Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.3 Anwartschaftsversicherung

Die in einem anderen Abkommensstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet. Eine Anwartschaftsversicherung ist nicht notwendig. Sollte das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und dieser während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert sein, wäre eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Dadurch ist es dem Arbeitnehme...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.1 Leistungen im vertragslosen Ausland

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.3 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung[1] fortführt.mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1]mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.1 Krankengeldtageversicherung

Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Daher ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer langfristigen Laufzeit abzuschießen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.5.5 Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist die klassische Auslandskrankenversicherung bei Urlaubsaufenthalten. Auch bei der Reisekrankenversicherung gibt es verschiedene Formen und Tarife. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Aufenthalte abdecken, und Versicherungen für mehrmonatige bzw. mehrjährige Aufenthalte. Bei einer Reisekrankenversicherung muss darauf ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 2.1 EU/EWR-Staat oder die Schweiz

Liegt eine Entsendung in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz vor, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Auch wenn keine Entsendung vorliegt, ist eine Anwartschaftsversicherung für die Beschäftigungsdauer in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz entbehrlich, da die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten als Vorversicherungszeiten ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 5 Wiederaufleben des Unfallversicherungsschutzes

Wenn eine private Verrichtung unternommen und in eine Dienstreise eingeschoben wird, kann hinterher der Versicherungsschutz bei Dienstreisen wiederaufleben. Praxis-Beispiel Kurzer Stopp und Wiederaufnahme der Rückfahrt Auf einer versicherten Dienstreise mit dem Auto macht ein Beschäftigter einen kurzen – nicht versicherten – Stopp von 10 Minuten vor einem Spielwarengeschäft, u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 3.2 Beispiele für nicht versicherte Tätigkeiten

Zu den nicht versicherten Tätigkeiten zählen insbesondere ein privater Besuch, ein Spaziergang, der Aufenthalt im Hotelzimmer, die Einnahme eines Essens, das Schlafen. Gefahrbringende Umstände Dabei muss die fremde Umgebung, in der sich ein Dienstreisender aufhält, besonders beachtet werden: Ungeachtet des privaten Charakters einer Verrichtung kann während einer Dienst- oder Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 6 Reiseunterbrechung

Der Unfallversicherungsschutz besteht auf einer Rückfahrt nicht mehr, wenn aus der Dauer und der Art der privaten Unternehmung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden muss. Bei Wegeunfällen geht die Rechtsprechung bei einer Unterbrechung von mehr als 2 Stunden von einer Beendigung des versicherten Weges aus. Der Versiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 3.1 Beispiele für versicherte Tätigkeiten

Zu den versicherten Tätigkeiten zählen insbesondere die Vorbereitung einer Dienstreise, die Gepäckaufgabe und das Besorgen der Fahrkarte, das Einchecken im Zimmer im Hotel nach der Ankunft, die Besuche bei Firmenkunden, mit der Dienstreise zusammenhängende Wege von und zur Unterkunststätte (zum Beispiel das Verlassen des Hotelspeisesaals für eine dienstliche Besprechung oder der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten Wohnung - erste Tät... / 3 Unfallversicherung

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterliegen dem Versicherungsschutz in der Unfallversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort. Keine Dienstreise ist die reguläre An- und Abfahrt zum bzw. vom betrieblichen Arbeitsort. Auch das lohnsteuerliche Reisekosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 4 Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes

Während einer Dienstreise ist ein Versicherter nicht bei allen Verrichtungen ununterbrochen unfallversicherungsrechtlich geschützt. Gerade bei längeren Dienstreisen lassen sich im Ablauf der einzelnen Tage in der Regel Verrichtungen unterscheiden, die mit der Tätigkeit für das Unternehmen wesentlich im Zusammenhang stehen, und solche, bei denen dieser Zusammenhang in den Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 1 Unfallversicherungsrechtliche Definition von Dienstreisen

Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.[1] Die Tätigkeit muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität). Diese Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versichert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 2 Beginn der Dienstreise

Eine Dienstreise beginnt, wenn die Mitarbeiter sich von der Betriebsstätte des Beschäftigungsunternehmens in dessen Auftrag entfernen oder die Reise unmittelbar von Zuhause aus antreten. Deshalb kann eine Dienstreise auch vorliegen, wenn der Arbeitnehmer sich von seinem Betrieb entfernt oder zu Beginn seiner Reise gar nicht aufsucht, weil er die Reise unmittelbar von Zuhause...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 3.3 Sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit

In folgenden Fällen besteht ein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit: Wege zum Essen im Restaurant in angemessener Entfernung von der Stelle der dienstlichen Tätigkeit oder der Unterkunft im Hotel, Aufsuchen der Toilette im Hotel und Sturz an einer unbeleuchteten Stelle, Verletzung an schadhaftem Waschbecken im Hotelzimmer, Sturz aus dem Zug infolge Verwechslun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.7 Tatsächliche Verhältnisse

Oftmals wird unterstellt, dass für die Begründung der Sozialversicherungspflicht ein gültiger Arbeitsvertrag erforderlich ist. Dieser kann schriftlich, mündlich oder auch stillschweigend geschlossen werden. Durch die Rechtsprechung ist ausdrücklich festgestellt worden, dass das tatsächliche Vorhandensein eines Beschäftigungsverhältnisses zur Begründung der Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / Zusammenfassung

Begriff Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) handelt es sich um eine private Kranken-Zusatzversicherung. Sie wirkt als sog. "nicht-substitutive" Krankenversicherung als Ergänzung zur unverändert fortbestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Mitarbeiter. Die Zusatzpolicen werden als Gruppenverträge des Betriebes in Kooperation mit einem private...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 3 Einstufung als Barlohn

Ein Sachbezug liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer anstelle des Sachbezugs auch eine Geldleistung verlangen kann, selbst wenn der Arbeitgeber die Sache zuwendet. Ist der Arbeitnehmer Versicherungsnehmer und der Arbeitgeber leistet lediglich einen Zuschuss zur privaten Versicherung des Arbeitnehmers, handelt es sich um Barlohn.[1] Im Fall des BFH-Urteils vermittelte der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 2 Entgeltcharakter der Arbeitgeberzusage

Bei der Zusage einer betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich um einen besonderen Entgeltbestandteil. Die Leistung des Arbeitgebers besteht in der Verpflichtung, ein bestimmtes Risiko – die Behandlungskosten im Krankheitsfall – zugunsten des Arbeitnehmers versicherungsvertraglich abzusichern. Der Arbeitgeber erbringt diese Leistung entweder als Gegenleistung für die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 1 Voraussetzungen für den Abschluss

Die Voraussetzungen für den Abschluss einer bKV sind je nach Anbieter und Unternehmen unterschiedlich. Sie richten sich im Wesentlichen nach der Anzahl der versicherten Mitarbeiter, den branchenspezifischen Gesundheitsrisiken und den versicherten Leistungen. Einheitliche Standards gibt es nicht. Definiert wird zunächst das Versichertenkollektiv. Das kann eine relativ homogene Per...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 2 Einstufung als Sachlohn

Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen.[1] Mit einem BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zur Einstufung der betrieblichen Krankenversicherung als Sachbezug Stellung genommen.[2] Anwendung der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze Danach stellt die Gewährung von Kranken-, Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Kranken-, Krankentagegeld- o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.3 Krankheitskosten bei Auslandsaufenthalt

Trägt der Arbeitgeber Krankheitskosten, die anlässlich der Erkrankung eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers bei einem dienstlichen Aufenthalt im Ausland entstehen, bleiben diese grundsätzlich in vollem Umfang steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Behandlung im Ausland höhere Kosten verursacht als die vergleichbare Behandlung im Inland und der Arbeitgeber von der Kr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkonkraftwerke (Miete) / 3.3 Versicherung

Der Vermieter hat zu beachten, dass die das Gebäude betreffende Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich ihm obliegt, soweit es sich nicht um einen vermietenden Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt. In diesem Fall obliegt die Pflicht zur Verkehrssicherung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese würde aber die Gestattung der Montage eines B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkonkraftwerke (WEMoG) / 6 Beschlussfassung

Die Wohnungseigentümer haben grundsätzlich die Möglichkeit der Einzelgestattung oder aber auch der Beschlussfassung über eine grundsätzliche Gestattung der Montage von Balkonkraftwerken unter Festlegung der maßgeblichen Rahmenbedingungen. Letzteres empfiehlt sich bereits zur Schaffung eines einigermaßen einheitlichen Erscheinungsbilds. Mindestkriterien sind hierbei Vorgaben üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkonkraftwerke (Miete) / 4.2 Beschlussantrag für vermietende Wohnungseigentümer

Egal, ob der vermietende Wohnungseigentümer dem Mieter von sich aus erlauben will, ein Balkonkraftwerk zu montieren oder der Mieter von dem vermietenden Wohnungseigentümer die Erlaubnis hierzu verlangt, bedarf es wie bereits ausgeführt[1] einer mehrheitlichen Gestattungsbeschlussfassung der übrigen Wohnungseigentümer. Der vermietende Wohnungseigentümer sollte daher beim Verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Balkonkraftwerke (Miete) / 4.1 Genehmigung des Vermieters

Die Genehmigung bzw. Erlaubnis des Vermieters ist grundsätzlich an keine Form gebunden, kann also auch mündlich erfolgen. Bereits der Mieter selbst dürfte aber aus Gründen der Beweisbarkeit der Erlaubnis des Vermieters auf eine solche zumindest in der Textform des § 126b BGB bestehen. Eine derartige Erlaubniserteilung ist im Übrigen auch für den Vermieter von Vorteil, um sei...mehr

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Balkonkraftwerke (Miete) / 2.7 Vermietete Eigentumswohnung

Im Bereich des Wohnungseigentums verleiht § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG den Wohnungseigentümern bauliche Veränderungen, "die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dienen. Ein Gleichlauf von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist bereits deshalb erforderlich, da ca. die Hälfte der Eigentumswohnungen vermietet sind. Achtung Gestattungsbeschluss stets erforderlich Allerdi...mehr

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Balkonkraftwerke (WEMoG) / 2 Anspruch auf Gestattung

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG haben die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung, "die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dient. Das "Ob" der Montage Das Ermessen der Wohnungseigentümer hinsichtlich des "Ob" der Gestattung ist wie bei den anderen privilegierten Maßnahmen der baulichen Veränderungen regelmäßig auf Null reduziert...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.6 Steckersolargeräte ("Balkonkraftwerke")

Das am 17.10.2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] sieht auch die Installation von Steckersolargeräten, sog. Balkonkraftwerken, als privilegierte bauliche Veränderung...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.3.1 Privilegiert

§ 20 Abs. 2 WEG regelt die privilegierten Gestattungsmaßnahmen. Nach Satz 1 kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchschutz, dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität und der Stromerzeugung durch Steckersolargerät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Versicherung von bisher Familienversicherten nach Tod des Arbeitnehmers

Mit dem Tod des Versicherten endet auch seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die bisher familienversicherten Angehörigen[1] wird – nachrangig gegenüber einem anderweitigen Versicherungsschutz – eine obligatorische Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet. Durch eine möglichst rasche Antragstellung auf Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einfühlungsverhältnis / 3 Unfallversicherung

Für die Stellenbewerber besteht ein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Einfühlungsverhältnis grundsätzlich nur, wenn die betreffende Person Bezieher einer Leistung der Bundesagentur für Arbeit ist und dieses Einfühlungsverhältnis auf Veranlassung der Arbeitsverwaltung durchgeführt wird.[1] Der potentielle Arbeitgeber ist weder melde- noch beitragspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einfühlungsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages besteht in der betrieblichen Praxis nicht selten das gegenseitige Interesse eines näheren unverbindlichen Kennenlernens. Ein Probearbeitsverhältnis ist hierfür im Hinblick auf die übliche Dauer und das Entstehen von Pflichten - der Verpflichtung zur Arbeitsleistung und zur Lohnzahlung - nicht gewollt. Im Einfühlungsverhältnis wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 5 Auskunftspflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat gegen seinen Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch, wenn er entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist und der Arbeitnehmer die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann. Die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers ergibt sich in diesem Fall aus Nebenpflichten des Arbeitsvertrags, die nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt sein mü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Obhutspflicht des Mieters / 2.3 Schaden durch Verletzungshandlung Dritter

Wenn ein Dritter den Schaden verursacht, können Sie den Mieter nur in die Haftung nehmen, wenn Sie ihm ein Mitverschulden nachweisen können. Praxis-Tipp Versicherungsschutz Fragen Sie sowohl den Mieter als auch den Dritten nach deren Haftpflichtversicherung und melden Sie den Schaden dort.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 3 Gesetzliche und private Krankenversicherung

Beamte, Richter und beamtenähnliche Personen, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern[1], können in der gesetzlichen Krankenversicherung keine auf den Beihilfeanspruch abgestimmte Versicherung (Restkostenversicherung) abschließen. Sie erwerben den vollen Versicherungsschutz. In der privaten Krankenversicherung kann dagegen eine Versicherung abg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.2 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 495 Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütungen fü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Prüfungsdurchführung

Rz. 135 Prüfungsobjekt ist das Risikofrüherkennungssystem i. S. v. § 91 Abs. 2 AktG. Grundelemente der Maßnahmen nach § 91 Abs. 1 AktG sind:[1] Risikokultur: umfasst als Teil der Unternehmenskultur die grds. Einstellung und die Verhaltensweisen beim Umgang mit Risiken. Sie beeinflusst maßgeblich das Risikobewusstsein im Unt und bildet die Grundlage für die Schaffung angemesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 6.1 Unfallversicherung

Arbeitnehmer dürfen sich nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen nach § 7 Abs. 2 DGVU Vorschrift 1 Arbeitnehmer, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Haftsummen (Abs. 2)

Rz. 95 § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Haftungsobergrenze für den Abschlussprüfer vor. Diese greift nur für fahrlässige Pflichtverletzungen, nicht bei Vorsatz (Rz 81) sowie durch die Änderungen des FISG[1] in bestimmten Fällen bei grober Fahrlässigkeit. Ist eine WPG/BPG als Abschlussprüfer bestellt und handelt einer ihrer Mitarbeiter bei einer Pflichtverletzung vorsätzlich, so h...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gegenstand (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4a)

Rz. 28 Der in § 316 Abs. 1 HGB formulierte Prüfungsgegenstand bestimmt u. a. den Jahresabschluss als Gegenstand der Abschlussprüfung. § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB postuliert die Einbeziehung der Buchführung (§§ 238, 239 HGB) in die Prüfung des Jahresabschlusses. Hierzu rechnen nicht nur die eigentliche Finanzbuchführung, sondern auch die rechnungslegungsbezogenen Teile der Nebenb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.2 Alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Buchst. b)

Rz. 137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b schließt den Leistungsbezug für die Unionsbürger aus, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche oder seit dem 1.6.2024 allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt. Jeder andere Zweck, der auch neben diesen Zwecken beste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 116 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren gedanklichen Ursprung in § 58 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in der geltenden Fassung bis zum 31.12.1997. Dort war als Ausnahme von der Regel normiert, dass für die Fortbildung und Umschulung von behinderten Menschen die §§ 41 bis 47 AFG keine Anwendung finden. Die Zugangsvoraussetzungen wurden stattdessen für den Bereich der beru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr