Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 24 ROM I – Beziehung zum Übereinkommen von Rom.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung tritt in den Mitgliedstaaten an die Stelle des Übereinkommens von Rom, außer hinsichtlich der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, die in den territorialen Anwendungsbereich dieses Übereinkommens fallen und für die aufgrund der Anwendung von Artikel 299 des Vertrags diese Verordnung nicht gilt. (2) Soweit diese Verordnung die Bestimmungen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 4 § 452 ist dispositiv, sodass die Parteien grds abweichende Vereinbarungen treffen können.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff der Vereinbarung (§ 5 IV 1).

Rn 29 Vereinbarungen iSv § 5 IV 1 sind solche nach § 10 I 2 (§ 10 Rn 3). Sie bestimmen wie ein Gesellschaftsvertrag, was unter den WEigtümern gilt, etwa wegen des Gebrauchs, aber auch zur Verwaltung (vgl § 19 I) und zur GdW. Durch § 5 IV 1 werden die Wirkungen des § 10 III erzeugt und die WEigtümer vor einem Wegerwerb ihrer Vereinbarungen geschützt – Verdinglichung (BGH ZMR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vereinbarung.

a) Zustandekommen. Rn 23 Die Parteien müssen sich eindeutig über die Anforderungen an die Kaufsache in Vertragsform einigen (zuletzt BGH NJW 22, 686 Rz 35; 18, 150 Rz 16; ZIP 17, 2153 Rz 18; NJW 17, 2817 Rz 13), auch bei konkludenter Vereinbarung (BGH NJW 17, 2817 Rz 13; BTDrs 19/27424, 23). Einseitige, nicht wenigstens konkludent angenommene Erklärungen des Verkäufers (Saarb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327h BGB – Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale.

Gesetzestext Von den objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und Satz 2, § 327f Absatz 1 und § 327g kann nur abgewichen werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal des digitalen Produkts von diesen objektiven Anforderungen abweicht, und diese Abweichung im Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Widersprüchliche Vereinbarungen.

Rn 27a Ein Widerspruch innerhalb von Beschaffenheitsvereinbarungen, zB die Vereinbarung der Beschaffenheit als ›Baugrundstück für ein Wohnhaus mit Garten‹, aber die weitere Vereinbarung einer Altlastenklasse, die Wohnnutzung ausschließt, ist nach allg Regeln zu lösen. Je nach Einzelfall, etwa Sachkunde der Beteiligten, gebührt der Angabe des Nutzungszwecks (München BeckRS 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässige Vereinbarungen.

Rn 3 Zulässig ist die schuldrechtliche Verpflichtung, eine Erbschaft auszuschlagen, die als Vertrag mit dem Erblasser formbedürftiger Erbverzicht (§ 2348) sein kann (Damrau/Krüger Rz 2), und in den Grenzen der §§ 134, 138 eine Verfügung vTw an die Bedingung zu knüpfen, dass der Empfänger einen Dritten letztwillig bedenkt (sog ›kaptatorische Zuwendungen‹; s.a. BGH WM 71, 1509...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 18 Den Vertragsparteien steht es frei, die Abrechnung des gekündigten Vertrages durch Individualvereinbarungen anderweitig zu gestalten. In der Praxis wird davon oft in der Weise Gebrauch gemacht, dass Vergütungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen pauschal abgerechnet werden sollen. Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen die Vertragsparteien vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vereinbarung.

Rn 11 Die WEigtümer können sich durch Vereinbarung für Ablauf und Inhalt einer Versammlung eine Geschäftsordnung geben, zB wer die Versammlung leitet, ob geraucht werden darf, die Dauer der Redezeit (§ 23 Rn 11) etc. Eine vereinbarte Geschäftsordnungsregelung kann nur durch eine Vereinbarung wieder geändert werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 7 Den Vertragsparteien steht es grds frei, individualvertragliche Abreden über Zeitpunkt und Form der Abnahme sowie hinsichtlich des Erfordernisses der Abnahmereife zu treffen (BGHZ 131, 392). Für AGB ergeben sich hingegen aus dem Gesichtspunkt der Inhaltskontrolle und des Transparenzgebots (§ 307 I, II) erhebliche Einschränkungen. Auch in AGB wirksam vereinbart werden ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Abbedingende Vereinbarungen (§ 5 III).

Rn 19 Durch eine Vereinbarung nach § 5 III können gem § 5 I im SonderE stehende Bestandteile abw dem gemE zugeordnet werden (BGH ZMR 13, 454 Rz 11; KG GE 17, 184 für Balkone). Die Anordnung kann Teil der Teilungserklärung/des Teilungsvertrags sein oder nachträglich durch eine nicht § 10 I 2 unterfallende Vereinbarung in Form des § 4 I, II getroffen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Elterliche Verantwortung kraft Vereinbarung oder Rechtsgeschäft (Abs 2).

Rn 2 Art 16 II betrifft die Zuweisung (insb das Bestehen) oder das Erlöschen (die Beendigung) der elterlichen Verantwortung durch eine Vereinbarung oder ein einseitiges Rechtsgeschäft ohne Einschreiten eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde. Diese bestimmt sich nach dem Recht des Staates des (aktuellen) gewöhnl Aufenthalts des Kindes in dem Zeitpunkt, in dem die Verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 2 Wird die Rückgabepflicht insgesamt abbedungen, handelt es sich durch den Wegfall der die Miete prägenden zeitlichen Begrenzung der Gebrauchsüberlassung nicht um einen Mietvertrag. Abw Vereinbarungen über den Fälligkeitszeitpunkt der Rückgabepflicht sind zulässig. Die Vereinbarung eines über § 229 hinausgehenden Selbsthilferechts des Vermieters ist unwirksam (vgl BGH NJW...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 4. Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 140 Beispiel Die Eheleute haben 1964 einen Gütertrennungsvertrag abgeschlossen. Da der Ehemann aus seiner ersten wie aus seiner jetzigen Ehe Kinder besitzt, fragt er, ob die Vereinbarung einer Zugewinngemeinschaft zur Reduzierung des Pflichtteils geeignet ist und ob dabei auch eine rückwirkende Vereinbarung Vorteile bringt. Er ist 14 Jahre älter als seine Ehefrau und sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1415 BGB – Vereinbarung durch Ehevertrag.

Gesetzestext Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften. Rn 1 Die Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag (§ 1408) begründet. Dieser bedarf gem § 1410 der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag ist nichtig. Die Gütergemeinschaft kann sowohl aufschiebend als auch auflösend bedin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 18 Grds ist eine Vereinbarung des Erben mit dem Gläubiger dahingehend möglich, dass die Verbindlichkeit nur ggü dem Nachlass oder dem Eigenvermögen bestehen soll (BGH WM 68, 798). Will der Erbe die Beschränkung auf den Nachlass, genügt, wenn er zum Ausdruck bringt, dass er nur für den Nachlass handelt und der Gläubiger sich darauf einlässt (RGZ 146, 346).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten.

Gesetzestext (1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarung.

Rn 6 Die Vereinbarung ist abzugrenzen ggü bloßer Vermietung/Verpachtung (BGH NJW 90, 443 [BGH 20.10.1989 - V ZR 341/87]); Letzteres stellt eine Selbstausübung durch das Ziehen mittelbarer Sachfrüchte dar. Für die Vertragsgestaltung sind deshalb eindeutige Formulierungen unerlässlich. Die Überlassung kann formfrei vereinbart werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 512 BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext 1Von den Vorschriften der §§ 491 bis 511, 514 und 515 darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift (vor dem 21.3.16 [§ 491 Rn 7] § 511) zur Umsetzung des Art 22 II u III Verb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585c BGB – Vereinbarungen über den Unterhalt.

Gesetzestext 1Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. 2Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. 3 § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird. A. Grundlagen. Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ehevertragliche Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich (Abs 2).

Rn 24 Wegen der Möglichkeiten einer Vereinbarung zu dem Versorgungsausgleich wird auf die Kommentierung zu §§ 6, 8 des VersAusglG verwiesen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 271a BGB – Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen.

Gesetzestext (1) 1Eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. 2Geht dem Schuldner nach Empfang der Gegenleistung eine Rechnung oder gleichwertige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 656d BGB – Vereinbarungen über die Maklerkosten.

Gesetzestext (1) 1Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abweichende Vereinbarungen, III.

Rn 14 Abreden, die den Anspruch des Mieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Drittüberlassung über die Voraussetzungen des I hinaus einschränken, sind unwirksam; dies gilt auch für die Vereinbarung eines Untermietzuschlags bereits im Mietvertrag, da sie zum Nachteil des Mieters die nach II erforderliche Zumutbarkeitsprüfung vorwegnimmt (AG Hambg-Altona WuM 99, 600).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 399 BGB – Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung.

Gesetzestext Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist. A. Bedeutung. Rn 1 § 399 statuiert zwei Ausnahmen vom Grundsatz der Übertragbarkeit von Forderungen. Der Schuldner ist na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 361 BGB – Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast.

Gesetzestext (1) Über die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs. (2) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 555f BGB – Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.

Gesetzestext Die Vertragsparteien können nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere über die A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich. Rn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 312m BGB – Abweichende Vereinbarungen und Beweislast.

Gesetzestext (1) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (2) Der Unternehmer trägt gegenüber dem Verbraucher die Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 487 BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext 1Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. A. Sinn und Zweck. Rn 1 § 487 S 1 verbietet es den Vertragsparteien, von den Bestimmungen des 2. Titels zum Nachteil ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abweichende Vereinbarungen (§ 556c IV).

Rn 19 Eine zum Nachteil des Mieters von § 556c I–III abweichende Vereinbarung ist unwirksam (§ 556c IV).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 465 BGB – Unwirksame Vereinbarungen.

Gesetzestext Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam. A. Zweck. Rn 1 Die Norm will verhindern, dass der Verpflichtete durch geschickte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 566c BGB – Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete.

Gesetzestext 1Ein Rechtsgeschäft, das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird, insbesondere die Entrichtung der Miete, ist dem Erwerber gegenüber wirksam, soweit es sich nicht auf die Miete für eine spätere Zeit als den Kalendermonat bezieht, in welchem der Mieter von dem Übergang des Eigentums Kenntnis erlangt. 2Erlangt der Mieter die K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651y BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Reisenden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. A. Zweck. Rn 1 Als Vorschriften, die gerade auch den Verbraucherschutz bezweck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abänderung von Vereinbarungen

Rn 15 Vereinbarungen über den Wertausgleich nach der Scheidung können durch eine neue Vereinbarung der Ehegatten abgeändert werden, sofern die Ehegatten die Abänderung nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben. Zur Formbedürftigkeit vgl § 7 Rn 7. Ist aufgrund der ersten Vereinbarung bereits eine gerichtliche Entscheidung über den Wertausgleich wirksam geworden, muss diese aufg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarungen.

Rn 2 § 205 gilt nur (BGH NJW-RR 12, 579 [BGH 25.01.2012 - XII ZB 461/11] Rz 23) bei vorrübergehenden (ggf konkludent) vereinbarten (BGH 7.11.14 – V ZR 309/12 Rz 22) Rechten des Schuldners, aufgrund derer er berechtigt ist, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begibt, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen. Ziel eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftungsbeschränkung auch ohne besondere Vereinbarung?

Rn 17 Fraglich und str ist, ob in bestimmten Situationen die Deliktshaftung auch ohne besondere Vereinbarung beschränkt werden kann. Dies betrifft insb drei Fallgruppen: Bei gleichzeitig vorliegendem Vertrag gelten dessen Haftungsausschlüsse und -einschränkungen auch für konkurrierende Deliktsansprüche (zB BGH NJW 72, 475; BGHZ 46, 313, 316; 93, 23, 29; NJW 98, 2282, 2283); ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Vereinbarung von Gütergemeinschaft

Rz. 61 Nach Auffassung des BGH kann nur in Ausnahmefällen in der ehevertraglichen Vereinbarung der Gütergemeinschaft eine ergänzungspflichtige Schenkung des begüterten an den weniger vermögenden Ehegatten gesehen werden.[200] Für eine Schenkung soll es an der schuldrechtlichen Einigung der Eheleute über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung fehlen. Vielmehr liege der Rechtsgru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 241 vom 28.9.04, S. 1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, aufgrund ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vereinbarung.

Rn 20 Der Vermieter kann Vorauszahlungen nur dann verlangen, wenn dies vereinbart ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vereinbarungen vor Wertausgleich bei der Scheidung.

I. Allgemeines Rn 1 Gem § 7 bedürfen Vereinbarungen über den VA – auch über schuldrechtliche Ausgleichsansprüche iSd §§ 20 ff – einer besonderen Form, wenn sie vor der Rechtskraft der Entscheidung über den (öffentlich-rechtlichen) Wertausgleich bei der Scheidung (iSd §§ 9 ff) geschlossen werden. Unerheblich ist, ob die Vereinbarung vor oder während der Anhängigkeit des Scheid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässiger Inhalt von Vereinbarungen (Abs 1).

I. Grundsätzliches (Abs 1 S 1). Rn 2 Die Grundsatznorm des § 6 I 1 stellt klar, dass Vereinbarungen über den VA geschlossen werden können. Sie enthält weder in zeitlicher noch in inhaltlicher Hinsicht irgendwelche Einschränkungen der Dispositionsbefugnisse. Die Ehegatten können daher grds zu jeder Zeit, also vor, während und auch nach der Ehe Vereinbarungen schließen. Scheidu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entstehen der Ausgleichsforderung und Vereinbarungen über sie (Abs 3).

I. Entstehen der Ausgleichsforderung. Rn 8 Die Ausgleichsforderung entsteht mit der Beendigung des Güterstandes, gleich aus welchem Grund, ob also durch Ehevertrag, Rechtskraft eines die Ehe oder den Güterstand beendenden Beschlusses oder Tod. Im Fall der Scheidung können Prozesszinsen deshalb erst ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses verlangt werden, im Fall der Anfechtu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fehlende Vereinbarung über Ersatzmieterstellung.

a) Grundsätzliches. Rn 13 Grds ist der Vermieter nicht verpflichtet, den Mietvertrag aufzuheben, auch wenn der Mieter einen zumutbaren Ersatzmieter anbietet (BGH ZMR 03, 413 = NJW 03, 1246). Trotz fehlender Mietnachfolgeklausel kann ein Mieter jedoch die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag ausnahmsweise verlangen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der vorzei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarungen (§ 10 I 2).

1. Allgemeines. a) Überblick. Rn 3 Das Recht lässt den WEigtümern bei der Ordnung ihres Gemeinschaftsverhältnisses als Teilhaber des gemE (§§ 741 BGB ff) durch Vereinbarung bewusst weitgehend ›freie Hand‹ (BGH ZMR 22, 232 Rz 26; 18, 833 Rz 16; NJW 15, 3371 Rz 13; ZMR 13, 290 Rz 9). § 10 I 2 stellt diese Privatautonomie deklaratorisch fest. Soweit das Gesetz dispositiv ist, kön...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Keine abweichenden Vereinbarungen zulässig – § 650o.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abtretungsausschluss durch eine Vereinbarung (§ 399 Alt 2).

I. Vereinbarung. Rn 9 Die Parteien des Schuldverhältnisses können vor, bei oder nach Begründung der Forderung deren Unabtretbarkeit vereinbaren. Abtretungsverbote können auch in Tarifverträgen u Betriebsvereinbarungen enthalten sein (BAG AP § 399 Nr 1, 4, 8; LAG Köln NZA-RR 06, 365; Soergel/Schreiber § 399 Rz 5; einschr ArbG Hamburg DB 10, 2111). Ob ein Abtretungsausschluss g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vereinbarungen.

I. Begriff. Rn 2 Vereinbarungen gem § 566c sind Rechtsgeschäfte zwischen Vermieter und Mieter über die Mietforderung. Dazu gehören insb die Zahlung der Miete, die Stundung der Miete, Erlass der Miete und Aufrechnungsvertrag (LG Berlin GE 08, 1428). § 566c gilt nicht für Fälle der Vertragsänderung wie die dauerhafte Senkung der Miete (vgl BGH NZM 02, 291 noch zu § 574 aF). Zum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 30 Die Regelung des § 538 enthält nicht die für das MietRRef typische Regelung im Schlussabsatz ›eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam‹, so dass insb hinsichtlich Schönheits- und Kleinreparaturen (AG Brandenburg ZMR 08, 976) auch in Formularverträgen abweichende Klauseln durchaus wirksam vereinbart werden können (vgl Lehmann-Richter ZMR 09, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Vereinbarungen.

Rn 18 Nach § 1585c können Ehegatten den nachehelichen Unterhalt vertraglich regeln. Grds besteht volle Vertragsfreiheit (zu Einzelheiten vgl § 1585c Rn 1 ff). Derartige vertragliche Regelungen sind grds konkretisierende und modifizierende Unterhaltsvereinbarungen. Sie lassen den Charakter des Anspruchs als gesetzlichen Unterhaltsanspruch unberührt. Ausnahmsweise (BGH FamRZ 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 2 Gem II sind abw Vereinbarungen zum Nachteil des Wohnraummieters unzulässig. Außerhalb der Wohnraummiete unterliegen formularmäßige Abweichungen der Inhaltskontrolle durch § 307 – sofern ausnahmsweise der Mieter nicht Unternehmer ist, auch nach § 309 Nr 6. Eine Bestimmung, wonach der Rückerstattungsanspruch aus § 547 bei einer vom Mieter zu vertretenden Vertragsbeendigun...mehr