Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Verluste/Verlustabzug / 4.6.2 Feststellungsbescheid und Feststellungsverjährung

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung wirkt wie ein Grundlagenbescheid [1] für die Einkommensteuerfestsetzung des folgenden VZ und für den auf den nachfolgenden Feststellungszeitpunkt zu erlassenden Feststellungsbescheid.[2] Dies folgt aus dem Verweis in § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG auf die Regelungen des § 171 Abs. 10 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebesc...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.5 Todesjahr und vorangegangenes Jahr (ab VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Einzelveranlagung

Verluste des Erblassers können nur mit den von ihm erzielten positiven Einkünften verrechnet werden. Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ können darüber hinaus nur abgezogen werden, soweit sie auf von ihm in den Vorjahren erzielte Verluste zurückgehen. Ein Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste des Erblassers ist nur bei seiner Einzelveranlagung für das Vorjahr (ab VZ 2022...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.3 Todesjahr Zusammenveranlagung, vorangegangenes Jahr (ab VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Einzelveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners aus dem Todesjahr werden verrechnet (Verlustausgleich im Todesjahr). Verlustvorträge des Erblassers aus vorangegangenen VZ sind – unabhängig von der Art der Vorjahresveranlagung – im Rahmen des Verlustvortrags zu berücksichtigen.[1] Ein Rücktrag von nicht ausgeglichenen Verlusten des Erblassers in das Vorjahr (ab VZ 202...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.2.2 Regelungen der Finanzverwaltung

R 10d Abs. 9 Sätze 9 ff. EStR enthält in Bezug auf die Verlustausgleichsbeschränkungen ausgleichs- und abzugsspezifische Einzelregelungen. Danach gilt die grundsätzliche Nichtübertragbarkeit von Verlusten auf die Erben ebenso für negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten[1], bei Verlusten aus Kapitalvermögen[2] sowie beim Werbungskostenüberschuss im Rahmen von Einkünften ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.1 Einkunftsarten

Zu den 7 Einkunftsarten gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und "sonstigen Einkünften" i. S. d. § 22 EStG. Aus der Summe der Einkünfte, die der Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres erzielt, errechnet sich das zu versteuernde Einkommen. Da die Summe der ste...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3.5 Wahlrecht

Bis einschließlich VZ 2021 hatte der Steuerpflichtige ein beschränktes Wahlrecht, auf die Durchführung des Verlustrücktrags ganz oder teilweise zu verzichten. Ab dem VZ 2022 hat der Steuerpflichtige nur noch die Wahl, auf den Verlustrücktrag insgesamt zu verzichten. Eine betragsmäßige Einschränkung ist nicht mehr möglich.[1] Der Gesetzgeber begründet den Wegfall der Möglichke...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.3 Wahlrecht bei Verlustrücktrag

Das Wahlrecht, auf den Verlustrücktrag zu verzichten[1], steht jedem einzelnen Mitunternehmer für seinen Anteil gesondert zu.[2] Da die Verlustverrechnung auf Ebene des einzelnen Beteiligten durchgeführt wird, liegen auch insoweit jeweils gesonderte Verrechnungskreise, zusätzlich unterteilt nach den einzelnen Beteiligungen vor. Bezogen auf den einzelnen Beteiligten hat das A...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.4 Todesjahr Einzelveranlagung, vorangegangenes Jahr (ab VZ 2022 sowie das Jahr davor) – Zusammenveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners können nur mit den von ihm erzielten positiven Einkünften verrechnet werden. Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ können darüber hinaus nur abgezogen werden, soweit er sie in den Vorjahren erzielt hatte. Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr (ab VZ 2022 in die beiden Vorjahre) ist auch auf positive Einkünfte des hinterbl...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.5 Feststellungsverfahren

§ 15b Abs. 4 EStG enthält zum Verlustabzug eigene Verfahrensregelungen. Nach § 15b Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG ist der nach § 15b Abs. 1 EStG nicht ausgleichbare Verlust jährlich gesondert festzustellen, wobei von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen ist. Dieser Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als sich der verrechenbare Verlust gegenü...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.2.2.2 Todesjahr und vorangegangenes Jahr – Zusammenveranlagung

Verluste des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners werden mit seinen positiven Einkünften sowie denjenigen des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners verrechnet (Verlustausgleich im Todesjahr).[1] Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ sind im Rahmen des Verlustvortrags[2] zu berücksichtigen.[3] Ein Verlustrücktrag für nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers[...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.1 Regelung

Verluste aus stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen oder sonstigen Innengesellschaften an Kapitalgesellschaften, bei denen der Gesellschafter oder Beteiligte als Mitunternehmer anzusehen ist, unterliegen nach § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG Verlustverrechnungsbeschränkungen. Sie bilden einen gesonderten Verrechnungskreis mit der Folge, dass sie nur mit Gewinnen aus dersel...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3.4 Liquiditätsvorteil

Durch Änderung des Bescheids wird die Steuerbelastung für das vorangegangene Jahr geringer. War die auf dieses Jahr entfallende Steuer bereits ganz oder teilweise entrichtet, hat der Steuerpflichtige einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt. Daneben steht ihm ein Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrags zu; der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2.2 Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern

Wählen Ehegatten oder Lebenspartner die Einzelveranlagung, kann ein Ehegatte oder Lebenspartner den Verlustabzug auch für Verluste aus VZ geltend machen, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner zusammen veranlagt worden sind. Für VZ ab 2013 gilt, dass ein Ehegatte oder Lebenspartner auch Verluste aus VZ geltend machen kann, in denen die Ehegatten oder Lebenspartner getrenn...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3.2 Bedeutung des § 34a EStG für den Verlustrücktrag

Nach § 34a EStG kann ein Steuerpflichtiger für bestimmte nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit eine Thesaurierungsbegünstigung beantragen. Insoweit ermäßigt besteuerte Gewinne dürfen nicht durch Verluste ausgeglichen werden.[1] Sie nehmen auch nicht am Verlustabzugsverfahren teil.[2] Der BFH schließt sich dieser Ve...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge, die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch die nicht durch Rücktrag in de...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3.3 Verfahrensregelungen

Über den Verlustrücktrag wird im Jahr der Entstehung des Verlusts entschieden. Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Veranlagungsverfahren des Abzugsjahres zu entscheiden.[1] Im Rücktragsjahr muss aber verbindlich darüber entschieden werden, in welcher Höhe in Bezug auf die in diesem VZ verwirklichten Besteuerungsmerkmale ein Verlustrücktrag in Betracht kommt.[2] Diese E...mehr

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Verluste/Verlustabzug / Zusammenfassung

Überblick Verlust ist das Gegenteil von Gewinn und bezeichnet einen Fehlbetrag. Die Summe der Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist größer als die der Betriebseinnahmen oder Einnahmen. Man spricht auch von negativen Einkünften oder von Unterschuss. Im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Abschnittsbesteuerung gibt es 2 Arten der Verlustverrechnung, und zwar den Verlustaus...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10 Steuerstundungsmodelle

7.10.1 Überblick § 15b EStG ist nur auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle anzuwenden, denen der Steuerpflichtige nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde.[1] § 15b EStG hat den bisherigen § 2b EStG abgelöst. Sämtliche Verluste im Zusammenhang mit solchen Steuerstundungsmodellen dürfen weder m...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 2.3 Erziehungsurlaub/Elternzeit

Auch Aufwendungen während eines Erziehungsurlaubs oder einer Elternzeit können vorab entstandene Werbungskosten sein.[1]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3 Besonderheiten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

1.3.1 Einzelnes Dienstverhältnis Im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ist die Einkunftserzielungsabsicht für das einzelne Dienstverhältnis zu prüfen. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen, die sich im Anschluss an das jeweilige Dienstverhältnis ergeben könnten, sind für die Totalüberschussprognose nicht zu berücksichtigen. Einzub...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2.1 Grundsatz

Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen. Stirbt einer der beiden Partner, ist eine Verlustverrechnung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.[3]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 6 Berücksichtigung von Verlusten im Lohnsteuerverfahren

Verluste können auch bereits während des Jahres im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens berücksichtigt werden.[1]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1 Gemeinsame Regelungen

7.1.1 Grundregel Besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen ergeben sich aus § 2b EStG a. F. i. V. m. § 52 Abs. 3 EStG, § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2, Sätze 3 bis 5 und Sätze 6 bis 8 EStG, § 15b EStG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8, § 20 Abs. 6 EStG, § 20 Abs. 7 i. V. m. § 15b EStG, § 22 Nr. 2, 3 und § 23 EStG. Verluste oder negative Einkünfte dürfen...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.2 Besonderheiten bei der Veranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern

5.2.1 Grundsatz Ehegatten und Lebenspartner können zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen. Stirbt einer der beiden Partner, ist eine Verlustverrechnung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.[3] 5.2.2 Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern Wählen Ehegatten oder Lebenspartner die Einzelveranlagung, kann ein Ehegatte oder Lebenspartner ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.9 Verluste bei beschränkter Haftung

7.9.1 Regelung § 15a EStG [1] begrenzt den Ausgleich von Verlusten mit anderen positiven Einkünften bei beschränkt haftenden (Mit-)Unternehmern, vor allem bei Kommanditisten. Die Regelung gilt für alle Kommanditgesellschaften[2], nicht nur für Verlustzuweisungsgesellschaften. Sie gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, in denen die beschränkte Haftung eine Rolle spielen ka...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.4 Verfahrensregelungen

Durch die jeweiligen Verweise auf § 10d Abs. 4 EStG in den Einzelvorschriften gelten die Verfahrensregelungen des § 10d Abs. 4 EStG einschließlich der Regelung zur Festsetzungsverjährung entsprechend.[1]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.3 Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

Steuermindernde Umstände sind bei der Bemessung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach § 37 EStG zu berücksichtigen. Dazu gehören auch Verlustabzugsbeträge nach § 10d EStG.mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.9.4 Verhältnis zu § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG

§ 15a EStG hat ggf. Vorrang gegenüber § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG .[1]mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.4.1 Antragsveranlagung/Erklärungspflicht

5.4.1.1 Antragsveranlagung Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist in Fällen, in denen das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, nur durchzuführen, wenn die vom Steuerpflichtigen erzielten anderen positiven Einkünfte mehr als 410 EUR betragen. Dabei ist die positive Summe der eink...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11 Verluste aus Kapitalvermögen

7.11.1 Allgemeines Verrechnungsverbot Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, da für die Besteuerung der Kapitaleinkünfte der gesonderte Einkommensteuersatz von 25 % Anwendung findet. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in de...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1 Grundsätze

1.1 Einkunftsarten Zu den 7 Einkunftsarten gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und "sonstigen Einkünften" i. S. d. § 22 EStG. Aus der Summe der Einkünfte, die der Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres erzielt, errechnet sich das zu versteuernde Einkommen. Da...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 2 Negative Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

2.1 Zeiten der Erwerbslosigkeit Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit werden nur in seltenen Fällen negative Einkünfte erzielt, weil im Normalfall die Werbungskosten nicht höher sind als der steuerpflichtige Arbeitslohn. Denkbar sind Werbungskostenüberschüsse z. B. bei arbeitslosen ­Arbeitnehmern, wenn ihnen für Bewerbungen Aufwendungen entstehen, ohne dass diese...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5 Verfahrensfragen

5.1 Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung Nach § 56 Satz 2 EStDV ist ein Steuerpflichtiger zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn zum Schluss des vorangegangenen VZ ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist. Diese Verpflichtung gilt nur für den unmittelbar auf den festgestellten Verlustabzug folgenden VZ.[1] 5.2 Besonderheiten bei...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8 Verluste aus Innengesellschaften

7.8.1 Regelung Verluste aus stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen oder sonstigen Innengesellschaften an Kapitalgesellschaften, bei denen der Gesellschafter oder Beteiligte als Mitunternehmer anzusehen ist, unterliegen nach § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG Verlustverrechnungsbeschränkungen. Sie bilden einen gesonderten Verrechnungskreis mit der Folge, dass sie nur mit Gewin...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.4.1.2 Erklärungspflicht wegen Verlustfeststellung

Insbesondere zur Berücksichtigung von negativen Einkünften oder Verlusten wird eine Veranlagung nur durchgeführt, wenn sie beantragt wird.[1] Für Arbeitnehmer, die nicht aus anderen Gründen zur Einkommensteuer veranlagt werden, besteht daher insoweit eine Erklärungspflicht. Sie müssen die Berücksichtigung eines Verlustabzugs besonders beantragen.[2] Verluste können nur im VZ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 3 Verlustausgleich

Verluste sind vorrangig im Jahr der Verlustentstehung durch Verlustausgleich zu berücksichtigen. Nur soweit ein solcher Verlustausgleich nicht möglich ist, kommt ein Verlustabzug in Betracht. Verrechnungsbeschränkungen bei Einkünften aus bestimmten Einkunftsquellen lassen eine Verlustverrechnung nur mit positiven Einkünften aus der nämlichen Einkunftsquelle zu.[1] Bei zusamm...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.13 Veräußerungsgeschäfte

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden.[1] Sie dürfen nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Ein Verlustabzug ist nach Maßgabe des § 10d EStG nur zulässig von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (besonde...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag

Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen worden sind, werden im Wege des Verlustrücktrags bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und 2 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung (aus den VZ 2020 bis 2023: 10 Mio. EUR bei Einzelveranlagung und 20 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) im vorangegangenen VZ abgezogen. Für Verluste ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.4 Negative Einkünfte aus Verlustzuweisungsmodellen

Nach dem m. W. v. 11.11.2005 aufgehobenen[1] § 2b EStG a. F. durften negative Einkünfte oder Verluste aufgrund von Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, wenn beim Erwerb oder der Begründung der Einkunftsquelle die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund stand. Die Regelung ist...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.5 Verluste aus Forderungsausfällen

Eine weitere durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eingeführte Verlustverrechnungsbegrenzung gilt für Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirts...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 5.4.2 Lohnsteuerfreibetrag

Beim Lohnsteuerabzug können individuelle Steuerminderungen nur berücksichtigt werden, wenn sie nach Maßgabe des § 39a Abs. 1 Nr. 5a EStG als Lohnsteuerfreibetrag vom Finanzamt anerkannt sind. Da die Lohnsteuerabzugsbeträge materiell-rechtlich nichts anderes darstellen als Vorauszahlungen auf die Jahreseinkommensteuer des Arbeitnehmers[1], dürfen die Arbeitnehmer hinsichtlich ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.2 Vorrang von § 15a EStG

Auf Anteile des stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebs sind § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG sinngemäß anzuwenden.[1] Darüber hinaus verweist § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf § 15a EStG. Verlust im Sinne dieser Regelung ist der nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen ermittelte und nach Anwendung des § 15a EStG ausgleichbare laufende Verlust. Dazu gehören auch...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3.4 Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers

Kein Zusammenhang mit dem konkreten Dienstverhältnis liegt vor, wenn eine Zuwendung wegen anderer, neben dem Arbeitsverhältnis bestehender Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird. So sind Genussrechtserträge, die nur leitende Angestellte vom Arbeitgeber erhalten, nich...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 2.1 Zeiten der Erwerbslosigkeit

Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit werden nur in seltenen Fällen negative Einkünfte erzielt, weil im Normalfall die Werbungskosten nicht höher sind als der steuerpflichtige Arbeitslohn. Denkbar sind Werbungskostenüberschüsse z. B. bei arbeitslosen ­Arbeitnehmern, wenn ihnen für Bewerbungen Aufwendungen entstehen, ohne dass diesen Kosten entsprechende Einnahme...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.11.4 Verluste aus Termingeschäften

Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde eine Verrechnungsbegrenzung für Verluste aus Termingeschäften eingeführt. Darunter fallen insbesondere Verluste aus dem Verfall von Optionen. Solche Verluste können nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3.2 Nebentätigkeit

Verluste aus einer ohne Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht ausgeübten Nebentätigkeit können zu Werbungskosten bei der Haupttätigkeit "nichtselbstständige Arbeit" führen, wenn sie durch diese veranlasst sind.[1] So können Aufwendungsüberschüsse aus der nebenberuflich selbstständig ausgeübten Konzerttätigkeit eines hauptberuflich angestellten Musikpädagogen als Werbungsk...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3.1 Einzelnes Dienstverhältnis

Im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ist die Einkunftserzielungsabsicht für das einzelne Dienstverhältnis zu prüfen. Fiktive weitere Einkünfte aus anderen Beschäftigungsverhältnissen, die sich im Anschluss an das jeweilige Dienstverhältnis ergeben könnten, sind für die Totalüberschussprognose nicht zu berücksichtigen. Einzubeziehen sind das zu erwartende R...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 8 Ausblick

Nach dem geltenden Recht ist bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. EUR bzw. 2 Mio. EUR (Ehegatten) der Verlustvortrag für jedes Verlustvortragsjahr unbeschränkt möglich. Für den Teil, der den Sockelbetrag überschreitet, ist der Verlustvortrag auf 60 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres beschränkt. Für die VZ 2024 bis 2027 wird der Verlustvortrag auf 70 ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.1.2 Verlustausgleich

Der Verlustausgleich nach den o. g. Vorschriften findet im Rahmen der Einkunftsermittlung statt. Er ist vor den weiteren Berechnungen nach § 2 und § 10d EStG vorzunehmen. Danach sind evtl. verbliebene Verlustbeträge oder negative Einkünfte gesondert festzuhalten. Verbliebene positive Beträge gehen in die weitere Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte mit ein. Daraus folg...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.1 Überblick

§ 15b EStG ist nur auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle anzuwenden, denen der Steuerpflichtige nach dem 10.11.2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde.[1] § 15b EStG hat den bisherigen § 2b EStG abgelöst. Sämtliche Verluste im Zusammenhang mit solchen Steuerstundungsmodellen dürfen weder mit Einkünften au...mehr