Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.2 Verlustausgleich bei unterjährigem Beteiligungserwerb

Rz. 78 § 8c Abs. 1 KStG beschränkt die Rechtsfolgen nicht auf das Verbot des Verlustabzugs gem. § 10d EStG, sondern umfasst auch das Verbot, vom Beginn des Wirtschaftsjahrs bis zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilserwerbs (d. h. des Zeitpunkts, zu dem derjenige Anteil übergeht, mit dem die 50-%-Grenze überschritten wird) entstandene Verluste mit von diesem Zeitpunkt bis zum ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann dadurch bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Abs. 1 ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des Stpfl. gesc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.5 Verlustabzugsverbot bei Besserungsschein

Rz. 82 Unklar sind die Auswirkungen, die ein Wiederaufleben von Verbindlichkeiten aufgrund eines Besserungsscheins hat.[1] Wird der Kapitalgesellschaft eine Forderung aufgrund eines Besserungsscheins aufschiebend bedingt erlassen, entsteht bei der Kapitalgesellschaft ein Gewinn, der mit einem etwaigen Verlustvortrag verrechnet werden kann. Lebt die Forderung wieder auf, weil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.8 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 157 Der Verlust der Körperschaft ist nach § 10d Abs. 4 EStG gesondert festzustellen. Hierbei handelt es sich um den für den Vortrag verbleibenden Verlust. In diesem Betrag sind nicht vortragsfähige Verluste nicht enthalten, sie sind bei der Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags also entsprechend zu kürzen. Daher sind Verluste, die ihre Abzugsfähigkeit nach § 8c Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 32 "Beschränkt" wird das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland bereits dann, wenn die Bundesrepublik Deutschland abstrakt verpflichtet ist, auf den inländischen Steueranspruch ausländische Steuern anzurechnen und dies vorher nicht der Fall war. Die Norm stellt also auf den Zeitpunkt ab, in dem eine Veränderung des Besteuerungsrechts vorliegt.[1] Dies ist regel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts betroffen, fingiert die Vorschrift eine Veräußerung zum gemeinen Wert. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Bestanden für die Vorschrift des § 12 KStG anfänglich noch europarechtliche Bedenken[1], dürften diese durch die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH[2] und schließlich durch den Erlass der ATAD-Richtlinie weitestgehend ausgeräumt sein. Die ATAD-Richtlinie muss sich selbst (wie alles unionsrechtliche Sekundärrecht) am Primärrecht messen lassen.[3] Die Vorschriften der W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.1 Steuerverstrickung

Rz. 128a Das KStG enthält keine bes. Regelung zu den steuerlichen Folgen, die eintreten, wenn ein Wirtschaftsgut in die Besteuerungshoheit der Bundesrepublik überführt wird ("Steuerverstrickung"), etwa indem es aus einer ausl. Betriebsstätte der Körperschaft, für welche die Freistellungsmethode gilt, in eine inl. Betriebsstätte überführt wird. Das deutsche Besteuerungsrecht ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.2 Verstärkung des Besteuerungsrechts

Rz. 130 Bis zur Einführung des Abs. 1 S. 3 durch das ATADUmsG (mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden), war für ein Wirtschaftsgut, bei dem die Beschränkung des Besteuerungsrechts weggefallen war, mangels anderer gesetzlicher Anordnung weiterhin der Buchwert anzusetzen. Ein Ansatz mit dem Einlagewert war nicht möglich, da als Einlage nur die Begründu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.2 Einzelfälle der Beschränkung des Besteuerungsrechts durch Sitzverlegung

Rz. 96 Für Grundstücke steht das Besteuerungsrecht nach Art. 6 OECD-MA regelmäßig dem Belegenheitsstaat zu, und zwar unabhängig davon, ob die Grundstücke einer Betriebsstätte zugeordnet sind oder nicht.[1] Art. 4, 12 FRL macht die Steuerneutralität auch bei Grundstücken von der Erfüllung der "Betriebsstättenbedingung" abhängig. Das bedeutet, dass eine Aufdeckung und Besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns des Gesellschafters aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.2 Regelungsgegenstand

Rz. 8 Die Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip) findet ihren Ausdruck in verschiedenen gesetzgeberischen Belastungsgrundentscheidungen. Bezogen auf inländische Besteuerungssachverhalte für die KSt gehören dazu namentlich insb. das objektive Nettoprinzip, das Periodizitätsprinzip und das Subjektsteuerprinzip. Die gesetzgeberischen B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3.1 Ausschluss des Besteuerungsrechts

Rz. 31 "Ausgeschlossen" wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts, wenn die Bundesrepublik diesen Gewinn nicht mehr besteuern darf, weil das Wirtschaftsgut ihrer Steuerhoheit entzogen wird. Das ist in folgenden Konstellationen der Fall: Die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einer inländischen Betriebsstätte einer unbesch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3 Steuerverstrickung oder Verstärkung des Besteuerungsrechts bei einem Wirtschaftsgut der außerbetrieblichen Sphäre, Abs. 1a

Rz. 132 Abs. 1a regelt durch einen Verweis auf die Vorschriften des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 2, S. 8 Hs. 2, S. 9 und 10 EStG die Rechtsfolgen für eine Steuerverstrickung oder Steuerverstärkung für ein Wirtschaftsgut, das der außerbetrieblichen Sphäre einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zuzuordnen ist. Nach der Gesetzesbegründung differenziert die ATAD-Rich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.3 Sitzverlegung einer SE oder SCE

Rz. 121 Für die Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden SE oder SCE enthält Abs. 1 S. 1 letzter Hs. i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 5 EStG und § 15 Abs. 1a EStG eine Sonderregelung. Diese Regelung ist nur anwendbar auf die Sitzverlegung der SE[1] bzw. auf die Sitzverlegung der SCE[2] in einen EU-Mitgliedstaat. Bei der Sitzverlegung von SE und SCE in einen Drittstaat greifen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland ins Ausland ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.3 Auswirkungen des Verlustabzugsverbots auf den Verlustrücktrag

Rz. 80 § 8c Abs. 1 KStG erfasst sowohl den Verlustausgleich als auch den Verlustabzug, also den Verlustvortrag wie auch den Verlustrücktrag. Die nach § 8c Abs. 1 KStG nicht abziehbar werdenden Verluste sind nach dem Wortlaut der Vorschrift auch vom Verlustrücktrag ausgeschlossen, also dem Rücktrag in eine Zeit, zu der der Tatbestand des § 8c Abs. 1 KStG noch nicht erfüllt wa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.5 Mittelbarer Beteiligungserwerb

Rz. 151 Keine ausdrückliche Bestimmung enthält das Gesetz für die Ermittlung der (anteiligen) stillen Reserven bei mittelbarem Beteiligungserwerb. Möglich wäre es, die anteiligen stillen Reserven der unmittelbar und mittelbar erworbenen Beteiligungen sowie das Eigenkapital der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Gesellschaften zusammenzurechnen und mit dem (ggf. anteiligen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die Vorschrift beschränkt den Verlustabzug bei Körperschaften. In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Personengesellschaften und Einzelgewerbetreibende keine entsprechenden Vorschriften gebe. Es handle sich daher um ein benachteiligendes Sonderrecht für Körperschaften. Außerdem ignoriere die Vorschrift das Prinzip der Selbstständigkeit der Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.4 Vollständiger Ansatz der stillen Reserven

Rz. 148 Beim Erwerb von 100 % der Anteile an der die Verluste ausweisenden Körperschaft sind der Prüfung, ob die Verluste die stillen Reserven übersteigen, der gesamte gemeine Wert der Anteile, das gesamte Eigenkapital und die gesamten Verluste zugrunde zu legen. Der Gesetzestext spricht von dem Anteil des zu berücksichtigenden Eigenkapitals entsprechend dem Anteil der still...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.4 Inkrafttreten

Rz. 13 Nach § 34 Abs. 7b KStG ist § 8c Abs. 1 und 2 KStG erstmals ab Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2007 anzuwenden. Maßgebend ist der Zeitpunkt der dinglichen Übertragung der Anteile, also der zivilrechtliche Übertragungszeitpunkt. Das hat zur Folge, dass der Erwerbsvorgang nicht mithilfe der Rückwirkungsfiktion des § 2 UmwStG steuerlich in das Jahr 200...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.5 Ausdehnung auf Kapitalerhöhung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 94 Nach § 8c Abs. 1 S. 3 KStG wird auch eine Kapitalerhöhung in die Regelung einbezogen. Auf einen "Erwerber übertragen" (i. S. d. S. 1) werden können nur bestehende Anteile; erfasst wird also nur der derivative Erwerb, nicht der Ersterwerb von durch eine Kapitalerhöhung entstandenen Anteilen. Insoweit könnte ein "vergleichbarer Sachverhalt" vorliegen; der Gesetzgeber ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 128 Durch Gesetz v. 22.12.2009[1] wurden die Sätze 5–8 an Abs. 1 angefügt. Danach sind Verluste abziehbar, soweit sie der Höhe nach den stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft entsprechen. Zweck der Regelung ist eine aus systematischen Gründen zu begrüßende Reduzierung des Anwendungsbereichs des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG. Wenn lediglic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.9 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 160 In gewissen Fällen lassen sich die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG durch Gestaltungsmaßnahmen vermeiden. Allerdings sind diese Möglichkeiten dadurch eingeschränkt, dass sie relativ komplizierte Strukturen ergeben und damit der Geschäftspolitik des Unternehmens widersprechen können. Zu denken ist etwa an folgende Maßnahmen: Bildung eines Organkreises; wegen der Verlustü...mehr

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Kündigung / 20.6.2 Abfindung

a) Berechnung Nach § 9 KSchG muss die Abfindung angemessen sein. § 10 KSchG soll die Höhe der Abfindung regeln. Die Vorschrift ist aber nur insoweit konkret, als mit 12 Monatsverdiensten eine Obergrenze gezogen ist (§ 10 Abs. 1 KSchG). Ausnahmen hiervon sind für ältere Arbeitnehmer vorgesehen, die über längere Betriebszugehörigkeit verfügen. Ungeachtet dieser Vorgaben ist inne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.1 Betroffene Körperschaften

Rz. 18 Die Einschränkung des Verlustausgleichs und -abzugs nach § 8c KStG erfasst alle Körperschaften. Ein schädlicher Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG kann daher nicht nur bei inl. Rechtsformen, sondern auch bei ausl. Gesellschaften vorliegen. Entscheidend ist bei ausl. Gesellschaften, dass sie nach dem Typenvergleich mit einer inl. Körperschaft vergleichbar sind. Eing...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.4 Übertragung von mehr als 50 %

Rz. 65 Der Tatbestand des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG setzt weiter voraus, dass mehr als 50 % der Anteile am gezeichneten Kapital, der Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte auf einen Erwerber übertragen werden oder dass ein Sachverhalt vorliegt, der einer solchen Übertragung entspricht. Maßgebend für die Übertragung von Anteilen ist die Beteiligung am "gezeichneten Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 161 Durch Gesetz v. 16.7.2009[1] wurde Abs. 1a eingefügt. Danach werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.[2] Rz. 162 Die Regelung war zunächst nach § 34 Abs. 7c KStG erstmals für den Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 stattgefunden ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital von Kapitalgesellschaften (Aktien...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.4 Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 86 § 8c Abs. 1 S. 2 KStG dehnt den Tatbestand der Vorschrift auf den Fall aus, dass nicht eine einzelne Person (einschließlich der ihr nahestehenden Personen) als Erwerber an dem schädlichen Anteilserwerb beteiligt ist, sondern eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Dadurch sollen Umgehungen der Vorschrift verhindert werden, bei denen mehrere Persone...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.5 Zeitraum von fünf Jahren

Rz. 72 Das Gesetz fasst alle Übertragungen innerhalb eines Zeitraums von 5 Zeitjahren zusammen und stellt damit nur auf einen zeitlichen Zusammenhang ab, der mit 5 Jahren zudem noch sehr weit gefasst ist. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Übertragungen ist nicht erforderlich. Rz. 72a Wenn die Beteiligung allerdings in der Folge wieder unter 50 % sinkt und der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Die ursprünglich mit dem Schlagwort "Mantelkauf" bezeichnete Regelung des Verlustabzugs von Körperschaften ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zunächst hatte die höchstrichterliche Rspr. den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelkaufrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust er...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.3 Nichtberücksichtigung der Rückwirkung bei Umwandlungen (Abs. 1 S. 8)

Rz. 143 Nach Abs. 1 S. 8 ist bei der Ermittlung der stillen Reserven der Körperschaft das Betriebsvermögen zu berücksichtigen, das der Körperschaft ohne Berücksichtigung der steuerlichen Rückwirkung, insbesondere nach § 2 Abs. 1 UmwStG, zuzurechnen ist. Die Vorschrift hat immer dann Auswirkungen, wenn die stillen Reserven nicht anhand des Kaufpreises der Anteile, sondern anh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.8 Besonderheiten bei mittelbarem Anteilserwerb

Rz. 245 Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung zur Behandlung des mittelbaren Anteilserwerbs. Ausgangspunkt ist, dass sich Abs. 1a auf den gesamten Abs. 1 der Vorschrift bezieht und daher auch bei einem mittelbaren Anteilserwerb eine begünstigte Sanierung vorliegen kann. Zweifelhaft ist jedoch, auf welche Gesellschaft die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.3 Vergleichbarer Sachverhalt

Rz. 54 § 8c Abs. 1 S. 1 KStG erweitert den Begriff des "schädlichen Beteiligungserwerbs" über die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital sowie von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten hinaus auf "vergleichbare Sachverhalte". Rz. 54a Bei der Beantwortung der Frage, was "vergleichbare Sachverhalte" sind, ist davon auszugehen, dass Mitgliedschaftsrechte an...mehr

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Kündigung / 16.5.3.4 Sprinterklausel

Als Sprinterklausel wird eine Vereinbarung über die vorzeitige Beendigung im Falle eines neuen Beschäftigungsverhältnisses bezeichnet, das mit einer Erhöhung der Abfindung verbunden ist. "Der Beschäftigte erhält das Recht, das Arbeitsverhältnis jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber mit einer Frist von 5 Kalendertagen zum Schluss einer Woche zu beende...mehr

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Kündigung / 19.11 Vergleich

Beim Arbeitsgericht enden die meisten Kündigungsschutzklagen durch Vergleich. Dieser Vergleich beinhaltet im Normalfall den Verlust des Arbeitsplatzes gegen Zahlung einer Abfindung. Damit wird beim Arbeitsgericht ein Abwicklungsvertrag geschlossen (vgl. Aufhebungsvertrag/Abfindung). Der Vergleich regelt häufig nicht nur die Höhe der Abfindung, sondern auch den Kündigungsgrund...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.6 Zeitpunkt der Bewertung

Rz. 154 Die stillen Reserven und das steuerliche Eigenkapital sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 6 auf den Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs zu ermitteln. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen. Erfolgt ein schädlicher Beteiligungserwerb durch Zusammenrechnung mehrerer Anteilserwerbe in dem Zeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.1 Verlustausgleich und Verlustabzug

Rz. 17 Nach § 8 Abs. 1 KStG gelten für Körperschaften die einkommensteuerlichen Regelungen zum Verlustausgleich und zum Verlustabzug. Unter dem Verlustausgleich nach § 2 Abs. 2, 3 EStG ist der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerhalb desselben Vz zu verstehen (vgl. § 8 Rz. 153). Bei Körperschaften, die nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können, kommt nur der horizon...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.3 Mittelbare oder unmittelbare Übertragung

Rz. 36 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG werden unmittelbare und mittelbare Übertragungen erfasst. Unmittelbar ist eine Übertragung, wenn das rechtliche Eigentum an den Anteilen bzw. die Stimmrechte von dem Übertragenden auf den Erwerber übergehen. Rz. 37 Mittelbar ist eine Übertragung, wenn wirtschaftlich eine vergleichbare Situation hergestellt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Umfang der Entschädigung

Rz. 9 Entschädigt werden nur die im JVEG aufgeführten Aufwendungen oder Leistungen in der dort genannten Höhe. Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten genauso wie Zeugen und Dritte bei Vorliegen der Voraussetzungen gleichermaßen eine Entschädigung nach §§ 5-7 JVEG, also für Fahrtkosten, Aufwand und sonstige Aufwendungen, insbesondere Kopien. Rz. 10 Banken oder Kr...mehr