Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungspflicht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.1 Zeitlicher Rahmen von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 50 Bislang war nach h. M. in sinngemäßer Anwendung des Urteils des BSG v. 27.1.1971 (12 RJ 118/70) im Allgemeinen von dem 2- (bzw. nunmehr 3-) Monatszeitraum dann auszugehen, wenn der Beschäftigte an die betriebsübliche Arbeitszeit gebunden war. Die Alternative, die Frist nach Arbeitstagen zu berechnen, wurde erst dann als maßgeblich angesehen, wenn eine monatliche Betra...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.5 Nacherhebung von Beiträgen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte

Rz. 60 Soweit bei einem Arbeitgeber infolge von unvollständigen Angaben des kurzfristig Beschäftigten Beiträge nacherhoben werden, darf der Arbeitgeber unter den in § 28g Satz 4 gegebenen Voraussetzungen die Beiträge vom Lohn des Arbeitnehmers noch einbehalten oder kann sie auch noch nachträglich vom Arbeitnehmer fordern (vgl. hierzu § 28g). Die Ausführungen in Rz. 13 gelten...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft gilt: Auch "Dienste höherer Art" (vgl. hierzu Rz. 48, 81, 89, 97) können im Rahmen einer Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt (vgl. hierzu Rz. 24, 48, 59, 81, 89, 92, 97, 122, 176) bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil v. 17.12.2014, B 12...mehr

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Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Anspruch auf eine Leistung für Kindererziehung haben ausschließlich die vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter für jedes von ihnen lebend geborene Kind. Anspruchsberechtigt sind somit ausschließlich die leiblichen Mütter. Väter sowie Adoptiv-, Stief- und Pflegeelternteile gehören nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstand...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.3 Insolvenzgeldumlage

Rz. 35a Seit dem 1.1.2009 ist für die Beschäftigten von den insolvenzfähigen Arbeitgebern die Insolvenzgeldumlage aufzubringen. Die Krankenkassen ziehen die Umlage für das Insolvenzgeld i. H. v. 0,1 % des zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Arbeitgebern ein. Maßgebend für die Berechnung der Inso...mehr

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Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.2 Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 7 Die für geringfügig entlohnte Beschäftigte (vgl. §§ 8 und 8a) zu zahlenden Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Aufgrund der seit dem 1.1.2013 bestehenden regelhaften Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Pauschalbeiträge in diesem Versicherungszweig nur noch im F...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.9 Organwalter

Rz. 123 Tätigkeiten in Ausübung von Gesellschafterrechten (z. B. als Gesellschafter einer GmbH) sind keine selbstständigen Erwerbstätigkeiten, wenn diese sich allein dem gesellschaftsrechtlichen Bereich zuordnen lassen (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 29.2.2012, B 12 KR 4/10 R; Urteil v. 4.6.2009, B 12 KR 3/08 R). Gleiches gilt, wenn allein die mit der gesellschaftsrechtlichen St...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 14 Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese als Nebenbeschäftigung seit dem 1.4.2003 sozialversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2013 besteht allerdings grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Werden neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 2 oder mehr geringfügig entlohnt...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.4 Geringfügige Beschäftigung neben wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 17 In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beschäftigte versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 und 7 SGB V). Übt ein bereits wegen Überschreitens der JAG krankenversicherungsfreier Beschäftigter neben der Hauptbeschäftigung mehr als noch eine geringfügig entloh...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.1 Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen

Rz. 2 Geringfügige Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 sind nach § 7 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung und i. d. R. nach § 27 Abs. 2 SGB III nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungsfrei. Versicherungsfreiheit besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor für kurzfristige Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2. Entgeltgeringfügige Beschäf...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit dieser Vorschrift sollte für alle Zweige der Sozialversicherung eine einheitliche Beurteilung von versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen erreicht werden. Das gilt mit Ausnahme der Rentenversicherung auch weiterhin. Zusätzlich sind mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt seit dem 1.4.2003 besondere Vorschriften für geringfügig...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.11 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Wehr- oder Zivildienst bzw. Elternzeit

Rz. 24 Während des Wehr- oder Zivildienstes entfällt die Hauptbeschäftigung. Wird von Wehr- oder Zivildienstleistenden eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese – mit Ausnahme der Rentenversicherung – sozialversicherungsfrei, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Wenn mehr als eine geringfügig entlohnte Beschäft...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.9 Geringfügige Beschäftigung von Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Rz. 22 Wird eine geringfügig entlohnte und damit regelhaft rentenversicherungspflichtige Beschäftigung in einem Beruf ausgeübt, für den dem Beschäftigten eine Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI aufgrund berufsständischer Versorgung erteilt wurde, so kann die Befreiung auf Antrag hierauf erstreckt werden. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Mitglie...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.7 Übergangsregelungen

Rz. 62 Übergangsregeln für die Zeit ab 1.10.2022 sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 SGB V und § 454 Abs. 2 SGB III geschaffen worden. Sie bieten denjenigen Arbeitnehmern Bestandsschutz, die am 30.9.2022 aufgrund ihrer Beschäftigung Versicherungsschutz hatten, diesen aber bei Anwendung des vom 1.10.2022 an geltenden...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 294 Anspru... / 2.2.3 Geburt "außerhalb dieser Gebiete"

Rz. 10 Eine Geburt außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland und des jeweiligen Geltungsbereichs der Reichsversicherungsgesetze kann zur Leistungsgewährung führen, wenn die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der genannten Gebiete hatte und sich nur vorübergehend im Ausland aufhielt (z. B. als Urlauberin) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt zwar im Ausland...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.8 Geringfügige Beschäftigung neben kurzfristiger Beschäftigung

Rz. 21 Zur Prüfung der Versicherungspflicht sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen und kurzfristige Beschäftigungen (zum Begriff der kurzfristigen Beschäftigung vgl. Rz. 48 ff.) nicht zusammenzurechnen. Praxis-Beispiel Eine als Familienangehörige bei einer Krankenkasse mitversicherte Raumpflegerin arbeitet seit Jahren bei Arbeitgeber A gegen ein monatliches Arbeitsentgelt...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.10 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Bezug von Vorruhestandsgeld

Rz. 23 Sofern ein sozialversicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, bleibt er in dieser – mit Ausnahme der Rentenversicherung – versicherungsfrei. Die Vorruhestandsgeldbezieher sind den regulär Beschäftigten gleichgestellt. Dies bedeutet, dass versicherungspflichtige Bezieher von Vorruhestandsgeld in einer daneben ...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 4 Um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt es sich, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ist es unerheblich, ob es sich um eine unbefristete oder um eine befristete Beschäftigung handelt. Wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, ist diese in der Kranken- u...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3 Zusammenrechnung

Rz. 11 Seit dem 1.4.2003 wird das Arbeitsentgelt aus mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen für die Prüfung der Geringfügigkeit addiert (vgl. Rz. 12). Dies gilt auch, wenn neben der geringfügig entlohnten Beschäftigung allgemein noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt (vgl. § 8a) ausgeübt wird. Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Über § 7 Abs. 3 Satz 2 wird der Anwendungsbereich di...mehr

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Sommer, SGB XI § 94 Persone... / 2.2 Einzelne Tatbestände der zulässigen Datenverarbeitung

Rz. 3 Im Einzelnen räumt der Gesetzgeber den Pflegekassen gemäß § 94 Abs. 1 eine Erlaubnis zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für nachfolgende Zwecke (Aufgaben) ein: Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 gestattet die Datenverwendung zur Feststellung des Versicherungsverhältnisses (§§ 20 bis 26) und der Mitgliedschaft (§ 49). Die Regelung entspricht § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Die allgemeinen Grundsätze sind auch bei Organen juristischer Personen anzuwenden (BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R ), gelten mithin auch hinsichtlich der Frage, ob ein Fremdgeschäftsführer abhängig beschäftigt ist. Die Organstellung in einer juristischen Person schließt für sich allein die Versicherungspflicht nicht aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10....mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit. Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 regelt insoweit nichts Neues, sondern stellt nur erläuternd klar, dass es bei diesen auf jahrelanger Rechtsprechung beruhenden Abgrenzungskriterien – auch nach den Änderun...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.3.2 Nicht berufsmäßig beschäftigte Personen

Rz. 54 Die Regelung über die Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen gilt "nur für nicht berufsmäßig tätige Personen". Sofern eine kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird, ist der Beschäftigte i. d. R. auch auf den Versicherungsschutz angewiesen. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung nach dem Urteil des BSG v. 28.10.1960 (3 RK 31/56 zu § 166 RVO) au...mehr

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Jung, SGB VII § 40 Kraftfah... / 2.2 Umfang der Kraftfahrzeughilfe

Rz. 10 Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsgerechte Zusatzausstattung und zur Erlangung der Fahrerlaubnis. Rz. 11 Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (vgl. §§ 4 bis 6 KfzHV) setzt voraus, dass der Versicherte über kein geeignetes Kraftfahrzeug verfügt; mithin ein solches weder hält noch sonst zumutbar...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.10 Ehrenamtliche Tätigkeit/Ehrenbeamte

Rz. 127 Weder das Rechtsverhältnis als Ehrenbeamter als solches noch dessen Rechtsstellung als Organ oder Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts mit eigenen gesetzlichen Befugnissen noch die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Bezug zu einem konkreten Verdienstausfall schließen ein versicherungspflichtiges und beitragspflichti...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.6 Geringfügige Beschäftigung neben versicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 19 Nach § 6 Abs. 3 SGB V bleiben die nach § 6 Abs. 1 SGB V oder anderen gesetzlichen Vorschriften versicherungsfreien oder von der Krankenversicherungspflicht befreiten Personen auch dann krankenversicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter aufnehmen. Damit werden die an sich krankenversicherungsfreien Beschäftigten auch durch Aufnahme von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.1 Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 27 Der Arbeitgeber hat für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten nach § 249b Satz 1 SGB V einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle abzuführen, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und in der geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.6 Aufbringung der Beiträge durch den Arbeitgeber für verschiedene Personenkreise

Rz. 11 Für beschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. § 5 Abs. 4 SGB VI i. d. F. des Flexirentengesetzes v. 8.12.2016; zuvor: alle Vollrentenbezieher) sowie für beschäftigte Bezieher einer Pension (z. B. ehemalige Beamte), die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, hat der Arbeitgeber lediglich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Ein Beschäftigter kann aufgrund einer Vereinbarung vor der Zeit der Freistellung ein Wertgutarbeiten erarbeiten, welches dann während der Freistellungsphase als Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, wobei in der Anarbeitungsphase die Arbeitsleistung die arbeitsvertraglich vereinbarte übersteigen muss. Das Wertguthaben kann sowohl aus einem Zeitkonto als auch angespartem Ar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität im Unternehmen / 5 E-Zweiräder

Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Aufgaben sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / b) Versicherungsrechtliche Folgen

Rz. 27 Eine Missachtung der berufsrechtlichen Pflichten kann im Haftungsfall zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers führen, denn i.d.R. ist eine Haftungsübernahme bei Verletzung von anwaltlichen Kernpflichten vertraglich ausgeschlossen; vgl. dazu auch §§ 6 Abs. 3, 62 Abs. 2, 58 VVG, 6 AVB. Zumindest kann in der Missachtung auch eine grobe Obliegenheitsverletzung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 3.1.1 Fachliche Anforderungen

Grundsätzlich benötigt der Verwalter keine Ausbildung und keine einschlägigen Kenntnisse in der Wohnungseigentumsverwaltung. Nach dem am 1.8.2018 in Kraft getretenen "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter"[1] wurde zwar eine Gewerbeerlaubnis- und Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter einge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 424 Das Schadensgeschehen war auf eine defekte Betriebseinrichtung des Fahrzeugs zurückzuführen. Entgegen der Ansicht der Revision war für die Einordnung einer Fahrzeugkomponente als Betriebseinrichtung im Sinne der Senatsrechtsprechung nicht entscheidend, ob die Transport- und Fortbewegungsfunktion des Fahrzeugs auch ohne sie erfüllt werden kann. Rz. 425 Nach den Feststel...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 187 Die Revision war begründet. Allerdings konnte der Revision nicht gefolgt werden, soweit sie meinte, die Grundsätze des Urteils des erkennenden Senats vom 1.4.2003 (VI ZR 321/02 = BGHZ 154, 316 ff.) könnten auf motorsportliche Veranstaltungen der vorliegenden Art keine Anwendung finden. Der Senat hat entschieden, dass bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerhebliche...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 460 Die zulässige Revision der Beklagten zu 2 war unbegründet. Das Berufungsgericht hatte zu Recht Schadensersatzansprüche der Kläger gegen die Beklagte zu 1 aus § 7 Abs. 1 StVG bejaht. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" verletzt bzw. beschädigt worden ist. Nach der ständigen Rechtsprechun...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 281 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts konnte ein Schadensersatzanspruch des klagenden Landes wegen des Schadens an den Polizeifahrzeugen nicht deshalb verneint werden, weil die Polizeibeamten die entstandenen Schäden dadurch selbst verursacht haben, dass sie das Fluchtfahrzeug vorsätzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übereignung eines Fahrrads

Rn. 51b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbG kann seit dem 01.01.2020 die LSt mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, soweit er den ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist, übereignet (§ 40 Abs 2 Nr 7 EStG). Voraussetzung für die Pauschalierung ist, dass die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschnitts durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen Zum Verwalter kann jede natürliche und voll geschäftsfähige Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Wortlaut des § 26 WEG ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Bei diesem Verwalter kann es sich um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 534 [Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 5] Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 298 Durchf... / 2.4 Übrige anspruchsbegründende Tatsachen

Rz. 10 Die übrigen neben den Personenstandsdaten der Mutter und des Kindes erforderlichen anspruchsbegründenden Tatsachen können – z. B. durch eine Versicherung an Eides statt (§ 23 SGB X) – generell glaubhaft gemacht werden (Abs. 1 Satz 2). Hierbei handelt es sich um folgende Tatsachen: gewöhnlicher Aufenthalt der Mutter (Inland/Ausland), Entsendung ins Ausland zur Zeit der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschutz für E-M... / 1.1 Fahrzeuge und Ladestationen: Begriffe

Elektroauto/E-Auto Auto mit elektrischem Antrieb; es gibt sowohl reine Elektroautos, als auch solche mit einem hybriden Antrieb, welche neben einem (meist nur für kürzere Entfernungen nutzbaren) elektrischen Antrieb auch über einen klassischen Verbrennungsmotor verfügen. Ladestation Eine Vorrichtung zum Laden eines Elektroautos, oft in Form einer Wallbox. Wallbox Auch Wandladesta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitwirkungspflichten, erwei... / 2 Inhalt

§ 90 Abs. 2 AO weitet die allgemeinen Mitwirkungspflichten des Beteiligten für den Fall aus, dass sich der Sachverhalt auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs der AO erstreckt. Die Erweiterung schlägt sich in Sachaufklärungs-, Beweismittelbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflichten sowie in der Möglichkeit nieder, unter bestimmten Umständen besondere Erklärungs- und Versic...mehr

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Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.1 Fortbestand der Befreiung von der Versicherungspflicht vom 31.12.1991

Rz. 2 Die Regelung des § 231 Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere für am 31.12.1991 von der Versicherungspflicht befreite Angestellte (Art. 2 § 1 AnVNG, Art. 2 § 1 KnVNG), freiberuflich tätige Hebammen (Art. 2 § 1c AnVNG), selbständig tätige Handwerker (§ 7 HwVG), Ehegattenarbeitnehmer (Art. 2 § 1 Abs. 1 des 2. RVÄndG), Personen, die aufgrund einer Gleichstellung des Arbeitgebers mit ...mehr

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Jansen, SGB VI § 229a Versi... / 2.1 Aufrechterhaltung der Versicherungspflicht (Abs. 1)

2.1.1 Personenkreis und Dauer Rz. 5 Abs. 1 erhält eine nach dem Recht des Beitrittsgebiets begründete Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung über den 31.12.1991 hinaus für die Versicherten aufrecht, die nach den ab 1.1.1992 im gesamten Bundesgebiet geltenden Vorschriften des SGB VI (§§ 1 bis 3) nicht mehr versicherungspflichtig wären. Damit wird der am 31...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 231 Befrei... / 2.3 Befreiung von der Versicherungspflicht als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger

Rz. 7 Durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) sowie durch das Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit v. 20.12.1999 (BGBl. I 2000 S. 2) werden die Selbständigen von der Rentenversicherung erfasst, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherung...mehr