Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 3 Nachfolgeprozess / D. Handlungsoptionen

Rz. 48 Wie oben erwähnt (siehe Rdn 34), bildet die zivilrechtliche Umsetzbarkeit den Maßstab dafür, ob ein Gestaltungskonzept grundsätzlich umgesetzt werden kann. Diese Aussage impliziert, dass die Gestaltungsidee als solche in der Regel nicht ein Produkt rechtstheoretischer Überlegungen ist. Vielmehr kommt es entscheidend auf unternehmerische Phantasie und Einfühlungsvermög...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / 1. Aufnahme als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 41 Die h.M. sieht in der Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine Personengesellschaft selbst dann keine unentgeltliche Zuwendung, wenn sie zu besonders günstigen Konditionen erfolgt oder der neue Gesellschafter überhaupt keine Einlage zu erbringen hat.[66] Begründet wird dies damit, dass der Eintretende – gleichgültig ob er bei seinem Eintritt eigenes...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / dd) Besondere Ausgestaltungen des Gesellschaftsverhältnisses/Gesellschaftervereinbarungen

Rz. 41 Je nach Ausgestaltung der Beteiligung besteht aus der Sicht der Eigentümerfamilie der Wunsch bzw. die Notwendigkeit, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in begleitenden Gesellschaftervereinbarungen die Rolle des Managements als Gesellschafter abweichend vom gesetzlichen Regelfall zu definieren und die Rechte und Handlungsoptionen des Managements einzuschränken. Rz. ...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 1. Global-Auftrag

Rz. 28 Übernimmt ein Berater den Auftrag, die Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge sozusagen aus einer Hand zu liefern (Global-Auftrag), ist er für sämtliche mit der Erledigung dieses Auftrags relevant werdenden Einzelfragen und Facetten verantwortlich.[25] Verfügt er selbst nicht über die erforderlichen Fach- und Spezialkenntnisse, sämtliche Details allein abzuar...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / III. Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 115 Nach Verständnis des IDW S 1 ist bei objektivierten Bewertungen grundsätzlich eine marktgestützte Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes auf Basis des CAPM einschlägig. Die Ermittlung des Risikozuschlags ist auch bei der Bewertung von KMU auf Grundlage des CAPM vorzunehmen.[207] Da KMU nahezu ausnahmslos keine Börsennotierung aufweisen, kommt im Regelfall nur eine ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / bb) Vertragliche Regelungen

Rz. 31 Wie sich aus den genannten Vorschriften ergibt, haben die Gesellschafter die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen. In der Praxis sind vor allem die nachfolgend genannten Gesellschaftsvertragsklauseln anzutreffen, aus denen sich hinsichtlich möglicher Pflichtteilsbelastungen sehr unterschiedliche und beim Vertragsschluss oftm...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Allgemeines

Rz. 46 Rechtstechnisch lassen sich Rückabwicklungsvorbehalte sowohl mit Hilfe von Widerrufsrechten als auch durch die Vereinbarung von Rücktrittsrechten umsetzen. Regelungsbedürftig ist mitunter auch, innerhalb welcher Fristen ein Rückabwicklungsrecht ausgeübt werden kann bzw. muss. Der Gesetzgeber geht in § 529 Abs. 1 BGB von einer zehnjährigen Frist seit der Leistung des Ge...mehr

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§ 17 Familienholding / III. Kommanditgesellschaft

Rz. 20 Insbesondere vor dem Hintergrund der strukturell angelegten Haftungsrisiken, die sich sowohl aus der Rechtsform der GbR als auch aus der OHG ergeben, kommt als Alternative zur GbR eher die Kommanditgesellschaft in Betracht, und zwar sowohl in einer vermögensverwaltenden als auch in einer gewerblichen Ausprägung. Rz. 21 Neben der Haftungsbeschränkung für die Kommanditis...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 106 Die Vereinbarung von Nießbrauchsrechten im Zuge der Unternehmensübergabe führt schenkungsteuerrechtlich zu einer Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Seit der Abschaffung des § 25 ErbStG a.F. im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2009 bestehen insoweit keinerlei Beschränkungen mehr. Der nach §§ 14 ff. BewG ermittelte Kapitalwert des Nießbrauchs kann grundsätzl...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / A. Einleitung

Rz. 1 Die strategische Ausrichtung von Familienunternehmen zeichnet sich in aller Regel durch eine langfristige Orientierung und ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung aus, die dem Streben nach kurzfristigen Profiten bzw. nach einer unbedingten Steigerung des Shareholder Value übergeordnet sind. Oftmals tragen auch die Verwurzelung in einer Region und/oder die Ver...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / III. Wegfall von Stimmrechtsbindung oder Verfügungsbeschränkung

Rz. 33 Für den Fall, dass die Poolbindung nach einer steuerbegünstigten Übertragung wegfällt, regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG einen mit § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG korrespondierenden, eigenständigen Nachsteuertatbestand. Dieser betrifft ausschließlich Kapitalgesellschaftsbeteiligungen, die nur im Hinblick auf die wirksame Poolung überhaupt in den Anwendungsbereich d...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 2. Weitergabe des Unternehmens von Todes wegen

Rz. 10 Eine Legaldefinition des Begriffs Unternehmen findet sich nicht. Somit ist zunächst festzustellen, welche Teile des Vermögens überhaupt zu dem Unternehmen, das Gegenstand der Unternehmensnachfolge sein soll, gehören. Dies gilt nicht nur für Einzelunternehmen, bei denen eine rechtliche Trennung von Unternehmensvermögen und sonstigem Vermögen von vornherein nicht vorhan...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Themensammlung

Rz. 20 Im Anschluss an das Erstgespräch und den Abschluss des Mediationsvertrages beginnt die erste von fünf Phasen, die für Mediatoren jedweder Ausbildungen zu den Herzstücken gehören: die sogenannte Themensammlung.[12] Manche Mediatoren führen diese Stufe direkt im Anschluss an das Erstgespräch als eine Sitzung durch, andere warten, bis sich die Erfahrungen des Erstgespräc...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / cc) Nachfolgeklauseln und Vermächtnis- bzw. Teilungsanordnungen

Rz. 39 Ein automatischer Übergang der Gesellschafterstellung auf erbrechtlichem Wege, also ein Vonselbsterwerb i.S.v. § 1922 BGB, ist nur denkbar, wenn der (potentielle) Nachfolger tatsächlich Erbe ist (mit welcher Quote auch immer, vgl. oben Rdn 37). Ein (reiner) Vermächtnisnehmer hat demgegenüber nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Erben (oder einem oder mehr...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Inhalt des Unternehmertestaments

Rz. 230 Verantwortliche Unternehmer sichern sich gegen Risiken, die sie nicht beherrschen können, in angemessener Weise ab. Der unerwartete Tod ist ein solches Risiko. Die Absicherung durch ein Notfalltestament, dessen Regelungen – hoffentlich – nie zum Tragen kommen, kann den Fortbestand des Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung sowohl im Interesse des Betriebes u...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / 2. Mehrere Übergeber/mehrere Übernehmer

Rz. 14 Ähnlich wie beim Ehegattentestament stellt sich die Ausgangssituation oft auch bei einer Mehrheit von Übergebern bzw. Übernehmern dar. Haben sich bspw. Eheleute, die gemeinsam Gesellschafter der ihr Unternehmen tragenden Gesellschaft sind, dazu entschlossen, ihre Beteiligungen gemeinsam (zu denselben Bedingungen) auf die nächste Generation zu übertragen, steht einer g...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 336 Die qualifizierte Nachfolgeklausel zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, das Nachrücken in die Gesellschafterstellung ermöglicht wird.[472] Auch der kraft einer qualifizierten Nachfolgeklausel berufene Gesellschafter-Erbe rückt unmittelbar in die Position des verstorbenen Gesells...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / c) Überlassung des Wirtschaftsguts

Rz. 29 Die wesentliche Betriebsgrundlage muss vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen werden. Da nur die Überlassung zur Nutzung, nicht aber die Veräußerung von Wirtschaftsgütern eine sachliche Verflechtung begründet, müssen beide Sachverhalte voneinander abgegrenzt werden. Maßgebend ist hier allein, ob nach den vertraglichen Vereinbarungen[45] wirtschaft...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Atypische Unterbeteiligung und Mitunternehmerschaft

Rz. 61 Maßgebliches Kennzeichen der atypischen Unterbeteiligung ist es, dass der Unterbeteiligte nicht nur Anteil an den laufenden Erträgen der Hauptbeteiligung hat, sondern dass der Unterbeteiligte darüber hinaus auch an den Wertschwankungen des Hauptanteils (d.h. insbesondere den stillen Reserven) beteiligt ist.[99] Der BFH führt hierzu aus, dass eine atypische Unterbeteil...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. Grundsatz der Haftung des Übernehmers nach § 25 Abs. 1 HGB

Rz. 44 Die Übernahme eines Einzelunternehmens unter Fortführung der Firma (mit oder ohne Nachfolgezusatz) begründet gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 eine Art gesetzlichen Schuldbeitritt.[46] Demzufolge muss der Übernehmer auch für die Geschäftsverbindlichkeiten des Übergebers mit einstehen. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten sind grundsätzlich (abgesehen von den Fälle...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 95 Anteile an Kapitalgesellschaften sind begünstigungsfähig, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 17 Familienholding / IV. Kapitalgesellschaften

Rz. 25 Alternativ zur OHG bzw. zur KG kommen auch Kapitalgesellschaften als Rechtsform für eine Familiengesellschaft in Betracht. GmbH und AG haben von Gesetzes wegen ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG); ihr Vermögen stellt uneingeschränkt Betriebsvermögen dar. Soweit die jeweiligen Gesellschafter mehr als 25 % des Nennkapitals der Gesellschaft halt...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / VI. Schlussfolgerungen

Rz. 66 Dass eine angemessene Incentivierung des Fremdmanagements sinnvoll ist und einen Gleichlauf der Interessen von Eigentümerfamilie und Unternehmensführung unterstützen kann, dürfte auf der Hand liegen. Vor diesem Hintergrund ist die entscheidende Frage nicht, ob leistungsabhängige Vergütungskomponenten vorgesehen werden sollten, sondern welche Mechanismen im konkreten F...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 3. Durchsetzung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens

Rz. 46 Die Durchsetzung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens ist stets bei der Einmann-Betriebsaufspaltung gegeben, also wenn der Besitzunternehmer auch alleiniger Anteilseigner an der Betriebs-GmbH ist. Denn in diesen Fällen kann der Inhaber des Einzelunternehmens seinen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen uneingeschränkt im Betriebsunternehmen dur...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Übertragung eines Einzelunternehmens

Rz. 11 Durch die Übernahme des Einzelunternehmens entsteht für den Übernehmer im Regelfall eine Mithaftung für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (gesetzlicher Schuldbeitritt).[2] Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie im Regelfall – die Firma bzw. der sog. Firmenkern, also der Name des Unternehmens fortgeführt wird (§ 25 Abs. 1 ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / (5) Buchwertklauseln/Stuttgarter Verfahren

Rz. 324 Sehr häufig anzutreffen sind die sogenannten Buchwertklauseln, die aus diesem Grunde ausdrücklich erwähnt werden sollen. Ein Verstoß gegen § 138 BGB liegt hier im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (und damit ein für allemal) regelmäßig nicht vor.[435] Später eintretende Divergenzen zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert des Anteils sind aber im Rahmen der Inhaltskont...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Zivilrechtliche Übertragbarkeit

Rz. 225 Träger des Einzelunternehmens ist eine natürliche Person. Deren Vermögen gliedert sich – zivilrechtlich betrachtet – nicht in Privat- bzw. Unternehmensvermögen. Vielmehr bildet das Vermögen insgesamt eine Einheit. Hieraus ergibt sich für eine beabsichtigte Unternehmensübertragung die Vorbedingung, dass das zum Unternehmen gehörende bzw. zur Übertragung anstehende Ver...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / VI. Gestaltung des Nachlasses und unbeschwerte Erbeinsetzung des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 47 Gemäß § 2306 Abs. 1 BGB kann ein Pflichtteilsberechtigter[78] die Erbschaft ausschlagen und seinen Pflichtteil geltend machen, wenn sein Erbteil durch eine Vor- und Nacherbschaft, eine Testamentsvollstreckung oder Teilungsanordnung beschränkt oder er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist. Gleiches gilt gemäß § 2306 Abs. 2 BGB für den Fall, dass der Pf...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 9. Die europäische Verordnung (EU) 2016/1103 zum Internationalen ehelichen Güterrecht

Rz. 48 Die Verordnung trat am 28.7.2016 in Kraft und entfaltet gem. Art. 69 seit dem 29.1.2019 Wirkung. Die Verordnung ist insgesamt in 18 Staaten anwendbar (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Zypern. Die Europäisch...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Rechtsfolge: Haftung für Altverbindlichkeiten des Unternehmens

Rz. 240 Gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 HGB begründet die Geschäfts- und Firmenfortführung eine Art gesetzlichen Schuldbeitritt.[212] Hiervon abweichende Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber sind grundsätzlich (außer unter den Voraussetzungen des Abs. 2) unbeachtlich. Der Erwerber haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und nicht – wie z.B. erbrechtlich – nur mit ...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 12 Der Grundtypus der Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das gilt auch im Bereich der Familiengesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einkommensteuerrechtlich transparent;[11] die Besteuerung findet auf Ebene der Gesellschafter (nicht der Gesellschaft) statt. Da die im Rahmen einer GbR erzielten Einkünfte nicht Kraft Rechtsform ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Leibrente/dauernde Last/Versorgungszeitrente

Rz. 125 Der Begriff der Leibrente ergibt sich aus §§ 759 ff. BGB. Es handelt sich um einen einheitlichen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen, die nach Zeitabständen, Art und Höhe gleichmäßig sind, in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen und aufgrund eines auf Lebenszeit eines oder mehrerer Menschen begründeten Dauerschuldverhältnisses gewährt werden.[167] Das prägende Me...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / IV. Bonus- und Tantiemeregelungen

Rz. 17 Wie bereits erwähnt steht die Anknüpfung von Bonus- bzw. Tantiemeregelungen allein an betriebswirtschaftliche Größen wie den Umsatz bzw. den Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres oftmals nicht im Einklang mit den eigentlichen Zielen der Eigentümerfamilie. Ist dies der Fall, sollte konsequenterweise von derartigen Anreizen Abstand genommen werden. Sinnvoll ist es dan...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / I. Keine Veräußerung

Rz. 9 Das Vorliegen einer (voll) entgeltlichen Veräußerung schließt eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen aus. Nach dem Willen der Beteiligten muss der Übernehmer wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten, damit es sich um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handeln kann. Wird Vermögen auf Angehörige übertragen, besteht eine wide...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / IV. Sanktionen bei Vertragsverletzungen

Rz. 68 Im Hinblick darauf, dass Poolvereinbarungen rein schuldrechtlich wirken und daher immer wieder aufs Neue der Umsetzung bedürfen, also "gelebt werden" müssen, erscheint es sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, etwaige Verstöße gegen die übernommenen Verpflichtungen zu sanktionieren. Hierfür bietet sich die Vereinbarung von Vertragsstrafe-Regelungen an, da auf diese ...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / I. Beweggründe für lebzeitige Vermögensübertragungen

Rz. 19 Selbstverständlich sind auch die lebzeitigen Übertragungen bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere von unternehmerischen bzw. gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, an Minderjährige nicht ohne Tücken. Der eindeutige Vorteil lebzeitiger Übertragungen liegt aber in der besseren Planbarkeit und der Möglichkeit, im Falle unerwünschter Entwicklungen, beispielsweise ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / VI. Stufe des Verhandelns

Rz. 37 In der nächsten Stufe der Mediation, der Stufe des Verhandelns, filtern die Beteiligten mithilfe des Mediators die machbaren Lösungsoptionen heraus und bearbeiten diese weiter. Es werden vorläufige Regelungen entwickelt. Je nach Fallkonstellation und Mediationshandwerkzeug kommen hierbei unterschiedliche Techniken der Bearbeitung zum Einsatz.[21] Eine Technik ist, dass...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.5 Vereinbarungen ab 2017

Für die Begrenzung des BAV-Förderbetrages bei bereits bestehenden Versorgungsvereinbarungen wird auf das Referenzjahr 2016 abgestellt. Dadurch greift bei einer erst im Jahr 2017 erteilten Zusage (= Beginn des Beschäftigungsverhältnisses) die Begrenzung des § 100 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht. Dies gilt entsprechend für alle Erhöhungen des Beitrages ab 2017. Damit sind diese Fälle...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.1 Neue Vereinbarung ab/nach 2018

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2.2 Bereits vor 2017 bestehende Vereinbarung

Hat ein Arbeitgeber bereits im Jahr 2016 Beiträge in die Zusatzversorgung gezahlt, so ist der BAV-Förderbetrag auf den Betrag beschränkt, den der Arbeitgeber aktuell über den bisherigen Beitrag (= Beitrag im Jahr 2016) hinaus leistet (§ 100 Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine mögliche Beschränkung des Förderbetrages nach § 100 Abs. 2 Satz 2 EStG spielt jedoch bei der Meldung an die Zus...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 12 BAV-Förderbetrag für Beschäftigte mit geringem Einkommen

Seit dem 1.1.2018 können Arbeitgeber, die Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zahlen, einen sog. BAV-Förderbetrag für Geringverdiener (§ 100 EStG) erhalten (siehe auch Teil IV 5.2). Der BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn geleisteten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung. ...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 11 Familienpflegezeit

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 wurde das Familienpflegezeitgesetz mit Wirkung zum 1.1.2015 wesentlich geändert. Die Beschäftigten haben nunmehr bei akuter Pflegesituation (bis zu 10 Tage) oder längerfristiger Familienpflegezeit (bis max. 24 Monate) Anspruch auf ein sog. Pflegeunterstützungsgeld bzw. ein zinsloses Darleh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 4.6.2 Rückabwicklung

Wird aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber die Altersteilzeitvereinbarung storniert, so wird die gesamte Beschäftigung so behandelt, als habe keine Altersteilzeit bestanden. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter hatte ursprünglich Altersteilzeit ab dem 1.8.2019 ausgeübt. Im Februar 2021 wurde die Altersteilzeitvereinbarung storniert. Da de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 4.3 Altersteilzeit in Sonderfällen

Wird auf Grund einer Einzelregelung ein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, der den Mindestbeitrag von 90 % des Entgelts, das der Bemessung des Altersteilzeit-Entgelts zugrunde liegt, übersteigt, ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt so zu erhöhen, dass entsprechend mehr Versorgungspunkte auch in der Zusatzversorgung erworben werden. Bei einer Aufsto...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 9.2 9.2 Entgeltumwandlung für Fahrradleasing

Mit dem TV-Fahrradleasing wurde ab 1.3.2021 eine tarifvertragliche Grundlage für Gehaltsumwandlungen zum Zwecke des Fahrradleasings im kommunalen öffentlichen Dienst von den Tarifvertragsparteien geschaffen. Diese Gehaltsumwandlungen sind von den Entgeltumwandlungen für eine betriebliche Altersversorgung nach dem TV-EUmw/VKA oder dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu untersc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Standplatzvermietungen

Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Vermieten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften anlässlich von Festveranstaltungen (Kirmes, Schützenfesten, Volksfesten und dgl.) an Schausteller und andere Gewerbetreibende Standplätze (Einzelvergabe durch den jeweiligen Verein), sind diese Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einwilligung durch die GEMA

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Nach Anmeldung der Musikdarbietung wird die Einwilligung von der GEMA in Form einer Rechnung oder mittels eines Vertrages erteilt. Der Abschluss eines Vertrages ist im Regelfall zweckmäßiger und auch billiger. Tz. 19 Stand: EL 122 – ET: 07/2021 Die erforderlichen Anmeldevordrucke für Einzelveranstaltungen und die vorgedruckten Anträge auf Absc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.2 Mehrere Haftende

Rz. 20 Unter Haftung ist das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld zu verstehen.[1] Gegenstand der Haftung können alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sein.[2] Gehaftet werden kann daher auch für die Haftungsschuld eines anderen.[3] In Bezug auf denselben Anspruch schließen sich Schuld und Haftung im Grundsatz wechselseitig aus.[4] Rz. 21 Die Haftung kann sich aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.1.2 Erfüllung

Rz. 36 Der Begriff der Erfüllung ist in der AO nicht definiert und daher auf der Grundlage von § 362 Abs. 1 BGB zu bestimmen.[1] Danach ist unter Erfüllung die Tilgung der Schuld durch das Bewirken der geschuldeten Leistung an den Gläubiger zu verstehen. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen.[2] Da Gegenstand einer Gesamtschuld i. S. v. § 44 AO nur Geldleistungspflicht...mehr