zeitpunkte des Rentenbeginns regelt § 72 Abs. 1 Nr. 2. Der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung (BSG, Urteil v. 30.10.2007, B 2 U 31/06 R), es sei denn, es liegt einer ...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.2 Sonderregelung für Unternehmer (Abs. 2)

Rz. 6 Die Träger der Unfallversicherung haben nach Abs. 2 die Möglichkeit, durch Satzung zu bestimmen, dass Unternehmern, ihren Ehegatten und Lebenspartnern und den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 den Unternehmern Gleichgestellten Verletztengeld längstens für die Dauer der ersten 13 Wochen, gar nicht oder nur zum Teil ausgezahlt wird. Dies liegt im Ermessen des Satzungsgebers. Die Reg...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.3 Verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Beendigung

Rz. 19 Verfahrensrechtlich hängt die Beendigung des Verletztengeldes von der Art der Bewilligung ab. Wenn es zeitlich befristet wurde, endet der Bezug automatisch mit Fristablauf. Eines aufhebenden Verwaltungsaktes bedarf es hier nicht. Wird das Verletztengeld in Form eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung gewährt, ist die Bewilligung gemäß § 48 Abs. 1 SGB X bei einer wesent...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.1 Anspruchsbeginn (Abs. 1)

Rz. 3 Bei Arbeitsunfähigkeit wird das Verletztengeld nach dem Gesetzeswortlaut von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden ist. Die Feststellung kann von jedem Arzt getroffen werden (BSG, Urteil v. 24.2.1976, 5 RKn 26/75 ). Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Beweismittel ist, ist die Feststellung für den Träger nicht bindend...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999 S. 104. Fuchs, Was bringt die neue VO (EG) Nr. 883/2004?, SGb 2008 S. 201. Heinz, Zur Beendigung der Verletztengeldzahlung, SGb 2016 S. 25. Molkentin, Gesetzliche Unfallversicherung – Verletztengeld – Bezugsdauer – Verweisungstätigkeit, SGb 2009 S. 114. Raschke/Maxeiner,...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsbeginn (Abs. 1) Rz. 3 Bei Arbeitsunfähigkeit wird das Verletztengeld nach dem Gesetzeswortlaut von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden ist. Die Feststellung kann von jedem Arzt getroffen werden (BSG, Urteil v. 24.2.1976, 5 RKn 26/75 ). Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Beweismittel ist, ist die Feststellung ...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Als Nachfolgenorm von § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 634 Abs. 1 und 2, § 635 RVO wurde die Vorschrift zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit leichten Änderungen in das SGB VII eingefügt. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist nun auf den Tag, ab dem (vorher "an dem") die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, abzust...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.3 Beispiele für zweckfremde, -neutrale und -identische Leistungen

Rz. 8 Abwrackprämie: zweckfremd (vgl. zum SGB II: LSG Thüringen, Beschluss v. 27.7.2009, L 7 AS 535/09 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.9.2009, L 2 AS 315/09 B ER; LSG Bayern, Beschluss v. 21.12.2009, L 7 AS 831/09 B ER; LSG Hessen, Beschluss v. 15.1.2010, L 6 AS 515/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.6.2010, L 12 AS 807/10 B ER; a. A. LSG Nordrhein-Wes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / bb) Krankengeld-/Verletztengeldzahlungen

Rz. 612 Nach den ersten sechs Wochen beginnen normalerweise die Krankengeldzahlungen. Die Krankenkasse gleicht auch die Rentenversicherungsbeiträge aus, sodass der Geschädigte lediglich noch Anspruch auf die Differenz zwischen seinem fiktiven Nettolohn und den konkreten Krankengeldzahlungen (§ 44 SGB V) hat. Handelte es sich jedoch um einen Wege-/Arbeitsunfall, leistet die z...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ee) Legalzession

Rz. 557 Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld sind als Entgeltzahlungen kongruent mit dem Teil der unfallbedingt ausgefallenen Haushaltsführungstätigkeit, der für die anderen Familienmitglieder geleistet wird (OLG Hamm r+s 2001, 506; OLG Köln r+s 2015, 422). Das gilt dann selbstverständlich nur bis zum Eintritt des Rentenalters. Sobald die Erwerbsmi...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / cc) Gesetzliche Altersrente

Rz. 614 Jeglicher Erwerbsschaden endet mit dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters. Dieses ist in § 35 SGB VI für die Geburtsjahrgänge ab 1965 nunmehr auf das 67. Lebensjahr (bei Soldaten und Polizisten früher) angehoben worden. Die gestaffelte Anpassung für die Jahrgänge 1947 bis 1964 ergibt sich aus § 7a SGB II (für jedes Jahr ab 1947 bis 1957 einen Monat, für die Jahrg...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / a) Übergangsfähige Positionen

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.2.2 Ein wesentlicher Teil der Aufgaben soll beim Auftraggeber verbleiben

Rz. 20 § 88 Abs. 2 Satz 2 stellt sicher, dass ein wesentlicher Teil der Aufgaben beim Auftraggeber verbleiben soll. Dies wahrt die Letztverantwortung des Auftraggebers. In diesem Zusammenhang entscheidet z. B. weiterhin der Unfallversicherungsträger, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und ob entsprechend Verletztengeld oder Verletztenrente gezahlt werden...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Erfordernis von Auftragsgeschäften innerhalb der Sozialversicherungsträger erklärt sich aus der Gliederung des Systems der Sozialversicherung. So können anlässlich der Sozialleistungserbringung Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Trägern entstehen, die es erforderlich machen, Aufträge zu erteilen, da eine sinnvolle Fallbearbeitung im Rahmen einer bloßen K...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.2.1 Einzel- oder Fallgruppenauftrag

Rz. 18 In § 88 Abs. 2 wird zwischen Einzel- und Fallgruppenaufträgen unterschieden. Bei einem Einzelauftrag handelt es sich um die Verpflichtung eines Beauftragten zu einem bestimmten ein- oder mehrmaligen Tätigwerden bezüglich eines konkreten Sachverhaltes. Der Fallgruppenauftrag umfasst das Tätigwerden des Beauftragten i. S. einer Regelung von nach allgemeinen Merkmalen bes...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / I. Systematik des Anspruchsübergangs

Rz. 4 Erleidet ein Geschädigter infolge eines Verkehrsunfalls einen erheblichen Personenschaden, löst dies unabhängig von der Verursachungs- und Verschuldensfrage in aller Regel Ansprüche gegen die Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe aus. In Frage kommen z.B. Ansprüche des Geschädigten gegen seinen gesetzlichen Krankenversicherer auf Ausgleich der Behandlungsko...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.3 Übergangsgeld und andere Entgeltersatzleistungen der Rehabilitationsträger

Rz. 12 Zu den zu erstattenden Aufwendungen zählt auch die Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld), die der zweitangegangene oder der nach § 15 "vorleistende" Rehabilitationsträger zahlte. Zu erstatten ist z. B. von der Krankenkasse auch das vom Rentenversicherungsträger (= zweitangegangener Rehabilitationsträger) gezahlte Üb...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bewilligung von Sterbegeld. Die Klägerin war die nichteheliche Lebensgefährtin des 1965 geborenen Versicherten E. C. (im Folgenden: Versicherter). Der Beigeladene ist dessen Vater. Der Versicherte war geschieden und hatte mit seiner früheren Ehefrau zwei gemeinsame Kinder. Am x.x.2014 verstarb der Versicherte in Folge einer von der Be...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 2.3 Sonderregelungen

Rz. 14 Die Fälligkeitsregelung des § 41 steht unter dem ausdrücklich wiederholten Vorbehalt abweichender Bestimmungen in den besonderen Sozialgesetzbüchern, wozu auch die in § 68 genannten Gesetze gehören. Die Regelung ist daher nur anzuwenden, wenn keine andere gesetzliche Regelung zur Fälligkeit besteht, gilt also nur im Zweifelsfall. Obwohl die allgemeine Vorschrift des §...mehr

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Jansen, SGB X § 116 Ansprüc... / 2.5.1 Sachliche Kongruenz

Rz. 18 Eine sachliche Übereinstimmung (Kongruenz) besteht, wenn die Leistung des Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträgers denselben Zwecken dient wie der vom Schadensersatzpflichtigen zu leistende Schadensersatz. Der Sozialleistung muss also ein entsprechender Schadensersatzanspruch gegenüberstehen. Dabei ist zu unterscheiden nach den Ansprüchen des Geschädigten auf Sach...mehr

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Jansen, SGB X § 115 Ansprüc... / 2.2.2 Bezug von Sozialleistungen durch den Arbeitnehmer

Rz. 9 Der Arbeitnehmer muss Sozialleistungen bezogen haben. Entscheidend ist die tatsächliche Auszahlung. Die Leistungserbringung muss rechtmäßig sein. Eine rechtswidrige Leistungserbringung führt nicht zu einer Legalzession. Der Sozialleistungsträger ist bei einer rechtswidrigen Leistungserbringung auf Erstattungsansprüche (z. B. nach § 50 SGB X) gegenüber dem Arbeitnehmer ...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.6 Besonderheit: Unterhaltssichernde Leistungen und sonstige ergänzende Leistungen (Abs. 6)

Rz. 19 Nach § 19 Abs. 6 lösen unterhaltssichernde Leistungen im Zusammenhang mit einer anderen "Hauptleistung" i. S. d. § 5 Nr. 1, 2, 4 und 5 nicht eine sog. Leistungsgruppenmehrheit i. S. v. Abs. 1 aus, wenn sie aufgrund der jeweiligen Leistungsgesetze lediglich akzessorisch zu anderen Teilhabeleistungen gewährt werden. Ist also Übergangsgeld während einer medizinischen Lei...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG – v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und lehnt sich im Wesentlichen an das bis dahin geltende Recht an (§§ 580, 581 RVO). Im Wesentlichen kann daher auf die frühere Rechtsprechung und Literatur zurückgegriffen werden. Rz. 2 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Mindestdauer d...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.1 Mindestdauer der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 5 Ein Rentenanspruch besteht nur, wenn die gesetzlichen Erfordernisse, Vorliegen einer MdE von wenigstens 20 % (Ausnahme: Abs. 1 Satz 2; vgl. Rz. 6 ff.) und dies über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall (Arbeitsunfall) hinaus, erfüllt sind. Das Ende der 26. Woche nach dem Versicherungsfall hat selbst keinen Einfluss auf den Rentenbeginn. Grundsätzlich beginnt die Re...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.3 Wartezeit

Rz. 6 Abs. 2 wandelt die Regelung in § 72 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 1 ab für den Personenkreis nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a (landwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner). Die mitarbeitenden Familienangehörigen sind hier nicht einbezogen. Nach der ersten Alternative wird eine Wartezeit von 26 Wochen nach dem in § 46 Abs. 1 genannten ...mehr