Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.9 Zeile 54

Zeile 54 betrifft nur Eigengesellschaften der öffentlichen Hand, die Dauerverlustgeschäfte i. S. d. § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG betreiben, sowie Betriebe gewerblicher Art, die Organträger solcher Eigengesellschaften sind.[1] Eigengesellschaften i. d. S. sind nur Kapitalgesellschaften, an denen unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere juristische Personen des öffen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 14.4 Zeile 31

In dieser Zeile sind den Aufwendungen nach Zeile 30 entsprechende Aufwendungen des laufenden Vz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen, die mit einem in einem anderen Vz entstandenen Sanierungsertrag zusammenhängen und nicht in einem festgestellten Verlustvortrag enthalten sind. Sind diese Beträge im folgenden Vz entstanden, sind sie hinzuzurechnen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.10 Zeile 55

In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag der Einkünfte einer Kapitalgesellschaft einzutragen, an der juristische Personen des öffentlichen Rechts die Mehrheit der Stimmrechte besitzen (Eigengesellschaft) und nachweislich die Verluste aus den Dauerverlustgeschäften der Kapitalgesellschaft tragen. Zeile 55 zeigt den steuerlich zu berücksichtigenden Gesamtbetrag der Einkünfte nach ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.7 Zeile 52

§ 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG ist bei Eigengesellschaften und Betrieben gewerblicher Art, die Organträger sind, spartengerecht anzuwenden. Es ist also bei einer Verschmelzung oder Einbringung je Sparte festzustellen, ob die Rückwirkung den Ausgleich von Gewinnen des übertragenden Rechtsträgers mit Verlusten des übernehmenden Rechtsträgers je Sparte ermöglicht. Dies wird in den...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.2 Zeile 47

Als Ausgangswert für die Berechnung ist in der Vorspalte von Zeile 47 der Betrag der Einkünfte laut Zeile 46 einzutragen. In diesem Betrag sind die Gewinne der übertragenden Körperschaft während des Rückwirkungszeitraums enthalten, da sie dem übernehmenden Rechtsträger steuerlich zugerechnet worden sind. Verluste des übertragenden Rechtsträgers während des Rückwirkungszeitra...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.5 Zeile 50

Diese Zeile berücksichtigt den Fall, dass übernehmender Rechtsträger der Umwandlung oder Einbringung eine Organgesellschaft der steuerpflichtigen Körperschaft ist. Dann sind der Körperschaft die positiven Einkünfte der übertragenden Körperschaft über die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft zuzurechnen, dürfen aber nicht mit eigenen Verlusten bzw. mit Verlusten de...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.2 Zeile 57

Diese Zeile ist nur von Kapitalgesellschaften auszufüllen, an denen unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts die Mehrheit der Stimmrechte halten ("Eigengesellschaften"). Zudem müssen diese juristischen Personen des öffentlichen Rechts nachweislich als Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ausschließlich die Verluste aus Dauerv...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 83 ff. der Anlage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Ausgleich bei Änderungen der Steuerbarkeit oder der Steuerpflicht

Rz. 61 Wird ein Umsatz aufgrund einer Änderung des Gesetzes steuerbar oder steuerpflichtig oder entfällt die Steuerbarkeit oder die Steuerpflicht, können sich dadurch auch Auswirkungen auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des leistenden Unternehmers ergeben. Dadurch sind grundsätzlich die folgenden Auswirkungen denkbar: Dem jetzt steuerpflichtigen Umsatz steht eine Vorsteuerab...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.1 Vor Zeilen 50–102

In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das 30 % des EBITDA b...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.4 Zeile 49

In Zeile 49 wird der Fall erfasst, dass übernehmender Rechtsträger eine Personengesellschaft ist, an der die steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist. Dann sind der Körperschaft die auf sie anteilig entfallenden positiven Einkünfte der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum zuzurechnen, dürfen aber mit eigenen Verlusten nicht ausgeglichen werden. Der maßgebend...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwis...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.11 Zeile 43

Diese Zeile ergibt als Zwischensumme die Einkünfte nach Zurechnung des nicht abziehbaren Teils des laufenden Verlusts der übertragenden Körperschaft bei der Abspaltung und bei Verrechnung mit Sanierungserträgen. Ist der Stpfl. eine Organgesellschaft, ist dieser Betrag das Einkommen vor Zurechnung an den Organträger. Das Einkommen des Organträgers in Zeile 43 enthält aufgrund ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 11.2 Zeile 27

In dieser Zeile sind Verluste nach § 2a Abs. 1 Satz 1 EStG einzutragen, die im laufenden Vz nach § 2a Abs. 1 Satz 3 EStG von Gewinnen der gleichen Art und aus dem gleichen Staat abgezogen werden können. Die Beträge ergeben sich als Summe der Zeilen 15 aller Anlagen AEV. Zur Durchführung der Abzugsbeschränkung nach § 2a Abs. 1 EStG ist die Anlage AEV jeweils gesondert für die...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.3 Zeile 29

In Zeile 29 ist der Betrag aus Zeile 28 (fortführungsgebundener Zinsvortrag aus dem vorangehenden Vz) um den Betrag zu mindern, der aufgrund eines schädlichen Ereignisses i. S. d. § 8d Abs. 2 KStG wegfällt. Ein schädliches Ereignis kann die Einstellung, die Ruhend-Stellung, die Änderung der Zweckbestimmung des Geschäftsbetriebs, die Aufnahme eines weiteren Geschäftsbetriebs,...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 5.4 Zeile 11a

In dieser Zeile sind Kapitaleinkünfte einzutragen, für die die pauschale Steuer nach § 32d Abs. 1 EStG nicht gilt. Nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ist dies der Fall, wenn Gläubiger und Schuldner nahe stehende Personen sind bzw. ein Dritter, der die Kapitalerträge schuldet, auf eine nahe stehende Person des Steuerpflichtigen zurückgreifen kann. Außerdem sind die Ka...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 4.5 Zeile 31

In dieser Zeile sind weitere Tatbestände zu berücksichtigen, die den fortführungsgebundenen Zinsvortrag aus Zeile 30 mindern. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, die bereits bei der Ermittlung der Zinsvorträge berücksichtigt worden sind, aber auch den fortführungsgebundenen Zinsvortrag verringern. Grundsätzlich wird, sofern ein Antrag gem. § 8d KStG gestellt wird, der ges...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 6.1 Zeile 12

Zeile 12 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Einkünfte aus Vermietu...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 10.1 Zeile 20

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe bei der...mehr

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zfs 02/2021, Grundsätzlich ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 1. Keinen Erfolg hat die Revision der Bekl., soweit sie sich gegen die Verurteilung der Bekl. zur Erstattung des von der Kl. gezahlten, um die Nutzungsvorteile verminderten Kaufpreises wendet. Dem BG sind insoweit keine Rechtsfehler zum Nachteil der Bekl. unterlaufen. [11] a) Wie der erkennende Senat mit Urt. v. 25.5.2020 (NJW 2020, 1962 Rn 16 ff.) bereits entschiede...mehr

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zfs 02/2021, Zeitpunkt der ... / Sachverhalt

Die Kl. schloss für ihren am 6.11.1995 geborenen Sohn (im Folgenden Versicherter) mit der Bekl. zwei Unfallversicherungsverträge ab, in denen die Zahlung einer Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50 % i.H.v. 615 EUR und 250 EUR jeweils monatlich vereinbart worden war. Den Verträgen liegen die AUB 2008 der Bekl. zugrunde, die u.a. folgende Regelungen enthalten: "2.1.1 Vo...mehr

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zfs 02/2021, Arglistige Täu... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. stehen keine Leistungsansprüche aus der streitgegenständlichen Pflegetagegeldversicherung zu, weil diese durch die Bekl. gem. § 22 VVG i.V.m. § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten wurde. Dementsprechend haben auch die Feststellungsbegehren und der auf den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskost...mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr i... / II. Allgemeine Überlegungen

Nach Auffassung des LG bewegt sich die Gebührenbestimmung des Verteidigers nicht innerhalb der gem. § 14 Abs. 1 RVG zuzubilligenden Toleranzgrenze von 20 % und sei daher unverbindlich. Nach ständiger Rspr. der Kammer komme als angemessene Gebühr für die Verteidigung eines Betroffenen, dem eine durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit mit geringer Bedeutung zur Last geleg...mehr

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Besondere Erläuterungspflicht des Vorstands

Rn. 7 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 176 Abs. 1 Satz 3 AktG soll der Vorstand bei Erläuterung seiner Vorlagen (vgl. HdR-E, AktG § 176, Rn. 3) auch zu einem Jahresfehlbetrag (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 Nr. 16) oder einem Verlust Stellung nehmen, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat. Diese erweiterte Erläuterungspflicht wurde durch das sog. Bilanzr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 176 AktG regelt die Behandlung der Vorlagen des Vorstands und des AR in der ordentlichen HV. Abs. 1 bestimmt dabei die Vorlage- und Erläuterungspflicht von Vorstand und AR und verfügt darüber hinaus, dass der Vorstand zu einem Jahresfehlbetrag oder einem Verlust, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat, Stellung nehmen soll. Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage

Rn. 8 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage (zur Zulässigkeit vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 8ff.) gilt wie bei der Entnahme aus der Kap.-Rücklage die gesonderte Ausweispflicht, wenn die Entnahme zum Ausgleich eines Verlusts verwendet wird (vgl. § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 lit. a) AktG). Dienen die Entnahmen dagegen einer Kap.-Erhöhung aus Ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entnahmen aus der Kapitalrücklage (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Entnahmen aus einer nach § 272 Abs. 2 Nr. 1–3 oder den §§ 231f. AktG gebildeten Kap.-Rücklage sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gestattet (vgl. §§ 150 Abs. 3f., 229 Abs. 2 AktG sowie HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 10f.). Mit Ausnahme des § 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AktG dienen die Entnahmen sämtlichst zur Abdeckung von Verluste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gewinnvortrag (Nr. 4)

Rn. 15 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein Gewinnvortrag (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 4 AktG) entsteht, wenn ein Bilanzgewinn nicht im vollen Umfang zugeführt wird. I.d.R. handelt es sich beim G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rn. 23 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Einstellungen in die Kap.-Rücklage sind nicht in die GuV-Ergänzungsrechnung des § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG einzubeziehen, da diese gemäß § 272 Abs. 2 grds. erfolgsneutral vorzunehmen sind (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 275 HGB, Rn. 311; Hüffer-AktG (2020), § 240, Rn. 4). Jedoch kommen für die GuV-Ergänzungsrechnung erfolgswirksame Einstellungen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Abzug von Ausgaben (§ 3 Nr. 26 S. 2 EStG)

Rz. 30 Für die den Höchstbetrag übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 S. 1 EStG hingegen nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu stpfl. Einnahmen führen können. Ist dies der Fall, so wären die für die Nebentätigkeiten getätigten Aufwendungen nach dem Grundsatz des § 3c Abs. 1 EStG an sich anteilig im Verhältnis der stpfl. zu den steuerfreien ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bonitätsprüfung / 4 Fazit

Grundsätzlich können 2 unterschiedliche Fehler bei der Bonitätsprüfung auftreten: Entweder wird das Geschäft mit dem Kunden getätigt, der dann allerdings Zahlungsprobleme bekommt (Fehler 1. Art), oder man lehnt ein Geschäft ab, obwohl der Kunde keine Zahlungsprobleme bekommen hätte (Fehler 2. Art). Mit dem Einsatz der Verfahren zur Bonitätsprüfung wird die Gefahr des unvorher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bonitätsprüfung / 1 Anlässe der Bonitätsprüfung

Die Bonität ist ein Maßstab, mit dem die geschätzte Qualität der Geschäftsbeziehung beurteilt wird. Vertragspartner, die überhaupt nicht, zu spät oder nur teilweise ihre eingegangenen finanziellen Verpflichtungen erfüllen, stellen für jedes Unternehmen ein Risiko dar. Deswegen erfolgt vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung. Wird eine Kreditbeziehung eingegangen, spricht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Abzug von Ausgaben (§ 3 Nr. 26a S. 3 EStG)

Rz. 8 Nach § 3 Nr. 26a S. 3 EStG sind Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerbegünstigten Nebentätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26a S. 1 EStG nur eingeschränkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Aufwendungen dürfen – wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag überschreiten – abweichend vom Grundsatz des § 3c Abs. 1 EStG als Betriebsausgaben oder Werbungsko...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.7 Anteile am Verlust von Personengesellschaften (Zeile 56)

Eingetragen werden die im Rahmen des einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb berücksichtigten Anteile am Verlust von in- und ausländischen Personengesellschaften. Die Höhe des Betrags ergibt sich aus den einheitlichen Feststellungsbescheiden für die Gesellschaften. Sind in Verlustanteilen aus Mitunternehmerschaften Beträge i. S. d. § 8b KStG oder ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 33)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Im Fall der Abwicklung einer GmbH ist der gesamte Abwicklungszeitraum der gewerbesteuerliche Gewinnermittlungszeitraum. Der für diesen Zeitraum ermittelte Gewinn ist ratierlich auf die ei...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 96–112)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.5 Sonstige wirtschaftliche Nachteile

Rz. 35 Der Ausgleich sonstiger wirtschaftlicher Nachteile ist Schadensersatz i. S. d. bürgerlichen Rechts (BSG, Urteil v. 25.9.1969, 5 RKnU 2/69; Urteil v. 10.9.1981, 5a/5 RKnU 3/80 ). Die nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeitsaufgabe stehenden wirtschaftlichen Nachteile im Erwerbsleben werden nicht durch Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2, sondern durch Rentenleistungen n...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.1 Allgemeine Angaben

Die in den Zeilen 11–15 einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner[1] und/oder gesetzlicher Vertreter ist und wem der Steuerbescheid zugesandt werden soll. Die Zeilen 5-10 sind seit VZ 2020 frei. Die Anschrift ist für die Identifikation des Steuerpflichtigen nicht mehr nötig; Änderun...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3 Hinzurechnungen (Zeilen 41–68a)

Die folgenden Aufwendungen werden zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Gewinn/Verlust wieder hinzugerechnet, wenn sie vorher bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb abgezogen wurden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Zeilen 41 – 54 ausschließlich mit der Ermittlung der Hinzurechnungen aus Finanzierungsa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 2.4 Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Europäische Genossenschaften sowie Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind Gewerbebetriebe kraft Rechtsform.[1] Unabhängig davon, ob die Kapitalgesellschaft eine gewerbliche oder eine andere Tätigkeit ausübt, gilt ihre Tätigkeit stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Eine Kapitalgesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.6 Wirtschaftliche Vorteile

Rz. 37 Wirtschaftliche Vorteile sind schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn sie durch die neue Tätigkeit im Vergleich zur aufgegebenen Tätigkeit aufgetreten sind (vgl. Becker, § 9 SGB VII Rz. 441 m. w. N.). Dies folgt aus der Rechtsnatur der Vorteilsausgleichung. Im Einzelnen kommen als Vorteile in Betracht: Betriebliche Sozialleistungen, Niedrigere Fahrtkosten zur neuen Ar...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.8 Weitere Angaben (Zeilen 83–93)

In Zeile 83 ist der Gewerbeertrag der Organgesellschaft – bei mehreren Organgesellschaften ist zusätzlich eine Einzelaufstellung erforderlich – einzutragen. Name und Steuernummer der Organgesellschaft(en) sind in Zeile 83a anzugeben. Zeilen 84 – 84b betreffen Korrekturbeträge beim Organträger aufgrund der Regelungen in § 15 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 KStG sowie § 34c Abs. 3 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss zu erzielen. Obwohl bei einem vermieteten Objekt häufig zunächst jahrelang Verluste eingefahren werden, geht § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG typisierend davon aus, dass die langfr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.1 Keine dauerhafte Vermietung

Es fehlt die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig veräußern will. Als Indiz für Letzteres hat der BFH (bei einer Beteiligung an einem Bauherrenmodell) die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder einer Wiederve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung übernimmt eine abweichende Rechtsauffassung des BFH. Betroffen ist der Gewinnbegriff und die Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Gewinnbegriff i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG Der BFH hatte mit Urteil v. 3.12.2019 (X R 6/18, vgl. Kommentierung) über den Gewinnbegriff i.S.d. § 4 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.8 Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rz. 180 Gemäß § 22 Nr. 3 S. 3 EStG dürfen Werbungskosten, soweit sie die Einnahmen übersteigen (Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG eines Vz insgesamt), bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; der übersteigende Betrag darf auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Gem. § 22 Nr. 3 S. 4 EStG mindern jedoch die Verluste nach Maßgabe des § 10d EStG, d. h. in den...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2 Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 70 Die übergebene Wirtschaftseinheit muss ausreichend Ertrag bringend sein. Das bedeutet, dass die erzielbaren Nettoerträge aus dem übergebenen Vermögen im konkreten Fall bei überschlägiger Berechnung ausreichen, die Versorgungsleistungen zu erbringen. Ist dies offenkundig nicht der Fall, kann der Vertragstypus "Versorgungsleistungen" nicht vorliegen, da der Übergeber ke...mehr