Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIII. Haus- und Wohnungsschlüssel

Rz. 73 Um die Schlüssel drehen sich zahlreiche Rechtstreitigkeiten. Der Streit um die erstmalige Herausgabe der Schlüssel bei Mietbeginn richtet sich nach den Regeln der Besitzeinräumung (siehe Rdn 57 f.). Rz. 74 Der Gegenstandswert bei Streitigkeiten um Übergabe eines weiteren Schlüssels oder die Anzahl der zu übergebenden Schlüssel oder die Zustimmung zur Anfertigung eines ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 14 Die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber umfasst die tatsächlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen des Falles auf den Auftraggeber. Der Verlust der Wohnung, die Gefährdung der beruflichen Existenz,[21] des Ansehens oder auch die Klärung entscheidender Rechtsfragen für gleichgelagerte zukünftige Fälle[22] können zu einer e...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

Rz. 15 Bewertungsgrundlage für die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers ist das durchschnittliche Einkommen. Zum Einkommen gehören nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere zufließende Vermögenswerte, wie Zinsen, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und anderes. Überdurchschnittliche Abweichungen nach oben oder nach Unten rechtfertigen auch eine entsprechende Kor...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Widerrufsbelehrung

Rz. 237 Die dritte Alternative wäre die konsequente Verwendung von Widerrufsbelehrungen bei jedweder Art von Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel, verbunden mit der Einholung der Genehmigung zur sofortigen Aufnahme der Tätigkeit nach § 356 Abs. 4 S. 1 BGB. Rz. 238 Muster 1.14: Widerrufsbelehrung Anwaltsvertrag Muster 1.14: Widerrufsbelehrung Anwaltsvertrag Sie[243] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Verlust der selbstständigen Ermittlungskompetenz (Abs. 4)

5.1 Abgabe an die Staatsanwaltschaft (Abs. 4 S. 1) 5.1.1 Voraussetzung der Abgabe Rz. 29 Nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist die Finanzbehörde berechtigt, die Strafsache, d. h. das Strafverfahren wegen der Steuerstraftat, jederzeit an die Staatsanwaltschaft abzugeben.[1] Die Abgabe nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO setzt die selbstständige Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde nach § 386 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.3 Neubegründung der selbstständigen Ermittlungskompetenz (Abs. 4 S. 3)

Rz. 45 Nach Erlass des Haftbefehls ist der Verlust der selbstständigen finanzbehördlichen Ermittlungsbefugnis endgültig. Auch nach Aufhebung des Haftbefehls verbleibt die Finanzbehörde unveränderbar in der Eigenschaft als "Ermittlungsorgan". Die selbstständige Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde lebt nicht wieder auf.[1] Auch eine Rückübertragung der Ermittlungskompetenz d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.1 Voraussetzungen der Evokation

Rz. 38 Nach § 386 Abs. 4 S. 2 AO kann die Staatsanwaltschaft die Strafsache jederzeit an sich ziehen. Wie die Abgabe durch die Finanzbehörde nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO hat die Bestimmung nur dann Bedeutung, wenn die selbstständige Ermittlungskompetenz nach § 386 Abs. 2, 3 AO besteht. Hat die Finanzbehörde kein selbstständiges Ermittlungsrecht, so ist die Staatsanwaltschaft oh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Haft- oder Unterbringungsbefehl (Abs. 3)

Rz. 23a Die selbstständige Ermittlungskompetenz der Finanzbehörde besteht nur unter Vorbehalt des § 386 Abs. 3 und 4 AO. Bei einem Verlust der selbstständigen Ermittlungskompetenz verbleibt der Finanzbehörde die allgemeine Ermittlungskompetenz als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft nach § 402 AO i. V. m. § 399 Abs. 2 AO. Sie ist also auch dann nach dem Legalitätsprinzip...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1 Abgabe an die Staatsanwaltschaft (Abs. 4 S. 1)

5.1.1 Voraussetzung der Abgabe Rz. 29 Nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist die Finanzbehörde berechtigt, die Strafsache, d. h. das Strafverfahren wegen der Steuerstraftat, jederzeit an die Staatsanwaltschaft abzugeben.[1] Die Abgabe nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO setzt die selbstständige Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde nach § 386 Abs. 2, 3 AO voraus. Fehlt diese selbstständige Ermit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.2 Wirkung der Abgabe des Strafverfahrens

Rz. 30 Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO bewirkt für die Finanzbehörde den Verlust der selbstständigen Ermittlungskompetenz. Die Finanzbehörde kann die Strafsache von sich aus nicht wieder zurückholen und ihre selbstständige Rechtsstellung begründen.[1] Die rechtsgestaltende Wirkung der Abgabeerklärung tritt mit dem Zugang der Erklärung bei der S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2 Evokation durch die Staatsanwaltschaft (Abs. 4 S. 2)

5.2.1 Voraussetzungen der Evokation Rz. 38 Nach § 386 Abs. 4 S. 2 AO kann die Staatsanwaltschaft die Strafsache jederzeit an sich ziehen. Wie die Abgabe durch die Finanzbehörde nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO hat die Bestimmung nur dann Bedeutung, wenn die selbstständige Ermittlungskompetenz nach § 386 Abs. 2, 3 AO besteht. Hat die Finanzbehörde kein selbstständiges Ermittlungsrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.4 Informationspflicht

5.2.4.1 Gesetzliche Regelung Rz. 43 Die Ausübung des Evokationsrechts ist in der Praxis nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft vom Ermittlungsverfahren der Finanzbehörde Kenntnis erlangt. Der Informationsfluss zwischen Staatsanwaltschaft und Finanzbehörde bzw. umgekehrt ist in der Praxis häufig unzulänglich. Die AO selbst begründet keine allgemeine Informationspflicht durch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.1 Voraussetzung der Abgabe

Rz. 29 Nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist die Finanzbehörde berechtigt, die Strafsache, d. h. das Strafverfahren wegen der Steuerstraftat, jederzeit an die Staatsanwaltschaft abzugeben.[1] Die Abgabe nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO setzt die selbstständige Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde nach § 386 Abs. 2, 3 AO voraus. Fehlt diese selbstständige Ermittlungskompetenz, so ist die Fi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.3 Form der Evokation

Rz. 42 Wie für die Abgabe durch die Finanzbehörde ist für die Evokation durch die Staatsanwaltschaft eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben. Aus Gründen der Rechtssicherheit erscheint die Schriftform geboten.[1] Gleichwohl kann die Evokation auch durch konkludentes Verhalten erfolgen[2], z. B. dadurch, dass die Staatsanwaltschaft im laufenden Ermittlungsverfahren der Finan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.4.3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 44a Die Verwaltungsanweisung konkretisiert damit eine in der Literatur[1] aus dem Evokationsrecht heraus begründete Informationspflicht, da ohne Information die Staatsanwaltschaft ihr Recht nicht ausüben kann. Nach der Rechtsprechung[2] haben daher die Finanzbehörden die Staatsanwaltschaft über alle anhängigen Ermittlungsverfahren, bei denen eine Evokation nicht fern lie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.5 Form und Inhalt der Abgabe

Rz. 37 Für die Abgabe nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist keine besondere Form vorgeschrieben, sie wird allerdings aus Beweisgründen in der Praxis schriftlich erfolgen.[1] Die Finanzbehörde braucht ihre Entscheidung nicht zu begründen, da der Staatsanwaltschaft durch die Übernahmepflicht insoweit ohnehin kein Prüfungsrecht zusteht. Entsprechend § 163 Abs. 2 S. 1 StPO hat die abgeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.4.1 Gesetzliche Regelung

Rz. 43 Die Ausübung des Evokationsrechts ist in der Praxis nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft vom Ermittlungsverfahren der Finanzbehörde Kenntnis erlangt. Der Informationsfluss zwischen Staatsanwaltschaft und Finanzbehörde bzw. umgekehrt ist in der Praxis häufig unzulänglich. Die AO selbst begründet keine allgemeine Informationspflicht durch die Finanzbehörde.[1] Aus d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.4.2 Verwaltungsanweisung

Rz. 44 Nach Nr. 22 Abs. 2 AStBV (St) 2020[1] hat die Finanzbehörde die Staatsanwaltschaft von der Anhängigkeit eines Strafverfahrens unverzüglich zu unterrichten, wenn der Fall, wegen der Größenordnung oder aus anderen Gründen, namentlich wegen der Persönlichkeit oder der Stellung des Beschuldigten oder wegen des Sachzusammenhangs mit anderen strafrechtlichen Ermittlungsverf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.2.2 Ermessen

Rz. 41 Die Staatsanwaltschaft kann die Steuerstrafsache jederzeit evozieren. Das Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft besteht solange, wie auch die selbstständige Rechtsstellung der Finanzbehörde im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren besteht[1], also auch noch nach Stellung des Strafbefehlsantrags ggf. bis zur Terminierung der gerichtlichen Hauptverhandlung. Die Evokatio...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.3 Rechtscharakter der Abgabe

Rz. 32 Die Abgabe nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist eine strafprozessuale Verfahrenshandlung der Finanzbehörde. Gegen die Abgabe ist ein Rechtsbehelf nicht gegeben. Da es sich um eine Maßnahme des Strafverfahrens handelt, scheiden nach § 347 Abs. 3 AO das finanzbehördliche Einspruchsverfahren[1] und nach § 33 Abs. 3 FGO der Rechtsweg zu den Finanzgerichten aus.[2] Im Hinblick au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.4 Ermessen der Finanzbehörde

Rz. 34 Die Finanzbehörde kann nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO das Steuerstrafverfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben. Die Abgabe steht im pflichtgemäßen Ermessen. Auf die Entscheidung haben weder die Staatsanwaltschaft noch der Beschuldigte rechtlichen Einfluss. Der Beschuldigte kann die Abgabe zwar anregen, hat aber, anders als nach § 421 Abs. 4 S. 4 RAO, kein eigenes Antrags...mehr

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Von der Fachkraft für Arbei... / 4.1 Sifa sorgen für Kostensenkungen im Unternehmen

Die Arbeit der Sifa ist auch eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte, denn sie erbringt einen maßgeblichen Teil der Präventionsleistungen im Unternehmen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit belegen die Arbeitsunfallstatistiken: Im Zeitraum 1994 bis 2019 ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle kontinuierlich gesunken, 2019 wurde dabei ein neuer Tiefstand mit rund 872.000 Unfä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 01.01.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Steuerpflichtigen, der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.9 Verluste bei Organschaft

Rz. 35 In Organschaftsfällen ist der Verlustabzug allein beim Organträger zulässig. Er ist bei diesem auf die Summe der Ergebnisse aller Mitglieder des Organkreises anzuwenden. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, gilt der Höchstbetrag für jeden Beteiligten (R 10d Abs. 2 S. 6 bis 8 EStR 2012).[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.2 Rechtsnachfolge

Rz. 18 Von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs auf Dritte ließen Rspr. und Finanzverwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zu. Der Erbe konnte einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust, der bei diesem nicht ausgeglichen und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden konnte oder sollte (vgl. zum Wahlrecht Rz. 45), im Vz des Erblassers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.1 Abweichungen im Einkommensteuerrecht

Rz. 9 § 10d EStG ist durch Sonderregelungen ausgeschlossen: für Verluste aus sog. Liebhaberei, da diese Einkünfte nicht steuerbar sind; für Verluste, die bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz bleiben, z. B. Kapitalerträge, wenn die Steuer durch KapESt-Abzug abgegolten ist, bei pauschaliertem Arbeitslohn (§§ 43 Abs. 5 S. 1, 40 Abs. 3 S. 3 EStG); für Verluste, die im Fall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 51 Wird der Verlustrücktrag gewährt, können hierdurch nachträglich die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter Steuervergünstigungen erfüllt sein, die von einer bestimmten Einkommensgrenze abhängig sind, z. B. die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG oder einer Wohnungsbauprämie nach dem WoPG.[1] Wird durch den Verlustrücktrag die Steuer herabgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.3 Verfahren

Rz. 79 Nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines Vz gesondert festzustellen. Welche Vz gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist dies das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustabzug auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist, oder wenn kein Rücktrag erfolgt (R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 7 Die Regelung des § 10d EStG ist bis Vz 1998 verfassungsgemäß. Sie verstößt nicht gegen Art. 3 GG, der Ausfluss der Steuergerechtigkeit und damit des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Es besteht weder ein grundrechtlich geschützter Anspruch auf den Verlustabzug noch ein Vertrauensschutz für den Fortbestand der Regelung.[1] Die Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Negative Einkünfte bei Ehegatten

Rz. 30 Auch bei Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs. 8 EStG sind negative Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erlitten hat. Daher kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht mehr die negativen Einkünfte nach § 10d EStG abziehen, die der andere während der Ehe erlitten hat. Im Falle der Heirat, z. B. in 2019, kann kein Verlustabzug von Gewinnen des anderen Ehegatten in 2018...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.1 Allgemeines

Rz. 16 § 10d EStG gilt für alle unbeschränkt Stpfl., ab Vz 2009 auch für beschr. Stpfl. Die Einschränkungen des § 50 Abs. 1 S. 2 EStG, wonach § 10d EStG nur anwendbar ist, wenn die Verluste in wirtschaftlichem Zusammenhang mit inländischen Einkünften stehen und sich aus den Unterlagen ergeben, die im Inland aufbewahrt werden, ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] aufgegeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Durch das StRefG 1990 v. 25.7.1988[1] ist ab Vz 1990 die gesonderte Feststellung des "verbleibenden Verlustabzugs" eingeführt worden, um "Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs zu begrenzen und eine für den Stpfl. und die Verwaltung bindende Entscheidung über den zukünftigen Verlustabzug zeitnah zu treffen"[2]. Rz. 70 Für die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 41 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (Vz 2020 und Vz 2021: 10 Mio./20 Mio. EUR, Rz. 5b) bei zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Vz vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.3 Höhe des Verlustabzugs

Rz. 45 Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach begrenzt:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.2 Übertragende Umwandlung und Verschmelzung

Rz. 22 Unter Verschmelzung im handelsrechtlichen Sinn fallen die Verschmelzung von Körperschaften (eigentliche Verschmelzung), die Verschmelzung von Personengesellschaften und von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Verschmelzung mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters (§§ 2–122 UmwG 1995). Steuerrechtlich werden aber nur die Vermögensübertragungen zwischen ju...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Gewährung von Amts wegen – Antrag auf Wahlrecht

Rz. 59 Der Verlustabzug (Verlustrücktrag und Verlustvortrag) wird grundsätzlich von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es seit Vz 1975 nicht mehr.[1] Abweichend hiervon kann der Stpfl. auf die Inanspruchnahme des S. 1 ganz oder teilweise verzichten, soweit Verluste ab Vz 1994 nicht ausgeglichen werden können (vgl. Rz. 2). Zur Ausübung dieses Wahlrechts muss e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Verlustabzug in der Insolvenz

Rz. 28 Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer der Insolvenzmasse. Er verliert lediglich die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 80 InsO). Das Insolvenzverfahren berührt daher die persönliche Steuerpflicht des Schuldners nicht, d. h., es besteht nach wie vor Personenidentität, sodass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.1 Formwechselnde Umwandlung

Rz. 21 Unter Formwechsel im handelsrechtlichen Sinn (§§ 190–304 UmwG 1995) versteht das Gesetz den Formwechsel von Personengesellschaft in Personengesellschaft, von Körperschaft in Körperschaft, von Personengesellschaft in Körperschaft und von Körperschaft in Personengesellschaft, z. B. die Umwandlung einer GmbH in eine AG (§§ 376ff. AktG) oder einer AG in eine GmbH (§§ 369f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzugs

Rz. 62 Liegt für das Rücktragsjahr noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[1] Rz. 63 Ist für den vorangegangenen Vz bereits ein ESt-Bescheid erla...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4.2.2 Rechtslage durch das UnternehmensteuerreformG 2008

Rz. 14 § 8 Abs. 4 KStG ist durch das UnternehmensteuerreformG 2008 v. 14.8.2007[1] aufgehoben und durch einen neu eingefügten § 8c KStG ersetzt worden. Nach § 34 Abs. 8 S. 4 KStG ist § 8 Abs. 4 KStG letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor dem 1.1.2008 beginnt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6.4 Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 27 Auch in Einbringungsfällen (§ 20 UmwStG) ist eine Übertragung des Verlustabzugs aus dem eingebrachten Betrieb auf die Kapitalgesellschaft nicht zulässig; abziehbar bleibt aber ein von der Kapitalgesellschaft vor Einbringung erlittener Verlust.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.4 Änderungsregelungen

Rz. 89 § 10d Abs. 4 S. 4 EStG ist durch das G. v. 8.12.2010[1] geändert worden. Die Besteuerungsgrundlagen des Feststellungsbescheids sind so anzusetzen, wie sie der ESt-Festsetzung des Vz, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Vz, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zugrunde gelegt worden sind; § 171 Abs. 10, § 175 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Bedeutung des § 10d EStG

Rz. 6 Nach § 2 Abs. 7 EStG ist die ESt eine Jahressteuer. Sie wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kj. nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem Vz bezogen hat; sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Perioditätsprinzip). Dieses Prinzip führt dann zu Härten und Verzerrungen, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt oder sich Vz mit Gewinnen u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.2 Verbleibender Verlustvortrag

Rz. 72 Gesondert festzustellen ist nach § 10d Abs. 3 S. 1 EStG a. F. der am Schluss eines Vz "verbleibende Verlustvortrag". Diese Regelung ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 mit Wirkung ab Vz 1999 (vgl. Rz. 3) in das Gesetz eingefügt worden und hat den Begriff des "verbleibenden Verlustabzugs" ersetzt. Wegen der Einfügung eines neuen § 10d Abs. 3 EStG (aufgeho...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 56 Können negative Einkünfte nicht oder nicht vollen Umfangs durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden oder macht der Stpfl. von seinem Wahlrecht Gebrauch und trägt nicht oder nur eingeschränkt zurück, sind die negativen Einkünfte in den folgenden Vz bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 5.1 Zulässig gebildetes abweichendes Wirtschaftsjahr

Rz. 52 Der in einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelte Gewinn muss einem bestimmten Vz zugeordnet werden. Die entsprechenden Regelungen enthält § 4a Abs. 2 EStG. Danach ist der Gewinn bei Land- und Forstwirten auf die Vz, in denen das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt und endet, zeitanteilig aufzuteilen. Das gilt auch für die Aufteilung des Gewinns eines Rumpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 44 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Diese Regelung gilt ab Vz 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis Vz 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurde. Ei...mehr

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Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis

Das BEEG ist zwingendes Recht. § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG stellt ausdrücklich klar, dass der Anspruch auf Elternzeit nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Auch durch Tarifvertrag können keine abweichenden Regelungen getroffen werden.[1] Nehmen Beschäftigte ihren Anspruch auf Elternzeit wahr, so ergibt sich hieraus folgende Behandlung im TVöD-Arbeits...mehr