Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 16 Vertragstypen / III. Vergütung

Rz. 1485 Regelmäßig setzt sich die Vergütung der angestellten Vertriebskraft aus einem Festgehalt und aus Provisionen und Prämien zusammen (Grundmann, Die Vergütung des Angestellten im Außendienst, insbesondere unter Berücksichtigung der Mitbestimmung des Betriebsrats, in Beseler/Bopp/Grundmann/Keil/Krasshöfer/Molkenbur/Puzicha/Wetzling, Angestellte im Außendienst, 3. Aufl.,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Vertretung der AG

a) Vorstand als Vertretungsorgan der AG Rz. 555 Vertreten wird die AG durch den Vorstand. Im Gegensatz zur GmbH ist der Vorstand einer AG das – weitgehend unabhängige – Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der AG. b) Aufsichtsrat als Vertretungsorgan ggü. dem Vorstand Rz. 556 Gegenüber dem Vorstand wird die AG durch den Aufsichtsrat vertreten (vgl. Engels, BOARD 2019,154 ff....mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung aus wichtigem Grund

aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zahlreiche Fälle, in denen aus unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Bezüge des Vorstandsmitglieds

aa) Vergütungsstruktur, Angemessenheit, Nachhaltigkeit, Begrenzung, Offenlegung, Haftung – Hinzuziehung eines Vergütungsexperten Rz. 617 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 AktG (i.d. Neufassung v. 5.8.2009, BGBl I, 2509 – VorstAG, unverändert geblieben in der Neufassung vom 12.12.2019 zum 1.1.2020, BGBl I, 2637 – ARUG II) hat der Aufsichtsrat (s. oben Rdn 566 ff. zur Zuständigkeit des Ges...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen

Rz. 99 Kernstück des Rechtes der AGB ist die Inhaltskontrolle, die in den §§ 307 ff. BGB niedergelegt ist und auch für Arbeitsverträge gilt. a) Allgemeine Grundsätze Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachte...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Unfallversicherung

Rz. 1703 Sowohl für Minijobs in Privathaushalten als auch im gewerblichen Bereich sind die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu leisten.mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Vertragsmuster

Rz. 76 (Anm.: Abdruck des Ausbildungsvertragsmusters mit freundlichem Einverständnis des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e.V.)mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Sonderkonstellationen bei Abberufung und Kündigung – "ruhende" Arbeitsverhältnisse

(1) Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG – GF bei der GmbH u. Vertrag bei der KG Rz. 300 Klar geregelt ist der Fall, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der seinen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat, wegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießt. Rz. 301 In der Praxis wird allerdings häufig der Anstellungsvertrag mit der...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Pflichten des Ausbildenden

Rz. 26 Die Pflichten des Ausbildenden ergeben sich aus den §§ 14 bis 16 BBiG. Seine Hauptpflicht ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit und Durchführung der Ausbildung, sodass das Ausbildungsziel innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Die sachliche Ausbildung umfasst in erster Linie eine geordnete Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntn...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rentenversicherung

a) Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts Rz. 1696 Führt der Arbeitgeber pauschal 15 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung ab, so entstehen dem Arbeitnehmer keine Ansprüche auf Altersrente (Berücksichtigung jedoch bei der Berechnung der Wartezeit nach § 52 Abs. 2 SGB VI und Zuschlägen bei Entgeltpunkten nach § 76b SGB VI). b) Option zur Aufstockung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Steuerrechtliche Aspekte

1. Lohnsteuerabzug ohne Berücksichtigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz. 1715 Nach § 40a Abs. 1 S. 1 EStG kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder auf die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % d...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Abgrenzung nach der Beschränkung der Grundfreiheiten des § 84 Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 1447 Für die Statusfeststellung bei Personen, die ständig damit betraut sind, Geschäfte im Namen eines anderen Unternehmers zu vermitteln, ist allein darauf abzustellen, ob die Vertriebsperson nach dem Vertrag oder der praktischen Handhabung der Parteien Rechte wahrnehmen kann, die den beiden Grundfreiheiten i.S.d. § 84 Abs. 1 S. 2 HGB entsprechen, die Arbeitszeit und di...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Zuständigkeit für die Anstellung, Bestellung und Vorstandsvergütung – Erfordernis wirksamer Beschlussfassung und Bevollmächtigung

a) Unterscheidung zwischen Anstellung und Bestellung – Trennungstheorie Rz. 565 Die Vorstandsbesetzung, d.h. die Suche und Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder, gilt –wie ausgeführt (Rdn 561) – als Königsdisziplin für den Aufsichtsrat bzw. den Personalausschuss des Aufsichtsrats (vgl. Kunz, BOARD 2014, 100,102). Sind geeignete Kandidaten gefunden, ist wie bei dem Geschäftsf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Erfordernis des wichtigen Grundes

(a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündige...mehr

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§ 16 Vertragstypen / X. Rückzahlungsansprüche

1. Irrtümliche Gehaltsüberzahlung Rz. 1595 Wird die Arbeitsvergütung irrtumsbedingt zu hoch ausgezahlt, hat der Arbeitgeber grundsätzlich einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB. Im Streitfall muss er nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen, dass für die Leistungen an den Arbeitnehmer im Umfang der Überzahlung ein Rec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Vergütung

Rz. 38 Gem. § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Arbeitsentgelt, sondern um einen Unterhaltszuschuss, welcher eine finanzielle Hilfe zur Durchführung der Berufsausbildung sein soll und den Nachwuchs an Fachkräften sichern soll (Litterscheid, NZA 2006, 639; Leinemann/Taubert/Leinem...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Zivilrechtliche Rahmenbedingungen

1. Allgemeine Voraussetzungen Rz. 1741 Wird ein Ehegatte lediglich aufgrund einer "familienrechtlichen Verpflichtung" im Unternehmen des anderen Ehegatten tätig, begründet sich hieraus noch kein Arbeits- oder Dienstverhältnis i.S.v. § 611 BGB. Eine entsprechende familienrechtliche Verpflichtung besteht für Ehegatten grds. nicht. Im Gegensatz zu der früheren Regelung in § 1356...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Ordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH/Koppelungsklauseln – Abfindung/Überbrückungsgeld

(1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG (a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Außerordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer

Rz. 294 Für den GmbH-Geschäftsführer seinerseits können erhebliche Verstöße, die der GmbH zuzurechnen sind, wie beispielsweise die erhebliche Beschneidung des Aufgabenbereichs des GF (vgl. BGH v. 6.3.2012 – II ZR 76/11, DB 2012, 1037 = NJW 2012, 1656), einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen (a.o. Eigenkündigung). Ggf. haftet die GmbH für den Verdienstausf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Rechtsprechung des BAG

aa) Geschäftsführeramt Rz. 153 Nach der Rspr. des BAG wird der Geschäftsführer einer GmbH für diese in aller Regel ebenfalls auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig (vgl. BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris Ls. 2 und Rn 22; BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 25). Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Übereinstimmungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

1. Gleichklang oder Dreiklang des Arbeitnehmerbegriffs? Rz. 1057 Übergreifend für das Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist für alle drei Rechtsgebiete der gemeinsame Ansatzpunkt zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom (selbstständigen) Freien Mitarbeiter die Anknüpfung an der Arbeitnehmereigenschaft, d.h. die persönliche Abhängigkeit. Trotz des Fehlens eine...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung

a) Geschäftsführer als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen Rz. 196 Die AGB-Kontrolle des Geschäftsführervertrages ist nach den §§ 305 ff. BGB eröffnet, wenn die GmbH dem Geschäftsführer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bei Abschluss des Vertrages stellt. Die Anwendbarkeit folgt aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Rz. 197 Die in der ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 347 Auch die verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Zukunftsprognose gestellt werden kann (BAG v. 16.9.2004 – 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459; BAG v. 26.1.1995, NZA 1995, 517; BAG v. 12.1.2006, NZA 2006, 980). Die verhaltensbedingte Kündigung hat keinen Sanktionscharakter (BAG v. 12.1.2006 – 2 AZR 179/05, NZA 2006, 980; BAG v. 19....mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Beschäftigungsanspruch/-pflicht des Vorstands nach Abberufung in einer anderen leitenden Funktion?

aa) Zumutbare andere Tätigkeit nach Abberufung Rz. 701 Fraglich ist, ob das abberufene Vorstandsmitglied verpflichtet ist, trotz Abberufung auf Wunsch der AG eine andere zumutbare Tätigkeit bis zum Vertragsende auf Verlangen der AG auszuüben, wenn der Anstellungsvertrag dazu keine Regelung enthält. Dies ist abzulehnen. Nach der älteren Rspr. des BGH soll es möglich sein, dass...mehr

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§ 16 Vertragstypen / i) Unzulässige Einschränkungen der Entschließungsfreiheit des Aufsichtsrats zur Vertragsverlängerung – hohe Abfindung, Überbrückungsgeld, Angemessenheit – Doppelprüfung

Rz. 668 Alle Vertragskonstellationen, die aus wirtschaftlichen Gründen Druck auf den Aufsichtsrat ausüben können, den Vorstand erneut zu bestellen, sind im Zweifel unwirksam. Diesen Zwang will § 84 Abs. 1 AktG gerade ausschließen. Eine Vertragsklausel, nach der das Dienstverhältnis des Vorstands einer AG im Fall der Beendigung der Organstellung als Arbeitsverhältnis zu gleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gesondertes Merkmal für gefördertes Altersvorsorgevermögen (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 33 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zum 01.01.2017 ist die vormalige Nr 7 des § 22a EStG durch Wegfall der Nr 4 (s Rn 31) zur Nr 6 geworden (zur Rechtslage ab 01.01.2019 s Rn 33a). In § 22a Abs 1 S 1 Nr 6 EStG (bzw vormals Nr 7) wird bestimmt, dass ab 01.01.2017 ein gesondertes Merkmal in die Rentenbezugsmitteilungen für Verträge aufzunehmen ist, auf denen gefördertes Altersvo...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus gem. § 7a SGB IV

a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Status...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Begriffe und arbeitsrechtliche Grundsätze

1. Verträge mit Studenten Rz. 1658 Geht ein Student neben seinem Studium im Wesentlichen zu Erwerbszwecken einer bezahlten Beschäftigung nach (z.B. Werksstudent), spricht man von einer Studentenbeschäftigung. Rz. 1659 Auch wenn Studenten nur vorübergehend und im Nebenerwerb tätig sind, sind sie Arbeitnehmer, wenn nach den allgemeinen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis und kein ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Arbeitsrecht – "arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Individualarbeitsrecht aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kün...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeitsrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen – Abgrenzung Arbeits-/Dienst-/Werkvertrag a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Wegfall des Provisionsanspruchs

aa) Provisionsanspruch der angestellten Vertriebskraft Rz. 1513 Dass die Regelungen des § 87a Abs. 2 bis 5 HGB gemäß § 65 HGB auch für den Handlungsgehilfen gelten, wird teilweise in Zweifel gezogen. Mit den grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsrechts zur Verteilung des Betriebsrisikos sei es nicht zu vereinbaren, dass Beschäftigte trotz geleisteter Arbeit keine Provision er...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

1. Teilzeitbeschäftigung Rz. 1671 Ebenso wie das Vollzeitarbeitsverhältnis unterliegt auch das Teilzeitarbeitsverhältnis grds. der Sozialversicherungspflicht, § 7 SGB IV. Ob und inwiefern allerdings eine versicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt, hängt von dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung und dem daraus erzielten Entgelt ab. a) Geringfügige Beschäftigung Rz. 1672 Liegt nur...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Steuerrechtliche Aspekte

1. Verträge mit Studierenden Rz. 1679 Vergütungen, die an inländische Studierende im Inland für die Tätigkeit als Praktikant oder als Aushilfskraft vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind grds. lohnsteuerpflichtig. Maßgebend für die Qualifizierung als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG ist die Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 1 LStDV (...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Rechtzeitigkeit des Anfrageverfahrens/Beginn der Versicherungspflicht/Fälligkeit

aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Gesetzliche Rückzahlungsansprüche wegen unverdienter Provisionen

Rz. 1601 Zu diesen Rückzahlungsansprüchen wird auf die Ausführungen unter den Rdn 1500–1519 verwiesen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Regelungen im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag – Vertragsgestaltung

a) Schriftform Rz. 590 In der Praxis kommt es nur äußerst selten nicht zu einem schriftlichen Vorstandsvertrag, da die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit unverzichtbar ist und zum pflichtgemäßen Aufsichtsratshandeln i.S.v. § 116 AktG gehört (Dokumentationspflicht des AR). Gleichwohl sind nur in einigen wenigen branchenspezifischen Spezialnormen, wie in...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Pflichten des Arbeitgebers

a) Hauptpflichten Rz. 1477 Die Hauptpflichten des Arbeitgebers sind die Vergütungs- und die Beschäftigungspflicht (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 4 Rn 3 ff.). Rz. 1478 Die angestellte Vertriebskraft hat einen vertraglichen Anspruch darauf, vom Arbeitgeber beschäftigt zu werden, also Aufgaben zugewiesen zu bekommen. Diese Pflicht folgt aus der Treuepflicht ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Höhe der Rentenversicherung

Rz. 964 Die Höhe wird grds. entsprechend den üblichen Regeln, die für die Rentenversicherung versicherungspflichtiger Selbstständiger aufgestellt sind, berechnet. Danach bestimmt § 165 SGB VI, welche Einnahmen beitragspflichtig sind.mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Interessenlage und Grundsatzproblem der Scheinselbstständigkeit

1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch al...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgebe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Vertragsmuster

1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pfli...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Rechtscharakter des Anstellungsverhältnisses – Dienst- oder Arbeitsverhältnis?

a) Rechtsprechung des BGH aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 14 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Berufsausbildungsverhältnis sind in den §§ 10 bis 26 BBiG niedergelegt, wobei die dort getroffenen Regelungen gem. § 25 BBiG unabdingbar und damit zwingend sind. Ziel des Berufsausbildungsverhältnisses ist die berufliche Grundausbildung des Auszubildenden, d.h. die Vermittlung fachlicher Fertigkeiten und Kenntnisse für eine qu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV (Abgrenzungskriterien zur selbstständigen Tätigkeit)

aa) Weisungsgebundenheit und Eingliederung Rz. 878 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" wurde klargestellt, dass die wesentlichen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit als freier Mitarbeiter sowie der Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialversicherung unverändert weitergelten. Die sozialversicherungsrechtliche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Abberufung, Kündigung aus wichtigem Grund/Zumutbarkeit anderweitiger Tätigkeit – Reaktionsmöglichkeiten des Vorstands

a) Abberufung aus wichtigem Grund aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zah...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Vorstand als Vertretungsorgan der AG

Rz. 555 Vertreten wird die AG durch den Vorstand. Im Gegensatz zur GmbH ist der Vorstand einer AG das – weitgehend unabhängige – Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der AG.mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr