Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / I. Problemlage

Rz. 148 Häufig ist ein Miterbe oder sogar die gesamte Erbengemeinschaft über Umfang und Verbleib des Nachlasses im Unklaren. Dies kann damit zusammenhängen, dass die Erben keinen Kontakt mehr zum Erblasser hatten. Vielfach stehen aber sogar Ehe- und Lebenspartner vor dem Problem, mit dem Erbfall feststellen zu müssen, dass sie kaum Informationen über das Vermögen des Verstor...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / A. Einleitung

Rz. 1 Im Gegensatz zum Menschen ist der digitale Nachlass unsterblich. Er bietet damit sowohl in dogmatischer als auch in praktischer Hinsicht eine Vielzahl diskussionswürdiger rechtlicher und praktischer Themen. Zumindest einige rechtliche Fragestellungen wurden in zwei Entscheidungen des BGH geklärt, die für das Verständnis des digitalen Nachlasses unerlässlich sind. Mit d...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Abschütteln des Testamentsvollstreckers durch Veräußerung des Erbteils

Rz. 90 Jeder Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass ganz oder teilweise an einen Dritten veräußern, ohne dass die Testamentsvollstreckung oder eine Erbteilsvollstreckung daran etwas ändern würde, § 2033 BGB. Auf diese Weise kann er – anders als bei einer Ausschlagung, § 2306 Abs. 1 BGB – den wirtschaftlichen Wert seines Erbteils der Erbteilsvollstreckung entziehen, denn der ...mehr

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§ 23 Steuerrecht / bb) Privatvermögen

Rz. 40 Wie schon bei aus Betriebsvermögen bestehendem Nachlass führt auch die Auseinandersetzung über einen Nachlass, der aus Privatvermögen besteht, ohne Abfindungszahlung nicht zu Anschaffungskosten oder Veräußerungserlös. Erst recht stellt es keinen steuerlich relevanten Vorgang dar, wenn im Wege der Erbauseinandersetzung Gesamthandeigentum entsprechend der Erbquote in Br...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / I. Allgemeines

Rz. 165 Da das Vermögen der Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebunden ist, können Leistungen nur an die Erben gemeinschaftlich erfolgen, § 2039 BGB. Ebenso können danach die Erben Forderungen des Nachlasses nur gemeinschaftlich geltend machen. Selbst wenn es sich bei der Geltendmachung der Forderung um einen Fall der ordnungsgemäßen Verwaltung handelt (siehe oben Rdn 69), ...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / III. Massegläubiger

Rz. 117 Massegläubiger sind Gläubiger, deren Ansprüche erst vom Insolvenzverwalter begründet bzw. durch das Verfahren selbst veranlasst worden sind. Die Massegläubiger erhalten den vollen Betrag ihrer Forderung aus der Insolvenzmasse im Grundsatz. Kann dies nicht erfüllt werden, tritt Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO ein. Zu den Masseverbindlichkeiten zählen nach § 53 I...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / b) "Parallele" Erklärungen nach außen

Rz. 21 Kein Interessengegensatz wird bei sog. "parallelen Erklärungen" angenommen.[22] Steht der Betreuer "neben" dem Betreuten und ihm nicht gegenüber, sollen Erklärungen zulässig sein. Dies betrifft etwa solche gegenüber Außenstehenden, wie den Abschluss eines Mietvertrages durch die Erbengemeinschaft mit einem Dritten.[23]mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / b) Rechenschaftspflicht

Rz. 55 Nichtbefreite Vorerben bzw. deren Rechtsnachfolger sind verpflichtet Rechenschaft abzulegen (§§ 2130 Abs. 2, 259 BGB). Die Verpflichtung entfällt bei einer Befreiung durch den Erblasser. Befreite Vorerben schulden lediglich ein Bestandsverzeichnis (§§ 2130 Abs. 1, 260 BGB). Auch das Bestandsverzeichnis hat Auskunft über den Bestand der Erbschaft bei Eintritt des Erbfa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Abgrenzung bei gemischter Tätigkeit

Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Einbeziehung gew Tätigkeiten in einen überwiegend mit hoheitlichen Aufgaben betrauten, organisatorisch gesondert geführten Betrieb einer öff Verwaltung schließt für sich allein nicht aus, dass die einbezogene Betätigung gesondert beurteilt und rechtlich als eigenständige Einheit von dem sie organisatorisch tragenden Hoheitsbetrieb unters...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / IV. Erbauseinandersetzung von erworbenen Nutzungsrechten an digitalen urheberrechtlich geschützten Werken

Rz. 26 Für den Download urheberrechtlich geschützter Werke wie Musik, Filme oder Bücher muss eine Datei heruntergeladen werden, die das entsprechende Werk enthält. Der Käufer erwirbt ein Nutzungsrecht an dieser Datei sowie die Datei selbst. Verstirbt der Käufer, muss bei der Erbauseinandersetzung[57] zwischen dem erworbenen Nutzungsrecht und der dazugehörigen Datei differenz...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / II. Zustimmung zur Verfügung

Rz. 64 Soll die Zustimmung zu einer Verfügung gegen passive oder sich widersetzende Miterben durchgesetzt werden, so sind lediglich diese Miterben zu verklagen. Häufig wird jedoch übersehen, die Zustimmung in Form der Einwilligung durch die anderen Miterben derart zu "sichern", dass nicht nach erfolgreichem Prozess nun plötzlich die ursprünglich zustimmenden Erben es "sich a...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 92 Da das Quotenvermächtnis den Wert eines Erbanteils sichern soll, ist nach wohl herrschender Ansicht in der Regel der Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung und nicht beim Erbfall maßgebend.[64] Die Festsetzung auf den Tag der Fälligkeit hat den Vorteil, dass der Erbe sich drauf vorbereiten kann und nicht ohne Verschulden die Folgen einer Wertveränderung tragen muss. Wird – ...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / II. Erbauseinandersetzung von E-Mail- und Social-Media-Accounts

Rz. 22 Der Gebrauch eines Nachlassgegenstandes, auch eines digitalen, steht gem. §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB jedem Miterben zu. In Hinblick auf E-Mail-Konten werden sich die Verwaltungsmaßnahmen auf eine Sortierung und Durchsicht der einzelnen E-Mails, deren Löschung und letztlich auf die Kündigung des E-Mail-Kontos beziehen. Die Kündigung eines E-Mail-Kontos durch die Er...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / a) Übertragung an einen Miterben

Rz. 27 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an einen Miterben i.R.d. Erbauseinandersetzung ist ohne Zustimmung des Urhebers möglich.[58] Der Miterbe ist kein Dritter, da er, wenn auch gesamthänderisch, das Nutzungsrecht bereits von Todes wegen erworben hat. Daneben gibt es die Möglichkeit, das Nutzungsrecht unter den Miterben nach §§ 2042 Abs. 2, 753 Abs. 1 S. 2 BGB zu verste...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / b) Tatsächliche Dürftigkeit

Rz. 67 Liegt ein expliziter Gerichtsbeschluss nicht vor, welcher die Dürftigkeit eindeutig feststellt, hat der Erbe selbst das Bestehen der Einrede gerichtlich geltend zu machen. Dafür muss er den Umfang des Nachlasses bezüglich der Aktiva und Passiva darlegen, um die Dürftigkeit zu beweisen.[85] Hierbei ist der Zeitpunkt der Entscheidung über die Einrede entscheidend, also ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / d) Zusammenfassung

Rz. 158 Eine vollständige Begünstigung des überlebenden Ehegatten ohne Enterbung der Abkömmlinge könnte so aussehen:[131] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.25: Nießbrauchsvorausvermächtnis für Ehegatten I. Nießbrauchsvorausvermächtnis Dem überlebenden Ehegatten wird der lebenslange, unentgeltliche Nießbrauch an den Erbteilen unserer Abkömmlinge als Ve...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / VII. Einziehung von Forderungen

Rz. 36 Nach § 1849 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 BGB darf eine Leistung von mehr als 3.000 EUR von dem Betreuer nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts angenommen werden. Dies sollte für den betreuten Miterben auf dessen Anteil bezogen werden.[48] Daraus kann sich eine erhebliche Belastung für die Verwaltung der Erbengemeinschaft ergeben. Gemäß § 1859 BGB kann das Betreuungsgericht...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 4. Ansprüche des Nacherben gegenüber Beschenkten

Rz. 59 Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben werden mit Eintritt des Vorerbfalls absolut unwirksam, sofern sie keine Anstandsschenkungen sind oder ausnahmsweise der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen.[97] Als wahrer Eigentümer kann der Nacherbe Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes (§ 985 BGB) oder Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB) verlangen.[98] Rz. 6...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Auseinandersetzung des Nachlasses

Rz. 57 Auch bei der Auseinandersetzung des Nachlasses hat der Erbteilsvollstrecker nur eingeschränkte Befugnisse. Namentlich kann er nicht gem. § 2204 BGB die Auseinandersetzung selbst bewirken, indem er einen verbindlichen Auseinandersetzungsplan aufstellt und ausführt. Vielmehr ist er nur berechtigt und im Rahmen seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Erbteils a...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / 2. Übertragung der zu den Nutzungsrechten gehörenden Datei i.R.d. Erbauseinandersetzung

Rz. 29 Neben der Übertragung des Nutzungsrechts muss die dazugehörige Datei übertragen werden. Aufgrund der klaren Trennung von Nutzungsrecht und Datei im Urheberrecht kann die Datei nicht dem Nutzungsrecht als Annex automatisch folgen. Sie benötigt einen eigenen Übertragungstatbestand.[61] Dateien an sich sind immaterielle Güter, die aus rechtlicher Sicht eine faktische Pos...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / b) Übertragung der Datei selbst mittels Kopie

Rz. 31 Kann die Datei nicht durch einen erblasserischen Datenträger übertragen werden, haben die Erben ggf. zunächst die Möglichkeit, die Datei aufgrund des ursprünglichen Kaufvertrags auf ein übertragbares Speichermedium oder auf ein Speichermedium des Erwerbers herunterzuladen.[63] Ist dies nicht möglich, muss sie kopiert werden. Fraglich ist, ob die Herstellung einer Kopi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 80 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt und beschränkt estpfl und kstpfl Gläubigern der KapErtr möglich, mithin nicht für PersGes, weil diese nicht selbst estpfl sind (§ 44a Abs 5 EStG und § 31 Abs 1 KStG iVm § 44a Abs 5 EStG). Sie bietet gegenüber der früheren Erstattungslösung für die betroffenen Gesellschaften einen erheblichen Zins- und Li...mehr

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§ 24 Sozialrecht / III. Ansprüche gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 49 Zu den nach § 33 SGB II/§ 93 SGB XII für den Sozialleistungsträger nutzbar zu machenden Ansprüchen gehört auch der Anspruch gegen den Testamentsvollstrecker auf ordnungsgemäße Verwaltung (§ 2216 BGB). Soweit dem Erben unmittelbar aus § 2219 BGB ein Haftungsanspruch gegen den Testamentsvollstrecker zusteht, kann der Sozialleistungsträger diesen auch geltend machen.[38]...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / (2) OLG Hamm

Rz. 190 Das OLG Hamm[283] hatte entschieden, dass zur Löschung einer Grundschuld grundbuchverfahrensrechtlich die Zustimmungserklärung jedes einzelnen Miterben in der Form des § 29 Abs. 1 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen sei. Eine in privatschriftlicher Form vorliegende Erklärung der Mehrheit der Erben reiche in formeller Hinsicht nicht ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Aktivprozesse

Rz. 64 Allein der Testamentsvollstrecker ist befugt, ein seiner Verwaltung unterliegendes Recht gerichtlich geltend zu machen; eine Klage eines oder aller Miterben ist unzulässig.[107] Der Testamentsvollstrecker ist Partei kraft Amtes, nicht Vertreter der Miterben. Er klagt deshalb in eigenem Namen und auf Leistung an sich.[108] Die Prozesskosten trägt der Nachlass.[109] Pro...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / a) "UsedSoft II"-Entscheidung zum Verkauf gebrauchter Software

Rz. 33 Im Falle der Veräußerung von "gebrauchter" Software muss der Ersterwerber der Software, der seine Nutzungsrechte an seiner mittlerweile gebrauchten Software auf einen Dritten überträgt, dafür Sorge tragen, dass er bei sich alle vorhandenen Kopien der zum Nutzungsrecht gehörenden Datei unbrauchbar macht. Bei ihm dürfen keine Kopien zurückbleiben.[65] Anderenfalls beste...mehr

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§ 15 Der digitale Nachlass ... / 2. Wettlauf um den private key

Rz. 39 Ausgehend vom private key als erbrechtlichem Trägermedium und einzigem Zugriffselement auf das Kryptoguthaben ist es naheliegend, dass mit dem Erbfall unter streitigen Miterben ein Wettlauf um diesen beginnt. Wer ihn gewinnt, kann ihn problemlos nutzen. Besteht die Gefahr, dass der besitzende Miterbe den private key widerrechtlich nutzt, gibt es aufgrund der Dezentral...mehr

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§ 20 Mietrecht / III. Zulässigkeit der Verwertungskündigung

Rz. 101 Angesichts dieser Ausführungen wird deutlich, dass allein das Bestreben, die Erbauseinandersetzung zu vollziehen, kein ausreichendes Kriterium ist, um eine Verwertungskündigung zu rechtfertigen. Die Konzeption der Erbengemeinschaft und deren konkrete Zusammensetzung mögen im Einzelfall die Verwaltung einer solchen Immobilie erschweren. Dies gilt insbesondere dann, we...mehr

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§ 6 Haftung / 12. Wohngeldschulden

Rz. 52 "Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann."[105] So lautet die Antwort des BGH auf die Frage, ob Wohngeldschulden des Eigentümererb...mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Zahlung an die Erbengemeinschaft

Rz. 15 Zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Immobilie gehört selbstverständlich auch die Einziehung von Mietzinsforderungen.[16] Für die Einziehung der Miete gilt § 2038 i.V.m. § 754 S. 2 BGB. Somit kann jeder Teilhaber der Erbengemeinschaft die gemeinschaftliche Einziehung der Miete verlangen.[17] Jedoch kann sich der einzelne Erbe nun nicht direkt an den Mieter wenden, um ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 2. Gleichstellung

Rz. 13 Am 1.5.2015 ist die Neufassung des "Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes" (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Bundesverwaltung. Die bisherigen Maßnahmen und Anfo...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VII. Erhöhter Bedarf an Gesetzen wegen größerer sozialer Mannigfaltigkeit?

Rz. 26 Lüscher formuliert die These, dass auch aufgrund der sozialen Mannigfaltigkeit der "Bedarf an rechtlichen Regelungen" steige.[54] Für das Recht der Erbengemeinschaft könnte argumentiert werden, dass bei abnehmender sozialer Kontrolle und dem Verlust gesellschaftlich akzeptierter Verteilungsmechanismen genauere gesetzliche Anordnungen erforderlich seien. Ob aber schon d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.4 Regiebetriebe

Tz. 21 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Regiebetrieb wird die wirtsch Betätigung bezeichnet, die eine jur Pers d öff Rechts ohne besondere betriebsbezogene Organisation ausübt. Der Regiebetrieb ist Teil der Verwaltung; seine Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan der jur Pers d öff Rechts veranschlagt und basieren auf der kameralistischen Einnahmen- und Ausgabenrechnun...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / aa) Verpflichtungen sind nicht erfasst

Rz. 20 Da sich die Beschränkungen aus §§ 2113 bis 2115 BGB lediglich auf Verfügungen beziehen, können sich Vorerben schuldrechtlich unbeschränkt verpflichten.[45] Verpflichtungen, die ein Vorerbe eingeht, treffen ihn persönlich. Wurden sie im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung vorgenommen, handelt es sich zugleich um Nachlassverbindlichkeiten, unabhängig davon, ob ein Handeln...mehr

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§ 6 Haftung / g) Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 158 Mit der Dürftigkeitseinrede kann die Begleichung von Verbindlichkeiten aus dem Eigenvermögen der Erben verweigert werden. Die Durchführung von Nachlassinsolvenz oder -verwaltung ist in diesem Fall mangels kostendeckender Masse unzweckmäßig, § 1990 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Nachlass muss den Gläubigern im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Befriedigung herausgegebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Auskunftsanspruch aufgrund Miterbenstellung sowie aus § 242 BGB

Rz. 150 Es gibt keine spezielle Anspruchsgrundlage, wonach Miterben untereinander verpflichtet wären, sich Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen.[351] Umstritten ist die Frage, ob die Erben gleichwohl verpflichtet sind, sich wechselseitig über den Nachlassbestand zu informieren. Eine allgemeine Auskunftspflicht der Miterben allein aufgrund der Verbindung in der Erben...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Treuhänder am KG-Anteil

Rn. 30 Stand: EL 136 – ET: 06/2019 Je nach Art der Entstehung der (fiduziarischen) Treuhänderstellung kann zwischen folgenden Treuhandtypen unterschieden werden, s Fuhrmann, KÖSDI 2006, 15 293 u Sommer/Menzel, GmbHR 2003, 918: Bei der Übertragungstreuhand (sog echte Treuhand) überträgt der Treugeber–Gesellschafter das Eigentum an dem Gesellschaftsanteil an einen Treuhänder mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Bearbeiterübersicht

Zitiervorschlag (Beispiel) Krämer in Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Tz 20mehr

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§ 6 Haftung / i) Dreimonatseinrede, § 2014 BGB

Rz. 169 Erst ab Annahme der Erbschaft kann der Erbe verklagt werden, § 1958 BGB. Doch auch nach Annahme der Erbschaft soll er Zeit erhalten, um den Nachlass in Ruhe sichten zu können und sich einen Überblick zu verschaffen.[314] Mit einer übereilten Erfüllung einzelner Forderungen wäre schließlich auch der Mehrheit der Gläubiger nicht gedient. Im Hinblick auf die potenzielle...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Sportvereine schließen sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen (Spielgemeinschaft) zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / r) Scientology

Rz. 103 Die Frage nach der Mitgliedschaft in der Scientology Organisation wurde bisher als uneingeschränkt zulässig bewertet.[233] Nach der Rechtsprechung des BAG ist die "Scientology Kirche Hamburg e.V." keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft i.S.d. Art. 4, 140 GG, Art. 137 WRV, sondern zielt auf die Eroberung organisatorischer Schlüsselpositionen in Wirtschaft u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Vermietung zahlreicher Objekte ohne raschen Mieterwechsel

Rn. 139 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Vermietung von 111 möblierten Appartements an nur einen Mieter für 10 Jahre ist als Gewerbebetrieb anzusehen analog zu Ferienwohnungen, s Rn 138a, wenn eine einem Beherbergungsbetrieb vergleichbare Organisation im Vordergrund steht: BFH BFH/NV 1987, 441. Der BFH sah hier den Rahmen der Vermögensverwaltung überschritten wegen der zusätzl...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / a) Insolvenzgläubiger

Rz. 97 Insolvenzgläubiger sind gemäß § 38 InsO alle persönlichen Gläubiger, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung begründete Vermögensansprüche gegen den Schuldner haben. In Nachlassinsolvenzverfahren können nach § 325 InsO nur Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden, so dass hier alle Insolvenzgläubiger zugleich Nachlassgläubiger sind. Keine Insolvenzgläubiger s...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Voraussetzungen

Rz. 166 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher als auch dinglicher sowie öffentlich-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Dietrich, Wann ist eine Beteiligung eine Schachtelbeteiligung? DStR 2012, 2101; Patzner/Nagler, JStG 2013 – Die StFreiheit von Streubesitzdividenden nach dem EuGH-Urt v 20.10.2011, C-284/09, Kommission/D, IStR 2012, 790; Schönfeld/Häck, Verfassungsrechtliche Zulässigkeit "unecht" rückwirkender St-Ges, DStR 2012, 1725; Binnewies, Besteuerung von Streubesitzdividenden, Gm...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 33 SGB II

Rz. 13 § 33 SGB II ordnet zugunsten der SGB II-Leistungsträger den Übergang von Ansprüchen (cessio legis) von SGB II-Leistungsbeziehern gegen Dritte an und dient damit der Sicherung des Nachranggrundsatzes nach §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 1 SGB II. Der Anspruchsübergang ist Ausgleich dafür, dass der Anspruch gegen den Dritten im Zeitpunkt der Bedürftigkeit für den Hilfebedürftigen n...mehr