Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 41 Unter den gesetzlichen Kriterien einer Vereinbarung bzw einer rechtsgestaltenden Erklärung des Kunden, Abs 7 S 1, 2, sowie der Versicherung nach Abs 8 S 2 wird der Vollstreckungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto begründet. Unerheblich ist, ob das Kreditinstitut das Zahlungsverkehrskonto nach innen oder außen als Pfändungsschutzkonto bezeichnet, denn davon kann der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Auskunftsanspruch dient der Sicherung der Ausgleichungspflicht (nicht der Auseinandersetzung: Stuttg ZEV 19, 25 [OLG Stuttgart 02.07.2018 - 19 W 27/18]). Eine weitergehend allgemeine Auskunftspflicht unter den Miterben über den Nachlass existiert nicht, vor allem ist der Vorschrift kein allgemeiner erbrechtlicher Auskunftsanspruch zu entnehmen (vgl München NJW 13, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungsrecht.

Rn 14 Nach § 86 III VVG ist der Anspruchsübergang, solange der Partner den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat – schon von Gesetzes wegen ausgeschlossen, wenn sich ›der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person richtet, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt.‹ Der in § 116 VI 1 SGB X für die gesetzliche Rentenversicherung no...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Die prozessuale Selbstständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurt zu befinden ist, weil das frühere Teilurt für die spätere Entscheidung vorgreiflich ist (BGHZ 10, 385). Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweichungsverbot.

Rn 6 Die positive Seite der Bindung besteht darin, dass das Gericht die Entscheidung im weiteren Verlauf des Verfahrens in der Instanz zugrunde legen muss und nicht von ihr abweichen darf. Dieses Abweichungsverbot betrifft praktisch va die nicht instanzabschließenden und den Streitstoff nicht umfassend erledigenden Entscheidungen, dh Teil-, Vorbehaltsurteil (Rn 11) und Zwisc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 41 Der Vermieter ist über erkennbar besonders wichtige Umstände aufzuklären, die für seine Entschließung von ausschlaggebender Bedeutung sind (allg § 123 Rn 11). Der Mieter braucht den Vermieter bei den Vertragsverhandlungen grds zwar nicht ungefragt über seine Familien-, Eigentums- und Vermögensverhältnisse aufzuklären (BVerfG NJW 91, 2411, 2412 [BVerfG 11.06.1991 - 1 Bv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 3 Der GV nimmt dem Schuldner die Sachen bzw Wertpapiere weg und übergibt sie dem Gläubiger. § 884 betrifft zunächst die Besitzübertragung. Ist der Schuldner daneben zur Übereignung verpflichtet, muss die Abgabe der Einigungserklärung nach § 894 vollstreckt werden. Mit der Wegnahme der Sache konkretisiert sich die Schuld des Schuldners gem § 243 II BGB auf diejenigen Gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Verfahrensfehler können vom Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden (BGH v 16.6.16 – I ZB 65/15). Sie ist von dem Nachbesserungsantrag und dem Antrag auf Abgabe einer weiteren Vermögensauskunft abzugrenzen (§ 802c Rn 28). Die Einlegung einer Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Erteilung der Vermögensauskunft stellt gleichzeitig eine Weigerung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Art 3, 4, 6 ROM I.

Rn 12 Das anwendbare Recht für Versicherungsverträge über Risiken, welche nicht in einem Mitgliedstaat belegen sind, richtet sich angesichts der ausdrücklichen Nichtberücksichtigung in Art 7 I 1 nach dem allgemeinen Vertragsstatut gem Art 3, 4, 6. Liegt keine Rechtswahl vor, kommt gem Art 4 II das Recht des Staates zur Anwendung, in dem die Partei, welche die vertragscharakt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form der Auskunftserteilung.

Rn 10 Der (wesensgleiche) Auskunftsanspruch ist in verschiedene Grade abgestuft (Ddorf FamRZ 95, 1236, 1239). Er geht auf Vorlage eines vom Erben erstellten Bestandsverzeichnisses (I 1), wobei der Berechtigte, wie auch bei Erstellung des amtlichen Verzeichnisses (KG FamRZ 96, 767), seine Hinzuziehung verlangen kann (I 2), in den Grenzen der §§ 226, 242 auch, wenn das Zuziehu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsabrede.

Rn 3 Die Kautionsverpflichtung des Mieters muss dem Grunde, der Art und der Höhe nach mit ihm vereinbart werden, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung einer Sicherheit gibt (Ausnahme: Mietereintritt gem § 563b). Sind die möglichen Formen der Mietsicherheitsgewährung vertraglich vereinbart, muss der Vermieter keine hiervon abweichende Form akzeptieren. Die vere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 3, Strafbare Falschaussagen von Zeugen und Sachverständigen.

Rn 7 Erfasst sind unrichtige Zeugenaussagen und Verletzungen der Wahrheitspflicht durch einen Sachverständigen oder einen Dolmetscher (§ 189 GVG), deren Strafbarkeit §§ 153–162 StGB bestimmen. Daraus folgt, dass es – anders als bei Nr 1 – keine Rolle spielt, wenn der vorsätzlich Handelnde unbeeidigt blieb (§ 153 StGB) und dass auch die falsche Versicherung an Eides Statt (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnatur und Antragsmehrheit.

Rn 5 Der Auftrag iSv § 753 I ist ein verfahrensrechtlicher Antrag des Gläubigers an den GV, Amtshandlungen in Ausübung staatlicher Vollstreckungsgewalt durchzuführen (Nies MDR 99, 525). Mit dem Antrag müssen der Titel und sonstige Urkunden übergeben werden, die nach §§ 750 II, 751 II zugestellt werden müssen. Es ist zulässig, mehrere Anträge auf einmal zu stellen. Auch könne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Streitwert.

Rn 28 Gemäß § 5 sind bei der Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes die Einzelwerte der mit der Klage geltend gemachten Ansprüche (Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung und Leistung) zusammenzurechnen (Brandbg MDR 02, 536 [OLG Brandenburg 15.11.2001 - 1 AR 44/01]). § 40 GKG stellt ebenso wie § 4 I auf den Zeitpunkt des den Streitgegenstand betreffenden Antrags ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ausschluss (Abs 1).

Rn 1 Die Einreden der §§ 2014, 2015 sind für unbeschränkbar haftende Erben ausgeschlossen, da sie die Haftungsbeschränkung weder vorbereiten noch sichern können. Unerheblich ist, aus welchem Grund (Fristversäumnis nach § 1994 I, Inventaruntreue, § 2005 I, Verzicht auf das Haftungsbeschränkungsrecht, Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung nach § 2006 III oder fehlende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Allgemeines.

Rn 28 Ein Nachschuss (Rn 40) ist der auf ein Wohnungseigentum umzulegende Betrag, um den die (Soll-)Vorschüsse hinter den tatsächlichen Ausgaben – korrigiert um die Einnahmen, soweit diese umzulegen sind – zurückbleiben (BGH NJW 14, 2197 Rz 20 = ZMR 14, 808; 12, 2797 Rz 20). Zu den für die Berechnung zu berücksichtigenden Ausgaben gehören auch unberechtigte Ausgaben (BGH NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift begründet, indem sie die Anordnung von und die Mitwirkung bei allen Vollstreckungshandlungen, die den Gerichten zugewiesen sind, den Amtsgerichten zuweist, hierfür eine einheitliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht. § 764 installiert damit ein ebenso leicht zugängliches wie ortsnahes Vollstreckungsorgan (MüKoZPO/Heßler § 764 Rz 1: ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtswahl.

Rn 10 Art 7 III erlaubt den Parteien des Versicherungsvertrages ggü II nur eine zugunsten des unerfahrenen Versicherungsnehmers beschränkte Rechtswahl. Die Rechtswahl nach Ziffer d) ist angesichts des Wortlautes nur dann möglich, wenn sich die aus dem versicherten Risiko ergebenden Schadensfälle nur in einem anderen Mitgliedsstaat, als dem der Risikobelegenheit realisieren k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 5 EuBVO – Form und Inhalt von Ersuchen.

Gesetzestext (1) Das Ersuchen wird unter Verwendung des im Anhang enthaltenen Formblattes A oder gegebenenfalls des Formblattes L in Anhang I gestellt. Jedes Ersuchen enthält folgende Angaben:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Objektive Anknüpfung.

Rn 5 Findet ausnahmsweise keine Rechtswahl statt, kommt Art 7 II 2 zur Anwendung. Danach unterliegt der Vertrag dem Recht des Staates, in welchem der Versicherer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherers, welcher regelmäßig eine juristische Person ist, ist gem Art 19 I zu qualifizieren. Als Ausnahmeklausel verdrängt Satz 3 diese Anknüpfu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Neubeginn.

Rn 23 Neubeginn der Verjährung ( § 212 ) kann durch Anerkenntnis eintreten, wenn zB der Verpflichtete sich zur Auskunft über den Nachlassbestand bereit erklärt (§ 2314) und erkennen lässt, sich bewusst zu sein, dass gegen ihn ein Pflichtteilsanspruch besteht (BGH NJW 85, 2945; NJW-RR 87, 1411; Ddorf FamRZ 99, 1097, 1098 f), oder er ein Inventar (§ 1994) errichtet (BGH NJW 19, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkungen der Zahlungsvereinbarung und Vollstreckungsaufschub (Abs 2 S 2).

Rn 5 Da die Zahlungsvereinbarung keine materiell-rechtliche Wirkung (o Rn 1) auf Fälligkeit und Verzug hat und den weiteren Zinslauf nicht unterbricht, laufen die Zinsen auch nach einer solchen Vereinbarung grds weiter (S/W/K/T/Vuia § 802b Rz 5; BTDrs 16/13432, 42 f; Mroß DGVZ 12, 169). Hauptwirkung des Zahlungsplans ist der Aufschub der Vollstreckung. Solange der Aufschub g...mehr

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zfs 06/2023, Substantiierte... / 1 Sachverhalt

Die Bekl. wendet sich gegen ihre Verurteilung zu Leistungen aus einer Kfz-Versicherung. Der Kl. war Halter eines M-B CLK 320. Ein Fahrzeugbewertungsgutachten eines Kfz-Sachverständigen ermittelte für das Fahrzeug eine Zustandsnote 2+ und auf der Grundlage einer Marktbeobachtung einen Marktwert von 13.000 EUR sowie einen Wiederbeschaffungswert von 15.600 EUR. In einem Nachtrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. 2Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 3Das Gericht kann die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weisungen des Gläubigers an den GV.

Rn 11 An rechtlich zulässige und kostenneutrale Vorgaben des Gläubigers muss sich der GV halten, wenn sie aus dem Auftrag klar erkennbar sind (LG Augsburg DGVZ 95, 154). Das gilt zB für die Vollstreckung von Teil- oder Restbeträgen (s Rn 8), den Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung, deren Beschränkung auf bestimmte Sachen bei der Pfändung (Voraussetzung: keine berechti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anknüpfung.

Rn 2 Hat ein Dritter aufgrund einer dahin gehenden Verpflichtung die Forderung des Gläubigers gg den Schuldner erfüllt, so entscheidet über Entstehung u Umfang eines etwaigen Regressanspruchs das Recht, auf dem die Verpflichtung beruht (sog Zessionsgrundstatut). Die Verpflichtung des Dritten muss ggü der Verpflichtung des Schuldners nachrangig sein (BRHP/Spickhoff Art 19 Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Befreiung von einer Verbindlichkeit.

Rn 68 Schätzung nach § 3 (BGH NJW 74, 2128; KG JurBüro 98, 648); maßgeblich ist grds der vom Kl genannte Betrag; wenn besondere Umstände vorliegen, die eine geringere Bewertung rechtfertigen, ist ein Abschlag vorzunehmen (BGH MDR 11, 1075 [BGH 14.07.2011 - III ZR 23/11]: Ansatz von 20 %, wenn künftige Inanspruchnahme ausgeschlossen); auch bei Befreiung von Bürgen- oder Pfand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Andere Nachweismöglichkeiten.

Rn 6 Statt durch Erbschein oder zusätzlich können Erbprätendenten ihr Erbrecht im Wege des Zivilprozesses durch Urt feststellen lassen (vgl § 256 ZPO; BVerfG ZEV 20, 489 [BVerfG 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20] Rz 4 f; München 9.6.21 – 7 U 4638/15). Der Erbe ist grds nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er kann diesen Nachweis in anderer Form erbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Bei der Abnahme der nach den §§ 259 II, 260 II geschuldeten Auskunft handelt es sich um einen Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auf den die §§ 410 Nr 1, 361 FamFG (früher §§ 163, 79 FGG) Anwendung finden. Im Anwendungsbereich des § 261 I ist das Amtsgericht des Leistungsorts örtlich und sachlich zuständig, § 23 II Nr 5 GVG. IRd freiwilligen Gerichtsbarkeit ist der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeit des GV.

Rn 4 Für die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, nicht getrennte Früchte und bestimmte Wertpapiere ist der GV nach §§ 803 bis 827 ebenso sachlich zuständig wie für die Pfändung aus Wechseln und anderen indossablen Papieren nach § 831, die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von beweglichen Sachen und von Personen sowie für die Herausg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Zwangsvollstreckung.

Rn 20 Die Haftungsbeschränkung bleibt in der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, solange der Erbe keine Einwendungen erhebt. Einwendungen wie die Dürftigkeitseinrede, die sich auf die Haftungsbeschränkung bezieht, kann er im Wege der Vollstreckungsgegenklage nur erheben, wenn er einen entspr Vorbehalt im Urt erwirkt hat, §§ 780 I, 781, 785, 767 ZPO. Die Entscheidung über d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ergebnislose Auskunft und Erledigung der 3. Stufe.

Rn 18 Stellt sich aufgrund der durch den Bekl erteilten Auskunft (und ggf bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) heraus, dass ein Leistungsanspruch nicht besteht, muss die Klage abgewiesen werden. Rn 19 Eine einseitige Erledigungserklärung gem § 91a hilft dem Kl nicht, da der Leistungsantrag zu keiner Zeit begründet war (BGH NJW 94, 2895). Auch die analoge Anwendung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet. 2Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Strengbeweis.

Rn 18 Der Strengbeweis ist die Beweiserhebung in dem vom Gesetz (§§ 355 ff) vorgesehenen Verfahren – dh unter Wahrung der Grundsätze der Unmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme – und ausschließlich mit den fünf in der ZPO genannten Beweismitteln Augenschein (§§ 371 ff), Zeuge (§§ 373 ff), Sachverständiger (§§ 402 ff), Urkunde (§§ 415 ff) und Parteivernehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei Benachteiligungen nach den §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder sexuellen Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz ist das vor dem 18. August 2006 maßgebliche Recht anzuwenden. (2) 1Bei Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft sind die §§ 19 bis 21 nicht auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die vor dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Leistungsanspruch.

Rn 237 Die Leistungs- und die Feststellungsklage wegen bestimmter Versicherungsleistungen werden nach allg Grundsätzen bewertet, im Normalfall mit dem Forderungsbetrag, ohne Rücksicht auf Vorfragen, die den Bestand des Vertrags betreffen (BGH VersR 09, 562); bei positiven Feststellungsklagen ist ein Abschlag von idR 20 % vorzunehmen (zur Deckungsklage s.u. Rn 241. Klagt der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Besonderheit der Stufenklage liegt nicht in der Zulassung einer Anspruchsverbindung in einer Klage, sondern in erster Linie in der Zulassung eines unbestimmten Antrags entgegen § 253 Abs 2 Nr 2 (Köln CR 19, 654). Die Stufenklage soll dem Kl die Prozessführung nicht allg erleichtern (München AG 17, 631). Vielmehr muss sein Unvermögen zur bestimmten Angabe der von ihm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zeuge, der das Zeugnis verweigert, hat vor dem zu seiner Vernehmung bestimmten Termin schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle oder in diesem Termin die Tatsachen, auf die er die Weigerung gründet, anzugeben und glaubhaft zu machen. (2) Zur Glaubhaftmachung genügt in den Fällen des § 383 Nr. 4, 6 die mit Berufung auf einen geleisteten Diensteid abgegebene V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gegenstand.

Rn 1 Rechtshilfe ist der im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit geleistete Beistand (Celle NJW 67, 993 [OLG Celle 01.12.1966 - 1 Ss 113/66]). Gegenstand der Rechtshilfe ist eine Amtshandlung, zu deren unmittelbarer Vornahme das ersuchende Gericht an sich berechtigt wäre und die es nur aus Zweckmäßigkeitsgründen einem anderen Gericht überträgt (RGZ 115, 368, 369). Die Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertretungsmacht.

Rn 2 Der Vorstand hat grds umfassende und unbeschränkte Vertretungsmacht. Mit der hM (BGH JZ 53, 474, 475; Nürnbg MDR 15, 961 [OLG Nürnberg 20.05.2015 - 12 W 882/15]; Sauter/Schweyer/Waldner Rz 233) ist die Handlungsfähigkeit des Vereins dahin einzuschränken, dass der Vorstand keine Vertretungsmacht bei erkennbar außerhalb des Vereinszwecks liegenden Rechtsgeschäften hat (Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt und Durchsetzung.

Rn 13 Gestattung der Einsicht bedeutet, dass die Urkunde vorzulegen ist (Akteneinsicht), nicht aber müssen systematisch aufbereitete Unterlagen übermittelt werden (München RuS 22, 94 Rz 63 nach juris). Eine Herausgabe der Unterlagen im Original folgt daraus nicht (Dresden 1.3.22 – 4 U 580/12, juris Rz 95). Ausreichend soll sein, die vollständigen Kopien gegen Kostenerstattun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Erteilung eines Ausdrucks für den Schuldner (S 3).

Rn 15 Da die Daten beim zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt werden (Abs 6, § 802k), muss der Schuldner feststellen können, welche Daten über ihn hinterlegt werden. Es ist ihm deshalb auf Antrag ein Ausdruck zu erteilen, was allerdings nicht sofort vor Ort erfolgen muss, so dass der Ausdruck dem Schuldner auch später übersandt werden kann (BTDrs 16/10069, 27). Ein Antr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Zur Erhöhung des vereinbarten Beitrags oder zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage ist ein Gesellschafter nicht verpflichtet. Anmeldung zum Gesellschaftsregister. (zum 1.1.24) (1) Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. (2) Die Anmeldung muss enthalten:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausnahmen.

Rn 6 Nach Abs 1 S 2 ist auch für Rechtsanwälte, Notare, Behörden sowie deren Zusammenschlüsse die Abgabe von Anträgen und Erklärungen nach den bisher geltenden Vorschriften zulässig, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Die Vorschrift erfasst damit bspw vorübergehende Ausfälle der EDV aufgrund von Stromausfällen, technischem Versage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit § 806a soll eine gesicherte Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass der GV den Gläubiger über seine anlässlich der Zwangsvollstreckung gewonnenen Erkenntnisse über Geldforderungen des Schuldners unterrichtet. § 806a schafft die dafür notwendige Erlaubnis, begrenzt diese zugleich und verpflichtet den GV zur Information des Gläubigers. Zweck der Regelung ist es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gewöhnliche Erhaltungskosten.

Rn 3 I 2 schränkt dies iRd grds unbeschränkt bestehenden Ersatzanspruchs des gutgläubigen Besitzers ein: Solange ihm die Nutzungen verbleiben – er also nicht gem § 987 ff ersatzpflichtig wird – soll er auch die gewöhnlichen Erhaltungskosten (vgl auch § 103 [Lasten]) tragen. Gewöhnlich sind Kosten, die nach dem regelmäßigen Verlauf der Benutzung einer Sache anfallen, zB beim ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 3 Das Merkmal ›Entscheidung‹ ist europäisch-autonom auszulegen (BGH NJW-RR 06, 144). Beispielhaft werden in der Vorschrift ausdrücklich aufgezählt: ›Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid, einschließlich des Kostenfestsetzungsbeschlusses eines Gerichtsbediensteten.‹ Dies stellt klar, dass nicht nur Urteile der Anerkennung und Vollstreckung fähig sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 1 § 1128 ist eine Sondervorschrift ggü § 1129, wenn eine Gebäudeversicherung vorliegt; I u II gelten aber nicht, wenn iRd Versicherung die übliche Wiederherstellungsklausel vereinbart wurde (dann § 1130). Die praktische Bedeutung ist deshalb außerordentlich gering. § 1128 wird hinsichtlich der Feuerversicherung von Gebäuden durch §§ 101 ff VVG ergänzt; insb bestimmt § 104...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Bsp: Abstandnahme vom Urkundenprozess (BGH NJW 11, 2796); Hilfsantrag wird Hauptantrag (BGHZ 170, 176); Wechsel von Kauf zu Rückabwicklung (BGH NJW 90, 2682) oder zwischen Gewährleistungsansprüchen, zB von Minderung zu rücktrittsbedingter Rückgewähr (BGH NJW 15, 2106 [BGH 29.04.2015 - VIII ZR 180/14]); Austausch der Zinsforderungen bei unveränderter Klagebezifferung (Ba...mehr