Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.9 Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Forderungsverkaufs

Unternehmen können Mietforderungen an Inkassounternehmen verkaufen. Das Wohnungsunternehmen als Gläubiger ist berechtigt, im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung festzulegen, dass es Forderungen nicht selbst beitreibt, sondern diese an einen Dritten verkauft. Der Forderungsverkauf selbst ist ein Rechtskauf (§ 453 BGB). Aus dieser vertraglichen Konstellation erwächst s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.1 Verbrauchsdaten

Bei den Heiz- und Warmwasserkosten erfolgt die Umlage nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung. Dem Gebäudeeigentümer obliegt nach §§ 4 ff. HeizKV die Pflicht zur Verbrauchserfassung, Beschaffung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung. Zur Ermittlung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung bedient man sich in der Regel e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 1.1.7 Vorstrafen und strafrechtliche Ermittlungsverfahren

Die Erhebung von Angaben zu Vorstrafen ist grundsätzlich nicht erforderlich und damit unzulässig, weil bestimmte Strafen nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis aufzunehmen sind und keine darüber hinausgehenden Mitteilungspflichten gegenüber einem Vermieter bestehen. Die Rechtsprechung hat eine Offenbarung von Vorstrafen bisher nur mit der Begründung von Arbeitsverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 1.1.4 Familienstand und Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen

Angaben zum Familienstand können im Hinblick auf die gesamtschuldnerische Haftung von Ehegatten abgefragt werden. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Ehegatte auch Mitmieter und damit Vertragspartner wird. Der Ausschluss der Gebrauchsüberlassung an Dritte ist in diesem Fall kein Argument zur Abfrage des Verwandtschaftsgrads, da der Mieter gemäß § 553 Abs. 1 BGB regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.1.1 Namen der einziehenden Personen

Kommt es zum Abschluss des Mietvertrags, dürfen auch die Namen und Geburtsdaten der einziehenden Personen erhoben werden. Nach dem am 1.11.2015 in Kraft getretenen bundesweit einheitlichen Meldegesetz hat der Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Aus der Bescheinigung müssen die Namen der neuen Bewohner hervorgehen. Daher ist der Vermieter gesetzlich verpfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.1.5 Ausweiskopien

Soll ein Mietvertrag abgeschlossen werden, ist der Vermieter berechtigt, sich die Identität der Personen, die als Mieter im Vertrag aufgeführt sind, nachweisen zu lassen, zumal er nach dem Meldegesetz eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen hat, in der die Namen aller meldepflichtigen Personen bescheinigt werden müssen. Zum Nachweis, dass er die meldepflichtigen Persone...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.5 Datenweitergabe an Steuerbehörden

Teilweise fordern Finanzkassen der Gemeinden oder Finanzämter von Wohnungsunternehmen Auskunft über Bankverbindungen oder das Bestehen von Kautionen von Mietern an, um dann Steuerfestsetzungen oder Vollstreckungen vornehmen zu können. Begründet werden diese Auskunftsbegehren mit den §§ 93, 249 AO und den einschlägigen Paragrafen der Landesvollstreckungsgesetze. § 93 AO betrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.2 Datenweitergabe an Handwerker

Die Aufsichtsbehörden beurteilen die Weitergabe der Kontaktdaten von Mietern an Handwerker zur Abstimmung von Reparaturterminen teilweise unterschiedlich.[1] Eine pragmatische Auffassung vertritt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, die den Interessen von Mietern und Vermietern Rechnung trägt. Danach dürfen Vermieter die Telefonnummer von Mietern an Handwerker a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 3.2 Löschung der Daten ausgezogener Mieter

Grundsätzlich besteht eine Löschungspflicht für alle personenbezogenen Daten, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO). Nach den zivilrechtlichen Regelungen ist nach folgenden Löschpflichten zu differenzieren: Daten, die für die Betriebskostenabrechnung nötig sind, müssen mindestens bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (§ 55...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.4 Datenweitergabe an die Polizei

Nicht selten richtet die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ein Auskunftsverlangen an Vermieter und fordert die Offenlegung von personenbezogenen Daten von Mietern. Diese Auskunftsverlangen führen bei den Vermietern zu Unsicherheit, ob eine Verpflichtung zur Datenweitergabe besteht bzw. ob datenschutzrechtliche Verpflichtungen einer Datenweitergabe entgegenstehen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.8 Sozialmanagement

Wohnungsunternehmen haben sich häufig damit auseinanderzusetzen, dass Mieter Mietschulden anhäufen und dann die Räumung droht oder dass Mieter durch Verstoß gegen die Hausordnung (Lärm, Schmutz) den Hausfrieden stören. Teilweise beschäftigen Wohnungsunternehmen Sozialarbeiter, die im Rahmen des Mietvertrags auch eingesetzt werden, wenn der Mieter durch Nichtzahlung das Vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.6 Datenweitergabe bei Mieterhöhungen

Mieterhöhungsverlangen können nach § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB anhand von 3 Vergleichswohnungen begründet werden. Durch die Benennung einzelner Wohnungen soll der Mieter die Möglichkeit haben, sich über die Vergleichswohnungen zu informieren und die behauptete Vergleichbarkeit nachzuprüfen.[1] Es ist deshalb erforderlich, dass die Vergleichswohnungen so genau bezeichnet werden, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 3.1 Weitergabe der Kontaktdaten des Noch-Mieters an Wohnungsbewerber

Hat ein Mieter eine Wohnung gekündigt, muss er es dulden, dass der Vermieter Wohnungsbewerber durch die Wohnung führt. Häufig erfolgt die Wohnungsbesichtigung ohne Teilnahme des Vermieters. Zur Vereinfachung der Abwicklung teilen die Vermieter dem Wohnungsbewerber deshalb häufig die Kontaktdaten des Mieters (i. d. R. die Telefonnummer) mit. Der Wohnungsbewerber vereinbart da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 1.2.2 Anfrage bei einer Auskunftei

Die Aufsichtsbehörden haben anerkannt, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer Bonitätsauskunft über einen Mietinteressenten hat. Da der Abfrage wie bei jeder Datenerhebung die schutzwürdigen Belange des Mietinteressenten gegenüberstehen, sind beim Einholen der Auskunft Vorgaben zu beachten, um deren Zulässigkeit zu gewährleisten: Zeitpunkt der Abfrage und Umfan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Vermiet... / 1 Anbahnung des Mietverhältnisses

Bei der Anbahnung des Mietverhältnisses wird eine große Zahl personenbezogener Daten erhoben. Bei der Erhebung personenbezogener Daten bestehen nach Art. 13 und 14 DSGVO Informationspflichten gegenüber dem Betroffenen.[1] Der Vermieter hat ein erhebliches und berechtigtes Interesse daran, die Mietbewerber kennenzulernen, um den optimalen Mieter für die zu vermietende Wohnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Verwalt... / 2.6 Einschaltung von Dienstleistern für die Heizkostenabrechnung

Wie bei der Vermietung werden für die Abrechnung der Heizkosten darauf spezialisierte Unternehmen beauftragt und es liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Zu Einzelheiten hierzu siehe Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.1 Verbrauchsdaten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Verwalt... / 2.9 Beauftragung und Begleitung von Prüfungen

Hier dürfte es vor allem um die Legionellenprüfung gehen. Nach einem Urteil des LG Landshut[1] verstößt der Verwalter nicht gegen die Vorgaben der DSGVO, wenn er die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den Legionellenbefall in einer bestimmten Eigentumswohnung unter namentlicher Nennung des Wohnungseigentümers sowohl in der Tagesordnung zur Eigentümerversamm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 3.5.5 Widerspruchsrechte (Art. 21 Abs. 1 DSGVO)

Erfolgt eine Verarbeitung im berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), kann der Betroffene dagegen Widerspruch erheben. Bei einem berechtigten Widerspruch darf der Verantwortliche die Daten nicht mehr verarbeiten. Der Widerspruch ist zu begründen, da ein berechtigter Widerspruch voraussetzt, dass sich die Widerspruchsgründe aus der besonderen Situation des Betroff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Informations- und Auskunfts... / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Mitzuteilen sind: der Name bzw. die Firma und die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, das berechtigte Interesse, falls die Datenerhebung auf einem berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Verwalt... / 2.8 Weitergabe von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern an Handwerker

Für die Weitergabe von E-Mail-Adressen und Telefonnummern gelten sowohl im Verhältnis zum Eigentümer als auch zu Mietern die gleichen Grundsätze wie für die Weitergabe im Mietverhältnis, vergleiche Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.2 Datenweitergabe an Handwerker.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Informations- und Auskunfts... / 1.6 Informationspflicht bei Verarbeitungen aufgrund von berechtigtem Interesse

Erfolgt die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), ist die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation darüber zu informieren, dass sie der Verarbeitung widersprechen kann. Zu Einzelheiten des Widerspruchsrechts vergleiche Kap. 3.5.5 in Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundprinzipien. Nach Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Verwalt... / 3.5 Statistische Erhebungen

Ähnlich wie Wohnungsunternehmen können auch Wohnungseigentümergemeinschaften zur Auskunftserteilung an die statistischen Landesämter herangezogen werden, zu Einzelheiten siehe Datenschutz bei der Vermietung und Bestandsverwaltung, Kap. 2.2.10 Übermittlung von Statistikdaten. Von besonderer Bedeutung für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Gebäude- und Wohnungszählung im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei der Verwalt... / 2.2 Herbeiführung von Beschlüssen auf der Eigentümerversammlung und deren Umsetzung

Herbeiführung von Beschlüssen Verwalter bereiten die Eigentümerversammlung vor und laden dazu ein. Die Eigentümer können gegenüber dem Verwalter Wünsche zur Tagesordnung äußern. Häufig werden diese Wünsche per E-Mail eingereicht und es kommt dann oft vor, dass der Verwalter zur Arbeitserleichterung die E-Mail einfach ausdruckt und den Einladungen beifügt. Damit wird die E-Mai...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutzbeauftragter nac... / 1.1.1 Nach Art. 37 DSGVO

Gemäß der DSGVO besteht für nichtöffentliche Unternehmen in folgenden Fällen eine Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Die Kerntätigkeit des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihres Wesens, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine regelmäßige un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Informations- und Auskunfts... / 1.7 Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck (§ 32 BDSG i. V. m. Art. 13 Abs. 3 DSGVO)

Sollen personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterverarbeitet werden als den, für den sie erhoben wurden, hat der Verantwortliche den Betroffenen vor dieser Weiterverarbeitung zu unterrichten. Die Pflicht könnte bei Wohnungsunternehmen allenfalls dann bestehen, wenn die dem Wohnungsunternehmen in einem anderen Zusammenhang bekannt gewordenen Daten (z. B. bei der WEG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.13 Berechtigtes Interesse

Nach Erwägungsgrund 47 zu Art. 6 DSGVO kann ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegen, wenn eine maßgebliche und angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht. Ein Indiz für das berechtigte Interesse an der Verarbeitung ist, dass der Betroffene vernünftigerweise mit der Verarbeitung seiner person...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
DSGVO-Pflichten für Unterne... / 3.1 Datensparsamkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss im Hinblick auf den damit verfolgten Zweck angemessen und sachlich relevant sein. Dabei ist die Datenverarbeitung auf das für den verfolgten Zweck notwendige Maß zu beschränken. Bei der Datenerhebung ist deshalb zu fragen, welche Daten für den konkreten Verarbeitungszweck unbedingt benötigt werden. Nur diese Daten dürfen erhoben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Maklertätig... / 4 Löschpflichten

Nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies für einen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist. Ist also eine Identifizierung nach GwG nicht erfolgt und der Interessent hat sich nur für eine bestimmte Wohnung interessiert, so sind nach Absage des Interessenten bzw. nach Verkauf oder Vermietung dieser Wohnung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz: Rechtsgrundlag... / 2.9 Einwilligung (Art. 4 Nr. 11 DSGVO)

Eine Einwilligung ist jede freiwillig und in informierter Weise (also in Kenntnis des geplanten Zwecks) und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung des Betroffenen in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der er zu verstehen gibt, dass er mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden ist. Auch wenn eine s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Löschkonzepte und Archivier... / 6 Standardlöschfristen

Bei der Formulierung von Löschregeln für einzelne Datenarten kann ein hoher Analyseaufwand entstehen. Um den Aufwand möglichst gering zu halten und die begrenzten Kapazitäten zu schonen, empfiehlt es sich, Standardlöschfristen festzulegen. Die Zahl der Standardlöschfristen sollte auf ein Minimum begrenzt werden. Dies trägt zur Verringerung der Komplexität des Löschkonzepts u...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung: Keine teleologische Reduktion im Fall von Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer

Leitsatz 1. § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG ist auch dann anzuwenden, wenn der die Sondervergütung beziehende Gesellschafter nicht der Gewerbesteuer unterliegt. 2. Für Zwecke der zeitlichen Anwendungsbestimmung des § 36 Abs. 6a Satz 2 GewStG i.d.F. des JStG 2009 bzw. § 9 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1a Satz 2GewStG kommt es in den Fällen, in denen die Vergütungsvereinbarung vor Begründung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Pfändbarer Anspruch

Rz. 100 Der Anspruch des Schuldners als Vermieter auf Zahlung des Miet-/Pachtzinses ist ein übertragbares Forderungsrecht. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grds. uneingeschränkt pfändbar.[88] Die Pfändung wird wirksam mit Zustellung gegenüber dem Mieter/Pächter. Das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters an den eing...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.1 Voraussetzungen der Haftung

Der Haftungstatbestand des § 25 HGB steht selbstständig neben der Haftung nach § 75 AO, der die Haftung des Betriebsübernehmers normiert. Bei demselben Vorgang können deshalb beide Tatbestände erfüllt sein.[1] Der Erwerber eines Handelsgeschäfts haftet für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn das Geschäft unter der bisherigen Firma fortge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / 4. Gegenüberstellung der Anforderungen zur Anwendung der erweiterten Kürzung und der Begünstigung von Wohnungsunternehmen nach den §§ 13a, 13b ErbStG

Der folgende exemplarische Vergleich soll eine Hilfestellung für Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen beider Normen bieten und Problemfälle aufzeigen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / 1. Gesetzliche Regelung und Entwicklung der erweiterten Grundstückskürzung

Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG existiert bereits seit Einführung des GewStG im Jahr 1936 (vgl. Burbaum/Wessels, NWB MAAAH-50170 [Stand: 1.12.2022] Rz. 6 m.w.N.). Zweck der Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist nach wie vor die Vermeidung der doppelten Besteuerung von betrieblichem Grundbesitz mit Grundsteuer und Gewerbesteuer. Zweck der Kürzungsvor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / 2. Enge Auslegung durch die Rechtsprechung

Der BFH legt den Anwendungsbereich der Vorschrift insb. in der jüngeren Vergangenheit sehr eng aus. In älteren Entscheidungen beurteilte der BFH die Vermietung an einen Gesellschafter als unschädlich, wenn dieser nur mittelbar über eine andere Kapitalgesellschaft beteiligt war. Dies wurde mit der Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft begründet (daher kein Fall des § 9 Nr. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 1.1 Feste Einrichtungen und Anlagen

§ 12 AO definiert den Begriff der Betriebsstätte (Satz 1) und bringt darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Einrichtungen oder Anlagen, die "insbesondere" als Betriebsstätten anzusehen sind (Satz 2). Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.[1] Geschäftseinrichtung ist jeder körperliche Gegenstand und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 71 Nach Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Entsprechende Einkünfte gem. § 21 EStG, welche im Zusammenhang mit einer sich in Deutschland befindlichen Immobilie erwirtschaftet werden, besteuert der deutsche Fiskus dabei nach §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 60 Gemäß Art. 6 Abs. 3, Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in dem Vertragsstaat zu versteuern, in dem die betreffende Immobilie belegen ist. Befinden sich die vermieteten Objekte des Wegzüglers in Deutschland, liegt das Besteuerungsrecht nach dem DBA Österreich/Deutschland daher bei Deutschland. Deutschland besteuert diese Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / II. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG

Rz. 56 Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie sog. inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger die Person des Steuerpflichtigen als vielm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 2. Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 3 Natürliche Personen sind in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sobald sie in Deutschland weder Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Die Finanzrechtsprechung stellt jedoch nur geringe Anforderungen an die Erfüllung der beiden Begriffe, so dass ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im steuerlichen Sinne s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Rz. 51 Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Einführung

Rz. 1 Neben der progressiv ansteigenden Einkommensteuer mit den sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 EStG erhebt der Fiskus in Deutschland weiterhin, aber wenigstens sehr stark eingeschränkt, den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 %. Jede natürliche Person ist mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Einkünften nach dem sog. Welteinkommensprinzip unbeschränkt einkommenst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / D. Auswirkungen des DBA Schweiz/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Emigranten erzielte Einkünfte

Rz. 63 Auch nach einem Wegzug erzielen die Emigranten[78] praxisgemäß noch Einkünfte aus deutschen Quellen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / III. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 61 Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr