Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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§ 28 Familiensachen / c) Versorgungsausgleich

aa) Überblick Rz. 227 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Rz. 228 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Eine Höchstgrenze ist nicht vo...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Einigungsgebühr

Rz. 214 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände getroffen wird (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV). Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 215 Zu den Voraussetzungen der Einigungsge...mehr

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§ 28 Familiensachen / ii) Billigkeitskorrektur

Rz. 245 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[139] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[140] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten...mehr

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§ 28 Familiensachen / ee) Unterbliebener Ausgleich

Rz. 233 Auch in den Fällen einer negativen Feststellungsentscheidung (§ 224 Abs. 3 FamFG), also wenn es nicht zum Ausgleich kommt, ist jedes Anrecht zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig davon, ob der Versorgungsausgleich unterbleibt wegenmehr

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§ 28 Familiensachen / bb) Zeitpunkt

Rz. 230 Abzustellen ist gem. § 34 S. 1 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags.[123] Insoweit gilt das Gleiche wie für die Ermittlung des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens zur Bewertung der Ehesache (siehe Rdn 68). Beispiel 68: Versorgungsausgleich, Zeitpunkt der Bewertung Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens hatten die Eheleute ein gemeinsam...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 203 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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§ 28 Familiensachen / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 272 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 273 Für die Anwaltsgebühren gilt unbeschadet e...mehr

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§ 28 Familiensachen / hh) Kein Höchstwert

Rz. 244 Ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[136] In einem der ersten Gesetzesentwürfe war eine Deckelung vorgesehen. Diese ist aber später fallen gelassen worden. Daher kann der Wert des Versorgungsausgleichs auch den Wert der Ehesache übersteigen.[137] Eine Billigkeitskorrektur ist insoweit nicht angebracht.[138] Beispiel 78: Versorgungsausgleich über 100 % Das dreifache Ne...mehr

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§ 28 Familiensachen / aa) Überblick

Rz. 227 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Rz. 228 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Eine Höchstgrenze ist nicht vorgesehen.[121...mehr

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§ 28 Familiensachen / XV. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 351 Bei Aufhebung und Zurückverweisung gilt zunächst § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 352 Eine Besonderheit gilt in Verbundverfahren allerdings nac...mehr

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§ 28 Familiensachen / cc) Kinderfreibeträge

Rz. 231 Kinderfreibeträge sind vom Nettoeinkommen nicht abzuziehen, selbst wenn man einen Abzug bei der Ehesache befürwortet.[124] Beispiel 69: Versorgungsausgleich, mehrere Anrechte Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 1.000,00 EUR. Aus der Ehe sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen. Beide Ehegatten haben jeweils ein ge...mehr

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§ 28 Familiensachen / dd) Ost- und Westanrechte

Rz. 232 Ost- und West-Anrechte gelten jeweils als gesonderte Anrechte.[126] Beispiel 70: Versorgungsausgleich, Ost- und Westrenten Beide Eheleute haben jeweils gesetzliche Anrechte beim Rententräger Ost und West; der Ehemann hat darüber hinaus auch noch eine betriebliche Altersversorgung. Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 3.000,...mehr

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§ 28 Familiensachen / ff) Anrechte ohne Ehezeitanteile

Rz. 238 Strittig ist die Bewertung, wenn die Wartezeit noch nicht erfüllt ist oder das ermittelte Anrecht noch verfallbar ist, wenn das Anrecht also keine Ehezeitanteile aufweist. Rz. 239 Nach einer Auffassung[133] sind solche Anrechte nicht zu bewerten. Nach zutreffender Auffassung[134] ist jedes verfahrensgegenständliche und nicht nur jedes auszugleichende Anrecht zu berück...mehr

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§ 28 Familiensachen / gg) Mindestwert

Rz. 240 Vorgesehen ist ein Mindestwert von 1.000,00 EUR (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Dieser Wert kommt nur dann zum Tragen, wenn die Summe aller prozentual errechneten Werte unter 1.000,00 EUR liegt. Der Mindestwert gilt nicht etwa für jedes Anrecht gesondert. Beispiel 76: Versorgungsausgleich, Mindestwert Das beiderseitige Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 1.000,00 EUR. Beid...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 382 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Rz. 383 Der Anwalt erhält aus dem Mehrwert also auch die Einigungsgebühr aus der Landeskasse. Soweit die Gege...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 222 Kommt es zu einer Aussöhnung der Eheleute, an der der Anwalt mitgewirkt hat, so entsteht nach Nrn. 1001, 1003 VV eine 1,0-Aussöhnungsgebühr. Beispiel 65: Verbundverfahren mit Aussöhnung Im Verbundverfahren (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR) söhnen sich die Beteiligten unter Mitwirkung der beteiligten Anwälte aufgrund außergerichtlicher V...mehr

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§ 28 Familiensachen / j) Vergleichsmehrwerte

Rz. 266 Wird im Verbundverfahren eine Einigung (auch) über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so erhöht sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit, wobei sich aus dem Mehrwert allerdings bei der Verfahrensgebühr ein geringerer Satz (0,8 nach Nr. 3101 VV) und bei der Einigungsgebühr e...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 276 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 Abs. 1 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 277 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskost...mehr

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§ 28 Familiensachen / kk) Teil- oder Zwischeneinigungen

Rz. 249 Soweit Teil oder Zwischeneinigungen getroffen werden, berührt dies den Verfahrenswert nicht, da dieser sich nach dem Wert aller Anrechte richtet. Für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr der Anwälte ist dies allerdings von Bedeutung. Die Einigungsgebühr richtet sich dann nur nach dem Wert der Anrechte, über die eine Einigung getroffen worden ist. Zu beachten ist, ...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 199 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 200 Der Verfahrenswert dieser Gebühr bemisst sich nach dem Wert der Ehesache sowie sämtlicher im Verlauf des Verfahrens anhängig gewordener und mit verglichener oder mi...mehr

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§ 28 Familiensachen / XIV. Rechtsbeschwerde

Rz. 347 Rechtsbeschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen betreffend die Hauptsache in familiengerichtlichen Verfahren werden gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV abgerechnet wie Revisionsverfahren. Es gelten die Nrn. 3206 ff. VV (siehe hierzu § 16 Rdn 25 ff.). Rz. 348 Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 371 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl v. 10.8.2022 – XII ZB 83/20 a) Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten i.S.d. § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, muss das Gericht gemäß § 26 FamFG aufklären, ob der Vergleich auch einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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FF 11/2022, Anrechnung der ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1) und 2) waren verheiratet, haben zwei gemeinsame minderjährige Kinder und leben seit Anfang 2019 getrennt. [2] Der Beteiligte zu 3) war ursprünglich mit der Beurkundung eines Ehevertrages und Übertragungsvertrages beauftragt. Er übersandte letztmalig am 2.11.2020 einen auf den 12.10.2020 datierten überarbeiteten Entwurf eines Ehevertrages u...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen auf Vermögen eigentlich keine WK

Rn. 51 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das deutsche ESt-Recht ist durch den sog Einkünftedualismus geprägt: Während bei den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 1 Nr 1–3 EStG der Gewinn als der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV zu zwei Stichtagen (§ 4 Abs 1 EStG), also als Wertveränderung definiert wird, wird für die übrigen Einkunftsarten iSd § 2 Abs 1 Nr 4–7 EStG der Überschuss de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Schuldzinsen nach Zwangsversteigerung eines vermieteten Grundstücks keine nachträglichen WK, FR 1992, 332; Rössler, Nach Zwangsversteigerung entstandene Schuldzinsen als nachträgliche WK, DStZ 1992, 493; Gosch, Schuldzinsenabzug beim Wechsel der Einkunftsart und des Einkunftsobjekts, StBp 1992, 171; Schmidt, Schuldzinsenabzug bei Refinanzierung eines Versorgungsausgle...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 435 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Familienger...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 253 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 950 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 329 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Unterhaltsleistungen

Rz. 952 [Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5] Informationen zu dem Thema finden Sie in den → Tz 435 ff. Rz. 953 [Unterhaltsleistungen → Zeile 6] Hierzu lesen Sie bitte die → Tz 425 ff. Rz. 954 [Werbungskosten → Zeile 7] Als Werbungskosten sind Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unte...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 6 Weitere Renten

Rz. 946 Wegen der Besteuerung weiterer Renten wird verwiesen auf: Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei Ehegatten, soweit bei der ausgleichsverpflichteten Person Sonderausgaben abgezogen werden (§ 22 Nr. 1a EStG; → Tz 436). Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, soweit sie beim Zahlenden als So...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 257 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 962 ff.). Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Rz. 258 [Grundstücke → ...mehr

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FF 10/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6.4.2022 – 20 UF 97/21 1. Bestehen in einer Versorgungsausgleichssache bei einem Versorgungsträger mehrere Anrechte, wird durch die erste Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung an ihn der Lauf der Beschwerdefrist des § 63 Abs. 1 FamFG bewirkt. 2. Ergibt sich aus der angefochtenen Entscheidung nicht ohne Weiteres, dass noch ein weiteres bei dem ...mehr

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FF 10/2022, Keine Totalrevi... / 1 Anmerkung

Der vorliegende Beschluss ist innerhalb von zwei Jahren der dritte[1] zu einer Problematik, die in der Vergangenheit nicht unerhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangt hat. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte zwischenzeitlich verstorben ist, versteht der ausgleichspflichtige überlebende Ehegatte in der Regel ...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / I. Sachverhalt

Die Beteiligten sind seit 1988 geschiedene Eheleute und beziehen beide eine Altersversorgung. Der Antragsteller hat mit seinem Antrag auf Abänderung des in dem Scheidungsurteil geregelten Versorgungsausgleichs gem. § 51 VersAusglG geltend gemacht, dass die Antragsgegnerin infolge des Bezugs der sogenannten "Mütterrente" im Vergleich zum Zeitpunkt des Erlasses des Scheidungsv...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VI. Nichtberücksichtigung der "Mutterrente" aus Billigkeitsgründen

Der nach § 50 Abs. 1 FamGKG bestimmte Wert von (30 % von 10.384,00 EUR) bis zu 4.000,00 EUR erweist sich wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls jedoch gem. § 50 Abs. 3 FamGKG als unbillig, soweit die Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags als eigenständiges Anrecht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts über einen Betrag von bis zu 3.000,00 EUR hinaus führt. Das erg...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / IV. Keine analoge Anwendung des § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. FamGKG

Entgegen anderer teilweise vertretener Ansicht ist § 50 Abs. 1 S. 1 2. Alt. FamGKG auch nicht analog auf Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG anzuwenden (so aber etwa OLG Schleswig FamRZ 2014, 237 = AGS 2013, 343 und OLG Hamm NJW-RR 2017, 1415 = FamRZ 2018, 257). Vielmehr fehlt es schon an einer Regelungslücke. Auch weist der Gegenstand eines Verfahrens nach § 51 VersAu...mehr

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FF 10/2022, Studienreise Griechenland

Humor ist eine ernste Sache oder Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen Auch wenn es die Überschrift "Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen" vielleicht vermuten lässt, ist dies kein Ausblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit und das Arbeiten in – aufgrund der Energiekrise – unterkühlten Kanzleiräumen, sondern vielmehr ein Rückblick auf die 25. Studienreise nach ...mehr

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FF 10/2022, Keine Totalrevi... / Leitsatz

1. Für den Einstieg in das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG muss sich der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte grundsätzlich auf eine wesentliche und ihn begünstigende Wertänderung berufen; er kann seinen Abänderungsantrag in Bezug auf die wesentliche Wertänderung von Anrechten demgegenüber nicht allein auf solche Umstände stützen, die für ihn an sic...mehr

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AGS 10/2022, Weinreich/Klein, Familienrecht - Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von Gerd Weinreich und Michael Klein. 7. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand, Wolters Kluwer, Hürth. XLII, 2.222 S., 129,00 EUR Kernstück des vorliegenden Werks ist die Kommentierung der Vorschriften des vierten Buchs des BGB. Darüber hinaus werden das GewSchG kommentiert sowie auszugsweise das EStG. Ein weiteres wesentliches Kernstück ist die Kommentierung des FamF...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.4 Abschlag an Entgeltpunkten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting

Rz. 13 Bei Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG findet i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt (bis 31.8.2009: §§ 1587ff. BGB, ab 1.9.2009: §§ 1 ff. VersAusglG). Hierbei führt die Übertragung von dynamischen Rentenanwartschaften zulasten eines Versicherten zu einem Abschlag an Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 3). Die Entgeltpunkte werden ermittelt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 265a Knapp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) als Übergangsregelung zu §§ 85, 86 mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie regelt, in welchem Umfang zusätzliche Entgeltpunkte aus einem Leistungszuschlag (§ 85 Abs. 1) als Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus bestimmte Abs. 2 der Vorschrift (bis zu...mehr