Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.1 Anwendungsbereich von IFRS 15

Rz. 6 Bis auf die nachstehend aufgeführten Verträge ist IFRS 15 auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden: Leasingverträge, die unter IFRS 16 fallen, Versicherungsverträge im Anwendungsbereich des IFRS 17, Verträge über Finanzinstrumente oder andere vertragliche Rechte und Pflichten im Anwendungsbereich des IFRS 9, des IFRS 10, IFRS 11, IAS 27 und IAS 28. [1] Hinsichtlich der in...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 1 Einführung

Rz. 1 Eines der bedeutendsten Projekte der internationalen Rechnungslegung bildete die Entwicklung von Rechnungslegungsgrundsätzen für die Abbildung von Kundenverträgen.[1] Ziel dieser Bemühungen war die Entwicklung einheitlicher Grundsätze für die Abbildung sämtlicher Kundenverträge und damit die Vermeidung von Widersprüchen in den Rechnungslegungsvorschriften zwischen den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 2 Abweichende vertragliche Regelungen

Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es den Arbeitsvertragsparteien zwar frei, im Einzelarbeitsvertrag abweichende Regelungen für Fälle von Betriebsstörungen zu treffen. Allerdings scheitert eine solche Regelung in Formulararbeitsverträgen in der Regel an der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Da mit einer solchen Regelung vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlich...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.4.2 Kosten zur Erfüllung eines Kundenvertrags

Rz. 53 Kosten zur Erfüllung eines Kundenvertrags sind – soweit sie nicht vorrangig in den Anwendungsbereich anderer Standards (IAS 2, IAS 16 oder IAS 38) fallen – nach IFRS 15.95 ff. zu aktivieren, wenn sämtliche nachstehenden Voraussetzungen vorliegen: die Kosten beziehen sich direkt auf einen gegenwärtigen oder einen genau identifizierbaren künftigen Vertrag, die Kosten scha...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.2.3 Ermittlung des Transaktionspreises

Rz. 22 Auf der 3. Stufe des Erlösrealisierungsmodells ist der Transaktionspreis zu ermitteln. Dieser ist als der Betrag der Gegenleistung definiert, zu dem ein Unternehmen im Austausch für die gelieferten Güter bzw. erbrachten Dienstleistungen berechtigt ist, ausgenommen der für Dritte vereinnahmten Beträge (z. B. Umsatzsteuer).[1] Der Transaktionspreis schließt sowohl fixe ...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.5 Ausweis und Anhangangaben

Rz. 54a Obwohl das Mindestgliederungsschema des IAS 1.54 keinen gesonderten Ausweis von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten vorsieht, ergibt sich ein solcher gesonderter Ausweis in der Bilanz – Wesentlichkeit der Posten vorausgesetzt – aus IFRS 15.105.[1] Rz. 55 Nach der in IFRS 15.110 formulierten übergreifenden Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.3 Grenzüberschreitender Vorbescheid (Abs. 3)

Rz. 4 In Abs. 3 wird der Begriff des grenzüberschreitenden Vorbescheids definiert. Inhaltlich ist die Definition an Art. 3 Nr. 14 der Richtlinie 2011/16/EU angelehnt. Ein grenzüberschreitender Vorbescheid liegt nach inländischen Maßstäben vor bei verbindlichen Zusagen nach § 204 AO, bei verbindlichen Auskünften nach § 89 Abs. 2 AO und bei unilateralen Vorabzusagen über Verre...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.4.1 Zusätzliche Kosten zur Anbahnung eines Kundenvertrags

Rz. 50 Nach IFRS 15.91 f. sind die zusätzlichen Kosten, die bei der Anbahnung eines Kundenvertrags anfallen, als ein eigenständiger Vermögenswert zu aktivieren, sofern diese Kosten ohne Vertragsabschluss nicht angefallen wären und das Unternehmen erwartet die Kosten über den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag wieder zu erlangen. Hierzu zählen vor allem an Unternehmensexter...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.1 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 3 § 27 AO lässt nur Vereinbarungen über die örtliche, nicht dagegen über die sachliche Zuständigkeit zu.[1] Dies ergibt sich daraus, dass der Wortlaut der Vorschrift auf das Einvernehmen der örtlich zuständigen Finanzbehörde abstellt. Die sachliche Zuständigkeit kann nur aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschrift, etwa auf der Grundlage des § 17 FVG, geändert werden.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Durch eine Vereinbarung nach § 27 AO wird die Zuständigkeit einer an sich nicht zuständigen Finanzbehörde begründet. Hierdurch unterscheidet sich die Regelung von § 25 AO, der nur eine Vereinbarung zwischen mehreren nach dem Gesetz zuständigen Finanzbehörden erlaubt. Im Unterschied zu § 26 S. 2 AO ist die Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO nicht auf den Abschluss e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationen aus einem Drittstaat (Abs. 1)

Rz. 3 Erhält das BZSt als zentrales Verbindungsbüro[1] aus einem Drittstaat steuerlich relevante Informationen, so kann es diese an einen anderen Mitgliedstaat weiterleiten. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. Die vom Drittstaat beim zentralen Verbindungsbüro eingegangenen Informationen müssen für die Anwendung und Durchsetzung des deutschen Steuerrechts bezü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Zwei oder mehr Mitgliedstaaten können eine gleichzeitige Prüfung einer oder mehrerer Personen im jeweils eigenen Hoheitsgebiet vereinbaren. Ein Ziel dieser gleichzeitigen Prüfung ist der Informationsaustausch. Die gleichzeitig zu prüfende Person[1] oder Personen müssen für die gleichzeitig prüfenden Mitgliedstaaten von einem gemeinsamen oder ergänzenden Interesse sein....mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 2.3.1 Inputorientierte Methoden zur Feststellung des Leistungsfortschritts

Rz. 42 Zu den inputorientierten Methoden, die zu einer globalen Feststellung des Erfüllungsgrads von Leistungsverpflichtungen führen, zählen insbesondere die Cost-to-Cost -Methode, die auf das Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den gesamten erwarteten Auftragskosten des Kundenvertrags abstellt. Effort-Expensed -Methode. Diese Methode misst den Erfüllu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.11 Amtshilferichtlinie, Durchführungsbestimmungen (Abs. 11)

Rz. 12 Im EUAHiG und in einer Reihe anderer steuerlicher Gesetze wird zur Bezeichnung mit "Amtshilferichtlinie" eine Kurzform des sehr langen Titels der Richtlinie 2011/16/EU verwendet. Dies geschieht zur Vermeidung einer kompletten Verweisung mit vollem Zitat der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Umsetzung des Art. 12 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie die gleichzeitige – also simultane – Prüfung durch deutsche und ausländische Finanzbehörden jeweils im eigenen Land.[1] Dies ist eine besondere Form des Informationsaustausches, die gerade im Zusammenhang mit einer genaueren Überprüfung von Steuerfällen stattfindet. Dabei kann es sich um die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2.2 Zölle (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Auch für die Zölle bedarf es keiner Amtshilfe nach dem EUAHiG, weil eine enge Zusammenarbeit der Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten durch völkerrechtliche Vereinbarungen und Rechtsverordnungen der EU geregelt ist und praktiziert wird.mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.3.2 Teilgewinnrealisierung durch echte Teilabnahmen

Rz. 74 Da die Completed-Contract-Methode zu unerwünschten Schwankungen im Ergebnisausweis führt, diskutiert die Literatur Sachverhaltsgestaltungen, um zu einer früheren Erfassung des Ergebnisses aus Fertigungsaufträgen zu gelangen. Rz. 75 Voraussetzung für die Teilgewinnrealisierung durch echte Teilabnahmen ist eine vertragsgleiche Vereinbarung über selbstständig abgrenzbare ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2.1 USt und Einfuhrumsatzsteuer (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 6 Die Festsetzung und Erhebung der USt gehörte bereits nach der letzten Fassung des EGAmtshG[1] nicht mehr zum Anwendungsbereich der Amtshilfe. Dies gilt weiterhin, da anstelle der Amtshilferegelung jetzt auch im EUAHiG die USt und die EUSt nicht zum sachlichen Anwendungsbereich des EUAHiG gehören. Für die USt gilt die EU-Zusammenarbeitsverordnung Nr. 904/2010[2] mit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.1.1 Beteiligte Finanzbehörden

Rz. 5 Die Zuständigkeitsvereinbarung setzt das Einvernehmen zwischen der nach dem Gesetz zuständigen und derjenigen Finanzbehörde voraus, die die Besteuerung übernehmen soll. Dabei kann es sich auch um Finanzbehörden unterschiedlicher Bundesländer handeln.[1] Obwohl sich die Ertragshoheit bei den meisten Steuern nach dem örtlichen Aufkommen richtet[2], enthält § 27 AO insowei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.3 Von der Regelung unberührte Bereiche (Abs. 3)

Rz. 11 Entsprechend der Regelung in Art. 1 Abs. 3 der EU-Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU v. 15.2.2011 enthält Abs. 3 eine Klarstellung, dass die Amtshilferegelung des EUAHiG zum einen die Vorschriften über die Rechtshilfe in Strafsachen[1] und zum anderen die Wahrnehmung von Rechten und die Erfüllung von Pflichten durch Deutschland im Bereich einer umfassenden Zusammenarbeit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Die Herstellung des Einvernehmens zwischen den beteiligten Finanzbehörden stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar.[1] Gleiches gilt für die Aufforderung nach S. 2. Die betroffene Person kann die Zuständigkeitsübertragung verhindern, indem sie die Zustimmung verweigert bzw. der Zuständigkeitsübertragung widerspricht. Die Gemeinden haben keine Möglichkeit, mit Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungskonto / 2.1 GmbH – Verrechnungskonto für Auslagen des Geschäftsführers

In der Praxis verauslagt der GmbH-Geschäftsführer oft Ausgaben für die GmbH wie z. B. Bewirtungskosten oder Spritkosten. Andererseits entnimmt der Geschäftsführer aus der GmbH bestimmte Leistungen, z. B. zahlt eine private Rechnung vom GmbH-Konto oder nutzt ein betriebliches Fahrzeug für private Zwecke. Um einen Ausgleich zu ermöglichen und damit der Gewinn/Verlust der Gesel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Information an Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 4 § 18 Abs. 2 EUAHiG nennt die Voraussetzungen, unter denen "die im Einklang mit diesem Gesetz" erlangten Informationen an einen Drittstaat weitergegeben werden dürfen. Es handelt sich also um Informationen aus dem Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten. Im Einklang mit dem EUAHiG sind alle Informationen erhalten, die vor allem aufgrund von Amtshilfeersuchen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.1.2.1 Form des Einvernehmens

Rz. 6 Das Einvernehmen bedarf keiner besonderen Form und kann daher auch mündlich oder telefonisch herbeigeführt werden.[1] Es muss jedoch ausdrücklich hergestellt werden und nachweisbar sein.[2] Schweigen oder fehlender Widerspruch reichen nicht aus.[3] Eine mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarung ist ggf. durch einen Aktenvermerk festzuhalten.[4]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.2.2 Fingierte Zustimmung

Rz. 9 Zur Erleichterung des Verfahrens sehen die S. 2–4 die Möglichkeit vor, die Zustimmung der betroffenen Person unter den dort festgelegten Voraussetzungen zu fingieren. Die Zustimmungsfiktion tritt nur ein, wenn alle dort festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Nach S. 2 hat eine der beiden Finanzbehörden, die die Vereinbarung treffen wollen oder getroffen haben, die betro...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 27 AO lässt eine von den gesetzlichen Regeln abweichende Vereinbarung der Finanzbehörden über die örtliche Zuständigkeit zu. S. 1 macht den Übergang der Zuständigkeit vom Einvernehmen der beteiligten Finanzbehörden und der Zustimmung des Betroffenen[1] abhängig. S. 2-4 regeln die Voraussetzungen, unter denen diese Zustimmung als erteilt gilt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift setzt Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Unterabs. 2 und Abs. 2 und 3 der Amtshilferichtlinie in der Fassung der DAC 7-Richtlinie[1] um. Sie sieht die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustauschs im Inland vor. § 10 Abs. 1 EUAHiG setzt für die Anwesenheit Bediensteter anderer Mitgliedstaate...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.4 Grenzüberschreitende Vorabverständigung (Abs. 4)

Rz. 5 Die Definition der grenzüberschreitenden Vorabverständigung entspricht derjenigen in Art. 3 Nr. 15 der Richtlinie 2011/16/EU. Mit der inhaltsgleichen Übernahme der Begrifflichkeiten aus der Richtlinie in das nationale Recht soll eine nationale Abweichung vermieden werden.[1] Erfasst sind demnach nur im Vorwege getroffene Vereinbarungen, Mitteilungen oder vergleichbare ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 6 Verstöße gegen die Zuständigkeitsvereinbarung

Rz. 12 Ein Verwaltungsakt, der unter Nichtbeachtung einer wirksamen abgeschlossenen und nicht wirksam aufgehobenen Zuständigkeitsvereinbarung erlassen wird, stellt einen Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit dar, der unter den Voraussetzungen des § 127 AO unbeachtlich ist. Ein die Aufhebung rechtfertigendes "venire contra factum proprium" der Finanzbehörde ist darin jeden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Auswahl der Person oder Personen, die für eine gleichzeitige Prüfung vorgeschlagen werden sollen, trifft die örtliche Finanzbehörde. Aufgrund des Vorschlags der Finanzbehörde unterrichtet das zentrale Verbindungsbüro die betroffenen Mitgliedstaaten hierüber, begründet die Auswahl der Person oder Personen und gibt den Zeitraum an, in welchem die gleichzeitige Prüfun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die zur Arbeit bereiten Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, Lohn und Gehalt weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Es i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationsaustausch durch Anwesenheit ausländischer Bediensteter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustausches. Ihre Anwesenheit ist in drei Fallgruppen möglich, nämlich zum einen durch Anwesenheit in den Amtsräumen der deutschen Finanzbehörde, in denen diese ihre Amtstätigkeit ausübt[1], zum anderen bei behördlichen Ermittlungen, die auf deutschem Hoh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Frist zur Erteilung der Information

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass das zentrale Verbindungsbüro[1] die durch das Ersuchen des anderen Mitgliedstaates erbetenen Informationen "unverzüglich, spätestens jedoch 3 Monate, nachdem es das Ersuchen erhalten hat", übermittelt. Die Festlegung einer Maximalfrist für die Übermittlung der Antwort auf das Ersuchen ist einer der Kernpunkte der neuen Amtshilferegelung. Grundsätz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 59 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder Richter keine Anwendung findet. R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 486 Der Inlandsbegriff wird ausgehend vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dabei ist im UStG selbst keine weitergehende Definition zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Es muss insoweit von dem Gebiet i. S. d. Völkerrechts ausgegangen werden. Die Staatsgrenzen bestimmen sich dabei durch die mit den Nachbarländern geschlossenen Verträge. Dan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 16.2 Vereinbarung über Freistellung

Im Regelfall ist eine einseitige Freistellung nur zulässig, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Eine derartige Klausel könnte etwa lauten: "Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer vom Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an von der Arbeitsleistung freizustellen. Der Freistellungszeitraum gilt zunächst als...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 2.4 Teilkündigung

Die Teilkündigung bezweckt die Aufhebung einzelner Vertragsabreden, ohne den Vertrag als Ganzes zu kündigen. Da sie in das ausgehandelte Vertragsgefüge einseitig eingreift, ist sie grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme stellt § 2 Abs. 3 TVöD dar, der für Nebenabreden (zum Begriff siehe Arbeitsvertrag) die gesonderte Kündigung zulässt. Ist im Arbeitsvertrag die Kündigung ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

Rz. 519 Durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] wurde mWv 1.1.1993 § 1 Abs. 2a UStG eingeführt, da eine territoriale Begriffsbestimmung für den Europäischen Binnenmarkt notwendig war. Durch Einführung der damals als Übergangsregelung ausgestalteten Vorschriften zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei Warenlieferungen im Binnenmarkt war eine systematische Trennung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Bemessungsgrundlage nach §§ 10, 11 UStG

Rz. 27 Erhöhungen und Minderungen des Entgelts (und Preises) sowie anderer Bemessungsgrundlagen sowie auch entsprechende Grundlagen der in § 17 Abs. 2 UStG sinngemäß zu behandelnden Fälle können aus verschiedenen Gründen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zustande kommen. Aufgrund des Ziels des UStG, stets die zutreffende tatsächliche Bemessungsgrundlage der USt zu unterwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Die Ausnahmegebiete

Rz. 500 Obwohl dem deutschen Hoheitsgebiet zuzurechnen und damit grundsätzlich Inland i. S. d. Gesetzes, sind bestimmte Gebiete von dem Anwendungsbereich des UStG in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG ausgenommen worden. Umsätze in diesen Gebieten sind damit nicht steuerbar, unter besonderen Voraussetzungen können aber Umsätze in Teilen dieser Gebiete wieder nach § 1 Abs. 3 UStG wie ein U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 17.1 Pflicht zur frühzeitigen Arbeitssuche

Arbeitslose müssen sich frühzeitig nach der Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Die Verpflichtung zur frühzeitigen Vorsprache bei der Agentur für Arbeit besteht unabhängig von der individuellen Kündigungsfrist spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses. Kann die Frist fakti...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 125 Die Leistungen einer Agentur, die Künstler zur Mitwirkung in Funk- und Fernsehsendungen zur Verfügung stellt, unterliegen unter folgenden Voraussetzungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG [1]: Der Künstler ist an die Agentur gebunden und hat dieser sein Recht der Funksendung und der öffentlichen Wiedergabe zur ausschließlichen Verwertung ü...mehr